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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Sachenrechts-bereinigung, Vermögensrecht

188 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 2930
GewerberaummieteGewerberaummiete
Sachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht

OLG Naumburg, Urteil vom 28.09.2001 - 11 U 32/01

Annahmeverzug endet, wenn der Gläubiger - auch im Wege einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung - sich zur Annahme der geschuldeten Leistung bereit erklärt. Schuldnerverzug tritt dann jedoch nicht unmittbar mit Zugang des Mahnschreibens ein, sondern erst nach Ablauf einer angemessenen Zeit, innerhalb derer der Schuldner seine Leistung erneut anbieten kann.*)

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IBRRS 2006, 2877
ImmobilienImmobilien
Immobilien

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.01.2002 - 3 U 56/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2876
ImmobilienImmobilien
Immobilien

OLG Köln, Urteil vom 16.01.2002 - 13 U 161/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2859
ImmobilienImmobilien
Sachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.02.2002 - 4 U 100/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2806
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Sachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht

OLG Brandenburg, Urteil vom 28.03.2002 - 5 U 106/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2394
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vermögensrecht

OLG Naumburg, Urteil vom 02.09.2003 - 11 U 91/02

1. Eine zulässige, über § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG zu einem Erstattungsanspruch führende Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahme des Verfügungsberechtigten ist es auch, wenn das Mietobjekt über Modernisierungen (hier: Erneuerung der Fenster, Heizungs-, Sanitär- und Fassadensanierung) am Wohnungsmarkt gehalten und Leerstand verhindert wird.*)

2. Ist eine Gesamtsanierung wirtschaftlich sinnvoll, muss sich der Verfügungsberechtigte nicht auf das "Notwendige", also Stückwerk, beschränken.*)

3. Eigene Arbeitsleistungen sind dem Verfügungsberechtigten nicht zu erstatten.*)

4. Nimmt der Verfügungsberechtigte für zulässige Maßnahmen Fremdmittel in Anspruch, so kann er die in diesem Zusammenhang aufgewandten Finanzierungskosten (Zinsen) als weiteren Aufwand erstattet verlangen.*)

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IBRRS 2006, 2323
ImmobilienImmobilien
Herausgabe von Mieteinnahmen im Rahmen des VZOG

KG, Beschluss vom 30.05.2006 - 4 U 116/05

1. Zum Ausschluss von Ansprüchen auf Herausgabe von Mieteinnahmen gemäß § 11 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 16 Satz 3 VZOG.*)

2. Die Anwendbarkeit des § 11 VZOG setzt voraus, dass es kein Restitutionsverhältnis zwischen der öffentlichen Körperschaft und einem Dritten, an den der Vermögenswert später restituiert wird, gibt.*)

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IBRRS 2006, 2261
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vermögensrecht

OLG Dresden, Urteil vom 28.05.1999 - 6 U 161/99

1. Nach § 6 Abs. 4 VZOG i.d.F. vom 22.03.1991 und i.d.F. des 2. VermRÄndG sind auch vereinnahmte Mietzinsen an den Berechtigten herauszugeben.*)

2. Der Verfügungsbefugte darf Verwaltungsaufwendungen von dem Bruttoerlös abziehen.*)

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IBRRS 2006, 2255
ImmobilienImmobilien
Sachenrechtsbereinigung

OLG Dresden, Urteil vom 21.06.1999 - 17 U 3693/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2080
ImmobilienImmobilien
Einheitswert im Sinne des Entschädigungsgesetzes

BVerwG, Beschluss vom 27.06.2006 - 3 B 190.05

Mit „Einheitswert“ im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EntschG war auch nach der ursprünglichen Fassung der vor der Schädigung zuletzt festgestellte Einheitswert gemeint.*)

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IBRRS 2006, 2003
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht

BGH, Urteil vom 19.12.1997 - V ZR 55/97

Das Moratorium des Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1 Buchst. b EGBGB steht auch einer Raiffeisen-Warengenossenschaft (ehemalige bäuerliche Handelsgenossenschaft) zu.*)

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IBRRS 2006, 1982
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 25.09.1998 - V ZR 166/97

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 1968
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht

OLG Dresden, Urteil vom 10.03.1999 - 18 U 2745/98

Zur Frage, ob und in welchem Umfang die Treuhandanstalt / Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben verpflichtet ist, die -vermeintlich- "zur zeitweiligen treuhänderischen Verwaltung" (§ 1 der 3. Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz) übergebenen Vermögenswerte ordnungsgemäß zu bewirtschaften und instand zu halten (rechtskräftig infolge Nichtannahmebeschlusses des BGH vom 23.03.2000, V ZR 143/99).*)

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IBRRS 2006, 1953
ImmobilienImmobilien
Restitution eines dem Gemeingebrauch gewidmeten Grundstücks

BVerwG, Urteil vom 14.04.2005 - 7 C 11.04

§ 5 Abs. 1 Buchst. b VermG schließt die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks nicht aus, wenn das dem Gemeingebrauch gewidmete Grundstück niemals im Eigentum des Trägers der darauf errichteten Verkehrsanlagen gestanden hat.*)

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IBRRS 2006, 1912
GewerberaummieteGewerberaummiete
Vermögensrecht - Miet-Rückzahlungsanspruch, wenn Mieter Eigentümer wird?

KG, Urteil vom 11.05.2006 - 8 U 220/05

Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rückzahlung von Miete nach §§ 988, 818, 99 Abs. 3, 100 BGB, wenn der Mieter im Wege der Vermögenszuordnung Eigentümer des gemieteten Grundstücks wird.*)

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IBRRS 2006, 1852
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Tatbestandswirkung eines Restitutionsbescheids für DDR-Grundstück

BGH, Urteil vom 22.03.2006 - IV ZR 6/04

1. Die Tatbestandswirkung eines Restitutionsbescheids umfasst nicht nur die Eigentumslage nach Rückübertragung eines Grundstücks, sondern auch die Gläubigerstellung der nach § 18 VermG (in der bis 21. Juli 1992 geltenden Fassung) wieder eingetragenen Grundpfandrechte.*)

2. Das Währungsstatut für eine in Renten-, Reichs- oder Goldmark eingetragene, an einem in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) belegenen Grundstück bestellte, in DDR-Volkseigentum überführte und später nach § 18 VermG (in der bis 21. Juli 1992 geltenden Fassung) wieder eingetragene Hypothek bestimmt sich auch dann nach dem Recht der SBZ, wenn die Darlehensforderung wegen des Sitzes des Schuldners in der Bundesrepublik Deutschland von der enteignenden Maßnahme nicht erfasst wurde.*)

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IBRRS 2006, 1792
SteuerrechtSteuerrecht
Restitutionsanspruch bei Grundstücksanschaffung und -veräußerung

BFH, Urteil vom 13.12.2005 - IX R 14/03

Der Erwerb eines Restitutionsanspruchs steht der Anschaffung des von diesem erfassten Grundstücks gleich. Daher ist der entgeltliche Erwerb des Restitutionsanspruchs und die spätere Veräußerung des rückübertragenen Grundstücks grundsätzlich als Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang i.S. des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG anzusehen.*)

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IBRRS 2006, 1669
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Nachzahlungsansprüche wegen Bodensonderung?

BVerfG, Beschluss vom 05.04.2006 - 1 BvR 1505/04

Zur Frage, ob Grundstückseigentümern nach dem Bodensonderungsgesetz Nachzahlungsansprüche nach den §§ 71, 73 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes zustehen.

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IBRRS 2006, 1313
ImmobilienImmobilien
Wiederbegründung einer Dienstbarkeit

BGH, Urteil vom 24.02.2006 - V ZR 255/04

Ein nachbarrechtlicher Anspruch auf Wiederbegründung einer Dienstbarkeit, die durch die Überführung des dienenden Grundstücks in Volkseigentum erloschen ist, besteht nicht. Die früher bestehende Dienstbarkeit ist für einen Anspruch auf Neubegründung einer Dienstbarkeit aus § 116 Abs. 1 SachenRBerG ohne Bedeutung. § 8 SachenRBerG schränkt die Ansprüche aus § 116 Abs. 1 SachenRBerG nicht ein.*)

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IBRRS 2006, 1273
ImmobilienImmobilien
Duldung der Mitbenutzung

BGH, Urteil vom 10.03.2006 - V ZR 48/05

Beruhte die Mitbenutzung eines Grundstücks durch den Nachbarn zu DDR-Zeiten auf einer vor dem Inkrafttreten des Zivilgesetzbuchs am 1. Januar 1976 getroffenen schuldrechtlichen Vereinbarung und war der Grundstückseigentümer daraus auch während der Geltungsdauer des Zivilgesetzbuchs zur Duldung der Mitbenutzung verpflichtet, ist für einen Bereinigungsanspruch nach § 116 Abs. 1 SachenRBerG kein Raum. In diesem Fall fehlt es an einer Bereinigungslage, weil die Mitbenutzung zivilrechtlich abgesichert war.*)

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IBRRS 2006, 1272
ImmobilienImmobilien
Bestimmung der Restnutzungsdauer des Gebäudes

BGH, Urteil vom 24.03.2006 - V ZR 19/05

1. Für die Bestimmung der Restnutzungsdauer des Gebäudes bei der Wertermittlung nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 Nr. 2 SachenRBerG ist auf den maßgeblichen Wertermittlungsstichtag, nicht auf den Zeitpunkt der Besichtigung des Gebäudes durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen abzustellen.*)

2. Bei der Ermittlung des Restwerts früherer Investitionen nach § 12 Abs. 2 Satz 3 SachenRBerG ist der Neuherstellungswert, nicht der um die Altersabschreibung geminderte Sachwert des Gebäudes zugrunde zu legen.*)

3. Für die Berechnung der sog. Investitionspauschale nach § 12 Abs. 2 Satz 2 SachenRBerG ist für alle anrechenbare Jahre der Sachwert des Gebäudes bei Abschluss des Überlassungsvertrags zugrunde zu legen.*)

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IBRRS 2006, 1115
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht

BGH, Urteil vom 28.10.2005 - V ZR 92/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 0944
ImmobilienImmobilien
Komplexer Siedlungsbau im Sinne des VermG

BVerwG, Beschluss vom 28.02.2006 - 8 B 89.05

Allein die einheitliche Planung und Errichtung einer "kompletten" Siedlung stellt keinen komplexen Siedlungsbau im Sinne von § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG dar. Können die einzelnen Grundstücke individuell veräußert werden, so wird die städtebauliche Einheit nicht durch die Rückgabe des Grundstücks an den früheren Eigentümer gefährdet (Bestätigung und Fortführung des Urteils vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 27.97 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 16).*)

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IBRRS 2006, 0908
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Herausgabe des Erlöses an "Besserberechtigten"

BGH, Urteil vom 17.02.2006 - V ZR 236/03

1. Der Erbe, der ein Grundstück aus der Bodenreform vor Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes am 22. Juli 1992 veräußert hat, braucht den hierfür erhaltenen Erlös auch insoweit nicht einem "Besserberechtigten" herauszugeben, als er dadurch Nachteile erlitten hat oder erleiden wird, dass er im Vertrauen auf den erhaltenen Erlös seinen Beruf aufgegeben hat und diesen nicht wieder aufnehmen kann.*)

2. Die Klage auf Herausgabe des Erlöses für ein Grundstück aus der Bodenreform gem. Art. 233 § 16 Abs. 2 Satz 2 EGBGB unterbricht auch die Verjährung eines Anspruchs, der gem. § 281 Abs. 1 BGB a.F. funktionell an die Stelle des Herausgabeanspruchs getreten ist.*)

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IBRRS 2006, 0820
ImmobilienImmobilien
Erlös für Grundstück aus der Bodenreform

BGH, Urteil vom 17.02.2006 - V ZR 263/03

1. Der Erbe, der ein Grundstück aus der Bodenreform vor Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes am 22. Juli 1992 veräußert hat, braucht den hierfür erhaltenen Erlös auch insoweit nicht einem "Besserberechtigten" herauszugeben, als er dadurch Nachteile erlitten hat oder erleiden wird, dass er im Vertrauen auf den erhaltenen Erlös seinen Beruf aufgegeben hat und diesen nicht wieder aufnehmen kann.*)

