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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Bauvertragsrecht

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147 Beiträge gefunden
IBR 2018, 360 OLG Koblenz - Begriff "Textform" in Widerrufsbelehrung ist eindeutig!
IBR 2013, 82 OLG Dresden - Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den TÜV: Klausel in Bauträgervertrag wirksam!
IBR 2013, 74 OLG Karlsruhe/BGH - Zurückbehaltungsrecht besteht auch bei geringfügigen Mängeln!
IBR 2013, 21 OLG Celle/BGH - Auftragnehmer bestimmt Art und Weise der Mängelbeseitigung!
IBR 2012, 1181 OLG Düsseldorf - Stundenlohnarbeiten und Materialeinkauf auf Nachweis: Gebot wirtschaftlicher Betriebsführung!
IBR 2012, 645 OLG Köln - Berechnung von Sowieso-Kosten: Maßgeblich ist der Zeitpunkt der schädigenden Handlung!
IBR 2012, 639 OLG Düsseldorf - Keine Mängelansprüche trotz mangelhafter Leistung?
IBR 2012, 576 OLG Celle/BGH - Verstoß gegen Herstellervorgaben: Mangel?
IBR 2012, 562 Zeitschriftenschau - Verzögerungen und Mängel vor Abnahme: Rechte des Bestellers beim BGB-Bauvertrag?
IBR 2012, 561 Zeitschriftenschau - Nachtragsbearbeitung wird nicht vergütet!
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28 Aufsätze gefunden
Die kaufmännische Rügepflicht am Bau
(Christian Meier)
Dokument öffnen IBR 2012, 1000
Die Wirksamkeitsanforderungen an Pauschalierungsklauseln des Unternehmers für den Vergütungsanspruch nach § 649 Satz 2 BGB in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(Hermann Luber)
Dokument öffnen IBR 2011, 1187
Der Nachunternehmer- und Lieferantenvertrag am Bau
(Werner Koppmann)
Dokument öffnen IBR 2011, 1018
Gemeinkostenausgleichsberechnung bei Mengenänderungen
(Frank G. Reitz; Michael Engler)
Dokument öffnen IBR 2010, 1469
Teleologische Reduktion der Abnahme?
(Lorenz Leitmeier)
Dokument öffnen IBR 2009, 1440
Mängelprobleme nach neuester Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des BGH
(Achim Olrik Vogel)
Dokument öffnen IBR 2009, 1450
Reicht die Kalkulationsfreiheit bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit?
(Johann Rohrmüller)
Dokument öffnen IBR 2009, 1447
Privilegierung von Adjudikations-Klauseln nach neuem FoSiG
(Moritz Lembcke)
Dokument öffnen IBR 2009, 1397
Taktik der Vertragsverhandlung - Wege zur Individualvereinbarung -
(Andreas Stangl)
Dokument öffnen IBR 2009, 1428
Preisfortschreibung nach § 2 Nr. 5 und 6 VOB/B mittels Bezugsleistungen?
(Johann Rohrmüller)
Dokument öffnen IBR 2008, 1367
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101 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 0056
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag nach BGB: Keine Mängelrechte vor Abnahme!

OLG Köln, Beschluss vom 12.11.2012 - 11 U 146/12

Im BGB-Bauvertrag hat der Besteller grundsätzlich erst nach der Abnahme einen Anspruch auf Mängelbeseitigung.

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IBRRS 2012, 4436
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Regeln der Technik beachtet: Leistung trotzdem mangelhaft!

OLG Hamm, Urteil vom 27.09.2012 - 17 U 170/11

Die Werkleistung des Unternehmers kann auch dann mangelhaft sein, wenn sie den anerkannten Regeln der Technik entspricht, aber nicht funktionstauglich ist.*)

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IBRRS 2012, 4039
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Recht auf Selbstbeseitigung eines Mangels entsteht mit Fristablauf!

