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Online seit heute

IBRRS 2026, 1066
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann genießen Architektenpläne Urheberrechtsschutz?

OLG Braunschweig, Urteil vom 28.04.2026 - 2 U 64/25

1. Architektenpläne sind als Entwürfe und damit Vorstufe eines Werks der bildenden Künste nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG geschützt, sofern sie die dafür nötige Originalität aufweisen, d. h. bereits die freien und kreativen Entscheidungen des Urhebers zum Ausdruck bringen, die das Bauwerk als einzigartiges Werk erscheinen lassen und es so als persönliche geistige Schöpfung i. S. v. § 2 Abs. 2 UrhG qualifizieren (Anschluss an EuGH, Urteil vom 04.12.2015 - Rs. C-580/23, Rs. C- 795/23 - Mio und konektra).*)

2. Die Stattgabe einer negativen Feststellungsklage, mit welcher das Nichtbestehen urheberrechtlicher Verletzungsansprüche des Architekten festgestellt werden soll, die auf eine andere Planung gestützt werden, erfolgt auch dann nicht mit dem Zusatz "derzeit", wenn eine spätere Verletzung des Urheberrechts durch die erst noch abzuwartende eigentliche Bauausführung möglich erscheint (Abgrenzung von BGH, Urteil vom 09.06.2022 - III ZR 24/21, Rz. 23 ff., IBRRS 2022, 2270 = IMRRS 2022, 0950, und BGH, Urteil vom 09.12.2022 - V ZR 72/21, Rz. 11 ff., IBRRS 2023, 0579 = IMRRS 2023, 0294).*)

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IBRRS 2026, 0990
VergabeVergabe
Nachunternehmer „nachgeschoben": Ausschluss des Angebots?

LG Lüneburg, Beschluss vom 04.02.2026 - 2 O 35/26

1. Eine Eignungsleihe ist zulässig, sofern die Vergabeunterlagen diese nicht ausdrücklich verbieten.

2. Schweigen die Vergabeunterlagen zur Eignungsleihe, ist diese grundsätzlich zulässig.

3. Eine nachträgliche Änderung des Angebots liegt vor, wenn ein Bieter zunächst Eigenleistungen angeboten hat, sich im Rahmen einer Aufklärung oder Nachforderung aber auf Fremdkapazitäten beruft und eine Eignungsleihe vornehmen möchte.

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IBRRS 2026, 1064
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Stellplatzschlüssel von nur 0,25 pro Wohneinheit zulässig?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2026 - 5 S 1980/24

1. Es verstößt nicht schon für sich genommen gegen rechtliche Vorgaben des Bauplanungsrechts, dass eine Gemeinde im Interesse einer gewünschten Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (hier: auf 10 % in einem geplanten Wohngebiet) für ein neues Wohngebiet einen Stellplatzschlüssel von nur 0,25 Stellplätzen pro Wohneinheit vorsieht.*)

2. Die Gemeinde muss dann jedoch entweder im Bebauungsplan planerische Vorkehrungen dazu treffen, dass dieses Ziel auch tatsächlich erreicht wird oder aber - zur Vermeidung einer Problemverlagerung durch Erzeugung zusätzlichen Parksuchverkehrs in den benachbarten Wohngebieten - bereits im Bebauungsplanverfahren Handlungsoptionen für den Fall der Zielverfehlung ermitteln und bewerten.*)

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IBRRS 2026, 0920
ImmobilienImmobilien
Keller feucht: Wann liegt Arglist vor?

OLG Frankfurt, Urteil vom 18.12.2024 - 12 U 202/23

1. Auch bei einem Keller kann bereits die Feuchtigkeit des Kellers einen Mangel des verkauften Gebäudes darstellen, wobei es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, wie z. B., ob das Haus in einem sanierten Zustand verkauft wurde, der Keller Wohnzwecken diente, welcher Zustand bei der Besichtigung erkennbar war und wie stark die Feuchtigkeitserscheinungen sind.

2. Arglist eines Testamentsvollstreckers ist gegeben, wenn er selbst Kenntnis von dem Sachmangel hat oder wenn ihm als Testamentsvollstrecker die Kenntnis eines Wissensträgers analog § 166 BGB zuzurechnen ist.

3. Zwar ist ein Makler in der Regel kein Vertreter des Verkäufers. Ist der Makler aber zugleich Verhandlungsführer oder -gehilfe, muss der Vertretene sich dessen Wissen zurechnen lassen, so wenn er bei Vertragsverhandlungen und Besichtigungsterminen als Verhandlungsgehilfe eingesetzt wird.

4. Der Verkäufer ist grundsätzlich verpflichtet, Fragen des Käufers richtig und vollständig zu beantworten. Allein der Umstand, dass Fragen falsch beantwortet wurden, begründet jedoch noch nicht den Vorwurf der Arglist. Derjenige, der gutgläubig falsche Angaben macht, handelt nämlich grundsätzlich nicht arglistig, mag der gute Glaube auch auf Fahrlässigkeit oder selbst auf Leichtfertigkeit beruhen. Anders ist es, wenn der Verkäufer auf Fragen des Käufers falsche Angaben ohne tatsächliche Grundlage - "ins Blaue hinein" - macht, mit deren Unrichtigkeit er rechnet.

5. Wenn dem Verkäufer offenbarungspflichtige Tatsachen bekannt sind, ist ein arglistiges Verschweigen auch dann gegeben, wenn der wahre Umfang der aufklärungspflichtigen Tatsache nicht angegeben, sondern bagatellisiert wird.

6. Bei Arglist des Verkäufers genügt grob fahrlässige Unkenntnis des Mangels seitens des Käufers nicht. Kennen setzt positives Wissen der Tatsachen voraus, die in ihrer Gesamtheit den Mangel begründen. Das Wissen muss sich auf den Umfang des Mangels erstrecken. Ein Verdacht, auch ein dringender, genügt nicht, ebenso wenig die fehlende Kenntnis über den Umfang des Mangels.

7. Die Möglichkeit, den kaufvertraglichen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung fiktiv anhand der voraussichtlich erforderlichen Mängelbeseitigungskosten zu bemessen, ist dem Käufer schon deshalb unabhängig davon zu gewähren, ob er den Mangel beseitigen lässt, weil er andernfalls - bedingt (allein) durch die Pflichtverletzungen des Verkäufers - die Nachteile und Risiken einer Vorfinanzierung für die Mangelbeseitigung zu tragen hätte. Denn einen Anspruch auf Vorschuss für die (beabsichtigte) Selbstvornahme, wie er für den Besteller eines Werks in § 637 Abs. 3 BGB vorgesehen ist, gibt es im Kaufrecht nicht.

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IBRRS 2026, 1074
ImmobilienImmobilien
Haftung des Sondernachfolgers für Geldschulden auch nach Fristablauf noch eintragbar?

KG, Beschluss vom 28.04.2026 - 1 W 257/26

1. Eine vor dem 01.12.2020 vereinbarte Haftungsklausel i.S.v. § 7 Abs. 3 Satz 2 WEG (Haftung von Sondernachfolgern für Geldschulden) kann, wenn sie Inhalt des Sondereigentums i.S.v. §§ 5 Abs. 4 Satz 1, 10 Abs. 3 Satz 1 WEG geworden ist, auch nach Ablauf der in § 48 Abs. 3 Satz 3 WEG bestimmten Übergangsfrist noch im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs im Wege einer Richtigstellung eingetragen werden.*)

2. Der Ablauf der in § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG bestimmten (Übergangs-) Frist steht einer solchen Richtigstellung für sich genommen nicht entgegen.*)

3. Auch die Eintragung einer Vormerkung, die einen vor dem 01.01.2026 begründeten Auflassungsanspruch sichert, steht einer solchen Richtigstellung nicht entgegen, auch wenn sie erst nach dem 31.12.2025 im Grundbuch eingetragen wird.*)

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IBRRS 2026, 1067
KaufrechtKaufrecht
Verkäuferangabe zu Speicherkapazität ist vereinbarte Beschaffenheit!

OLG Hamm, Urteil vom 29.01.2026 - 2 U 18/25

1. Ein Vertrag über die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage ist als Kaufvertrag mit Montagenebenpflicht zu würdigen, wenn serienmäßig vorgefertigte Standardkomponenten geliefert werden und sich die Installations- und Anpassungsarbeiten nicht ausnahmsweise als besonders komplex darstellen.*)

2. Eine Verkäuferangabe, wonach sich die maximale Speicherkapazität eines Batteriespeichers auf eine bestimmte Größe belaufen soll (hier 5 kWh), ist in der Regel als Beschaffenheitsvereinbarung auszulegen, dass diese Kapazität unter normalen Betriebsbedingungen erreicht werden kann.*)

3. Sofern die maximale Speicherkapazität dauerhaft nicht erreicht werden kann, weil der Hersteller im Wege des Fernzugriffs eine Leistungsreduzierung vornimmt, um damit die Wiederholung in der Vergangenheit bereits aufgetretener Brandereignisse zu vermeiden, wird darin im Regelfall eine Negativabweichung von der Beschaffenheitsvereinbarung liegen (§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB).*)

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IBRRS 2026, 1068
SteuerrechtSteuerrecht
Subunternehmer erleidet Forderungsausfall: Berichtigung der MwSt?

EuG, Urteil vom 22.04.2026 - Rs. T-233/25

Art. 90 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass ein Subunternehmer, der durch Abtretung die Forderung eines Unternehmers aus einem Werkvertrag gegen einen Bauherrn erworben hat, eine Berichtigung der Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer vornehmen kann, wenn dieser Bauherr diese Forderung nicht bezahlt.

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IBRRS 2026, 0934
SteuerrechtSteuerrecht
Ertragswertverfahren auch bei denkmalgeschütztem Gebäude anwendbar

BFH, Urteil vom 07.10.2025 - IX R 26/24

1. Ist für die Anschaffung einer denkmalgeschützten Immobilie ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungskosten für den Grund- und Boden- sowie den Gebäudeanteil aufzuteilen.*)

2. Das allgemeine Ertragswertverfahren (§ 28 der Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14.07.2021, BGBl I 2021, 2805) stellt auch bei einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude ein zulässiges Wertermittlungsverfahren für die Ermittlung des Boden- und Gebäudewerts dar.*)

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IBRRS 2026, 1077
SchiedswesenSchiedswesen
Schiedsgericht ist nicht an RVG-Gebühren gebunden!

BayObLG, Beschluss vom 29.04.2025 - 102 Sch 170/25

1. Ein Schiedsspruch kann aufgehoben werden, wenn seine Anerkennung oder Vollstreckung zu einem Ergebnis führt, das der öffentlichen Ordnung (ordre public) widerspricht. Das dispositive Recht gehört nicht zum ordre public.

2. Eine Überprüfung des Schiedsspruchs auf seine materielle Richtigkeit hingegen kommt nicht in Betracht, da dies mit dem grundsätzlichen Verbot der révision au fond unvereinbar wäre. Eine unrichtige Rechtsanwendung ist für sich allein kein Aufhebungsgrund.

3. Auch wenn die Einhaltung des ordre public im Aufhebungsverfahren von Amts wegen zu prüfen ist, führt dies nicht zu einer Amtsermittlung der hierfür maßgeblichen Tatsachen. Auch im Aufhebungsverfahren gilt der Beibringungsgrundsatz, sodass eine Gehörsrechtsverletzung regelmäßig nur auf eine ordnungsgemäß ausgeführte Rüge hin geprüft werden kann.

4. Die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Schiedsgerichtsverfahren ist nicht auf Gebühren nach dem RVG beschränkt. Vielmehr ermöglicht die Ermessensausübung nach § 1057 ZPO es insbesondere, im Schiedsverfahren über gesetzliche Gebühren des RVG hinausgehende anwaltliche Zeithonorare zu erstatten.

5. Im Schiedsverfahren kann eine hinreichende Glaubhaftmachung durch Vorlage bezahlter Anwaltsrechnungen und entsprechender Versicherungen der sachbearbeitenden Anwälte genügen.

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IBRRS 2026, 1073
ProzessualesProzessuales
Beweisantizipation ist tabu!

BGH, Beschluss vom 09.04.2026 - I ZR 148/25

1. Sachvortrag zur Begründung eines Anspruchs ist schlüssig und damit als Prozessstoff erheblich, wenn die Partei Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen. Die Angabe näherer Einzelheiten ist nicht erforderlich, soweit diese für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind.

