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Online seit heute

IBRRS 2025, 3007
BauhaftungBauhaftung
Verkehrssicherungspflichten des Anlagenbetreibers sind nicht grenzenlos!

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.11.2025 - 7 U 141/24

1. Wer in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage gleich welcher Art für Dritte schafft oder andauern lässt, z. B. auch durch den Betrieb einer technischen Anlage, die mit Gefahren für Rechtsgüter Dritter verbunden ist, hat Rücksicht auf diese Gefährdung zu nehmen und deshalb die allgemeine Rechtspflicht, diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich und ihm zumutbar sind, um eine Schädigung Dritter möglichst zu verhindern.

2. Den Betreiber einer technischen Anlage trifft eine allgemeine Wartungs- und Funktionsprüfungspflicht.

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IBRRS 2025, 3060
VergabeVergabe
Fachlosbildung unterliegt der Beschaffungsfreiheit!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2023 - Verg 9/24

1. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, wenn die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.

2. Die Bildung eines indikationsbezogenen wirkstoffübergreifenden, die makrozyklischen gadoliniumhaltigen Wirkstoffe Gadobutrol und Gadotersäure zusammenfassenden Fachloses, ist (hier) vergaberechtlich nicht zu beanstanden.

3. Es ist nicht die Aufgabe der Vergabenachprüfungsinstanzen, die EMA-Empfehlungen ergänzend zu interpretieren und wissenschaftliche Auseinandersetzungen zu entscheiden. Entscheidend für die Überprüfung der indikationsbezogenen Vergleichbarkeit kann nur die formale arzneimittelrechtliche Zulassungs- und Empfehlungslage sein.

4. Wenn eine Verschlechterung der Zuschlagschancen durch den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß offensichtlich ausgeschlossen ist, ist der Nachprüfungsantrag mangels Antragsbefugnis unzulässig.

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IBRRS 2025, 3062
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
„Schweigender" Bauvorbescheid entfaltet keine Bindungswirkung!

VGH Bayern, Beschluss vom 13.11.2025 - 2 CS 25.1851

1. Bei den kommunalen Vorschriften der Baumschutzverordnung handelt es sich um umweltbezogene Rechtsvorschriften des Landesrechts.

2. Bei der Rüge der Verletzung der Baumschutzverordnung kann sich der Antragsteller auch auf die Verletzung von Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, also nicht originär umweltbezogene Vorschriften, berufen.

3. Bei der Frage, ob eine rückwärtige Bebauung eines Grundstücks nach der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig ist, kommt es regelmäßig darauf an, in welchem Umfang die den Maßstab bildenden umliegenden Grundstücke eine rückwärtige Bebauung aufweisen. Dabei ist die Reichweite der näheren Umgebung auf diejenigen Grundstücke beschränkt, die durch die gleiche Erschließungsstraße erschlossen sind und in der Regel auch auf der gleichen Straßenseite liegen.

4. Grundsätzlich nehmen an der Bindungswirkung des Vorbescheides nur die im Vorbescheid ausdrücklich im Sinne einer positiven Entscheidung geklärten Aspekte der Bauvoranfrage teil. Auf Fragen, zu denen der Vorbescheid nichts aussagt, erstreckt sich die Bindungswirkung des Vorbescheides nicht.

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IBRRS 2025, 3046
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mieterhöhung nur bei gesetzlicher Regelung: Ohne passende Norm keine Erhöhung!

LG München I, Urteil vom 03.06.2025 - 34 O 7618/24

1. Ist Mieterin eine Wohnungseigentümergemeinschaft, findet das Wohnraummietrecht keine Anwendung.

2. Sieht eine Klausel in einem Gewerberaummietvertrag nur "gesetzlich oder behördlich zugelassene Mieterhöhungen" vor, so stellt die Klausel lediglich klar, dass gesetzlich zulässige Mieterhöhungen vereinbart und zahlbar sind, setzt jedoch die Existenz eines anwendbaren Gesetzes voraus.

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IBRRS 2025, 3044
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anforderungen an Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

LG Berlin II, Urteil vom 11.02.2025 - 56 S 15/24 WEG

1. Aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts dürfen die Wohnungseigentümer bei der Änderung der bisherigen Verteilung jeden Maßstab wählen, der den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer angemessen ist und insbesondere nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führt.

2. Dabei dürfen nicht zu strenge Anforderungen gestellt werden, weil sich jede Änderung des Verteilungsmaßstabs zwangsläufig auf die Kostenlast des einen oder anderen Wohnungseigentümers auswirkt.

3. Unzulässig wird die Wahl eines Verteilungsschlüssels erst dann, wenn dieser willkürlich ist.

4. Ein neuer Verteilungsschlüssel ist nicht deswegen willkürlich, weil er den unterschiedlichen Gebrauchsmöglichkeiten und dem durch die Nutzung bedingten Instandsetzungsbedarf zu wenig Rechnung trägt.

5. Dass einige Eigentümer nach den bisherigen Regelungen einzelne Kostenpositionen nicht mitzutragen hatten, bedeutet kein Kostenprivileg, dessen Wegfall allein zu einer einseitigen und unbilligen Benachteiligung führen könnte.

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IBRRS 2025, 3070
RechtsanwälteRechtsanwälte
Keine Terminsgebühr bei sofortiger Ablehnung des Vergleichsvorschlags!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2025 - 6 W 49/25

1. Ein gegenüber dem Mandanten die 1,6-fache Verfahrensgebühr auslösender Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels ist grundsätzlich nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig, wenn der Rechtsmittelführer noch keinen Antrag und keine Rechtsmittelbegründung eingereicht hat.

2. Wenn sich der Rechtsanwalt den gegnerischen Vergleichsvorschlag anhört respektive durchliest und sodann sogleich ohne weitere Prüfzusage oder Gegenvorschlag mündlich oder schriftlich erklärt, dass eine Einigung nicht in Betracht kommt, fällt eine Terminsgebühr nicht an.

