Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1231 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2011, 4187
Sachverständige
AG Heidenheim, Urteil vom 03.05.2011 - 3 C 329/11
1. Die Kosten eines Sachverständigengutachtens zählen zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen, auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadenersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig ist, wobei auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen ist.
2. Die Einholung eines Gutachtens ist nicht unzweckmäßig, nur weil die Abrechnung auf Basis der Reparaturrechnung betrieben wird. Bei einem großen Schaden kann es dem Geschädigten nicht verwehrt werden, die erforderlichen Reparaturkosten auf einer gesicherten Basis feststellen zu lassen, bevor ein Reparaturauftrag erteilt wird oder der Geschädigte sich doch entschließt, das Fahrzeug unrepariert zu lassen.
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IBRRS 2011, 4158
Versicherungen
AG Meiningen, Urteil vom 18.02.2010 - 11 C 651/09
Wenn ein Unternehmer mit der Aussage "Kostenlose Steinschlagbeseitigung oder Reparatur" wirbt und dann von seinem Kunden Geld fordert, muss er vor Durchführung der Reparatur alle Eventualitäten geklärt haben. Er muss geklärt haben, ob der Teilkaskoversicherer die Schadensbeseitigung übernimmt oder nicht. Ist eine solche Klärung nicht erfolgt, besteht kein Werklohnanspruch gegen den Kunden.
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IBRRS 2011, 4072
Versicherungen
BGH, Urteil vom 30.06.1998 - VI ZR 260/97
Die Fortsetzung von Verhandlungen wird erst dann verweigert im Sinne des § 852 Abs. 2 BGB, wenn ein Abbruch der Verhandlungen klar und eindeutig zum Ausdruck gebracht wird.*)
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IBRRS 2011, 4071
Versicherungen
BGH, Urteil vom 30.06.1998 - VI ZR 357/96
Die Verjährungshemmung des § 852 Abs. 2 BGB wirkt für einen abtrennbaren Teil eines Anspruchs ausnahmsweise dann nicht, wenn die Parteien nur über einen anderen Teil verhandelt haben.*)
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IBRRS 2011, 3936
Versicherungen
BGH, Beschluss vom 20.09.2011 - VI ZR 337/10
Wenn in einem zwischen einem Haftpflichtversicherer und einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung geschlossenen Teilungsabkommen auf die "Prüfung des Rechtsübergangs" bzw. den Einwand der mangelnden Übergangsfähigkeit verzichtet wird, erstreckt sich dieser Verzicht grundsätzlich auf das Fehlen der für den Regress vorausgesetzten Kongruenz zwischen einzelnen Schadenspositionen und den Versicherungsleistungen sowie auf das Eingreifen des Familienprivilegs. Von der Prüfung des Übergangs des zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs ist die Prüfung der Haftungsfrage zu trennen.*)
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IBRRS 2011, 3903
Versicherungen
OLG Celle, Urteil vom 29.09.2011 - 8 U 146/11
Der 8. Zivilsenat des OLG Celle hat drei Rechtschutzversicherern untersagt, in ihren Allgemeinen Bedingungen folgende Klausel zu verwenden oder sich bei der Abwicklung der Verträge auf diese zu berufen:
"Sie haben ... alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte."
Diese Klausel widerspricht dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, da der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer der Bestimmung des § 17 (5) c) cc) ARB nicht entnehmen kann, was von ihm konkret verlangt wird und er deshalb auch nicht zu erkennen vermag, wann er gegen seine Obliegenheiten verstößt und dadurch seinen Versicherungsschutz ganz oder teilweise gefährdet.*)
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IBRRS 2011, 3902
Versicherungen
OLG Celle, Urteil vom 29.09.2011 - 8 U 145/11
Der 8. Zivilsenat des OLG Celle hat drei Rechtschutzversicherern untersagt, in ihren Allgemeinen Bedingungen folgende Klausel zu verwenden oder sich bei der Abwicklung der Verträge auf diese zu berufen:
"Sie haben ... alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte."
