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BGH, Beschluss vom 12.06.2001 - X ZB 10/01
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Volltexturteile gefunden |
BayObLG, Beschluss vom 29.08.2001 - 2Z BR 102/01
Die aus Vergeßlichkeit unterbliebene Protokollierung eines Antrags stellt keinen richterlichen Ablehnungsgrund dar*)
VolltextBGH, Beschluss vom 12.06.2001 - X ZB 10/01
1. Zur Wirksamkeit von Beschlüssen der Vergabekammer des Landes Thüringen ist nicht erforderlich, daß diese auch vom ehrenamtlichen Beisitzer unterschrieben werden, der an der Entscheidung mitgewirkt hat.
2. Betraut ein öffentlicher Auftraggeber eine GmbH mit Dienstleistungen, kommt es nicht zu einem öffentlichen Auftrag i.S. von § 99 Abs. 1 GWB, wenn der öffentliche Auftraggeber alleiniger Anteilseigner des Beauftragten ist, er über diesen eine Kontrolle wie über eigene Dienststellen ausübt und der Beauftragte seine Tätigkeit im wesentlichen für diesen öffentlichen Auftraggeber verrichtet.
OLG Jena, Beschluss vom 28.02.2001 - 6 Verg 8/00
Die Unterschrift des ehrenamtlichen Beisitzes ist nicht Voraussetzung eines wirksamen Vergabekammerbeschlusses. Wegen der Divergenz zur Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf wird das Verfahren dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
Volltext5 Abschnitte im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden |