Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
IMR 12/2021 - Vorwort
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vor fast einem Jahr hat sich das WEG-Modernisierungsgesetz auf den Weg gemacht. In weiten Teilen ohne Übergangsvorschriften war und ist für alle Beteiligten ein schnelles Umdenken erforderlich. Dennoch ist das befürchtete Chaos bisher ausgeblieben; vielleicht eine Schonfrist aufgrund des corona-bedingt verringerten Verwaltungsbetriebs? In vielen Gemeinschaften wurden zumindest die aufschiebbaren Projekte bisher verschoben, wenn überhaupt wurden nur die unbedingt notwendigen Entscheidungen und Beschlüsse gefasst. Es wird also etwas länger als erwartet dauern, bis sich alle Pferdefüße und Stolpersteine der neuen Vorschriften in der Praxis zeigen. Allerdings auch bis die neuen Möglichkeiten erkannt werden und spiegelbildlich alle Erleichterungen und Vorteile genutzt werden können. Denn, das wird auch bei dieser Gesetzesänderung nicht anders sein, es gilt immer, beide Seiten zu betrachten.
Und auch wie in den Jahren zuvor wurden durch den eid, den evangelischen Immobilienverband Deutschland e.V., bei dem Fachgespräch in Fischen, diesmal wieder als Hybrid-Veranstaltung, beide Seiten der Medaille beleuchtet – die neuen Möglichkeiten, z. B. der elektronischen Teilnahme an Eigentümerversammlungen oder bei Umlaufbeschlüssen, aber auch die Grenzen der Zuständigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Wie immer gab es viele neue Denkanstöße und Lösungsvorschläge. Nunmehr bleibt für das kommende Jahr zu hoffen, dass endlich alle liegengebliebenen Projekte umgesetzt werden können und die neuen Vorschriften in der Praxis richtig angewandt und „ausprobiert“ werden. Nicht zuletzt um auch im Jahr 2022 für die ebenfalls hoffentlich wieder stattfindenden Seminare und Tagungen neuen Gesprächsstoff zu haben.
Herzlich, Ihre
Wiebke Först