BGH, Urteil vom 11.09.2012 - XI ZR 56/11

1. Das Recht des Auftraggebers auf Selbstbeseitigung eines Mangels entsteht nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B, ebenso wie nach den § 634 Nr. 2, § 637 BGB, mit fruchtlosem Fristablauf. Der Geltendmachung eines auf Geld gerichteten Gewährleistungsanspruchs durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer bedarf es dazu nicht.*)

2. In diesen Fällen entsteht damit auch der Anspruch des Auftraggebers aus einer auf Zahlung gerichteten Gewährleistungsbürgschaft, wenn die in § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B genannten Voraussetzungen vorliegen, ohne dass ein auf Gewährleistung gestützter Zahlungsanspruch geltend gemacht werden muss.*)

3. Es widerspricht dem Schutzzweck des Rechtsinstituts der Verjährung, den Beginn der Verjährungsfrist an eine Leistungsaufforderung des Gläubigers zu knüpfen, da es dieser dann in der Hand hätte, den Verjährungsbeginn und die Notwendigkeit verjährungshemmender Maßnahmen weitgehend beliebig hinauszuzögern (Bestätigung des Senatsurteils vom 29. Januar 2008 -XI ZR 160/07, BGHZ 175, 161 Rn. 24).*)




IBRRS 2012, 3714
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fertigungsliste weicht von Ausschreibung ab: Änderungsanordnung?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2012 - 23 U 162/11

Die Freigabe einer von den Vertragsunterlagen abweichenden auftragnehmerseitigen Fertigungsliste begründet eine Anordnung im Sinne des § 2 Abs. 5 VOB/B, wenn der Auftraggeber sachkundig vertreten ist - unabhängig davon, ob der sachkundige Vertreter diese Abweichung tatsächlich erkannt hat.

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IBRRS 2012, 3393
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
"Mangelbeseitigung" unter Hinweis auf Mangelfreiheit: Anerkenntnis?

BGH, Beschluss vom 23.08.2012 - VII ZR 155/10

Ein Anerkenntnis im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB liegt nicht vor, wenn ein Unternehmer auf Aufforderung des Bestellers eine Mängelbeseitigung vornimmt, dabei jedoch deutlich zum Ausdruck bringt, dass er nach seiner Auffassung nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist.*)

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IBRRS 2012, 3371; IMRRS 2012, 2426
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Aufrechnung des Kaufpreises mit Vorschuss für Mangelbeseitigung

OLG Stuttgart, Urteil vom 03.07.2012 - 10 U 33/12

1. Zwischen einem Kaufpreisanspruch gegen einen Erwerber von Wohnungseigentum und einem Anspruch auf Kostenvorschuss für die Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum besteht mangels der für eine Aufrechnung erforderlichen Gegenseitigkeit keine Aufrechnungslage, weil zwar ein Erwerber von Wohnungseigentum einen Anspruch auf Vorschuss auf Mängelbeseitigungskosten im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum grundsätzlich selbstständig geltend machen kann, aber grundsätzlich nur auf Zahlung an die Wohnungseigentümergemeinschaft.*)

2. Eine unwirksame Aufrechnungserklärung eines Erwerbers mit einem Anspruch auf Kostenvorschuss für die Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum gegen die Kaufpreisforderung ist als Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nach § 320 BGB zu behandeln.*)

3. Auch wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche der einzelnen Erwerber aus deren Kaufverträgen wirksam an sich gezogen hat, wird sie nicht Inhaberin dieser Rechte, so dass sie diese nicht an Dritte wie z.B. einzelne Erwerber abtreten kann. Ein dennoch gefasster Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen führt nicht zur Nichtigkeit der gesamten Beschlussfassung, wenn diese auch ohne Abtretung erfolgt wäre.*)

4. Nach neuem Recht erlischt der Nacherfüllungsanspruch und damit ein Vorschussanspruch für die Mängelbeseitigung nicht schon mit der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung oder dem Beschluss der Eigentümergemeinschaft, Schadensersatz zu verlangen, sondern erst mit der Geltendmachung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung gegenüber dem Unternehmer.*)

5. Eine Mangelbeseitigung muss die zum Zeitpunkt ihrer Vornahme geltenden anerkannten Regeln der Technik und gesetzlichen Vorschriften einhalten (Bestätigung Senat NJW-RR 2011, 1589, juris RN 24 f.)*)




IBRRS 2012, 4677
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft muss nur gegen Zahlung übergeben werden!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.06.2012 - 22 U 159/11

Der Werkunternehmer, der auf Grundlage einer wirksamen Sicherheitsabrede zur Gestellung einer Gewährleistungsbürgschaft verpflichtet ist, ist insoweit nicht vorleistungspflichtig. Der Unternehmer muss die Gewährleistungsbürgschaft daher nur Zug um Zug gegen die Auszahlung des Sicherheitseinbehalts übergeben.

