Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
845 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2017
IBRRS 2017, 2724LG München I, Beschluss vom 03.01.2017 - 14 T 20267/16
1. Die Erinnerung ist zulässig und begründet, da eine qualifizierte Klausel nach § 726 Abs. 1 ZPO notwendig für die Vollstreckung eines Vergleichs mit Zug um Zug-Vereinbarung ist.
2. § 726 Abs. 2 ZPO findet keine Anwendung auf Vergleiche, so dass zum Nachweis der Erfüllung der Räumungsverpflichtung Klage auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel nach § 731 ZPO hätte erhoben werden müssen.
VolltextIBRRS 2017, 2567
BGH, Beschluss vom 04.07.2017 - VIII ZR 101/17
1. Sind die Mieter wegen der drohenden Zwangsvollstreckung bereit ausgezogen, ist statt einer Räumungsvollstreckung nur noch eine Vollstreckung wegen Verurteilung zur Zahlung möglich. Dies setzt voraus, dass den Mietern durch Vollstreckung der Geldforderung ein unersetzlicher Nachteil droht.
2. Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt nicht in Betracht, wenn das Berufungsgericht eine Entscheidung über eine Abwendungsbefugnis unterlassen hat und der Schuldner keinen Antrag auf Urteilsergänzung stellt.
VolltextIBRRS 2017, 2554
FG Hamburg, Beschluss vom 04.05.2017 - 3 KO 104/17
1. Der ausgeschiedene Prozessbevollmächtigte hat nach Rechtskraft seiner Vergütungsfestsetzung und der Kostenfestsetzung keinen Anspruch mehr auf eine (gem. § 11 Abs. 2 RVG, § 107 Abs. 1 Satz 2 ZPO) rechtskraftdurchbrechende Streitwert-Heraufsetzung nach §§ 32, 33 RVG oder § 63 GKG und diesbezügliche Gebühren-Nachfestsetzung.*)
2. Für eine erstmalige finanzgerichtliche Wertfestsetzung gemäß § 63 Abs. 2 Satz 2 GKG fehlt es an der amtswegigen Angemessenheit, wenn ein Streit über Gerichtskosten nicht mehr in Betracht kommt.*)
VolltextIBRRS 2017, 2544
OLG München, Beschluss vom 22.05.2017 - 34 Wx 87/17
1. Wird vom Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in seiner Funktion als Vertretungsorgan eine Notarvollmacht zur Vertretung der Gesellschaft erteilt, erlischt diese mit Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen des Gesellschafters.
2. Enthält der Gesellschaftsvertrag einer GbR keine Fortsetzungsklausel, wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters die Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufgelöst. Die werbende Gesellschaft wird kraft Gesetzes zur Liquidationsgesellschaft, deren geänderter Gesellschaftszweck in der Abwicklung besteht.
3. Der insolvente Gesellschafter scheidet nicht aus der Gesellschaft aus, sondern bleibt während der Abwicklung deren Gesellschafter, sein Anteil an der Gesellschaft fällt in die Insolvenzmasse.
4. Bei der sich außerhalb des Insolvenzverfahrens vollziehenden Auseinandersetzung der Gesellschaft nimmt der Insolvenzverwalter die Gesellschafterrechte des insolventen Gesellschafters wahr.
VolltextIBRRS 2017, 2352
LG Bonn, Urteil vom 13.01.2017 - 1 O 180/16
1. Ein Benachteiligungsvorsatz des Schuldners (hier: eines Generalunternehmers) knüpft an die von ihm vorgenommenen, eine Gläubigerbenachteiligung hervorrufenden Rechtshandlungen an. Deshalb ist die erforderliche Kenntnis des Anfechtungsgegners (hier: eines Nachunternehmers) jeweils auf die gläubigerbenachteiligende Rechtshandlung des Schuldners bezogen.
