Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7215 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2023
IBRRS 2023, 3548VGH Bayern, Beschluss vom 26.10.2023 - 9 CS 23.1172
1. Der öffentlich-rechtliche Nachbarschutz beruht auf dem Gedanken des wechselseitigen Austauschverhältnisses. Planbetroffene werden durch die Maßfestsetzungen eines Bebauungsplans nicht in gleicher Weise zu einer "Schicksalsgemeinschaft" verbunden, wie das für die Festsetzung der Art der Nutzung angenommen wird.
2. Ob Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung auch darauf gerichtet sind, dem Schutz des Nachbarn zu dienen, hängt maßgeblich vom Willen der Gemeinde als Plangeberin ab, sie darf dies regelmäßig selbst und ohne Bindung an das Eigentumsrecht des Nachbarn entscheiden.
VolltextIBRRS 2023, 3564
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.11.2023 - 7 B 1124/23
1. Fragen des Maßes der baulichen Nutzung i. S. des § 34 BauGB berühren keine Nachbarrechte. Das gleiche gilt für die Dachform.
2. In bebauten innerstädtischen Bereichen müssen Einsichtnahmemöglichkeiten grundsätzlich hingenommen werden.
VolltextIBRRS 2023, 3430
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2023 - 7 A 1742/22
1. Eine sog. aktive Duldung ist erst dann anzunehmen, wenn die zuständige Baubehörde in Kenntnis der formellen und gegebenenfalls materiellen Illegalität eines Vorhabens zu erkennen gibt, dass sie sich auf Dauer mit dessen Existenz abzufinden gedenkt.
2. Angesichts des Ausnahmecharakters und der weit reichenden Folgen einer solchen sog. aktiven Duldung, bei der die Behörde an der Beseitigung rechtswidriger Zustände gehindert ist, muss den entsprechenden Erklärungen der Behörde mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen sein, ob, in welchem Umfang und gegebenenfalls über welchen Zeitraum die Duldung des illegalen Zustands erfolgen soll.
VolltextIBRRS 2023, 3573
VG Würzburg, Urteil vom 12.10.2023 - W 5 K 22.867
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2023, 3571
VGH Bayern, Beschluss vom 12.10.2023 - 1 ZB 23.688 , 1 ZB 23.690
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2023, 3569
VG Köln, Urteil vom 31.10.2023 - 2 K 4468/21
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2023, 3565
VG München, Urteil vom 09.11.2023 - M 1 K 21.3065
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2023, 3563
VGH Bayern, Beschluss vom 28.11.2023 - 2 NE 23.1881
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2023, 3541
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.10.2023 - 2 L 17/23
1. Eine Terrasse ist eine außerhalb geschlossener Räume liegende Fläche, die von einem Gebäude ebenerdig oder nur mit einer geringen Höhedifferenz unmittelbar zugänglich ist und ein freies Sitzen ermöglicht.*)
2. Terrassen haben wegen gebäudegleicher Wirkungen i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 2 BauO-SA regelmäßig Abstandsflächen einzuhalten, wenn sie eine Höhe von mehr als 1 m aufweisen.*)
3. Die Baubehörden sind regelmäßig gehalten, den vollständigen Abriss einer insgesamt formell und materiell baurechtswidrigen baulichen Anlage anzuordnen, sofern diese weder bautechnisch noch nach den Vorstellungen des Bauherrn teilbar ist.*)
VolltextIBRRS 2023, 3550
VG München, Urteil vom 23.10.2023 - M 8 K 21.2783
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2023, 3549
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.11.2023 - 10 N 49.23
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2023, 3524
OVG Niedersachsen, Urteil vom 05.10.2023 - 1 KN 168/20
1. Die Beschränkung zentrenrelevanten Einzelhandels auf zentrale Versorgungsbereiche verstößt nicht gegen die Dienstleistungsrichtlinie (Art. 15 Abs. 3 der Richtlinie 2006/123/EG).*)
2. Soweit das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 der Landeshauptstadt Hannover vorsah, zentrenrelevanten Einzelhandel an zentrenfernen Sonderstandorten auf den Bestandsschutz einer bestehenden Baugenehmigung zu beschränken, begegnet die Umsetzung dieses Grundsatzes im Rahmen der Bauleitplanung grundsätzlich keinen rechtlichen Bedenken.*)
