Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1798 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 2676OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.09.2006 - 10 U 28/06
Zum Umfang des Konkurrenzschutzes in einem Ärztehaus, wenn der Mietvertrag die Regelung enthält, "Der Mieter wird die ärztliche Praxis im Fachgebiet Radiologie ausüben. Der Vermieter verpflichtet sich, Mieträume im Ärztehaus ohne Zustimmung des Mieters nicht an einen Arzt mit gleicher Fachgebietsbezeichnung zu vermieten. Es ist vereinbart, dass Ärzte mit fachbezogener Röntgenberechtigung in Praxisgemeinschaft mit der Radiologin den konventionellen Bereich der Röntgenabteilung sowie das Ultraschallgerät nutzen, ihren Kostenanteil entsprechend tragen und ihre Leistungen selbst abrechnen."*)
VolltextIBRRS 2007, 2658
LG Dortmund, Urteil vom 30.05.2006 - 1 S 10/05
Zu der Frage, ob der Vermieter einen Aufschlag für mietvertraglich nicht vereinbarte Kleinreparaturen zu Lasten der Mieter in Ansatz bringen darf.
VolltextIBRRS 2007, 2653
OLG Rostock, Urteil vom 12.03.2007 - 3 U 67/06
1. Nach Eintritt der Abrechnungsreife kann der Vermieter die offenen Nebenkostenvorauszahlungen nicht mehr klagweisend geltend machen und sie als quasi gezahlt in die Betriebskostenabrechnung einstellen. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit der Rechnungslegung ist er gehalten, in die Betriebskostenabrechnung nur die tatsächlichen Leistungen einzustellen und die Klage sodann auf das Gesamtsaldo umzustellen.*)
2. Der Mieter hat einen Anspruch auf Erteilung einer ordnungsgemäßen Rechnung. Wenn dies für die Miete und die auf sie entfallende Umsatzsteuer gilt, gilt dies gleichermaßen für die Betriebskostenabrechnung. Auch diese muss den Umsatzsteuerbetrag beziffert ausweisen. Weist sie ihn nicht aus, führt dies nicht sogleich zur formellen Unwirksamkeit der Abrechnung, sondern zu ihrer materiellen Unrichtigkeit. Dem Mieter steht gem. § 273 BGB bis zur ordnungsgemäßen Erstellung der Abrechnung ein Zurückbehaltungsrecht zu und zwar in Höhe des gesamten Rechnungsbetrages, also der zur Nachzahlung berechneten Betriebskosten und Umsatzsteuer.*)
3. Als Rechnung i.S. des § 14 UStG kommt jede Urkunde in Betracht, aus der der Leistende, der Leistungsempfänger, die Menge und Art der Leistung, der Zeitraum der Leistung und der auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag erkennbar sind. Seit dem 01.01.2002 ist der Steuerbetrag gesondert auszuweisen und nicht lediglich die Endsumme mit dem Hinweis zu versehen, dass hierin 16 % Umsatzsteuer enthalten seien. Es müssen also sowohl das Nettoentgelt als auch der Betrag der Umsatzsteuer genannt werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 2652
OLG Hamm, Urteil vom 28.02.2007 - 30 U 131/06
1. Die Raumtemperatur in einem als Spielsalon genutzten gewerblichen Mietobjekt darf 26 Grad nicht überschreiten, es sei denn, draußen herrschen Temperaturen von mehr als 32 Grad. Aber auch in einem solchen Fall muss die Innentemperatur mindestens 6 Grad niedriger liegen.
2. Der Vermieter hat hierfür die erforderlichen baulichen Voraussetzungen zu schaffen, ohne dass hierdurch das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes wesentlich geändert wird, insbesondere die Fensterflächen durch feste Elemente geschlossen werden.
VolltextIBRRS 2007, 2651
OLG Rostock, Beschluss vom 23.03.2007 - 3 U 187/06
Nach Kündigung eines wegen Nichtbeachtung der gesetzlichen Schriftform ordentlich kündbaren Mietvertrages kann der Vermieter, der im Vertrauen auf das Zustandekommen eines langfristigen Mietverhältnisses das Mietobjekt nach den Vorgaben des Mieters errichtet hat, diesen nicht wegen des enttäuschten Vertrauens auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2638
BGH, Urteil vom 07.03.2007 - XII ZR 40/05
1. Die Vereinbarung in einem Vorvertrag, dass ein langfristiges Mietverhältnis begründet werden soll, unterliegt nicht dem Formerfordernis des § 566 BGB a.F.*)
2. Sie verpflichtet die Parteien aber zur Mitwirkung am Zustandekommen des schriftlichen und damit der Form des § 566 BGB a.F. genügenden Hauptvertrages.*)
IBRRS 2007, 2636
BGH, Urteil vom 21.03.2007 - XII ZR 36/05
Zum Kündigungsrecht des Vermieters gemäß § 543 Abs. 1 BGB bei Nichtzahlung der Kaution durch den Mieter von Gewerberaum.*)
VolltextIBRRS 2007, 2635
OLG Celle, Beschluss vom 01.11.2006 - 13 U 182/06
1. Der Vermieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Mieters einen Schlüssel zu behalten; dies gilt auch bei Mietverträgen über Geschäftsräume.
2. Erst recht darf der Vermieter die vermieteten Räume nicht ohne Einwilligung des Mieters betreten, es sei denn, es liegt ein zwingender Grund vor und der Mieter ist nicht zu erreichen.
3. Behält der Vermieter Schlüssel für die Räume zurück und verschafft sich mit dem Schlüssel ohne vorherige Ankündigung und ohne zwingenden Grund Zugang zu den Räumen, so ist eine fristlose Kündigung durch den Mieter gerechtfertigt, ohne dass einer Abmahnung bedarf.
VolltextIBRRS 2007, 2634
OLG Celle, Beschluss vom 05.10.2006 - 13 U 182/06
1. Der Vermieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Mieters einen Schlüssel zu behalten; dies gilt auch bei Mietverträgen über Geschäftsräume.
2. Erst recht darf der Vermieter die vermieteten Räume nicht ohne Einwilligung des Mieters betreten, es sei denn, es liegt ein zwingender Grund vor und der Mieter ist nicht zu erreichen.
3. Behält der Vermieter Schlüssel für die Räume zurück und verschafft sich mit dem Schlüssel ohne vorherige Ankündigung und ohne zwingenden Grund Zugang zu den Räumen, so ist eine fristlose Kündigung durch den Mieter gerechtfertigt, ohne dass einer Abmahnung bedarf.
VolltextIBRRS 2007, 2633
BGH, Urteil vom 04.04.2007 - VIII ZR 219/06
1. Ein Grundstückserwerb nach der Beendigung eines Mietverhältnisses und dem Auszug des Mieters führt nicht zum Eintritt des neuen Eigentümers in Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters aus dem beendeten Mietverhältnis und aus einer Sicherungsabrede zur Mietkaution.*)
2. Die Abrechnung der Nebenkosten aus der im Zeitpunkt des Auszugs des Mieters laufenden Abrechnungsperiode obliegt dem bisherigen Vermieter (im Anschluss an BGH, Urteil vom 3. Dezember 2003 - VIII ZR 168/03, NJW 2004, 851).*)
VolltextIBRRS 2007, 2565
OLG München, Urteil vom 22.09.2006 - 19 U 2964/06
"Starre" Fristenpläne über auszuführende Schönheitsreparaturen können auch im Gewerberaummietrecht nicht formularmäßig wirksam vereinbar werden, da die Renovierung eines nicht renovierungsbedürftigen gewerblichen Mietraumes sinnlos ist.
VolltextIBRRS 2007, 2544
BGH, Beschluss vom 29.11.2006 - XII ZR 121/04
Zur Auslegung einer Verpflichtung, ein Geschäftslokal "im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Ladenschlusszeiten" offen zu halten.
VolltextIBRRS 2007, 2531
KG, Beschluss vom 25.01.2007 - 8 W 7/07
1. Im Fall der sog. Doppelvermietung kann ein Mieter seinen Anspruch auf Besitzüberlassung gegenüber dem zweiten Mieter nicht durch einstweilige Verfügung sichern.
2. Im Falle der Doppelvermietung gilt nicht der Grundsatz der Priorität des Mietvertragsschlusses für die Frage, an wen der Vermieter die Mietsache zu übergeben hat. Der Vermieter kann und darf selbst entscheiden, welchen Vertrag er erfüllt und an welchen Mieter er ggf. Schadensersatz leistet.
VolltextIBRRS 2007, 2530
OLG Stuttgart, Urteil vom 22.02.2007 - 13 U 195/06
Für Preisklauseln in vor Inkrafttreten der Preisklauselverordnung am 01.01.1999 geschlossenen Mietverträgen, die nicht nach § 3 des Währungsgesetzes zur Genehmigung vorgelegt werden, gilt die Genehmigungsfiktion des § 4 I PrKV, auch wenn der 10-Jahres-Zeitraum des § 4 I Nr. 2 PrKV bei Inkrafttreten der PrKV bereits abgelaufen war.*)
VolltextIBRRS 2007, 2529
BGH, Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 247/05
Eine formelhaft vereinbarte Abgeltungsklausel bei Schönheitsreparaturen mit starrer Berechnungsgrundlage ist unwirksam.
VolltextIBRRS 2007, 2528
KG, Urteil vom 25.01.2007 - 8 U 140/06
Eine vertragswidrige Konkurrenzsituation stellt einen zur Minderung des Mietzinses berechtigenden Sachmangel der Mietsache dar.*)
VolltextIBRRS 2007, 2527
BGH, Urteil vom 21.03.2007 - XII ZR 255/04
1. Der Mieter von Geschäftsräumen hat in der Regel kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution.*)
2. Ob allein die Nichtzahlung der Kaution den Vermieter bereits vor Übergabe des Mietobjekts zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB berechtigt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.*)
VolltextIBRRS 2007, 2324
AG Köln, Urteil vom 20.06.2006 - 223 C 8/06
1. Kann der Mieter den Vermieter nicht zur Beseitigung eines Mangels auffordern, weil ihm dessen Adresse nicht bekannt ist, so kann er nach einer Selbstbeseitigung nur dann Ersatz der Aufwendungen verlangen, wenn er zuvor zumindest versucht hat, durch entsprechende Nachforschungen die benötigten Daten herauszubekommen.
2. Zu den notwendigen Nachforschungen gehört auch, nötigenfalls die Zahlung der Miete (teilweise) einzustellen, um den Vermieter zu einer Kontaktaufnahme zu bewegen.
3. Aufwendungen zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs oder zur bloßen Mängelbeseitigung gehören nicht zu den zulässigen Notmaßnahmen des Mieters, ebenfalls nicht bauliche Veränderungen.
VolltextIBRRS 2007, 2309
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.05.2006 - 24 U 179/05
Der mietvertragliche Nutzungszweck "Grillstube (Gaststätte)" umfasst zwar den Betrieb einer "Pizzeria", nicht aber einen "Pizza-Taxi-Betrieb".*)
VolltextIBRRS 2007, 2308
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2006 - 24 U 189/05
1. Setzt der Mieter nach Ablauf eines Mietverhältnisses den Mietgebrauch unter Weiterzahlung des als Miete vereinbarten Entgelts fort und nimmt der Vermieter dieses Verhalten hin, so besteht zwischen ihnen nicht nur ein faktisches Nutzungsverhältnis, sondern weiterhin der bisherige Vertrag oder ein neuer Mietvertrag zu den bisherigen Vertragsbedingungen, allerdings mit gesetzlicher Kündigungsfrist.*)
2. Die Wegnahmepflicht des Mieters ist nicht auf Einrichtungen beschränkt, sondern umfasst auch bauliche Veränderungen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2187
OLG Frankfurt, Urteil vom 19.01.2007 - 2 U 106/06
Die Beurteilung, ob wegen Aufheizung eines Gebäudes aufgrund Sonneneinstrahlung ein Mangel der Mietsache vorliegt, richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und dem baulichen Zustand des Gebäudes, nicht nach der Arbeitsstättenverordnung.*)
VolltextIBRRS 2007, 2080
KG, Urteil vom 27.03.2006 - 8 U 57/05
Ein zur vorzeitigen Kündigung berechtigender Schriftformmangel eines gewerblichen Mietvertrags liegt nicht vor, wenn die von einer Partei gewährte Annahmefrist zum Abschluss des Mietvertrags nur im Begleitschreiben und nicht in der Mietvertragsurkunde selbst enthalten ist. Die Bestimmung einer Bindungsfrist nach § 148 BGB ist nicht formbedürftig.