Diese Klausel widerspricht dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, da der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer der Bestimmung des § 17 (5) c) cc) ARB nicht entnehmen kann, was von ihm konkret verlangt wird und er deshalb auch nicht zu erkennen vermag, wann er gegen seine Obliegenheiten verstößt und dadurch seinen Versicherungsschutz ganz oder teilweise gefährdet.*)
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IBRRS 2011, 3820
Versicherungen
BGH, Beschluss vom 21.09.2011 - IV ZR 95/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 3806
Gewerberaummiete
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.10.2011 - 3 U 137/10
1. Unterhält nur einer vom mehreren Mitmietern eine Rechtsschutzversicherung, sind auch die übrigen Mitmieter mitversichert, so dass die Rechtsschutzversicherung die allen Mietern entstehenden Kosten eines Mietrechtsstreits zu übernehmen hat.
2. Zu den unter die Deckung fallenden Kosten gehören auch die Mehrvertretungszuschläge nach VV Nr. 1008 RVG.
3. Verstirbt ein mitversicherter Mitmieter, so erstreckt sich die Deckungspflicht auch auf die bei Vertretung der Erbengemeinschaft neu entstehenden Mehrvertretungsgebühren.
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IBRRS 2011, 3732
Versicherungen
BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 131/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 3726
Immobilien
OLG Bremen, Urteil vom 26.09.2011 - 3 U 48/10
1. Beauftragt der Versicherungsnehmer zur Beseitigung eines Brandschadens einen bestimmten Brandsanierer und überlässt diesem zur Durchführung der Arbeiten eine Einbauküche, so stellt deren etwaiges "Verschwinden" beim Brandsanierer mangels der Verwirklichung einer typischen Brandgefahr kein Abhandenkommen infolge eines Brandes im Sinne des § 4 Nr. 1 VGB 2004 und damit keinen Versicherungsfall dar.*)
2. Ebenso wenig haftet der Wohngebäudeversicherer aus §§ 280, 249 ff BGB, aus §§ 280, 249 ff i.V.m. § 278 BGB oder aus § 831 BGB für dieses etwaige "Verschwinden". Das gilt auch dann, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Beauftragung des Brandsanierers nachdrücklich empfohlen oder sogar auf die Beauftragung gedrängt hat, sofern keine Gründe bekannt waren, die gegen die Empfehlung sprachen.*)
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IBRRS 2011, 3671
Versicherungen
OLG Koblenz, Urteil vom 29.08.2011 - 12 U 1473/09
Die Begleitung eines Schwertransportes durch die Polizei ist im Hinblick auf den Transporteur und das Transportgut nicht drittschützender Natur.
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IBRRS 2011, 3664
Immobilien
AG Worms, Urteil vom 15.01.2010 - 2 C 217/09
Mit dem Begriff "Bodenplatte" ist der Gebäudeabschluss nach unten zur Abgrenzung gegen das Erdreich zu verstehen. Eine Bodenplatte besteht üblicherweise aus Beton. Der nachträglich eingebrachte Betonboden im Keller des Gebäudes ist nichts anderes als eine Bodenplatte, die das Gebäude nach unten gegen das Erdreich abschließen soll.
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IBRRS 2011, 3507
Architekten und Ingenieure
OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.12.2010 - 12 U 99/09
Die Berufshaftpflichtversicherung des Architekten wird von der Leistung frei, wenn der Architekt maßgeblich an der Bauherren-GbR beteiligt ist.