VolltextIBRRS 2023, 3535
VG Münster, Urteil vom 09.11.2023 - 2 K 1800/20
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2023, 3533
VG München, Urteil vom 13.11.2023 - M 8 K 22.497
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2023, 3526
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.11.2023 - 1 ME 111/23
1. Eine bauaufsichtliche Beseitigungsverfügung gemäß § 79 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 NBauO enthält neben dem Gebot der Beseitigung der baulichen Anlage durch Abbruch oder Abbau konkludent das Verbot der Wiedererrichtung. Erledigung tritt erst dann ein, wenn die Wiedererrichtung hinreichend sicher ausgeschlossen ist.*)
2. § 70 NVwVG i.V.m. § 67 Abs. 2 Satz 2 NPOG hindert die Beitreibung eines zur Durchsetzung des Verbots der Wiedererrichtung festgesetzten Zwangsgeldes auch nach Abbau der baulichen Anlage jedenfalls dann nicht, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die bauliche Anlage erneut errichtet wird (im Anschluss an OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.04.2009 - 11 ME 478/08 -, NdsVBl 2009, 345).*)
VolltextIBRRS 2023, 3525
VG München, Beschluss vom 26.10.2023 - M 9 SN 23.4418
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2023, 3523
VGH Bayern, Beschluss vom 23.11.2023 - 9 CS 23.1538
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2023, 3522
VGH Bayern, Beschluss vom 07.12.2023 - 2 CS 23.1169
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2023, 3501
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.10.2023 - 1 A 10514/23
Zur Abgrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB (hier: regelmäßiger An- und Abfahrtsverkehr eines Bauunternehmens sowie eines gemeindlichen Bauhofs).*)
VolltextIBRRS 2023, 3498
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.11.2023 - 7 B 916/23
Die durch ein grenznah errichtetes „Kletterhaus“ auf dem Grundstück einer Kindertagesstätte zu Lasten des Nachbarn eröffneten Einsichtnahmemöglichkeiten auf seinen Terrassenbereich überschreiten regelmäßig das Maß dessen, das ihm zuzumuten ist, nicht.
VolltextIBRRS 2023, 3451
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26.09.2023 - 3 K 751/17
1. Die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche auf einem Privatgrundstück erfordert nach § 2 Abs. 3 BauGB die hinreichende Ermittlung und Bewertung der mit der Festsetzung verbundenen Eigentumsbeeinträchtigungen. Die Ermittlung ist fehlerhaft, wenn die gemeindlichen Feststellungen bereits in tatsächlicher Hinsicht unvollständig sind.*)
2. Die Festsetzung einer zwischen einem allgemeinen Wohngebiet i. S. d. § 4 BauNVO und einer benachbarten Wohnnutzung gelegenen öffentlichen Grünfläche als "Puffer" aus Lärmschutzgründen ist unverhältnismäßig, weil die von einem allgemeinen Wohngebiet ausgehenden Störungen keiner planerischen Bewältigung bedürfen. *)
3. Der Schaffung einer öffentlichen Grünfläche kommt in einem vorwiegend durch Einfamilienhausbebauung geprägten ländlichen Bereich nicht das Gewicht zu, den Entzug der privaten Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks zu rechtfertigen.*)
VolltextIBRRS 2023, 3458
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2023 - 7 B 1141/23
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2023, 3452
OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.09.2023 - 2 L 45/20
1. Die von altbergbaulichen Anlagen häufig ausgehende latente Gefahr kann sich mit dem Hinzutreten weiterer besonderer Umstände zu einem Gefahrenverdacht verdichten, der das Ergreifen von Maßnahmen der Gefahrerforschung gebietet.*)
2. Sind weder ein Verhaltens- noch ein Zustandsstörer zu einer Gefahrerforschung heranzuziehen, kann die Gefahrenabwehrbehörde auch selbst zu deren Durchführung verpflichtet sein.*)
VolltextIBRRS 2023, 3450
VG Arnsberg, Urteil vom 30.10.2023 - 8 K 938/22
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2023, 3449
VGH Bayern, Beschluss vom 29.09.2023 - 15 CE 23.1586
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2023, 3443
VG Stuttgart, Beschluss vom 12.10.2023 - 2 K 4527/23
