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IBRRS 2026, 0059
BauvertragBauvertrag
"Ein Vertrag, sie zu knechten ..." (frei nach J. R. R. Tolkien)

OLG Bamberg, Urteil vom 19.02.2025 - 3 UKl 13/24

In einem vom Unternehmer vorformulierten Fertighausbauvertrag sind u.a. folgende Klauseln unwirksam:

1. "Mehrkosten, die aus öffentlich-rechtlichen Vorgaben oder behördlichen Auflagen resultieren (z. B. bei Schneelasten), trägt der Bauherr."

2. "Ändert sich [die MwSt in Höhe von derzeit 19%, die in den Preisen enthalten ist] während der Laufzeit des Vertrages, so erfolgt - nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung - eine entsprechende Korrektur zum Zeitpunkt der Änderung des Umsatzsteuersatzes."

3. "Der in Ziffer 1.1. angegebene Gesamtpreis ist - vorbehaltlich Ziffer 1.5 oder einer anderen Änderung im vertragsgegenständlichen Hausvorschlag - für den Zeitraum von 14 Monaten ab Unterzeichnung des Bauvertrages ein Festpreis. [...] Werden die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt oder läuft die Festpreisbindung aus anderen von X. nicht zu vertretenden Gründen aus, ist X. berechtigt, den Gesamtpreis um jenen Prozentsatz anzupassen, um den sich der von dem statistischen Bundesamt ermittelte Baupreisindex Wohngebäude zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerks verändert hat."

4. "Der in Ziffer 1.1. angegebene Gesamtpreis ist - vorbehaltlich Ziffer 1.5 oder einer anderen Änderung im vertragsgegenständlichen Hausvorschlag - für den Zeitraum von 14 Monaten ab Unterzeichnung des Bauvertrages ein Festpreis. [...]"

5. "Der Termin für den Beginn der Bauleistungen vor Ort wird eingehalten, sofern der Bauherr die vertraglichen Liefervoraussetzungen gem. Ziffer 7.1 und 7.2 dieses Vertrages termingerecht erfüllt hat, wobei sich die dort genannten Vorlaufzeiten der einzelnen Mitwirkungspflichten um die Zeiten eines etwaigen Betriebsurlaubes von X. verlängern."

6. "[Der Zeitraum für die Dauer der Bauleistungen verlängert sich auch bei] Auflagen, die durch Behörden und/ oder sonstige Institutionen erteilt werden."

[...]

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IBRRS 2026, 0047
VergabeVergabe
Noch technische Vergabeberatung oder schon Rechtsberatung?

LG Halle, Beschluss vom 18.12.2025 - 8 O 55/25

1. Der öffentliche Auftraggeber handelt widerrechtlich, wenn er nichtanwaltliche Dritte dazu auffordert, Angebote über die Erbringung von unerlaubten Rechtsdienstleistungen abzugeben.

2. Soll der Beschaffungsdienstleister jede Art von Vergabe und jede Art von Leistung umfassend vorbereiten und vergeben, seien es rechtliche Begründungen für verfahrensprägende Entscheidungen (Losbildung, Zuschlagskriterien), komplexe Nachforderungsprüfungen und Aufklärungen sowie umfassende Eignungsprüfungen und Angebotswertungen unter Zugrundelegung unterschiedlicher, selbst zuvor rechtlich geprüfter und eingeführter Kriterien, dann handelt es sich nach Umfang und Inhalt nicht mehr um eine zulässige Nebenleistung zur Haupttätigkeit.

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IBRRS 2026, 0015
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Baubehörde kann Frist für Beseitigungsbeginn setzen!

OVG Saarland, Beschluss vom 20.11.2025 - 2 B 134/25

1. Ein besonderes Vollzugsinteresse kommt dann in Betracht, wenn sich die Inanspruchnahme von Rechtsbehelfen von vornherein als missbräuchlich darstellt oder wenn - bei einem notorischen Schwarzbauer - wiederholte Baurechtsverstöße darauf mündeten, dass der Bauherr die mit Widerspruch und Anfechtungsklage verbundene aufschiebende Wirkung gezielt instrumentalisieren, um von ihnen selbst als baurechtswidrig erkannte Vorhaben möglichst lange nutzen zu können.*)

2. § 34 Abs. 3a BauGB dient der Wohnbauerleichterung in Anknüpfung an einen legalen Bestand, nicht jedoch dazu, eine Freigabe von illegal errichteten Schwarzbauten nachträglich zu ermöglichen.*)

3. § 82 Abs. 1 LBO ermächtigt die Bauaufsichtsbehörde, eine Frist für die Beendigung der Beseitigung, aber auch für deren Beginn zu verfügen.*)

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IBRRS 2025, 3298
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Die Betriebskostenabrechnung und ihre Folgen

AG Stadthagen, Urteil vom 10.07.2024 - 4 C 531/23

Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnungen müssen nicht nur substanziiert sein, sondern setzen auch eine vorherige Belegeinsicht voraus.

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IBRRS 2025, 3273
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anfechtung der Jahresabrechnung nur noch begrenzt möglich

AG Frankenthal, Urteil vom 28.03.2024 - 3a C 249/21

1. Fehler in der vom Verwalter vorgelegten Jahresabrechnung können eine Anfechtung des Beschlusses über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung von Vorschüssen grundsätzlich nur dann begründen, wenn sie sich auf die Höhe der Zahlungspflichten der Wohnungseigentümer, also auf die von ihnen zu leistenden Nachschüsse oder den Umfang der Anpassung der beschlossenen Vorschüsse auswirken.

2. Der Vermögensbericht als solcher ist überhaupt nicht mehr Gegenstand der Beschlussfassung über die von den Eigentümern zu zahlenden Nachschüsse bzw. über die Anpassung der Vorschüsse, so dass eine fehlerhafte Darstellung der Instandhaltungsrücklage und der Inhalt des Vermögensberichtes nicht zur Anfechtung des Beschlusses berechtigen.

3. Lehnt die Gemeinschaft die Ergreifung von Schadensersatzansprüchen gegen die Hausverwaltung aufgrund Arbeiten am Entwässerungssystem ab, obwohl diese Arbeiten geltendem Recht widersprechen und dies aus einen (teureren) Vergleichsangebot ersichtlich ist, widerspricht dies ordnungsmäßiger Verwaltung.