2. Für den Umfang der Darlegungslast, die Schlüssigkeit und damit die Erheblichkeit des Vorbringens einer Partei ist der Grad der Wahrscheinlichkeit der Sachverhaltsdarstellung ohne Bedeutung. Die Grenze zulässigen Vortrags ist erst dann erreicht, wenn das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte den Vorwurf begründet, eine Behauptung sei "ins Blaue hinein" aufgestellt, mithin aus der Luft gegriffen, und damit rechtsmissbräuchlich.

3. Eine prozessual unzulässige Beweisantizipation liegt vor, wenn der von einer Partei angebotene Beweis nicht erhoben wird, weil das Gericht dem unter Beweis gestellten Vorbringen wegen seiner bereits gewonnenen Überzeugung kein Gewicht mehr beimisst.

4. Gleiches gilt für die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots wegen vermeintlicher Widersprüche im Vortrag der darlegungs- und beweisbelasteten Partei oder zu den vom Gericht angeführten Unterlagen und Umständen.

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Online seit gestern

IBRRS 2026, 1069
Beitrag in Kürze
BauträgerBauträger
„Vollständige Fertigstellung" ≠ Abnahmereife!

BGH, Urteil vom 22.04.2026 - VII ZR 88/25

Zur Auslegung der Formulierung "nach vollständiger Fertigstellung" in der Ratenzahlungsbestimmung eines Bauträgervertrags.*)

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IBRRS 2026, 0479
Beitrag in Kürze
WerkvertragWerkvertrag
Schadensberechnung bei Werkmängeln?

BGH, Beschluss vom 05.02.2026 - IX ZR 23/24

1. Der Besteller eines Werks hat die Möglichkeit, den Schaden nach allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen in der Weise zu bemessen, dass er im Wege einer Vermögensbilanz die Differenz zwischen dem hypothetischen Wert der durch das Werk geschaffenen oder bearbeiteten, im Eigentum des Bestellers stehenden Sache ohne Mangel und dem tatsächlichen Wert der Sache mit Mangel ermittelt.

2. Hat der Besteller die durch das Werk geschaffene oder bearbeitete Sache veräußert, ohne dass eine Mängelbeseitigung vorgenommen wurde, kann er den Schaden nach dem konkreten Mindererlös wegen des Mangels der Sache bemessen.

3. Dem Besteller bleibt bei Veräußerung der Sache überdies die Möglichkeit, den Schaden nach einem den konkreten Mindererlös übersteigenden Minderwert zu bemessen, wenn er nachweist, dass der erzielte Kaufpreis den tatsächlichen Wert der Sache übersteigt.

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IBRRS 2026, 1061
VergabeVergabe
"Hochsetzung" auf Maximalpunktzahl zulässig?

VK Bund, Beschluss vom 24.02.2026 - VK 2-4/26

1. Bei einer fehlerhaften Wertung kommt die "Hochsetzung" des Angebots auf die (hier) Maximalpunktzahl nicht in Betracht, wenn dies zu einem gleichheits- und wettbewerbswidrigen Ergebnis führt. Das gilt insbesondere dann, wenn der relative Abstand der Angebote nicht mehr abgebildet würde.

2. Ein Quervergleich der eingereichten Konzepte ist der auf dem Wettbewerbsprinzip basierenden Vergaberechtsordnung immanent und geboten; der öffentliche Auftraggeber muss die Bieter nicht gesondert auf dessen Durchführung hinweisen.

3. Die Vergabestelle kann den Bedarfsträger in vergaberechtlicher Hinsicht unterstützen und auf Vergaberechtskonformität beim Bedarfsträger, der oftmals zwar über die fachliche, nicht aber über die vergaberechtliche Expertise verfügt, hinzuwirken. Ein korrigierendes Eingreifen im Wertungsprozess kann vor diesem Hintergrund legitim sein, muss dann aber in der Vergabeakte ordnungsgemäß dokumentiert werden.

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IBRRS 2026, 0972
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ist ein landwirtschaftliches Gebäude bei ausschließlicher Flächenpacht privilegiert?

VG Hannover, Urteil vom 25.09.2025 - 12 A 2759/22

1. Von der Regel, dass eine landwirtschaftliche Betätigung auf ausschließlich fremden Grund und Boden für eine Privilegierung i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht genügt, sind Ausnahmen denkbar.*)

2. Solche Ausnahmen sind möglich, wenn besondere personelle und gesellschaftsrechtliche Verflechtungen zwischen Landwirt und Verächter bestehen.

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IBRRS 2026, 1062
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Späte Mietzahlung nach vorheriger Abmahnung ist fristloser Kündigungsgrund

AG Essen, Beschluss vom 17.03.2026 - 138 C 288/25

1. Die fortlaufende unpünktliche Mietzahlung kann dabei einen Kündigungsgrund darstellen.

2. Eine erstmalige Kündigung wegen fortlaufend unpünktlicher Zahlungen kann als Abmahnung gedeutet werden, so dass eine zweite Kündigung wegen danach weiter anhaltender unpünktlicher Zahlungen jedenfalls gerechtfertigt ist.

3. In der Regel wird der Vermieter bei einer Kündigung wegen fortdauernd verspäteter Mietzahlungen die Zahlungseingänge der maßgeblichen vergangenen Monate aufführen müssen, damit der Mieter weiß, von welchem Sachverhalt der Vermieter ausgeht.

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IBRRS 2026, 1056
WohnraummieteWohnraummiete
"Bodenstehende Glasabtrennung" = ebenerdige Dusche

AG Bonn, Urteil vom 11.12.2025 - 202 C 107/25

Das Merkmal "Bodenstehende Glasabtrennung" eines Mietspiegels ist nur erfüllt, wenn eine Duschabtrennung direkt auf dem Fliesenboden und nicht auf der Duschtasse selbst montiert ist. Der objektive Empfänger kann dieses Merkmal lediglich dahingehend verstehen, dass damit ein Zuschlag für eine ebenerdige Dusche gewährt werden soll, bei der das Niveau der Duschfläche dem Bodenniveau entspricht, so dass ein ebenerdiger Einstieg vom umliegenden Badboden aus möglich ist.

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IBRRS 2026, 1065
ProzessualesProzessuales
Ablehnungsgesuch muss sofort begründet werden!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2026 - 1 W 65/25

1. Ablehnungsgesuche sind unverzüglich, das heißt ohne prozesswidriges Verzögern, nach Kenntniserlangung des Ablehnungsgrundes geltend zu machen. In Ansehung der damit bezweckten Vermeidung von Verfahrensverschleppungen ist an die Auslegung dieses Begriffes ein strenger Maßstab anzulegen.

2. Die Begründung eines Ablehnungsantrages muss zumindest im Kern sofort gegeben werden. Sie kann nicht nachgereicht, sondern allenfalls ergänzt werden.

3. Der Ablehnende kann weder vom abgelehnten Richter noch von dem über das Ablehnungsgesuch entscheidenden Gericht eine Frist zum Beibringen einer Begründung verlangen.

4. Keine tauglichen Ablehnungsgründe sind vorläufige Meinungsäußerungen und Einschätzungen des Richters im Rahmen der materiellen Prozessleitung, bloße Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Entscheidungen, soweit die Grenze zur Willkür nicht überschritten ist.

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Online seit 6. Mai

IBRRS 2026, 1054
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Unternehmer muss erforderliche Genehmigung einholen!

OLG München, Urteil vom 30.07.2025 - 27 U 4248/24 Bau

1. Die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht ist anzunehmen, wenn der (hier: mit Erd- und Verfüllarbeiten beauftragte) Unternehmer eine zur Erreichung des Werkerfolgs notwendige öffentlich-rechtliche Genehmigung nicht einholt, deren Einholung nach der vertraglichen Risikoverteilung ihm obliegt und die der Besteller als Laie typischerweise nicht selbst erkennen kann.

2. Daneben ist eine Nebenpflichtverletzung auch dann anzunehmen, wenn der Unternehmer vor Auftragserteilung nicht auf die Erforderlichkeit einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung hinweist.

3. Der Besteller kann auch bei einem Anspruch auf Schadensersatz wegen Nebenpflichtverletzung keine fiktiven Mängelbeseitigungskosten geltend machen.

4. Nebenpflichtverletzungen begründen keinen Mangel, weshalb dem Besteller auch kein Vorschussanspruch zusteht.

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IBRRS 2026, 1038
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Unzureichende Auftragswertschätzung ist keine taugliche Prüfgrundlage!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.04.2026 - 1 VK 15/26

1. Verlangt der öffentliche Auftraggeber Referenzen über Planungsleistungen für einen (hier: Klinik-)Neubau unter Einhaltung bestimmter Mindestbaukosten, darf sich der Bieter nicht darauf beschränken, eine Referenz für ein Neu- und Umbauvorhaben vorzulegen, in der lediglich die Gesamtbaukosten ausgewiesen sind, ohne zwischen Neu- und Umbaukosten zu differenzieren.

2. Bei der Frage, ob ein Angebot als unangemessenen niedrig zu bewerten ist, darf der Auftraggeber grundsätzlich auch seine Auftragswertschätzung heranziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Auftragswertschätzung ordnungsgemäß durchgeführt wurde (hier verneint).

3. Weist die Auftragswertschätzung erhebliche Defizite auf, kommt eine Zurückversetzung in den Stand vor Auftragsbekanntmachung in Betracht.

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IBRRS 2026, 0866
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann liegt eine planbedingte Existenzgefährdung vor?

VGH Bayern, Urteil vom 12.03.2026 - 2 N 22.1712

1. Eine städtebaulich nicht erforderliche Gefälligkeitsplanung kann nur dann angenommen werden, wenn eine Planung allein dazu dient, private Interessen zu befriedigen.

2. Im Aufstellungsverfahren bedarfs lediglich einer Abschätzung durch den Plangeber, ob der Verwirklichung der Planung artenschutzrechtliche Verbotstatbestände als unüberwindbare Vollzugshindernisse entgegenstehen.

3. Wenn ein von der Planung Betroffener eine Existenzgefährdung geltend macht und sich diese ernsthaft abzeichnet, darf die planende Behörde nicht die Augen vor der Tragweite ihrer Entscheidung verschließen, sondern muss sich mit dem Einwand auseinandersetzen.

4. Wegen des den Gemeinden zustehenden städtebaulichen Planungsermessens erweist sich eine Bauleitplanung unter dem Gesichtspunkt der Alternativenabwägung nur dann als rechtsfehlerhaft, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblicher Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Variante hätte aufdrängen müssen.

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IBRRS 2026, 1057
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wann verjährt Anspruch auf Rückzahlung unberechtigter MwSt.?

OLG Rostock, Beschluss vom 23.12.2025 - 3 U 94/25

Im Falle der bereicherungsrechtlichen Rückforderung von Mehrwertsteuerbeträgen, die im Zusammenhang mit vereinbarten Mietzahlungen geleistet wurden, besteht die nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB notwendige Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen bereits dann, wenn dem Mieter bekannt ist, dass er mit seinem Betrieb keine eigenen umsatzsteuerpflichtigen Leistungen erbringt, womit es für den Vermieter gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG ausgeschlossen ist, zu einem Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG zu optieren.*)

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IBRRS 2026, 1046
Beitrag in Kürze
ImmobilienImmobilien
Zustand "schöngeredet": Arglistige Täuschung?

OLG Hamm, Urteil vom 23.03.2026 - 22 U 66/25

Der Verkäufer ist gehalten, Fragen des Käufers zum Zustand der Immobilie vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Bagatellisierende Antworten können eine Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung begründen (im Anschluss an BGH, IMR 2024, 438).*)

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IBRRS 2026, 1044
SachverständigeSachverständige
Bücherkauf erfolgt auf eigene Kosten!

BVerwG, Beschluss vom 22.12.2025 - 2 WD 9.23

1. Sind Leistungen auf einem Sachgebiet zu erbringen, das nicht in Anlage 1 des JVEG aufgeführt ist, sind sie unter Berücksichtigung der allgemein für Leistungen dieser Art außergerichtlich und außerbehördlich vereinbarten Stundensätze nach billigem Ermessen mit einem Stundensatz zu vergüten.

2. Fehlt es hieran, weil es außerhalb des staatlichen Bereichs für die Leistung keinen freien Markt gibt, ist für die Frage des Ermessens ein Vergleich zu den übrigen Sachgebieten vorzunehmen.

3. Der höchste Stundensatz (M 3) setzt voraus, dass der Gutachtenauftrag einen hohen Schwierigkeitsgrad besitzt und dass die Begutachtung umfassende, vielseitige und vielschichtige Überlegungen erfordert.

4. Der allgemeine Literaturerwerb wird wie das allgemeine Literaturstudium nicht vergütet.

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IBRRS 2026, 1043
RechtsanwälteRechtsanwälte
KI-Schriftsatz ist auf „erfundene" Rechtsprechungszitate zu überprüfen!