2. Die Klage auf Herausgabe des Erlöses für ein Grundstück aus der Bodenreform gem. Art. 233 § 16 Abs. 2 Satz 2 EGBGB unterbricht auch die Verjährung eines Anspruchs, der gem. § 281 Abs. 1 BGB a.F. funktionell an die Stelle des Herausgabeanspruchs getreten ist.*)

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IBRRS 2006, 0804
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Erbbaurecht - § 112 SachenRBerG: auch für Erwerb nach dem 31. Dezember 1975

BGH, Urteil vom 10.02.2006 - V ZR 110/05

Die Vorschrift des § 112 Abs. 2 SachenRBerG, die für den Erbbauberechtigten gilt, der das Grundstück nach der Umwandlung in ein unbefristetes Recht durch § 5 Abs. 2 EGZGB bebaut hat, ist auf den Erbbauberechtigten entsprechend anzuwenden, der nach dem 31. Dezember 1975 ein Erbbaurecht mit dem zugehörigen Gebäude entgeltlich erworben hat.*)

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IBRRS 2006, 0345
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht

BGH, Urteil vom 07.10.2005 - V ZR 52/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 0335
ImmobilienImmobilien
Vermögensrecht - Wem gehören zur Wendezeit leer stehende Wohnungen?

BVerwG, Urteil vom 07.07.2005 - 3 C 34.04

Auch ein Wohngebäude in der Rechtsträgerschaft eines vormaligen VEB Wohnungswirtschaft, das am 3. Oktober 1990 leer stand, weil es unbewohnbar war, ist nach § 1a Abs. 4 Satz 3 VZOG der Gemeinde zuzuordnen, wenn es der Wohnnutzung wieder zugeführt werden sollte. Hierzu ist eine konkrete Absicht nicht erforderlich. Es genügt, dass es im Bestand des VEB als Wohngebäude geführt wurde, sofern nicht die Umnutzung oder der Abriss beschlossen war.*)

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Online seit 2005

IBRRS 2005, 3254
ImmobilienImmobilien
Vermögensrecht - Verjährung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung

BGH, Urteil vom 17.06.2005 - V ZR 208/04

1. Im Sinne von Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 8 EGBGB läßt sich auf eine Verhandlung in einem Verfahren nach § 64 LwAnpG auch ein, wer in diesem Verfahren eine Bereinigung der Rechtsverhältnisse an Grund und Boden außerhalb des behördlichen Verfahrens erstrebt (Fortführung von Senatsurt. v. 14. Dezember 2001, V ZR 212/01, VIZ 2002, 237, 239).*)

2. Wer im Verlaufe eines Verfahrens nach § 64 LwAnpG Eigentümer wird, genügt seiner Einlassungsobliegenheit regelmäßig, wenn sich sein Rechtsvorgänger in dem Verfahren auf eine Verhandlung eingelassen hat und er selbst an dem Verfahren weiterhin zielgerichtet mit- und ihm nicht entgegenwirkt.*)

3. Der Anspruch auf Entgelt nach Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 8 EGBGB verjährte vor dem 1. Januar 2002 in der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB a.F.*)

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IBRRS 2005, 3250
ImmobilienImmobilien
Anwendungsbereich des Schuldrechtsanpassungsgesetzes

BGH, Urteil vom 04.02.2005 - V ZR 114/04

1. Das Schuldrechtsanpassungsgesetz ist auf Nutzungsverträge zwischen Wirtschaftseinheiten auch dann nicht anwendbar, wenn sie eine Erholungsnutzung bezweckten und nach § 286 Abs. 4 ZGB neben dem Vertragsgesetz auch den §§ 312 bis 315 ZGB unterlagen. Das Gesetz ist auf solche Nutzungsverträge nur anwendbar, wenn sie eine Unterverpachtung des Grundstücks oder einzelner Teilflächen an Bürger zu Erholungs- und Freizeitzwecken bezweckten.*)

2. § 11 Abs. 1 SchuldRAnpG erfaßt auch Baulichkeiten, die im Eigentum Dritter stehen. Diese können nach § 11 Abs. 2 Satz 3 SchuldRAnpG von dem Nutzer Ausgleich aus seiner Entschädigung nach § 12 SchuldRAnpG beanspruchen.*)

3. Sind mehrere Sachen als Ganzes veräußert worden und fehlte die Verfügungsberechtigung nur für Teile hiervon, so steht dem früheren Eigentümer der hierauf entfallende Anteil an dem Erlös zu. Läßt sich der Gesamterlös nicht einzelnen Teilen zuordnen, so ist der aus der Gesamtverfügung erzielte Erlös grundsätzlich nach dem Verhältnis des Wertes der einzelnen Gegenstände zu dem Wert des veräußerten Ganzen zu verteilen.*)

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IBRRS 2005, 3090
ImmobilienImmobilien
Vermögensrecht - Wertausgleich für Werterhöhungen des Restitutionsgrundstücks

BGH, Urteil vom 24.06.2005 - V ZR 96/04

1. Die Ausschlußfrist des § 7 Abs. 8 Satz 2 VermG wird gewahrt, wenn der Verfügungsberechtigte dem Berechtigten das Schreiben, mit dem er seine Ansprüche geltend macht, innerhalb der Frist mittels Telekopie zuleitet.*)

2. Nach § 7 Abs. 2 VermG sind auch Werterhöhungen auszugleichen, die vor dem 8. Mai 1945 herbeigeführt worden sind. Das gilt auch in den Fällen des § 1 Abs. 6 VermG.*)

3. Der Anspruch auf Wertausgleich nach § 7 Abs. 2 VermG steht auch dem Erben des Verfügungsberechtigten zu, der die Werterhöhung selbst vorgenommen hat oder auf seine Kosten von Dritten hat vornehmen lassen.*)

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IBRRS 2005, 3084
ImmobilienImmobilien
Grundstücksrestitution: Anspruch auf Nutzungsherausgabe

BGH, Urteil vom 25.02.2005 - V ZR 105/04

1. Die Rückübertragung eines Grundstücks auf einen berechtigten Anmelder gemäß § 21b Abs. 1 InVorG führt in entsprechender Anwendung von § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG zu einem Anspruch auf Herausgabe der von dem Verfügungsberechtigten seit dem 1. Juli 1994 gezogenen Nutzungen des Grundstücks.*)

2. Der Anspruch entsteht mit der bestandskräftigen Feststellung der Berechtigung des Anmelders in dem Verfahren nach dem Vermögensgesetz.*)

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IBRRS 2005, 3063
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gehörsrüge im Prozesskostenhilfeverfahren vor BGH

BGH, Beschluss vom 19.09.2005 - IX ZA 6/05

Die Nichterweislichkeit der tatsächlichen Voraussetzungen eines redlichen Erwerbs gehen im Vermögensrecht nur dann zu Lasten des Erwerbers, wenn überhaupt greifbare Anhaltspunkte für eine mögliche Unredlichkeit bestehen.

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IBRRS 2005, 2944
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Vermögensrecht - Umdeutung eines Vermögenszuordnungsbescheids

OLG Naumburg, Urteil vom 11.01.2005 - 11 U 36/04

Geht ein Vermögenszuordnungsbescheid nach Ansicht des Zivilrichters zu Unrecht von der Entstehung selbständigen Gebäudeeigentums aus, so ist die Verwaltungsentscheidung dahin umzudeuten, dass sie sich auf die aus der Errichtung des Gebäudes ergebende Rechtsstellung, mithin die Nutzerposition des Gebäudeerrichters, bezieht.*)

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IBRRS 2005, 2943
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Vermögensrecht - Ausschluss der Grundstücksrestitution

BVerwG, Urteil vom 24.11.2004 - 8 C 21.03

1. Ein ablehnender Beschluss nach § 80 Abs. 5 VwGO genügt für den Ausschluss der Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück gemäß § 12 Abs. 3 Satz 4 InVorG nicht, wenn er keine (umfassende) tatsächliche und rechtliche Prüfung des angefochtenen Investitionsvorrangbescheides enthält.*)

2. § 7 Abs. 1 InVorG ermächtigt auch zum Erlass eines Investitionsvorrangbescheides für zugesagte Investitionen, die bereits während des Verwaltungsverfahrens durchgeführt worden sind.*)

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IBRRS 2005, 2930
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Schadensersatz für Enteignung?