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IBRRS 2012, 4625; IMRRS 2012, 3309
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Hohe Kosten allein machen Mängelbeseitigung nicht unzumutbar!

OLG Hamm, Urteil vom 15.05.2012 - 21 U 113/11

1. Der Besteller kann redlicherweise erwarten, dass das Werk zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Abnahme den anerkannten Regeln der Technik entspricht und diejenigen Qualitäts- und Komfortstandards erfüllt, die auch vergleich­bare andere, zeitgleich fertiggestellte und abgenommene Bauwerke erfüllen.

2. Der Unternehmer kann die Mängelbeseitigung verweigern, wenn der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg bei Abwägung aller Um­stände des Einzelfalls in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Aufwands steht. Unverhältnismäßigkeit ist danach in aller Regel nur anzunehmen, wenn einem objektiv geringen Interesse des Bestellers an einer völlig ordnungsgemäßen vertraglichen Leistung ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht. Hat der Besteller hingegen objektiv ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Erfüllung, kann ihm regelmäßig nicht wegen hoher Kosten die Nachbesserung verweigert werden. Die danach anzustellenden Abwägungen haben nichts mit dem Preis-/Leistungsverhältnis des Vertrags zu tun. Ohne Bedeutung ist auch das Verhältnis von Nachbesserungsaufwand zum Vertragspreis.

3. Eine Schiedsvereinbarung zwischen einem Bauträger und den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist undurchführbar, wenn die Schiedsvereinbarung nicht in allen Verträgen enthalten und es der Wohnungseigentümergemeinschaft deswegen unmöglich ist, die Gewährleistungsrechte am Gemeinschaftseigentum einheitlich geltend zu machen.




IBRRS 2012, 2644
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verlegung von Naturstein: Auftragnehmer muss umfassend beraten!

OLG Hamm, Urteil vom 08.05.2012 - 21 U 89/11

1. Kann eine Leistung (hier: die Verlegung von Naturstein) auf mehrere Arten ausgeführt werden (hier: übliches Verlegen oder Verlegung kalibrierter Natursteine), ist der Auftragnehmer jedenfalls dann zu einer umfassenden Beratung des Auftraggebers verpflichtet, wenn dieser besondere Qualitätserwartungen an die auszuführende Leistung hat und selbst nicht fachkundig ist.

2. Kommt der Auftragnehmer dieser Beratungspflicht nicht nach und entspricht die Ausführung nicht den erkennbaren Qualitätserwartungen des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer selbst dann zum Schadensersatz in Höhe der Kosten einer erneuten Verlegung verpflichtet, wenn die ausgeführte Leistung handwerklich weitestgehend mangelfrei ist.

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IBRRS 2012, 4068
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Termin einvernehmlich verschoben: Was wird aus der Vertragsstrafe?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2012 - 23 U 150/11

1. Ob die Vereinbarung einer Vertragsstrafe auch Bestand behält, wenn die Parteien einverständlich Vertragstermine ändern, hängt insbesondere von der Formulierung der Vertragsstrafenvereinbarung im Einzelfall sowie der Bedeutung der jeweiligen Terminverschiebung ab. Je gewichtiger die Terminverschiebung ist, um so weniger ist davon auszugehen, dass die frühere Vereinbarung einer Vertragsstrafe gleichwohl Bestand behalten soll.

2. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe wird insgesamt hinfällig, wenn durch den Auftraggeber bedingte Verzögerungen den Zeitplan völlig aus dem Takt gebracht haben und den Auftragnehmer zu einer durchgreifenden Neuordnung des ganzen Zeitablaufs zwingen. Das gilt insbesondere im Fall von verzögerten Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers bzw. von ihm zu stellender Vorgewerke.

