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IBRRS 2026, 0633
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängel vor der Abnahme: Kündigung aus wichtigem Grund möglich?

KG, Urteil vom 03.03.2026 - 21 U 109/24

1. Der Umstand, dass in einer höherrangigen Vertragsunterlage ein bestimmtes Produktmerkmal zum Vertragssoll wird, schließt nicht aus, dass die Parteien in einer rangniedrigeren Unterlage ein weiteres Produktmerkmal ebenfalls zum Leistungssoll gemacht haben, soweit sich die beiden Merkmale nicht widersprechen.

2. Stellt der Auftraggeber die VOB/B und wird sie nicht als Ganzes vereinbart, hält die Regelung des § 4 Abs. 7 VOB/B (Kündigung wegen Mängeln vor der Abnahme) einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nicht stand und ist unwirksam (BGH, IBR 2023, 179).

3. Das Vorliegen eines Baumangels stellt in der Regel keinen wichtigen Kündigungsgrund dar. Anders ist es, wenn Gründe hinzukommen, die aus Sicht des Auftraggebers eine weitere Zusammenarbeit als nicht zumutbar erscheinen lassen.

4. Dem Auftragnehmer steht nach einer Kündigung des Auftraggebers aus wichtigem Grund kein Vergütungsanspruch für die erbrachten Leistungen zu, wenn sie für den Auftraggeber wertlos sind, weil sie für ihn nicht brauchbar oder ihre Verwertung nicht zumutbar ist.

5. Der Auftraggeber ist nicht daran gehindert ist, bereits vor einer Kündigung aus wichtigem Grund einen anderen Unternehmer mit der Durchführung der Ersatzvornahme zu beauftragen. Er muss aber dafür Sorge tragen, dass der Drittunternehmer mit seinen Arbeiten erst nach der Kündigung des Auftrags beginnt.

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IBRRS 2026, 0657
WerkvertragWerkvertrag
Vergütung auf Stundenbasis spricht nicht gegen Werkvertrag!

LG Stralsund, Urteil vom 05.03.2026 - 3 HK O 8/25

1. Ein Vertrag, der auf die Herbeiführung eines konkreten Erfolgs (hier: Schaffung eines neuen Programmierstands) gerichtet ist, ist als Werkvertrag zu qualifizieren.

2. Weder der Umstand, dass eine Vergütung auf Stundenbasis vereinbart ist, noch die Tatsache, dass vor dem eigentlichen Einstieg in die Werkherstellung eine rein erfassende Einarbeitungsphase durchlaufen werden muss, ändern etwas an der Erfolgsbezogenheit.

3. Erlangtes „Etwas" i.S.v. § 812 BGB ist im Fall bargeldloser Zahlung (Überweisung) der Anspruch auf Gutschrift (nicht: die Gutschrift).*)

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IBRRS 2026, 0617
VergabeVergabe
Bieterfragen sind zutreffend zu beantworten!

VK Südbayern, Beschluss vom 08.04.2025 - 3194.Z3-3_01-25-11

1. Mit einer irreführenden Beantwortung von Bieterfragen verstößt ein öffentliche Auftraggeber geben seine aus Art. 53 Abs. 2 der Richtlinie 2014/24/EU herrührende Verpflichtung, auftragsbezogene Fragen der Bieter zutreffend zu beantworten.*)

2. Ein öffentlicher Auftraggeber darf die Eignung eines Bieters nicht einfach bejahen, obwohl die Eignungsprüfung nicht abgeschlossen war und die von ihm aufgrund von Zweifeln an der Erfüllung der Eignungsanforderungen zu Recht begonnene und gebotene Angebotsaufklärung nach § 15 Abs. 5 VgV nicht zu abschließenden Ergebnissen geführt hatte.*)

3. Bemisst ein öffentlicher Auftraggeber die Vergleichbarkeit von Referenzaufträgen anhand der Versorgung von durchschnittlichen Zahlen von Verpflegungsteilnehmern pro Tag, muss er den Zeitraum, in dem dieser Durchschnitt pro Tag erfüllt sein muss, zweifelsfrei festlegen und bekanntgeben.*)

4. Auch wenn sie von den Bietern nicht gerügt wurden, stehen unklare Vorgaben an die Vergleichbarkeit einer vergaberechtskonformen Prüfung der Vergleichbarkeit de Referenzen entgegen. Die möglicherweise eingetretene Rügepräklusion führt nicht dazu, dass die unklaren Vorgaben klar und brauchbar würden.*)

