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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 399/97
BGH, Urteil vom 11.02.1999 - VII ZR 399/97
197 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
4 Beiträge gefunden |
IBR 1999, 207 | BGH - Rückzahlung von Abschlagszahlungen: Wer hat Beweislast? |
IBR 1999, 201 | BGH - Wie erfolgt Kündigungsabrechnung bei Subunternehmereinsatz? |
IBR 1999, 200 | BGH - Abrechnung nach Kündigung nicht prüffähig: Welche Folgen für Zahlungsklage? |
IBR 1999, 199 | BGH - Kündigung: Wann ist eine Schlußrechnung prüffähig? |
1 Aufsatz gefunden |
IBR 2011, 1187
40 Volltexturteile gefunden |
OLG Hamburg, Urteil vom 24.10.2012 - 1 U 80/11
1. Der Rückbau von (alten) Fenstern und Türen und die Lieferung und der Einbau industriell gefertigter (neuer) Fenster und Türen ist als Werkvertrag, nicht als Werklieferungsvertrag zu qualifizieren.
2. Für die Beantwortung der Frage, ob der Auftraggeber die Aufrechnungslage in anfechtbarer Weise erlangt hat (InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), ist nicht auf den Vertragsschluss als Rechtshandlung des Auftragnehmers abzustellen, sondern darauf, inwieweit der Auftragnehmer seinen Werklohnanspruch durch Erbringung von Bauleistungen werthaltig gemacht hat.
VolltextBGH, Urteil vom 28.07.2011 - VII ZR 45/11
Der Unternehmer kann seinen Anspruch auf Vergütung nach einer freien Kündigung des Werkvertrags nur dann auf die Vermutung in § 649 Satz 3 BGB stützen, wenn er den Teil der vereinbarten Vergütung darlegt, der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfällt. Denn dieser Teil und nicht die gesamte vereinbarte Vergütung ist Bemessungsgrundlage für die Pauschale von 5 %.*)
VolltextBGH, Urteil vom 05.05.2011 - VII ZR 181/10
1. Eine Klausel in von Verkaufsberatern vermittelten Verträgen über den Hausbau, wonach der Unternehmer einen Antrag des Bestellers innerhalb eines Monats nach dessen Unterzeichnung des Vertragsformulars annehmen kann, ist so zu verstehen, dass für die Fristberechnung das im Vertragsformular eingetragene Datum maßgebend ist. Auf das tatsächliche Datum der Unterzeichnung kommt es nicht an.*)
2. § 649 Satz 3 BGB ist kein Leitbild für die Vereinbarung von Vergütungspauschalen im Falle einer freien Kündigung.*)
3. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers enthaltene Vergütungspauschalierung auf 15 % des Teilbetrags aus dem Gesamtpreis, der auf den Teil der Leistungen entfällt, die der Unternehmer bis zu einer freien Kündigung noch nicht ausgeführt hat, ist unwirksam, wenn die Berechnung dieses Vergütungsteils von der Berechnung der Vergütung für erbrachte Leistungen abhängt und diese unklar geregelt ist.*)
BGH, Urteil vom 24.03.2011 - VII ZR 111/10
1. Der Besteller darf einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat, jederzeit gemäß § 649 Satz 1 BGB kündigen.*)
2. Der Unternehmer muss zur Begründung seines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB grundsätzlich vortragen, welcher Anteil der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen entfällt und darüber hinaus vertragsbezogen darlegen, welche Kosten er hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen erspart hat.*)
VolltextBGH, Urteil vom 24.03.2011 - VII ZR 134/10
1. Der Besteller darf einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat, jederzeit gemäß § 649 Satz 1 BGB kündigen.*)
2. Der Unternehmer muss zur Begründung seines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB grundsätzlich vortragen, welcher Anteil der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen entfällt und darüber hinaus vertragsbezogen darlegen, welche Kosten er hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen erspart hat.*)
VolltextBGH, Urteil vom 24.03.2011 - VII ZR 135/10
1. Der Besteller darf einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat, jederzeit gemäß § 649 Satz 1 BGB kündigen.*)
2. Der Unternehmer muss zur Begründung seines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB grundsätzlich vortragen, welcher Anteil der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen entfällt und darüber hinaus vertragsbezogen darlegen, welche Kosten er hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen erspart hat.*)
VolltextBGH, Urteil vom 24.03.2011 - VII ZR 146/10
1. Der Besteller darf einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat, jederzeit gemäß § 649 Satz 1 BGB kündigen.*)
2. Der Unternehmer muss zur Begründung seines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB grundsätzlich vortragen, welcher Anteil der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen entfällt und darüber hinaus vertragsbezogen darlegen, welche Kosten er hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen erspart hat.*)
VolltextBGH, Urteil vom 24.03.2011 - VII ZR 164/10
1. Der Besteller darf einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat, jederzeit gemäß § 649 Satz 1 BGB kündigen.*)
2. Der Unternehmer muss zur Begründung seines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB grundsätzlich vortragen, welcher Anteil der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen entfällt und darüber hinaus vertragsbezogen darlegen, welche Kosten er hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen erspart hat.*)
VolltextBGH, Urteil vom 27.01.2011 - VII ZR 41/10
Ist eine Werklohnforderung des Auftragnehmers fällig geworden, weil der Auftraggeber innerhalb einer Frist von zwei Monaten keine Einwendungen gegen die Prüfbarkeit der Schlussrechnung erhoben hat, kann die Vorlage weiterer, nicht prüfbarer Schlussrechnungen an der bereits eingetretenen Fälligkeit der Werklohnforderung nichts ändern. Es findet eine Sachprüfung statt, ob die Forderung berechtigt ist.*)
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.12.2009 - 4 U 44/09
1. Der Sicherungszweck einer für bestimmte Bauleistungen gewährten Vorauszahlungsbürgschaft entfällt, wenn diese Bauleistungen erbracht wurden.