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30 Nachrichten gefunden
Symposium zu Ehren von Herrn VorsRiBGH Prof. Dr. Rolf Kniffka
(22.07.2014) Der VorsRiBGH Prof. Dr. Rolf Kniffka hat im Juli 2014 sein 65. Lebensjahr vollendet. Mit erreichen der Altersgrenze wird er im Oktober 2014 aus dem aktiven Richterdienst ausscheiden. Das ist Anlass genug, einer Persönlichkeit die Referenz zu erweisen, die über Jahrzehnte das Bauvertragsrecht hierzulande - nicht nur qua Amtes - wie kein Zweiter entscheidend geprägt hat.
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RiBGH Prof. Leupertz aus dem Richterdienst ausgeschieden
(03.01.2013) Richter am Bundesgerichtshof Prof. Stefan Leupertz trat mit Ablauf des 31. Dezember 2012 auf seinen Antrag hin aus dem Richterdienst aus.
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Baugewerbe: Geiz beim Bauen ist nicht geil, sondern führt zu Frust auf beiden Seiten!
(18.12.2012) Kein neues Bauvertragsrecht ins BGB - VOB/B als Alternative für private Bauherren · Ausgewogene Vertragsmuster liegen längst vor. "Wer ein Auto für 10.000 Euro erwirbt, weiß in aller Regel, dass er damit keine Luxuskarosse geliefert bekommt. Wer beim Hausbau Billiganbieter beauftragt, darf sich hinterher nicht wundern. ..."
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BGH: Keine Mehrvergütung wegen Bauzeitverschiebung nach Zuschlag mit veränderter Bauzeit
(07.09.2012) Der u.a. für das Bauvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erneut über Mehrvergütungsansprüche entschieden, die ein Auftragnehmer geltend gemacht hat, dem in einem öffentlichen Vergabeverfahren der Zuschlag erst nach mehrmaliger Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist erteilt wurde.
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BGH - Auftraggeber setzt Nachfrist vor Fälligkeit: Rücktritt unzulässig!
(16.07.2012) Der u.a. für das Bauvertragsrecht zuständige VII. Senat des BGH hat in seinem Urteil vom 14.06.2012 entschieden, dass der Auftraggeber nicht gemäß § 323 Abs. 1 BGB vom Vertrag zurücktreten kann, wenn er die Frist zur Leistung vor deren Fälligkeit gesetzt hat.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IBR 2012, 447 Dokument öffnen BGH, 14.06.2012 - VII ZR 148/10

4. Deutscher Baugerichtstag: Thesen der Arbeitskreise I - IX
(29.02.2012) Das Baurecht lebt! Zahlreiche Initiativen bringen Bewegung in die bisherigen Strukturen. Es ist Aufgabe des 4. Deutschen Baugerichtstags, diese Initiativen kritisch zu begleiten. Der 4. Deutsche Baugerichtstag findet am 11. und 12.05.2012 in Hamm statt.
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vzbv fordert rasch faire Regeln für Bauverträge
(11.05.2011) Intransparente Angebote und fehlende Rechtssicherheit am Bau müssen ein Ende haben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf, bestehende Rechtslücken im Baubereich endlich zu schießen. Aktueller Beleg ist ein von Tchibo angepriesenes Energie-Konzepthaus ab 169.900 Euro.
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Verbraucher bei Bauverträgen stark benachteiligt
(01.02.2011) Keiner von 100 untersuchten Bauverträgen, die von Generalunternehmern oder Generalübernehmern als Vertragspartner mit privaten Bauherren abgeschlossen wurden, wäre ohne Vorbehalte unterschriftsreif, ergab die aktuelle Gemeinschaftsstudie des Bauherren-Schutzbund e.V. und ...
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Pfusch am Bau: Rechte der Bauherren stärken
Einheitliches Bauvertragsrecht soll geschaffen werden

