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Sachgebiet: Banken & Finanzen

1051 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 2061
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Prostpektmangel Anlagefonds: Förderung falsch dargestellt

BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 168/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2060
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Prostpektmangel Anlagefonds: Förderung falsch dargestellt

BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 184/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2058
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Prostpektmangel Anlagefonds: Förderung falsch dargestellt

BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 215/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2053
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Prostpektmangel Anlagefonds: Förderung falsch dargestellt

BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 3/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2049
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Prostpektmangel Anlagefonds: Förderung falsch dargestellt

BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 198/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2046
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Prostpektmangel Anlagefonds: Förderung falsch dargestellt

BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 178/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2012
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Darf Bank Grundpfandrechte an Dritte weiterverkaufen?

BGH, Urteil vom 30.03.2010 - XI ZR 200/09

1. Der Zessionar einer Sicherungsgrundschuld kann aus der Unterwerfungserklärung nur vorgehen, wenn er in den Sicherungsvertrag eintritt.*)

2. Die Prüfung, ob der Zessionar einer Sicherungsgrundschuld in den Sicherungsvertrag eingetreten und damit neuer Titelgläubiger geworden ist, ist dem Klauselerteilungsverfahren vorbehalten.*)

3. Die formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem Vordruck für die notarielle Beurkundung einer Sicherungsgrundschuld stellt auch dann keine unangemessene Benachteiligung des Darlehensnehmers i.S. des § 307 Abs. 1 BGB dar, wenn die Bank die Darlehensforderung nebst Grundschuld frei an beliebige Dritte abtreten kann (Bestätigung von BGHZ 99, 274; 177, 345).*)




IBRRS 2010, 1888
Mit Beitrag
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Zinsänderungsklauseln wirksam bei Vereinbarung und Kalkulierbarkeit

BGH, Urteil vom 13.04.2010 - XI ZR 197/09

1. Die Formularklausel, "die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz für S-Versicherungseinlagen ...", ist wirksam, soweit sie die Vereinbarung eines variablen Zinses enthält, weil es sich dabei um eine gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der Klauselkontrolle nicht unterliegende Preisregelung der Parteien handelt. Sie ist aber in Bezug auf die Ausgestaltung der Variabilität nach § 308 Nr. 4 BGB unwirksam, weil sie nicht das erforderliche Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderungen aufweist.*)

2. Die durch die (teilweise) Unwirksamkeit der Zinsänderungsklausel entstandene Lücke im Vertrag ist durch ergänzende Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) zu schließen; ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Bankkunden nach § 316 BGB kommt ebenso wenig in Betracht wie ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht der Bank nach § 315 Abs. 1 BGB.*)

3. Das Gericht hat die maßgeblichen Änderungsparameter selbst zu bestimmen, wobei in sachlicher Hinsicht (insbesondere Bindung an einen aussagekräftigen Referenzzins) und in zeitlicher Hinsicht (Dauer der Zinsperiode) präzise Parameter zu wählen sind, die dem Erfordernis der Vorhersehbarkeit und Kontrollierbarkeit von Zinsänderungen genügen.*)

4. Die vom Berufungsgericht vorgenommene ergänzende Vertragsauslegung unterliegt der selbständigen und uneingeschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht, weil formularmäßige Zinsänderungsklauseln typische Vereinbarungen sind, bei deren Unwirksamkeit im Interesse der Rechtssicherheit eine allgemeinverbindliche ergänzende Vertragsauslegung unabhängig von den Besonderheiten des konkreten Einzelfalls sachlich geboten ist.*)

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IBRRS 2010, 1801
Mit Beitrag
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlagerecht - Anlagevertrieb muss nicht ungefragt Provisionen offenlegen

BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 196/09

Für den nicht bankmäßig gebundenen, freien Anlageberater besteht - soweit nicht § 31d des Wertpapierhandelsgesetzes eingreift - keine Verpflichtung gegenüber seinem Kunden, ungefragt über eine von ihm bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufzuklären, wenn der Kunde selbst keine Provision zahlt und offen ein Agio oder Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung ausgewiesen werden, aus denen ihrerseits die Vertriebsprovisionen aufgebracht werden (Abgrenzung zu BGHZ 170, 226 und BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - XI ZR 510/07 - NJW 2009, 1416).*)