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IBRRS 2025, 0714
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Prüfung der textlichen Bestimmungen bei Fehlen der "beigefügten Skizze"

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.11.2024 - 5 W 63/24

1. Eine Zwischenverfügung, mit der dem Antragsteller die Vorlage einer Löschungsbewilligung aufgegeben wird, darf jedenfalls dann nicht ergehen, wenn aus dem Vorbringen des Antragstellers offenbar wird, dass eine solche Bewilligung nicht existiert.*)

2. Ob eine Grundbucheintragung inhaltlich unzulässig ist, ist anhand der Grundbucheintragung und der zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung zu beurteilen, deren Verbleib ggf. im Rahmen des Amtsverfahrens nach § 148 GBO i.V.m. den entsprechenden landesrechtlichen Verordnungen aufgeklärt werden muss. Eine Prüfung lediglich anhand einer vom Antragsteller vorgelegten Abschrift der Bezugsurkunde und der Erklärung, die darin in Bezug genommene Skizze sei nicht auffindbar, wäre nicht statthaft.*)

3. Verweist die Eintragungsbewilligung eines Geh- und Fahrrechts wegen des Ausübungsbereichs auf eine "beigefügte Skizze" und fehlt es mangels Beifügung an der wirksamen Bezugnahme, ist weiter zu prüfen, ob die wörtliche Beschreibung des Inhalts der Dienstbarkeit in der notariell beglaubigten Urkunde für sich genommen eine hinreichend eindeutige Bezeichnung der Ausübungsstelle ergibt.*)

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IBRRS 2026, 0050
ProzessualesProzessuales
Voraussetzungen für Niederschlagung der Gerichtskosten?

BGH, Beschluss vom 12.12.2025 - I ZB 77/25

Eine Niederschlagung der Gerichtskosten gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG setzt einen offensichtlichen und schweren Verfahrensfehler oder eine eindeutige Verkennung materiellen Rechts voraus.

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IBRRS 2025, 3305
ProzessualesProzessuales
Klagen auf Notwegerecht richten sich gegen den Verband

OLG Schleswig, Urteil vom 29.10.2025 - 12 U 23/25

1. Klagen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, sind grundsätzlich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten, nicht gegen einzelne Miteigentümer.

2. Auch Nachbarrechte wie das Notwegerecht nach § 917 BGB fallen unter § 9a Abs. 2 WEG.

3. Auch schon vor Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Notwegrecht nur einheitlich geltend gemacht werden kann.

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Online seit gestern

IBRRS 2026, 0019
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Muss der Architekt auch (notwendige) Freianlagen planen?

OLG Köln, Urteil vom 05.11.2025 - 11 U 138/23

1. Der Architekt kann kein zusätzliches Honorar für zusätzliche Planungsvarianten verlangen, wenn diese wegen mangelhafter Leistungserbringung notwendig wurden (hier: unterlassenes Erfragen der Kostenvorstellungen des Auftraggebers).

2. Werden im Rahmen der Baugenehmigung für ein Gebäude auch Anforderungen an Außenanlagen gestellt, die bei der Planung des Gebäudes zu berücksichtigen sind (hier: Angaben zu Zufahrts- und Rettungswegen sowie notwendigen Stellplätzen), ist der Architektenvertrag regelmäßig dahin auszulegen, dass die erforderlichen Leistungen der Freianlagenplanung zumindest konkludent vom Architektenvertrag erfasst sind.

3. Zur Zulässigkeit eines Grundurteils bei einer aus mehreren Positionen bestehenden Architekten-Honorarrechnung.*)

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IBRRS 2026, 0043
VergabeVergabe
Wie detailliert ist eine Auswahlentscheidung zu dokumentieren?

VK Saarland, Beschluss vom 15.09.2025 - 3 VK 2/25

1. Wird die Auswahlentscheidung zur Vergabenachprüfung gestellt, untersuchen die Nachprüfungsinstanzen gerade auch die Benotung des Angebots des rügenden Bieters als solche und in Relation zu den übrigen Angeboten, insbesondere demjenigen des Zuschlagsprätendenten.

2. Auch wenn dem Auftraggeber bei der Bewertung und Benotung ein Beurteilungsspielraum zustehen muss, sind seine diesbezüglichen Bewertungsentscheidungen insbesondere auch daraufhin überprüfbar, ob die jeweiligen Noten im Vergleich ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters plausibel vergeben wurden.

3. Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die mitgeteilten Gründe für getroffene Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind. Dabei sind die Anforderungen an den Detaillierungsgrad aus Gründen der Nachvollziehbarkeit größer, wenn es um die Dokumentation von Entscheidungen geht, die die Ausübung von Ermessen oder die Ausfüllung eines Beurteilungsspielraums enthalten.

4. Für eine transparente und diskriminierungsfreie Wertung dürfen regelmäßig fehlende Erfahrungen bei erstmaliger Zusammenarbeit in der Bietergemeinsacht nicht als alleiniges Wertungskriterium herangezogen werden. Grundsätzlich darf die Rechtsform eines Bieters kein Kriterium für Zulassung oder Ausschluss sein, es sei denn, dass dies durch sachliche Gründe und zur Gewährleistung der Auftragsdurchführung gerechtfertigt werden kann.

5. Die Anforderungen an die Darlegung einer Rechtsverletzung dürfen nicht überspannt werden. Wenn ein Bieter keine Möglichkeit hat, zu Anhaltspunkten oder Indizien, die für einen Vergabeverstoß sprechen könnten, vorzutragen, dann ist auch eine Behauptung "ins Blaue hinein" ausreichend.

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IBRRS 2026, 0046
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Festgesetzte Baugrenzen gelten für den gesamten B-Plan!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.12.2025 - 1 ME 109/25

1. Ein Grundstück, das im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mit Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche außerhalb der festgesetzten Flächen liegt, ist nicht bebaubar. Diese Wirkung kann auch über das Baugebiet, in dem sich die Baugrenzen befinden, hinausreichen.*)

2. Es bleibt offen, ob sich diese Wirkung aus § 23 Abs. 3 Satz 1 BauNVO oder aus § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB ergibt.*)

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IBRRS 2025, 3284
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung wegen Zahlungsverzugs: Ordentliche Kündigung führt nicht automatisch zu Mietende!

LG Leipzig, Beschluss vom 19.06.2025 - 2 S 264/24

1. Nicht jede auf einen Mietrückstand gestützte, hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung führt im Ergebnis "ohnehin" zur Beendigung des Mietverhältnisses.

2. Maßgeblich ist, ob im konkreten Fall der Pflichtverletzung soviel Gewicht beizumessen ist, dass das Vertrauensverhältnis der Parteien hierdurch nachhaltig gestört worden ist und welche Bemühungen Mieter zur Erfüllung/Schadensbeseitigung unternommen hat.

3. Die Höhe der ausstehenden Mietzahlungen, der vollständige Ausgleich der offenen Mietforderungen, die künftige Einrichtung des Dauerauftrags durch den Mieter und die wirtschaftlichen Konsequenzen für den Vermieter sind hierbei zu würdigen.

4. Macht der Vermieter im Räumungsprozess selbst den Vorschlag, bei Kostenübernahme durch den Mieter das Mietverhältnis fortzusetzen, wird deutlich, dass das Vertrauensverhältnis der Parteien noch besteht.

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IBRRS 2026, 0033
GewerberaummieteGewerberaummiete
Falsches Mietende kann angefochten werden

AG Neukölln, Urteil vom 11.12.2025 - 2 C 305/25

1. Bei fehlendem Erklärungsbewusstsein steht dem Erklärenden ein Anfechtungsrecht gem. § 119 Absatz 1 BGB analog zu.

2. Berücksichtigt der Vermieter bei der Bestätigung der Kündigung des Mieters versehentlich einen Kündigungsausschluss nicht und gibt somit ein früheres Datum als Mietende an, kann er diese Erklärung anfechten.

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IBRRS 2026, 0057
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verjährungsverzicht ist nicht zu Lasten des Erklärenden auszulegen!

OLG Schleswig, Beschluss vom 20.11.2025 - 7 U 52/25

1. Ein einseitiger Verjährungsverzicht ist nach §§ 133, 157 BGB auszulegen.*)

2. Die Darlegungs- und Beweislast für die Reichweite der Verjährungsverzichtserklärung trägt der Anspruchsteller. Es gibt keinen Grundsatz, dass Unklarheiten zu Lasten des Erklärenden gehen. Wird die Verzichtserklärung auf das „Stammrecht“ beschränkt, erstreckt sich der Verzicht nicht auf die laufenden Forderungen, selbst wenn der Verjährungsverzicht „wunschgemäß“ erteilt wird und der „Wunsch“ des Anspruchstellers erkennbar auf einen umfassenden Verzicht gerichtet war.*)

3. Es ist nicht treuwidrig, wenn sich der Schuldner bei einer unklaren Verjährungsverzichtserklärung später auf Verjährung beruft. § 242 BGB greift im Hinblick auf den Zweck der Verjährungsvorschriften nur bei groben Verstößen gegen Treu und Glauben.*)

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IBRRS 2026, 0049
ProzessualesProzessuales
Über rechtzeitigen Fristverlängerungsantrag ist zu entscheiden!

BGH, Beschluss vom 10.12.2025 - XII ZB 350/25

1. Die Versagung eines Fristverlängerungsantrags zur Stellungnahme verletzt das rechtliche Gehör, wenn das Gericht ohne Entscheidung über den Antrag eine instanzabschließende Entscheidung trifft.

2. Die Zurückweisung eines Fristverlängerungsantrags ohne Berücksichtigung der vorgetragenen Gründe verstößt gegen den Amtsermittlungsgrundsatz.

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IBRRS 2026, 0029
ProzessualesProzessuales
Wenn die E-Akte löchriger ist als ein Schweizer-Käse ...

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.09.2025 - 3 W 1/25

1. Die Verpflichtung zur vollständigen Aktenführung im Zivilprozess, wie sie in den jeweiligen Aktenordnungen zum Ausdruck kommt, sichert den Anspruch der Parteien und Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG.*)

2. Werden wesentliche Teile einer ursprünglich in Papierform geführten Akte nicht bzw. nicht vollständig in die rein elektronisch geführte Akte übernommen, ist die Pflicht zur vollständigen Aktenführung in so schwerwiegendem Maße verletzt, dass eine hierauf beruhende Entscheidung unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht mehr hingenommen werden kann.*)

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Online seit 9. Januar

IBRRS 2026, 0012
BauvertragBauvertrag
Angebot nach drei Monaten angenommen: Kein Vertragsschluss!

LG Darmstadt, Urteil vom 31.10.2025 - 19 O 185/24

1. Auch ein Verbraucherbauvertrag ist grundsätzlich bei Abschluss unter Anwesenden sofort anzunehmen, § 147 Abs. 1 Satz 1 BGB.*)

2. Die Annahme mehrere Monate nach der Erklärung des Verbrauchers und nach Ablauf eines eingeräumten Widerrufsrechts ist nicht mehr rechtzeitig im Sinne des § 147 Abs. 2 BGB.*)

3. Zum Rechtsbindungswillen auf Abschluss eines Vertrages, wenn beide Parteien bereits davon ausgehen, ein Vertrag sei abgeschlossen worden.*)

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IBRRS 2026, 0044
VergabeVergabe
Arbeiten nach Schlussrechnungsstellung sind neuer Bauauftrag!

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 18.12.2025 - Rs. C-820/24

Art. 72 der Richtlinie 2014/24/EU ist dahin auszulegen, dass das Vorgehen eines öffentlichen Auftraggebers, der den Auftragnehmer mit der Ausführung neuer Bauleistungen in einem anderen als dem im ursprünglichen Auftrag vorgesehenen Gebäude beauftragt, keine Änderung des Bauauftrags während seiner Laufzeit darstellt, wenn

a) die im ursprünglichen Auftrag vereinbarte Ausführungsfrist abgelaufen ist,

b) der Auftragnehmer die ihm nach diesem ursprünglichen Auftrag obliegenden Leistungen zur Zufriedenheit des öffentlichen Auftraggebers erbracht hat und

c) die Schlussrechnung gestellt hat, der öffentliche Auftraggeber aber den in der Rechnung festgesetzten Preis noch nicht gezahlt hat.

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IBRRS 2024, 3567
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Muss im urbanen Gebiet das Wohnen erlaubt sein?

