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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: verbau
275 Treffer für den Bereich Versicherungsrecht.Es gibt für Ihre Suchanfrage 271 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
23 Beiträge gefunden |
IBR 2012, 499 | OLG Dresden/BGH - LV-Position unklar: Auftragnehmer muss zur Kalkulation die Pläne heranziehen! |
IBR 2011, 1370 | OLG Dresden - Berliner Verbau nicht rückgebaut: Auftragnehmer haftet für Gehwegabsenkung! |
IBR 2011, 688 | OLG Frankfurt - Unberechtigte Mängelrüge ist keine Anordnung einer zusätzlichen Leistung! |
IBR 2011, 320 | OLG München - VOB-Tiefbauvertrag: Muss Auftragnehmer mit querenden Sparten rechnen? |
IBR 2009, 1142 | OLG Düsseldorf/BGH - Überschreitung von Zwischenfristen für den Beginn mit Leistungsteilen: Kündigung des ganzen Werkvertrags wirksam? |
IBR 2009, 271 | OLG Hamm - Risse im Nachbarhaus: Bauherr haftet für Auswahlverschulden! |
IBR 2008, 492 | Vertragsrechtliche Folgen der Mischkalkulation bei Minderung und Minderkostenberechnung? |
IBR 2007, 13 | OLG München/BGH - Spundwand und Standsicherheitsnachweis gehören zusammen! |
IBR 2005, 70 | OLG Koblenz/BGH - Abrechnung von Verbauleistungen |
IBR 2002, 347 | OLG Köln/BGH - Ausführungsempfehlung in der Leistungsbeschreibung vertrauenswürdig? |
39 Volltexturteile gefunden |
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.11.2008 - 22 U 69/08
1. Die Mehrkosten für die Fertigstellung der gekündigten Leistungen können im Wege des Vorschusses geltend gemacht werden.
2. Im Falle der Kündigung ist der Pauschalvertrag getrennt für die erbrachten und die nicht erbrachten Leistungen nachzukalkulieren. Hierzu ist der Pauschalpreis in Einzelpreise aufzugliedern.
3. Die materielle Richtigkeit der Preisbildung auf Basis der Urkalkulation ist beim gekündigten Globalpauschalvertrag gegebenenfalls durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu klären.
OLG Bamberg, Beschluss vom 24.06.2008 - 4 U 37/08
1. Der Grund und Boden ist, wenn nicht der Unternehmer auf eigener Fläche baut, vom Auftraggeber geliefertes „Material“, unter dessen Verwendung die Bauleistung hergestellt wir. Wie für jedes andere „Material“ trägt entsprechend der Auftraggeber das prinzipielle Eignungsrisiko.
2. Untersucht der Auftraggeber den Boden vor Ausschreibung der Baumaßnahme nicht genügend und ordnet er insbesondere nicht die Verwendung von Spundwänden an, trifft den Auftragnehmer kein Verschulden.
VolltextOLG Schleswig, Urteil vom 15.05.2008 - 16 U 124/06
Rechnet ein Auftragnehmer bewusst und systematisch überhöht Stundenlohnarbeiten ab, an deren Erbringung erhebliche begründete Zweifel bestehen, gelten zu Gunsten des Auftraggebers abgestufte Beweiserleichterungen aus dem Gesichtspunkt der Beweisvereitelung.
VolltextOLG Düsseldorf, Urteil vom 09.05.2008 - 22 U 191/07
1. Zur Begründung eines Pachtzinsausfalls als Schaden im Sinne von § 8 Nr 3 Abs. 2 VOB/B reicht es aus, wenn der Auftraggeber einen vom Pächter bereits zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Werkvertrags abgeschlossenen Pachtvertrag vorlegt und er den Pachtzinsausfall daraus nachvollziehbar darlegt.
2. Ist die Nichteinhaltung einer um den Behinderungszeitraum verlängerten Vertragsfrist aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen sicher und ein Festhalten am Vertrag für den Auftraggeber unzumutbar, ist dieser vor Ablauf der verlängerten Frist zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.
3. Sind für den Beginn von einzelnen Leistungsteilen Zwischenfristen als verbindliche Vertragsfristen vereinbart, verzögert der Auftragnehmer den Beginn der Bauausführung im Sinne von § 5 Nr. 1 VOB/B, wenn die Fristen aus vom ihm zu vertretenden Gründen überschritten werden und rechtfertigt bei erfolgloser Nachfristsetzung gemäß § 5 Nr. 4, § 8 Nr. 3 VOB/B die Kündigung des ganzen Bauvertrags.