2. Im Rahmen der Schlussrechnung sind zu hohe oder zu geringe Voraus- oder Abschlagszahlungen auszugleichen. Sind solche Zahlungen in einem größeren Umfang geleistet worden, als es dem Wert der Arbeiten entspricht, so führt dies zu einem - vertraglichen - Erstattungsanspruch des Auftraggebers.
3. Die Höhe des sich aus der Gesamtabrechnung ergebenden Anspruchs begrenzt die Haftung von Sicherheiten, die für einzelne Voraus- oder Abschlagszahlungen gestellt worden sind; denn der Auftraggeber kann nicht Ersatz für einen Ausfall beanspruchen, den er gar nicht erlitten hat.
4. Der Auftraggeber hat schlüssig die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Auszahlung eines Saldoüberschusses aus einer Schlussabrechnung vorzutragen. Dazu kann er sich indes auf eine vorhandene Schlussrechnung des Auftragnehmers beziehen und darlegen, dass sich daraus ein Überschuss ergibt oder nach Korrektur etwaiger Fehler ergeben müsste. Es ist dann Sache des Auftragnehmers, dieser Berechnung entgegenzutreten.
5. Im Prozess des Auftraggebers auf Zahlung eines Überschusses trägt der Auftragnehmer die Beweislast für seinen Vergütungsanspruch, denn der Auftragnehmer ist aufgrund der vertraglichen Abrede verpflichtet nachzuweisen, dass er berechtigt ist, die Voraus- und Abschlagszahlungen endgültig zu behalten. Für eine anderweitige Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Zahlungsprozess des Auftraggebers gegen den Bürgen, der ohnehin für das Erlöschen der Bürgschaft bzw. Beendigung der Bürgschaftsverpflichtung beweispflichtig ist, besteht kein sachlicher Grund.
16 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
F. Vertragspflichten des Bestellers |
I. Vergütungspflicht |
2. Inhalt des Vergütungsanspruchs |
a) Einheitspreisvertrag |
bb) Aufmaß |
(3) Bedeutung des Aufmaßes |
§ 632a BGB Abschlagszahlungen (von Rintelen) |
B. Abs. 1: Anspruch auf Abschlagszahlungen |
VIII. Prozessuales |
§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel) |
A. Gesetzliches Bauvertragsrecht |
IV. Schlussrechnung |
3. Prozessuale Besonderheiten |
§ 648 BGB Kündigungsrecht des Bestellers (Schmitz) |
H. Fälligkeit des finalen Werklohnanspruchs nach Kündigung |
I. Abrechnung nach Kündigung |
II. Abrechnung der nach Kündigung nicht mehr erbrachten Leistung nach § 648 Sätzen 2 und 3 BGB |
1. Widerlegliche Vermutung des § 648 Satz 3 BGB; Darlegungs- und Beweislast bei Abrechnung nach § 648 Satz 2 BGB |
b) Abrechnung gemäß § 648 Satz 2 BGB |
2. Ersparte Aufwendungen |
13 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn) |
B. Kündigungsvoraussetzungen |
I. Kündigungserklärung |
C. § 8 Abs. 1 VOB/B - Freie Kündigung |
IV. § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B - Kündigungsfolgen |
4. Zweiter Rechnungsteil: Abrechnung der nicht erbrachten Leistungen |
aa) Ersparte Aufwendungen („Kosten“) als Abzugsposten der Vergütung für nicht erbrachte Leistungen |
§ 14 VOB/B Abrechnung (Eimler) |
B. Einzelheiten |
I. Prüfbare Rechnung (Abs. 1) |
1. formelle Anforderungen |
4. Rechtsfolgen |
§ 15 VOB/B Stundenlohnarbeiten (Eimler) |
B. Einzelheiten |
IV. Einreichung von Stundenlohnrechnungen (Abs. 4) |
