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Ihre Suche nach Volltext: 5 U 131/10 ergab 2 Treffer in 5 Bereichen.
OLG Schleswig - Halogenstrahler setzt Reetdach in Brand: TV-Monteur haftet!
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2011, 5258
Mit Beitrag
Bauvertrag
Halogenstrahler setzt Reetdach in Brand: TV-Monteur haftet!
OLG Schleswig, Urteil vom 16.06.2011 - 5 U 131/10
1. Der Beweis des ersten Anscheins greift bei typischen Geschehensabläufen ein, also in Fällen, in denen ein bestimmter Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist.
2. In Fällen, in denen darum gestritten wird, ob ein an sich schadensträchtiges Verhalten einen entstandenen Schaden tatsächlich ausgelöst hat, soll der Anscheinsbeweis dem Geschädigten den Kausalitätsbeweis erleichtern. Steht das zur Schadensherbeiführung geeignete Verhalten fest und ist der entstandene Schaden eine typische Folge eines solchen Verhaltens, es ist Sache des in Anspruch Genommenen, den Anschein durch die Behauptung und den Beweis konkreter Tatsachen zu entkräften.
3. Der zeitweilig unbeaufsichtigte Betrieb eines Halogenstrahlers unter Reet ist ein derartiges zur Herbeiführung eines Brandschadens geeignetes Verhalten.