4. Vertragsfristen im Sinne von § 5 Nr. 1 VOB/B sind verbindliche Fristen, die die Fälligkeit der Leistung begründen und deren Überschreitung als solche Folgen auslösen können. Sie müssen deshalb zwischen den Bauvertragsparteien eindeutig vereinbart werden.
5. Wenn von vorneherein feststeht, dass der Auftragnehmer eine Vertragsfrist aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht einhalten wird, und die Vertragsverletzung von erheblichem Gewicht ist, kann der Auftraggeber ohne Nachfristsetzung und Kündigungsandrohung den Auftrag fristlos kündigen.
OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.12.2007 - 4 U 363/05
Zur Möglichkeit, den nach Kündigung eines Pauschalpreiswerkvertrags auf die erbrachten Teilleistungen entfallenden Werklohn gem. § 287 ZPO zu schätzen.*)
VolltextOLG Brandenburg, Urteil vom 14.06.2006 - 13 U 18/04
Eine vertikale Abdichtung von Kellerwänden gegen drückendes Wasser mit einer zweilagigen Bitumendickbeschichtung entspricht weder der DIN 18195 noch den anerkannten Regeln der Technik und ist deshalb mangelhaft.
VolltextOLG Koblenz, Urteil vom 12.01.2006 - 2 U 654/04
Hat der Auftraggeber, wenn auch unter dem Druck drohender Arbeitseinstellung, dem Unternehmer einen Nachtragsauftrag erteilt, ist der geheime Vorbehalt späterer Nachprüfung unbeachtlich.
VolltextOLG Stuttgart, Urteil vom 29.03.2005 - 12 U 106/04
Die Vertragsparteien können die noch laufende Frist mit Ablehnungsandrohung zur Mangelbeseitigung einverständlich aufheben, um die bevorstehende Rechtsfolge des Erlöschens des Mangelbeseitigungsanspruchs insgesamt zu verhindern. Selbst wenn die unter Ablehnungsandrohung gesetzte Frist bereits fruchtlos abgelaufen ist, können die Vertragsparteien die folglich erloschenen Mangelbeseitigungsansprüche durch Vereinbarung wieder neu begründen.
VolltextOLG Brandenburg, Urteil vom 08.12.2004 - 4 U 24/04
1. Nach den Grundsätzen über den gekündigten Pauschalpreisvertrag muss der Unternehmer nicht die erbrachten von den nicht erbrachten Leistungen getrennt abrechnen, um die Fälligkeit der Vergütung gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 VOB/B zu bewirken.
2. Das Erfüllungsstadium eines Bauvertrags endet nicht schon mit der Kündigung, sondern erst mit Abnahme der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen.
3. Ein Global-Pauschalpreisvertrag zeichnet sich durch eine fehlende detaillierte Leistungsbeschreibung aus. Lediglich funktional wird eine Leistung beschrieben, was eine Verlagerung des Leistungsrisikos auf den Auftragnehmer zur Folge hat.
4. Stehen sich ein Vergütungs- und Vorschussanspruch gegenüber, sind beide Ansprüche unabhängig von einer Aufrechnungserklärung zu verrechnen.
5. Ein Vorschussanspruch entsprechend den §§ 633 Abs. 3 BGB a. F., 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B, der dem Hauptunternehmer gegenüber dem Nachunternehmer zusteht, kann noch nach Kündigung des Bauvertrags entstehen, da die Verpflichtung zur Beseitigung vorhandener Mängel an den erbrachten Leistungen durch sie unberührt bleibt.
VolltextKG, Urteil vom 06.05.2004 - 10 U 62/03
§ 4 Nr. 7 VOB/B kennt keine Erheblichkeitsschwelle, wonach etwa geringfügige Mängel bis zur Abnahme hinzunehmen wären.
VolltextOLG Koblenz, Urteil vom 23.04.2004 - 10 U 561/01
Soweit sich aus dem Leistungsverzeichnis (LV) eine bestimmte Verbau-Ausführung als Mindestanforderung (Rammen) ergibt, kann auch bei statisch zulässiger günstigerer Herstellung der durch geänderte Bodenverhältnisse notwendig werdende Mehraufwand nicht abweichend von den Abrechnungsregelungen des LV geltend gemacht werden. Daran ändern auch die Abrechnungsvorgaben der DIN 18304 in der VOB/C nichts.