KG, Beschluss vom 20.11.2025 - 17 WF 144/25

Rechtsanwälte sind gehalten, mithilfe von KI verfasste Schriftsätze zu prüfen, insbesondere darauf, ob darin enthaltene Rechtsprechungszitate Ergebnis einer "fantasierenden" KI sind.*)

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IBRRS 2026, 1045
ProzessualesProzessuales
Öffentliche Zustellung setzt vorherige Nachforschungen voraus!

OLG Koblenz, Beschluss vom 09.02.2026 - 3 U 1286/25

1. Nach § 185 Nr. 1 ZPO kann die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Wegen der besonderen Bedeutung der Zustellung für die Gewährung rechtlichen Gehörs sind an die Feststellung, dass der Aufenthalt des Zustellungsadressaten unbekannt ist, im Erkenntnisverfahren hohe Anforderungen zu stellen. Die begünstigte Partei muss daher alle der Sache nach geeigneten und ihr zumutbaren Nachforschungen anstellen, um den Aufenthalt des Zustellungsadressaten zu ermitteln.*)

2. Hierzu gehört es auch, den Zustellungsadressaten über bekannte und in der Vergangenheit genutzte Kommunikationswege wie beispielsweise E-Mail, Mobilfunknummer und soziale Netzwerke zur Bekanntgabe der Anschrift zum Zwecke der Zustellung der beabsichtigten Klage und eines vollstreckbaren Titels aufzufordern.*)

3. Genügen die Nachforschungen der begünstigten Partei diesen Anforderungen nicht und ist dies für das Gericht erkennbar, verstößt die dennoch angeordneten öffentliche Zustellung gegen § 185 ZPO, löst diese die Zustellungsfiktion des § 188 ZPO nicht aus und setzt damit keine Frist in Lauf (vgl. BGH, IBR 2013, 1027 - nur online).*)

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Online seit 5. Mai

IBRRS 2026, 0996
Beitrag in Kürze
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
E-Mail wahrt Schriftformerfordernis!

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.09.2025 - 12 Sa 1082/24

Für ein schriftliches Erheben i. S. der Ausschlussfrist aus § 13 Abs. 1 RTV Bau ist die Wahrung der Textform und damit gegebenenfalls eine E-Mail ausreichend. Einer schriftlichen, also eigenhändig unterzeichneten Mitteilung bedarf es nicht. Dies gilt auch für die Geltendmachung als Auslöser der Klagefrist nach § 13 Abs. 2 RTV Bau als zweiter Stufe der Ausschlussfrist.*)

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IBRRS 2026, 1035
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Open-House-Verfahren ist kein rechtsfreier Raum!

OLG Köln, Urteil vom 23.04.2026 - 3 U 61/25

1. Auch das vergabefreie Open-House-Verfahren unterliegt den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Transparenz, wenn ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht.

2. Der Auftraggeber verstoßt gegen das Transparenzgebot, wenn er bei der Durchführung eines Open-House-Verfahrens nicht darauf hinweist, dass eine nachträgliche Preisprüfung und -herabsetzung nach VO PR 30/53 in Betracht kommt. Das hat zur Folge, dass die VO PR Nr. 30/53 nicht angewendet werden darf.

3. Die Lieferung einer Kaufsache (hier: FFP2-Masken), bei denen auf den jeweiligen Umkartons und den Hygieneumverpackungen der Aufdruck "CE" aufgedruckt war, obwohl sie das Konformitätsverfahren nicht durchlaufen hatten, ist ohne entsprechende Beschaffenheitsvereinbarung allenfalls als Nebenpflichtverletzung gemäß zu bewerten, die aber nicht zu einer Mangelhaftigkeit der gelieferten Kaufsache führt.

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IBRRS 2026, 0993
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Hochhausräumung wegen Brandschutzmängeln?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.11.2025 - 7 A 2985/21

1. Eine gegenwärtige Gefahr ist eine Sachlage, bei der ein schädigendes Ereignis unmittelbar oder in allernächster Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevorsteht oder eine Störung bereits eingetreten ist.

2. Bei Gefahrensituationen, die durch Brandschutzmängel hervorgerufen werden, ist mit dem Eintritt eines Brandereignisses jederzeit zu rechnen.

3. Die Räumung eines gesamten Gebäudekomplexes wegen Brandschutzmängeln kann ermessensfehlerhaft sein, wenn die Behörde ihre Ermessenerwägungen auf eine in wesentlichen Teilen unrichtige Beurteilung der Gefahrenlage gestützt hat (hier bejaht).

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IBRRS 2026, 0905
MietrechtMietrecht
PV-Anlage muss bei Dachsanierung ab- und wiederaufgebaut werden!

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.03.2026 - 3 U 40/19

1. Regelt der Nutzungsvertrag eines Daches für eine Photovoltaik-Anlage, dass der Nutzer bei einer erforderlichen Dachreparatur die Anlage auf seine Kosten zu entfernen hat, so gilt dies nicht nur bei einer punktuellen Reparatur, sondern auch dann, wenn das Dach komplett saniert werden muss. Eine Differenzierung nach Reparatur und Sanierung macht keinen Sinn.

2. Verweigert der Schuldner seine Leistung ernsthaft und endgültig, bedarf es keiner vorherigen Mahnung.

3. Regelt der Nutzungsvertrag nur, dass der Nutzer bei einer erforderlichen Dachreparatur die Photovoltaik-Anlage auf seine Kosten abzubauen hat, so hat er dennoch auch die Kosten für deren Wiederaufbau zu tragen.

4. Dies gilt erst recht, wenn die entsprechende Regelung bestimmt, dass der Grundstückseigentümer die Reinstallation (nur) zu dulden hat.

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IBRRS 2026, 0747
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Man muss schon genau sagen, was man anfechtet und warum

AG Clausthal-Zellerfeld, Urteil vom 29.01.2025 - 44 C 127/23

1. Eine Erklärung über die Amtsniederlegung ist gegenüber dem Beiratsvorsitzenden oder dem Eigentümer abzugeben, der von der Eigentümerversammlung zur Vertretung gegenüber dem Verwalter ermächtigt wurde.

2. Wenn ein Verwalter nach Ablauf seiner Bestellungszeit zu einer Eigentümerversammlung einlädt, wird der darin liegende Mangel dadurch geheilt, dass sämtliche Eigentümer anwesend sind und sich an den Beschlussfassungen beteiligen. Der Teilnahme an der Versammlung steht es dabei gleich, wenn ein Eigentümer wirksam durch einen Vertreter vertreten wird.

3. Grundsätzlich können Zweifel an der Eignung eines Verwalters bestehen, der zuvor trotz seiner Wahl die Verwaltung faktisch nicht geführt hat. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Verwalter rechtswidrig abgewählt wird und er bis zur rechtskräftigen Feststellung deshalb die Verwaltung nicht ausübt.

4. Ob der den beschlossenen Vorauszahlungen zu Grunde liegende Wirtschaftsplan von der Verwaltung oder jemand anderem vorgelegt wurde, ist für die Rechtsmäßigkeit der Beschlussfassung selbst irrelevant. Selbst wenn ein Wirtschaftsplan fehlt, führt dies nicht zur Unwirksamkeit des Beschlusses über die Vorauszahlungen.

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IBRRS 2026, 1041
RechtsanwälteRechtsanwälte
Keine Anschlussbeschwerde im Wertfestsetzungsverfahren!

LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.04.2026 - 1 Ta 11/26

Im Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 RVG ist eine unselbständige Anschlussbeschwerde unstatthaft.

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IBRRS 2026, 0959
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wer aufgibt, muss zahlen!

OLG München, Beschluss vom 02.04.2026 - 19 W 410/26

Lässt der Antragsteller wegen des eindeutigen Ergebnisses der Beweiserhebung im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens seinen Anspruch fallen, ist ohne Fristsetzung in analoger Anwendung von § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO ein Kostenbeschluss zu erlassen.

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Online seit 4. Mai

IBRRS 2026, 1030
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Energieberatung = Dienstvertrag!

OLG Koblenz, Urteil vom 24.03.2026 - 3 U 779/25

1. Auf einen gesetzlich nicht normierten Energieberatungsvertrag ist das Dienstvertragsrecht nach §§ 611 ff. BGB anzuwenden (Anschluss an: OLG München, IBR 2025, 534; OLG Celle, IBR 2021, 528).*)

2. Eine Garantie zur Erlangung der Fördermittel gibt ein Energieeffizienz-Experte grundsätzlich nicht. Sein Aufgabenkreis vor Durchführung des Bauvorhabens umfasst die Beratung hinsichtlich der passenden und aufeinander abgestimmten Baumaßnahmen für das Bauvorhaben, die Prüfung, ob diese technisch förderfähig sind sowie die Erstellung entsprechender Nachweise. Dieser Schritt endet in der Generierung der "Bestätigung zum Antrag" (BzA). Für das eigentliche Antragsverfahren über das KfW-Zuschussportal ist der Bauherr selbst zuständig, es sei denn, der Energieeffizienz-Experte wurde mit dieser über die technische Beratung hinausgehenden Aufgabe ausdrücklich beauftragt.*)

3. Hinsichtlich der Antragstellung im KfW-Zuschussportal und der Einhaltung etwaiger Fristen trifft den Energieeffizienz-Experten auch keine Hinweis-, Warn- oder Überwachungspflicht, wenn die Notwendigkeit der Antragstellung für den Bauherrn offensichtlich ist und er sich über die Antragsmodalitäten ohne weiteres selbst informieren kann.*)

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IBRRS 2026, 0975
VergabeVergabe
Streitwert von eV-Verfahren im Unterschwellenbereich?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 07.04.2026 - 2 W 13/26

Die Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens im Zusammenhang mit der Untersagung eines Vergabeverfahrens im Unterschwellenbereich ist pauschal mit 5% der Brutto-Auftragssumme anzusetzen.

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IBRRS 2026, 0985
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachtragsbaugenehmigung oder Vollgenehmigung?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 19.03.2026 - 1 LB 19/25

1. Die Klage auf Feststellung, dass ein Nachbargebäude nicht von einer Baugenehmigung gedeckt ist, ist zu einer Verpflichtungsklage auf bauaufsichtliches Einschreiten weder subsidiär, noch fehlt dem Kläger aufgrund der Möglichkeit einer solchen Klage das Rechtsschutzbedürfnis.*)

2. Der Umstand, dass die Genehmigungsbehörde in der Formensprache einer Nachtragsbaugenehmigung gehandelt hat, schließt im Einzelfall die Annahme einer Vollgenehmigung des geänderten Vorhabens nicht aus.*)

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IBRRS 2026, 1034
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Umlage von Wartungskosten für gemeinschaftliche genutzte technische Anlagen durch AGB?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.03.2026 - 4 U 102/24

1. Die Verwendung des Begriffs "Kosten der Wartung" in Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründet keine Intransparenz gem. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.*)

2. Intransparenz folgt auch nicht daraus, dass eine Klausel keine abschließende Aufzählung der technischen Anlagen der gemeinschaftlich genutzten Gebäudetechnik enthält, deren Kosten für Betrieb und Wartung dem Mieter auferlegt werden. Der Begriff "einzeln bzw. gemeinschaftlich genutzter Gebäudetechnik" in Verbindung mit einer folgenden beispielhaften Aufzählung zahlreicher darunterfallender Anlagen ist hinreichend konkret.*)

3. Wartungskosten für gemeinschaftlich genutzte Anlagen können in Gewerbemietverträgen formularvertraglich ohne Höchstgrenze auf den Mieter umgelegt werden. Eine unangemessene Benachteiligung des Mieters nach § 307 Abs. 1, 2 BGB liegt darin nicht.*)

4. Eine Kostenobergrenze von 10% der Jahresmindestmiete für Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten gemeinschaftlich genutzter Gebäudetechnik in Gewerbemietverträgen ist nicht überhöht und benachteiligt den Mieter nicht unangemessen. Das gilt auch dann, wenn dem Mieter durch eine weitere Klausel Wartungskosten für gemeinschaftlich genutzte Anlagen ohne Kostenobergrenze auferlegt werden.*)

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IBRRS 2026, 1020
Beitrag in Kürze
ImmobilienImmobilien
Hauskäufer arglistig getäuscht: Höhe des Schadensersatzes?

BGH, Urteil vom 27.03.2026 - V ZR 169/24

Der wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers nach Deliktsrecht zu ersetzende Differenzschaden des Käufers besteht in dem Betrag, um den der Käufer im Vertrauen auf die Angaben des Verkäufers die Kaufsache zu teuer erworben hat. Es kommt nicht darauf an, ob sich der Verkäufer auf einen Vertragsschluss zu einem niedrigeren Preis eingelassen hätte.*)

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IBRRS 2026, 1032
RechtsanwälteRechtsanwälte
Bestandskräftiger Widerruf der Anwaltszulassung ist unangreifbar!

BGH, Beschluss vom 10.04.2026 - AnwZ (Brfg) 1/26

1. Ein bestandskräftig gewordener Widerrufsbescheid über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft kann nicht mehr mit einem Widerspruch angegriffen werden, auch wenn der Betroffene geltend macht, den Bescheid nicht erhalten zu haben.

2. Die Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung eines Verwaltungsakts setzt nicht voraus, dass dem Gericht oder der Behörde eine zustellfähige Anschrift des Betroffenen bekannt war, wenn sich aus den vorgelegten Unterlagen keine solche ergibt.

3. Nach Eintritt der Bestandskraft eines Widerrufsbescheids ist die rückwirkende Bestellung eines Vertreters gem. § 54 Abs. 4 Satz 1 BRAO ausgeschlossen.

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IBRRS 2026, 1008
ProzessualesProzessuales
Streitwertbemessung bei wiederkehrenden Leistungen?

BGH, Beschluss vom 10.03.2026 - VI ZR 165/23

Bei wiederkehrenden Leistungen ist der Wert nach § 9 ZPO zu bestimmen und auf den dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezuges festzusetzen. Bei Klageeinreichung bereits fällige Beträge sind hinzuzurechnen. Erhöht wird dies nicht um die im Lauf des Rechtsstreits rückständig werdenden Beträge, selbst wenn sie während des Rechtsstreits in einem bezifferten Antrag geltend gemacht werden.*)

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Online seit 30. April

IBRRS 2026, 0983
BausicherheitenBausicherheiten
Bürgschaft als Bauhandwerkersicherung? Ja, aber ...

LG Gießen, Urteil vom 18.11.2025 - 9 O 161/25

1. Der Besteller hat ein Wahlrecht, in welcher Form er eine Bauhandwerkersicherheit stellt.

2. Eine Bürgschaft ist grundsätzlich ein taugliches Sicherungsmittel. Sie ist aber nur dann erfüllungstauglich, wenn sie sämtliche Anforderungen des § 650f BGB einhält und insbesondere keine gesetzesfremden Einschränkungen aufweist.

3. Die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB verschafft dem Unternehmer keinen Anspruch auf Sicherheitsleistung, auch nicht Zug-um-Zug gegen Bewirkung der eigenen Leistung.

4. Der Auftragnehmer kann im Wege der einstweiligen Verfügung die Stellung einer Bauhandwerkersicherheit verlangen, wenn ein Verfügungsgrund glaubhaft gemacht ist.

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IBRRS 2026, 0998
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Praktikum ist Berufstätigkeit!

BVerwG, Urteil vom 13.03.2026 - 2 C 9.25

1. Bei der Tätigkeit als Architekt im Praktikum gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 ArchG-BW handelt es sich um eine Ausbildung im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG.*)

2. Bezugspunkt der Berücksichtigungsfähigkeit i. S. des § 32 Abs. 1 Satz 2 LBesG a.F. ist wegen der dort vorausgesetzten Förderlichkeit das Amt, das dem Beamten, der um die Berücksichtigung der Zeiten hauptberuflicher Tätigkeit nachsucht, verliehen worden ist.*)

3. Der Schwerpunkt der Tätigkeit als Architekt im Praktikum gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 ArchG-BW liegt auf der beruflichen Tätigkeit.*)

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IBRRS 2026, 0973
VergabeVergabe
Vergabeentscheidung = „Insiderinformation“?

EuGH, Urteil vom 16.04.2026 - Rs. C-229/24

1. Art. 7 Abs. 1 a der Verordnung Nr. 596/2014 dahin auszulegen ist, dass eine Information nur dann als öffentlich bekannt angesehen wird und damit keine "Insiderinformation" mehr darstellt, wenn sie gemäß den Modalitäten und unter Beachtung der Anforderungen, die in Art. 17 dieser Verordnung und in Art. 2 Abs. 1 der Durchführungsverordnung 2016/1055 vorgesehen sind, veröffentlicht worden ist.

2. Der Insidercharakter einer Information verschwindet nicht allein dadurch, dass sich der Verbreitungsmodus, der gewählt wurde, um das Ergebnis eines Vergabeverfahrens mitzuteilen, auf eine Mitteilung an einen begrenzten Empfängerkreis beschränkt.

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IBRRS 2026, 0997
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
BImSchG-Konzentrationswirkung erfasst auch Änderungsgenehmigung!

BVerwG, Urteil vom 25.03.2026 - 7 C 3.25

1. Das gesetzlich eingeschränkte und abschließende Prüfprogramm bei Änderungsgenehmigungen nach § 16b Abs. 7 Satz 3, § 16b Abs. 8 BImSchG in der bis einschließlich 14.08.2025 geltenden Fassung lässt für die Einholung der Zustimmung der Luftfahrtbehörde keinen Raum.*)

2. Die Konzentrationswirkung gem. § 13 BImSchG erfasst ungeachtet der nur eingeschränkten behördlichen Prüfung auch (fingierte) Änderungsgenehmigungen i.S.v. § 16b Abs. 7 Satz 3, § 16b Abs. 9 BImSchG in der bis einschließlich 14.08.2025 geltenden Fassung.*)

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IBRRS 2026, 0987
WohnraummieteWohnraummiete
Duschtür fällt nicht unter „Vorhangelemente als Wandbeläge“!

AG Bonn, Urteil vom 24.02.2026 - 201 C 114/25

Bei dem Merkmal "Vorhangeelemente als Wandbeläge im Spritzwasserbereich der Sanitärobjekte" aus dem Abschnitt "Sanitärausstattung" des Bonner Mietspiegels muss es sich um Wandbeläge handeln. Duschtüren fallen nicht hierunter.

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IBRRS 2026, 0989
Beitrag in Kürze
ImmobilienImmobilien
Anfechtung bei arglistiger Täuschung über das Baujahr einer Immobilie

LG Bochum, Urteil vom 01.04.2026 - 3 O 232/23

1. Ein verständiger Erklärungsempfänger darf die Angabe eines Baujahrs in einem Makler-Exposé zunächst einmal so verstehen, dass damit das Jahr der erstmaligen Fertigstellung eines Gebäudes gemeint ist.