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IBRRS 2011, 3499
Versicherungen
OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.10.2010 - 12 U 99/09
1. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine nach außen hin bestehende beschränkte Rechtssubjektivität gegeben. Daher sind nicht die gesamthänderisch verbundenen Gesellschafter Zuordnungssubjekte für die Rechte und Pflichten, die die Gesellschaft betreffen, sondern die Gesamthand selbst als ein von den Gesellschaftern verschiedenes Rechtssubjekt ist Trägerin dieser Rechte und Pflichten
2. Erbringen die Gesellschafter einer GbR Architektenleistungen, ist deren Ersatzinteresse mitversichert mit der Folge, dass Regressmöglichkeiten des Versicherers der GbR gegen die Gesellschafter gemäß § 67 VVG a. F. nicht bestehen.
3. Angesichts der rechtlichen Struktur einer GbR als nicht handlungsfähiger Personengesellschaft ist für den Versicherer bei Abschluss des Versicherungsvertrages erkennbar, dass die GbR ihre Architektentätigkeit nicht selbst erbringt, sondern nur über ihre Gesellschafter erbringen lassen kann. Das versicherte Risiko erhöht sich dadurch für den Versicherer nicht.
4. Diese innergesellschaftliche Interessenlage erfordert den Einschluss der Gesellschafter in die Architektenhaftpflichtversicherung. Im Fall einer falschen Planung durch die Gesellschafter kann sich der Versicherer deshalb nach Begleichung eines Haftpflichtschadens nicht an die Gesellschafter als Schadensverursacher wenden, da diese nicht „Dritte“, sondern (Mit-)Versicherte sind.
5. Ist der Architekt wirtschaftlich mit dem Bauherrn verflochten, wird die Berufshaftpflichtversicherung des Architekten im Schadensfall von der Leistung frei.
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IBRRS 2011, 3470
Versicherungen
BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 75/09
1. Die Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers nach § 19a Abs. 2 Satz 2 BNotO ist der Höhe nach durch den Umfang des Regressanspruchs gegen den Vertrauensschadenversicherer begrenzt.*)
2. Der Deckungsausschluss für mittelbare Schäden in § 4 Ziff. 3 der von den Notarkammern gemäß § 67 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 BNotO abgeschlossenen Vertrauensschadenversicherungsverträge ist nach § 9 AGBG (= § 307 BGB n.F.) unwirksam.*)
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IBRRS 2011, 3467
Versicherungen
BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 177/09
1. Die zwischen Erstversicherer und Rückversicherer in einem proportionalen Rückversicherungsvertrag vereinbarte quartalsweise Saldierung ihrer wechselseitigen Forderungen im Sinne eines Periodenkontokorrentvertrages wird vom Vollstreckungsverbot des § 77 Abs. 2 VAG nicht erfasst.*)
2. Im Falle der Insolvenz des Erstversicherers ist die Aufrechnung des Rückversicherers mit rückständigen Prämienforderungen gegen vor der Insolvenzeröffnung entstandene Forderungen des Erstversicherers weder aufgrund einer entsprechenden Anwendung des § 77 Abs. 2 VAG in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung noch des § 394 Satz 1 BGB unzulässig.*)
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IBRRS 2011, 3464
Versicherungen
BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IV ZR 216/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 3315
Versicherungen
OLG Schleswig, Urteil vom 19.07.2011 - 6 U 70/10
Hält der Regulierungsbeauftragte einer Schadensversicherung die Schadensbeseitigungsarbeiten einer von dem Versicherungsnehmer bereits beauftragten Firma nicht für fachgerecht und fordert er den Versicherungsnehmer unter der Ankündigung, die Mehrkosten dieser Arbeiten würden nicht übernommen, zur Einstellung dieser vermeintlich nicht fachgerechten Arbeiten auf, liegt darin noch keine unlautere Wettbewerbshandlung.*)
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IBRRS 2011, 3272
Versicherungen
BGH, Urteil vom 21.07.2011 - IV ZR 43/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 3234
Immobilien
BGH, Urteil vom 22.06.2011 - IV ZR 174/09