1. § 33a Abs. 2 NatSchG-BW begründet einen (gebundenen) Anspruch auf Erteilung einer Umwandlungsgenehmigung, wenn die Erhaltung eines bestimmten Streuobstbaumbestandes nicht im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt; ein Ermessen der Behörde ist für diesen Fall nicht vorgesehen (vgl. bereits VG Stuttgart, IBR 2023, 1009 - nur online.*)
2. Wurde ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Umweltprüfung erlassen, kann hierin ein nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB beachtlicher Verfahrensfehler liegen, der allerdings unbeachtlich wird, wenn er nicht innerhalb der Jahresfrist des § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB geltend gemacht wird.*)
3. Die Unbeachtlichkeit des Verfahrensfehlers nach § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB steht auch in dieser Konstellation mit Unionsrecht im Einklang.*)
VolltextIBRRS 2023, 3265
VGH Bayern, Beschluss vom 09.11.2023 - 1 ZB 23.912
1. Ein Bebauungszusammenhang ist anzunehmen, soweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche (noch) diesem Zusammenhang angehört.
2. Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um sich als zusammenhängende Bebauung darzustellen, ist nicht nach geografisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Würdigung der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten einzelfallbezogen zu entscheiden. Der Bebauungszusammenhang endet regelmäßig am letzten Baukörper.
3. Örtliche Besonderheiten können es im Einzelfall ausnahmsweise rechtfertigen, ihm noch bis zu einem Geländehindernis, einer Erhebung oder einem Einschnitt (Damm, Böschung, Fluss, Waldrand o.ä.) ein oder mehrere Grundstücke zuzuordnen, die unbebaut sind oder trotz des Vorhandenseins von Baulichkeiten sonst nicht zur Prägung der Siedlungsstruktur beitragen.
4. Für die Begrenzung des Bebauungszusammenhangs kommt es auf die Grundstücksgrenzen nicht an. Auch muss die Grenzlinie zwischen Innen- und Außenbereich nicht gradlinig verlaufen, sondern darf grundsätzlich auch vor- und zurückspringen.
VolltextIBRRS 2023, 3448
VG Köln, Beschluss vom 12.09.2023 - 2 L 674/23
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2023, 3447
VGH Bayern, Urteil vom 22.09.2023 - 15 N 22.1811
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2023, 3442
VG Potsdam, Beschluss vom 17.10.2023 - 4 K 1552/18
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2023, 3441
VG Ansbach, Urteil vom 23.10.2023 - 3 K 21.00503
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2023, 3438
VGH Bayern, Beschluss vom 13.11.2023 - 2 NE 23.1841
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2023, 3433
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.11.2023 - 1 ME 119/23
1. Der Begriff des "Wohnens" umfasste bereits in der BauNVO 1977 nicht die Vermietung von Wohnraum zur vorübergehenden Nutzung durch Feriengäste.*)
2. Zwar kann das Wohnverständnis einzelner Genehmigungsbehörden in den 1980er Jahren von der damals in Rechtsprechung und Literatur herrschenden Auslegung der BauNVO abgewichen sein. Für die Annahme eines solchen Falls bedarf es aber der Darlegung hinreichend aussagekräftiger Indizien, sei es in der jeweils in Rede stehenden Baugenehmigung, sei es in der damaligen allgemeinen Verwaltungspraxis der Genehmigungsbehörde.*)
VolltextIBRRS 2023, 3434
VG Münster, Urteil vom 14.11.2023 - 2 K 2959/20
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2023, 3431
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.11.2023 - 7 B 1178/23
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2023, 3428
VG Düsseldorf, Urteil vom 31.08.2023 - 28 K 744/22
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2023, 3417
OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.11.2023 - 1 LB 3/22
1. Die Frage, ob eine Straße trennende oder verbindende Wirkung besitzt, ist nicht allein nach dem optischen Eindruck zu beantworten, sofern die Bebauung diesseits und jenseits der Straße jeweils unterschiedliche Nutzungen aufweist. Dann geht es um die Frage, ob eine Bebauung auf der einen Straßenseite ihrer Art nach die Bebauung auf der anderen Straßenseite prägt.