BVerwG, Urteil vom 23.02.2005 - 8 C 2.04

1. § 25 Abs. 1 Satz 3 VermG ermöglicht es dem Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen nur, in besonderen Einzelfällen Verfahren an sich zu ziehen, nicht aber, durch eine Vereinbarung zwischen dem Land und einem Landkreis entgegen der durch die VermGDVO geregelten Zuständigkeit alle bis zu einem bestimmten Datum bei dem Amt zur Regelung offener Vermögensfragen noch anhängigen Verfahren zur weiteren Bearbeitung dem Landesamt zu übertragen.*)

2. Werden die im Beitrittsgebiet gelegenen Wohngrundstücke eines städtischen Wohnungsunternehmens in Volkseigentum überführt, so handelt es sich auch dann um eine Eigentumsverschiebung innerhalb des staatlichen Bereichs und nicht um eine Schädigung nach dem Vermögensgesetz, wenn das Unternehmen schon vor der Teilung Berlins in der Rechtsform einer GmbH organisiert war und seinen Verwaltungssitz im Westteil der Stadt hatte.*)

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IBRRS 2005, 2518
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Vermögensrecht - Übergang von ehemaligem Reichsvermögen auf den Bund

BGH, Urteil vom 26.11.2004 - V ZR 90/04

a) Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis stehen dem Bund gegenüber einem fiktiven Verfügungsberechtigten im Sinne von §§ 16 Satz 3, 11 Abs. 2 Satz 4 VZOG nicht zu, solange der Übergang von Reichsvermögen auf den Bund nicht bestandskräftig festgestellt oder anderweitig verbindlich geklärt ist (Fortführung von BGHZ 149, 380).*)

b) Dieser Ausschluß greift nur gegenüber einem Besitzer, der fiktiver Verfügungsberechtigter ist.*)

c) Bei der Bestimmung des fiktiven Verfügungsberechtigten ist auch die Möglichkeit einer einvernehmlichen Zuordnung nach § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG zu berücksichtigen (Fortführung von BGHZ 149, 380).*)

d) Die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis kann nach Treu und Glauben unzulässig sein, wenn der Eigentümer die Vindikationslage im wesentlichen pflichtwidrig selbst herbeigeführt hat.*)

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IBRRS 2005, 2296
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Wann dient ein Bauwerk als Wohnhaus i.S.d. SachenRBerG?

BGH, Urteil vom 13.05.2005 - V ZR 191/04

a) Die entsprechende Anwendung von Art. 234 § 4a EGBBG auf Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz führt nur dazu, daß Nutzer, die gemeinsam mit ihrem Ehegatten anspruchsberechtigt sind, Miteigentum zu gleichen Bruchteilen verlangen können, wenn sie nicht andere Bruchteile bestimmen. Sie ändert dagegen nichts an der alleinigen Anspruchsberechtigung eines Ehegatten, der das Grundstück alleine nutzt.*)

b) Einer von mehreren gemeinschaftlichen Nutzern kann Feststellung seiner alleinigen Anspruchsberechtigung nur verlangen, wenn die Rechtsgemeinschaft am Bereinigungsanspruch aufgelöst werden soll und die Leistung an den klagenden Nutzer die gebotene Form der Auflösung dieser Gemeinschaft wäre oder wenn die anderen Nutzer der Feststellung der alleinigen Anspruchsberechtigung des Klägers zustimmen (Fortführung von Senatsurt. v. 11. März 2005, V ZR 153/04, zur Veröffentlichung bestimmt).*)

c) Ein Bauwerk dient im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchstabe e SachenRBerG als Wohnhaus, wenn der Nutzer - bei mehreren jeder von ihnen - auf dem Grundstück am 2. Oktober 1990 seinen Lebensmittelpunkt hatte. Wo der Nutzer seinen Lebensmittelpunkt hat, ist in wertender Gesamtbetrachtung aller Umstände festzustellen. Die Beweislast hierfür trägt der Nutzer. Ob der Anspruch bei Verlegung des Lebensmittelpunkts nach dem 2. Oktober 1990 entfällt, bleibt offen.*)