1. Folgende Belehrung genügt den Anforderungen der so genannten Relevanzrechtsprechung: "Bewusst unwahre oder unvollständige Angaben führen zum Verlust des Versicherungsschutzes auch dann, wenn dem Versicherer keinerlei Nachteile entstehen."*)
2. Ob eine ordnungsgemäße Belehrung über die Folgen einer vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit im Verlauf der Regulierungsverhandlungen wiederholt werden muss, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.*)
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IBRRS 2011, 3231
Immobilien
OLG Koblenz, Beschluss vom 03.03.2011 - 10 U 1319/10
"Erdfall" als "naturbedingter Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen" ist nicht gegeben, wenn der Bodenuntergrund sich infolge Austrocknung senkt.*)
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IBRRS 2011, 3215
Versicherungen
BGH, Urteil vom 24.02.2011 - I ZR 91/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 3200
Versicherungen
BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 291/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 3196
Versicherungen
BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 209/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 3177
Versicherungen
BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 238/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 3159
Immobilien
BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - IV ZR 17/10
Eine Auseinandersetzung über Ausgleichsansprüche gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB wegen bergbaubedingter Erschütterungen fällt nicht unter den Risikoausschluss für "Bergbauschäden" i.S. von § 3 Abs. 1 c ARB 94/2000.*)
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IBRRS 2011, 3145
Immobilien
OLG Bremen, Beschluss vom 02.08.2011 - 3 AR 6/11
1. Sind bei der Bestimmung der Zuständigkeit nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO die Voraussetzungen einer Streitgenossenschaft nach §§ 59, 60 ZPO nicht schlüssig vorgetragen, scheidet eine Zuständigkeitsbestimmung aus.*)
2. Im Falle der Insolvenz des Versicherungsnehmers besteht ein Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer aus § 115 Abs. 1 Nr. 2 VVG n.F. nur bei Vorliegen einer Pflichtversicherung.*)
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IBRRS 2011, 3116
Versicherungen
OLG München, Beschluss vom 10.03.2011 - 25 U 4100/10
1. Wirft der Versicherungsnehmer dem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft vor, die Jahrsabrechnungen bereits seit der Zeit vor Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrags falsch zu erstellen, so kann er wegen Vorvertraglichkeit keinen Rechtschutz für die Anfechtung des Beschlusses der Eigentümergemeinschaft betreffend die Zurückstellung der Genehmigung der Abrechnung für nach Abschluss des RechtsschutzversVertrags liegende Zeiträume verlangen.
2. Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer den Beschluss betreffend die Verwalterbestellung für einen nach Abschluss des RechtsschutzversVertrags liegenden Zeitraum (auch) mit der Begründung anfechten möchte, dass der Verwalter bereits seit der Zeit vor Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrags falsch abrechne und damit gezeigt habe, dass er sein Handwerk nicht beherrsche.
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IBRRS 2011, 3108
Versicherungen
BGH, Urteil vom 06.07.2011 - IV ZR 108/07
In der Fahrzeugversicherung ist eine zu hohe Angabe vorhandener Fahrzeugschlüssel generell nicht geeignet, Interessen des Versicherers zu gefährden.*)
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IBRRS 2011, 3095
Versicherungen
BGH, Urteil vom 06.07.2011 - IV ZR 29/09
Verletzt sich der Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung bei einem Sturz dadurch, dass er auf den Boden prallt, liegt darin ein von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis. Insoweit ist nur das Geschehen in den Blick zu nehmen, das die Gesundheitsbeschädigung unmittelbar herbeiführt.*)
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IBRRS 2011, 3026
Versicherungen
BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 180/10
