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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: amtshaftung

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8 Beiträge gefunden
IMR 2008, 396 OLG Brandenburg - Amtshaftung für unzureichende Straßenentwässerung?
IMR 2007, 166 BGH - Verfahren dauert wegen Personalmangels zu lange: Amtshaftung!
IBR 2006, 470 BGH - Einstellung eines bereits begonnenen Planaufstellungsverfahrens: Keine Amtshaftung!
IBR 2005, 1132 BGH - Gemeinde haftet auf Schadensersatz, wenn Bürgermeister ohne Vertretungsmacht Vertrag schließt
IBR 2001, 23 BGH - Haftet der Notar, wenn er einen Baubetreuungsvertrag beurkundet, der wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig ist?
IBR 2000, 550 OLG Hamm - Enteignungsentschädigung bei Beeinträchtigung eines Gebäudes durch Schwerlastverkehr?
IBR 1995, 15 OLG München - Keine Amtshaftung beim Einsatz kompetenter Fachfirmen!
IBR 1990, 747 OLG Köln - Straßenbaustelle: Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers

26 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 3680; IMRRS 2021, 1378
VersicherungenVersicherungen
Muss Versicherung bei corona-bedingter Schließung zahlen?

OLG Celle, Urteil vom 18.11.2021 - 8 U 123/21

1. Wird in den Versicherungsbedingungen einer Betriebsschließungsversicherung Versicherungsschutz für die Betriebsschließung aufgrund meldepflichtiger Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne des IfSG gewährt und heißt es im Anschluss, "Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen sind die im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger..." dann unterfallen wegen der Corona-Pandemie behördlich angeordnete Betriebsschließungen in der Zeit nach dem 01.11.2020 (sog. 2. Lockdown) grundsätzlich dem Versicherungsschutz.*)

2. Eine behördlich angeordnete Betriebsschließung liegt auch dann vor, wenn die Anordnung im Wege einer Rechtsverordnung durch ein Landesministerium erlassen wurde.*)

3. Der Eintritt des Versicherungsfalls setzt nicht voraus, dass die behördlich angeordnete Betriebsschließung rechtmäßig war.*)

4. Der Eintritt des Versicherungsfalls setzt eine Betriebsschließung aufgrund einer sog. intrinsischen Gefahr nicht voraus.*)

5. Die behördlich angeordnete Schließung nur eines Teilbetriebs (hier: Übernachtung zu touristischen Zwecken) unterfällt jedenfalls dann dem Versicherungsschutz, wenn die Versicherungsbedingungen einen Versicherungsschutz auch für Teilschließungen vorsehen.*)

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IBRRS 2021, 2082; IMRRS 2021, 0747
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Betriebsschließungsversicherung bei Schließung in Folge der Corona-Pandemie

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.06.2021 - 12 U 4/21

1. Nehmen Versicherungsbedingungen einer Betriebsschließungsversicherung mehrfach auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) Bezug und bestimmen diese eine Entschädigungspflicht für eine Betriebsschließung "beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger (siehe Nr. 2)", wobei der in dieser Nr. 2 enthaltene und abschließend zu verstehende Katalog mit den "folgenden, im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten oder Krankheitserreger[n]", gegenüber dem Katalog in § 6 und § 7 IfSG eingeschränkt ist, so ist die den abschließenden Katalog enthaltende Klausel wegen Verstoß gegen das Transparenzgebot in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.*)

2. Aufgrund der Unwirksamkeit der Klausel besteht Versicherungsschutz für eine bedingungsgemäße Betriebsschließung auch aufgrund des Auftretens von Krankheiten und Krankheitserregern, die von den Generalklauseln in § 6 und § 7 IfSG erfasst werden. Diese Generalklauseln schließen die Krankheit COVID-19 bzw. den Krankheitserreger SARS-CoV-2 mit ein.*)

3. Ob eine Betriebsschließung im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Allein der Umstand, dass weiterhin in geringem Umfang eine geschäftliche Tätigkeit möglich war, schließt die Annahme eines Versicherungsfalles nicht aus, wenn sich die behördliche Anordnung im konkreten Fall faktisch wie eine Betriebsschließung ausgewirkt hat.*)




IBRRS 2013, 3013; IMRRS 2013, 2455
Öffentliches RechtÖffentliches Recht

BGH, Urteil vom 04.07.2013 - III ZR 250/12

Zu den Amtspflichten bei Mäharbeiten am Grünstreifen einer Bundesstraße.*)

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IBRRS 2011, 3671; IMRRS 2011, 2600
VersicherungenVersicherungen
Heizkesseltransporter stößt gegen Brücke: Haftet Polizei?

OLG Koblenz, Urteil vom 29.08.2011 - 12 U 1473/09

Die Begleitung eines Schwertransportes durch die Polizei ist im Hinblick auf den Transporteur und das Transportgut nicht drittschützender Natur.