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.10.2024 - 2 K 32/23

1. Es stellt keinen zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans führenden Verfahrensfehler dar, wenn der Entwurf eines Umweltberichts nicht Gegenstand eines Offenlegungsbeschlusses ist.*)

2. Wegen der nur mittelbaren Bedeutung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände für die Bauleitplanung bedarf es im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans lediglich einer Abschätzung durch den Plangeber, ob der Verwirklichung der Planung artenschutzrechtliche Verbotstatbestände als unüberwindliche Vollzugshindernisse entgegenstehen werden. Bei einem Angebotsbebauungsplan, mit dem ein überwiegend bebautes Gebiet überplant wird, kann es genügen, sich auf eine Potenzialabschätzung zu stützen.*)

3. Die für ein urbanes Gebiet nach § 6a BauNVO kennzeichnende Nutzungsmischung wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass die für ein solches Gebiet prägende Wohnnutzung in verschiedenen Teilgebieten ausgeschlossen ist und im übrigen Plangebiet auf den vorhandenen Bestand beschränkt wird.*)

4. Zum Trennungsgebot des § 50 Satz 1 BImSchG und Anwendung des Leitfadens "Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung - Umsetzung § 50 BImSchG" des Technischen Ausschusses für Anlagensicherheit der Störfall-Kommission beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in der zweiten, überarbeiteten Fassung vom November 2010 (KAS-18) bei Überplanung einer Gemengelage.*)

5. Das einem Bebauungsplan zu Grunde liegende Planungskonzept für eine ordnungsgemäße Gewichtung der einzustellenden privaten Belange setzt nicht nur eine sorgfältige Ermittlung des aktuell vorhandenen Bestandes an baulichen Anlagen und der baulichen Ausnutzung der Grundstücke im Plangebiet voraus, sondern auch eine sorgfältige Ermittlung der nach § 34 BauGB möglichen baulichen Ausnutzung der Grundstücke. Die Gemeinde muss den Nachweis erbringen, dass eine sorgfältige Bestandsaufnahme tatsächlich stattgefunden hat.*)

6. Führt ein Bebauungsplan zu einer erhöhten Verkehrsbelastung einer Straße mit möglichen Lärmimmissionen für eine vorhandene Wohnbebauung, kann nach Maßgabe von § 2 Abs. 3 BauGB nur dann auf die Ermittlung konkret zu erwartender Immissionswerte verzichtet werden, wenn schon nach der Zahl der täglich zu erwartenden Kfz-Bewegungen im Hinblick auf die konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls keine Belästigungen zu besorgen sind, die die Geringfügigkeits- oder Bagatellgrenze überschreiten. Wählt die Gemeinde das Instrument der Angebotsplanung, muss sie grundsätzlich von einer maximalen Ausnutzung der Festsetzungen des Bebauungsplans ausgehen.*)

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IBRRS 2025, 3318
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremse gilt nicht mehr nach freiwilliger Mietsenkung

BGH, Urteil vom 17.12.2025 - VIII ZR 56/25

Auf die Vereinbarung einer reduzierten Miete während eines laufenden Mietverhältnisses finden die Regelungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d ff. BGB) keine Anwendung (Fortführung von Senatsurteil vom 28.09.2022 - VIII ZR 300/21, IMR 2022, 483 = NJW-RR 2022, 1666).*)

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IBRRS 2026, 0031
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Gewerbliche Nutzung einer Mietwohnung durch Impressumsangabe?

AG Hamburg, Urteil vom 19.12.2025 - 49 C 213/25

1. Ohne besondere Vereinbarung darf ein Mieter in der Wohnung eine Erwerbstätigkeit ausüben, sofern diese nicht nach außen in Erscheinung tritt.

2. Die ist für rein geistige oder künstlerische Tätigkeiten, die weder besonderen räumlichen Aufwand erfordern, noch irgendwelche Störungen verursachen, wie etwa Schriftstellerei, Malerei oder auch eine Erfinder- oder Konstrukteurstätigkeit sowie ähnliche Berufe, bei denen typisch ist, dass die Berufsausübung in der Wohnung erfolge, der Fall.

3. Eine Außenwirkung liegt nicht bereits bei einer bloßen Anbringung eines Briefkastens des betreffenden ohne Waren- oder Personalverkehr in der Wohnung betriebenen Unternehmens und einer Adressangabe im Internet (Impressum), nach der sich der Sitz des betreffenden Unternehmens in der streitgegenständlichen Wohnung befindet, vor.

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IBRRS 2026, 0053
SteuerrechtSteuerrecht
Anmietung eines Pkw-Stellplatzes als Werbungskosten?

BFH, Urteil vom 20.11.2025 - VI R 4/23

Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes nur mit höchstens 1.000 Euro im Monat angesetzt werden können. Sie sind, soweit notwendig, als Werbungskosten wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung abziehbar.*)

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IBRRS 2026, 0040
ProzessualesProzessuales
Beweisvereitelung führt (nur) zu Beweiserleichterungen!

BGH, Urteil vom 15.10.2025 - IV ZR 157/24

1. Ist eine zum Schutz der Geheimhaltungsinteressen des Versicherers gebotene und geeignete Geheimhaltungsanordnung gemäß §§ 172 Nr. 2, 174 Abs. 3 GVG nur deshalb ausgeblieben, weil der Prozessbevollmächtigte des Versicherungsnehmers nicht selbst im Termin erschienen ist (sondern nur ein Terminsvertreter), und ist der Versicherer deshalb daran gehindert gewesen, vollständig zu den Grundlagen einer Beitragserhöhung vorzutragen, so kann darin eine Beweisvereitelung liegen. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn das Gericht die Parteien vor dem Termin darauf hingewiesen hat, dass es den Erlass von Geheimhaltungsanordnungen beabsichtigt, welche Personen verpflichtet werden sollen und welche Folgen das Ausbleiben haben kann.*)

2. Liegen die Voraussetzungen einer Beweisvereitelung durch den Gegner der beweisbelasteten Partei vor, können zugunsten der beweisbelasteten Partei Beweiserleichterungen in Betracht kommen, die unter Umständen bis zur Umkehr der Beweislast gehen können. Die Beweisvereitelung führt dagegen nicht dazu, dass eine Beweiserhebung gänzlich unterbleiben könnte und der Vortrag der beweisbelasteten Partei als bewiesen anzusehen wäre.

3. Eine Beschränkung der Revisionszulassung (hier: "soweit die Berufung mit der Begründung zurückgewiesen wurde, dass eine Beweisvereitelung vorliegt") ist nur im Hinblick auf einen tatsächlich und rechtlich selbstständigen Teil des Streitgegenstands zulässig, nicht aber auf einzelne Rechtsfragen.

4. Soweit die Klageabweisung auf zwei voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt ist, muss die Revisionsbegründung auch für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie unrichtig sein soll.

5. Ein richterlicher Hinweis, der nicht in der Akte dokumentiert ist, gilt als nicht erteilt.

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IBRRS 2026, 0030
ProzessualesProzessuales
Kostenfestsetzungsgegner ist anzuhören!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.10.2025 - 30 W 158/25

1. Die vor Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gebotene Anhörung des Kostenfestsetzungantragsgegners darf auch in "einfachen" Fällen nicht unterbleiben.