1. Der nach § 19a Abs. 2 Satz 2 BNotO vorleistende Berufshaftpflichtversicherer kann seine Aufwendungen im Falle wissentlicher Pflichtverletzung des Notars gemäß § 19a Abs. 2 Satz 4 BNotO nur vom Vertrauensschadenversicherer, jedoch nicht von der Notarkammer ersetzt verlangen.*)
2. Die in § 4 Ziff. 2 der Bedingungen der Vertrauensschadenversicherungsverträge der Notarkammern für die Geltendmachung von Schäden bestimmte Ausschlussfrist von vier Jahren ist wirksam. Der Versicherer kann sich auf die Fristversäumnis jedoch nicht berufen, wenn diese unverschuldet ist.*)
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IBRRS 2011, 3025
Immobilien
BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 148/10
Der Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert kann die Neuwertspanne auch dann verlangen, wenn die tatsächlichen Aufwendungen für die Wiederherstellung des versicherten Gebäudes günstiger als der Neuwert waren.*)
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IBRRS 2011, 2752
Architekten und Ingenieure
SG Berlin, Urteil vom 06.07.2011 - S 36 KR 282/10
1. Zur Versicherungspflicht eines Innenarchitekten in der Künstlersozialversicherung.*)
2. Trotz der engen Verflechtung von Form und Funktion und der Ansiedelung des Berufsbildes zwischen Architektur und Design ist der Beruf des Innenarchitekten wie die klassische Architektur dem allgemeinen technischen Bereich zuzuordnen und nicht dem Bereich der Kunst (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2004 - L 11 KR 181/03). Das gilt auch dann, wenn sich die Tätigkeit auf die Planungsphase und die Erstellung eines Entwurfs beschränkt, da sich die Gestaltung des Raumkonzepts als Gesamtdienstleistung lediglich in dem von dem Innenarchitekten zu erstellenden Entwurf manifestiert. Im Vordergrund steht nicht die Schaffung bzw. der Entwurf eines Kunstwerks, sondern die Beratungs- und Planungsleistung hinsichtlich der Raumgestaltung.*)
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IBRRS 2011, 2547
Versicherungen
LG Essen, Urteil vom 16.02.2011 - 9 O 178/09
In der fehlenden Absperrung der Wasserleitungen in einem leerstehenden Gebäude während der kalten Jahreszeiten ist eine schwerwiegende grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung zu sehen, die eine Kürzung des Leistungsanspruchs des Versicherungsnehmers um 70% rechtfertigt.
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IBRRS 2011, 2464
Versicherungen
BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - IV ZR 191/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 2339
Versicherungen
BGH, Urteil vom 18.05.2011 - IV ZR 168/09
1. Für die Anwendung der so genannten Sozienklausel genügt eine Kooperation (hier: zwischen Steuerberatern) nicht.*)
2. Die Grundsätze der Repräsentantenhaftung gelten im Rahmen einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nicht.*)
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IBRRS 2011, 2329
Versicherungen
BGH, Urteil vom 25.05.2011 - IV ZR 151/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 2322
Versicherungen
BGH, Urteil vom 11.05.2011 - IV ZR 106/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 2307
Versicherungen
BGH, Urteil vom 11.05.2011 - IV ZR 105/09
1. Die anlässlich der Überführung der Versorgungszusagen nach § 21 Abs. 4 Landesbankgesetz BW zur LBBW fusionierten Banken gegebene Besitzstandszusage enthält hinsichtlich der Altersversorgung - auch soweit Beschäftigte vom Bundesangestelltentarif im Übrigen in den Geltungsbereich der Tarifverträge für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken ("Banktarif") gewechselt sind - eine dynamische Verweisung auf das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes.*)
2. Die nach § 73 Abs. 1 ZVK-L i.V.m. § 18 Abs. 2 BetrAVG vorgesehene Regelung, nach der in jedem Jahr der Pflichtversicherung lediglich 2,25% der Vollrente erworben werden, führt jedoch zu einer sachwidrigen, gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßenden Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der rentenfernen Versicherten und damit zur Unwirksamkeit der sie betreffenden Übergangs- bzw. Besitzstandsregelung sowie zur Unverbindlichkeit der auf ihrer Grundlage erteilten Startgutschriften (Fortführung von BGHZ 174, 127).*)
