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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZR 59/94
7 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 1997, 183 | BGH - Werklohnfälligkeit trotz endgültiger Abnahmeverweigerung? |
2 Volltexturteile gefunden |
OLG Brandenburg, Urteil vom 25.01.2012 - 4 U 7/10
1. Der Auftraggeber kann sich nicht auf die fehlende Prüfbarkeit der Schlussrechnung berufen, wenn er diesbezügliche Einwendungen nicht binnen der zweimonatigen Prüfungsfrist des § 16 Nr. 3 Abs. 1 Satz 2 VOB/B erhoben hat.
2. Eine ausreichende Beanstandung der Prüfbarkeit liegt nur vor, wenn der Auftraggeber hinreichend deutlich macht, dass er nicht bereit ist, in die sachliche Auseinandersetzung einzutreten, solange er keine prüfbare Rechnung erhalten hat.
3. Vereinbaren die Parteien eine förmliche Abnahme und rügt der Auftraggeber vor Abnahme gravierende Mängel, kann ohne das Vorliegen weiterer Umstände nicht davon ausgegangen werden, dass die Auftraggeber vom Erfordernis einer förmlichen Abnahme Abstand nehmen will.
VolltextBGH, Urteil vom 25.04.1996 - X ZR 59/94
Für eine Berufung auf § 641 Abs. 1 Satz 1 BGB ist dann kein Raum, wenn der Besteller das Werk endgültig als mangelhaft zurückweist, weil auch aus seiner Sicht eine Abnahme der Werkleistung nicht nur vorübergehend, sondern überhaupt nicht mehr in Betracht kommt.
Volltext1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 640 BGB Abnahme (Pause/ Vogel) |
A. Gesetzliches Werkvertragsrecht |
V. Anspruch auf Abnahme |
1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 12 VOB/B Abnahme (Friedhoff) |
A. Allgemeines zur Abnahme |
III. Abnahmebegriff |