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IBRRS 2005, 2212
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Vermögensrecht - Grundstücksrestitution

BVerwG, Urteil vom 09.12.2004 - 7 C 4.04

Die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks kann gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG von der Natur der Sache her ausgeschlossen sein, wenn die Rückgabe die Aufteilung eines neu zugeschnittenen Grundstücks verlangt und infolge dieser Aufteilung eine bauliche Funktionseinheit aus Gebäude und ihm zugeordneten Flächen eigentumsrechtlich zerschnitten wird.*)

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IBRRS 2005, 1894
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Vermögensrecht - Passivlegitimation für Entschädigungsanspruch wegen Enteignung

BGH, Urteil vom 14.09.2000 - III ZR 183/99

Zur Passivlegitimation für einen Anspruch auf eine "steckengebliebene Entschädigung" wegen einer Enteignung nach dem DDR-Aufbaugesetz.*)

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IBRRS 2005, 1884
ImmobilienImmobilien
Vermögensrecht - Zivilrechtlicher Anspruch des enteigneten Grundeigentümers

BGH, Urteil vom 03.11.2000 - V ZR 189/99

a) Enteignungen aus der Zeit der DDR, deren Folgen nicht besonders (etwa im Vermögensgesetz) geregelt sind, bleiben unbeachtlich, wenn sie nach der damaligen Rechtslage keine Wirksamkeit erlangt haben und nicht dem Bestandsschutz des Art. 237 § 1 EGBGB unterfallen (im Anschluß an BGHZ 129, 112).*)

b) Enteignungen zugunsten des Parteivermögens (hier: Organisationseigener Betrieb) nehmen am Bestandsschutz des Art. 237 § 1 EGBGB nicht teil.*)

c) Zivilrechtliche Ansprüche des Eigentümers scheitern nicht daran, daß das Grundstück Gegenstand eines Investitionsvorrangbescheids geworden ist.*)

d) Enteignungen nach dem Aufbaugesetz der DDR bedurften zu ihrem Wirksamwerden der Bekanntgabe an den Betroffenen.*)

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IBRRS 2005, 1825
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Vermögensrecht - Rückzahlung von Altdarlehen der früheren DDR

BGH, Urteil vom 12.06.2001 - XI ZR 283/00

a) Bei Annuitätendarlehen findet § 197 BGB auch auf den Tilgungsanteil der Zins- und Tilgungsraten Anwendung.*)

b) Zur Anwendung des § 202 BGB auf Forderungen der ehemaligen DDR gegen Schuldner, die Opfer von Enteignungsmaßnahmen waren.*)

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IBRRS 2005, 1482
SteuerrechtSteuerrecht
Restitutionsverfahren: Zahlungen als Anschaffungskosten

BFH, Urteil vom 11.01.2005 - IX R 15/03

Zahlungen des Restitutionsberechtigten an den Verfügungsberechtigten im Restitutionsverfahren nach dem VermG zum Ausgleich von Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen an einem rückübertragenen Gebäude stellen Anschaffungskosten dar. Sie sind ab dem Jahr der Rückübertragung im Rahmen der AfA bei den Einkünften aus der Vermietung des rückübertragenen Gebäudes zu berücksichtigen, selbst wenn Mieteinnahmen erst im Folgejahr erzielt werden.*)

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IBRRS 2005, 1463
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Vermögensrecht - Restitution eines Grundstücks in Form eines Unternehmensrests

BGH, Urteil vom 04.03.2005 - V ZR 162/04

Der Berechtigte ist bei der Restitution eines Grundstücks in der Form eines Unternehmensrests nicht zum Wertausgleich nach § 7 VermG, sondern nur zur Ablösung von Verbindlichkeiten nach Maßgabe von § 6 Abs. 6a Satz 2 VermG verpflichtet.*)

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IBRRS 2005, 1462
ImmobilienImmobilien
Vermögensrecht - Aufwendungen für außergewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen

BGH, Urteil vom 11.03.2005 - V ZR 153/04

a) Der Berechtigte hat dem Verfügungsberechtigten entsprechend § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG auch Aufwendungen für außergewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen zu ersetzen.*)

b) Auf die Aufwendungen sind die dem Verfügungsberechtigten verbleibenden Mieten und die gezogenen Vorteile einer Eigennutzung des Grundstücks anzurechen, soweit sie nicht durch Betriebs- und Verwaltungskosten sowie Abschreibungen nach § 18 Abs. 2 VermG aufgezehrt werden (Fortführung von BGH, Urt. v. 4. April 2002, III ZR 4/01, NJW 2002, 2242, 2245).*)

c) Zu den Aufwendungen gehören auch Darlehenskosten, allerdings nur in dem Umfang, in dem der Berechtigte das Darlehen nach §§ 16 Abs. 2, 5 und 10, 18 Abs. 2 VermG zu übernehmen hat.*)

d) Ist eine Erbengemeinschaft Verfügungsberechtigte, kann ein Miterbe Erstattung an sich verlangen, wenn die anderen Miterben damit einverstanden sind oder dies die einzige in Betracht kommende Möglichkeit einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist.*)

e) Der Verfügungsberechtigte hat den Berechtigten nach Maßgabe von § 16 Abs. 10 VermG nicht nur von den Verpflichtungen aus der Grundschuld, sondern auch von den Verpflichtungen aus dem gesicherten Darlehen freizustellen.*)

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IBRRS 2005, 1217
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Behandlung von herauszugebenden Mietentgelten

BFH, Urteil vom 11.01.2005 - IX R 50/03

Muss der Verfügungsberechtigte nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG ihm ab dem 1. Juli 1994 zustehende Mietentgelte an den Restitutionsberechtigten herausgeben, so kann er diese Ausgabe im Jahr ihres Abflusses bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zwar steuermindernd geltend machen; er kann aber nicht nach § 163 AO 1977 beanspruchen, dass ihm in den Jahren seiner Vermietungstätigkeit ab 1. Juli 1994 von vornherein keine Einkünfte zugerechnet werden.*)

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IBRRS 2005, 1216
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Versteuerung von Mietentgelten als Entschädigung

BFH, Urteil vom 11.01.2005 - IX R 66/03

Erlangt der Restitutionsberechtigte vom Verfügungsberechtigten nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG Mietentgelte, so muss er sie nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG als Entschädigung versteuern.*)

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IBRRS 2005, 1106
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Vermögensrecht - Keine Sicherung des Vermögenswerts: Schadensersatz

BGH, Urteil vom 16.12.2004 - III ZR 72/04

Zur Inanspruchnahme des Verfügungsberechtigten auf Schadensersatz durch den Restitutionsberechtigten wegen unterlassener Maßnahmen zur Sicherung des Vermögenswerts.*)

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IBRRS 2005, 1092
ImmobilienImmobilien
Vermögensrecht - Vermögenszuordnung nach Treuhandgesetz

KG, Urteil vom 29.11.2004 - 12 U 303/03

Steht ein Gebäude auf zwei Grundstücken und ist ein Rechtssubjekt Fondinhaber hinsichtlich des Gebäudes und Rechtsträger hinsichtlich nur eines der Grundstücke geworden, so gebieten Sinn und Zweck des Treuhandgesetzes eine entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 2 TreuhG mit der Folge, diesem Rechtssubjekt auch das Eigentum an dem anderen Grundstück zuzusprechen.*)

Ein Vermögenszuordnungsbescheid entfaltet nur Wirkungen im Verhältnis zwischen den Beteiligten des Vermögenszuordnungsverfahrens.*)

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IBRRS 2005, 0865
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht

BGH, Urteil vom 20.02.1998 - V ZR 390/96

Ein vor dem 8. Mai 1945 entstandenes Erbbaurecht an einem bebauten Grundstück, das später in Volkseigentum überführt worden ist, rechtfertigt die Gewährung eines Ankaufsrechts nach §§ 9 Abs. 1 Nr. 2, 61 Abs. 1 SachenRBerG, soweit im Zeitpunkt des Beitritts die Voraussetzungen für die Umwandlung in ein dingliches Nutzungsrecht gegeben waren (§ 5 Abs. 2 Satz 5 und 6 EGZGB).*)

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