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Online seit heute

IBRRS 2026, 0360
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Genehmigungsrisiko kann auf Besteller übertragen werden!

OLG München, Beschluss vom 25.07.2025 - 27 U 3575/24 Bau

1. Eine Vertragsänderung kann auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen, insbesondere dann, wenn ein Vertragspartner ein modifiziertes Angebot unterbreitet und der andere Teil durch widerspruchslose Fortführung des Vertragsvollzugs, namentlich durch Entgegennahme weiterer Leistungen und vorbehaltlose Zahlung, erkennbar zum Ausdruck bringt, sich auf die neue Vertragsgrundlage einlassen zu wollen.

2. Die in einem vom Architekten gestellten Vertrag enthaltene Klausel "Das Genehmigungsrisiko trägt der Auftraggeber" stellt (hier) keine kontrollunterworfene Allgemeine Geschäftsbedingung dar.

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IBRRS 2026, 0491
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Bindefrist verlängern oder Verfahren aufheben?

BayObLG, Beschluss vom 24.11.2025 - Verg 11/25

1. Das Vergabeverfahren kann wegen "anderer schwerwiegender Gründe" (hier: fehlende Vergabereife wegen ausstehender Genehmigungen) nur dann rechtmäßig aufgehoben werden, wenn der Aufhebungsgrund nicht vom Auftraggeber verschuldet ist.

2. Eine Verschiebung der Ausführungsfristen um wenige Monate ist kein zwingender Grund für die Aufhebung des Vergabeverfahrens, wenn die Bauleistung nicht mit der Einhaltung der im Vertrag verbindlich festgelegten Ausführungsfrist "steht und fällt".

3. Eine Bindefristverlängerung durch die Bieter führt nur dazu, dass das ursprüngliche Vertragsangebot inhaltlich konserviert und die rechtsgeschäftliche Bindungsfrist eines Angebots verlängert wird. Aussagen dazu, was vertraglich zu gelten hat, wenn die Ausführungsfristen der Ausschreibung und des Angebots nicht mehr eingehalten werden können, sind damit nicht verbunden.

4. Ist der Bieter aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage, das Angebot aufrechtzuerhalten, muss er die Bindefristverlängerung verweigern. Es ist das allgemeine Risiko eines öffentlichen Vergabeverfahrens, dass der Bieter ausscheiden muss, wenn er den Preis nicht halten kann.

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IBRRS 2026, 0477
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Sind "Schwarzbauten" bei der näheren Umgebung zu berücksichtigen?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 12.01.2026 - 1 LB 39/25

Bei der Einordnung der Eigenart der näheren Umgebung sind vorhandene, ungenehmigte Ferienwohnnutzungen zu berücksichtigen, wenn diese in einer Weise geduldet werden, die keinen Zweifel daran lässt, dass die zuständigen Behörden mit ihrem Vorhandensein abgefunden haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.06.2019 - 4 C 10.18, IBRRS 2019, 2513 m. w. N.). Dies kann trotz langjähriger Arbeit der Gemeinde an einem Beherbergungskonzept zur Steuerung der Zulässigkeit von Ferienwohnnutzungen anzunehmen sein, wenn über zehn Jahre gegen ungenehmigte Ferienwohnnutzungen nur punktuell eingeschritten wurde und das angekündigte systematische Vorgehen zeitlich nicht absehbar ist.*)

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IBRRS 2026, 0504
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Unfallverhütungsvorschriften dienen auch dem Schutz des Mieters

OLG München, Beschluss vom 24.07.2025 - 32 U 1584/24

1. Unfallverhütungsvorschriften können die Verkehrssicherungspflichten des Vermieters und seine Pflichten, Beschädigungen der von dem Mieter eingebrachten Sachen zu verhindern, konkretisieren.*)

2. Arbeitgeber sind aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften nach DGUV V3 verpflichtet, die Betriebssicherheit elektrischer Betriebsmittel, und zwar auch privat eingebrachter Geräte, regelmäßig zu prüfen. Befinden sich die Mieträumlichkeiten in einem Betrieb des Vermieters, können die Unfallverhütungsvorschriften auch den Mieter schützen.*)

3. Steht bei einem Brandereignis fest, dass die Schadensursache im Obhuts- und Gefahrenbereich des Vermieters lag, muss sich dieser nicht nur hinsichtlich der subjektiven Seite, sondern auch hinsichtlich der objektiven Pflichtwidrigkeit entlasten und beweisen, dass er keine den Brandschutz treffenden Pflichten verletzt hat.*)

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IBRRS 2026, 0505
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses durch Gebrauchsfortsetzung?

OLG München, Urteil vom 25.09.2025 - 32 U 626/25

1. Zur stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses nach Ablauf der Mietzeit durch Gebrauchsfortsetzung nach § 545 BGB.*)

2. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so werden Mietbedingungen gegenstandslos, die an eine ursprüngliche Befristung oder sonstige Laufzeitregelung anknüpfen.*)

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IBRRS 2026, 0495
Beitrag in Kürze
SteuerrechtSteuerrecht
Grundsteuer "Bundesmodell" ist verfassungskonform

BFH, Urteil vom 12.11.2025 - II R 25/24

1. Das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 (BGBl. I 2019, 1794) - GrStRefG - ist formell verfassungsgemäß. Insbesondere stand dem Bund die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 105 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) zu. Selbst wenn er die ihm durch Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten nicht vollständig ausgeschöpft haben sollte, lässt dies seine Gesetzgebungskompetenz nach dieser Vorschrift nicht entfallen.*)

2. Die Regelungen der §§ 252 bis 257 des Bewertungsgesetzes (BewG) i.d.F. des GrStRefG zur Bewertung von Wohnungseigentum für Zwecke der Grundsteuer ab dem 01.01.2022 sind materiell verfassungsgemäß.*)

3. Belastungsgrund der Grundsteuer im sog. Bundesmodell ist die durch den Grundbesitz vermittelte Möglichkeit einer ertragbringenden Nutzung, die sich im Sollertrag widerspiegelt und eine objektive Leistungsfähigkeit vermittelt.*)

4. Der Ansatz von typisierten Nettokaltmieten pro Quadratmeter Wohnfläche gem. § 254 BewG i.V.m. Anlage 39 zum BewG verstößt nicht wegen einer unzureichenden Differenzierung nach der Lage der wirtschaftlichen Einheiten innerhalb eines Gemeindegebiets gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.*)

5. Es liegt kein Verstoß gegen den Grundsatz der Vorhersehbarkeit der Abgabenlast im Hinblick darauf vor, dass die genaue Höhe der zu zahlenden Grundsteuer regelmäßig erst feststeht, wenn die Grundsteuer festgesetzt wurde.*)

6. Das Finanzgericht als Tatsachengericht kann die von den Gutachterausschüssen nach § 247 Abs. 2 BewG ermittelten Bodenrichtwerte grundsätzlich ohne weitere Sachaufklärung zu Grunde legen, ohne dabei gegen seine Amtsaufklärungspflicht aus § 76 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung zu verstoßen.*)

7. Anlass für eine (eingeschränkte) gerichtliche Überprüfung der Bodenrichtwerte besteht nur dann, wenn Verstöße bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte substanziiert geltend gemacht werden oder im jeweiligen Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für solche Verstöße vorliegen.*)

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IBRRS 2026, 0478
RechtsanwälteRechtsanwälte
Auch rechtsschutzversicherten Mandanten ist von aussichtsloser Klage abzuraten!

BGH, Urteil vom 13.11.2025 - IX ZR 103/23

1. Die Pflicht des Rechtsanwalts, seinem Mandanten gegenüber die Aussichtslosigkeit eines Klageantrags klar herauszustellen, besteht unabhängig davon, ob der Mandant rechtsschutzversichert ist oder nicht (Festhaltung BGH, IBR 2021, 608).*)

2. Auch wenn der Rechtsschutzversicherer die Deckungsanfrage seines Versicherungsnehmers geprüft hat und selbst hätte erkennen können, dass die Rechtsverfolgung aussichtslos ist, verstößt das Schadensersatzverlangen des Rechtsschutzversicherers aus übergegangenem Recht der Versicherungsnehmer weder gegen Treu und Glauben noch ist der Schadensersatzanspruch wegen Mitverschuldens zu kürzen (Fortführung BGH, IBR 2021, 608).*)

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IBRRS 2025, 2198
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Eine Kündigung im Schriftsatz muss deutlich hervorgehoben werden!

LG Krefeld, Beschluss vom 29.07.2025 - 2 T 10/25

1. Enthält ein vorbereitender Schriftsatz eine Kündigung, muss diese gem. § 130e ZPO klar erkennbar sein, damit der Zugang beim Empfänger derselben fingiert wird.

2. Die Kündigung darf weder überraschend noch versteckt sein; sie muss deutlich und übersichtlich zum Ausdruck gebracht werden.

3. Erforderlich ist eine Heraushebung aus dem übrigen Text in nicht zu übersehender Weise, die beim bloßen Durchblättern ohne Weiteres erkennbar ist.

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Online seit gestern

IBRRS 2026, 0407
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Keine Prüfbarkeit, keine Fälligkeit!

OLG Naumburg, Urteil vom 19.12.2024 - 2 U 33/24

1. Die Einrede der fehlenden Prüfbarkeit einer Abrechnung hindert den Fälligkeitseintritt der Werklohnforderung nicht, wenn die Abrechnung objektiv prüfbar ist.

2. Die hinreichende Individualisierung eines mit einem Mahnbescheid geltend gemachten Anspruchs erfordert, dass die Forderung durch ihre Kennzeichnung von anderen Forderungen unterschieden und abgegrenzt werden kann. Sie kann sich auch aus außerhalb des Mahnbescheids liegenden Gesichtspunkten ergeben.

3. Ein einheitlicher Werklohnanspruch muss im Mahnbescheid zwar nicht aufgeschlüsselt werden, wohl aber ein Gesamtbetrag, der sich aus mehreren Einzelforderungen zusammensetzt.

4. Die Individualisierung kann nachgeholt werden, wirkt aber nur ab dem Zeitpunkt ihrer Vornahme. Eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Zustellung des Mahnbescheids ist ausgeschlossen.

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IBRRS 2026, 0474
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Informationsanspruch des Bieters sticht Geheimnisschutz!

BVerwG, Urteil vom 17.12.2025 - 10 C 5.24

1. Weder die Unterrichtungspflicht des öffentlichen Auftraggebers nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 VgV und nach § 134 GWB noch das Akteneinsichtsrecht im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren sind nach Abschluss des Vergabeverfahrens nach § 1 Abs. 3 IFG gegenüber einem Informationszugangsanspruch nach § 1 Abs. 1 IFG vorrangig.*)

2. Die Vertraulichkeitsvorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV dient allein dem Schutz von am Vergabeverfahren teilnehmenden Unternehmen vor einer Weitergabe ihrer als vertraulich gekennzeichneten Informationen an Dritte nach Abschluss des Vergabeverfahrens. Einem Informationsanspruch des Bieters im Hinblick auf ausschließlich sein eigenes Angebot betreffende Informationen steht sie nicht entgegen.*)

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IBRRS 2026, 0432
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Unbestimmte Höhenfestsetzung führt zur Gesamtunwirksamkeit des B-Plans!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.12.2025 - 10 A 535/23

1. Wird bei einer Höhenfestsetzung als Bezugspunkt eine unebene Straße gewählt, ist eine Klarstellung erforderlich, auf welchen Punkt im Verlauf der jeweiligen Straße bzw. auf welche gemittelte Höhe abgestellt werden soll (hier verneint für Festsetzungen zu maximal zulässigen Wandhöhen).

2. Die Unwirksamkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge, wenn die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibt (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen Teil erlassen worden wäre (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers).

3. Eine Straße kann im Rahmen der Bestimmung der näheren Umgebung sowohl trennende als auch verbindende Wirkung haben, was sich nur im Einzelfall durch wertende Betrachtung unter Würdigung aller maßgeblichen Aspekte bestimmen lässt. Entscheidend ist auch insoweit, ob und inwieweit sich das Vorhaben über die Straße hinweg auf die Umgebung auswirken kann und die Umgebung ihrerseits das Vorhabengrundstück prägt.

4. Das Bestehen von Sichtbeziehungen kann im Einzelfall für die gegenseitige Prägung von Grundstücken als ein möglicher Aspekt der Abgrenzung der näheren Umgebung zwar zu berücksichtigen sein, ist jedoch nicht grundsätzlich von ausschlaggebender Bedeutung.