2. Allein der Umstand, dass in Rechnung gestellte Forderungen des Anfechtungsgegners über einen längeren Zeitraum angewachsen sind, reicht für die erforderliche Kenntnis nicht aus, solange nicht zumindest konkrete Maßnahmen des Anfechtungsgegners zur Forderungseinziehung infolge ihrer Erfolglosigkeit den Rückschluss auf eine ungünstige Vermögenslage des Schuldners gestattet hätten.
VolltextIBRRS 2017, 2469
BGH, Beschluss vom 18.05.2017 - IX ZA 9/17
Ein Insolvenzverwalter hat die Frist zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde in der Regel nicht unverschuldet versäumt, wenn er innerhalb der Frist einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, jedoch nicht dargelegt hat, aus welchen tatsächlichen Gründen den wirtschaftlich beteiligten Insolvenzgläubigern eine Prozessfinanzierung nicht zumutbar ist.*)
VolltextIBRRS 2017, 2468
BGH, Beschluss vom 22.06.2017 - IX ZB 82/16
1. Der Schuldner in der Eigenverwaltung ist nicht befugt, einen Antrag auf Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung zu stellen.*)
2. Das Insolvenzgericht darf nur dann auf Antrag den Beschluss der Gläubigerversammlung, den Betrieb des Schuldners einzustellen, aufheben, wenn eine ordnungsgemäße Fortführungsplanung eindeutig bessere Quotenaussichten durch die Betriebsfortführung ergibt.*)
VolltextIBRRS 2017, 2404
BGH, Beschluss vom 21.06.2017 - VII ZB 5/14
Voraussetzung für die Aufenthaltsermittlung des Schuldners nach § 755 ZPO ist ein zugrundeliegender Vollstreckungsauftrag, der den Anforderungen des § 802a Abs. 2 ZPO genügen muss. Isolierte Aufenthaltsermittlungsaufträge sind unzulässig (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 14.08.2014 - VII ZB 4/14, IBRRS 2014, 3901).*)
VolltextIBRRS 2017, 2373
LG Halle, Urteil vom 10.05.2017 - 2a Ns 2/17
1. Wenn der in das Handelsregister eingetragene Geschäftsführer einer GmbH auf Grund einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Beitragsvorenthaltung und/oder vorsätzlicher Insolvenzverschleppung nicht mehr Geschäftsführer sein darf, führt dies ipro jure zum Verlust des Amtes als Geschäftsführer. Eine Eintragungsänderung im Handelsregister wäre nur deklaratorisch.*)
2. Die Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung entfällt, wenn die Rechtspflicht des eingetragenen Geschäftsführers endet.*)
3. Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB setzt voraus, dass die früher begangene Tat beendet ist. Dies ist in den Fällen des § 15a InsO gegeben, wenn die formelle Geschäftsführerstellung endet und der Täter auch nicht mehr faktischer Geschäftsführer ist.*)
VolltextIBRRS 2017, 2355
OLG Brandenburg, Urteil vom 29.03.2017 - 7 U 57/14
1. Der Insolvenzverwalter hat keinen Anspruch auf die hälftigen Mieteinnahmen, sondern nur auf Teilung eines etwaigen Reingewinns, der sich aus der Differenz zwischen Mieteinnahmen und Aufwendungen des Klägers für die Finanzierung und dem Erhalt der Immobilie ergibt.
2. Entsteht kein Reingewinn, weil die Aufwendungen des Klägers die an diesen gezahlten Mieteinnahmen übertreffen, ist der Mandant hierüber vom Anwalt bei Übernahme der Vertretung in dem Rechtsstreit mit dem Insolvenzverwalter aufzuklären.
3. Die Ermittlung des an den Insolvenzverwalter auszukehrenden Reingewinns durch Abrechnung ist keine Aufrechnung. Sie bestimmt vielmehr erst die dem Insolvenzverwalter zustehende Forderung zugunsten der Insolvenzmasse.
VolltextIBRRS 2017, 2092
LG Saarbrücken, Urteil vom 02.12.2016 - 10 S 42/16
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Einspeisevergütung aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage von der Beschlagnahme des Grundstücks im Rahmen der Zwangsverwaltung erfasst wird.*)
VolltextIBRRS 2017, 2014
BGH, Beschluss vom 02.03.2017 - I ZB 66/16
1. Einer sofortigen Beschwerde fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn mit ihr eine Vollstreckungserinnerung weiterverfolgt wird, die sich gegen eine bereits vollzogene Vollstreckungsmaßnahme richtet (hier: Erinnerung gegen eine bereits vollzogene Räumungsvollstreckung).*)
2. Ein beschränkter Vollstreckungsauftrag gemäß § 885a ZPO kann auch auf einen Zuschlagsbeschluss gemäß § 93 Abs. 1 ZVG gestützt werden (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 02.10.2012 - I ZB 78/11, NZM 2013, 395 = IBRRS 2013, 1508 = IMRRS 2013, 0892).*)
VolltextIBRRS 2017, 1996
BGH, Beschluss vom 04.05.2017 - IX ZB 102/15
Ein Insolvenzverwalter ist zu entlassen, wenn nachträglich bekannt wird, dass er im Zuge seiner Bestellung vorsätzlich Umstände verschwiegen hat, die geeignet waren, ernsthafte Zweifel an seiner Unabhängigkeit zu begründen, und eine Bestellung zum Verwalter nicht zuließen.*)
VolltextIBRRS 2017, 1989
BGH, Beschluss vom 27.04.2017 - IX ZB 93/16
Verzichtet ein Grundpfandgläubiger einer im Insolvenzverfahren nicht mehr valutierten Sicherungsgrundschuld nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens im Zwangsversteigerungsverfahren nach Zuschlag auf die Zuteilung, kann wegen des dann dem Schuldner zugeteilten Erlösanteils die Nachtragsverteilung angeordnet werden (Anschluss an BGH, WM 1978, 986).
Gibt der Insolvenzverwalter ein Grundstück frei, folgt daraus nicht die Freigabe etwa bestehender Ansprüche auf Rückgewähr nicht valutierter Grundschulden (Anschluss an BGH, WM 1978, 986).
IBRRS 2017, 1667
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2016 - 9 U 73/16
1. Der Zwangsverwalter ist im Rahmen seiner Befugnisse aus § 152 Abs. 1 ZVG berechtigt, als gesetzlicher Prozessstandschafter des Schuldners im eigenen Namen die materiellen Rechte des Schuldners geltend zu machen und im Interesse des von ihm verwalteten Teils des Schuldnervermögens Prozesse zu führen.
2. Die Aufhebung des Nießbrauchs durch den Nießbraucher als Vollstreckungsschuldner unterliegt - anders als der Verzicht auf das unpfändbare Nutznießungsrecht nach § 14 HöfeO - der Gläubigeranfechtung.
3. Die Bestimmung des § 149 Abs. 1 ZVG, wonach dem Schuldner die ihm für seinen Hausstand unentbehrlichen Räume zu belassen sind, wirkt allein zu Gunsten des Schuldners als Eigentümer; der Nießbraucher kann sich hierauf nicht berufen.
4. Beim Eigengebrauch vermietbarer Sachen bemisst sich die Höhe des Wertersatzes für Gebrauchsvorteile nach deren objektivem Mietwert.
5. Anfänglich vorhandene Unzulänglichkeiten, die nicht beseitigt, sondern vom Mieter hingenommen werden sollen, vermindern die objektiv angemessene Miete für das Objekt gegenüber einem vergleichbaren, durchschnittlichen und folglich diese Defizite nicht aufweisenden Objekt.
IBRRS 2017, 1660
BVerfG, Beschluss vom 13.02.2017 - 2 BvR 321/17
Die Vollstreckung eines Räumungstitels kann durch einstweilige Anordnung vorläufig um drei Monate ausgesetzt werden, wenn dies zur Abwehr schwerwiegender Gesundheitsfolgen dringend geboten ist.
VolltextIBRRS 2017, 1794
AG Mannheim, Beschluss vom 27.04.2016 - 7 M 91/15
1. Das einer Verwaltungsbehörde zukommende Privileg, sich mit einem Vollstreckungsersuchen an Stelle eines vollstreckbaren Schuldtitels eigenständig die Grundlage für eine Zwangsvollstreckung zu schaffen, setzt voraus, dass dieses Vollstreckungsersuchen von der Vollstreckungsbehörde selbst erstellt wird.
2. Ein schriftliches Vollstreckungsersuchen eines Inkassodienstes ist kein Vollstreckungsersuchen der Vollstreckungsbehörde.
VolltextIBRRS 2017, 1821
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2017 - 24 U 104/16
1. Wenn ein Gläubiger im Rahmen von Vergleichsgesprächen erklärt, dass er "grundsätzlich" mit einem Verzicht auf die Einrede der Verjährung einverstanden ist, ist in der Regel davon auszugehen, dass die Verzichtsbereitschaft nur für den Fall des Vergleichsschlusses besteht.*)
2. Wenn nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit ein Altmassegläubiger die Aufnahme seiner Forderung in die Masseschuldliste erwirkt, ist die Verjährung der Masseverbindlichkeit anlog §§ 205, 206 BGB gehemmt.*)
VolltextIBRRS 2017, 1791
LG Dresden, Beschluss vom 26.01.2017 - 5 T 40/17
Die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts nach § 89 Abs. 3 Satz 1 InsO gilt nicht für Rechtsschutz gegen Immobiliarvollstreckung.*)
VolltextIBRRS 2017, 1663
VG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2016 - 25 L 3430/16
1. Das Verschließen der Hauseingänge mit Metalltüren und die anschließende Versiegelung zur Abwehr einer Brandgefahr kann in einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes rechtmäßig sein.
2. Aus Gründen der Brandsicherheit kann die Bauaufsichtsbehörde zum Schutz hochrangiger Rechtsgüter schon gefahrenabwehrend tätig werden, sobald eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür gegeben ist, dass Brandschutzmaßnahmen nicht ergriffen werden.
3. Die Nutzung eines Gebäudes kann untersagt werden, wenn in allen Geschossen von der Kellertür bis zu den Dachgeschossen Brandschutzmängel festgestellt wurden.
VolltextIBRRS 2017, 1666
OLG Brandenburg, Urteil vom 25.05.2016 - 4 U 82/15
Ein Gläubiger kann aus einem notariellen Schuldanerkenntnis oder Schuldversprechen mit Vollstreckungsunterwerfung nach der Wertung des § 216 Abs. 2 Satz 1 BGB auch noch nach Verjährung der zugrunde liegenden Darlehensrückzahlungsforderung gegen den Schuldner vorgehen. Dies wird nicht durch eine mit "Verzicht auf die Einrede der Verjährung" überschriebene Vereinbarung überlagert.
VolltextIBRRS 2017, 1653
OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2017 - 8 U 148/16
1. Eine Rechtshandlung, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, ist anfechtbar, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte.
2. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der andere Teil wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte und dass die Handlung die Gläubiger benachteiligte.
3. Lässt ein gewerblich tätiger Schuldner monatelang einen Rückstand von erheblicher Höhe mit betriebsnotwendigen fortlaufenden Verbindlichkeiten aufkommen und zahlt er danach unregelmäßig einzelne Raten, ohne jedoch die Gesamtschuld verringern zu können, so deuten diese Tatsachen auf eine Zahlungsunfähigkeit hin.
VolltextIBRRS 2017, 1628
OLG München, Beschluss vom 25.04.2017 - 21 W 2/17
1. Gerichtsgebühren und Insolvenzverwaltergebühren sind strukturell vollkommen verschieden. Die Sonderregelung zur Betriebsfortführung für Insolvenzverwalter gilt für Gerichtsgebühren nicht.
2. Die Kosten der Betriebsfortführung sind bei der Ermittlung des Gebührenwertes des Insolvenzverfahrens nicht abzuziehen. Der Wert für die Berechnung der Gerichtsgebühren bemisst sich nach dem gesamten Betriebsumsatz im Fortführungszeitraum.
VolltextIBRRS 2017, 1544
AG Brandenburg, Urteil vom 21.04.2017 - 31 C 37/17
1. Die Räumung und Herausgabe von Räumlichkeiten kann bei besonderer Dringlichkeit auch im Wege des Eilverfahrens verlangt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass verbotene Eigenmacht des Mieters oder eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben vorliegt.
2. Das Herabwerfen von Wein-, Sekt-, Bier- und Schnapsflaschen aus dem Obergeschoß des Hauses kann die Gesundheit und/oder sogar das Leben von Personen schädigen, wenn diese getroffen werden. Ein solche Behauptung muss jedoch detailliert dargelegt und glaubhaft gemacht werden.
VolltextIBRRS 2017, 1565
BGH, Beschluss vom 06.04.2017 - IX ZB 3/16
Massezuflüsse zwischen dem Vollzug der Schlussverteilung und der Beendigung des Insolvenzverfahrens erhöhen die Berechnungsgrundlage der Vergütung des Insolvenzverwalters. Konnten sie bei der bereits erfolgten Festsetzung der Vergütung noch nicht berücksichtigt werden, kann der Insolvenzverwalter eine ergänzende Festsetzung beantragen.*)
VolltextIBRRS 2017, 1518
BGH, Beschluss vom 16.03.2017 - IX ZB 45/15
Gibt der Insolvenzverwalter für das Wohnraummietverhältnis des Schuldners eine Enthaftungserklärung ab, wird der Anspruch des Schuldners auf Rückzahlung einer die gesetzlich zulässige Höhe nicht übersteigenden Mietkaution vom Insolvenzbeschlag frei.*)
IBRRS 2017, 1426
BGH, Beschluss vom 16.03.2017 - V ZA 11/17
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2017, 1401
KG, Beschluss vom 14.03.2017 - 1 W 135/17
1. Die Eintragung titulierter Zinsen neben der Hauptforderung erfordert bei der Zwangshypothek einen hierauf gerichteten, den grundbuchrechtlichen Bestimmtheitserfordernissen genügenden Antrag.*)
2. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners kommt die Erweiterung einer Zwangshypothek um - "vergessene" - Zinsen im Wege der Zwangsvollstreckung nicht in Betracht.*)
IBRRS 2017, 1330
LG Darmstadt, Beschluss vom 15.03.2017 - 5 T 515/16
Inkassounternehmen können im Zwangsvollstreckungsrecht auch bei einer Eigenvertretung nach § 4 Abs. 1, 4 RDGEG, § 91 Abs. 2 Satz 3, § 788 ZPO einen Anspruch auf Ersatz ihrer Vergütung nach dem RVG haben.*)
VolltextIBRRS 2017, 1254
BGH, Beschluss vom 07.03.2017 - VIII ZR 262/16
Eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt dann nicht in Betracht, wenn das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat.
VolltextIBRRS 2017, 1241
LG Verden, Beschluss vom 28.09.2016 - 2 O 125/16
Ein dingliches Wohnungsrecht stellt kein der Kündigung zugängliches Dauerschuldverhältnis dar.
VolltextIBRRS 2017, 1199
AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 19.10.2016 - 41 C 372/16
1. Nach Beendigung der Zwangsverwaltung hat der Ersteher keinen Anspruch auf Herausgabe der Mietverträge gegenüber dem Zwangsverwalter.
2. Der Zwangsverwalter ist nicht verpflichtet, unverzüglich eine fristlose Kündigung auszusprechen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
IBRRS 2017, 1132
LG Berlin, Beschluss vom 21.09.2016 - 51 T 700/16
1. Eine Räumungsklage ist einstweilen auszusetzen, wenn nach aktueller Lage nicht ausgeschlossen werden kann, dass im Falle der Räumung ernsthafte Selbsttötungsabsichten beim Schuldner eintreten.