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IBRRS 2025, 3048
ProzessualesProzessuales
Mit der Anhörungsrüge kann nur ein Gehörsverstoß gerügt werden!

BGH, Beschluss vom 11.11.2025 - AnwZ (Brfg) 28/25

1. Der Anwendungsbereich der Anhörungsrüge ist auf die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör beschränkt. Die Verletzung anderer (Verfahrens-)Grundrechte kann nicht Gegenstand einer solchen Rüge sein.

2. Der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Es schützt jedoch nicht davor, dass das Vorbringen einer Partei aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt oder dass das Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt.

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Online seit gestern

IBRRS 2025, 2810
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Kein Vertrag, keine Mängelansprüche!

OLG München, Beschluss vom 31.05.2024 - 20 U 3765/23 Bau

1. Macht der Besteller Mängelansprüche geltend, hat er darzulegen und zu beweisen, dass ein Werkvertrag über die nach seinem Vorbringen mangelhaft ausgeführten Arbeiten zustande gekommen ist.

2. Werden Arbeiten ausgeführt, die über den geschlossenen Werkvertrag hinausgehen, kann weder aus der Erbringung der Arbeiten noch deren Abrechnung mittels Regieberichten - für sich genommen - geschlossen werden, dass diese Arbeiten aufgrund eines geschlossenen Werkvertrags erfolgt sind. Gleiches gilt für den Fall, dass der Unternehmer "aus Kulanz" Mängelbeseitigungsarbeiten erbracht oder daran mitgewirkt hat (Abgrenzung zu OLG Stuttgart, IBR 2011, 1177 - nur online).

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IBRRS 2025, 3061
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
"Bestandene" Eignungsprüfung begründet Vertrauenstatbestand!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2025 - Verg 33/24

1. Durch die vorgeschaltete Eignungsprüfung und anschließende Zulassung der geeigneten Bieter zum Verhandlungsverfahren wird ein Vertrauenstatbestand zu Gunsten der zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Unternehmen begründet.

2. Ein solcher Vertrauenstatbestand wird aber nicht in jedem Fall, sondern nur dann begründet, wenn die Tatsachengrundlage, auf die der öffentliche Auftraggeber seine positive Eignungsprüfung gestützt hat, nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs unverändert geblieben ist. An einem Vertrauenstatbestand fehlt es auch dann, wenn noch keine abschließende Eignungsprüfung stattgefunden hat, etwa weil der Bieter bis zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbs (noch) nicht alle zur abschließenden Prüfung seiner Eignung erforderlichen Unterlagen eingereicht hat.

3. Auch dann, wenn der Bieter im entsprechenden Formblatt angekreuzt hat, keine Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben, kann die Auslegung des Angebots unter Würdigung aller erklärungsbegleitenden Umstände ergeben, dass tatsächlich eine Inanspruchnahme von Nachunternehmern erfolgen soll. Die fehlenden Erklärungen zu Nachunternehmern, die als leistungsbezogene Unterlagen zu qualifizieren sind, kann der öffentliche Auftraggeber ohne Verstoß gegen das Nachverhandlungsverbot nachfordern.

4. Die bloße Feststellung, dass zwischen den betroffenen Unternehmen durch Eigentum oder die Anzahl der Stimmrechte, die in den ordentlichen Gesellschafterversammlungen ausgeübt werden können, ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, berechtigt den öffentlichen Auftraggeber noch nicht dazu, diese Unternehmen automatisch von dem Vergabeverfahren auszuschließen. Vielmehr hat der öffentliche Auftraggeber, der von objektiven Anhaltspunkten Kenntnis erlangt, die Zweifel an der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit eines Angebotes aufkommen lassen alle relevanten Umstände zu prüfen, um Interessenkonflikte zu verhindern, aufzudecken und zu beheben, gegebenenfalls auch dadurch, dass die Parteien ersucht werden, bestimmte Informationen und Beweise vorzulegen

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IBRRS 2025, 3037
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gehören Ferienhäuser zum Bebauungszusammenhang des unbeplanten Innenbereichs?

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26.03.2025 - 3 LB 13/21

1. Es sprechen erhebliche Gründe gegen die Annahme, dass bei der Bestimmung der maßstabsbildenden Bebauung i. S. des § 34 Abs. 1 BauGB Ferienhäuser generell unberücksichtigt zu bleiben haben. Die Bewertung von Wochenendhäusern dürfte im Hinblick auf die Unterschiede in Nutzungszweck und typischem Erscheinungsbild nicht auf Ferienhäuser zu übertragen sein.*)

2. Zum Einzelfall eines nach § 35 Abs. 2 BauGB zulässigen Nebengebäudes, das nicht die Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lässt.*)

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IBRRS 2025, 2992
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Schimmel in der Wohnung: Wer muss was beweisen?

LG Gießen, Urteil vom 06.06.2025 - 1 S 171/23

1. Ist streitig, ob Feuchtigkeitsschäden ihre Ursache im Verantwortungsbereich des Vermieters oder des Mieters haben, muss der Vermieter zunächst sämtliche Ursachen ausräumen, die aus seinem Gefahrenbereich herrühren können.

2. Erst dann, wenn ihm dieser Beweis gelungen ist, muss der Mieter beweisen, dass die Feuchtigkeitsschäden nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammen.

3. Grundsätzlich reicht es für den Ausschluss gebäudeseitiger Ursachen - soweit keine baulichen Veränderungen vorgenommen wurden, die sich auf die Feuchtigkeitsbildung auswirken können - zunächst aus, dass der Vermieter nachweist, dass das Gebäude dem Stand der Technik bei Errichtung des Gebäudes entspricht und insoweit keine baulichen Mängel vorliegen.

4. Wenn aber feststeht, dass bauliche Gegebenheiten wie Wärmebrücken, Fenster pp. vorliegen, die das Auftreten von Schimmel begünstigen, muss der Vermieter zusätzlich den Nachweis führen, dass bei Einhaltung eines zumutbaren Heiz- und Lüftungsverhalten kein Schimmel auftritt.

5. Zwei- bis dreimalige tägliche Stoßlüftung stellt ein zumutbares Lüftungsverhalten dar.

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IBRRS 2025, 3023
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gemeinschaft kann nicht über Sondereigentum beschließen, auch nicht inzident

AG Berlin-Mitte, Beschluss vom 10.07.2025 - 29 C 5/24 WEG

Stehen die Heizkörper im Sondereigentum, so hat die Gemeinschaft keine Beschlusskompetenz, im Rahmen eines Beschlusses zum notwendigen hydraulischen Abgleich auch den Austausch einzelner Heizkörper zu beschließen. In diesem Fall ist der gesamte Beschluss unwirksam.

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IBRRS 2025, 3064
Beitrag in Kürze
RechtsanwälteRechtsanwälte
"beA-Karte funktioniert nicht" ist keine hinreichende Glaubhaftmachung!

BGH, Beschluss vom 07.10.2025 - VIII ZB 21/25

Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes - hier: Berufungsbegründung - als elektronisches Dokument aus technischen Gründen bei einer Funktionsunfähigkeit der beA-Karte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 14.03.2024 - V ZB 2/23, Rz. 18, IBRRS 2024, 1362 = IMRRS 2024, 0557 = NJW-RR 2024, 794).*)

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IBRRS 2025, 3059
ProzessualesProzessuales
Nur objektiv willkürliche Verweisungsbeschlüsse sind kontrollfähig!

BayObLG, Beschluss vom 24.11.2025 - 102 AR 124/25

1. Im Fall eines negativen Kompetenzkonflikts innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist grundsätzlich das Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache in dem zuerst ergangenen Verweisungsbeschluss verwiesen worden ist. Demnach entziehen sich auch ein sachlich zu Unrecht ergangener Verweisungsbeschluss und die diesem Beschluss zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung.

2. Einem Verweisungsbeschluss kommt allerdings dann keine Bindungswirkung zu, wenn dieser schlechterdings nicht als ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss.

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IBRRS 2025, 3063
ProzessualesProzessuales
Klage wegen „kleiner" Bau- und „großer" Kaufsache: Baukammer zuständig!

LG Heidelberg, Beschluss vom 21.11.2025 - 5 O 236/24

1. Der (gewerblichen) Montage von Dachblechen, also die Herstellung eines Teils eines Bauwerkes, liegt ein Bauvertrag i.S.v. § 650a BGB zugrunde (Abgrenzung zu KG, IBR 2019, 532).

2. Für eine Restwerklohnklage aus einem Bauvertrag besteht eine Zuständigkeit der Spezialkammern für Bauvertragsrecht.

3. Bei einer Klagehäufung genügt es, wenn einer der Ansprüche unter eine gesetzliche Spezialzuständigkeit nach § 72a GVG fällt. Auf einen Schwerpunkt kommt es nicht an.

4. An der Zuständigkeit einer Spezialkammer ändert sich nichts dadurch, dass vor einer unzuständigen Kammer bereits mündlich verhandelt worden ist. Die in § 72a GVG aufgezählten Spezialzuständigkeiten sind gesetzlich zwingend. Eine unzuständige Kammer kann insbesondere nicht durch rügelose Verhandlung zuständig werden.

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Online seit 26. November

IBRRS 2025, 3006
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Kein Hinweis auf hohen Schaden: Kein Anspruch auf Schadensersatz!

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.11.2025 - 4 U 48/25

Der Besteller kann einen ihm entstandenen Verzugsschaden vom Unternehmer nicht ersetzt verlangen, wenn er den Unternehmer zuvor nicht auf einen bevorstehenden ungewöhnlich hohen Schaden hingewiesen hat (hier: Hinweis auf Notwendigkeit der Einhaltung einer bestimmten Fertigstellungsfrist zur Sicherung von Fördermitteln).

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IBRRS 2025, 3043
Beitrag in Kürze
BauträgerBauträger
Millionär muss weiter zur Miete wohnen!

OLG München, Beschluss vom 24.11.2025 - 9 W 1431/25 Bau

1. Der "dringende familiäre Wohnbedarf" eines Familienmitglieds des Erwerbers stellt keinen Verfügungsgrund dar, wenn das Familienmitglied nicht in die erworbenen Wohnräume einziehen soll. Gleiches gilt für die Beteiligung des Erwerbers an den Mietkosten des Familienmitglieds, wenn diese "so oder so" erfolgt.

2. Es begründet keinen Verfügungsgrund aufgrund einer "Verwahrlosung" der Wohnräume, wenn der Bauträger oder Dritte (z. B. Handwerker oder "Kaufinteressenten") die - noch im Eigentum und Besitz des Bauträgers stehende - Wohnung des Erwerbers betreten. Das gilt auch dann, wenn der Erwerber Eigenleistungen (hier: Einbau einer hochwertigen Küche) erbracht hat. Allerdings trifft den Bauträger die vertragliche Nebenpflicht, mit dem Eigentum des Erwerbers pfleglich umzugehen und es vor Schaden zu bewahren.

3. Aus der Notwendigkeit einer Mietfortzahlung folgt jedenfalls dann kein Verfügungsgrund, wenn nicht ersichtlich ist, dass der Erwerber ohne die Übergabe der erworbenen Wohnräume bei Berücksichtigung seiner persönlichen Lebensverhältnisse eine Einschränkung von Gewicht erfährt.

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IBRRS 2025, 3050
VergabeVergabe
"Direktvergabe" setzt vorherige EU-weite Marktanalyse voraus!

VK Thüringen, Beschluss vom 11.07.2024 - 5090-250-4003/430

1. Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung kommen angesichts der negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen in Betracht.

2. Ein solcher Ausnahmefall setzt voraus, dass eine Veröffentlichung nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen würde, nicht zuletzt, weil objektiv nur ein einziger Wirtschaftsteilnehmer in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.

3. Der öffentliche Auftraggeber hat hierfür eine europaweite Marktanalyse vorzunehmen.

4. Führt die Entscheidung des öffentlichen Auftraggeber dazu, dass grundsätzlich bestehender Wettbewerb nicht nur durch eine produktspezifische Ausschreibung eingeschränkt, sondern gänzlich ausgeschlossen wird, sind die diese Entscheidung rechtfertigenden technischen und wirtschaftlichen Gründe eingehend zu dokumentieren.

5. Eine Exklusivitätsvereinbarung rechtfertigt kein Absehen von Wettbewerb.

6. Im Falle einer De-facto-Vergabe ist die Antragsbefugnis bereits dann anzunehmen, wenn das Unternehmen der für den Auftrag in Betracht kommenden gewerblichen Branche angehört und darum als generell darauf eingerichtet anzusehen ist, den Auftrag auszuführen.

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IBRRS 2025, 3051
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
"Erweiterung eines Wohngebäudes" nur bei Erhalt des Bestandsgebäudes!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.11.2025 - 1 LA 107/25

§ 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB setzt voraus, dass das aufgrund zulässiger Errichtung bestandsgeschützte Wohngebäude trotz der Erweiterung in seinen identitätsprägenden Bestandteilen fortbesteht. Das schließt eine weitgehende oder gar vollständige Beseitigung der Bausubstanz des Bestandsgebäudes aus.*)

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IBRRS 2025, 3047
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Mieter weist Nichtbestehen von Ansprüchen des Vermieters nach: Rückzahlung der Mietsicherheit

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 07.03.2025 - 531 C 84/24

Der Mieter kann, wenn nach seiner eigenen Prüfung keine Ansprüche des Vermieters gegeben sind, für die die Mietsicherheit haftet, auch direkt auf Rückzahlung klagen, muss dann jedoch zur schlüssigen Begründung der Klage das Nichtbestehen von Ansprüchen des Vermieters darlegen.

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IBRRS 2025, 2995
WohnungseigentumWohnungseigentum
Späti in einem Laden?

LG München I, Urteil vom 30.10.2025 - 43 O 1906/25

In einem Laden kann auch ein Späti betrieben werden, wenn die Gemeinschaftsordnung anderweitige Zwecknutzungen erlaubt, sofern die Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung dieser Nutzung nicht entgegenstehen.

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IBRRS 2025, 3054
ImmobilienImmobilien
Grundstückskaufvertrag nichtig: Verkäufer kann Rückübertragung verlangen!

BGH, Urteil vom 07.11.2025 - V ZR 155/24

1. Der Kondiktionsanspruch des Verkäufers ist bei einer Nichtigkeit allein des Kaufvertrages nach § 138 Abs. 1 BGB auf Rückübertragung des Eigentums gerichtet, während bei einer Nichtigkeit auch des Erfüllungsgeschäfts nach § 138 Abs. 2 BGB Grundbuchberichtigung verlangt werden kann.*)

2. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass der Verkehrswert eines Miteigentumsanteils dessen rechnerischem Anteil an dem Verkehrswert des gesamten Grundstücks entspricht; das gilt auch bei einer bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages. Derjenige, der sich auf die Nichtigkeit eines Kaufvertrages über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück als wucherähnliches Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB beruft, kann sich daher darauf beschränken, Angaben zum Verkehrswert des Grundstücks zu machen; einer gesonderten Darlegung des Werts des Miteigentumsanteils bedarf es nicht.*)

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IBRRS 2025, 3055
SchiedswesenSchiedswesen
Feststellung der (Un-)Zulässigkeit eines Schiedsverfahrens trotz anhängigen Hauptsacheverfahrens?

BGH, Beschluss vom 06.11.2025 - I ZB 33/25

1. Ein Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO ist nicht mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung beim Oberlandesgericht bereits ein Hauptsacheverfahren vor dem staatlichen Gericht anhängig ist. Das gilt auch dann, wenn im staatlichen Verfahren bereits die Einrede des Schiedsverfahrens erhoben worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2018 - I ZB 53/17, Rz. 9, IBRRS 2018, 2355 = WM 2019, 79 - Skatgericht; Beschluss vom 19. September 2019 - I ZB 4/19, Rz. 13, IBRRS 2019, 3422 = SchiedsVZ 2020, 50.*)

2. Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt in einem solchen Fall auch nicht allein deshalb, weil der Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO erst längere Zeit - hier: rund zwei Jahre - nach Klageerhebung und Erhebung der Schiedseinrede nach § 1032 Abs. 1 ZPO gestellt worden ist, soweit es im konkreten Einzelfall keine weiteren Umstände gibt, die für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen sprechen können.*)

3. Gemäß § 1032 Abs. 2 ZPO kann die Feststellung beantragt werden, dass ein bestimmter Rechtsstreit von der Schiedsvereinbarung (nicht) erfasst wird. Im Rahmen dieser Feststellung wird nicht abstrakt über die Reichweite der Schiedsvereinbarung, sondern darüber entschieden, ob der konkrete Streitgegenstand des (beabsichtigten) Rechtsstreits von der Schiedsvereinbarung erfasst wird.*)

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IBRRS 2025, 3040
ProzessualesProzessuales
Kombinierter Klageantrag: Schlichtungspflichtig oder nicht?

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.11.2025 - 9 U 40/24

1. Kombiniert die Klagepartei einen schlichtungspflichtigen Antrag nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Hessischen Schlichtungsgesetzes mit einem nicht schlichtungspflichtigen Antrag, so ist die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor Klageerhebung keine Zulässigkeitsvoraussetzung, wenn die Kombination nicht mutwillig und nicht zur bloßen Umgehung erfolgt.*)

2. Der Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet eine vollständige Kenntnisnahme des jeweiligen Parteivorbringens durch das Gericht. Eine nur lückenhafte bzw. pauschale Bewertung substantiierten Parteivorbringens führt zu einer Verletzung dieses Anspruchs und kann nach § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz führen.*)

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Online seit 25. November

IBRRS 2025, 2977
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Abnahme erfolgt: Wann beginnt die Gewährleistungsfrist?

OLG Hamburg, Urteil vom 09.11.2023 - 4 U 18/23

Die Verjährungsfrist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB beginnt auch ohne Abnahme des Werkes zu laufen, wenn das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist.*)

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IBRRS 2025, 2984
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Bauauftrag oder unselbständiger Teil eines Gesamtauftrags?

VK Westfalen, Beschluss vom 26.01.2024 - VK 1-40/23

Bauleistungen gehören dann zu einem Gesamtauftrag, wenn sie nach funktionaler Betrachtungsweise als einheitliches Bauwerk anzusehen sind. Das ist dann der Fall, wenn die verschiedenen Lose des Bauwerks dieselbe wirtschaftliche und technische Funktion erfüllen, also eine innere Kohärenz zueinander aufweisen (hier verneint für den Neubau einer Rettungswache, die im Zusammenhang mit anderen, im Stadtgebiet verteilten Rettungswachen errichtet wird).

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IBRRS 2025, 2763
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Mieterrechte berühren Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung nicht!

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.10.2025 - 10 S 8/25

1. Welchen Inhalt die von einer Behörde abgegebene Erklärung hat, bestimmt sich nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Maßstäben (hier zur Frage, ob eine Ordnungsverfügung durch einen Widerspruchsbescheid aufgehoben oder nur abgeändert wurde).

2. Eine der verfügten Maßnahme entgegenstehende zivilrechtliche Rechtsposition Dritter (hier: Mieter) berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Nutzungsuntersagung, sondern stellt lediglich ein Vollzugshindernis dar, welches nachträglich - d.h. vor Festsetzung bzw. Anwendung des jeweiligen Zwangsmittels - durch eine gegen diesen Dritten gerichtete Duldungsverfügung ausgeräumt werden kann.

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IBRRS 2025, 2825
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbar hat nur eingeschränkten Rechtsschutz!

VG München, Beschluss vom 25.08.2025 - 9 E 25.4331

1. Ein Anspruch des Antragstellers als Nachbar auf bauaufsichtliches Einschreiten folgt aber nicht aus jedem erdenklichen Rechtsverstoß, vielmehr muss die verletzte Norm nachbarschützenden Charakter haben.

2. Eine inzidente Überprüfung des Bebauungsplans im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (hier: gerichtet auf Verpflichtung zum bauaufsichtlichen Einschreiten) kann regelmäßig nur eingeschränkt erfolgen. Es müssen offensichtliche Fehler vorliegen.

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IBRRS 2025, 3013
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Auch eine eGbR kann wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter kündigen!

LG Bochum, Urteil vom 12.09.2025 - 10 S 41/25

1. Lässt sich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vermieterin im Gesellschaftsregister eintragen, wird also aus einer GbR eine eGbR, ändert sich an der Identität der Vermieterin nichts.

2. Auch eine vermietende eGbR kann wegen Eigenbedarfs eines ihrer Gesellschafter kündigen.

3. Auch ein vernünftiger und nachvollziehbarer Grund, das vermietete Objekt selbst nutzen zu wollen, berechtigt nur dann zur Kündigung wegen Eigenbedarfs, wenn der Nutzungswunsch ernsthaft verfolgt wird, was der Vermieter, wenn der Eigenbedarf vom Mieter bestritten wird, zu beweisen hat.

4. Ein berechtigtes Interesse ist zu bejahen, wenn sich Eheleute trennen und ein Ehepartner ausziehen und in die vermietete Wohnung einziehen will.

5. Ein Fall der Räumungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Mieter auf Grund seines körperlichen oder geistigen Zustands nicht in der Lage ist, eine Ersatzwohnung zu finden und dorthin umzuziehen oder wenn der Gesundheitszustand oder die allgemeine Lebenssituation des Mieters durch den Umzug erheblich verschlechtert würden. Gleiches gilt, für Familienangehörige des Mieters.

6. Voraussetzung für die Gewährung einer Räumungsfrist ist, dass das Interesse des Schuldners am vorübergehenden Verbleib in seiner Wohnung (Bestandsinteresse) größer ist, als das Interesse des Gläubigers an der sofortigen Durchsetzung seines Räumungstitels (Erlangungsinteresse).

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IBRRS 2025, 2847
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rücklagen in Anleihen angelegt: Verwalter haftet auf Schadensersatz

AG Böblingen, Urteil vom 08.04.2025 - 23 C 72/25

1. Nur für eine Geldverwaltung, die sich im Rahmen üblicher, ordnungsmäßiger Verwaltung hält, besteht eine Befugnis des Verwalters. Die Befugnis besteht jedoch nicht für die Anlage von Geldern mit einer festen Laufzeit, die nur unter wirtschaftlichen Einbußen zurückgezahlt werden können.

2. Anlageformen ordnungsgemäßer Verwaltung sind Festgeldkonten, Sparbücher oder festverzinsliche Wertpapiere. Spekulative Anlagen, etwa in Aktien, offenen oder geschlossenen Immobilienfonds, entsprechen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.

3. Der Verwalter ist verpflichtet, die von ihm verwalteten Gelder mündelsicher anzulegen.

4. Mündelsicher sind alle Vermögensanlagen, bei denen Wertverluste der Anlage praktisch ausgeschlossen sind.

5. Für unübliche Geldanlagen, insbesondere für solche, die weniger sicher sind, bedarf es eines vorhergehenden Beschlusses.

6. Da die Gemeinschaft über eigenes Vermögen verfügt, tritt bei Vermögensabflüssen in ihrem Vermögen ein Schaden ein.

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IBRRS 2025, 3042
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ProzessualesProzessuales
Wann hat eine Sache „grundsätzliche Bedeutung“?

BVerfG, Beschluss vom 08.09.2025 - 2 BvR 1760/22

1. § 522 Abs. 2 ZPO eröffnet die Möglichkeit, "substanzlose" Berufungen im Interesse einer einfachen Erledigung sowie des Berufungsbeklagten an einer schnellen rechtskräftigen Entscheidung in einem schriftlichen Verfahren zurückzuweisen. Das Berufungsgericht darf die Berufung durch Beschluss zurückweisen, wenn offensichtlich keine Erfolgsaussichten bestehen, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Einheitlichkeit der Rechtsprechung keine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.

2. Grundsätzliche Bedeutung i. S. des § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO kommt einer Sache zu, wenn sie eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt. Die Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage setzt die Revisibilität des anzuwendenden Rechts nach § 545 Abs. 1 ZPO voraus.

3. Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind.

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IBRRS 2025, 3038
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ProzessualesProzessuales
Mieter umzugsfähig? Sachverständigengutachten erforderlich!

BGH, Beschluss vom 28.10.2025 - VIII ZR 17/25

Zur Verletzung des Anspruchs eines Mieters auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) im Falle der Geltendmachung einer unzumutbaren Härte i.S.v. § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 26.05.2020 - VIII ZR 64/19, Rz. 13 ff., NJW-RR 2020, 1019 = IBRRS 2020, 1732 = IMRRS 2020, 0765; vom 13.12.2022 - VIII ZR 96/22, Rz. 13 ff., NZM 2023, 210 = IBRRS 2023, 0327 = IMRRS 2023, 0582; vom 26.08.2025 - VIII ZR 262/24, Rn. 17 ff., IBRRS 2025, 2601 = IMRRS 2025, 1296).*)

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IBRRS 2025, 3012
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ProzessualesProzessuales
Einstweilige Verfügung inkl. Beschlussanfechtungsklage: Anfechtungsfrist gewahrt?

AG Wiesbaden, Urteil vom 22.07.2025 - 915 C 3064/24

1. Die Zustellung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der mit einer Beschlussanfechtungsklage in einem Schriftsatz verbunden ist, wahrt nicht die Anfechtungsfrist, wenn die Übersendung des Schriftsatzes nicht von einem Zustellungswillen bezüglich der Anfechtungsklage getragen wird.*)

2. Die Zustellung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kann nicht die Heilung der versäumten Klagefrist gemäß § 189 ZPO bewirken.*)

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Online seit 24. November

IBRRS 2025, 2867
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BauvertragBauvertrag
Mängeleinbehalt steht Vorschussanspruch entgegen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.03.2025 - 21 U 7/24

1. Legt der Auftragnehmer die von ihm beanspruchte Vergütung hinreichend substantiiert darf, indem er die maßgeblichen Schlussrechnungen vorlegt und in seiner Anspruchsbegründung in strukturierter Weise darauf Bezug nimmt, dann es dem Auftraggeber, dies detailliert zu bestreiten. Ein bloß pauschales Bestreiten, es seien andere als die abgerechneten Preise vereinbart worden, genügt dem nicht.

2. Um eine konkludente Abnahme durch rügelose Ingebrauchnahme der Werkleistung zu verhindern, hat der Auftraggeber etwaige Mängel rechtzeitig vor Ablauf der Prüffrist zu rügen.

3. Die Einbeziehung der VOB/B begründet für sich genommen noch keine Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts.

4. Begleicht der Auftraggeber eine Rechnung des Auftragnehmers in voller Höhe, ohne von seinem Recht auf Abzug des Sicherheitseinbehalts Gebrauch zu machen, löst dies keine Rückforderungsansprüche des Auftraggebers aus.

5. Mängel sind nicht hinreichend substantiiert vorgetragen, wenn sie nicht der Werkleistung des Auftragnehmers zugeordnet werden können.

6. Ein Vorschussanspruch scheidet regelmäßig aus, sofern der Auftraggeber sich hinsichtlich des Mängelbeseitigungsaufwands durch Einbehalt des noch geschuldeten Restwerklohns schadlos halten kann.

7. Ein prozessuales Anerkenntnis ist eine reine Prozesshandlung und beinhaltet grundsätzlich kein materiell-rechtliches Anerkenntnis.

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IBRRS 2025, 2983
VergabeVergabe
Erkannte Vergabeverstöße sind binnen zehn Tagen zu rügen!

VK Thüringen, Beschluss vom 21.02.2024 - 5090-250-4003/442

1. Der Bieter verletzt seine Rügeobliegenheit, wenn er den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.

2. Voraussetzung für das Erkennen eines Vergabeverstoßes ist die positive Kenntnis des Bieters von den tatsächlichen Umständen und zugleich die zumindest aufgrund laienhafter vernünftiger Wertung gewonnene positive Vorstellung von einem Verstoß gegen Vergabevorschriften. Dabei muss sich der Bieter das Wissen des von ihm verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalts zurechnen lassen.

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IBRRS 2025, 2760
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Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gebäude ohne Aufenthaltsräume dürfen Abstandsflächen unterschreiten!

VGH Bayern, Beschluss vom 14.10.2025 - 15 CS 25.963

Die abstandsflächenrechtliche Privilegierung für Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten gilt unabhängig von deren Zweckbestimmung.

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IBRRS 2025, 3032
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WohnraummieteWohnraummiete
Wohnungsverkauf von Personengesellschaft an andere Personengesellschaft: Auch bei Personenidentität hat Mieter Vorkaufsrecht!

BGH, Urteil vom 08.10.2025 - VIII ZR 18/24

Auch die Veräußerung von vermieteten Wohnräumen, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an eine Personenhandelsgesellschaft, deren Gesellschafter mit denen der veräußernden Gesellschaft personenidentisch sind, stellt einen Verkauf an einen Dritten i.S.v. § 570b Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. (§ 577 Abs. 1 Satz 1 BGB) dar. Dies gilt auch bei einer nach der Überlassung vollzogenen oder beabsichtigten Realteilung des mit den vermieteten Räumen bebauten Grundstücks.*)

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IBRRS 2025, 2999
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WohnraummieteWohnraummiete
Schlüsseleinwurf = Rückerhalt der Mietsache

LG Essen, Urteil vom 11.09.2025 - 10 S 22/25

Durch den Einwurf der Schlüssel in den Hausbriefkasten des Vermieters ist der Rückerhalt der Mietsache gegeben, ab diesem Zeitpunkt ist nur noch der Vermieter, nicht aber der Mieter in der Lage, auf die Mietsache tatsächlich zuzugreifen. Durch den Schlüsseleinwurf ist der Besitzaufgabewille des Mieters nach außen manifestiert.

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IBRRS 2025, 3028
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Nach 19 Jahren ist selbst ein Widerrufsrecht verwirkt!

LG Lübeck, Urteil vom 09.09.2025 - 5 O 246/24

Ein Verstoß gegen Treu und Glauben im Sinne von § 242 BGB kann aufgrund der illoyalen Verspätung der Rechtsausübung bei einem Widerruf nach 19 Jahren anzunehmen sein. Dies setzt voraus, dass der Berechtige es längere Zeit nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das Verhalten des Berechtigten darauf eingestellt hat und auch annehmen durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde. Die Verwirkung resultiert aus einer unzulässigen Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens und stellt eine zeitliche Grenze für die Ausübung des Widerrufsrechts dar.*)

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IBRRS 2025, 3010
ProzessualesProzessuales
Einzelne Rechnungspositionen sind „teilbarer Streitgegenstand“!

OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2025 - 5 U 137/25

1. Die Berufungsbegründung muss aus sich heraus verständliche Angabe enthalten, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungsführer bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt.

2. Die Berufungsbegründung muss auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein. Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen. Vor allem muss das Rechtsmittel die tragenden Erwägungen des angefochtenen Urteils angreifen und darlegen, warum diese aus Sicht des Berufungsführers nicht zutreffen.

3. Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen. Anderenfalls ist das Rechtsmittel unzulässig.

4. Die Rechtsmittelbegründung muss zudem geeignet sein, das gesamte angefochtene Urteil in Frage zu stellen. Bei mehreren Streitgegenständen oder einem teilbaren Streitgegenstand muss sie sich grundsätzlich auf alle Teile des Urteils erstrecken, hinsichtlich deren eine Abänderung beantragt ist. Andernfalls ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil unzulässig.

5. Einzelne Positionen einer Rechnung stellen einen "teilbaren Streitgegenstand" in diesem Sinne dar.

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Online seit 21. November

IBRRS 2025, 2895
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Vermutungen reichen für Mängelrüge nicht!

OLG Naumburg, Urteil vom 02.11.2023 - 2 U 44/20

Erhebt der Besteller nicht innerhalb einer angemessenen Prüffrist Mängelrügen, kann in der Nutzung der Werkleistung und in der vorbehaltlosen Bezahlung auch nur eines Teils der Rechnung die konkludente Abnahme der Werkleistung zu sehen sein.

2. Die Werklohnforderung wird ohne Abnahme fällig, wenn die (Nach-)Erfüllung objektiv unmöglich geworden ist.

3. Die bloße Vermutung des Bestellers, dass irgendwelche, nicht näher bezeichneten Mängel an den Leistungen des Unternehmers vorhanden seien, reicht zur Darlegung von Mängeln nicht aus.

4. Ein Zurückbehaltungsrecht setzt eine Konnexität der beiderseitigen Ansprüche voraus. Diese ist bei Ansprüchen aus einer ständigen Geschäftsbeziehung zu verneinen, wenn weder ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang der Verträge noch ein gewachsenes Vertrauensverhältnis erkennbar sind.

5. Ein Besichtigungs- bzw. Vorlegungsanspruch nach § 809 BGB steht nicht in einem konnexen Verhältnis zu einer Werklohnforderung und vermag deshalb kein Zurückbehaltungsrecht zu begründen.

6. Ein solcher Besichtigungs- und Vorlegungsanspruch setzt einen gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit für das Bestehen des Anspruchs, über dessen Bestehen sich der Auftraggeber Gewissheit verschaffen wird, voraus. Dessen Voraussetzungen müssen so weit feststehen, dass nur noch die Besichtigung erforderlich ist, um seine Existenz abschließend beurteilen zu können.




IBRRS 2025, 2982
VergabeVergabe
Grenzen nachträglicher Änderungen der Leistungsbeschreibung?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 31.05.2024 - 3 VK 5/24

1. Der öffentliche Auftraggeber ist grundsätzlich berechtigt, während des laufenden Vergabeverfahrens die Leistungsbeschreibung zu ändern.

2. Die Grenze der zulässigen Änderungen ist jedoch überschritten, wenn die Leistungsbeschreibung danach einen anderen Bewerberkreis anspricht (hier bejaht).

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IBRRS 2025, 2985
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
FNP-Teilgenehmigung durch Herausnahme von Sondergebieten?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.10.2025 - 12 KN 4/25

1. Eine Feststellung nach § 5 Abs. 2 WindBG steht der Zulässigkeit eines Antrags nach § 47 VwGO gegen die - noch vor dem Februar 2024 beschlossene - Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB bezogen auf Windenergieanlagen jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Rechtmäßigkeit der Feststellung ihrerseits von der Rechtmäßigkeit der im Normenkontrollverfahren streitigen Planänderung abhängen kann.*)

2. Eine Teilgenehmigung nach § 6 Abs. 3 BauGB einer Konzentrationsflächenplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB durch Herausnahme einzelner Sondergebiete für die Windenergienutzung ist rechtswidrig, wenn aus ihr nicht deutlich wird, welche Reichweite die Ausschlusswirkung fortan haben soll, und zudem nicht feststeht, dass der Planungsträger die Ausschlusswirkung auch mit einer geringeren Zahl von Sondergebieten gebilligt hätte.*)

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IBRRS 2025, 3011
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Spannend: Kündigungszugang während U-Haft und Voraussetzungen einer wirksamen Schriftsatzkündigung

AG Bremen, Urteil vom 21.07.2025 - 16 C 181/24

1. Mit der Kenntnisnahme einer Kündigungserklärung, die in den der Wohnung zugeordneten Briefkasten eingelegt wird, darf unter normalen Umständen spätestens am Folgemorgen gerechnet werden, so dass eine vorübergehende Abwesenheit des Empfängers - wie hier wegen der Untersuchungshaft - grundsätzlich den Zugang nicht verhindert.

2. Etwas anderes gilt, wenn der Vermieter weiß, dass sich der Mieter in U-Haft befindet, dann besteht die Obliegenheit, die Kündigung am Haftort zuzuleiten.

3. Weiß der neue Vermieter nichts von der U-Haft, der alte Vermieter allerdings schon, muss sich der neue Vermieter diese Kenntnis zurechnen lassen.

....

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IBRRS 2025, 3015
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Nicht Mieter, sondern Untermieter angetroffen: Kündigung zugegangen?

OLG Hamburg, Urteil vom 07.10.2025 - 4 U 48/25

1. Allein die Personenidentität des Geschäftsführers des Mieters mit dem Geschäftsführer des Untermieters führt nicht dazu, dass die in den Geschäftsräumen des Untermieters tätige Mitarbeiterin zugleich auch für andere Gesellschaften, die dort faktisch kein Geschäftslokal unterhalten (wie hier eben der (Haupt-)Mieter), als Empfangsbotin fungiert.

2. Es gibt keine Verkehrssitte, wonach ein Mieter in angemieteten Räumen stets seinen Geschäftssitz nimmt und dort Zustellungen ermöglichen muss.

3. Eine Zugangsfiktion aufgrund einer Zugangsvereitelung bzw. einer vergleichbaren schwer wiegenden Treuepflichtverletzung des Mieters greift nicht zu Gunsten des Vermieters, wenn der (Haupt-)Mieter seinen Anschriftenwechsel nicht mitgeteilt hat. Eine solche Pflichtverletzung erreicht keinen Schweregrad, der eine Fiktion des Zugangs rechtfertigen würde. Dies gilt umso mehr, wenn die neue Anschrift sich dem Handelsregister entnehmen lässt.

4. § 174 BGB findet auf Prozessvollmachten keine Anwendung.

5. Bei mehreren Streitgegenständen oder einem teilbaren Streitgegenstand hat die Berufungsbegründung sich grundsätzlich auf alle Teile des Urteils zu erstrecken, hinsichtlich derer eine Abänderung beantragt ist; andernfalls ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil unzulässig.

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IBRRS 2025, 3005
SchiedswesenSchiedswesen
Bis wann kann die Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens gerügt werden?

BayObLG, Beschluss vom 19.11.2025 - 102 SchH 121/25

1. Ein Anerkenntnis in einem Schiedsgerichtsverfahren setzt grundsätzlich voraus, dass die von Amts wegen zu prüfenden Prozessvoraussetzungen gegeben sind. Die Ausnahme, wonach bestimmte Sachurteilsvoraussetzungen bei einem Anerkenntnis nicht zu prüfen sind, gilt nur, wenn der Beklagte bzw. Antragsgegner nicht dadurch eine Prüfung verlangt, dass er sein Anerkenntnis von der Erfüllung dieser Voraussetzungen abhängig macht.

2. Ein Antrag auf Feststellung der (Un-)Zulässigkeit eines Schiedsgerichtsverfahrens kann nur bis zur Bildung des Schiedsgerichts gestellt werden. Der Antrag ist nach Bildung des Schiedsgerichts auch dann unzulässig ist, wenn das Schiedsgericht keinen Zwischenentscheid erlässt und dadurch eine frühzeitige Überprüfung seiner Zuständigkeit durch die staatlichen Gerichte vereitelt.

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IBRRS 2025, 3021
ProzessualesProzessuales
Wie ist der Streitwert bei einem UKlaG-Verfahren zu ermitteln?

BGH, Beschluss vom 08.10.2025 - XII ZR 28/25

Zur Festsetzung von Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer gegen die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerichteten Unterlassungsklage nach § 1 UKlaG durch einen qualifizierten Verbraucherverband.*)

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IBRRS 2025, 2976
ProzessualesProzessuales
Kosten eines privaten Rechtsgutachtens sind nicht erstattungsfähig!

OLG Hamburg, Beschluss vom 18.07.2025 - 4 W 87/25

1. Die Kosten eines während des Rechtsstreits eingeholten Privatgutachtens sind nur ausnahmsweise erstattungsfähig, nämlich dann, wenn die Kosten unmittelbar prozessbezogen und notwendig sind.

2. Die Kosten für die Einholung eines privaten Rechtsgutachtens zur Brüssel Ia-VO sind nicht nach § 91 ZPO erstattungsfähig, weil es Sache des Rechtsanwalts ist, die Rechtslage zu beurteilen.*)

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Online seit 20. November

IBRRS 2025, 2973
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Plant keine Luftschlösser!

OLG Bamberg, Urteil vom 02.10.2025 - 12 U 123/24

Zur Auswirkung eines Zielkonflikts zwischen vorgegebenem Kostenrahmen und anderen Beschaffenheiten des Bauvorhabens auf das Architektenhonorar.*)

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IBRRS 2025, 2981
VergabeVergabe
Vergabevermerk kann nachträglich erstellt werden!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09.08.2024 - 2 VK 1/24

1. Das Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers ist nicht grenzenlos. Die Anforderungen müssen vielmehr objektiv auftrags- und sachbezogen sein, die Begründung nachvollziehbar. Ob diese Anforderungen erforderlich oder zweckmäßig sind, ist demgegenüber ohne Belang und unterliegt nicht der Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen.

2. Der Vergabevermerk kann auch erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens erstellt werden.

3. Aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes kann die Antragsbefugnis nur demjenigen Bieter fehlen, bei dem eine Rechtsbeeinträchtigung offensichtlich nicht gegeben ist (hier u.a. verneint für die Rüge, dass der Zuschlagsprätendent nach durchgeführter Internetrecherche mangels gleichwertiger Referenzen nicht geeignet sei).

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