(17.11.2010) Nach einem Bericht der "Welt" sollen Pfusch am Bau und die Übervorteilung von Verbrauchern auf der Baustelle eingedämmt werden. Das BMJ will dazu ein einheitliches Bauvertragsrecht schaffen, das die Bauherren-Rechte gegenüber Bauträgern und Generalunternehmern deutlich stärken soll.
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Bauherren-Schutzbund e.V. setzt sich für die Schaffung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts ein
(02.06.2010) Der Bauherren-Schutzbund e.V. setzt sich seit Jahren gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und anderen Verbraucherverbänden für die Schaffung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts ein. Die Entwicklung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts entspricht den Interessen aller am Bau Beteiligter, schafft mehr Rechtssicherheit, mindert das Konfliktpotenzial, fördert den Interessenausgleich der Vertragspartner und ist unverzichtbar für die Verbesserung des Verbraucherschutzes und die Stärkung der Verbraucherrechte. Die Schaffung eines Bauvertragsrechts berührt Verbraucherinteressen privater Bauherren beim Hausneubau, bei Um- und Ausbau, bei der Modernisierung und Sanierung sowie beim Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums.
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71 Materialien gefunden

Gesetzentwürfe

Diskussionsentwurf Bauträgervertrag
Diskussionsentwurf der Bundesnotarkammer über eine Regelung des Bauträgervertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch
(vom 01.09.2005)
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Schreiben staatlicher Organe und Behörden

ARS 8/2011
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/2011 vom 10.06.2011 bzgl. der Einführung des Handbuches für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB - Ausgabe April 2010; Fassung Februar 2011)
(vom 10.06.2011)
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ARS 11/2011
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 11/2011 vom 03.08.2011 bzgl. der Einführung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2011 (ZVB/E-StB 2011)
(vom 03.08.2011)
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ARS 27/2010
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 27/2010 vom 13.12.2010 bzgl. der Anwendung der Stoffpreisgleitklausel - Auswirkungen der Unsicherheit auf dem Stahlpreismarkt
(vom 13.12.2010)
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ARS 16/2010
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 16/2010 vom 29.07.2010 bzgl. des Handbuchs für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA F-StB); - Ausgabe September 2006, Fassung Mai 2010
(vom 29.07.2010)
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ARS 16/2009
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 16/2009 vom 26.11.2009 zur Anwendung der Stoffpreisgleitklauseln - Regelungen für Spundwandstahl und Spannstahl
(vom 26.11.2009)
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ARS 14/2009
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/2009 vom 18.08.2009 zur Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen
(vom 18.08.2009)
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ARS 11/2009
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 11/2009 vom 23.07.2009 zur Fortschreibung des Handbuchs für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB) und zur Fortschreibung des Handbuchs für die Vergabe und Ausführung von Lieferungen und Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA L-StB) aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts
(vom 23.07.2009)
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ARS 12/2009
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 12/2009 vom 24.07.2009 zur Bauabrechnung mittels DV-Anlagen - Fortschreibung der Sammlung REB, Stand: Juli 2009
(vom 24.07.2009)
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ARS 2/2009
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 2/2009 vom 24.03.2009 zum Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB) - Ausgabe März 2009
(vom 24.03.2009)
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2 Interviews gefunden
IBR 2005, 653: Deutscher Baugerichtstag will Einfluss nehmen auf die Gesetzgebung
(Interview mit dem Vorsitzenden des Deutschen Baugerichtstages e.V., Herrn Prof. Dr. Rolf Kniffka, Richter am Bundesgerichtshof)Zur Fortentwicklung und Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für das Bauen haben sich Fachleute zum Deutschen Baugerichtstag e.V. zusammengeschlossen. Zu Hintergründen und Zielen des 2006 erstmals stattfindenden Kongresses äußert sich im Folgenden einer der Mitinitiatoren.
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IBR 2002, 342: Die VOB 2002 ist da!
(Interview mit Herrn Ministerialrat Dr. Rüdiger Kratzenberg)Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) hat auf seiner Sitzung vom 02.05.2002 Änderungen der VOB/B beschlossen, die Herr Dr. Kratzenberg, Ministerialrat im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, in dem folgenden Gespräch vorstellt.
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26 Blog-Einträge gefunden
Erstaunen über sogenanntes Recht: "Wer nicht haften will, braucht es auch nicht"

Zeitgleich mit Keldungs' längst überfälligem Himmeldonnerwetter steuert Joussen einen lesenswerten, nein: gar umsetzenswerten Beitrag zur Vorunternehmerdebatte bei; soeben erschienenen in Vygen/Joussen, Bauvertragsrecht nach VOB und BGB, 6. Auflage 2024, dort Rn. 2917 ff. Joussen plädiert: Es solle darüber
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Dokument öffnen Blog-Eintrag
Preisbildungsregeln des BGB bei BauSoll-Modifikationen: Gesetzesinitiative gescheitert?