2. Bei unterschiedlichen Nutzungen endet die prägende Wirkung jeweils an der Straße. Ein – ausnahmsweise mögliches – „Überspringen“ des Bebauungszusammenhangs auf die andere Straßenseite erfordert besondere Anknüpfungspunkte, die es rechtfertigen, die dort gelegenen Flächen in den Bebauungszusammenhang einzubeziehen, weil sie am „Eindruck der Geschlossenheit“ teilnehmen.
3. Der von einer Straße ausgehende Verkehrslärm ist aus sich heraus dabei kein geeignetes Kriterium zur Bestimmung der Grenzen des Bebauungszusammenhangs.
VolltextIBRRS 2023, 3404
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.11.2023 - 8 S 1361/23
Die Vorschrift des § 65 Abs. 2 LBO-BW, die die Baurechtsbehörde zum Einschreiten gegen nicht genutzte und im Verfall begriffene bauliche Anlagen ermächtigt, erfasst - anders als § 65 Abs. 1 Satz 1 LBO-BW - gerade auch rechtmäßig errichtete bauliche Anlagen, auch dann, wenn sie noch (teilweise) bestandsgeschützt sind.*)
VolltextIBRRS 2023, 3392
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2023 - 7 B 974/23
1. Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden.
2. Ein Anspruch des Nachbarn auf bauordnungsbehördliches Einschreiten setzt dabei voraus, dass das angegriffene Vorhaben nicht durch eine bestandskräftige Baugenehmigung gedeckt ist, das Vorhaben den Nachbarn in seinen Rechten verletzt und das behördliche Ermessen im Sinne eines Einschreitens reduziert ist.
3. Eine grenzständige Gebäudeabschlusswand ist grundsätzlich als Brandwand zu errichten, wenn ein Abstand von mindestens fünf Metern zu bestehenden oder zulässigen künftigen Gebäuden nicht öffentlich-rechtlich gesichert ist. Öffnungen in Brandwänden unzulässig.
4. Das Ermessen der Bauaufsichtsbehörde ist im Hinblick auf den durch Brandschutzvorschriften bezweckten Schutz der hochrangigen Rechtsgüter Leib und Leben vor einem - jederzeit drohenden - Brandereignis und einem damit gegebenenfalls verbundenen Brandüberschlag auf die Nachbarbebauung im Sinne eines Einschreitens zugunsten des Nachbarn reduziert.
VolltextIBRRS 2023, 3375
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.11.2023 - 8 S 1148/23
Den aufgrund eines allgemeinen städtebaulichen Erfahrungssatzes für ein konkretes Gebiet befürchteten negativen Auswirkungen bestimmter Vergnügungsstätten kann auf Planungsebene nach § 1 Abs. 9 BauNVO bereits zukunftsgerichtet und auf Vorsorge ausgerichtet mit einem entsprechenden Ausschluss entgegengewirkt werden. Dafür bedarf es nicht des Nachweises konkreter Anzeichen für einen eintretenden oder bereits eingetretenen Trading-Down-Effekt.*)
VolltextIBRRS 2023, 3361
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.10.2023 - 7 D 187/22
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2023, 3319
VG Schleswig, Beschluss vom 01.11.2023 - 2 B 18/23
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextIBRRS 2023, 3290
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.11.2023 - OVG 6 A 3/23
Zur Einbeziehung eines Wohnhauses in das Schallschutzprogramm des Flughafens BER bei Nichteinhaltung der Vorschriften des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes (Teil A II Ziffer 5.1.7. Nr. 6 PFB).*)
VolltextIBRRS 2023, 3266
VGH Bayern, Urteil vom 08.11.2023 - 1 N 20.558
1. Stimmt die beschlossene Fassung des Bebauungsplans nicht mit dem ausgefertigten Plan überein, ist der Bebauungsplan bereits aufgrund eines Ausfertigungsmangels unwirksam.
