Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
672 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2016
IBRRS 2016, 1388OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.01.2016 - 24 U 190/14
1. Ein Rechtsanwalt, der mit der Pfändung einer Forderung des Schuldners beauftragt ist, hat den Mandanten nach Erwirkung weiterer Vollstreckungstitel gegen denselben Schuldner darauf hinzuweisen, dass es ratsam ist, aus den weiteren Titeln erneut in die bereits gepfändete Forderung zu vollstrecken, sofern die Aussicht besteht, dass dadurch auch die hinzugekommenen Ansprüche wenigstens teilweise realisiert werden können.*)
2. Die Verjährung des Regressanspruchs gegen einen Rechtsanwalt beginnt erst, wenn dem Mandanten ein Schaden entstanden ist; das bloße Risiko eines Vermögensnachteils genügt dafür nicht. Bei einer unterlassenen Pfändungsmaßnahme tritt der Schaden erst ein, wenn eine Pfändung nicht mehr erfolgreich durchgeführt werden kann.*)
VolltextIBRRS 2016, 1374
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.02.2015 - 24 U 35/14
Vor Abschluss eines Vergleichs hat der Rechtsanwalt seinen Mandanten über die Vor- und Nachteile des beabsichtigten Vergleichs zu belehren und diese gegeneinander abzuwägen. Eine richterliche Empfehlung ist dabei ein wichtiger Faktor. Das gilt insbesondere dann, wenn gegen die Entscheidung dieses Gerichts kein Rechtsmittel mehr möglich wäre.*)
VolltextIBRRS 2016, 1370
BVerfG, Urteil vom 12.01.2016 - 1 BvL 6/13
Das Sozietätsverbot aus § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO verletzt das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit es Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine gemeinschaftliche Berufsausübung mit Ärztinnen und Ärzten oder mit Apothekerinnen und Apothekern im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt.*)
VolltextIBRRS 2016, 1310
BGH, Beschluss vom 20.04.2016 - XII ZB 390/15
Entschließt sich ein Rechtsanwalt, einen fristgebundenen Schriftsatz selbst bei Gericht einzureichen, übernimmt er die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der Frist. Er hat dann geeignete Maßnahmen zu treffen, um einen fristgerechten Eingang des Schriftsatzes zu gewährleisten.*)
VolltextIBRRS 2016, 3483
BGH, Beschluss vom 12.01.2016 - X ZR 109/12
Für eine gesonderte, vom Streitwert der Hauptsache abweichende Festsetzung des Werts der anwaltlichen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten eines Streithelfers der Hauptpartei im Rechtsmittelverfahren ist auch dann kein Raum, wenn der Streithelfer im betreffenden Rechtszug keine Anträge gestellt hat.*)
VolltextIBRRS 2016, 1216
OLG Celle, Beschluss vom 02.09.2015 - 4 AR 31/15
1. Für den Antrag eines Rechtsanwalts nach § 11 Abs. 1 Satz 1 RVG auf Festsetzung der Vergütung ist sachlich das Vollstreckungsgericht zuständig, soweit der Rechtsanwalt die in der Zwangsvollstreckung bei ihm entstandene Vergütung gegenüber dem eigenen Auftraggeber festsetzen lassen will.*)
2. Örtlich zuständig ist insoweit das Amtsgericht, in dessen Bezirk die letzte Vollstreckungshandlung vorgenommen worden ist.*)
VolltextIBRRS 2016, 1158
BGH, Beschluss vom 06.04.2016 - VII ZB 7/15
Eine am Vortag des Fristablaufs erteilte mündliche Einzelanweisung des Rechtsanwalts, den Fristablauf am Folgetag zu beachten und den fristwahrenden Schriftsatz spätestens an diesem Tag an das Berufungsgericht zu faxen, ist nicht geeignet, allgemeine organisatorische Vorkehrungen für die Ausgangskontrolle zu ersetzen.*)
VolltextIBRRS 2016, 0981
AGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.10.2015 - 1 AGH 25/15
Einer juristischen Assessorin, die während ihrer Referendarzeit einen ihrer Ausbilder in massiver Form beleidigt, deswegen strafrechtlich rechtskräftig verurteilt wird, kann die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu versagen sein.*)