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IBRRS 2010, 1704
ProzessualesProzessuales
Kapitalanlage - Aktienrechtliche Beschlussanfechtung

BGH, Beschluss vom 07.12.2009 - II ZR 63/09

1. Die Zulassung der Revision kann auf einen aktienrechtlichen Beschlussanfechtungsgrund beschränkt werden.*)

2. Der Versammlungsleiter darf - auch wenn die besonderen Voraussetzungen des § 120 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht vorliegen - über die Entlastung einzeln abstimmen lassen.*)

3. Eine fehlende Entsprechenserklärung kann die Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses nicht rechtfertigen, wenn die betroffenen Organmitglieder vor der notwendigen Aktualisierung aus dem Amt geschieden sind.*)

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IBRRS 2010, 1702
ProzessualesProzessuales
Kapitalanlage - Aktienrechtliche Beschlussanfechtung

BGH, Beschluss vom 07.12.2009 - II ZR 63/08

1. Die Zulassung der Revision kann auf einen aktienrechtlichen Beschlussanfechtungsgrund beschränkt werden.*)

2. Der Versammlungsleiter darf - auch wenn die besonderen Voraussetzungen des § 120 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht vorliegen - über die Entlastung einzeln abstimmen lassen.*)

3. Eine fehlende Entsprechenserklärung kann die Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses nicht rechtfertigen, wenn die betroffenen Organmitglieder vor der notwendigen Aktualisierung aus dem Amt geschieden sind.*)

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IBRRS 2010, 1639
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Prospekthaftung und Aufklärungspflichtverletzung

BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 115/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1638
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Prospekthaftung und Aufklärungspflichtverletzung

BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 32/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1636
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Prospekthaftung und Aufklärungspflichtverletzung

BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 58/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1633
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Prospekthaftung und Aufklärungspflichtverletzung

BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 139/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1628
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Darlehensvertrag und Restschuldversicherungsvertrag

BGH, Urteil vom 15.12.2009 - XI ZR 45/09

Ein Darlehensvertrag und ein Restschuldversicherungsvertrag können verbundene Geschäfte sein.

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IBRRS 2010, 1626
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Prospekthaftung und Aufklärungspflichtverletzung

BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 122/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1583
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Sozialrecht - Vorlage eines Betreuungsausweises bei Verfügung im Girovertrag

BGH, Beschluss vom 30.03.2010 - XI ZR 184/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1582
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Erwerb von Aktien einer Gesellschaft türkischen Rechts

BGH, Urteil vom 23.03.2010 - VI ZR 57/09

Zur Anwendbarkeit des Kreditwesengesetzes und des Auslandinvestmentgesetzes auf den Erwerb von Aktien einer nicht börsennotierten Gesellschaft türkischen Rechts.*)

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IBRRS 2010, 1451
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Deutsche Gerichtszuständigkeit bei unerlaubter Handlung

BGH, Urteil vom 09.03.2010 - XI ZR 93/09

1. Deutsche Gerichte sind international zuständig für Klagen gegen ausländische Broker, die Beihilfe zu einer im Inland begangenen unerlaubten Handlung leisten.*)

2. Ein ausländischer Broker beteiligt sich bedingt vorsätzlich an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch einen inländischen Terminoptionsvermittler, wenn er diesem ohne Überprüfung seines Geschäftsmodells bewusst und offenkundig den unkontrollierten Zugang zu ausländischen Börsen eröffnet.*)

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IBRRS 2010, 1420
ImmobilienImmobilien
Ansprüche aus von der Bank gekündigtem Darlehensvertrag

BGH, Beschluss vom 16.03.2010 - XI ZR 175/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1418
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrags

BGH, Urteil vom 05.03.2010 - V ZR 60/09

Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrags gemäß § 138 Abs. 1 BGB bei grobem Missverhältnis von Grundstückswert und Kaufpreis.