VolltextIBRRS 2007, 2042
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.11.2000 - 4 W 53/00
1. Bei der Festsetzung des Streitwerts nach § 16 Abs. 2 GKG (Räumung einer Mietwohnung) ist die gesamte Gegenleistung des Mieters Grundlage der Berechnung und zwar einschließlich der Mehrwertsteuer.*)
2. Ein Abschlag wegen des auf die Miete entfallenden Teils der Nebenkosten ist nicht vorzunehmen, wenn diese nicht unterscheidbarer Teil des festen Mietzinses sind.*)
VolltextIBRRS 2007, 1995
OLG Stuttgart, Urteil vom 29.05.2000 - 5 U 210/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 1992
OLG Stuttgart, Urteil vom 26.05.1997 - 5 U 155/95
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 1947
OLG Rostock, Urteil vom 21.08.2000 - 3 U 135/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 1946
OLG Rostock, Urteil vom 02.12.2002 - 3 U 97/02
1. Rechtsvernichtende Einwendungen gegen die eingeklagte Forderung kann der Beklagte im Urkundenprozess mit einer Niederschrift über richterlichen Zeugenvernehmungen urkundlich belegen, wenn die protokollierten Aussagen die Überzeugung des Gerichts, die behauptete rechtsvernichtende Tatsache sei erwiesen, rechtfertigen.*)
2. Die Klage ist endgültig, nicht nur als in der gewählten Prozessart unstatthaft, abzuweisen, wenn das Obsiegen des Klägers im Nachverfahren ausgeschlossen ist, weil er keinen die protokollierten Aussagen entkräftenden Beweis antreten kann.*)
VolltextIBRRS 2007, 1517
BGH, Urteil vom 14.02.2007 - VIII ZR 123/06
Wiederkehrende Kosten, die dem Vermieter zur Prüfung der Betriebssicherheit einer technischen Anlage (hier: Elektroanlage) entstehen, sind Betriebskosten, die bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung der Mietvertragsparteien als "sonstige Betriebskosten" im Sinne von § 2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung (bzw. Anlage 3 Nr. 17 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung) auf den Mieter umgelegt werden können.*)
VolltextIBRRS 2007, 1153
BGH, Urteil vom 29.11.1995 - XII ZR 230/94
Es gehört zum Risikobereich des Vermieters, daß die Vermietung von Teileigentum mit der Gemeinschaftsordnung vereinbar ist. Wurde ihm gemäß § 15 Abs. 3 WEG die Vermietung untersagt, kann er sich in der Regel nicht deswegen durch Kündigung aus wichtigem Grund von dem Mietverhältnis lösen.*)
VolltextIBRRS 2007, 1039
BGH, Urteil vom 20.10.1982 - VIII ZR 235/81
Bis 31. Dezember 1949 bezugsfertig gewordener Altbauwohnraum in Berlin, der in der Zeit nach dem 31. Dezember 1968 bis zum 4. August 1972 in Geschäftsraum umgewandelt wurde, ist hierdurch von der Mietpreisbindung für Wohnraum frei geworden.*)
VolltextIBRRS 2007, 1032
BGH, Urteil vom 20.06.1984 - VIII ZR 337/82
a) Zur Frage der Abdingbarkeit der Tilgungsregelung des § 366 BGB in einem formularmäßig gestalteten Mietvertrag.*)
b) Zur Inhaltskontrolle einer formularmäßigen Aufrechnungsverbotsklausel in einem vor Inkrafttreten des AGB-Gesetzes abgeschlossenen Mietvertrag über Gewerberäume.*)
VolltextIBRRS 2007, 1027
BGH, Urteil vom 20.03.1985 - VIII ZR 64/84
