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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2012, 0578; IMRRS 2012, 0416
Mit Beitrag
Versicherungen
Leistungsversagung bei Obliegenheitsverletzung
BGH, Urteil vom 11.01.2012 - IV ZR 251/10
Der Versicherer kann bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit durch den Versicherungsnehmer in Ausnahmefällen die Leistung vollständig versagen (hier: Kürzung auf null bei absoluter Fahruntüchtigkeit). Dazu bedarf es der Abwägung der Umstände des Einzelfalles (Fortführung von Senatsurteil vom 22. Juni 2011 - IV ZR 225/10, VersR 2011, 1037).*)