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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 96/10
BGH, Beschluss vom 01.04.2011 - V ZR 96/10
8 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IMR 2011, 287 | BGH - Verwalterbestellung: Müssen vor der Wiederwahl Alternativangebote eingeholt werden? |
IMR 2011, 286 | BGH - Instandhaltungsrückstellung: Wie müssen ihre Mittel aufgebracht werden? |
4 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 22.06.2012 - V ZR 190/11
1. Bei der Bestellung des Verwalters haben die Wohnungseigentümer wie bei der Abberufung einen Beurteilungsspielraum.*)
2. Eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann Verwalterin einer WEG sein.*)
3. Zum Verwalter einer WEG darf unabhängig von der Rechtsform - nur bestellt werden, wer über ausreichende finanzielle Mittel verfügt und ausreichende Sicherheit im Haftungsfall bietet.*)
4. Besteht bei objektiver Betrachtung Anlass, die Bonität des in Aussicht genommenen Verwalters zu prüfen, müssen die Wohnungseigentümer die Bestellung zurückstellen, bis sie Unterlagen oder andere Erkenntnisse haben, die eine entsprechende Entscheidung erlauben.*)
VolltextBGH, Urteil vom 13.01.2012 - V ZR 129/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextAG Koblenz, Urteil vom 22.11.2011 - 133 C 1623/11 WEG
1. Erfolgt die Abrechnung der Heizkosten nach dem Verhältnis der beheizten Flächen der einzelnen Wohnungen, so ist die Abrechnung auch dann ordnungsgemäß, wenn nur die Flächen der mit einem Heizkörper ausgestatten Räume ins Verhältnis gesetzt werden.
2. Eine Verlängerung der Verwalterbestellung bedarf keiner Alternativangebote.
VolltextBGH, Beschluss vom 01.04.2011 - V ZR 96/10
Angebote von mehreren Verwaltern müssen im Grundsatz vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters, nicht aber vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters eingeholt werden.*)