Seit mittlerweite gut fünf Jahren kennt das Bauvertragsrecht im BGB ein Regelungssystem zur Preisbildung bei einer einseitig vom Besteller angeordneten Änderung des vereinbarten Werkerfolgs oder einer zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendigen Änderung (§ 650b Abs. 2 BGB). Kurz und praktisch: BauSoll-Modifikation. Der Gesetzgeber wollte mit dem Regelungssystem zur Preisbildung (§ 650c Abs. 1 und 2 BGB) den in der Bauwirtschaft verbreiteten verdeckten Preismanipulationen entgegenwirken. Es braucht nicht viel zu der Auffassung, dieses Ansinnen als gescheitert anzusehen.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag
§ 650c Abs. 1, 2 BGB: Am Ende nur Makulatur?

Die Höhe der Vergütung von geänderten und zusätzlichen Leistungen, den hier so genannten BauSoll-Modifikationen, bestimmt sich in der Praxis weitestgehend auch heute noch in über Jahrzehnte geltender linearer Preisfortschreibung nach Korbion, einer Fortschreibung unter Rückgriff auf die Auftragskalkulation, verbreitet als Korbion'sche Preisformel bekannt, eine Fortschreibung, nach Kapellmann/Schiffers - näher konkretisierend - unter Beibehaltung des Vertragspreisniveaufaktors.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag
Ein brillantes Fundstück

Die einen wünschen sich, das Thema möge ganz von der Bildfläche verschwinden. Die Nächsten wenden schlicht den Dreisatz an, mit dem das Maß einer tatsächlich längeren Bauzeit ins Verhältnis zur vereinbarten Bauzeit gesetzt und mit dem Absolutbetrag des ursprünglich kalkulierten Beitrags zur Deckung der Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) multipliziert wird, um ihren Auftraggeber nach Abzug eben dieses Absolutbetrages mit einer "Schlicht"-Forderung aus vorgeblich behinderungsveranlasster #AGK-Unterdeckung zu konfrontieren und glatt zu überfordern.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag
VOB/B quo vadis II - Entschädigung: DVA schließt Gerechtigkeitslücke nicht

Die Rechtsprechung hat den Ausgleich von Nachteilen des Auftragnehmers aus Behinderungen aus dem Risikobereich des Auftraggebers durch Gesetzesauslegung stark eingeschränkt. So werden Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers als bloße Obliegenheiten eingestuft. Das schränkt die Rechte des Auftragnehmers besonders einschneidend ein, wenn - wie nach meiner Einschätzung in etwa dreiviertel (!) aller Behinderungsfälle - der Vorunternehmer verspätet leistet, dies mangels Erfüllungsgehilfeneigenschaft (§ 278 BGB) des Vorunternehmers im Verhältnis zu seinem Auftraggeber von diesem Auftraggeber aber in dessen Verhältnis zum (nachfolgenden) Auftragnehmer nicht wie eigenes Verschulden zu vertreten ist und damit ein Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers ausscheidet; BGH "Vorunternehmer I", BauR 1985, 561.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag
AGK-Unterdeckungsanspruch in der Zuspitzung

Die Einsicht in einen Anspruch auf AGK im Unterdeckungsansatz aus meinem letzten Blog-Eintrag möchte ich zuspitzen. Den Anlass gibt ein in der Literatur verbreitetes "Zu-kurz-springen", das sich ja auch in der letzten Leseranmerkung zeigt. Der Unternehmer erhalte zweimal ("doppelt"), was ihm nur einmal zusteht. Ich möchte mich fast für die Härte im Ausdruck entschuldigen. Aber in Verhandlungen stört genau dieses das Bemühen um Sachbezogenheit in der Auseinandersetzung. Es wirft ein falsches Licht auf den Unternehmer, den "Unredlichen".
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Dokument öffnen Blog-Eintrag
AGK-Unterdeckung im Streit