VolltextLG Gießen, Urteil vom 08.12.2003 - 4 O 280/00
1. In der Insolvenz des auf Schadensersatz haftenden Sonderfachmanns kann der Bauherr abgesonderte Befriedigung aus der Entschädigungsleistung des Haftpflichtversicherers verlangen.
2. Die abgesonderte Befriedigung gemäß § 157 VVG kann unmittelbar durch Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter geltend gemacht werden, beschränkt auf die Leistung aus der Entschädigungsforderung gegen den Versicherer.
VolltextLG Hamburg, Urteil vom 01.09.2003 - 325 O 125/02
Bei Abbrucharbeiten kann ein Gewährleistungseinbehalt grundsätzlich nicht wirksam vereinbart werden.
VolltextOLG Dresden, Urteil vom 27.06.2003 - 11 U 1549/00
1. Der Bauunternehmer darf die Bauhandwerkersicherung auch noch verlangen, nachdem seine Leistung abgenommen ist, wenn der Besteller noch nicht allen Werklohn bezahlt hat und nennenswerte Nachbesserung fordert.*)
2. Leistet der Besteller die Sicherheit nicht, verliert er deswegen nicht das Recht, sich im Werklohnprozess auf Mängel zu berufen.*)
a) Mängel, mit deren Beseitigung der Unternehmer schon in Verzug war, bevor er die Sicherheit verlangte, geben dem Besteller alle aus ihnen herrührenden Rechte.*)
b) Mängel, mit deren Beseitigung der Unternehmer noch nicht in Verzug war, als er die Sicherheit verlangte, geben dem Besteller ein Zurückbehaltungsrecht am Werklohn in Höhe des dreifachen der Beseitigungskosten; diesem Nachbesserungsanspruch des Bestellers steht ein Zurückbehaltungsrecht des Unternehmers wegen fehlender Sicherheit entgegen.*)
c) Das führt zur Verurteilung des Bestellers zur Zahlung von Werklohn, Zug um Zug gegen Nachbesserung, diese Zug um Zug gegen die Stellung der Sicherheit und zur Feststellung, dass der Besteller im Verzug mit der Stellung der Sicherheit ist.*)
3. Der Besteller darf in AGB für die Abnahme vorschreiben, dass sie nur als förmliche wirksam sein soll, solange der Unternehmer einen Anspruch auf deren Durchführung binnen kurzer Frist nach der Fertigstellungsanzeige hat.*)
4. Skonto gibt es auch für die Abschlagsrechnungen kürzende Teilzahlungen.*)
5. Baustrom und Bauwasser darf der Besteller mit AGB als pauschalen Promill-Abzug vom Werklohn geltend machen.*)
6. Wenn der Besteller das Werk bei der Abnahme als im wesentlichen vertragsgerecht billigt, handelt er widersprüchlich, wenn er das Abnahmeprotokoll nicht unterzeichnet und herausgibt. Er kann dann dem Werklohn nicht entgegenhalten, er sei mangels förmlicher Abnahme noch nicht fällig.*)
7. Wenn ein Mangel die Funktion des Werks nicht beeinträchtigt und nicht zu sehen ist, ist der Besteller bei großen Nachbesserungskosten auf die Minderung beschränkt (hier: Absenkungen in Grundleitungsrohren).*)
VolltextOLG Celle, Urteil vom 28.08.2002 - 22 U 159/01
1. Verweigert der Auftraggeber entgegen seiner Verpflichtung aus § 8 Nr. 6 VOB/B die Mitwirkung bei einem gemeinsamen Aufmaß, obwohl er weiß, dass eine Begutachtung durch einen Sachverständigen wegen des laufenden Baufortschritts sowie des Fehlens von Plänen für den Altbestand kaum mehr möglich ist, und vermag er nicht schlüssig darzulegen, wie er die von ihm in der Schlussrechnung des Auftragnehmers vorgenommenen Massenkürzungen berechnet hat, so ist es unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben wegen der erfolgten Beweisvereitelung gerechtfertigt, ihm die Darlegungs- und Beweislast für die behaupteten Mindermengen bei den Massen aufzuerlegen.*)
2. Aus dem Regelungszusammenhang des § 15 Nr. 3 S. 3 - 5 VOB/B folgt, dass Stundenlohnzettel als anerkannt gelten, wenn der Auftraggeber oder ein von ihm ausdrücklich für die Durchführung des Bauvorhabens bestellter Handlungsbevollmächtigter die ihm ordnungsgemäß vorgelegten Stundenlohnzettel nicht oder nicht rechtzeitig zurückgibt und auch nicht fristgemäß Einwendungen erhebt.*)
VolltextKG, Urteil vom 07.01.2002 - 10 U 9059/00
1. Schadensersatzansprüche können gemäß § 4 Nr. 7 Satz 2 VOB/B bestehen, wenn durch Ausführungsfehler des Auftragnehmers Mängelbeseitigungsarbeiten erforderlich werden, die die Nachfolgegewerke behindern und zur Inanspruchnahme des Auftraggebers durch Nachfolgeunternehmer gemäß § 642 BGB führen.