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IBRRS 2010, 1398
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Immobilienanlagen- Kapitalanlage: Prospektwidrige Provisionszahlungen

BGH, Urteil vom 17.12.2009 - III ZR 62/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1317
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fehlerhafte Anlageberatung Gegenstand einer Musterklage

BGH, Beschluss vom 08.12.2009 - XI ZB 27/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1198
SteuerrechtSteuerrecht
Vorrang eines Auskunftsersuchens gegenüber Vorlageverlangen

BFH, Urteil vom 24.02.2010 - II R 57/08

Das FA darf im Besteuerungsverfahren eines Bankkunden von der Bank im Regelfall erst dann die Vorlage von Kontoauszügen als Urkunden i.S. von § 97 AO verlangen, wenn die Bank eine zuvor geforderte Auskunft über das Konto nach § 93 AO nicht erteilt hat, wenn die Auskunft unzureichend ist oder Bedenken gegen ihre Richtigkeit bestehen.*)

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IBRRS 2010, 1171
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht

BGH, Urteil vom 17.12.2009 - III ZR 3/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1135
ProzessualesProzessuales
Finanzanlagerecht

BGH, Beschluss vom 02.02.2010 - VI ZR 255/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1100
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Lastschriftwiderruf durch den Insolvenzverwalter

OLG Koblenz, Urteil vom 10.02.2010 - 2 U 164/09

Ein Widerruf von Lastschriftbuchungen durch den Insolvenzverwalter ist auch innerhalb der 6-Wochenfrist nach Nr. § 7 III AGB-Banken nicht möglich, wenn eine konkludente Genehmigung der Lastschriftbuchungen vorliegt. Dies kann bei Lastschriftabbuchungen von Dauerschuldverhältnissen - hier Sozialversicherungsbeiträge, Forderungen des Finanzamts - der Fall sein, insbesondere, wenn das Konto nur auf Guthabensbasis geführt wird und der Kunde bzw. spätere Insolvenzschuldner die Kontoumsätze per Kontoausdrucker regelmäßig geprüft hat (vgl. hierzu Senatsurteil vom 26.11.2009 - 2 U 1497/08 - NZI 2010, 18 ff = BGH XI ZR 1/10).*)

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IBRRS 2010, 1099
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Aufklärungs- und Hinweispflichten der kreditgebenden Bank

OLG Koblenz, Urteil vom 09.03.2010 - 2 U 910/09

1. Eine kreditgebende Bank ist bei der Finanzierung eines Objekts nur unter ganz bestimmten Umständen verpflichtet, den Darlehensnehmer über etwaige Risiken, insbesondere der Werthaltigkeit des Objekts, aufzuklären. Sie darf regelmäßig davon ausgehen, dass die Kunden entweder über die notwendigen Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen oder sich jedenfalls der Hilfe von Fachleuten bedient haben.*)

2. Aufklärungs- und Hinweispflichten bezüglich des finanzierten Geschäfts können sich daher nur aus den besonderen Umständen des konkreten Einzelfalls ergeben. Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (in Anknüpfung an Senatsentscheidungen vom 07.05.2009 und 04.06.2009 - 2 U 1389/08 - ZID 2009, 755; BGHZ 156, 46, 49; 159, 294, 316; 161, 15, 20; BGH NJW 2007, 2396; BGH WM 2006, 1194, 1199).*)

3. Eine Verletzung von Aufklärungs- und Hinweispflichten kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn der Darlehensnehmer mit der eigenen Immobilien- und Kapitalanlagenfirma bei der Gestaltung eines Konzepts zur Sanierung notleidender Immobilien verantwortlich mitgewirkt hat.*)

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IBRRS 2010, 1027
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Bankrecht

BGH, Urteil vom 23.02.2010 - XI ZR 186/09

1. Qualifizierte Einrichtungen (§ 4 UKlaG) in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins sind keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.*)

2. Kreditinstitute sind nicht verpflichtet, ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse qualifizierten Einrichtungen (§ 4 UKlaG) zur Verfügung zu stellen.*)

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IBRRS 2010, 1020
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Bankrecht

BGH, Urteil vom 23.02.2010 - XI ZR 188/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1016
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 02.02.2010 - VI ZR 256/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1007
ProzessualesProzessuales
Prospekthaftung

BGH, Beschluss vom 07.12.2009 - II ZR 272/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1005
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Verbraucherrecht

BGH, Urteil vom 23.02.2010 - XI ZR 187/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1001
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Verbraucherrecht