Ist in einem Mietvertrag über Gewerberäume vereinbart, daß die festgelegte Vertragsdauer (hier: zehn Jahre) sich automatisch um die gleiche Zeit verlängert, wenn keine Partei bis spätestens zwei Jahre vor Ablauf des Vertrages kündigt, so muß der Mieter, dem eine Verlängerungsoption ohne ausdrückliche Bestimmung einer Optionsfrist eingeräumt ist, dieses Recht, wenn der Vermieter kündigt, unverzüglich, jedoch nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist, ausüben.*)
VolltextIBRRS 2007, 0993
BGH, Urteil vom 17.10.1990 - VIII ZR 213/89
Führt der Unterpächter einer Gaststätte beim Aufenthalt darin vorsätzlich eine Explosion herbei, so handelt er "bei dem Gebrauche" im Sinne des § 549 Abs. 3 BGB.*)
VolltextIBRRS 2007, 0950
BGH, Urteil vom 13.12.1995 - XII ZR 194/93
Bei unberechtigter Untervermietung hat der Vermieter keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung eines Untermietzuschlages oder Herausgabe des von dem Mieter durch die Untervermietung erzielten Mehrerlöses (im Anschluß an BGH, Urteile vom 20. Mai 1964 - VIII ZR 235/63 - NJW 1964, 1853 und vom 8. Januar 1969 - VIII ZR 184/66 - WM 1969, 298, 300).*)
VolltextIBRRS 2007, 0940
BGH, Urteil vom 13.02.1985 - VIII ZR 36/84
Der Mietvertrag, den die Bundesrepublik Deutschland mit dem Vermieter von Wohnungseigentum abschließt, um der ihr nach dem Natotruppenstatut und dem Zusatzabkommen zum Natotruppenstatut obliegenden Verpflichtung zur Deckung des Wohnraumbedarfs der US-Streitkräfte nachzukommen, ist kein Wohnraummietvertrag.*)
VolltextIBRRS 2007, 0869
BGH, Urteil vom 08.12.1982 - VIII ZR 219/81
a) Ein Vertrag, durch den ein Steinbruch gegen Entgelt zur Auffüllung mit Klärschlamm überlassen wird, ist auch dann ein Mietvertrag und kein Werkvertrag, wenn die Verfüllung als Vertragspflicht ausgestaltet ist.*)
b) Ist der Mieter bei Beendigung des Vertrages seiner Verpflichtung zur Verfüllung nur unvollständig nachgekommen, so verjähren hierauf gestützte Ersatzansprüche des Vermieters gemäß § 558 BGB innerhalb sechs Monaten.*)
c) Zur Frage, ob Ansprüche wegen Schäden, die durch Gebrauch des Mietgrundstücks allein am Nachbargrundstück des Vermieters entstehen, der kurzen Verjährung des § 558 BGB unterliegen.*)
VolltextIBRRS 2007, 0803
BGH, Urteil vom 02.03.1994 - XII ZR 175/92
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 0797
BGH, Urteil vom 01.07.1981 - VIII ZR 192/80
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Mieter eines Ladenlokals Herabsetzung des Mietzinses verlangen kann, wenn der Bereich, in dem das Ladenlokal liegt, nicht in dem Maße von kauf interessiertem Publikum aufgesucht wird, wie beide Vertragspartner es bei Vertragsabschluß erwartet haben.*)
VolltextIBRRS 2007, 0674
KG, Beschluss vom 19.10.2006 - 12 U 178/05
1. Eine "Vorenthaltung" im Sinne des § 546a Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die Pflicht zur Rückgabe der Mietsache nach § 546 BGB verletzt ist; dabei ist grundsätzlich der Zustand der zurückgegebenen Mietsache unerheblich.*)
2. Keine bloße Schlechterfüllung der Rückgabeverpflichtung, sondern eine nur teilweise Rückgabe ist gegeben, soweit der Mieter seiner Rückbaupflicht in erheblichem Umfang nicht nachgekommen ist, so dass nach den Umständen des Einzelfalles nur eine teilweise Räumung anzunehmen ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 0669
OLG Celle, Beschluss vom 16.02.2007 - 2 U 9/07
Eine unverzügliche Aufrechnungserklärung des Mieters kann nur dann zur Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges führen, wenn die Gegenforderung so bestimmt bezeichnet ist, dass sie der Vermieter prüfen kann.*)
VolltextIBRRS 2007, 0660
AG Dresden, Urteil vom 23.06.2006 - 140 C 4830/05
Der Mieter kann wegen mangelhafter Hausmeisterleistungen allenfalls die Miete mindern, er ist jedoch nicht berechtigt, den auf ihn entfallenden Anteil in der Betriebskostenabrechnung zu kürzen.
VolltextIBRRS 2007, 0659
AG Hamburg-Altona, Urteil vom 23.06.2005 - 314B C 105/05
1. Die Instandhaltungspflicht eines Vermieters ist nicht nur auf die reine Gebrauchsfähigkeit der Wohnung beschränkt. Bei Reparaturen muss auch auf den optischen Eindruck geachtet werden.
2. Dementsprechend muss der Mieter auch den Austausch zweier beschädigter Fliesen durch zwei andere Fliesen nicht akzeptieren, die unterschiedliche Farben haben und sich auch von den übrigen unbeschädigten Fliesen farblich unterscheiden.
VolltextIBRRS 2007, 0647
KG, Urteil vom 25.01.2007 - 8 U 129/06
Die Schriftform des § 550 Satz 1 BGB ist nicht gewahrt, wenn im Falle einer Nachtragsvereinbarung zwar "Schriftlichkeit" eingehalten wird, die Annahmeerklärung aber nicht mehr rechtzeitig i. S. d. § 147 Abs. 2 BGB zugeht.*)
IBRRS 2007, 0644
BGH, Urteil vom 14.02.2007 - VIII ZR 1/06
Eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung setzt voraus, dass dem Mieter auch dann die Gesamtkosten einer berechneten Kostenart mitgeteilt werden, wenn einzelne Kostenteile nicht umlagefähig sind; dem Mieter muss ersichtlich sein, ob und in welcher Höhe nicht umlagefähige Kosten vorab abgesetzt worden sind.*)
VolltextIBRRS 2007, 0639
KG, Beschluss vom 25.09.2006 - 12 U 118/05
1. Es ist nach allgemeinen Regeln der Beweislast Sache des Mieters, zum Vorliegen eines Mangels vorzutragen und Beweis hierfür anzutreten. Beruft sich der Mieter auf Feuchtigkeit in den Mieträumen, obliegt es ihm unabhängig von den Beweisproblemen im Zusammenhang mit der Ursächlichkeit für die Feuchtigkeit, darzulegen und zu beweisen, dass Feuchtigkeit in den Mieträumen aufgetreten ist und die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt.
2. Es obliegt einem Vermieter bei dem Vorwurf von Feuchtigkeits- und Schimmelschäden, darzulegen und zu beweisen, dass das Gebäude frei von Isoliermängeln ist, bautechnisch also einwandfrei errichtet wurde.
3. Zu den Anforderungen an den Sachvortrag für eine Mietminderung wegen Feuchtigkeitseinbrüchen bzw. Schimmelpilzbefall.
4. Zur Problematik der Mietminderung wegen unzureichender Heizleistung.
5. Entscheidend für die zuerkannte Mietminderung ist die abstrakte Herabsetzung der Tauglichkeit für den vertragsgemäßen Gebrauch, also die generelle Eignung der Mängel hierfür. Auf die tatsächliche Gebrauchsbeeinträchtigung kommt es nicht an.