2. Der Auftraggeber muss darlegen, durch welche Ausführungsfehler er in welchem Umfang gegenüber dem Nachfolgeunternehmer in Annahmeverzug geraten ist. Die Bezugnahme auf ein baubetriebliches Gutachten, aus dem sich auch auftraggeberseitig zu vertretende Verzögerungsursachen ergeben, reicht nicht aus.
VolltextOLG Köln, Urteil vom 31.10.2000 - 24 U 53/94
Zur Frage über die Erforderlichkeit von Verbauarbeiten und die Frage, wer die durch den Verbau verursachten Kosten zu tragen hat.
LG Kempten, Urteil vom 04.07.2000 - 1 O 165/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOLG Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2000 - 1 U 783/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.1999 - 23 U 75/99
Verschiebt sich der Beginn von Bauarbeiten ohne Verschulden des Auftragnehmers um einen Monat, so muss eine neue ausdrückliche Vereinbarung zum Fertigstellungstermin getroffen werden, wenn dieser Termin wieder Vertragsfrist-Eigenschaften erhalten soll.
VolltextBGH, Urteil vom 30.10.1997 - VII ZR 321/95
Abrechnung eines durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages; Erstattung der Kosten eines gescheiterten Schiedsverfahrens
Der Werkunternehmer hat bei Abrechnung eines durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages zunächst die erbrachten Leistungen und die dafür anteilig anzusetzende Vergütung darzulegen und von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen. Die Höhe dieser Vergütung ist nach dem Verhältnis des Wertes der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalpreisvertrag geschuldeten Gesamtleistung zu errechnen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Leistungsverzeichnis vorliegt oder nicht.
Tritt ein Schiedsvertrag außer Kraft, kann ein Anspruch auf Erstattung der Kosten des gescheiterten Schiedsverfahrens nicht aus den Kostenvorschriften der Zivilprozeßordnung hergeleitet werden. Ob und in welcher Höhe ein derartiger Anspruch besteht, ist abhängig von der Regelung im Schiedsvertrag, der gegebenenfalls ergänzend auszulegen ist.
OLG Stuttgart, Urteil vom 21.08.1997 - 13 U 3/96
Vorbehalte in Baugrundgutachten können allenfalls dann den Bodengutachter vor Schadensersatzansprüchen bewahren, wenn sie nicht allgemein gehalten sind. Insbesondere aber müssen solche Vorbehalte derart deutlich und eindringlich abgefaßt sein, daß sowohl der Bauherr als auch dessen Architekt zu der Überzeugung gelangen können, daß das Gutachten allein - und ohne weitere Zuziehung des Bodengutachters - nur als vorläufig zu betrachten und nicht als Grundlage für die Festlegung einer Tiefbaumaßnahme heranzuziehen ist.
VolltextLG Augsburg, Urteil vom 28.10.1996 - 3 O 4401/95
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextLG Berlin, Urteil vom 13.07.1995 - 95 O 376/93
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOLG Celle, Beschluss vom 16.06.1995 - 4 U 21/94
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextLG Hildesheim, Urteil vom 23.11.1993 - 3 O 49/93
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextLG München I, Urteil vom 21.04.1993 - 11 O 20 121/92
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 19.04.1991 - V ZR 349/89
Werden bei der Aushebung und Sicherung einer Baugrube DIN-Normen nicht beachtet, so spricht eine widerlegliche Vermutung dafür, daß im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Aushebung auf einem Nachbargrundstück entstandene Schäden auf die Verletzung der DIN-Normen zurückzuführen sind. Ein wegen der Schäden in Anspruch genommener Beklagter hat darzulegen und zu beweisen, daß die Schäden nicht auf die Verletzung der DIN-Normen zurückzuführen sind.*)
VolltextLG Darmstadt, Urteil vom 11.11.1982 - 3 O 145/79
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext1 Nachricht gefunden |
Eilantrag des BUND abgelehnt
(02.08.2011) Der VGH Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom gestrigen Tage entschieden, dass das Eisenbahn-Bundesamt nicht dazu zu verpflichten ist, der Deutschen Bahn AG den Weiterbau von "Stuttgart 21" zu untersagen, weil sie mehr Grundwasser fördern und entnehmen ...
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5 Materialien gefunden |
Schreiben staatlicher Organe und Behörden
Standardleistungsbuch für das Bauwesen (STLB-Bau)Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) - STLB-Bau
(vom 17.05.2006)
Text
Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) - STLB-Bau [Az.: B15 - 0 1083 - 151]
(vom 22.11.2005)
Text
Sonstige
Muster-Liste Technische Baubestimmungen 2005Muster - Liste der Technischen Baubestimmungen (Fassung Februar 2005)
(vom 08.12.2005)
Text
6 Normen gefunden |
BauArbbV (3.) (Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe) [außer Kraft getreten]
Anlage 11 1 (Stand: 01.09.2002)
BauArbbV (5.) (Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe)
Anlage 11 1 (Stand: 01.09.2005)
Klauseln für die Bauleistungsversicherung (Klauseln für die Bauleistungsversicherung)
CKlauseln zu den ABN (Stand: 01.01.2001)
15 Leseranmerkungen gefunden |
Das OLG Stuttgart hat Recht - § 8 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B ist wirksam Stellungnahme des Autors (Dr. Thomas Badelt) zu
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8 Baulexikoneinträge gefunden |
Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag
Brustholz4 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein) |
F. Mitverantwortlichkeit der Baubeteiligten |
I. Beteiligung des Bestellers |
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit) |
B. Dreiteilung nach § 634a Abs. 1 BGB |
I. Fünfjährige Verjährung der Ansprüche wegen Mängeln am Bauwerk und an Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk |
3. Gebäude und Gebäudeteile als Bauwerk |
§ 650a BGB Bauvertrag (Jurgeleit) |
B. Definition des Bauvertrages |
§ 650f BGB Bauhandwerkersicherung (Schmitz) |
B. Sachlicher, personeller und zeitlicher Anwendungsbereich |
I. Sachlicher Anwendungsbereich |
1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit) |
E. § 13 Abs. 4 VOB/B - Verjährung der Mängelrechte |
II. Einzelne Verjährungsfristen |
124 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |
Vorbemerkung ( Rn. 1-VOB/C DIN 18303 5)
Vorbemerkung ( Rn. 1-DIN 18303 5)
0.1 Angaben zur Baustelle ( Rn. 12-DIN 18306 17)
0.1 Angaben zur Baustelle ( Rn. 12-VOB/C DIN 18306 17)
3.2 Herstellung ( Rn. 93-DIN 18303 108)
3.2 Herstellung ( Rn. 93-VOB/C DIN 18303 108)
0.2 Angaben zur Ausführung ( Rn. 26-VOB/C DIN 18303 64)
0.2 Angaben zur Ausführung ( Rn. 26-DIN 18303 64)
2 Stoffe, Bauteile ( Rn. 80-DIN 18303 84)
2 Stoffe, Bauteile ( Rn. 80-VOB/C DIN 18303 84)
11 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden |
a) Baugrube (Kostengruppe 310) (HOAI § 33 Rn. 8)
IV. Begrenzung durch den Vertragsgegenstand (HOAI § 50 Rn. 16)
II. Absatz 2 (HOAI § 49 Rn. 2-5)
2. Regeltragwerke (HOAI § 52 Rn. 11-13)
4. Konstruktive Anforderungen (HOAI § 35 Rn. 35-38)
E. Anrechenbare Kosten bei Traggerüsten (Abs. 4) (HOAI § 50 Rn. 27-30)
III. Abgrenzungen zu anderen Leistungsbildern ( Rn. 16-18)
B. DIN 276-4:2009-8 Kosten im Bauwesen - Teil 4: Ingenieurbau
A. DIN 276-1:2008-12 Kosten im Bauwesen - Teil 1: Hochbau
C. DIN 276:2018-12 - Kosten im Bauwesen
2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |