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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 44/09
BGH, Urteil vom 04.12.2009 - V ZR 44/09
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IMR 2010, 149 | BGH - Jahresabrechnung: Wie sind Zahlungen auf die Rücklage zu buchen? |
17 Volltexturteile gefunden |
AG Koblenz, Urteil vom 12.11.2010 - 133 C 98/10 WEG
Ohne Eintragung im Handelsregister ist die Verschmelzung einer bestellten Verwalterfirma mit einer anderen Verwalterfirma nicht wirksam.
VolltextAG München, Urteil vom 23.09.2010 - 483 C 487/10
1. Eine teleologische Reduktion von § 16 Abs. 6 Satz 1 2. Halbs. WEG bei nachteiligen baulichen Veränderungen findet nicht statt.
2. Die Kostenbefreiung des § 16 Abs. 6 2. Halbs. WEG greift auch im Falle der unterbliebenen Zustimmung zu einer nachteiligen baulichen Veränderung, ohne dass es der vorherigen Anfechtung der Baumaßnahme als solcher bedürfte.
VolltextBGH, Urteil vom 09.07.2010 - V ZR 202/09
1. Auch ein durch Vereinbarung festgelegter Umlageschlüssel kann durch Mehrheitsbeschluss nach § 16 Abs. 3 WEG geändert werden.*)
2. Die Abänderung eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG muss transparent gestaltet werden; hierfür genügt es nicht, dass einer Abrechnung oder einem Wirtschaftsplan lediglich der neue Schlüssel zugrunde gelegt wird.*)
3. Eine rückwirkende Änderung des Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG entspricht in der Regel nicht den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung.*)
4. § 16 Abs. 4 WEG weist den Wohnungseigentümern nicht die Kompetenz zu, einen die Ansammlung von Instandhaltungsrücklagen betreffenden Verteilungsschlüssel zu ändern.*)
VolltextAG Hannover, Urteil vom 01.06.2010 - 484 C 13827/09
Der Soll - Betrag der beschlossenen Zuführung zur Instandhaltungsrücklage darf nicht als nur fiktive Ausgabe angesetzt werden. Die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Abrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen. Schon gar nicht darf bei der Darstellung der Rücklage der Soll - Betrag als Zugang nachvollzogen werden, obwohl der Ist - Eingang geringer ist. Diese Rechtslage gilt auch für Abrechnungszeiträume vor 04.12.2009 lagen.
VolltextAG Brühl, Urteil vom 26.04.2010 - 23 C 587/08
1. Werden lediglich 12,34% des Wärmeverbrauchs durch die elektronischen Erfassungsgeräte bei einer Einrohrheizung abgebildet und sind die Kosten zu 70% nach Verbrauch umzulegen, so muss nach einem nicht verbrauchabhängigen Maßstab, d. h. der Wohnfläche oder dem umbauten Raum der beheizten Räume, abgerechnet werden.
2. Die Festlegung des Abrechnungsmaßstabes im Rahmen der Vorgaben der Heizkostenverordnung liegt im Ermessen der Wohnungseigentümer.
VolltextBGH, Urteil vom 04.12.2009 - V ZR 44/09
1. Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresgesamt- und -einzelabrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen. In der Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage, die in die Abrechnung aufzunehmen ist, sind die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rücklage als Einnahmen darzustellen und zusätzlich auch die geschuldeten Zahlungen anzugeben.*)
2. Die Entlastung des Verwaltungsbeirats widerspricht einer ordnungsgemäßen Verwaltung und ist nach § 21 Abs. 4 WEG rechtswidrig, wenn Ansprüche gegen den Verwaltungsbeirat in Betracht kommen und kein Grund ersichtlich ist, auf diese Ansprüche zu verzichten. Dieser Fall ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die von dem Beirat geprüfte Abrechnung fehlerhaft ist und geändert werden muss (Fortführung von Senat, BGHZ 156, 19).*)
VolltextLG Köln, Urteil vom 07.10.2001 - 29 S 57/10
Beschlüsse über Abrechnungen wirken objektbezogen und gelten für den jeweiligen im Grundbuch eingetragenen Eigentümer unabhängig davon, wer in der Einzelabrechnung benannt ist. Daher ist es unschädlich, wenn bei einem Eigentümerwechsel der Verwalter zwei Abrechnungen erstellt, sofern er beide dem Erwerber zuleitet.
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4. Formbild des Wirtschaftsplans ( Rn. 213-214)
cc) Behandlung der Zahlungsflüsse in Bezug auf Rücklagen ( Rn. 133)
§ 2 Die Wohnungseigentümergemeinschaft in der Verwaltung
hh) Anfechtungsbegründung, Frist ( Rn. 54)
3. Muster zu Jahresabrechnung und Ver?mögensbericht ( Rn. 150-152)