5. Auch wenn die Leistungsbeschreibung funktionale Elemente enthält, kann der Preis alleiniges Zuschlagskriterium sein, soweit die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung sicherstellen, dass der Auftraggeber hinsichtlich des von ihm definierten Mindeststandards an Leistung, an dem er tatsächlich ein wirtschaftliches Interesse hat, vergleichbare Angebote erhält und das beste Preis-Leistung-Verhältnis i.S.d. § 127 Abs. 1 GWB auch unter Anwendung eines reinen Preisentscheids ermitteln kann.*)

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IBRRS 2026, 0635
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Soll-Kennzeichnungspflicht verletzt: Bebauungsplan unwirksam?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.02.2026 - 3 S 94/25

1. Eine Verletzung der Soll-Verpflichtung zu Kennzeichnungen nach § 9 Abs. 5 BauGB begründet nicht die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans. Denn solche Kennzeichnungen haben keine Regelungswirkung, sondern nur eine Hinweisfunktion (Bestätigung der Rspr., vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.05.1972 - II 199/72, DÖV 1972, 821).

2. Ein Unterlassen von Kennzeichnungen nach § 9 Abs. 5 BauGB kann auf einen Abwägungsfehler hindeuten, wenn der Plangeber entgegen § 2 Abs. 3, § 1 Abs. 7 BauGB nicht erkannt und ermittelt hat, ob besondere bauliche Vorkehrungen oder Sicherungsmaßnahmen i.S.v. § 9 Abs. 5 BauGB angezeigt sein können.*)

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IBRRS 2026, 0641
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wartungskostenumlage ohne Kostenobergrenze ist unwirksam!

OLG München, Urteil vom 12.02.2026 - 14 U 1880/25 e

1. Die zulässige Abweichung vom gesetzlichen Leitbild eines Gewerberaummietvertrags findet gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dort ihre Grenze, wo dem Mieter die Erhaltungslast von gemeinsam mit anderen Mietern genutzten Flächen und Anlagen ohne Beschränkung der Höhe nach auferlegt wird. Dies gilt auch dann, wenn die vertragliche Regelung zwischen Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten einerseits sowie Wartungskosten andererseits unterscheidet und eine Deckelung der Kosten zwar vorgesehen ist, soweit die Kosten durch Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen angefallen sind, nicht aber, wenn es sich um Wartungskosten handelt.

2. Die Möglichkeit einer Trennung der mietvertraglichen Nebenkosten kommt in Betracht, wenn in einer die Abrechnung von Nebenkosten betreffenden vertraglichen Regelung verschiedene Arten von Kosten aufgezählt sind.

3. Die Unwirksamkeit der Wartungskostenregelung führt nicht zur Gesamtnichtigkeit der Klausel, soweit eine trennbare Begrenzung für Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten vereinbart ist.

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IBRRS 2026, 0660
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer hat Anspruch auf Abstellung einer zweckwidrigen Nutzung durch die WEG

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.03.2026 - 2-13 S 22/25

1. Ein Wohnungseigentümer kann grundsätzlich mit der Beschlussersetzungsklage eine Rechtsverfolgung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen anderen Eigentümer erzwingen, wenn ein Anspruch – hier auf Unterlassen der teilungserklärungswidrigen Nutzung – ernsthaft in Betracht kommt.*)

2. Kann aufgrund eines übermäßigen Prozessrisikos die Wohnungseigentümergemeinschaft die Anspruchsdurchsetzung ablehnen, dürfte ein Anspruch des Eigentümers auf Rückermächtigung zur Anspruchsdurchsetzung bestehen.*)

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IBRRS 2026, 0651
SteuerrechtSteuerrecht
Sachverständige Ermittlung der Restnutzungsdauer ist anerkannte Schätzungsmethode!

FG Hamburg, Urteil vom 03.12.2025 - 2 K 86/22

1. Die sachverständige Ermittlung der Restnutzungsdauer gem. § 4 Abs. 3 ImmowertV ist eine gutachterlich anerkannte Schätzungsmethode zur Ermittlung der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG (Anschluss an BFH, Urteil vom 21.01.2024, IX R 14/23).*)

2. Zwei Eigentumswohnungen, die im selben Gebäude (Hauseingang) liegen, können unterschiedliche (wirtschaftliche) Restnutzungsdauern haben.*)

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IBRRS 2026, 0556
ProzessualesProzessuales
Ablehnungsgesuch nach drei Wochen ist verspätet!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.02.2026 - 1 W 28/25

1. Ein Ablehnungsgesuch, das auf Formulierungen des abgelehnten Richters in einem Beschluss gestützt wird, ist regelmäßig nicht mehr unverzüglich im Sinne von § 44 Abs. 4 Satz 2 ZPO, wenn seit der Zustellung des Beschlusses mehr als drei Wochen verstrichen sind.)

2. Die Verlängerung einer der ablehnenden Partei in dem Beschluss gesetzten Äußerungsfrist durch das Gericht führt jedenfalls dann nicht zu einer entsprechenden Verlängerung der Überlegungsfrist für die Stellung des Ablehnungsgesuchs, wenn zwischen den Umständen, zu denen der Partei die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wurde, und dem geltend gemachten Ablehnungsgrund kein unmittelbarer Zusammenhang besteht.*)

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Online seit gestern

IBRRS 2026, 0325
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Gemeinde muss für Fehler des Schallschutzgutachters einstehen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.11.2025 - 19 U 134/24

Beauftragt eine Stadtgemeinde bei einem eigenen Bauvorhaben, für das sie Entwurfsverfasserin des Baugenehmigungsantrags ist, einen Schallschutzgutachter, trifft sie jedenfalls dann ein Mitverschulden an dem durch die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens verursachten Schaden (§ 254 BGB), wenn sie es versäumt hat, vor der Verwendung des Gutachtens zu prüfen, ob das Gutachten die zutreffenden öffentlich-rechtlichen Normen zugrunde legt, und ihr eigenes Bauordnungsamt mit dem Vorgang befasst war.*)

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IBRRS 2026, 0548
VergabeVergabe
Bieter muss gültiges Prüfzeugnis vorlegen!

VK Sachsen, Beschluss vom 14.10.2025 - 1/SVK/029-25

Ein Angebot ist wegen unvollständiger Unterlagen nach § 16 EU Nr. 4 i.V.m. § 7a EU VOB/A 2019 auszuschließen, wenn der Bieter ein Prüfzeugnis nicht in der geforderten Art und Weise vorlegt, weil dieses bei Ablauf der für die Vorlage gesetzten Frist nicht mehr gültig ist. Die Anforderung der Gültigkeit muss dabei nicht ausdrücklich gestellt werden, da das Erfordernis der Gültigkeit seiner Abforderung immanent ist.*)

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IBRRS 2026, 0634
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bauherr muss Bestandsschutz beweisen!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.02.2026 - 5 S 2295/25

1. Die Nutzung eines Grundstücks kann im Regelfall bereits dann untersagt werden, wenn es an der dafür erforderlichen Genehmigung fehlt. Ist die Nutzung offensichtlich genehmigungsfähig, ist dies im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigen (Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.11.2020 - 3 S 2590/18, VBlBW 2021, 326).*)

2. Das Fehlen von Bestandsschutz nach Maßgabe des § 76 Abs. 1 Satz 2 LBO-BW ist keine negative Tatbestandsvoraussetzung für eine Nutzungsuntersagung. Kann nicht festgestellt werden, ob die jeweilige Nutzung danach Bestandsschutz genießt, so geht das zu Lasten des Betroffenen.*)

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IBRRS 2026, 0629
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung wegen fortlaufender Zutrittsverweigerung rechtens

LG München II, Urteil vom 24.02.2026 - 12 S 1472/25

1. Verweigert der Mieter trotz mehrfacher Aufforderungen und Abmahnungen den Zutritt zur Wohnung beharrlich und fortdauernd, obwohl ein konkretes, berechtigtes Besichtigungs- und Durchführungsinteresse besteht, ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt.

2. Die fristlose Kündigung setzt nicht voraus, dass bereits ein erheblicher Vermögens- oder Substanzschaden eingetreten ist.

3. Ein Attest, das nur die medizinischen Befunde wiedergibt, aus denen aber nicht die Schwierigkeit eines potenziellen Umzugs, insbesondere die Kausalität des Gesundheitszustands für eine solche hervorgeht, rechtfertigt nicht die Annahme eines Härtegrunds.

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IBRRS 2026, 0637
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wer untätig bleibt, kriegt auch keinen Schaden ersetzt!

AG München, Urteil vom 02.07.2025 - 1292 C 17918/24 WEG

1. Eine vor der Reform begangene Pflichtverletzung, die nicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zuzurechnen ist, kann nicht dazu führen, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei einer Schadensvertiefung zum Zeitpunkt nach der Reform hierfür ersatzpflichtig wird.