2. Die Heilung Gehörsverstoßes kann eintreten, wenn das rechtliche Gehör im Rechtsmittelzug gewährt wird und das Rechtsmittelgericht in der Lage ist, das Vorbringen zu berücksichtigen. Letzteres ist im Beschwerdeverfahren und auch bereits im vorgelagerten Abhilfeverfahren der Fall.

3. Die volle Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV-RVG entsteht (nur) dann, wenn der Klägervertreter über den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils hinaus mit dem Gericht die Zulässigkeit seines schriftsätzlich angekündigten Sachantrags erörtert und entsprechend anpasst.

4. Die anwaltliche Versicherung ist für die Glaubhaftmachung ausreichend. Eine Protokollierung der Erörterung der Sach- und Rechtslage ist für das Entstehen der vollen Terminsgebühr nicht erforderlich.

5. Beauftragt eine Partei einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten, ist sie nicht daran gehindert, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung auch einen an einem dritten Ort ansässigen Rechtsanwalt ihres Vertrauens zu beauftragen; sie wird dann nur regelmäßig hinzunehmen haben, dass sie die dadurch etwa hervorgerufenen Mehrkosten selbst zu tragen hat.

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Online seit 8. Januar

IBRRS 2026, 0036
Beitrag in Kürze
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Rechnung ≠ Auftrag!

KG, Urteil vom 04.07.2025 - 21 U 11/22

1. Die Vorlage einer Rechnung, in der eine Vielzahl an Tätigkeiten aufgeführt ist, die der Unternehmer ausgeführt haben will, genügt für sich genommen nicht, um Vergütungsanspruch aus einem Werkvertrag schlüssig vorzutragen.

2. Die übliche (hier: Stundenlohn-)Vergütung kann im Wege der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO ermittelt werden, wenn nur die Höhe der Forderung streitig ist und die vollständige Aufklärung aller hierfür maßgebenden Umstände mit einem Aufwand verbunden wäre, der zu der Bedeutung dieses Teils der Gesamtforderung in keinem Verhältnis steht.

3. Die wiederholte Unterzeichnung von Stundenzetteln über einen längeren Zeitraum kann eine Anscheinsvollmacht begründen und wirkt jedenfalls hinsichtlich des in ihnen dokumentierten Zeitaufwands als deklaratorisches Schuldanerkenntnis.

4. Eine Verwirkung von (hier: Vergütungs-)Ansprüchen kommt nur in Betracht, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre (Zeitmoment) und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (Umstandsmoment). Das Institut der Verwirkung darf in seiner Anwendung nicht dazu führen, dass die gesetzliche Verjährungsregelung in weitem Maße unterlaufen wird.

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IBRRS 2026, 0037
VergabeVergabe
Sittenwidrige Zuschlagserteilung nur bei kollusivem Zusammenwirken!

VK Südbayern, Beschluss vom 10.04.2025 - 3194.Z3-3_01-25-10

1. Umstände, die einen Vertrag mit dem Makel der Sittenwidrigkeit behaften, liegen nur in ganz besonderen Ausnahmefällen vor. Eine Nichtigkeit wegen Sittenwidrigkeit setzt voraus, dass der öffentliche Auftraggeber in bewusster Missachtung des Vergaberechts gehandelt und überdies kollusiv, also zum Nachteil eines Dritten, etwa eines Konkurrenten des Auftragnehmers, mit dem Auftragnehmer zusammengewirkt hat (hier verneint).

2. Ein nach wirksamer Zuschlagserteilung gestellter Nachprüfungsantrag ist somit nicht statthaft und führt zur Unzulässigkeit des Antrags. Ein nicht wirksam erteilter Zuschlag beendet das Vergabeverfahren dagegen nicht und steht insofern auch nicht der Zulässigkeit eines erhobenen Nachprüfungsantrags entgegen.

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IBRRS 2026, 0017
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gefälligkeitsplanung ist unzulässig!

OVG Saarland, Urteil vom 09.10.2025 - 2 C 107/24

1. Ein Mitwirkungsverbot im Sinne von § 27 KSVG kann auch dann vorliegen, wenn ein Angehöriger eines Gemeinderatsmitglieds ein Grundstück - das spätere Plangebiet - vor der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans veräußert; liegt ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang vor, besteht das Mitwirkungsverbot auch nach der Eintragung des Käufers im Grundbuch fort.*)

2. Auch immaterielle Interessen - wie etwa die Steigerung des Ansehens oder der Nachweis von Einflussmöglichkeiten - können einen Vorteil i.S.d. kommunalrechtlichen Ausschlussbestimmungen darstellen.*)

3. Fallkonstellation, in der eine bauliche Fehlentwicklung im Außenbereich in Gestalt einer ungenehmigten Wohnnutzung und eines ungenehmigten Kahlschlags einer Waldfläche mit den Mitteln der Bauleitplanung - zwecks Errichtung eines Einfamilienhauses - legalisiert werden soll (sog. Gefälligkeitsplanung).*)

4. Die Waldeigenschaft gerät nicht durch einen illegalen Kahlschlag in Wegfall.*)

5. Beruht die Abwägung auf einem falschen Sachverhalt - hier: Unterstellung, es werde ein "erschlossenes Wohngrundstück" überplant obwohl es sich um eine unbebaute, ungenehmigt kahlgeschlagene Waldfläche handelt - liegt ein erheblicher Mangel vor.*)

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IBRRS 2026, 0042
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WohnraummieteWohnraummiete
Entzug der Wohnberechtigung = Kündigungsgrund!

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.06.2025 - 33076 C 50/25

1. Der Entzug der Wohnberechtigung berechtigt den Vermieter einer Sozialwohnung zur Kündigung.

2. Dies gilt erst recht, wenn das Amt für Wohnungswesen den Vermieter zur Kündigung aufgefordert und auf den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit verwiesen hat, der zur Verhängung eines Bußgeldes führen kann.

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IBRRS 2025, 3319
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ImmobilienImmobilien
Nachbarerbbaurecht ist zulässig!

BGH, Urteil vom 19.12.2025 - V ZR 15/24

1. Ein Erbbaurecht kann für ein bestehendes oder noch zu errichtendes einheitliches Gebäude bestellt werden, das sich auf benachbarte Grundstücke erstreckt (sog. Nachbarerbbaurecht); § 1 Abs. 3 ErbbauRG steht dem nicht entgegen (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 22.06.1973 - V ZR 160/71, WM 1973, 999; Urteil vom 15.07.2016 - V ZR 195/15, NJW-RR 2016, 1489).*)

2. Den Parteien eines Vertrags, der auf die Bestellung eines gegen den sachenrechtlichen Typenzwang verstoßenden dinglichen Rechts gerichtet ist, ist es grundsätzlich nicht nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die aus der Nichtigkeit des Rechts und der anfänglichen Unmöglichkeit der Leistung ergebenden Rechtsfolgen zu berufen.*)

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IBRRS 2026, 0038
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ProzessualesProzessuales
Auch eine (sehr) schlechte Berufungsbegründung ist wirksam!