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IBRRS 2026, 0471
WohnraummieteWohnraummiete
Eigenbedarf fällt weg: Information darüber genügt, kein Angebot zur Fortsetzung des Mietverhältnisses nötig

LG Stuttgart, Beschluss vom 27.01.2026 - 1 S 57/25

1. Der Vermieter verletzt seine vertraglichen Pflichten und ist dem Mieter zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine Kündigung des Mietvertrags schuldhaft auf einen in Wahrheit nicht bestehenden Eigenbedarf stützt oder er den Mieter nicht über einen späteren Wegfall des geltend gemachten Eigenbedarfs informiert.

2. Informiert der Vermieter den Mieter darüber, dass der geltend gemachte Eigenbedarfsgrund weggefallen ist, bietet dem Mieter in diesem Zusammenhang aber nicht ausdrücklich an, das Mietverhältnis fortzusetzen, so stellt dies keine nachvertragliche Pflichtverletzung dar, die einen Schadensersatzanspruch zu Gunsten des Mieters begründen könnte.

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IBRRS 2026, 0485
Beitrag in Kürze
KaufrechtKaufrecht
Einmal ist keinmal!

OLG Hamm, Urteil vom 31.07.2025 - 2 U 71/23

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen bei einem Kaufvertrag über eine Einbauküche weitere Nachbesserungsversuche seitens des Verkäufers als unzumutbar oder als fehlgeschlagen anzusehen sind (§§ 323 Abs. 2, 440 BGB).*)

2. Eine Nachbesserung gilt grundsätzlich erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.

3. Der Versuch der Nacherfüllung ist nur dann „fehlgeschlagen“, wenn er zwar unternommen, der geltend gemachte Mangel durch ihn aber nicht bzw. nicht gänzlich beseitigt wird. Das bloße Versäumen eines (zweiten) Nachbesserungstermins ist lediglich ein Unterlassen der Nachbesserung.

4. Für die Beurteilung, ob die Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar ist, sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere die Zuverlässigkeit des Verkäufers, diesem vorzuwerfende Nebenpflichtverletzungen oder der Umstand, dass der Verkäufer bereits bei dem ersten Erfüllungsversuch, also bei Übergabe, einen erheblichen Mangel an fachlicher Kompetenz hat erkennen lassen und das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig gestört ist (hier verneint).

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IBRRS 2026, 0470
Beitrag in Kürze
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Datenschutzstreit um Makler-Bilder: Mieter haben Recht auf Auskunft

OLG Zweibrücken, Urteil vom 09.12.2025 - 5 U 82/24

1. Der Makler ist verpflichtet, wenn er Fotos der Mietwohnung macht, den Mietern darüber Auskunft zu erteilen, wie er mit den personenbezogenen Daten von Mietern umgegangen ist.

2. Dabei muss er zum Beispiel angeben, welche Daten erhoben wurden, woher diese stammen, wie lange sie gespeichert werden, ob damit ein Profil angelegt wurde sowie ob und wie diese automatisch mit Künstlicher Intelligenz verarbeitet wurden.

3. Auch ist der Makler verpflichtet, den Mietern gegebenenfalls eine kostenlose Kopie der gespeicherten Daten zur Verfügung zu stellen.

4. Teilt der Makler den Mietern mit, dass er die Daten gelöscht habe und keine Kopien angefertigt worden seien, haben sie keinen Anspruch mehr.

5. Die Mieter stimmen der Verwendung der Lichtbilder zum Verkauf der Immobilie stillschweigend zu, wenn sie die Mitarbeiter des Maklers die Bilder anfertigen lassen.

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IBRRS 2026, 0482
Beitrag in Kürze
RechtsanwälteRechtsanwälte
Schriftsätze sind zwingend im PDF-Format einzureichen!

BGH, Urteil vom 10.02.2026 - VI ZR 313/24

Bei der Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 1 ERVV, wonach das elektronische Dokument im Dateiformat pdf zu übermitteln ist, handelt es sich um zwingendes Recht. Bei führender elektronischer Akte ist eine docx-Datei ein nicht formwirksam eingereichtes Dokument (im Anschluss an BAGE 178, 343, Rz. 12, 43 ff. [zu § 46c Abs. 2 ArbGG]; BVerwG, NVwZ 2023, 1823, Rz. 2 f., 8 ff. [zu § 55a Abs. 2. VwGO]; BFH, BFHE 2024, 834, Rz. 1, 3 ff. [zu § 52a Abs. 2 FGO]).*)

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IBRRS 2026, 0461
ProzessualesProzessuales
Beschwerde gegen Abhilfebeschluss ist binnen eines Monats einzulegen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.12.2025 - 5 W 31/25

Hilft das Ausgangsgericht einer Streitwertbeschwerde ab, kann gegen die Entscheidung durch einen anderen Beteiligten Beschwerde eingelegt werden. Ist die Sechs-Monats-Frist nach § 68 Abs. 1 Satz 3, 1. Hs. GKG i.V.m. § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG bereits abgelaufen, muss die Beschwerde binnen eines Monats gemäß § 68 Abs. 1 Satz 3, 2. Hs. GKG eingelegt werden.*)

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Online seit 27. Februar

IBRRS 2026, 0442
Beitrag in Kürze
BauhaftungBauhaftung
Herstellerhaftung wegen Abweichung von den aaRdT?

OLG Brandenburg, Urteil vom 03.02.2026 - 6 U 65/24

1. Der Hersteller eines Produkts ist zur fehlerfreien Herstellung verpflichtet. Er hat im Rahmen der ihn treffenden Fabrikationspflicht dafür zu sorgen, dass eine Qualität erreicht wird, wie sie die in seinen Abnehmerkreisen herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich erachtet.

2. Der Hersteller einer WC-Waschtisch-Kombination zur Vorwandmontage hat der Entstehung von Leckagen dadurch vorzubeugen, dass die Verbindungen der frisch- und abwasserführenden Bauteile des von ihr produzierten Grundkörpers der Gefängniskombination zumindest den hierfür allgemein anerkannten Regeln der Technik gemäß ausgeführt werden.

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IBRRS 2025, 3295
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Voraussetzungen für Entfall einer Umsatzsteuerbefreiung sind zu prüfen!

VK Bremen, Beschluss vom 16.12.2025 - 13-VK 2/25

1. Legt ein Bieter einen Steuerbescheid vor, der ihn grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, muss der Auftraggeber eigenständig das Vorliegen von Ausschlusstatbeständen prüfen.

