Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 72/09
BGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 72/09
19 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Beiträge gefunden |
IMR 2011, 456 | OLG Frankfurt - Verbot der Hundehaltung durch Beschluss? |
IMR 2010, 104 | BGH - Beschlussanfechtung: Abweisung muss auch Inhalt des angefochtenen Beschlusses feststellen! |
IMR 2010, 103 | BGH - Wohnungseigentum: Vermietung an Feriengäste ist zulässige Wohnnutzung! |
11 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 30.11.2012 - V ZR 234/11
Beschließen die Wohnungseigentümer Maßnahmen zur Beendigung eines zwischen der Gemeinschaft und einem ihrer Mitglieder geschlossenen Vertrages, ist eine ordnungsgemäße Verwaltung nicht schon wegen eines möglichen Scheiterns der Maßnahmen zu verneinen, sondern erst dann, wenn für einen verständigen Wohnungseigentümer ohne weiteres ersichtlich ist, dass die Beendigung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen von vornherein nicht erreichbar ist.*)
VolltextBGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 204/11
1. Die Nutzung einer Wohnung zum Betrieb einer entgeltlichen Tagespflegestelle für bis zu fünf Kleinkinder stellt eine teilgewerbliche Nutzung der Wohnung dar, die vom Wohnzweck nicht mehr getragen wird.
2. Wird einer Tagesmutter durch Beschluss der Eigentümerversammlung diese Tätigkeit bestandskräftig untersagt, so hat sie die Tätigkeit zu unterlassen.
3. Der Tagesmutter bleibt es aber unbenommen, beim Verwalter oder der Wohnungseigentümergemeinschaft einen entsprechenden Antrag Erteilung einer Zustimmung zum Betrieb einer - nach Anzahl der zu betreuenden Kinder und zeitlichem Umfang konkret beschriebenen - Kindertagespflegestelle in ihrer Wohnungzu stellen.
4. Über diesen Antrag wäre unter Berücksichtigung der tatsächlichen konkreten Gegebenheiten innerhalb der Wohnungseigentumsanlage, der Wertungen des § 22 Abs. 1a BImSchG, der nach dem Willen des Gesetzgebers auch auf das Wohnungseigentumsrecht ausstrahlen soll, und der in der Teilungserklärung ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit der Erteilung von Auflagen zu entscheiden.
VolltextLG Lüneburg, Urteil vom 03.07.2012 - 9 S 85/11
1. Über eine Angelegenheit, die weder durch Gesetz noch durch eine Vereinbarung dem Mehrheitsprinzip unterworfen ist, können die Wohnungseigentümer nicht entscheiden.
2. Über Angelegenheiten, die die Regelung des Gebrauchs, der Verwaltung und der Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums betreffen, können die Eigentümer per Mehrheitsbeschluss entscheiden. Den Wohnungseigentümern können aber keine Leistungspflichten auferlegt werden, die außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten liegen.
VolltextBGH, Urteil vom 09.03.2012 - V ZR 161/11
1. Ob Wohnungseigentümer für die Sanierung eines Altbaus einen mehrjährigen Sanierungsplan erstellen oder sich darauf beschränken, die unmittelbar erforderlichen Einzelmaßnahmen zu beschließen, steht grundsätzlich in ihrem Ermessen.*)
2. Eine Verpflichtung der einzelnen Wohnungseigentümer, die Räum- und Streupflicht im Wechsel zu erfüllen, kann nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern nur durch Vereinbarung begründet werden.*)
BGH, Urteil vom 18.02.2011 - V ZR 82/10
Die von § 22 Abs. 2 Satz 1 WEG angeordnete entsprechende Heranziehung der mietrechtlichen Regelung des § 559 Abs. 1 BGB gibt Raum für eine großzügigere Handhabung des Modernisierungsbegriffes.*)
VolltextAG Berlin-Mitte, Urteil vom 06.01.2011 - 22 C 5/10
1. Der Wohnungseigentümer ist nicht darauf beschränkt, seine Wohnung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen.
2. Dies umfasst das in § 13 Abs. 1 WEG ausdrücklich bestimmte Recht, sein Wohnungseigentum zu vermieten.
3. Die Wohnungseigentümer können deshalb nicht mehrheitlich beschließen, dass Wohnungen in der Anlage nicht für Aufenthalte unter zwei Wochen (an Touristen) vermietet werden dürfen.
VolltextBGH, Urteil vom 12.11.2010 - V ZR 78/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 01.10.2010 - V ZR 220/09
1. Besondere Nutzungen im Sinne von § 21 Abs. 7 WEG sind solche, die mit einer gesteigerten Inanspruchnahme des Gemeinschaftseigentums einhergehen und zumindest bei typisierender Betrachtung den Anfall besonderer Kosten wahrscheinlich machen.*)
2. Die Festsetzung einer maßvoll bemessenen Umzugskostenpauschale durch Mehrheitsbeschluss nach § 21 Abs. 7 WEG entspricht nur dann den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn die Regelung nicht zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung der Wohnungseigentümer führt.*)
VolltextBGH, Urteil vom 18.06.2010 - V ZR 193/09
Aus der Kompetenz, den Gebrauch (§ 15 WEG), die Verwaltung (§ 21 WEG) und die Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 22 WEG) durch Mehrheitsbeschluss zu regeln, folgt nicht die Befugnis, den Wohnungseigentümern außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten Leistungspflichten aufzuerlegen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 05.02.2010 - V ZR 126/09
Eine von § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG abweichende Besetzung des Verwaltungsbeirats entspricht nur dann einer ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer die Weichen für eine solche Wahl durch eine Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 2 WEG gestellt oder aber der Wohnungseigentümergemeinschaft die Festlegung der Zahl der Beiratsmitglieder zur Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen haben.*)
Volltext1 Nachricht gefunden |
(31.01.2011) Die deutsche Hauptstadt wird für Touristen immer attraktiver. Deswegen kommen Besitzer von Eigentumswohnungen in Berlin gelegentlich auf die Idee, ihr Objekt wochen- oder sogar tageweise an Urlauber zu vermieten.
mehr… IMR 2010, 103 BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09