Bewirkt Annahmeverzug und dadurch nicht ermöglichte Bauleistung wirklich keine AGK-Unterdeckung? Wird der Auftragnehmer nach § 642 BGB bei den AGK nur mit dem Zuschlag auf die Kosten der nutzlosen Bereithaltung von Produktionsmitteln entschädigt? Nein, bei der Auseinandersetzung mit den dies befürwortenden Kommentarmeinungen kommen ganz erhebliche Zweifel auf, wenn die Frage der Kausalität gestellt wird, eine Frage, mit welcher die Anspruchshöhe entscheidend gestützt oder nicht gestützt wird. Es wird hier gezeigt: In der Kommentarlandschaft hat sich ein Irrtum verbreitet, ein Irrtum, der auf einem ungenügenden Blick auf die rechtlich-baubetrieblichen Zusammenhänge beruht. Im Ergebnis der folgenden Überlegungen dürfte feststehen: Der Auftragnehmer hat Anspruch auf AGK aus der Unterdeckungslösung und nicht nur aus einem kleineren Zuschlagsvolumen.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag (Dokument öffnen 2 Leseranmerkungen)
Bauzeitliche Ansprüche - Wunsch nach einem Baurecht, in dem einem Recht auch zum Recht verholfen wird

Am Donnerstag, genauer: am 7. November, war ich in Berlin. Ich habe Eindrücke mitgebracht. Die Arbeitskreise Ib und X des Deutschen Baugerichtstags hatten nach Berlin eingeladen, erste Ideen zur gesetzlichen Regelung bauzeitlicher Ansprüche zu diskutieren.

Die Initiative ist ausgesprochen begrüßenswert. Im Ausgangspunkt der Initiative des Baugerichtstags stehen Wahrnehmungen der Kernarbeitsgruppe, die sich aus Mitgliedern beider Arbeitskreise zusammensetzt, Wahrnehmungen wie
Die Hürden der Rechtsprechung zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Bauzeitverlängerung und zum monetären Ausgleich von Nachteilen des Auftragnehmers aufgrund von Behinderungen aus dem Risikobereich des Auftraggebers sind zu hoch.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag
BGH klärt Preisbildung im VOB/B-Vertrag vorerst nur für Mengenmehrungen über 10%

Der Bundesgerichtshof äußert sich zur Preisbildung bei einer Mengenmehrung über 10 % des Vordersatzes. Die VOB/B ist vereinbart und darunter § 2 Abs. 3 Nr. 2 ohne Änderung. So gilt für die Bildung des neuen Preises: "Für die über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren." Der klagende Auftragnehmer verlangte, die Parteien verständigten sich nicht und der BGH erkannte und entschied am 08.08.2019 (VII ZR 34/18):
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Dokument öffnen Blog-Eintrag
"Guter Preis bleibt gut, schlechter Preis wird gut": Eine vom Gesetzgeber gerade nicht vorgesehene Lösung