BGH, Urteil vom 23.02.2010 - XI ZR 190/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0779
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlagerecht

BGH, Beschluss vom 09.02.2010 - XI ZR 70/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0747
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlagerecht

BGH, Urteil vom 11.02.2010 - III ZR 12/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0718
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Bankanlagerecht

BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - IX ZR 42/08

Verrechnet eine Bank für den Kunden eingehende Zahlungen mit ihrem noch nicht fälligen Anspruch auf Darlehensrückzahlung, ist die dadurch erlangte Befriedigung nicht inkongruent, wenn die Verrechnung mit dem Kunden vereinbart war.*)

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IBRRS 2010, 0715
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Finanzanlagerecht

BGH, Urteil vom 11.02.2010 - III ZR 7/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0712
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Finanzanlagerecht

BGH, Urteil vom 11.02.2010 - III ZR 10/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0676
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Bankrecht

BGH, Beschluss vom 09.02.2010 - XI ZR 297/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0672
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlagerecht - Mittelverwendungskontrolle durch Wirtschaftsprüfer!

BGH, Urteil vom 11.02.2010 - III ZR 11/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0650
Banken & FinanzenBanken & Finanzen

BGH, Urteil vom 11.02.2010 - III ZR 9/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0642
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Schadensersatz im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage

BGH, Beschluss vom 09.02.2010 - XI ZR 140/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0606
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - III ZR 30/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0585
Banken & FinanzenBanken & Finanzen

BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - III ZR 92/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0454
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlagerecht

BGH, Beschluss vom 07.12.2009 - II ZR 294/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0294
Banken & FinanzenBanken & Finanzen

BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 15/08

1. Eine Kommanditgesellschaft, die die eingeworbenen Mittel ihrer Treugeberkommanditisten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Finanzinstrumenten anlegt, betreibt weder ein nach § 32 KWG erlaubnispflichtiges Finanzkommmissionsgeschäft noch ein Investmentgeschäft (Anschluss an BVerwGE 130, 262; BVerwG ZIP 2009, 1899).*)

2. Wenn die Gesellschaft die Anlagegelder in erster Linie für den Aufbau eines dritten Unternehmens verwendet, müssen im Emissionsprospekt das Geschäftsmodell dieses Unternehmens, seine Chancen und Risiken zutreffend dargestellt werden.*)

3. Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinn wegen fehlerhafter Angaben in Prospekten, die seit dem Inkrafttreten des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes am 1. Juli 2002 veröffentlicht wurden, verjähren in einem Jahr seit dem Zeitpunkt, in dem der Gesellschafter von dem Prospektfehler Kenntnis erlangt, spätestens drei Jahre nach dem Abschluss des Gesellschafts- oder Beitrittsvertrages.*)

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Online seit 2009

IBRRS 2009, 4107
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Pflicht zur Risikoaufklärung über finanziertes Geschäft

OLG Koblenz, Beschluss vom 07.05.2009 - 2 U 1389/08

1. Eine kreditgebende Bank ist bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen nur unter ganz besonderen Voraussetzungen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft verpflichtet. Sie muss in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer haben (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NJW 2007, 2396; BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20; BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - WM 2006, 1194, 1199).*)

2. Zu den Aufklärungspflichten bei einem institutionalisierten Zusammenwirken der Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts.*)

3. Zur Sittenwidrigkeit der Kaufpreiszahlung bei einer zu sanierenden Altbauwohnung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 6.7.2007 - V ZR 274/06).*)

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IBRRS 2009, 4106
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Pflicht zur Risikoaufklärung über finanziertes Geschäft

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.06.2009 - 2 U 1389/08

1. Eine kreditgebende Bank ist bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen nur unter ganz besonderen Voraussetzungen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft verpflichtet. Sie muss in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer haben (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NJW 2007, 2396; BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20; BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - WM 2006, 1194, 1199).*)

2. Zu den Aufklärungspflichten bei einem institutionalisierten Zusammenwirken der Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts.*)

3. Zur Sittenwidrigkeit der Kaufpreiszahlung bei einer zu sanierenden Altbauwohnung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 6.7.2007 - V ZR 274/06).*)

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