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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "IV ZR 97/11" ODER "IV ZR 97.11"
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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2013, 0132; IMRRS 2013, 0100
Versicherungen
Ermöglichung nachträglicher Feststellungen nach Unfall
BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11
Kommt der Versicherungsnehmer, der sich nach einem Verkehrsunfall erlaubt vom Unfallort entfernt hat, seiner Pflicht zur unverzüglichen Ermöglichung nachträglicher Feststellungen nicht rechtzeitig nach, informiert er jedoch statt dessen seinen Versicherer zu einem Zeitpunkt, zu dem er durch Mitteilung an den Geschädigten eine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 StGB noch hätte abwehren können, so begründet allein die unterlassene Erfüllung der Pflicht nach § 142 Abs. 2 StGB keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit (Fortführung von Senatsurteil vom 1. Dezember 1999 IV ZR 71/99, VersR 2000, 222).*)
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