2. Selbst nach einer vollumfänglichen Kernsanierung eines Gebäudes ist bei dem Erhalt tragender Strukturen, wie Fundamente, Wände und Decken, der Begriff "Baujahr" nach diesen Grundsätzen so zu verstehen, dass damit das Jahr der erstmaligen Fertigstellung gemeint ist. Gleiches gilt für Um-, An- und Erweiterungsbauten und auch dann, wenn ein Gebäude nur teilweise unbenutzbar wurde und anschließend wiederhergestellt wurde.

3. Demgegenüber ist bei einer nahezu vollständigen Zerstörung eines Gebäudes und dem vollständigen Wiederaufbau eines Gebäudes, etwa durch Kriegseinwirkungen, das Jahr des Wiederaufbaus, also der Herstellung der erneuten Bezugsfertigkeit, zu Grunde zu legen. Dies gilt auch dann, wenn wesentliche Gebäudeteile, wie etwa der Keller, erhalten geblieben sind.

4. In subjektiver Hinsicht genügt für eine Täuschung (hier: über das Baujahr), dass der Täuschende bedingt vorsätzlich handelte, also die Unrichtigkeit der angegebenen Tatsachen für möglich hielt und diesen Umstand billigend in Kauf nahm. Ausreichend ist insbesondere die Erklärung vertragswesentlicher Umstände ohne hinreichende Erkenntnisquelle "ins Blaue hinein".

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IBRRS 2026, 0986
ProzessualesProzessuales
Irrtum über Belegenheitsort: Verweisungsschluss berichtigungsfähig?

OLG Hamburg, Beschluss vom 17.04.2026 - 4 W 82/26

Wenn eine unzutreffende Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit darauf beruht, dass das verweisende Gericht die Belegenheit der Mieträume (§ 29a ZPO) irrtümlich einem falschen Gerichtsbezirk zugeordnet hat, kann das verweisende Gericht den Verweisungsbeschluss nach § 319 Abs. 1 ZPO berichtigen.

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Online seit 29. April

IBRRS 2026, 0979
Beitrag in Kürze
BauträgerBauträger
Wasserzähler muss individuelle Verbrauchserfassung ermöglichen!

LG Aachen, Urteil vom 03.06.2025 - 7 O 212/25

Der Erwerber eines Hauses darf ohne besondere gegenteilige Anhaltspunkte grundsätzlich davon ausgehen, dass auf seinem Grundstück als Teil der Leistung „Anschluss des Kaufobjekts an die Ver- und Entsorgungsanlagen“ auch eine taugliche Verbrauchserfassungseinrichtung von Wasser derart errichtet wird, dass eine individuelle Erfassung des tatsächlichen Wasserverbrauchs möglich ist.

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IBRRS 2026, 0984
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Urheberrechtsschutz für Symbole in Bauzeichnungen?

LG Köln, Urteil vom 05.03.2026 - 14 O 195/24

1. Zur Prüfung der Schutzfähigkeit von Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG nach den Grundsätzen des unionsrechtlichen Werkbegriffs. Vorliegend Schutzfähigkeit von Symbolen in Bauzeichnungen verneint, u.a. wegen eines beachtlichen Freihaltebedürfnisses.*)

2. Es ist erforderlich, dass sich im Werk die Persönlichkeit des Urhebers widerspiegelt. Dies erfordert die Darstellung von konkreten kreativen Entscheidungen einzelner Personen. Der bloße Verweis auf eine nicht näher spezifizierte Schöpfung durch eine Miturhebergemeinschaft genügt nicht, wenn bestritten ist, dass das betreffende Werk von den benannten Personen gemeinschaftlich geschaffen worden ist. Eine rein abstrakte Darstellung von Gestaltungsentscheidungen und die Nennung von Personen, die diese Entscheidungen vielleicht getroffen haben könnten, genügt dann nach Ansicht der Kammer nicht.*)

3. Zur im Streitfall verneinten wettbewerblichen Eigenart von Symbolen einer Bauzeichnung als untergeordnetes Element einer Hauptsache.*)

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IBRRS 2026, 0970
VergabeVergabe
Rechtfertigt reduzierter Koordinationsaufwand eine Gesamtvergabe?

VK Niedersachsen, Beschluss vom 12.08.2025 - VgK-29/2025

1. Der öffentliche Auftraggeber muss sich im Einzelnen mit dem grundsätzlichen Gebot der Fachlosvergabe einerseits und den im konkreten Fall dagegen sprechenden Gründen auseinandersetzen und eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange treffen, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden technischen und/oder wirtschaftlichen Gründe überwiegen müssen.

2. Die Entlastung des Auftraggebers von typischerweise mit einer losweisen Vergabe verbundenen Koordinierungsaufgaben oder sonstigem organisatorischem Mehraufwand rechtfertigt für sich allein kein Absehen von einer Losvergabe.

3. Fachlose sind nur dann zu bilden, wenn sich ein eigener Markt für das Gewerk oder hier Leistungsfeld gebildet hat (hier bejaht für Fahrgestelle und Aufbauten bei Löschgruppenfahrzeugen).

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IBRRS 2026, 0976
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Artenschutz als unüberwindbares Vollzugshindernis?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.09.2025 - 10 D 228/24

1. Maßgeblich für die Prognose, ob der Realisierung des Bebauungsplans dauerhafte Hindernisse tatsächlicher oder rechtlicher Art entgegenstehen, sind die dem Rat vorliegenden Erkenntnisse.*)

2. Für die Überprüfung dieser Prognose kommt es allgemeinen Grundsätzen entsprechend auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplans an.*)

3. Seine Abschätzung, ob der Verwirklichung der Planung artenschutzrechtliche Verbotstatbestände als unüberwindliche Vollzugshindernisse entgegenstehen werden, muss der Plangeber auf einen hinreichend aktuellen Datenbestand stützen. Bei Hinweisen auf grundlegende Änderungen kann im Einzelfall selbst eine erst wenige Jahre zurückliegende Bestandserfassung nicht mehr hinreichend aussagekräftig sein.*)

4. Erhält der Plangeber nach der Bestandserfassung, aber vor Inkrafttreten des Bebauungsplans konkrete Anhaltspunkte für nennenswerte Vorkommen von bisher nicht erfassten oder untersuchten besonders geschützten Arten, muss er diesen nachgehen.*)

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