2. Es kann insoweit nichts anderes gelten, wenn sich die Schadensentwicklung auch nach dem Inkrafttreten der Reform fortgesetzt hat, es aber in einer weiteren Pflichtverletzung fehlt.

3. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verzögerter Beschlussfassung über notwendige Instandsetzungsmaßnahmen scheidet dann aus, wenn der betroffene Wohnungseigentümer vorher gefasste Beschlüsse über die Zurückstellung der Instandsetzung nicht angefochten hat

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IBRRS 2026, 0632
ProzessualesProzessuales
Richterlicher Power-Nap führt zu Verfahrensfehler!

BFH, Beschluss vom 12.02.2026 - V B 64/24

Ein Richter, der in der mündlichen Verhandlung für eine nicht nur unerhebliche Zeit einschläft, ist abwesend, wenn er dadurch wesentlichen Vorgängen nicht mehr folgen kann, so dass das erkennende Gericht dann nicht mehr im Sinne von § 119 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung vorschriftsmäßig besetzt ist.*)

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IBRRS 2026, 0640
ProzessualesProzessuales
Ehegatte ist Partner der Klägerkanzlei: Richterin befangen!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2026 - 1 W 1/26

1. Schon die besondere berufliche Nähe des Ehemanns der Richterin zu dem Prozessbevollmächtigten des Gegners gibt der Partei begründeten Anlass zur Sorge, dass es dadurch zu einer unzulässigen Einflussnahme auf die Richterin kommen könnte.

2. Das kann anders zu beurteilen sein, wenn der Ehemann der Richterin in einer sog. Großkanzleien mit einer Vielzahl an Anwälten in verschiedenen Teams an zahlreichen Standorten tätig ist, bei denen es mitunter schon zweifelhaft sein kann, ob sich der als Prozessbevollmächtigte auftretende Anwalt und der Ehepartner einer Richterin oder eines Richters überhaupt kennen.

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Online seit 13. März

IBRRS 2026, 0636
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Faktischer Verwalter hat dieselben Pflichten wie bestellter Verwalter

BGH, Urteil vom 30.01.2026 - V ZR 76/25

1. Handelt jemand als Verwalter einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, obwohl er weder als Verwalter bestellt noch aufgrund eines gültigen Verwaltervertrags zum Handeln als Verwalter verpflichtet ist (sog. faktischer Verwalter), treffen ihn grundsätzlich dieselben Pflichten wie den wirksam bestellten bzw. aufgrund eines Vertrags verpflichteten Verwalter. Verletzt der faktische Verwalter diese Pflichten, haftet er der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 280 Abs. 1 BGB.*)

2. Schloss der Bauträger bzw. der teilende Eigentümer unter Geltung des Wohnungseigentumsgesetzes in der bis zum 30.11.2020 geltenden Fassung einen Vertrag im Interesse der künftigen Gemeinschaft im eigenen Namen, setzte der spätere Übergang auf die zwischenzeitlich entstandene Wohnungseigentümergemeinschaft regelmäßig eine Vertragsübernahme durch Beschluss voraus; ein entsprechendes Handeln im fremden Namen musste ebenfalls durch Beschluss genehmigt werden.*)

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IBRRS 2026, 0625
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Behördliche Vertretungskette: Wer ist der "richtige" Auftraggeber?

OLG Köln, Urteil vom 18.06.2025 - 16 U 77/24

1. Ergibt sich aus einem Auftragsschreiben, dass die beauftragende Gebietskörperschaft (hier: Bundesrepublik Deutschland) durch mehrere nachgeordnete Behörden vertreten wird, begründet der Umstand, dass ausschließlich die (letzt-)vertretende Behörde (hier: Bau- und Liegenschaftsbetrieb eines Bundeslandes) bei der Vertragsabwicklung auftritt und sämtliche Erklärungen abgibt und entgegennimmt, für sich genommen keine Vertragsübernahme durch die vertretende Behörde.

2. Wenn Allgemeine Geschäftskosten in den Vertragspreisen enthalten sind, können diese bei einer Kündigung wegen Unterbrechung der grundsätzlich auch für den kündigungsbedingt nicht ausgeführten Teils der Leistung beansprucht werden, sofern diese im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung im Sinne von § 6 Abs. 5 VOB/B „bereits entstanden“ waren.

