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Sachgebiet: Grundbuchrecht

1115 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2018

IBRRS 2018, 0175
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Unvollständigkeiten sind offensichtliche Unrichtigkeiten!

OLG München, Beschluss vom 22.09.2017 - 34 Wx 68/17

1. Auf die Auslegung der Bewilligung einer Grundbucherklärung darf nur zurückgegriffen werden, wenn sie zu einem zweifelsfreien und eindeutigen Ergebnis führt.

2. Enthält die Grundbucherklärung hingegen offensichtliche Unrichtigkeiten, wie z. B. versehentliche Auslassungen und Unvollständigkeiten, kann der Notar diese durch Nachtragserklärung richtig stellen.

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IBRRS 2018, 0172
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Ungenutzte Erkenntnisquellen: Briefpfandgläubiger ist nicht "unbekannt"!

OLG München, Beschluss vom 22.12.2017 - 34 Wx 302/17

Stehen dem Eigentümer eines mit einem Briefgrundpfandrecht belasteten Grundstücks naheliegende und mit zumutbaren Aufwand zu erschließende, aber ungenutzte Erkenntnisquellen hinsichtlich des Verbleibs des Briefs offen, so ist die Person des Gläubigers nicht schlechthin unbekannt (Anschluss an BGH, 03.03.2004 - IV ZB 38/03 = IBRRS 2004, 0850 = IMRRS 2004, 0425; BGH, 29.01.2009 - V ZB 140/08 = IBRRS 2009, 1185 = IMRRS 2009, 0712; BGH, 22.05.2014 - V ZB 146/13 = IBRRS 2014, 2224; BGH, 14.11.2013 - V ZB 204/12 = IBRRS 2013, 5245 = IMRRS 2013, 2391).*)

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IBRRS 2018, 0159
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Sondernutzungsrecht ist auch ohne Grundbucheintragung wirksam!

OLG München, Beschluss vom 22.12.2017 - 34 Wx 139/17

1. Ein Sondernutzungsrecht für einen Wohnungs- oder Teileigentümer ist eine vereinbarte Gebrauchsregelung, die einem bestimmten Wohnungseigentümer hinsichtlich eines Teils des gemeinschaftlichen Eigentums das ausschließliche Recht zum Gebrauch einräumt, den anderen Wohnungseigentümern also insoweit ihr Recht zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nimmt.

2. Ein Sondernutzungsrecht ist auch ohne Eintragung im Grundbuch wirksam. Eine Eintragung ist nur erforderlich, wenn das Sondernutzungsrecht auch gegenüber Sondernachfolgern gelten soll.

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Online seit 2017

IBRRS 2017, 4093
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Transmortale Vollmacht: Keine Voreintragung des Erben nötig!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2017 - 20 W 179/17

1. Aufgrund einer transmortalen Vollmacht kann der Bevollmächtigte auch nach dem Tod des Vollmachtgebers dessen Erben hinsichtlich des Nachlasses vertreten.*)

2. Eine Voreintragung der Erben ist weder für die Eintragung einer Auflassungsvormerkung noch einer Finanzierungsbelastung erforderlich, wenn die entsprechende Bewilligung auch für die Erben bindend geworden ist.*)

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IBRRS 2017, 4022
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Erben können nicht vollzogene Auflassung Jahre später beantragen!

OLG München, Beschluss vom 04.12.2017 - 34 Wx 402/17

Eine beim Grundbuchamt eingegangene, aber nicht vollzogene Auflassung aus dem Jahr 1966 kann auf Eintragungsantrag auch noch nach mehreren Jahrzehnten durch Eintragung der Erben der Erwerber als Eigentümer vollzogen werden, sofern die übrigen Eintragungsvoraussetzungen nachgewiesen sind.*)

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IBRRS 2017, 3923
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Vormerkung zu Gunsten eines noch unbekannten Dritten!

OLG Hamm, Beschluss vom 31.03.2017 - 15 W 75/17

Eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit kann nicht zugunsten eines noch zu benennenden Dritten im Grundbuch eingetragen werden, dessen Person nur dadurch bestimmt werden kann, dass er künftig auf Veranlassung der eine Windenergieanlage finanzierenden Bank in den schuldrechtlichen Nutzungsvertrag eintreten wird.*)

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IBRRS 2017, 3907
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Automatisiertes Abrufverfahren: Wann hat ein Versorgungsunternehmen berechtigtes Interesse?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.09.2017 - 3 Wx 64/16

Zu den Voraussetzungen der Einsicht einer gerichtlich als Versorgungsunternehmen für die Teilnahme am automatisierten Grundbuchabrufverfahren zugelassenen Tochtergesellschaft eines großen deutschen Telekommunikationsunternehmens in das Grundbuch in allgemeiner Form für sämtliche Grundstücke des Bezirks eines Grundbuchamts (hier versagt in Bezug auf 180.000 Grundbücher zur Überprüfung von 11.000 Dienstbarkeiten zum Zwecke der Aufnahme von Verhandlungen mit den jeweiligen Eigentümern über die Rechte zum Verlegen bzw. des Verbleibs von Telekommunikationslinien).*)

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IBRRS 2017, 3745
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nacherbenvermerk bewirkt keine Grundbuchsperre!

OLG Hamm, Beschluss vom 14.08.2017 - 15 W 265/17

Das Grundbuchamt muss eine Grundschuld zur Finanzierung des Verkaufs eines Grundstücks auch dann eintragen, wenn im Zuge der später beabsichtigten Eigentumsumschreibung ein eingetragener Nacherbenvermerk gelöscht werden soll.*)

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IBRRS 2017, 3636
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragungsersuchen per Telefax am letzten Tag der Frist genügt!

OLG Celle, Beschluss vom 05.10.2017 - 18 W 54/17

Zur Wahrung der Vollziehungsfrist des § 324 Abs. 3 Satz 1 AO reicht es aus, wenn das Ersuchen der Finanzbehörde um Eintragung einer Sicherungshypothek im Grundbuch am letzten Tag der Frist per Telefax bei dem Amtsgericht eingeht, zu dem das für die Eintragung zuständige Grundbuchamt gehört. Das nicht formgerechte Ersuchen stellt kein vollstreckungsrechtliches, sondern nur ein grundbuchrechtliches Eintragungshindernis dar, das auch nach Ablauf der Vollziehungsfrist beseitigt werden kann.*)

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IBRRS 2017, 3549
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Sondernutzungsrechte müssen vereinbart und "verdinglicht" werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2017 - 3 Wx 46/17

Sind Sondernutzungsrechte zwar zunächst wirksam vereinbart, aber mangels Eintragung nicht "verdinglicht" worden, so müssen die nachfolgenden Eigentümer und sonstigen dinglich Berechtigten diese nicht gegen sich gelten lassen.

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IBRRS 2017, 3546
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Gesellschaftsvertrag ist kein Nachweis der Vertretungsmacht!

KG, Beschluss vom 12.09.2017 - 1 W 326/17

Ein vor mehreren Jahren in notarieller Form geschlossener Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zum Nachweis einer von dem gesetzlichen Regelfall abweichend vereinbarten Vertretungsmacht im Verfahren vor dem Grundbuchamt nicht geeignet.*)

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IBRRS 2017, 3504
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Bayerische Bürgermeister dürfen alles!

OLG München, Beschluss vom 12.10.2017 - 34 Wx 325/17

Die organschaftliche Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde ist im Außenverhältnis allumfassend und unbeschränkt; infolgedessen wird die Gemeinde auch durch solche Rechtshandlungen des ersten Bürgermeisters berechtigt und verpflichtet. Der Vorlage eines Gemeinderatsbeschlusses zur Grundbucheintragung bedarf es daher nicht (Anschluss an BGH, IBR 2017, 166).*)

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IBRRS 2017, 3472
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nur der existierende Bruchteil ist vormerkungsfähig!

KG, Beschluss vom 25.04.2017 - 1 W 699/16

Sind die Eigentümer in gesetzlicher (Güter-)Gemeinschaft nach polnischem Recht im Grundbuch eingetragen und hat sich der eine Ehegatte im Rahmen der Auseinandersetzung der Gemeinschaft verpflichtet, dem anderen einen hälftigen Miteigentumsanteil zu übertragen, kann dieser Anspruch mangels Identität des Schuldners mit dem eingetragenen Eigentümer erst dann durch Vormerkung gesichert werden, wenn das Eigentum in Bruchteilseigentum überführt worden ist. Hierzu genügt die gegenseitig erklärte Auflassung hälftiger Miteigentumsanteile allein nicht; die Umwandlung des gesamthänderisch gebundenen Eigentums in Bruchteilseigentum muss auch im Grundbuch vollzogen worden sein.*)

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IBRRS 2017, 3470
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
GbR-Gesellschafter verstorben: Rechtsnachfolger darf berichtigen!

OLG München, Beschluss vom 04.07.2017 - 34 Wx 123/17

Nach dem Tod eines Gesellschafters einer im Grundbuch als Eigentümerin eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nicht dessen Erbe, sondern der Rechtsnachfolger in den Gesellschaftsanteil berechtigt, die Berichtigung des Grundbuchs - neben den übrigen Bewilligungsbefugten - zu bewilligen (entgegen KG, 29.03.2016 - 1 W 907/15).*)

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IBRRS 2017, 3406
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Gemeindliche Erklärung zum Grundstückswert genügt!

OLG München, Beschluss vom 09.10.2017 - 34 Wx 221/17

Zum Nachweis dafür, dass ein gemeindliches Grundstück nicht unter Wert veräußert worden ist, genügt in der Regel die schriftliche Feststellung des Vertretungsberechtigten der Gemeinde in der Form des § 29 Abs. 3 GBO, dass dies nicht der Fall ist (Anschluss an BayObLGZ 1995, 225).*)

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IBRRS 2017, 3392
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Auch die Sicherungshypothek ist auf dem Vollstreckungstitel zu vermerken!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.07.2017 - 5 W 43/17

Der Inhaber einer gemäß § 848 Abs. 2 Satz 2 ZPO entstandenen Sicherungshypothek kann die Zwangsversteigerung analog § 867 Abs. 3 ZPO aufgrund des der Hypothekeneintragung zugrunde liegenden Titels betreiben.*)

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IBRRS 2017, 3190
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Insolvenzvermerk im Grundbuch gelöscht: Grundstück nicht mehr insolvenzbeschlagen!

BGH, Beschluss vom 30.08.2017 - VII ZB 23/14

1. Nach § 727 Abs. 1 ZPO ist die Rechtsnachfolge, wenn sie nicht offenkundig ist, durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachzuweisen. Dieser Nachweis ist geführt, wenn aufgrund der Beweiskraft der öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde mit dem Eintritt der nachzuweisenden Tatsache dem gewöhnlichen Geschehensablauf nach gerechnet werden kann.*)

2. Ergibt sich aus einem Grundbuchauszug, dass ein Insolvenzvermerk gelöscht ist, kann daraus der Schluss gezogen werden, dass das Grundstück nicht mehr dem Insolvenzbeschlag unterliegt.*)

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IBRRS 2017, 3160
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchberichtigung auch ohne Erbschein!

OLG München, Beschluss vom 18.09.2017 - 34 Wx 262/17

Der Vorlage eines Erbscheins zur Grundbuchberichtigung bedarf es trotz Konkurrenz zwischen einem urkundlichen Erbvertrag und früher sowie später errichteten privatschriftlichen sowie erbvertraglichen Verfügungen von Todes nicht, wenn sich die Erbfolge aus den gesetzlichen Rechtsfolgen der Bindungswirkung vertragsmäßiger Verfügungen ergibt und tatsächliche Umstände nicht aufzuklären sind.*)

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IBRRS 2017, 3123
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Übertragung eines Vorkaufsrechts bedarf der Inhaltsänderung!

OLG Hamm, Beschluss vom 01.03.2017 - 15 W 22/17

1. Ein subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht kann nicht bereits dadurch wirksam übertragen werden, dass der Eigentümer des belasteten Grundstücks der rechtsgeschäftlichen Übertragung von dem bisherigen an den neuen Berechtigten zustimmt.*)

2. Es bedarf vielmehr der Eintragung einer Inhaltsänderung des Vorkaufsrechts im Grundbuch.*)

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IBRRS 2017, 3085
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Abhanden gekommene Bewilligungsurkunde: Wiederbeschaffungsverfahren?

OLG München, Beschluss vom 07.09.2017 - 34 Wx 69/17

Die bis ins Jahr 2017 unbeanstandet gebliebene Bezeichnung einer persönlichen beschränkten Dienstbarkeit als "Benützungsbeschränkung" in einem Eintragungsvermerk des Jahres 1911 ist nicht als eine ihrem Inhalt nach unzulässige Eintragung von Amts wegen zu löschen, selbst wenn die in Bezug genommene Bewilligungsurkunde kriegsbedingt zerstört wurde. Vielmehr ist von Amts wegen ein Verfahren zur Urkundenwiederbeschaffung einzuleiten.*)

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IBRRS 2017, 2946
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Vorkaufsrecht mit Preislimitierung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.05.2017 - 20 W 57/17

Wurde ein dingliches Vorkaufsrecht mit einer unzulässigen Preislimitierung (gutachterlich festgestellter Schätzwert als Mindestpreis) im Grundbuch eingetragen, so wird durch die inhaltliche Unzulässigkeit nur eines Teils der Grundbucheintragung die Zulässigkeit der restlichen Eintragung nicht berührt, wenn diese für sich den wesentlichen Anforderungen genügt und im Wege der Auslegung davon auszugehen ist, dass auch ein zulässiges nicht preislimitiertes dingliches Vorkaufsrecht von der Einigung der Vertragsparteien umfasst ist.*)

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IBRRS 2017, 2947
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchamt muss prüfen, ob Vorgang unter Grundstückverkehrsgesetz fällt!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.04.2017 - 20 W 359/16

Das Grundbuchamt hat in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob ein Rechtsvorgang seiner Art nach in den Geltungsbereich des GrdstVG fällt. Es kann nur bei Bestehen von begründeten Zweifeln über die Genehmigungspflicht dem Antragsteller aufgeben, eine Entscheidung der zuständigen Behörde über die Frage der Genehmigungspflicht beizubringen. Der Verweis auf ein seitens des Grundbuchamts intern erstelltes und dem Antragsteller übermitteltes Formblatt mit abstrakt formulierten Nachweisanforderungen ersetzt hierbei nicht die gebotene Einzelfallprüfung.*)

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IBRRS 2017, 2901
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Erbe kann Grundschuldbrief für kraftlos erklären lassen!

OLG München, Beschluss vom 28.07.2017 - 34 Wx 110/17

1. Ein Grundschuldbrief kann für kraftlos erklärt werden. Antragsberechtigt ist derjenige, der das Recht aus der Urkunde geltend machen kann, bei Grundpfandrechtsbriefen der Inhaber des dinglichen Rechts.

2. Eine Antragstellung ist auch in Antragsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in gewillkürter Verfahrensstandschaft möglich, wenn der Ermächtigte ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Verfahrensführung hat.

3. Ein schutzwürdiges Eigeninteresse liegt entweder vor, wenn die Entscheidung Einfluss auf die eigene Rechtslage der Prozessführungsbefugten hat oder ein wirtschaftliches Interesse besteht.

4. Ein solches Eigeninteresse hat ein Mitglied einer Erbengemeinschaft, wenn bei einer Briefgrundschuld das zugrundeliegende Darlehen bereits durch den Erblasser getilgt worden war, der Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld unbedingt geworden ist und mit dem Erbfall auf die Erbengemeinschaft überging, der Grundschuldbrief aber nicht mehr vorhanden ist.

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IBRRS 2017, 2870
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zeichenfehlerkorrektur durch Vermessungsbehörde ist Berichtigung tatsächlicher Art

BGH, Beschluss vom 20.07.2017 - V ZB 47/16

Die Berichtigung eines Zeichenfehlers (also einer graphisch falschen Darstellung des richtigen Vermessungszahlenwerks in der Flurkarte des Liegenschaftskatasters) durch die Vermessungsbehörde hat das Grundbuchamt stets als Berichtigung tatsächlicher Art zu behandeln; es darf den Vollzug eines Fortführungsnachweises der Vermessungsbehörde nicht deshalb ablehnen, weil ein auf den Grenzverlauf bezogener Zeichenfehler berichtigt wird (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 01.03.1973 - III ZR 69/70, VersR 1973, 617).*)

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IBRRS 2017, 2891
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Pflichten bei Zustimmung zur Veräußerung im Umlaufverfahren

LG Karlsruhe, Urteil vom 07.07.2017 - 7 S 74/16

1. Die Veräußerung kann von einem Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer abhängig gemacht werden. Wird dieser Beschluss im schriftlichen Verfahren nach § 23 Abs. 3 WEG gefasst, bedarf es zur Führung des Nachweises hierüber in der Form des § 29 Abs. 1 GBO der Vorlage aller Zustimmungserklärungen in beglaubigter Form.

2. Hat ein Eigentümer bereits seine Zustimmung als Bestandteil des Beschlusses im Umlaufverfahren erteilt und wurde ein Beschlussergebnis wirksam verkündet, folgt als Nebenpflicht aus dem Gemeinschaftsverhältnis die Erteilung der Zustimmung in beglaubigter Form.

3. Wegen der auch hier zu beachtenden konstitutiven Wirkung kommt im schriftlichen Verfahren (§ 23 Abs. 3 WEG) ein Beschluss erst mit der Feststellung und einer an alle Wohnungseigentümer gerichteten Mitteilung des Beschlussergebnisses zu Stande.

4. Es genügt jede Form der Unterrichtung (etwa durch einen Aushang oder ein Rundschreiben), die den internen Geschäftsbereich des Feststellenden verlassen hat, und bei der den gewöhnlichen Umständen nach mit einer Kenntnisnahme durch die Wohnungseigentümer gerechnet werden kann. Bereits zu dem Zeitpunkt, in dem diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein Beschluss im schriftlichen Verfahren existent geworden.

5. Die in der Eigentümerversammlung abgegebene Stimme kann nach ihrem Zugang bei dem Versammlungsleiter nicht mehr widerrufen werden.

6. Verweigert oder verzögert der zustimmungsberechtigte Wohnungseigentümer pflichtwidrig die Zustimmung bzw. den Nachweis in grundbuchmäßiger Form, haftet er gegenüber dem Veräußerer aus § 280 BGB in Verbindung mit dem wohnungseigentümerrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis. Dabei wird eine Frist von etwa 14 Tagen von der Information über die beabsichtigte Veräußerung bis zur Unterschrift bei dem Notar als angemessen angesehen.

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IBRRS 2017, 2841
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nacherbfall noch nicht eingetreten: Kein Beschwerderecht!

OLG München, Beschluss vom 04.08.2017 - 34 Wx 464/16

Vor Eintritt des Nacherbfalls ist der Nacherbe nicht berechtigt, mit der Beschwerde die Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Eintragung des Eigentümers zu verfolgen.*)

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IBRRS 2017, 2840
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wille ist eindeutig erkennbar: Wortsinn ist nicht maßgeblich!

OLG München, Beschluss vom 05.07.2017 - 34 Wx 104/17

Wird der Gegenstand der Auflassung von den Beteiligten falsch bezeichnet, finden auch im Grundbuchverfahren die allgemeinen Regeln zur rechtlichen Behandlung einer Falschbezeichnung (falsa demonstratio) Anwendung.*)

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IBRRS 2017, 2710
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eingetragenes Geh- und Fahrtrecht gilt nur für konkretes Grundstück!

OLG München, Beschluss vom 31.07.2017 - 34 Wx 36/17

Das an einem unter Verwendung der Flurstücksbezeichnung konkret benannten Grundstück bewilligte Geh- und Fahrtrecht ist durch entsprechende Eintragung im Grundbuch nur zu Lasten dieses Grundstücks entstanden, selbst wenn das Recht, das nach dem Wortlaut der Bewilligung zur Sicherung eines in einer Vorurkunde zu einem bestimmten Zweck "eingeräumten" Geh- und Fahrtrechts bestellt wird, diesen Zweck aufgrund der Lage des dienenden Grundstücks nicht (vollständig) erreichen kann.*)

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IBRRS 2017, 2570
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Durch Flurbereinigung entstandene Grunddienstbarkeit gilt auch nach Zwangsversteigerung!

LG Bad Kreuznach, Urteil vom 21.06.2017 - 1 S 132/16

1. Der Erwerber eines Grundstücks im Flurbereinigungsgebiet muss das bis zu seiner, des Erwerbers, Eintragung im Grundbuch durchgeführte Verfahren gegen sich gelten lassen. Dies gilt unabhängig von der Art des Erwerbs und umfasst auch den Erwerb durch den Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren.

2. Eine Grunddienstbarkeit entsteht auch bei fehlender Kenntnis eines Flurbereinigungsverfahrens, dessen Stand und seiner Wirkung. Ein gutgläubiger (lastenfreier) Erwerb kommt nicht in Betracht.

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IBRRS 2017, 2558
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Realteilung eines belasteten Grundstücks: Grunddienstbarkeit erlischt!

OLG München, Beschluss vom 25.07.2017 - 34 Wx 390/16

1. Bei der Realteilung eines belasteten Grundstücks erlischt die Grunddienstbarkeit kraft Gesetzes auf dem verselbständigten Teil, der außerhalb des räumlichen Bereichs liegt, auf den die Ausübung rechtlich - nicht nur tatsächlich - beschränkt ist. Das Grundbuch wird bei Mitübertragung unrichtig und ist zu berichtigen.

2. Zur rechtsgeschäftlichen Festlegung des Ausübungsbereichs einer Grunddienstbarkeit genügt eine ausreichend klare textliche Beschreibung unter Bezugnahme auf in der Natur vorhandene Merkmale oder bereits errichtete Anlagen, die für jedermann dort ohne Weiteres erkennbar sind.

3. Der Unrichtigkeitsnachweis kann durch konkret bezeichnete amtlichen Vermessungsgrundlagen, das Katastkartenwerk und die amtliche mit Unterschrift und Dienstsiegel versehene grafische Darstellung der Lage des herrschenden Grundstücks in der aktuellen Flurkarte erbracht werden.

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IBRRS 2017, 2547
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zustimmungspflicht bei Veräußerung ist eine Verfügungsbeschränkung!

OLG München, Beschluss vom 31.05.2017 - 34 Wx 386/16

1. Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten (hier: des WEG-Verwalters) bedarf, so stellt dies eine Verfügungsbeschränkung als Ausnahme von § 137 Satz 1 BGB dar (Aufgabe der Senatsrechtsprechung im Beschluss vom 27.06.2011, 34 Wx 135/11, IMRRS 2011, 2468).*)

2. Die Zustimmung zum dinglichen Rechtsgeschäft kann bis zum Eingang des Umschreibungsantrags beim Grundbuchamt auch dann widerrufen werden, wenn die Zustimmung zum schuldrechtlichen Vertrag wirksam erteilt war.*)

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IBRRS 2017, 2545
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Altrechtliche Wasserrechte: Eintragung nur mit Unrichtigkeitsnachweis!

OLG München, Beschluss vom 02.06.2017 - 34 Wx 93/17

1. Kann der Antragsteller den Unrichtigkeitsnachweis mit den vorgelegten Unterlagen nicht führen, so ist der Erlass einer Zwischenverfügung verfahrensrechtlich nicht möglich, wenn inhaltlich nicht eingegrenzt und deshalb auch nicht auferlegt werden kann, welche konkreten Unterlagen für den zu führenden Nachweis vorzulegen wären. In diesem Fall ist der Antrag sofort zurückzuweisen.*)

2. Zu den Eintragungsvoraussetzungen für bisher im Grundbuch nicht verlautbarte altrechtliche Wasserrechte (Fortsetzung zur Senatsentscheidung vom 16.01.2017 - 34 Wx 380/16 = IBRRS 2017, 0686 = IMRRS 2017, 0264).*)

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IBRRS 2017, 2512
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Erbschein eingezogen: Keine Grundbuchänderung!

OLG Hamburg, Beschluss vom 24.02.2017 - 13 W 12/17

1. Im Fall einer Eigentumsübertragung hat das Grundbuchamt zu prüfen, ob die Einigung durch den materiell Verfügungsberechtigten erklärt wurde. Die Vermutung, dass der Eingetragene auch der Berechtigte ist, gilt nur, wenn das Grundbuchamt keine positive Kenntnis anderer Umstände hat.

2. Ist dem Grundbuchamt aufgrund des vom Nachlassgericht übersandten Beschlusses bekannt, dass der Erbschein, der Grundlage der Eigentumseintragung war, eingezogen worden ist und das Nachlassgericht die Testamentsanfechtung für wirksam angesehen hat, darf keine Grundbuchänderung kraft guten Glaubens erfolgen.

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IBRRS 2017, 1810
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Grundbucheintragung: Urkunde ist zurückzugeben!

KG, Beschluss vom 13.02.2017 - 1 W 97/16

1. Urkunden, auf die sich eine Eintragung gründet oder auf die sie Bezug nimmt, sind dauernd aufzubewahren.

2. Die Überreichung einer Urkunde zu diesem Zweck begründet einen Verwahrungsvertrag (§§ 688 ff BGB) oder zumindest ein dem Verwahrungsvertrag ähnliches privatrechtliches Rechtsgeschäft zwischen dem durch das Grundbuchamt vertretenen Justizfiskus und demjenigen, der die Urkunde selbst oder durch einen Vertreter überreicht. Dieser hat einen privatrechtlichen Anspruch auf Rückgabe der Urkunde.

3. Im Fall der Rücknahme eines Eintragungsantrages darf das Grundbuchamt die ursprünglich eingereichte Bewilligungsurkunde nicht mehr gegen oder ohne den Willen des Einreichers verwenden.

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IBRRS 2017, 2440
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Sicherungsrecht rückt im Rang auf: Gläubiger kann Berichtigung beantragen!

OLG München, Beschluss vom 09.06.2017 - 34 Wx 23/17

1. Richtet sich der Antrag nicht auf eine rechtsändernde Eintragung, sondern auf eine Berichtigung des Grundbuchs, so ist von der begehrten Eintragung derjenige unmittelbar begünstigt, der einen materiell-rechtlichen Berichtigungsanspruch hat, weil sein Recht nicht oder nicht richtig eingetragen ist. Das ist auch derjenige, dessen Recht infolge der beanstandeten Eintragung eines in Wahrheit nicht bestehenden Rechts mit einem der materiellen Rechtslage nicht entsprechenden - schlechteren - Rang dargestellt ist.*)

2. Zur Nichterhebung gerichtlicher Kosten nach Beschwerderücknahme.*)

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IBRRS 2017, 2344
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Insolvenzvermerk gelöscht: Eingetragener Eigentümer ist verfügungsbefugt!

KG, Beschluss vom 30.05.2017 - 1 W 39/17

Ist im Grundbuch ein Insolvenzvermerk gelöscht worden, besteht für das Grundbuchamt grundsätzlich kein Anlass, an der Verfügungsbefugnis und der daraus folgenden Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers zu zweifeln (Anschluss an OLG Hamm, 20.03.2014 - 15 W 392/13 = IBRRS 2014, 1658 = IMRRS 2014, 0868; OLG Frankfurt, 01.03.2016 - 20 W 26/16 = IBRRS 2016, 1860 = IMRRS 2016, 1135).*)

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IBRRS 2017, 2297
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Anspruch auf Rückübertragung kann durch Vormerkung gesichert werden!

OLG München, Beschluss vom 28.06.2017 - 34 Wx 421/16

1. Soll im Grundbuch ein Anspruch auf Rückübertragung gesichert werden, der - unabhängig von einer Geltendmachung durch den zunächst Berechtigten - durch Vorausabtretung für den Fall dessen Ablebens auf einen Dritten übertragen ist, handelt es sich nur um einen zu sichernden Anspruch, so dass dies durch eine einzige Vormerkung erfolgen kann.*)

2. Ist allerdings in diesem Fall nicht auch beantragt, gleichzeitig einen Vermerk über die bedingte Abtretung einzutragen, muss die Eintragung der Vormerkung unterbleiben, da andernfalls das Grundbuch unrichtig würde.*)

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IBRRS 2017, 2206
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nachweis der Auflassung geführt: Grundstücksübertragung ist einzutragen!

OLG München, Beschluss vom 28.06.2017 - 34 Wx 54/17

Hat das Grundbuchamt bei verbundenen Anträgen nur einen davon in der Sache geprüft und wegen eines Hindernisses die Eintragung insgesamt abgelehnt, so kann das Verfahren, wenn sich das Hindernis in der Beschwerde nicht bestätigt, dem Grundbuchamt mit der Anweisung zurückgegeben werden, unter Beachtung der Rechtsansicht des Beschwerdegerichts neu zu entscheiden.*)

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IBRRS 2017, 2175
ProzessualesProzessuales
Abhilfe durch das Grundbuchamt: Keine Gerichtskosten!

OLG München, Beschluss vom 09.06.2017 - 34 Wx 124/17

1. Hat das Grundbuchamt der Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung aufgrund neuer Tatsachen abgeholfen und den Eintragungsantrag vollzogen, fallen Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren nicht an.*)

2. Wird nach (konkludenter) Abhilfe die gegen die Zwischenverfügung eingelegte Beschwerde ausdrücklich zurückgenommen, kann es sachgerecht sein, von der Erhebung gerichtlicher Kosten für das Beschwerdeverfahren abzusehen.*)

3. Solange das Beschwerdegericht über die eingelegte Beschwerde nicht abschließend entschieden hat, kann das Grundbuchamt dem Rechtsmittel abhelfen, selbst wenn es zunächst eine Abhilfe abgelehnt und die Akten dem Beschwerdegericht vorgelegt hat.

4. Nach Abhilfe wird das Beschwerdeverfahren gegenstandslos und eine Entscheidung des Rechtsmittelgerichts ist nicht mehr zu treffen.

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IBRRS 2017, 2128
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchamt muss mitteilen, wessen Berichtigungsbewilligung erforderlich ist!

OLG München, Beschluss vom 08.05.2017 - 34 Wx 16/17

1. Zum notwendigen Inhalt einer Zwischenverfügung im Berichtigungsverfahren, mit der dem Antragsteller Gelegenheit gegeben wird, die Bewilligung der Berechtigten beizubringen, gehört auch die Bezeichnung der Berechtigten.*)

2. Zu den Voraussetzungen einer Grundbuchberichtigung nach unterbliebener lastenfreier Abschreibung bei Teilung eines mit einer Grunddienstbarkeit (Gehrecht) belasteten Grundstücks und zur Auslegung des Rechtsinhalts eines Gehrechts („entlang der Grenze zu FlSt ...“).*)

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IBRRS 2017, 1915
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Ist eine fehlende Genehmigung ein Eintragungshindernis?

KG, Beschluss vom 04.05.2017 - 1 W 173/17

Zur Anwendung des § 878 BGB bei Fortsetzung des Eintragungsverfahrens nach Beschwerde gegen einen zurückweisenden Beschluss, der in Unkenntnis der bei dem Grundbuchamt zu einem anderen Grundbuchblatt eingereichten Nachweise über die Hebung eines mit Zwischenverfügung beanstandeten Eintragungshindernisses ergangen war.*)

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IBRRS 2017, 1897
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Sondernutzungsrecht widerspricht Teilungserklärung: Eintragung unzulässig!

OLG München, Beschluss vom 27.03.2017 - 34 Wx 114/14

Wird ein Sondernutzungsrecht durch Eintragung im Grundbuch begründet, erfordert die Bezugnahme auf die Teilungserklärung nach dem Bestimmtheitsgrundsatz und dem Gebot klarer Grundbucheintragungen, dass das Sondernutzungsrecht darin ausreichend klar beschrieben ist. Ist der Teilungserklärung auch ein Aufteilungsplan als Anlage beigefügt ist und bezieht sich die Urkunde darauf, sind beide für die Auslegung der Eintragung über die Reichweite des Sondernutzungsrechts heranzuziehen. Stimmen die wörtliche Beschreibung des Gegenstands von Sondernutzungsrechten im Text der Teilungserklärung und die Angaben im Aufteilungsplan nicht überein, ist grundsätzlich keiner der sich widersprechenden Erklärungsinhalte vorrangig und die darauf bezugnehmende Eintragung daher unzulässig.*)

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IBRRS 2017, 1892
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Was umfasst eine Vollmacht zur Veräußerung von Grundeigentum „zum beliebigen Bestimmungen“?

OLG München, Beschluss vom 27.01.2017 - 34 Wx 15/17

Auslegung einer Vollmacht zur Veräußerung von Grundeigentum "zum beliebigen Bestimmungen" bei unentgeltlicher Übertragung.*)

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IBRRS 2017, 1667
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Nießbrauch gepfändet: Nießbraucher muss Nutzungsentschädigung zahlen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2016 - 9 U 73/16

1. Der Zwangsverwalter ist im Rahmen seiner Befugnisse aus § 152 Abs. 1 ZVG berechtigt, als gesetzlicher Prozessstandschafter des Schuldners im eigenen Namen die materiellen Rechte des Schuldners geltend zu machen und im Interesse des von ihm verwalteten Teils des Schuldnervermögens Prozesse zu führen.

2. Die Aufhebung des Nießbrauchs durch den Nießbraucher als Vollstreckungsschuldner unterliegt - anders als der Verzicht auf das unpfändbare Nutznießungsrecht nach § 14 HöfeO - der Gläubigeranfechtung.

3. Die Bestimmung des § 149 Abs. 1 ZVG, wonach dem Schuldner die ihm für seinen Hausstand unentbehrlichen Räume zu belassen sind, wirkt allein zu Gunsten des Schuldners als Eigentümer; der Nießbraucher kann sich hierauf nicht berufen.

4. Beim Eigengebrauch vermietbarer Sachen bemisst sich die Höhe des Wertersatzes für Gebrauchsvorteile nach deren objektivem Mietwert.

5. Anfänglich vorhandene Unzulänglichkeiten, die nicht beseitigt, sondern vom Mieter hingenommen werden sollen, vermindern die objektiv angemessene Miete für das Objekt gegenüber einem vergleichbaren, durchschnittlichen und folglich diese Defizite nicht aufweisenden Objekt.




IBRRS 2017, 1888
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Solarstromanlagenbetriebsrecht zugunsten Dritten?

OLG München, Beschluss vom 03.02.2017 - 34 Wx 332/16

Ist im Grundbuch eine Vormerkung zur Sicherung des gegen den Grundstückseigentümer gerichteten Anspruchs des Versprechensempfängers aus einem (echten oder unechten) Vertrag zugunsten Dritter eingetragen, gerichtet auf die Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit bestimmten Inhalts (hier Solarstromanlagenbetriebsrecht) zugunsten eines vom Versprechensempfänger zu benennenden Dritten, so hat das Grundbuchamt wegen der regelmäßig gegebenen Übertragbarkeit dieses Anspruchs dem Antrag auf Grundbuchberichtigung durch Eintragung des Zessionars bei der Vormerkung aufgrund entsprechender Bewilligung oder formgerechten Nachweises der Anspruchsabtretung zu entsprechen.*)

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IBRRS 2017, 1881
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Insolvenzverwalter stimmt nicht zu: Zwischenverfügungen sind unwirksam!

OLG München, Beschluss vom 21.03.2017 - 34 Wx 22/17

1. Der Formvorschrift des § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB ist nicht genügt, wenn der Gläubiger des Auflassungsanspruchs allein das rechtskräftige Urteil gegen den Schuldner auf Erteilung und Entgegennahme der Auflassungserklärung beim Grundbuchamt vorlegt, selbst wenn der Schuldner nach dem Vertrag die Vollmacht hatte, auch für den Gläubiger die Auflassung zu erklären.*)

2. Hat das Grundbuchamt eine Zwischenverfügung erlassen, obwohl das benannte Hindernis nicht mit rückwirkender Kraft behebbar ist, und wird das Hindernis binnen der gesetzten Frist beseitigt, so gilt der Antrag als erst mit der Beseitigung des Hindernisses als neu gestellt.*)

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IBRRS 2017, 1658
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Sachverhalt richtig angewandt: Amtswiderspruch erfolglos!

OLG München, Urteil vom 08.02.2017 - 34 Wx 29/17

Auch mit der Beschwerde kann ein Amtswiderspruch gegen die Eintragung einer Zwangshypothek nicht verlangt werden, wenn das Grundbuchamt bei der Eintragungstätigkeit gesetzliche Vorschriften nicht verletzt, sondern das Gesetz auf den ihm unterbreiteten - wenn auch unerkannt und bei gehöriger Prüfung nicht erkennbar unrichtigen oder unvollständigen - Sachverhalt richtig angewandt hat (Anschluss an OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 20 W 352/02; OLG Hamm, 21.02.2005 - 15 W 34/05; OLG Schleswig, 18.01.2007 - 2 W 249/05; KG, 08.07.2010 - 1 W 249/10; OLG Nürnberg, 15.03.2012 - 15 W 300/12; entgegen OLG Celle, 11.10.1989 - 4 W 279/89).*)

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IBRRS 2017, 1075
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung einer ausländischen Personengesellschaft in das Grundbuch

BGH, Beschluss vom 09.02.2017 - V ZB 166/15

1. Eine ausländische Gesellschaft kann nur dann unter ihrem Namen als Vormerkungsberechtigte in das Grundbuch eingetragen werden kann, wenn sie nach ihrem Personalstatut selbst Eigentum an Grundstücken erwerben kann und ihr damit nach dem deutschen Grundbuchverfahrensrecht als der lex fori die materielle Grundbuchfähigkeit zukommt.

2. Für die Grundbuchfähigkeit einer ausländischen Gesellschaft (hier: società semplice) ist nicht entscheidend, ob nach italienischem Recht eine umfassende Rechtsfähigkeit der società semplice besteht. Da das Gesetz auch eine auf bestimmte Bereiche (wie etwa den Erwerb von Grundstücken) beschränkte Teilrechtsfähigkeit vorsehen kann, kommt es vielmehr darauf an, ob die ausländische Gesellschaft selbst Trägerin von Rechten an Grundstücken sein kann.

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IBRRS 2017, 1792
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Vormerkungsberechtigter stirbt: Müssen Erben die Löschung bewilligen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.2017 - 3 Wx 93/16

1. Eine Zwischenverfügung (hier betreffend das Gesuch um Löschung einer Rückübertragungsvormerkung wegen Unrichtigkeit des Grundbuchs nach Tod des Übergebers) ist inhaltlich unzulässig, wenn der Übernehmer ernsthaft und endgültig zu erkennen gegeben hat,dass er nicht gewillt war, die vom Grundbuchamt geforderte Löschungsbewilligung (der Erben) beizubringen; das Grundbuchamt muss dann über den Löschungsantrag entscheiden (ständige Rechtsprechung des Senats, OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 3 Wx 31/12; 31.08.2016 - 3 Wx 265/15).*)

2. Einen auf § 22 I 1 GBO gestützten Berichtigungsantrag (hier betreffend die Löschung der im Grundbuch eingetragenen Rückübertragungsvormerkung) hat das Grundbuchamt bei - aus seiner Sicht - nicht erbrachten Nachweis der Unrichtigkeit zurückzuweisen; im Wege der Zwischenverfügung eine von ihm für notwendig erachtete Berichtigungsbewilligung (hier der Erben) zu verlangen, ist dem Grundbuchamt verwehrt.*)

3. Ist nicht ersichtlich, dass die Beteiligten den Fortbestand und die Vererblichkeit eines noch zu Lebzeiten des Übergebers entstandenen, bis zu seinem Tod von der Beteiligten aber noch nicht erfüllten Rückübertragungsanspruchs hätten ausschließen wollen ("Der Anspruch des Übergebers auf Rückübertragung des hier übergebenen Grundbesitzes steht dem Berechtigten auch dann zu, wenn ... der Übernehmer vor dem Übergeber verstirbt..."), so erscheinen die Voraussetzungen einer Löschung der Rückauflassungsvormerkung durch Vorlage der Sterbeurkunde des Übergebers nicht hinreichend nachgewiesen, so dass es er Vorlage einer Bewilligung der Erben gem. § 19 GBO bedarf.*)

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IBRRS 2017, 1661
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragungsunterlagen müssen alle GbR-Gesellschafter ausweisen!

LG Düsseldorf, Beschluss vom 02.12.2016 - 3 Wx 239/16

1. Soll für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Zwangssicherungshypothek eingetragen werden, müssen in den Eintragungsunterlagen sämtliche Gesellschafter benannt und nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 Buchst. c GBV bezeichnet sein.

2. Als Eintragungsunterlage kommt bei Beantragung einer Zwangssicherungshypothek allein der Titel in Betracht. Lautet dieser nur auf die Gesellschaft, ohne die Gesellschafter auszuweisen, ist eine Eintragung auf dieser Grundlage nicht möglich.

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