2. In einem Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden festgesetzt werden.
3. Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in anderen Gebäuden als Wohngebäuden kann nicht festgesetzt werden. Auch eine Begrenzung der Wohnungsanzahl je Baugrundstück ist unzulässig.
VolltextIBRRS 2023, 3334
VG München, Beschluss vom 02.11.2023 - M 11 SN 23.3745
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2023, 3292
VGH Hessen, Beschluss vom 13.11.2023 - 4 B 1377/23
1. Eine Nutzungsuntersagung führt anders als die Beseitigungsanordnung nicht zu irreparablen Schäden und kann ihre Funktion nur erfüllen, wenn sie für sofort vollziehbar erklärt wird.
2. Der Sofortvollzug des alleine auf formelle Illegalität gestützten Nutzungsverbotes beruht darauf, dass die präventive Kontrolle der Bauaufsicht anderenfalls unterlaufen würde, der "Schwarzbauer" einen zeitlichen Vorteil gegenüber dem rechtstreuen Bauantragsteller erhielte und unangemessene Wettbewerbsvorteile entstehen könnten.
3. Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Nutzungsverbots vor, ist ein solches in der Regel auch anzuordnen.
VolltextIBRRS 2023, 3309
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22.11.2023 - 1 ME 123/23
Die Variationsbreite einer für einen Gastronomiebetrieb erteilten Baugenehmigung wird überschritten, wenn sich betriebliche Einrichtungen und Abläufe in einer Weise ändern, dass neu- oder andersartige baurechtliche Problemlagen zu bewältigen sind bzw. bereits bestehende Problemlagen - etwa eine Immissionsproblematik - verschärft werden.*)
VolltextIBRRS 2023, 3301
OVG Niedersachsen, Urteil vom 16.11.2023 - 1 KN 5/23
Der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan als Voraussetzung einer Veränderungssperre muss den räumlichen Geltungsbereich der künftigen Planung mit Worten oder durch eine anliegende Karte, die Bestandteil des Beschlusses ist, abgrenzen. Der Planbereich muss danach eindeutig bestimmbar sein.*)
VolltextIBRRS 2023, 3291
VG Düsseldorf, Urteil vom 02.11.2023 - 28 K 3108/23
ohne amtliche Leitsätze
VolltextIBRRS 2023, 3267
OVG Niedersachsen, Urteil vom 07.09.2023 - 1 LB 3/23
1. Eine bauliche Anlage ist auch dann i.S.v. § 4 Abs. 4 Satz 1 NBauO auf mehreren Baugrundstücken gelegen, wenn sie mit dem Gebäude auf dem Baugrundstück konstruktiv verbunden ist, sich ansonsten aber vollständig im Luftraum über dem Nachbargrundstück befindet (Fortführung der Senatsrspr.).*)
2. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Erteilung einer Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 63 Abs. 1 NBauO) ablehnen, wenn das Bauvorhaben in einer Weise gegen gem. § 63 Abs. 1 Satz 3 NBauO nicht zu prüfende baurechtliche Bestimmungen verstößt, die ein bauaufsichtliches Einschreiten nach sich ziehen würden, sich das rechtliche Hindernis den vorliegenden Informationen ohne weitere Ermittlungen hinreichend sicher entnehmen und nach Lage der Dinge nicht ausräumen lässt.*)
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