§ 16 VOB/B Zahlung (Rodemann) |
A. § 16 Abs. 1 VOB/B |
B. § 16 Abs. 2 VOB/B |
4 Abschnitte im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden |
9. Prüfbare Schlussrechnung, Darlegungs- und Beweislast (§ 9 VOB/B Rn. 36-39)
d) Prüfbarkeit der Schlussrechnung (§ 2 Abs. 6 VOB/B Rn. 33-38)
F. Rückforderungsansprüche (Althaus) (§ 2 Abs. 6 VOB/B Rn. 325-334)
3. Anmerkungen zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (§ 307 Abs. 1 und 2 BGB Rn. 175-196)
11 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden |
b) Prüfbare Schlussabrechnung ( Rn. 546-548)
dd) Schriftsätzlicher Vortrag und Unterlagen - Hinweise des Gerichts ( Rn. 494-496)
(1) BGB-Bauvertrag / auch iSv § 650a BGB ( Rn. 466-468)
a) Grundsätzliches ( Rn. 698-700)
cc) Ersparte oder nicht ersparte Kostenbestandteile ( Rn. 593-602)
bb) Prüfbarkeit kein Selbstzweck ( Rn. 474-488)
c) Hauptfall: Stillschweigend vereinbarter Rückzahlungsanspruch ( Rn. 16-21)
(2) VOB/B-Bauvertrag ( Rn. 469-473)
d) Darlegungs- und Beweislast bei vertraglichen Rückzahlungsansprüchen ( Rn. 22-26)
ff) Darlegungs- und Beweislast ( Rn. 608-616)
16 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden |
1. Überzahlung mit Voraus- und Abschlagszahlungen (VOB/B § 16 Rn. 139-141)
5. Pflicht zur Schlussrechnungslegung aus anderen Gründen (VOB/B § 14 Rn. 11-12)
b) Nicht mehr erbrachte Teilleistungen: Grundsätzlich voller Vergütungsanspruch (VOB/B § 8 Rn. 63)
aa) Ersparte Kosten (VOB/B § 8 Rn. 64-69)
I. Einführung (VOB/B § 14 Rn. 1-2)
1. Maßstab der Prüffähigkeit (VOB/B § 14 Rn. 18-20)
VII. Verhältnis zur Schlussrechnung (VOB/B § 16 Rn. 45-47)
VI. Prozessuales (VOB/B § 14 Rn. 56-63)
3. Rechnungen in Sonderfällen (VOB/B § 14 Rn. 24-28)
1. Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung (VOB/B § 17 Rn. 21-27)
25 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
II. Richterliche Hinweispflicht (VOB/B § 14 Abs. 1 Rn. 115)
III. Abrechnung (VOB/B § 8 Abs. 7 Rn. 10-15)
H. Klage auf Rückzahlung überzahlter Beträge ohne Schlussrechnung (VOB/B § 14 Abs. 4 Rn. 30)
6. Ersparte Nachunternehmerkosten (VOB/B § 8 Abs. 1 Rn. 50)
I. Umfassende Abrechnung (VOB/B § 14 Abs. 3 Rn. 4-5)
IX. Prüfbare Schlussrechnung, Darlegungs- und Beweislast (VOB/B § 8 Abs. 1 Rn. 66-78)
1. Wirksame Kündigungserklärung (VOB/B § 8 Abs. 1 Rn. 6)
V. Abweisung als zurzeit unbegründet bei fehlender Prüfbarkeit (VOB/B § 14 Abs. 1 Rn. 120-123)
V. Abrechnungspflicht (VOB/B § 16 Abs. 2 Rn. 32-33)
40 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden |
e) Abschlags- und Vorauszahlungen ( Rn. 529)
e) Abschlags- und Vorauszahlungen ( Rn. 529)
f) Prozessuale Probleme im Zusammenhang mit Kostenermittlungen ( Rn. 334-336)
a) Anforderungen an die Prüf barkeit der Rechnung ( Rn. 537-538)
a) Anforderungen an die Prüf barkeit der Rechnung ( Rn. 537-538)
5. Hinweise des Gerichts ( Rn. 698-699)
cc) Rechtsfrage der Prüf barkeit; Hinweis des Gerichts ( Rn. 599-600)
II. Abrechnung nach freier Kündigung ( Rn. 71-81)
II. Abrechnung nach freier Kündigung ( Rn. 71-81)
b) Darlegungs-und Beweislast ( Rn. 651-654)
7 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden |