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Ihre Suche nach Aktenzeichen: "VII ZR 221/91" ODER "VII ZR 221.91" ergab 1 Treffer in 4 Bereichen.
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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2000, 0258
Mit Beitrag
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 21.01.1993 - VII ZR 221/91
Zurückhaltung der Sicherheit auch bei verjährten Gewährleistungsansprüchen - Zurückhaltungsrecht an Bürgschaftsurkunde
a) Der Zurückhaltung einer Sicherheit im Sinne des § 17 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B steht nicht entgegen, daß zu dem Zeitpunkt, in dem die Sicherheit nach § 17 Nr. 8 Satz 1 VOB/B herauszugeben wäre, die Gewährleistungsansprüche verjährt und damit nicht mehr durchsetzbar sind.
b) Ein gemäß § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B bestehendes Zurückhaltungsrecht an einer Bürgschaftsurkunde führt zur Abweisung der auf Herausgabe der Urkunde gerichteten Klage, wenn die gesicherten Ansprüche auf Zahlung gerichtet sind. Eine Zug-um-Zug-Verurteilung kommt dann nicht in Betracht.
c) Dient eine Bürgschaft auch zur Sicherung verjährter Gewährleistungsansprüche, kann sich der Bürge nicht auf die dem Auftragnehmer zustehende Einrede der Verjährung berufen.