2. Behördliche Auskünfte entfalten keine Bindungswirkung für die vergaberechtliche Beurteilung.

3. Marktübliche Mischkalkulationen stellen keine "Jedermann-Tarife" i.S.v. § 4 Abs. 11b Satz 3 b) UStG dar. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass dies das gesamte Geschäftsmodell eines Briefkonsolidierers ausmacht.

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IBRRS 2026, 0463
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wirkung des Bauvorbescheids wird durch gestellte Fragen bestimmt und beschränkt!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.02.2026 - 1 LA 120/25

1. Auswahl und Zuschnitt der Fragestellung eines Bauvorbescheids liegen in der Entscheidungsfreiheit des Antragstellers mit der Maßgabe, dass nur Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, Gegenstand der Bauvoranfrage sein können.*)

2. Hält sich die vom Antragsteller gestellte Frage innerhalb dieser Grenzen, bestimmt sie auch das Prüfprogramm der Bauaufsichtsbehörde. Spiegelbildlich ist aber auch die Wirkung des erteilten positiven Bauvorbescheids entsprechend beschränkt.*)

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IBRRS 2026, 0446
WohnraummieteWohnraummiete
Wirtschaftlichkeitsgebot gilt auch bei Versicherungsabschluss

AG Schöneberg, Urteil vom 20.01.2026 - 11 C 357/25

Ein Versicherungsvertrag, der Kosten i.H.v. 0,36 - 0,45 Euro/m²/Monat verursacht, obwohl in Berlin durchschnittlich nur 0,23 Euro pro Quadratmeter anfallen, verstößt gegen das Witschaftlichkeitsgebot.

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IBRRS 2026, 0440
Beitrag in Kürze
NachbarrechtNachbarrecht
Überflutung durch Hanggrundstück: Muss Eigentümer etwas unternehmen?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.02.2026 - 12 U 156/24

1. Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, den Ablauf wild abfließenden Wassers auf ein benachbartes, tiefer liegendes Grundstück durch aktives Tun zu verhindern.

2. Indes darf der natürliche Ablauf wild fließenden Wassers nicht zum Nachteil eines tiefer liegenden Grundstücks verstärkt oder auf andere Weise verändert werden.

3. Der Nachteilsbegriff ist objektiviert grundstücksbezogen auszulegen; die Nutzbarkeit des Grundstücks muss gegenüber dem bisherigen Zustand eingeschränkt und es muss eine Belästigung für den Grundstückseigentümer entstanden sein, die von einigem Gewicht und spürbar ist, wodurch das Grundstück erheblich beeinträchtigt wird.

4. Ein nur drohender Nachteil ist nicht ausreichend; der Nachteil muss tatsächlich eintreten oder doch mit Sicherheit zu erwarten sein.

5. Ein Nachteil setzt voraus, dass ein Übertritt von Wasser nicht nur in extremen Ausnahmefällen zu erwarten, sondern regelmäßig wiederkehrend bei einem heftigen Regen zu befürchten ist.

6. In einer nicht unerheblichen Überschwemmung der Terrasse des Wohngrundstücks mit schlammigem Wasser liegt eine Belästigung, die von einigem Gewicht und spürbar ist, wodurch die Nutzung des Grundstücks erheblich beeinträchtigt wird.

7. Der Anspruch aus § 1004 BGB ist auf Unterlassung der Beeinträchtigung gerichtet. Lässt sich die drohende Wiederholung der Beeinträchtigung nicht anders verhindern, kann auch ein aktives Eingreifen in Form "geeigneter Maßnahmen" geboten sein.

8. Kam es bislang selbst bei einem maximalen Aufstau von Wasser hinter der Mauer nicht zu Wasserübertritten und ist es ungewiss, ob und unter welchen Bedingungen es zukünftig zu Wasserübertritten kommen kann, fehlt es an einem spürbaren Nachteil i.S.v. § 37 WHG und einer ernsthaft drohenden Beeinträchtigung i.S.v. § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB.

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IBRRS 2026, 0462
Beitrag in Kürze
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Leistungsfreiheit oder Rückwärtsversicherung?

OLG Frankfurt, Urteil vom 03.04.2025 - 3 U 57/24

Nimmt der Versicherungsnehmer ein geändertes Angebot des Versicherers erst an, nachdem er Kenntnis vom Eintritt des Versicherungsfalls erlangt hat, so ist der Versicherer nach § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG leistungsfrei.*)

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IBRRS 2026, 0460
ProzessualesProzessuales
Berufung durch Urteilsberichtigung erledigt: Wer trägt die Kosten?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.01.2026 - 9 U 108/25

1. Fällt die Beschwer des Berufungsklägers nach Einlegung der Berufung durch Berichtigung des angefochtenen Urteils weg, kann das Rechtsmittel für erledigt erklärt werden.*)

2. Schließt sich der Berufungsbeklagte der Erledigung an, ist eine Kostenentscheidung in analoger Anwendung des § 91a ZPO durch Beschluss auszusprechen. Dabei können die durch unrichtige Sachbehandlung entstandenen Gerichtskosten gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 GKG niedergeschlagen werden. Die außergerichtlichen Kosten sind regelmäßig dem Berufungsbeklagten aufzuerlegen.*)

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Online seit 26. Februar

IBRRS 2026, 0454
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Kostenberechnung: Architekt darf anrechenbare Kosten schätzen!