Das Zitat ist aus dem Vortragsprogramm eines für Januar des kommenden Jahres angekündigten Baukongresses entnommen. Die Kurzfassung im seit dem 01.01.2018 geltenden neuen Bauvertragsrecht, die Kurzfassung des § 650c BGB soll demnach lauten: "Guter Preis bleibt gut, schlechter Preis wird gut". Das soll der neue Grundsatz für die Bildung eines Nachtragspreises einer BauSoll-Modifikation sein. Eine knackige Formulierung, mehr nicht.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag (Dokument öffnen 2 Leseranmerkungen)
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63 Leseranmerkungen gefunden
Schadensersatz ist Ausnahmefall
Leseranmerkung von Carolin Parbs-Neumann zu
 R 
Unberechtigte Mängelrüge ist keine Anordnung einer zusätzlichen Leistung!
(Iris Oberhauser)
Dokument öffnen IBR 2011, 688
Die Entscheidung des OLG Köln ist in Bezug auf den Leitsatz 1 bedenklich.
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
 R 
Widersprüche im Vertrag: 5 oder 10 Jahre Gewährleistung?
(Nino Laumann)
Dokument öffnen IBR 2011, 514
Entscheidend ist, ob auf ein konkretes Muster verwiesen wird
Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
 R 
Verweis auf Bürgschaftsmuster: Sicherungsabrede wirksam?
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen IBR 2012, 1394 (nur online)
Keine Ersatzvornahmekostenanspruch ohne wirksame Teilkündigung
Leseranmerkung von HFK Rechtsanwälte LLP zu
 R 
VOB-Vertrag: Wann ist eine Teilkündigung möglich?
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen IBR 2009, 570
Offene Fragen zu Mängeln bei Kündigung
Leseranmerkung von Walther Leitzke zu
 R 
§ 648a BGB n.F. - Keine isolierte Sicherheitsklage ohne Vorleistungsrisiko!
(Katharina Orthmann)
Dokument öffnen IBR 2010, 566
Gesamtschuldnerschaft von Planer und Bauüberwacher
Leseranmerkung von Dr. Georg Trapp zu
 R 
Bauherr muss sich Fehler des planenden Architekten gegenüber bauaufsichtsführendem Architekten anrechnen lassen!
(Alfons Schulze-Hagen)
Dokument öffnen IBR 2009, 92
Beitrag/Praxishinweis
Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
 R 
§ 648a BGB n.F. - Keine isolierte Sicherheitsklage ohne Vorleistungsrisiko!
(Katharina Orthmann)
Dokument öffnen IBR 2010, 566
Unwirksame Abnahmeklauseln
Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
 R 
Bauträgervertrag: Unwirksame Abnahmeklauseln
(Thomas Karczewski)
Dokument öffnen IBR 2010, 458
Bauvertragsrecht
Leseranmerkung von Uwe Klimke zu
 N 
Bauherren-Schutzbund e.V. setzt sich für die Schaffung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts ein
Dokument öffnen Nachricht
Stahlpreiserhöhung - Wegfall der Geschäftsgrundlage
Leseranmerkung von Dr. Georg Trapp zu
 R 
Stahlpreiserhöhung: Vereinbarung eines Festpreises schließt Preisanpassungen aus!
(Stefan Reichert)
Dokument öffnen IBR 2009, 256
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1 Baulexikoneintrag gefunden

Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag

Abnahmen

82 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden

Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit)
B. Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts
II. Anwendung des AGB-Rechts
3. Inhaltskontrolle der VOB/B

§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
D. Wirksamkeit des Werkvertrages
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99 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B

Einleitung (Bolz/Rodemann)
A. Allgemeines und Vertragsabschluss (Bolz)
I. Allgemeines
B. VOB/B und AGB-Recht (Rodemann)
V. Die Auslegung von AGB

§ 1 VOB/B Art und Umfang der Leistung (Bolz)
B. § 1 Abs. 1 VOB/B: Bestimmung der auszuführenden Leistung
III. Ermittlung der vereinbarten Leistung durch Auslegung
1. Gegenstand der Auslegung
b) Leistungsbeschreibung als „Herzstück“ des Bauvertrags
aa) Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis
(2) Leistungsverzeichnis
4. Methoden der Auslegung
a) Wortlautauslegung
5. Ausgewählte Praxisprobleme der Vertragsauslegung
c) Baugrundrisiken
bb) Unvorhergesehene Wechselwirkungen zwischen Bauwerk und Baugrund
D. § 1 Abs. 3 VOB/B: Anordnung einer Änderung des Bauentwurfs
III. Änderung des Bauentwurfs
IV. Anordnung des Auftraggebers

§ 2 VOB/B Vergütung (Bolz)
D. § 2 Abs. 3 VOB/B: Mengenänderungen beim Einheitspreisvertrag
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42 Abschnitte in Steeger/Fahrenbruch/Brenneisen, ibr-online-Kommentar HOAI gefunden
II. Der Architekten- und Ingenieurvertrag (Moufang/Steeger)
1. Vertragsentstehung und Leistungsvereinbarung (Steeger)
b. Vertragsabschluss
2. Vertragsbeendigung (Moufang)
c. Die Kündigung des Architekten- und Ingenieurvertrages
bb. Allgemeines zur Kündigung

V. Haftung (Schütter)
5. Mängelrechte
6. Abnahme der Architektenleistung
g. Teilabnahme
7. Verjährung der Ansprüche wegen Mängeln
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1 Abschnitt im "Ziekow/Völlink, Vergaberecht" gefunden

§ 7 EU Leistungsbeschreibung















3 Abschnitte im "Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch: BauGB-Kommentar" gefunden

2. Privates Baurecht ( Rn. 2)