2. Ein Schuldner kann sich auch dann auf suizidale Krisen berufen, wenn er bereits zum Zeitpunkt des Vergleichsschlusses, mit dem er sich verpflichtete, zu einem bestimmten Termin auszuziehen, ein entsprechendes ärztliches Attest hatte.
3. Der Schutz von Leib und Leben geht dem Grundsatz von Treu und Glauben vor.
VolltextIBRRS 2017, 1034
OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.12.2016 - 1 U 166/16
1. Die Unentgeltlichkeit einer Leistung ist grundsätzlich vom Insolvenzverwalter zu beweisen. Liegt die Darlehensgewährung allerdings lange zurück und deshalb außerhalb seiner Erkenntnissphäre, trifft den Anfechtungsgegner eine sekundäre Darlegungslast in Bezug auf die von ihm gewährte entgeltliche Gegenleistung.
2. Für die sekundäre Darlegungslast genügt es nicht, auf ein Darlehen zum Erwerb des Grundstücks und den Bau des Hauses zu verweisen. Vielmehr muss der Anfechtungsgegner vortragen, in welcher Weise das Darlehen gewährt wurde und ggf. Belege vorlegen.
3. Die Vorschrift zum Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung einer Vormerkung ohne Glaubhaftmachung des zu sichernden Anspruchs, stellt eine widerlegliche Vermutung des Verfügungsgrunds dar.
VolltextIBRRS 2017, 0377
BGH, Beschluss vom 13.01.2017 - V ZR 291/16
1. Schwierigkeiten, eine neue Wohnung zu finden, sind eine typische Folge einer Räumungsklage und kein unersetzbarer Nachteil, der eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung rechtfertigt.
2. Wurde ein Vollstreckungsschutzantrag (§ 712 ZPO) im Berufungsverfahren nicht gestellt, ist eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht möglich.
3. Erfolgte bereits eine Zurückweisung des Antrags auf Vollstreckungsschutz (§ 765a ZPO), darf nicht darauf vertraut werden, dass die Beschwerde erfolgreich ist.
VolltextIBRRS 2017, 0461
BGH, Beschluss vom 17.01.2017 - V ZB 150/16
Wurde eine Rechtsbeschwerde zugelassen und ist bei Verlust des Eigentums am versteigerten Grundstück ein Suizid des Schuldners ernsthaft zu befürchten, kann die Zwangsversteigerung bis zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde ausgesetzt werden.
VolltextIBRRS 2017, 0991
BGH, Beschluss vom 12.01.2017 - V ZB 96/16
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2017, 0966
BGH, Beschluss vom 01.02.2017 - VII ZB 22/16
Die materielle Richtigkeit der erteilten Vollstreckungsklausel ist grundsätzlich nicht zur Überprüfung des Vollstreckungsgerichts gestellt. Seiner Nachprüfung unterliegt es, ob eine Klausel vorhanden ist und ob sie ordnungsgemäß erteilt wurde, nicht hingegen, ob sie erteilt werden durfte (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 25.10.2012 - VII ZB 57/11, NJW-RR 2013, 437 = IBRRS 2012, 4367 = IMRRS 2012, 3128; vom 23.05.2012 - VII ZB 31/11, NJW-RR 2012, 1148 = IBRRS 2012, 2603 = IMRRS 2012, 1887; vom 12.01.2012 - VII ZB 71/09, NJW-RR 2012, 1146 = IBRRS 2012, 0841 = IMRRS 2012, 0614).*)
IBRRS 2017, 0274
BGH, Urteil vom 15.12.2016 - IX ZR 113/15
1. Der Anfechtungsgläubiger hat gegen den Empfänger einer teils entgeltlichen, teils unentgeltlichen Leistung des Schuldners einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den zugewandten Gegenstand.*)
2. Der gutgläubige Empfänger einer teils entgeltlichen, teils unentgeltlichen Leistung, der eine Gegenleistung erbracht hat, kann bevorzugte Befriedigung seines Anspruchs auf Rückgewähr der Gegenleistung aus dem Verwertungserlös verlangen.*)
VolltextIBRRS 2017, 0753
BGH, Urteil vom 26.01.2017 - IX ZR 315/14
1. Ein Insolvenzgläubiger kann einen durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Rechtsstreit über eine Insolvenzforderung auch dann wirksam aufnehmen, wenn der Widerspruch nur auf insolvenzrechtliche Einwendungen gestützt wird.*)
2. In einem Feststellungsprozess richtet sich die Frage, welche Forderung nach Grund, Betrag und Rang festgestellt werden soll, nach der Anmeldung der Forderung durch den Gläubiger, nicht nach dem Inhalt der Eintragung der Forderung in die Tabelle.*)
3. Die Feststellung einer Forderung zur Tabelle, die nach dem Inhalt der Anmeldung von einer Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung abhängig ist, ist aus Rechtsgründen nicht möglich (Bestätigung BGH, WM 2003, 2429).*)
4. Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, aufgrund einer formal ordnungsgemäßen Anmeldung einer Forderung als Insolvenzforderung diese Forderung auch dann in die Tabelle einzutragen, wenn er meint, der Forderung stünden insolvenzrechtliche Einwendungen entgegen.*)
VolltextIBRRS 2017, 0698
OLG München, Beschluss vom 10.01.2017 - 34 Wx 239/16
1. Der Insolvenzverwalter ist zur Verfolgung des von einem Gläubiger vor Insolvenzeröffnung verfolgten Anfechtungsanspruchs für die Insolvenzmasse auch dann berechtigt, wenn das im Anfechtungsprozess zugunsten des Einzelgläubigers erlassene Urteil bereits rechtskräftig geworden, aber die Vollstreckung noch nicht durchgeführt ist (ebenso bereits RGZ 30, 67/70).*)
2. Spricht das Urteil die Duldung der Zwangsvollstreckung in einen bestimmten Vermögensgegenstand (hier: Grundstück) aus, lautet die Vollstreckungsklausel für den Insolvenzverwalter auf Rückauflassung und Eintragung des Insolvenzschuldners im Grundbuch. Der mit einer solchen Vollstreckungsklausel versehene rechtskräftige Titel löst die Fiktion des § 894 ZPO aus.*)
VolltextIBRRS 2017, 0646
BGH, Urteil vom 12.01.2017 - IX ZR 87/16
Der Anspruch eines im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Emittenten bestellten gemeinsamen Vertreters von Anleihegläubigern auf Vergütung ist keine Masseverbindlichkeit.*)
VolltextIBRRS 2017, 0645
BGH, Urteil vom 26.01.2017 - IX ZR 285/14
1. Besteht für eine Kapitalgesellschaft ein Insolvenzgrund, scheidet eine Bilanzierung nach Fortführungswerten aus, wenn innerhalb des Prognosezeitraums damit zu rechnen ist, dass das Unternehmen noch vor dem Insolvenzantrag, im Eröffnungsverfahren oder alsbald nach Insolvenzeröffnung stillgelegt werden wird.*)
2. Der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragte Steuerberater ist verpflichtet zu prüfen, ob sich auf der Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und der ihm sonst bekannten Umstände tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ergeben, die einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen können. Hingegen ist er nicht verpflichtet, von sich aus eine Fortführungsprognose zu erstellen und die hierfür erheblichen Tatsachen zu ermitteln (Ergänzung zu BGH, WM 2013, 802 und BGH, WM 2013, 1323).*)
3. Eine Haftung des Steuerberaters setzt voraus, dass der Jahresabschluss angesichts einer bestehenden Insolvenzreife der Gesellschaft objektiv zu Unrecht von Fortführungswerten ausgeht.*)
4. Der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragte Steuerberater hat die Mandantin auf einen möglichen Insolvenzgrund und die daran anknüpfende Prüfungspflicht ihres Geschäftsführers hinzuweisen, wenn entsprechende Anhaltspunkte offenkundig sind und er annehmen muss, dass die mögliche Insolvenzreife der Mandantin nicht bewusst ist (teilweise Aufgabe von BGH, WM 2013, 802).*)
VolltextIBRRS 2017, 0548
LG Tübingen, Beschluss vom 16.09.2016 - 5 T 232/16
Die Übergabe des Schriftstücks an die Post erfüllt in Baden-Württemberg mangels Geltung des LVwVfG für die Rundfunkanstalten nicht die Voraussetzungen für die Zugangsvermutung und damit die Bekanntgabe des Bescheides zur Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge.*)
VolltextIBRRS 2017, 0549
EuGH, Urteil vom 09.11.2016 - Rs. C-212/15
1. Art. 4 Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 ist dahin auszulegen, dass nationale Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, die in Bezug auf einen Gläubiger, der nicht an diesem Verfahren teilgenommen hat, die Verwirkung des Rechts, seine Forderung geltend zu machen, oder die Aussetzung der Zwangsvollstreckung einer solchen Forderung in einem anderen Mitgliedstaat vorsehen, in seinen Anwendungsbereich fallen.*)
2. Der steuerliche Charakter der Forderung, die in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden im Wege der Zwangsvollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet wird, geltend gemacht wird, hat keine Auswirkung auf die Beantwortung der ersten Vorlagefrage.*)
IBRRS 2017, 0539
OLG München, Urteil vom 09.11.2016 - 3 U 4760/15
1. Besteht die Forderung, wegen der ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ergangen ist, nicht oder zur Zeit der Zustellung an den Drittschuldner nicht mehr, ist die Pfändung gegenstandslos.
2. Stellt der Gläubiger einen Antrag auf Abweisung der vom Schuldner betriebenen Vollstreckungsgegenklage, ist hierin in entsprechender Anwendung des § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB von einem Antrag auf (eine weitere) gerichtliche Vollstreckungshandlung auszugehen.
VolltextIBRRS 2016, 3215
BGH, Beschluss vom 29.11.2016 - VI ZR 25/16
Zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung nach Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde.*)
VolltextIBRRS 2017, 0538
OLG Frankfurt, Urteil vom 04.11.2016 - 13 U 111/16
1. Der Zeitpunkt der Verkündung des Zuschlags ist für die Bestimmung des ersten zulässigen Kündigungstermins im Sinne des § 57a ZVG auch dann maßgeblich, wenn neben der Zwangsversteigerung die Zwangsverwaltung angeordnet ist.*)
2. Die über den Zeitpunkt der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses fortbestehende Zwangsverwaltung hat weder zur Folge, dass das Sonderkündigungsrecht gemäß § 57a ZVG dem Zwangsverwalter zusteht, noch dass dieses von dem Ersteher erst nach der Aufhebung der Zwangsverwaltung ausgeübt werden kann.*)
VolltextIBRRS 2016, 3217
BGH, Urteil vom 21.10.2016 - V ZR 230/15
Erhebt der Schuldner während eines laufenden, aufgrund einer Sicherungsgrundschuld betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens eine Vollstreckungsabwehrklage, die er auf die Verjährung eines Teils der Grundschuldzinsen stützt, kann das Rechtsschutzbedürfnis ausnahmsweise zu verneinen sein. Dies setzt voraus, dass der Gläubiger nicht wegen der verjährten Zinsen vollstreckt; ferner müssen Indizien vorliegen, die in einer Gesamtwürdigung den sicheren Schluss erlauben, dass die Vollstreckungsabwehrklage ausschließlich prozesszweckfremden Zielen dient.*)
VolltextIBRRS 2017, 0447
BGH, Beschluss vom 24.11.2016 - IX ZB 4/15
Die Ablehnung des Antrags auf Berichtigung der Insolvenztabelle ist nur mit der befristeten Rechtspflegererinnerung und nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.*)
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