VolltextIBRRS 2007, 0623
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2007 - 10 U 102/06
1. Die Formularklausel in einem Mietvertrag über gewerbliche Räume (hier: zum Betrieb einer Schilder- und Graveurwerkstatt), "Die Schönheitsreparaturen sind ab Mietbeginn in den gewerbl. oder freiberufl. genutzten Räumen spätestens nach 4 Jahren und in sonstigen Räumlichkeiten/Nebenräumlichkeiten/Balkonen/Loggien nach 7 Jahren auszuführen bzw. ausführen zu lassen", enthält einen starren Fristenplan, der den Mieter i.S. des § 307 BGB unangemessen benachteiligt und insgesamt zur Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel führt (Fortführung von Senat, I-10 U 174/05, Urt. v. 4.5.2006, GE 2006, 712 = GuT 2006, 127 = NZM 2006, 462 = ZMR 2006, 521).*)
2. Die den Vermieter zur Ausführung von Schönheitsreparaturen verpflichtende dispositive gesetzliche Bestimmung des § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB tritt nach § 306 Abs. 2 BGB an die Stelle der unzulässigen Schönheitsreparaturklausel. Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt nicht in Betracht.*)
3. Die Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel entzieht der vertraglichen Pflicht des Mieters zur Rückgabe der Mieträume in bezugsfertigem Zustand die Grundlage.*)
VolltextIBRRS 2007, 0620
BGH, Urteil vom 25.01.2007 - IX ZR 216/05
1. Vermietet der Insolvenzverwalter - unter Verletzung der mietvertraglichen Pflicht, vor einer Untervermietung die Zustimmung des Vermieters einzuholen - eine vom Schuldner angemietete Immobilie an einen unzuverlässigen Untermieter und gefährdet er dadurch den Rückgabeanspruch des aussonderungsberechtigten Vermieters, kann dies seine persönliche Haftung begründen.*)
2. Verletzt der Insolvenzverwalter schuldhaft insolvenzspezifische Pflichten, haftet er auf den Ersatz des negativen Interesses (Fortführung von BGHZ 159, 104).*)
VolltextIBRRS 2007, 0604
OLG Brandenburg, Urteil vom 02.08.2006 - 7 U 215/05
Stellt der Mieter eines Ladenlokals einem Mitarbeiter eines für den Vermieter tätigen Unternehmens eine Leiter zur Verfügung und verletzt sich der Mitarbeiter infolge eines Defekts der Leiter, so unterliegt der Mieter dem Haftungsprivieg nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB VII.
VolltextIBRRS 2007, 0581
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2006 - 24 U 166/05
1. Die Klausel
"Der Mieter wird Schönheitsreparaturen nach den Erfordernissen der Praxis vornehmen."
belastet den Mieter mit der Renovierungspflicht und stellt nicht lediglich den Vermieter von dieser Pflicht frei.*)
2. Ein nach dem Mietvertrag zulässiger, dem Vermieter aber vertragswidrig nicht angezeigter Einbau muss von dem Mieter nicht weggenommen werden, wenn ihm die Wegnahme vertraglich freigestellt ist (hier: Parkettboden in einer gemieteten Arztpraxis).*)
VolltextIBRRS 2007, 0535
OLG Stuttgart, Urteil vom 15.02.2007 - 13 U 145/06
Die Kosten einer Terrorversicherung, die der Vermieter während des bestehenden Mietverhältnisses für ein gewerbliches Mietobjekt abschließt, weil die Versicherung gegen Terrorgefahren nicht mehr von der Feuerversicherung mit umfasst wird, können, auch wenn es sich um kein besonders gefährdetes Objekt handelt, auf den Mieter umgelegt werden, sofern im Mietvertrag die Kosten von Sachversicherungen als umlagefähige Betriebskosten bezeichnet sind.*)
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