3. Verjährungshemmende Verhandlungen schweben dann, wenn eine der Parteien Erklärungen abgibt, die der jeweils anderen die Annahme gestattet, der Erklärende lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung des Anspruchs oder dessen Umfang ein. Nicht erforderlich ist, dass dabei Vergleichsbereitschaft oder Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird oder dass Erfolgsaussicht besteht.

4. Verhandlungen enden aber nicht nur bei einer Weigerung der Fortsetzung, sondern auch, wenn sie „einschlafen“, also nicht fortgesetzt werden. Die Verhandlungen sind zu dem Zeitpunkt „eingeschlafen“, in dem spätestens eine Erklärung der anderen Seite zu erwarten gewesen wäre.

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IBRRS 2026, 0550
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Lass die Kirche im Dorf!

VK Sachsen, Beschluss vom 23.06.2025 - 1/SVK/009-25

1. Ein Aufklärungsverlangen kann rechtswidrig sein, wenn der öffentliche Auftraggeber eine Aufklärung über den Preis verlangt, ohne dass dafür die Voraussetzungen nach § 16d EU Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 VOB/A 2019 vorliegen.*)

2. Eine ungewöhnliche Kalkulation bei nur einer Minimalposition rechtfertigt nicht, in eine detaillierte Überprüfung einzusteigen.*)

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IBRRS 2026, 0615
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Umfasst die Baugenehmigung für ein Wohngebäude auch Ferienwohnen?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.03.2026 - 1 LA 64/25

Eine Baugenehmigung für ein Wohngebäude kann im Einzelfall sowohl die Nutzungsart des Dauerwohnens als auch die des Ferienwohnens abdecken. Hierfür bedarf es aber besonderer Anhaltspunkte, die sich vorrangig aus der Genehmigung selbst, ergänzend auch aus dem sonstigen Genehmigungsvorgang, der konkreten Beschaffenheit des Bauvorhabens oder einem im konkreten Fall zum Ausdruck gekommenen Begriffsverständnis der Bauaufsichtsbehörde ergeben können (vgl. bereits Senatsbeschl, IBR 2024, 94).*)

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IBRRS 2026, 0606
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nicht alle Eigentümer geladen: Beschlüsse sind ungültig!

AG Charlottenburg, Urteil vom 20.02.2026 - 73 C 143/25

1. Zur Versammlung müssen sämtliche Eigentümer geladen werden, soweit dies nicht ausnahmsweise aus vom Verwalter nicht zu vertretenden Gründen unmöglich ist, z.B. bei unbekanntem Aufenthalt eines Eigentümers.

2. Es ist auch eine digitale Ladung möglich, soweit der Eigentümer diesen Kommunikationsweg eröffnet hat.

3. Fehlt es aber an einer solchen Eröffnung, so ist der Verwalter gehalten, die Ladung auf einem anderen zumutbaren Kommunikationsweg, also auch klassischer analoger Post, dem Eigentümer zukommen zu lassen. Dies auch dann, wenn der Eigentümer gegen seine Verpflichtung verstoßen haben sollte, einen digitalen Kommunikationsweg zu eröffnen.

4. Werden also nur die Eigentümer geladen, die im Online-Portal des Verwalters einen Account eröffnet haben bzw. die eine Mailadresse hinterlegt haben, sind die getroffenen Beschlüsse allein deshalb für ungültig zu erklären.

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IBRRS 2026, 0524
WohnungseigentumWohnungseigentum
Was sind Verwaltungsunterlagen?

AG Berlin-Mitte, Beschluss vom 23.02.2026 - 29 C 11/26 EVWEG

1. Der Begriff der Verwaltungsunterlagen ist denkbar weit. Maßgeblich ist allein, ob sich Vorgänge auf die Verwaltung der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft beziehen.

2. Der Einsicht unterfallen alle Verträge und Korrespondenz mit Versorgungsunternehmen und Handwerkern und deren Rechnungen, Kostenvoranschläge und Vergleichsangebote, Kontoauszüge und Zahlungsbelege, Schriftverkehr mit Versicherungen und Versicherungspolicen, Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern; ausgenommen sind interne Vorgänge der Verwaltung, Grenzen werden auch durch den Datenschutz gezogen.

3. Auch der schriftliche Verkehr mit dem Verwaltungsbeirat, soweit er die Verwaltung der Gemeinschaft betrifft, ist hiervon begrifflich erfasst.

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IBRRS 2026, 0609
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
Wann ist ein Hinweis auf Vorschussüberschreitung (noch) "rechtzeitig"?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.02.2026 - 18 W 3/26

1. Der Hinweis des Sachverständigen auf die voraussichtliche Überschreitung des Auslegungsvorschusses muss rechtzeitig erfolgen.