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IBRRS 2011, 2267
Versicherungen
BGH, Urteil vom 25.05.2011 - IV ZR 117/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 2222
Versicherungen
BGH, Urteil vom 10.05.2011 - VI ZR 196/10
Zur Frage der groben Fahrlässigkeit bei der Verursachung eines Brandschadens durch Erhitzung von Fett auf einem Küchenherd.*)
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IBRRS 2011, 2207
Versicherungen
BGH, Urteil vom 11.05.2011 - IV ZR 148/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 2206
Versicherungen
BGH, Urteil vom 11.05.2011 - IV ZR 109/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 2205
Versicherungen
BGH, Urteil vom 11.05.2011 - IV ZR 104/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 2203
Versicherungen
BGH, Urteil vom 03.05.2011 - VI ZR 61/10
Der Schadensersatzanspruch des Geschädigten geht gemäß § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X auch in Höhe der Aufwendungen für den Investitionszuschlag nach Art. 14 des Gesundheitsstrukturgesetzes auf die gesetzliche Krankenkasse über.*)
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IBRRS 2011, 2187
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - VII ZB 39/10
Ein Gläubiger, der mit Hilfe einer Urkundenfälschung eine auf den Namen des Schuldners abgeschlossene Lebensversicherung kündigt und sich den Rückkaufswert auszahlen lässt, in einem anschließenden Rechtsstreit nachweist, dass ihm der Anspruch aus der Lebensversicherung zusteht und ein vorläufig vollstreckbares Urteil erstreitet, das den Schuldner zur Zahlung des Rückkaufswertes an ihn verpflichtet, kann die Kosten der Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil nicht gegen den Schuldner festsetzen lassen, wenn das Berufungsgericht die Verurteilung zur Zahlung aufhebt und den Schuldner lediglich verurteilt, ein Angebot des Gläubigers mit dem Inhalt anzunehmen, dass dieser als Rechtsnachfolger des Schuldners in den Versicherungsvertrag eintritt.*)
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IBRRS 2011, 2138
Versicherungen
OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2011 - 3 U 192/10
Haftung des Versicherungsmaklers für Aufklärungs- und Beratungsfehler, die zu einer Unterversicherung führen.*)
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IBRRS 2011, 2087
Immobilien
OLG Hamm, Urteil vom 23.03.2011 - 20 U 152/10
1. Gemäß Art. 3 Abs. 1, 2 EGVVG ist auf Ansprüche, die am 1. Januar 2008 noch nicht verjährt waren, die Verjährungsfrist anzuwenden, die früher abläuft. Ist die Frist nach neuem Recht (§§ 195, 199 BGB) länger als die nach altem Recht (§ 12 VVG a.F.), greift die kürzere zweijährige Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 S.1 VVG a.F. ein.*)
2. Die Aufnahme von Verhandlungen nach einer ablehnenden Entscheidung des Versicherers hemmt den Ablauf der Verjährungsfrist nur dann, wenn der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erkennen gibt, dass er die vorausgegangene Entscheidung nicht aufrechterhalten will oder wenigstens die Berechtigung der angemeldeten Ansprüche wieder als offen ansieht. Allein aus der Beantwortung von Gegenvorstellungen des Versicherungsnehmers durch den Versicherer unter Beibehaltung des zuvor eingenommenen Standpunktes kann dabei nicht auf ein Abgehen von der früheren Entscheidung geschlossen werden, selbst wenn sich der Versicherer darin erneut mit der Frage seiner Leistungspflicht auseinandersetzt und vor der Beantwortung noch einige Nachforschungen hat anstellen müssen.*)
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IBRRS 2011, 2081
Immobilien
OLG Köln, Beschluss vom 29.03.2011 - 9 U 241/10
Nach dem eindeutigen Wortlaut der Reparaturkostenklausel des § 2 Nr. 1 h VHB 2000 werden nur tatsächlich entstandene Reparaturaufwendungen ersetzt. Das schließt eine fiktive Abrechnung und auch einen Anspruch auf Vorschuss aus.
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