BGH, Beschluss vom 20.11.2025 - V ZR 66/25

1. Für ein Berufungsgericht besteht in aller Regel kein Anlass, den Inhalt einer anwaltlich unterschriebenen Berufungsbegründung darauf zu überprüfen, in welchem Umfang und wie gründlich der Anwalt den Prozessstoff tatsächlich selbst durchgearbeitet hat.

2. Eine Ausnahme hiervon gilt unter anderem dann, wenn nach den Umständen außer Zweifel steht, dass der Rechtsanwalt den Schriftsatz ohne eigene Prüfung, also unbesehen, unterschrieben hat. Hierzu gehören insbesondere Rechtsmittelbegründungsschriftsätze, die weitgehend unverständlich sind und Ausführungen enthalten, die mit dem Urteil des erstinstanzlichen Gerichts in keinem Zusammenhang stehen oder nach deren Inhalt schlechthin auszuschließen ist, dass der Anwalt sie in der gebotenen Weise überprüft haben kann.

3. Dass ein (hier: Berufungsbegründungs-)Schriftsatz üblichen anwaltlichen Gepflogenheiten nicht entspricht und sein juristischer Gehalt deutlich unter dem liegt, was von einer anwaltlichen Rechtsmittelbegründung üblicherweise erwartet werden kann, beeinträchtigt die Wirksamkeit eines vom Prozessbevollmächtigten unterschriebenen Schriftsatzes grundsätzlich nicht. Die juristische Qualität eines Schriftsatzes ist für seine Beurteilung als Rechtsmittelbegründung grundsätzlich unerheblich.

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IBRRS 2026, 0003
ProzessualesProzessuales
Zuständigkeit für Beseitigungsklage gegen Eigentümer und Nießbraucher?

BayObLG, Beschluss vom 20.11.2025 - 102 AR 119/25

1. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO unterfällt in entsprechender Anwendung auch über die sachliche Zuständigkeit.

2. Das Interesse eines Grundstückseigentümers an der Beseitigung einer Störung seines Grundstücks ist grundsätzlich nach dem Wertverlust zu bestimmen, den dieses durch die Störung erleidet, die Rückbaukosten sind insoweit nicht maßgeblich.

3. Wird ein Wohnungseigentümer und ein Nießbraucher verklagt, sprechen Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit (Sachdienlichkeit) und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Prozesswirtschaftlichkeit dafür, als gemeinsames Gericht das Amtsgericht zu bestimmen, da dort eine ausschließliche Zuständigkeit besteht.

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Online seit 7. Januar

IBRRS 2025, 3286
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WerkvertragWerkvertrag
Keine Drucksituation, kein Widerrufsrecht!

OLG Stuttgart, Urteil vom 21.10.2025 - 10 U 79/25

Bei richtlinienkonformer Auslegung des § 312b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB und einer wertenden Betrachtung steht dem Verbraucher kein Widerrufsrecht zu, wenn er vor dem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ein Angebot erhalten hat, das er eingehend prüfen konnte, er danach außerhalb von Geschäftsräumen das Angebot nachverhandelt und vom Unternehmer in dieser Situation ein abgeändertes, günstigeres Angebot erhält, das er umgehend annimmt.*)

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IBRRS 2026, 0027
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VergabeVergabe
Laufzeitverlängerung führt zur Neuausschreibung!

VK Bund, Beschluss vom 26.05.2025 - VK 2-31/25

1. Eine wesentliche, zur Neuausschreibung des Auftrags verpflichtende Änderung des Vertrags kann auch darin liegen, dass die vereinbarte Vertragslaufzeit verlängert wird.

2. Die Möglichkeit der Nachprüfung ist grundsätzlich jedem europaweiten Vergabeverfahren immanent und muss vom öffentlichen Auftraggeber einkalkuliert werden. Es handelt sich daher regelmäßig um einen vorhersehbaren Umstand.

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IBRRS 2025, 3272
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
"Erweiternde Erneuerung" darf nicht zu einem aliud führen!

VGH Bayern, Beschluss vom 21.10.2025 - 15 ZB 25.1520

1. Die nähere Umgebung ist für jedes der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgeführten Zulässigkeitsmerkmale gesondert zu ermitteln.

2. Bei der bauplanungsrechtlichen Beurteilung der Art der baulichen Nutzung bzw. der Ermittlung des Gebietscharakters kann der maßgebliche prägende Umgebungsbereich weiter zu ziehen sei als etwa bei der eher kleinräumig ausgerichteten Beurteilung des Nutzungsmaßes oder der überbaubaren Grundstücksfläche. Entscheidend ist, wie weit die wechselseitigen Auswirkungen im Verhältnis von Vorhaben und Umgebung im jeweiligen Einzelfall reichen.

3. Die Reichweite der näheren Umgebung im Rahmen der überbaubaren Grundstücksfläche ist auf diejenigen Grundstücke beschränkt, die durch die gleiche Erschließungsstraße erschlossen sind und regelmäßig auch auf der gleichen Straßenseite liegen.

4. Bei einer grundsätzlich möglichen Kombination von Erneuerung und Erweiterung darf kein Baukörper entstehen, der sich nach Standort und Bauvolumen als anderer Baukörper darstellt, der nicht mehr einem Vorhaben im Zusammenhang mit vorhandenem, Wohnzwecken dienendem Gebäude entspricht.

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IBRRS 2026, 0032
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GewerberaummieteGewerberaummiete
Stellplatzbaulast kann Hindernis für Rückbau- und Herausgabeansprüche des Vermieters nach Mietvertragsende sein

OLG Hamm, Urteil vom 15.12.2025 - 18 U 127/24

Hat der Vermieter/Verpächter zu Gunsten eines Grundstücksnachbarn eine Stellplatzbaulast übernommen, so steht dies einem Herausgabeanspruch des Vermieters/Verpächters nach Beendigung des Miet- bzw. Pachtverhältnisses nicht notwendig entgegen, doch kann die Baulast gem. § 242 BGB dem Anspruch auf Rückbau des Parkplatzes entgegenstehen, wenn dadurch ein (realisiertes) Bauvorhaben auf dem begünstigten Grundstück (materiell) baurechtswidrig wird und ein Anspruch des Vermieters/Verpächters auf Verzicht auf die Baulast (§ 85 Abs. 3 Satz 2 BauO NRW) nicht besteht; die Entscheidungen des BGH vom 24.01.2024 (Az. V ZR 51/24) und vom 27.06.2025 (Az. V ZR 150/24) stehen nicht entgegen.*)

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IBRRS 2026, 0025
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GewerberaummieteGewerberaummiete
Schriftformverstoß auch bei Nebenabreden?