VolltextIBRRS 2016, 0934
BGH, Beschluss vom 23.02.2016 - II ZB 9/15
Besteht die allgemeine Kanzleianweisung, nach der Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu prüfen, ob die Übermittlung vollständig und an den richtigen Empfänger erfolgt ist, und die Frist im Fristenkalender erst anschließend zu streichen, muss das Sendeprotokoll bei der allabendlichen Erledigungskontrolle nicht - erneut - inhaltlich überprüft werden.*)
VolltextIBRRS 2016, 0884
OLG Hamm, Beschluss vom 21.12.2015 - 8 U 96/15
Zu den Sorgfaltspflichten eines zweitinstanzlichen, als Prozessbevollmächtigten beauftragten Rechtsanwalts beim Notieren des für die Berechnung der Berufungsbegründung maßgeblichen Zustelldatums der erstinstanzlichen Entscheidung und beim Führen der für die Bearbeitung des Berufungsverfahrens angelegten Akten seiner Anwaltskanzlei.*)
VolltextIBRRS 2016, 0765
BGH, Urteil vom 11.01.2016 - AnwZ (Brfg) 42/14
1. Stellungnahmen, die der nach § 56 Abs. 1 BRAO beteiligte Rechtsanwalt in einem ihn betreffenden berufsrechtlichen Aufsichts- und Beschwerdeverfahren gegenüber dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer abgibt, sind Bestandteil der über ihn von der Rechtsanwaltskammer geführten Personalakte und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht der Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammer nach§ 76 Abs. 1 BRAO. Ihre Weiterleitung an den Beschwerdeführer bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Rechtsanwalts.*)
2. In dem Schweigen des Rechtsanwalts liegt auch dann keine konkludente Zustimmung zur Weiterleitung seiner Stellungnahme an den Beschwerdeführer, wenn die Rechtsanwaltskammer ihm zuvor mitgeteilt hat, die Zweitschrift seiner Stellungnahme sei grundsätzlich zur Weiterleitung an den Verfasser der Eingabe bestimmt, um ihm Gelegenheit zur abschließenden Äußerung zu geben, soweit seine Stellungnahme ausschließlich nur für den Kammervorstand bestimmt sein solle, müsse er darauf besonders hinweisen.*)
VolltextIBRRS 2016, 0759
BGH, Beschluss vom 25.02.2016 - III ZB 42/15
Eine Einzelanweisung, die das Fehlen allgemeiner organisatorischer Regelungen zur Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze ausgleichen kann, setzt voraus, dass der Rechtsanwalt für einen bestimmten Fall genaue Anweisungen erteilt, die eine Fristwahrung sicherstellen. Erschöpft sich die Einzelanweisung lediglich darin, die Art und Weise, den Zeitpunkt sowie den Adressaten der Übermittlung zu bestimmen, genügt dies nicht (Bestätigung und Fortführung des Senatsbeschlusses vom 12.09.2013 - III ZB 7/13, NJW 2014, 225 = IBRRS 2013, 4120).*)
VolltextIBRRS 2016, 0684
BGH, Beschluss vom 10.02.2016 - VII ZB 36/15
Übernimmt der Rechtsanwalt die Fristenkontrolle für fristgebundene Schriftsätze im Einzelfall selbst, muss er auch selbst für eine wirksame Ausgangskontrolle Sorge tragen. Hierzu gehört bei der Übermittlung per Telefax, dass er sich vor Löschung der Frist im Fristenkalender darüber Klarheit verschafft, dass ein ordnungsgemäßes Sendeprotokoll und eine Empfangsbestätigung vorliegen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 11.03.2009 - IV ZB 26/08, NJW-RR 2009, 785 = IBRRS 2009, 1713 = IMRRS 2009, 2280).*)
VolltextIBRRS 2016, 0638
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.06.2015 - 6 U 200/14
1. Ein Anwaltsvertrag verpflichtet den Rechtsanwalt innerhalb der Grenzen des ihm erteilten Mandats zur umfassenden und erschöpfenden Belehrung des Mandanten, um ihm eine eigenverantwortliche, sachgerechte Entscheidung darüber zu ermöglichen, wie er seine Interessen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Geltung bringen will. Eigenverantwortlich kann der Mandant diese Entscheidung nur treffen, wenn ihm die Chancen und Risiken der Prozessführung verdeutlicht werden, also die Aussichten, den Prozess zu gewinnen oder zu verlieren.