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IBRRS 2011, 3196; IMRRS 2011, 2311
VersicherungenVersicherungen
Berufshaftpflichtversicherung eines Notars

BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 209/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3200; IMRRS 2011, 2314
VersicherungenVersicherungen
Berufshaftpflichtversicherung eines Notars

BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 291/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3470; IMRRS 2011, 2479
VersicherungenVersicherungen
Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers

BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 75/09

1. Die Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers nach § 19a Abs. 2 Satz 2 BNotO ist der Höhe nach durch den Umfang des Regressanspruchs gegen den Vertrauensschadenversicherer begrenzt.*)

2. Der Deckungsausschluss für mittelbare Schäden in § 4 Ziff. 3 der von den Notarkammern gemäß § 67 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 BNotO abgeschlossenen Vertrauensschadenversicherungsverträge ist nach § 9 AGBG (= § 307 BGB n.F.) unwirksam.*)

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IBRRS 2011, 3026; IMRRS 2011, 2188
VersicherungenVersicherungen
Notarrecht - Wissentliche Pflichtverletzung: Ersatz von der Notarkammer?

BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 180/10

1. Der nach § 19a Abs. 2 Satz 2 BNotO vorleistende Berufshaftpflichtversicherer kann seine Aufwendungen im Falle wissentlicher Pflichtverletzung des Notars gemäß § 19a Abs. 2 Satz 4 BNotO nur vom Vertrauensschadenversicherer, jedoch nicht von der Notarkammer ersetzt verlangen.*)

2. Die in § 4 Ziff. 2 der Bedingungen der Vertrauensschadenversicherungsverträge der Notarkammern für die Geltendmachung von Schäden bestimmte Ausschlussfrist von vier Jahren ist wirksam. Der Versicherer kann sich auf die Fristversäumnis jedoch nicht berufen, wenn diese unverschuldet ist.*)

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IBRRS 2011, 2160; IMRRS 2011, 1547
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachbarschäden durch Kanalbauarbeiten: Wer haftet?

OLG Koblenz, Urteil vom 01.04.2011 - 1 U 379/06

Kommt es aufgrund fehlerhaft ausgeführter Kanalbauarbeiten zu Gebäudeschäden, so steht dem betreffenden Hauseigentümer ein Anspruch auf Entschädigung gegen die auftragsvergebende Verbandsgemeinde und auf Schadensersatz gegen die ausführende Baufirma zu.

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IBRRS 2011, 1787
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Haftung bei Verfüllung eines Tagesbruchs

OLG Hamm, Urteil vom 30.03.2011 - 11 U 221/10

Wird eine Firma vom Bergamt mit der Erkundung und Sicherung eines Tagesbruchs beauftragt, so handelt die Firma in Ausführung eines öffentlichen Amts und daher hoheitlich und haftet somit nicht selbst für hierbei verursachte Schäden.

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1 Nachricht gefunden
BGH: FlowTex-Verfahren rechtskräftig entschieden
(05.06.2009) Die Kläger, eine aus mehr als 100 Gläubigern (im Wesentlichen geschädigte Banken und Leasinggesellschaften) bestehende Rechtsverfolgungsgemeinschaft FlowTex Schaden GdbR sowie die Insolvenzverwalter über das Vermögen der Fa. FlowTex Technologie GmbH und Co. KG (im Folgenden Fa. FlowTex) und über das Vermögen der Verantwortlichen dieser Gesellschaft (S. und des Dr. K.), begehren aus Amtshaftung Schadensersatz vom beklagten Land Baden-Württemberg in Höhe von 1,1 Milliarden Euro.
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1 Norm gefunden

LFGG-BW (Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit)

Dokument öffnen  § 34a
Übertragung von Verpflichtungen (Stand: 01.01.2002)

3 Leseranmerkungen gefunden
Anmerkung zum Beitrag
Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
 R 
Verjährungshemmung durch selbständiges Beweisverfahren: Reicht formlose Zustellung?
(Alfons Schulze-Hagen)
Dokument öffnen IBR 2011, 263

1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
I. Gesetzliche Ansprüche des Unternehmers anstelle vertraglicher Vergütungsansprüche


3 Abschnitte im "Kröninger/Aschke/Jeromin, Baugesetzbuch mit Baunutzungsverordnung" gefunden

1. Inzidentverwerfung (BauGB § 30 Rn. 4)


2 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

aa) Formerfordernisse, Genehmigungen, Widerruf ( Rn. 66-73)

III. Ansprüche aus §§ 823, 826 BGB ( Rn. 80-87)


2 Abschnitte im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

cc) Amtshaftung und Beamtenhaftung (GWB § 181 Rn. 92)

§ 160 Einleitung, Antrag





4 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

II. Ansprüche des Auftragnehmers gegen einen Vertreter ohne Vertretungsmacht ( Rn. 774-776)



1 Abschnitt im "Cramer/Kandel/Preussner, Beck'scher Online-Kommentar VOB/B" gefunden

III. Herbeiführung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen und Erlaubnisse (VOB/B § 4 Abs. 1 Rn. 5-9)