OLG Celle, Urteil vom 11.02.2026 - 14 U 172/24

1. Der Architekt genügt seiner Erstdarlegungslast, wenn er aufgrund der ihm zugänglichen Unterlagen und Informationen den Anteil der anrechenbaren Kosten sorgfältig schätzt, für die ihm sein Auftraggeber die notwendigen Auskünfte oder Unterlagen vertragswidrig vorenthalten hat.*)

2. Erst wenn der beklagte Auftraggeber die Schätzung des Architekten substantiiert bestritten hat, obliegt es dem klagenden Architekten, seinen Sachvortrag zu den Berechnungsgrundlagen gegebenenfalls zu ergänzen (BGH, IBR 1995, 64; OLG Hamm, IBR 2018, 330).*)

3. Ob die Grundlagen der Schätzung zutreffend ermittelt sind, ist keine Frage der Darlegung, sondern der Beweisaufnahme.*)

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IBRRS 2026, 0452
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Auftraggeber muss Auskömmlichkeit der Angebote prüfen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.01.2026 - 11 Verg 6/25

1. Wenn der Antragsteller mit seinem Nachprüfungsantrag die Unauskömmlichkeit des Angebots des Zuschlagsprätendenten zu einem der ausgeschriebenen Lose, verbunden mit dem Vorwurf einer Preisverlagerung auf ein weiteres Angebot zu einem anderen Los rügt und vorträgt, der Zuschlagsprätendent müsse mit beiden Angeboten ausgeschlossen werden, so erstreckt sich das Nachprüfungsverfahren auch auf die Vergabeentscheidung zu dem weiteren Los, selbst wenn der Antragsteller dazu kein Angebot abgegeben hat.*)

2. Wenn das Angebot des Zuschlagsprätendenten nur unwesentlich von dem durch einen fachkundigen Berater ermittelten Marktpreis abweicht und die Auftraggeberin die deutliche Abweichung zum Angebot des nächstbietenden Unternehmens zum Anlass genommen hat, die Plausibilität des Angebots mit Hilfe der Urkalkulation des Zuschlagsprätendenten zu prüfen, bei der sich keine Auffälligkeiten ergeben haben, so sind die Sorgfaltsanforderungen bei der Preisprüfung eingehalten.*)

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IBRRS 2026, 0443
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Befreiung von "im Angesicht des Falles" getroffenen Festsetzungen!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.01.2026 - 1 LA 114/25

Von im Angesicht des Falles getroffenen und damit den erklärten planerischen Willen der Gemeinde ausdrückenden Festsetzungen kann grundsätzlich keine Befreiung erteilt werden (Bestätigung der ständigen Senatsrspr., vgl. Senatsbeschl. v. 02.12.2016 - 1 LA 77/16, IBRRS 2017, 0245 = BauR 2017, 512 = BRS 84 Nr. 67).*)

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IBRRS 2026, 0447
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Kein Eigenbedarf: Kind muss nicht unbedingt ins Künstlerviertel

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 15.01.2026 - 122 C 36/25

1. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist auch im Verhältnis eines Mieters zum Untermieter möglich.

2. Für eine wirksame Kündigung bedarf es neben dem Nutzungs- oder Überlassungswillen eines besonderen Nutzungs-/Überlassungsinteresses.

3. Dieses liegt zwar nicht erst vor, wenn der Vermieter auf die Nutzung der Wohnung angewiesen ist, ein (ernsthafter) Wunsch allein reicht aber nicht aus. Der Wunsch muss sich auch auf vernünftige und nachvollziehbare Gründe stützen lassen.

4. Bei einer Kündigung durch einen Untervermieter steht nicht das starke Recht des Eigentümers dem schwächeren Besitzrecht des Mieters gegenüber, sondern es stehen sich zwei gleich starke/schwache Positionen gleichrangig gegenüber. Dies muss bei der Abwägung beachtet werden.

5. Dass das eigene Kind von der geräumigen eigenen Wohnung in eine untervermietete Wohnung in einem Künstlerviertel ziehen möchte, reicht dafür nicht aus.

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IBRRS 2026, 0445
Beitrag in Kürze
NachbarrechtNachbarrecht
Haftung des Grundstückseigentümers für durch seinen Mieter verursachte Brandschäden des Nachbarn?

OLG Stuttgart, Urteil vom 22.12.2025 - 12 U 117/25

1. Die Bestimmung des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB betrifft nicht den Fall, in dem zweifelhaft bleibt, ob nicht ein Ereignis die Verletzung verursacht hat, für das eine deliktische Haftungsverantwortlichkeit nicht besteht.*)

2. Der Anspruch des Grundstücksnachbarn aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog gegen den Eigentümer des benachbarten Grundstücks setzt voraus, dass die Beeinträchtigung wenigstens mittelbar auf den Willen des Eigentümers zurückgeht. Dies kann für den Fall einer Brandverursachung durch den Mieter nur dann angenommen werden, wenn der Eigentümer dem Mieter den Gebrauch seiner Sache mit der Erlaubnis zu störenden Handlungen überlassen hat oder wenn er es unterlässt, den Mieter von dem nach dem Mietvertrag unerlaubten, fremdes Eigentum beeinträchtigenden Gebrauch der Mietsache abzuhalten*)

3. Der Eigentümer ist nicht verantwortlich, wenn er den Mieter vor der Neujahrsnacht nicht auf einen sachgerechten Umgang mit Feuerwerkskörpern hinweist.*)

4. Die Regelung des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB kann keine Zweifel der Störereigenschaft überwinden.*)

5. Der Anspruch aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB beinhaltet keinen Ersatz für Gesundheitsschäden.*)

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IBRRS 2026, 0453
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Nach Hinweiserteilung: Abwarten, Tee trinken!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.04.2025 - 30 W 33/25

1. Der Sachverständige erhält eine Vergütung nur in Höhe des Auslagenvorschusses, wenn die tatsächlichen Kosten diesen erheblich übersteigen und der Sachverständige nicht rechtzeitig auf diesen Umstand hingewiesen hat.

2. Der Sachverständige ist nach Erteilung eines Hinweises auf die Kostenüberschreitung verpflichtet, im Zweifelsfall auf eine Rückmeldung des Gerichts zu warten, wie weiter verfahren werden soll (sog. Wartepflicht).

3. Wird der Vorschuss erheblich überschritten, kommt es nicht darauf an, dass es auch bei pflichtgemäßer Anzeige wegen der Mehrkosten zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit gekommen wäre.

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IBRRS 2026, 0449
Beitrag in Kürze
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anforderungen an eine wirksame Stundenhonorarvereinbarung?

BGH, Urteil vom 19.02.2026 - IX ZR 226/22

1. Die Vergütungsvereinbarung muss in der Textform genügender Weise auch den Anwendungsbereich der Honorarabrede erkennen lassen.*)

2. Für die Auslegung der Vergütungsvereinbarung dürfen auch außerhalb der Textform liegende Umstände herangezogen werden.*)

3. Die Klausel "Das vereinbarte Honorar kann über den Gebühren des RVG liegen (= Grundlage für evtl. Erstattungsansprüche gegen die Gegenpartei)" ist kein ausreichender Hinweis darauf, dass der Gegner im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss.*)

4. Eine in einer Vergütungsvereinbarung enthaltene Anerkenntnisklausel, nach deren Inhalt mit den Rechnungen dargestellte Bearbeitungszeiten für das Mandat vom Mandanten anerkannt seien, sollte der Mandant nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Rechnung auf Fehler hingewiesen haben, ist auch im Rechtsverkehr mit Unternehmern unwirksam (Fortführung BGH, IBR 2024, 603).*)

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IBRRS 2026, 0451
ProzessualesProzessuales
Überraschungsentscheidung = Gehörsverstoß!

BGH, Beschluss vom 04.02.2026 - XII ZR 77/25

1. Ein Gericht darf ohne vorherigen Hinweis nicht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte.

2. Das Gericht hat auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen und dem Prozessbeteiligten eine Möglichkeit zur Stellungnahme zu eröffnen. Dabei genügt es nicht, dass das Gericht allgemeine und pauschale Hinweise erteilt; es muss vielmehr die Parteien auf den für entscheidungserheblich erachteten Aspekt unmissverständlich hinweisen und ihnen Gelegenheit zur Abhilfe geben.

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Online seit 25. Februar

IBRRS 2026, 0424
Beitrag in Kürze
WerkvertragWerkvertrag
Kein Mängeleinbehalt "von oben", kein Mängeleinbehalt "nach unten"!

KG, Urteil vom 18.07.2025 - 14 U 41/20

1. Erhält der Hauptunternehmer vom Hauptauftraggeber eine Vergütung (auch) für das vom Nachunternehmer hergestellte Werk, dann wird der Vergütungsanspruch des Nachunternehmers gegen den Hauptunternehmer fällig (sog. Durchgriffsfälligkeit).

2. Verlangt der Nachunternehmer daraufhin vom Hauptunternehmer die fällige Vergütung, trägt der Hauptunternehmer die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Mängeln, aufgrund derer er die Zahlung der Vergütung verweigern will.

3. Jedenfalls dann, wenn sich der Hauptauftraggeber nicht gleichfalls wegen dieser Mängel auf ein Leistungsverweigerungsrecht beruft und einen Teil der Vergütung einbehält oder seine Mängelrechte auf andere Weise durchzusetzen versucht, kann sich der Hauptunternehmer nicht auf ein auf diese Mängel gründendes Leistungsverweigerungsrecht berufen (BGH, IBR 2007, 472).

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IBRRS 2026, 0441
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Nachunternehmer "nachgeschoben": Ausschluss des Angebots?

OLG Celle, Beschluss vom 12.02.2026 - 13 W 8/26

1. Zum Primärrechtsschutz in einem Verfahren zur Vergabe von Bauleistungen im Unterschwellenbereich.*)

2. Zu einer gemäß § 15 Abs. 3 VOB/A unzulässigen nachträglichen Angebotsänderung zählt grundsätzlich auch die Änderung eines ursprünglich nicht vorgesehenen Nachunternehmereinsatzes. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Auftraggeber im Angebot bereits verbindliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz verlangt hat.*)

3. Eine unzulässige Angebotsänderung führt zwar nicht dazu, dass das Angebot des Bieters per se auszuschließen wäre. Jedoch dürfen die daraus folgenden Änderungen bei der Prüfung und Wertung des Angebots nicht berücksichtigt werden.*)

4. Ist ein einstweiliger Verfügungsantrag auf die Untersagung des Zuschlags an einen konkurrierenden Bieter in einem Unterschwellenvergabeverfahren gerichtet, bemisst sich de Streitwert nach dem Zuschlagsinteresse des Antragstellers. Dieses drückt sich in dem mit dem Auftrag angestrebten Bruttogewinn aus und ist idR entsprechend § 50 Abs. 2 GKG mit 5 % der Bruttoauftragssumme zu bemessen.*)

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IBRRS 2026, 0433
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Landwirtschaftsfremder Betriebsteil im Außenbereich zulässig?

VGH Bayern, Beschluss vom 02.02.2026 - 9 ZB 24.2142

1. Ist ein landwirtschaftlicher Betrieb vorhanden, können einzelne Betätigungen - die bei isolierter Betrachtung landwirtschaftsfremd sind - durch ihre betriebliche Zuordnung zu der landwirtschaftlichen Tätigkeit von dieser gleichsam mitgezogen werden und damit an der Privilegierung teilnehmen, wenn es sich bei dem nicht privilegierten Betriebsteil gegenüber dem privilegierten Betrieb nur um eine bodenrechtliche Nebensache handelt, er dem landwirtschaftlichen Betrieb zu- und untergeordnet ist und ihm zur Erhaltung und Existenzsicherung eine zusätzliche Einkommensquelle schaffen soll.

2. Die Teilhabe eines zweckmäßigerweise angegliederten, für sich genommen nichtlandwirtschaftlichen Betriebsteils an der Privilegierung des Gesamtbetriebs findet ihre Grenze an dem Gebot, den Außenbereich grundsätzlich von ihm fremden Belastungen freizuhalten. Es muss daher auch hinsichtlich der "mitgezogenen" Nutzung noch ein enger Zusammenhang mit der Bodenertragsnutzung in ihren vielfältigen Formen gegeben sein.

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IBRRS 2026, 0444
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Aufklärungspflicht des Vermieters über eine Verkaufsabsicht?

LG Stuttgart, Beschluss vom 09.02.2026 - 13 S 67/25

Eine Aufklärungspflicht des Vermieters über eine Verkaufsabsicht besteht vor Abschluss eines unbefristeten Mietvertrags jedenfalls dann nicht, wenn diese noch nicht auf einen konkreten Kaufinteressenten konkretisiert ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 04.02.2015 – VIII ZR 154/14, IMR 2015, 139).*)

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IBRRS 2026, 0199
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann sind Angebote hinreichend bestimmt und vergleichbar?

LG München I, Urteil vom 03.07.2025 - 36 S 1486/24 WEG

1. Der Beschluss über Baumaßnahmen ist hinreichend bestimmt, wenn er erkennen lässt, durch wen welche konkreten Arbeiten zu welchem Preis ausgeführt werden sollen.

2. Die Reihenfolge der Abstimmungsfragen führt nicht zur Anfechtbarkeit eines Beschlusses.

3. Bei allen größeren Maßnahmen sind regelmäßig mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen, die vergleichbar sind oder aufgrund der Bepreisung der einzelnen Leistungen vergleichbar gemacht werden können.

4. Die Angebote müssen nicht in jeder Hinsicht anhand eines konkreten Leistungsverzeichnisses vergleichbar sein. Vielmehr können auch Angebote verglichen werden, die eine Pauschalvergütung enthalten oder die die Vergütung in Preisbestandteile oder Teilentgelte aufteilen.

5. Erhält bereits das erste Angebot die absolute Mehrheit, darf die Abstimmung bereits nach der Abstimmung über das erste Angebot abgebrochen werden, da keines der weiteren Angebote mehr Stimmen auf sich hätte vereinigen können.

...

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IBRRS 2026, 0346
SteuerrechtSteuerrecht
Zwangsverwaltung und Grundschulden bei Betriebsaufspaltung

BFH, Urteil vom 25.06.2025 - IV R 1/23

1. Steuerpflichtige Einkünfte aus der Vermietung der Zwangsverwaltung unterliegender, zum Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft gehörender Grundstücke sind der Mitunternehmerschaft als Grundpfandschuldnerin zuzurechnen.*)

2. Der Zwangsverwalter von Grundstücken im Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft ist nicht Entrichtungsschuldner für die Einkommensteuer der Mitunternehmer auf die in ihrem Gewinnanteil enthaltenen Mieterträge.*)

3. Im Fall einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung sind die bei der Besitzgesellschaft bestehenden Grundschulden, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten der Betriebsgesellschaft zur Verbesserung deren Vermögens- und Ertragslage dienen, durch den Betrieb der Besitzgesellschaft veranlasst.*)

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IBRRS 2026, 0332
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wie wird Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek zurückgenommen?

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.08.2025 - 12 Wx 23/25

Die Rücknahme des Antrages auf Eintragung einer Zwangshypothek bedarf nach § 31 Satz 1 GBO der in § 29 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 GBO vorgeschriebenen Form, also der öffentlichen Beurkundung oder der öffentlichen Beglaubigung.*)

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IBRRS 2026, 0409
ProzessualesProzessuales
Klagerücknahme ist bedingungsfeindlich!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.01.2026 - 3 W 1/26

Die Klagerücknahme ist als Parteiprozesshandlung bedingungsfeindlich.*)

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Online seit 24. Februar

IBRRS 2026, 0416
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Wenn es gebaut ist, ist es gebaut!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2024 - 2 U 53/24

1. Auch wenn der Auftraggeber die beauftragten Leistungen beim Auftragnehmer nicht abruft, sondern diese durch einen Drittunternehmer ausführen lässt, ist das nicht zwingend als Kündigung oder einvernehmliche Vertragsaufhebung anzusehen.

2. Klagt der Auftragnehmer auf Zahlung des vereinbarten Werklohns Zug um Zug gegen Erbringung der vertraglich geschuldeten Werkleistung, kann der Auftraggeber die Zahlung verweigern, wenn der Aufwand für die Erfüllung in einem krassen Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Auftragnehmers steht, weil der Auftraggeber (hier) die vertragliche Leistung durch einen Drittunternehmer hat ausführen lassen und der Rückbau erhebliche Kosten auslösen würde.

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IBRRS 2026, 0395
VergabeVergabe
„Bestellbau" oder (vergabefreier) Mietvertrag?

VK Sachsen, Beschluss vom 04.09.2025 - 1/SVK/016-25

Weist ein Vertrag zugleich Elemente eines öffentlichen Bauauftrags und Elemente eines Auftrags anderer Art auf, bestimmt sich nach der Hauptleistung des Vertrags, welche gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften anwendbar sind. Besteht die Hauptleistung in der Nutzungsüberlassung, handelt es sich um einen Mietvertrag.*)

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IBRRS 2026, 0422
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann wird das Maß der baulichen Nutzung überschritten?

VGH Bayern, Urteil vom 02.02.2026 - 2 B 24.2129

1. Ein Bauvorhaben fügt sich nur dann nach dem Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein, wenn es dort Referenzobjekte gibt, die bei einer wertenden Gesamtbetrachtung von Grundfläche, Geschosszahl und Höhe, bei offener Bebauung auch nach dem Verhältnis zur Freifläche, vergleichbar sind.

2. Gebäude prägen ihre Umgebung nicht durch einzelne Maßbestimmungsfaktoren, sondern erzielen ihre optische maßstabsbildende Wirkung durch ihr gesamtes Erscheinungsbild. Die Übereinstimmung von Vorhaben und Referenzobjekten nur in einem Maßfaktor genügt nicht.

3. Es existiert kein Grundsatz, nach dem eine Überschreitung allgemein anhand eines prozentualen Maßstabes als nicht rahmenüberschreitend gilt; es bedarf stets einer wertenden Einzelfallbetrachtung.

4. Ein Vorhaben ist geeignet, bodenrechtliche Spannungen zu begründen, wenn die von ihm ausgehende Bezugsfallwirkung zu einer Nachverdichtung in der näheren Umgebung führen kann.

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IBRRS 2026, 0365
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
"Manager" ist kein Hausverwalter!

LG Darmstadt, Urteil vom 30.01.2026 - 28 O 154/24

1. "Managementkosten"- sowie Endrenovierungsklauseln ohne Rücksicht auf Abnutzung oder Renovierungsbedarf sind bei Gewerberaummiete unwirksam.

2. Eine AGB-Kontrolle (§ 307 BGB) durch negative Feststellungsklage ist zulässig.

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IBRRS 2026, 0381
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtswidrig ausgeschlossener Eigentümer muss sich wehren!

AG Herne, Urteil vom 11.11.2025 - 28 C 3/25

1. Bei der Verletzung von Mitwirkungsrechten ist für die Nichtigkeitsfolge vorauszusetzen, dass die betroffenen Mitglieder in besonderer Weise schutzbedürftig und auf die Nichtigkeitsfolge in besonderer Weise angewiesen sind.

2. Von einem Eigentümer, der auf welch böswillige und rechtswidrige Art auch immer von der Versammlung ausgeschlossen wurde, kann grundsätzlich erwartet werden, dass er die Verletzung seiner Rechte, seien sie auch noch so gravierend, in einer Anfechtungsklage rügt.

3. Für eine zeitlich unbegrenzte Schwebe der Beschlüsse muss ein hinreichender Grund vorhanden sein, der in der Person des betroffenen Eigentümers liegen muss.

4. Die (rechtzeitige) Anfechtung führt allerdings zur Ungültigkeit der angefochtenen Beschlüsse wegen des Verstoßes gegen die Mitwirkungsrechte.

5. Es steht der Zulässigkeit der Klage nicht entgegen, wenn ein Klageantrag nicht ausdrücklich als solcher bezeichnet ist, sich jedoch aus den Umständen ergibt, was das Anliegen der Klage ist.

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IBRRS 2026, 0380
ProzessualesProzessuales
Beschwerdestreitwert bei nicht erfolgter Sachverständigenablehnung?

OLG Hamburg, Beschluss vom 22.12.2025 - 4 W 153/15

1. Der Wert des Verfahrens über die Beschwerde gegen eine nicht erfolgte Sachverständigenablehnung ist nach § 3 ZPO dem Grundsatz nach auf ein Drittel des Hauptsachestreitwerts zu bemessen.

2. Bezieht sich die Befangenheit auf einen eindeutig abgrenzbaren Teil des Anspruchs, dann ist als relevanter Hauptsachestreitwert nicht der gesamte Betrag der geltend gemachten Ansprüche anzusetzen, vielmehr ist nur der Wert dieses eindeutig abgrenzbaren Teils heranzuziehen. Entscheidend für den Wert ist also, worauf sich die angeordnete Begutachtung bezieht.

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Online seit 23. Februar

IBRRS 2026, 0406
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Teilschlussrechnung nur bei in sich abgeschlossener Teilleistung!

OLG Naumburg, Urteil vom 04.03.2025 - 2 U 50/24

1. Bei einem VOB/B-Vertrag setzt die Stellung einer Teilschlussrechnung voraus, dass ein "in sich abgeschlossener Teil der Leistung" erbracht wurde.

2. Eine Teilschlussrechnung kann selbst dann in eine Abschlagsrechnung umzudeuten sein, wenn die Parteien ausdrücklich die Stellung einer Teilschlussrechnung (hier: isoliert über einen "GU-Zuschlag") vereinbart haben.

3. Nach Eintritt der Schlussrechnungsreife (hier: durch einvernehmliche Vertragsaufhebung) kann der Unternehmer keine Abschlagszahlungen mehr verlangen.

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IBRRS 2026, 0394
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebotswertung ist in Prosa zu dokumentieren!

VK Sachsen, Beschluss vom 17.12.2025 - 1/SVK/027-25

1. Ist der Abruf eines Einzelauftrags mit einem Wettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern (Miniwettbewerb) verbunden, besteht die Möglichkeit vergaberechtlichen Primärrechtsschutzes für Einzelaufträge auch dann, wenn der Wert des Einzelauftrags nicht den maßgeblichen EU-Schwellenwert erreicht.*)

2. Wesentliches und unverzichtbares Kennzeichen einer Auftragsvergabe im Wettbewerb ist die Gewährleistung eines Geheimwettbewerbs zwischen den an der Ausschreibung teilnehmenden Bietern. Nur dann, wenn jeder Bieter die ausgeschriebene Leistung in Unkenntnis der Angebote, Angebotsgrundlagen und Angebotskalkulation seiner Mitbewerber um den Zuschlag anbietet, ist ein echter Bieterwettbewerb möglich.*)

3. Die Dokumentation eines Wertungsergebnisses mit schlichten Zahlen ohne Verschriftlichung der das Ergebnis erläuternden Gründe verstößt gegen das Transparenzgebot (§ 97 Abs. 1 GWB), da die so erfolgte Wertung der Angebote es in keiner Weise zulässt, die Erwägungen nachzuvollziehen.*)

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IBRRS 2026, 0421
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abwägungsfehlerfreie Festsetzung von Freiflächen?

VGH Bayern, Beschluss vom 25.11.2025 - 1 N 23.932

Eine Planung kann in nicht zu beanstandender Weise zur Sicherung von Freiflächen und Sichtbeziehungen landwirtschaftliche Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind, festsetzen. Schließt ein Bebauungsplan eine (weitere) Bebauung aus, so setzt eine ordnungsgemäße Abwägung voraus, dass nicht nur die städtebauliche Erforderlichkeit der Festsetzung in die Erwägungen eingestellt wird.*)

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IBRRS 2026, 0430
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kündigungs-Chaos: Irrender Vermieter muss Schadensersatz zahlen

OLG München, Beschluss vom 23.07.2025 - 32 U 3422/24

1. Spricht ein Vermieter eines langfristigen Mietvertrags eine - unberechtigte - Kündigung wegen eines behaupteten Schriftformmangels aus, so macht er sich nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB gegenüber dem Mieter grundsätzlich schadensersatzpflichtig, wenn dieser aufgrund der Kündigung das Mietobjekt räumt und herausgibt.*)

2. Das Verschulden des Vermieters entfällt nicht deshalb, weil zwei Großkanzleien im Rahmen einer due diligence Prüfung bei Erwerb des Anwesens die Kündigung im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung als erfolgversprechend angesehen haben.*)

3. Den Mieter trifft regelmäßig kein Mitverschulden, wenn er die Mietsache räumt und an den Vermieter herausgibt, ohne sich auf eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter einzulassen oder einen Rechtsstreit zu führen.*)

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IBRRS 2026, 0436
Mit Beitrag
AGBAGB
Abgeänderte Klausel = Individualvereinbarung?

OLG Hamm, Urteil vom 29.01.2026 - 18 U 53/25

1. Eine im Zuge der Vertragsverhandlungen erfolgende individuelle Änderung des Wortlauts einer (ursprünglich) gemäß § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB vorformulierten Klausel steht dem AGB-Charakter der schließlich vereinbarten Klausel nicht per se entgegen, sondern stellt lediglich ein Indiz für eine Individualvereinbarung i.S.v. § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB dar.*)

2. Eine AGB-Klausel des Maklerkunden, die den Makler zur Rückzahlung der Provision für den Fall verpflichtet, dass der Hauptvertrag (Kaufvertrag) – aus welchen Gründen auch immer – nicht durchgeführt wird, widerspricht dem gesetzlichen Leitbild des Maklervertrags und kann gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam sein. Der Senat hält insoweit nicht mehr an seiner im Urteil vom 12.02.2001 - 18 U 72/00, IBRRS 2002, 1337 = IMRRS 2002, 0559, geäußerten Auffassung fest.*)

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