2. Der Rechtsanwalt ist zudem verpflichtet, seinen Mandanten über die Aussichten einer dessen quotale Gesellschafterhaftung betreffenden negativen Feststellungsklage umfassend zu belehren und das damit verbundene Prozessrisiko umfassend und zutreffend darzustellen, wenn es allein von dem Ergebnis dieser Prüfung der Erfolgsaussichten abhängt, ob überhaupt geklagt werden soll.
3. Grundsätzlich hat der Rechtsanwalt jeden Rechtsirrtum zu vertreten. Über den Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung muss er sich fortlaufend informieren und sich an dieser orientieren, auch wenn er sie persönlich für falsch hält oder sie in der Literatur bekämpft wird und eine Änderung dieser Rechtsprechung nicht auszuschließen ist. Bei einer höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Frage muss er sich über die OLG-Rechtsprechung informieren.
VolltextIBRRS 2016, 0398
BGH, Beschluss vom 03.12.2015 - V ZB 72/15
Eine konkrete Anweisung des Anwalts im Einzelfall macht nur dann allgemeine organisatorische Regelungen obsolet, wenn diese durch die Einzelanweisung ihre Bedeutung für die Einhaltung der Frist verlieren (vgl. BGH, Beschluss vom 23.10.2003 - V ZB 28/03, IBRRS 2003, 3110 = IMRRS 2003, 1392).*)
VolltextOnline seit 2015
IBRRS 2015, 3576AGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.11.2015 - 1 AGH 23/15
Nach der Regelung der Fachanwaltsordnung ist es nicht zulässig, Fehlzeiten der für eine Fachanwaltsbezeichnung notwendigen Fortbildung im Folgejahr nachzuholen und durch Fortbildungen im Folgejahr auszugleichen. Die Widerrufsverfügung zu einer Fachanwaltsbezeichnung kann ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig sein, wenn sie von einer nach der FAO unzulässigen Rückrechnung von Fortbildungsmaßnahmen ausgeht.*)
VolltextIBRRS 2015, 3579
BGH, Beschluss vom 16.09.2015 - V ZB 54/15
Bei der Prüfung des dem Anwalt zuzurechnenden Verschuldens an einer Fristversäumung ist für den Verschuldensmaßstab nicht von der äußersten und größtmöglichen Sorgfalt auszugehen, sondern von der von einem ordentlichen Rechtsanwalt zu fordernde übliche Sorgfalt.*)
VolltextOnline seit 2009
IBRRS 2009, 1713BGH, Beschluss vom 11.02.2009 - IV ZB 26/08
Greift ein Rechtsanwalt im Einzelfall selbst in das System der Ausgangskontrolle ein, muss er sich auch selbst von der ordnungsgemäßen Absendung des fristgebundenen Schriftsatzes überzeugen.
VolltextOnline seit 2004
IBRRS 2004, 4876BGH, Beschluss vom 08.11.2004 - II ZB 24/03
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextOnline seit 1993
IBRRS 1993, 0601BGH, Beschluss vom 30.03.1993 - X ZB 2/93
1. Der Prozeßbevollmächtigte einer Partei muß sich schuldhaftes Versagen eines angestellten oder als freier Mitarbeiter tätigen Anwalts bei dem Vermerk des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist zurechnen lassen, wenn der mit der Bearbeitung betraute Anwalt nicht bloß als Hilfsarbeiter tätig ist.*)
2. Sind in einer Anwaltssozietät zusammengeschlossene Anwälte teils bei dem OLG und teils bei dem LG zugelassen, dann ist durch eine entsprechende Organisation sicherzustellen, daß bei einem Wechsel in der Person des bearbeitenden Anwalts keine Unklarheiten über laufende Fristen und deren Überwachung eintreten. (Leitsätze der Redaktion)*)
VolltextOnline seit 1987
IBRRS 1987, 0288BGH, Urteil vom 05.11.1987 - IX ZR 86/86
Ein Rechtsanwalt, dem vorprozessual ein Fehler unterlaufen ist, verantwortet nicht den Schaden, der auf falscher Entscheidung des anschließenden gerichtlichen Verfahrens beruht, wenn das Gericht den ihm richtig unterbreiteten Sachverhalt unrichtig beurteilt hat und bei richtiger Beurteilung der Fehler des Rechtsanwalts folgenlos geblieben wäre.*)
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