LG Dresden, Urteil vom 22.04.2025 - 5 O 1146/24

1. Ein Mietvertrag, der die Schriftform gem. § 550 BGB nicht wahrt, kann nach § 550 Satz 2 BGB mit der Frist des § 580a Abs. 2 BGB gekündigt werden.

2. Die Schriftform des Mietvertrags erfordert, dass wesentliche Vertragsbedingungen aus der Vertragsurkunde ersichtlich sind, einschließlich klarer Angaben zur Vertretung bei Unterschriften von Gesellschaftern einer GbR.

3. Das Schriftformerfordernis erstreckt sich auch auf Nebenabreden, die den Inhalt des Mietverhältnisses wesentlich gestalten.

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IBRRS 2026, 0028
RechtsanwälteRechtsanwälte
Zugang ≠ empfangsbereite Entgegennahme!

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.08.2025 - 15 Sa 57/24

1. Das von einem Rechtsanwalt elektronisch abgegebene Empfangsbekenntnis erbringt gegenüber dem Gericht den vollen Beweis nicht nur für die Entgegennahme des Dokuments als zugestellt, sondern auch für den angegebenen Zeitpunkt der Entgegennahme und damit der Zustellung. Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit setzt voraus, dass die Beweiswirkung vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein können.*)

2. Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit eines elektronischen Empfangsbekenntnisses ist nicht bereits geführt, wenn dargelegt und bewiesen wird, dass der das elektronische Empfangsbekenntnis abgebende Rechtsanwalt an dem Tag, der von ihm datumsmäßig als Tag der Zustellung im elektronischen Empfangsbekenntnis angegeben wurde, das zuzustellende Dokument überhaupt nicht zur Kenntnis genommen hat. Vielmehr muss zusätzlich ausgeschlossen sein, dass es seinem Willen entsprach, das in seinen Machtbereich (das besondere elektronische Anwaltspostfach) gelangte elektronische Dokument an dem eingetragenen Zustellungsdatum als zugestellt entgegenzunehmen.*)

3. Zur ordnungsgemäßen Organisation einer Rechtsanwaltkanzlei gehört es, dass das für die Führung der Fristenkalender zuständige Kanzleipersonal richtige Anweisungen dazu erhält, auf welchen Zeitpunkt es bei einem vom Rechtsanwalt abgegebenen elektronischen Empfangsbekenntnisses für die korrekte Fristberechnung ankommt und wie dieser Zeitpunkt zuverlässig festzustellen ist.*)

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IBRRS 2026, 0021
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schriftsatznachlass im sBV abgelehnt: Sofortige Beschwerde statthaft?

OLG Köln, Beschluss vom 26.11.2025 - 11 W 32/25

Im selbständigen Beweisverfahren ist die Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung einer Schriftsatzfrist nach mündlicher Sachverständigenanhörung nicht mittels der sofortigen Beschwerde anfechtbar.*)

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Online seit 6. Januar

IBRRS 2026, 0011
Mit Beitrag
VerbraucherbauvertragVerbraucherbauvertrag
Beurkundungspflicht bei einem Verbraucherbauvertrag?

LG Darmstadt, Urteil vom 28.11.2025 - 19 O 61/24

1. Der Verbraucherbauvertrag ist nur in Ausnahmefällen notariell zu beurkunden, bei einer Verknüpfung zwischen dem Bauvertrag und dem Grundstückskaufvertrag.*)

2. Das Vorhandensein eines Grundstücks ist kein notwendiger Bestandteil des Verbraucherbauvertrags.*)

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IBRRS 2026, 0022
VergabeVergabe
Streitwert bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.12.2025 - 13 B 102/25

Zum Streitwert eines auf der Grundlage von § 13 RettG-NW durchgeführten Auswahlverfahrens.

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IBRRS 2026, 0009
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Anschlussbebauung in den Außenbereich!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.12.2025 - 10 A 1301/23

1. Stellt sich ein Vorhaben als Anschlussbebauung in den Außenbereich dar, genügt dies grundsätzlich bereits an sich, um es nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB als siedlungsstrukturell unerwünscht zu qualifizieren.*)

2. Bei der Frage, ob die Erweiterung eines Wohngebäudes unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse i. S. v. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 lit. b BauGB angemessen ist, sind alle Umstände des Einzelfalls zu würdigen; Wohnflächenvorgaben, die für förderungswürdige Bauten gelten, können - wenn überhaupt - lediglich bloße Anhaltspunkte bieten.*)

3. Flächen, die aufgrund der Raumhöhe nicht den aktuellen Anforderungen an Aufenthaltsräume nach § 46 Abs. 1 BauO NRW 2018 genügen, bleiben bei der Prüfung, ob eine angemessene Wohnraumerweiterung i. S. v. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 lit. b BauGB vorliegt, nicht von vornherein außer Betracht.*)

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IBRRS 2026, 0013
ProzessualesProzessuales
Ehe ist (hier) kein Befangenheitsgrund!

OLG München, Beschluss vom 09.12.2025 - 15 U 2841/25

Die Vernehmung der Ehefrau des früheren Vorsitzenden des Berufungssenats im ersten Rechtszug als Zeugin in einem Rechtsanwaltshaftungsprozess begründet hinsichtlich der Beisitzer des Senats, die diesem schon vor dem Ausscheiden des früheren Vorsitzenden angehört und vom ausgeschiedenen Vorsitzenden allgemein von dem anhängigen Prozess erfahren hatten, keinen Ablehnungsgrund nach § 42 Abs. 2 ZPO. Erst Recht besteht kein Ablehnungsgrund nach § 42 Abs. 2 ZPO aus Gründen der Kollegialität.*)

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Online seit 5. Januar

IBRRS 2026, 0007
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauüberwacher muss Ausführungspläne prüfen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.09.2025 - 8 U 17/24

1. Wenn das Bauwerk nicht nach seiner eigenen Planung, sondern nach den Plänen eines Dritten ausgeführt wird, muss der mit der Objektüberwachung beauftragte Architekt auch überprüfen, inwieweit durch die vorhandene Planung bereits Fehler vorgegeben waren. Er hat die Ausführungsplanung daher auf ihre tatsächliche Richtigkeit hin zu überprüfen.

2. Der Architekt muss bei einfachen, gängigen Arbeiten und handwerklichen Selbstverständlichkeiten (hier: Innenputzarbeiten) nicht ständig auf der Baustelle anwesend sein, um diese Arbeiten zu kontrollieren. Er schuldet bei diesen Arbeiten aber zumindest die Durchführung von stichprobenhaften Überprüfungen an Ort und Stelle, die stichprobenhafte Kontrolle des verwendeten Materials und die Endkontrolle.

3. Für die Bewertung der Mangelfreiheit der Werkleistung kommt es auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik im Zeitpunkt der Abnahme des Architektenwerks an.

4. Zu den Leistungen der Objektplanung für Gebäude, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung dieses Auftrags allgemein erforderlich sind, gehören auch Leistungen der Brandschutzplanung. Hiervon ausgenommen sind allenfalls Leistungen, deren Erbringung besondere fachübergreifende Kenntnisse des Brandschutzes und eine besondere Qualifikation oder Nachweisberechtigung erfordern.

5. Besteht im Rahmen einer Vorschussklage Streit darüber, ob der Vorschuss nach einer günstigeren oder teureren Mängelbeseitigungsmethode zu bemessen ist, kann der Vorschussanspruch geschätzt werden, wenn die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Maßnahmen bereits mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bestimmt und die hierfür anfallenden Kosten bemessen werden können. In einem solchen Fall muss im Vorschussprozess nicht abschließend festgelegt werden, wie der Mangel später zu beseitigen ist, da dies eine Planung erfordert und die Planung Teil der vom Unternehmer geschuldeten Mängelbeseitigung ist.*)

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IBRRS 2025, 3304
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nur "bindende" Vorgaben zwingend einzuhalten!

OLG Jena, Beschluss vom 19.11.2025 - Verg 4/25

1. Bei einem Planungswettbewerb auf Grundlage der RPW 2013 führt die fehlende Bezeichnung von Vorgaben als bindend grundsätzlich dazu, dass diese keinen bindenden Charakter mit Ausschlussfolge aufweisen.

2. Vorgaben können nicht nachträglich als bindend qualifiziert werden.

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IBRRS 2026, 0001
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Biotopschutz auch im beschleunigten Verfahren!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.10.2025 - 8 S 1594/23

Auch im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB hat die Gemeinde die für und gegen die Planung sprechenden öffentlichen und privaten Belange so zu ermitteln und zu bewerten, dass eine gerechte Abwägung ermöglicht wird, ob das konkrete Integritätsinteresse von Natur und Landschaft zurückgestellt werden soll. Dies gilt umso mehr, wenn nicht nur ein Eingriff, sondern eine (teilweise) Zerstörung gesetzlich geschützter Biotope in Rede steht.*)

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IBRRS 2026, 0002
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Ohne Räumungstitel darf der Vermieter nicht räumen

AG Lemgo, Urteil vom 20.11.2025 - 18 C 369/25

1. Ein Vermieter begeht verbotene Eigenmacht, wenn er ohne Räumungstitel die Mieter aus der Mietwohnung oder das Türschloss auswechselt. Dies gilt auch dann, wenn er einen Herausgabeanspruch gegen die Mieter wegen Ablauf des Mietvertrags und/oder Mietschulden hat.*)

2. Dieser unerlaubten Selbsthilfe kann sich der Mieter im einstweiligen Verfügungsverfahren durch Geltendmachung des Besitzschutzanspruchs aus § 861 BGB erwehren.*)

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IBRRS 2025, 3311
KaufrechtKaufrecht
Materialgarantie ≠ Mangelhaftung!

OLG Bamberg, Beschluss vom 14.07.2025 - 3 U 9/25

1. Das Eingreifen der Leistungsgarantie bei einem Batteriespeicher setzt (hier) eine Degradation voraus. Die Drosselung der Speicherkapazität ist kein Fall der Degradation.

2. Die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen einer Materialgarantie (hier: Material- oder Verarbeitungsfehler) können nicht ohne Weiteres mit denen eines Sachmangels im Kaufrecht gleichgesetzt werden.

3. Die Herstellerhaftung wegen eines Produktfehlers ist (nur) auf Schadensersatz gerichtet und setzt voraus, dass durch den Fehler eines Produkts eine Person getötet oder verletzt oder eine andere als die fehlerhafte Sache beschädigt wurde.

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IBRRS 2026, 0018
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
Kein Honorar für KI-generiertes Gutachten!

LG Darmstadt, Beschluss vom 10.11.2025 - 19 O 527/16

Verwendet ein Sachverständiger bei der Erstellung seines Gutachtens in erheblichem Umfang KI, ohne dies dem Gericht gegenüber zu deklarieren, so kann allein deswegen seine Vergütung auf EUR 0,00 festgesetzt werden.*)

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IBRRS 2025, 3117
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann ist weitere Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung statthaft?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.09.2025 - 5 W 1424/25

1. Die weitere Beschwerde ist nur statthaft, wenn das Landgericht als Beschwerdegericht entschieden und die weitere Beschwerde zugelassen hat.

2. Die Prozessbevollmächtigten haben ein eigenes Beschwerderecht.

3. Im Rahmen der weiteren Beschwerde wird nur geprüft, ob die Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht.

4. Der Festsetzung des Streitwerts eines Antrags auf Zahlung einer laufenden Nutzungsentschädigung auf 10 Monate der Bruttomiete ist ermessensfehlerfrei.

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Online seit 2. Januar

IBRRS 2025, 3299
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Mangel trotz Abweichung von DIN-Norm?

OLG Brandenburg, Urteil vom 04.12.2025 - 10 U 29/25

1. Bei einem Vertrag mit einem Verbraucher-Auftraggeber wird die VOB/B nur dann wirksam in den Vertrag einbezogen, wenn dem Verbraucher der Text der VOB/B überlassen wird.

2. Ein Werklohnanspruch wird auch ohne Abnahme fällig, wenn der Vertrag in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist. Das ist anzunehmen, wenn der Auftragnehmer das Werk als abnahmereif zur Verfügung stellt und der Auftraggeber keine weitere Erfüllung mehr verlangt, sondern einen Vorschussanspruch bezüglich der Nachbesserungskosten geltend macht und die Minderung erklärt.

3. Bei einem Verstoß gegen eine DIN-Norm spricht eine widerlegliche Vermutung dafür, dass es sich um einen Mangel handelt. Diese Vermutung kann widerlegt sein, wenn das Werk weder in seiner Funktion beeinträchtigt ist noch optische Mängel aufweist.