2. Rechtzeitig ist der Hinweis, wenn die Parteien noch Gelegenheit haben, sich hierauf einzurichten. Den Parteien muss die Möglichkeit gegeben werden, angesichts unverhältnismäßiger Kosten auf die Beweisaufnahme zu verzichten, sich gegebenenfalls gütlich zu einigen oder ein weniger aufwendiges Verfahren zu wählen.

3. Rechtsfolge des Verstoßes gegen die Hinweispflicht ist die Begrenzung der Vergütung auf den Betrag des Vorschusses, ohne dass ein Aufschlag auf die Höhe dessen, was die maximal mögliche Vergütung unterhalb der Erheblichkeitsgrenze darstellen würde, vorzunehmen wäre.

4. Der Einwand, der Sachverständige sei überzahlt worden, ist im Erinnerungsverfahren ohne Bindung an ein etwaiges gerichtliches Festsetzungsverfahren in vollem Umfang zulässig.

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IBRRS 2026, 0538
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an eine wirksame Ersatzzustellung in Geschäftsräumen?

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.01.2026 - 16 U 138/24

Aufgrund der Einführung der Regelung des § 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zum 01.07.2022, wonach eine Ersatzzustellung auch in Geschäftsräumen an eine dort beschäftigten Person erfolgen kann, kann nicht an dem strengen Erfordernis des nicht fernliegenden Antreffens des Empfängers in dem Geschäftsraum festgehalten werden. Denn in einem solchen Falle ist dort - genauso wie in der Wohnung - eine Ersatzzustellung möglich. Die Ersatzzustellung gemäß § 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO setzt nicht voraus, dass der gesetzliche Vertreter des Unternehmens als Adressat dort weit überwiegend oder gar stets während der Geschäftszeiten angetroffen werden muss. Maßgeblich ist vielmehr, ob erwartet werden kann, dass die Zustellung durch Weitergabe der Zustellungssendung gewährleistet ist.*)

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IBRRS 2026, 0526
ProzessualesProzessuales
Keine Passivlegitimation der Hausverwaltung für Ansprüche aus dem Mietvertrag!

LG Berlin II, Beschluss vom 28.05.2025 - 64 T 38/25

Ob die Hausverwaltung sich als Vermieter geriert oder der Eigentümer seine Vermieterstellung verschleiert, spielt höchstens für einen etwaigen Schadensersatzanspruch wegen vergeblich aufgewendeter Prozesskosten eine Rolle, führt aber nicht zur Passivlegitimation der Hausverwaltung für Ansprüche aus dem Mietvertrag.

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Online seit 12. März

IBRRS 2026, 0269
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
HOAI-Mindestsätze durch die „Hintertür"?

OLG Rostock, Urteil vom 29.10.2024 - 4 U 26/21

1. Die nachträgliche Geltendmachung der Mindestsätze der HOAI ist nur dann treuwidrig, wenn der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut und vertrauen durfte und er sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrags zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (hier verneint).

2. Die schlüssige Darlegung der Honorarforderung setzt unter anderem voraus, dass die anrechenbaren Kosten auf Grundlage der vereinbarten Kostenermittlung (hier: Kostenfeststellung) berechnet werden.

3. Die anrechenbaren Kosten für einen den Freianlagen zugehörigen Fußgängerbereich sind zum einen für ein Objekt Freianlagen zu ermitteln, soweit die Kosten für die Oberflächenbefestigung zu erfassen sind; zum anderen sind die Kosten für ein Objekt Verkehrsanlagen in Bezug auf die Kosten des Unter- und Oberbaus zu ermitteln, soweit der Auftragnehmer der Freianlagen den Unter- und Oberbau plant.

4. Eine (scheinbare) räumliche Trennung von verschiedenen Spuren von Verkehrsanlagen des Straßenverkehrs oder von Gleisen bei Verkehrsanlagen des Schienenverkehrs führt nicht dazu, dass mehrere Verkehrsanlagen vorliegen, bloß weil diese zum Beispiel durch einen Grünstreifen oder durch einen anderen Zwischenraum getrennt sind.

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IBRRS 2026, 0549
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Keine Korrektur „ausschlussreifer" Angebote!

VK Sachsen, Beschluss vom 09.07.2025 - 1/SVK/017-25

1. Eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen liegt vor, wenn der Bieter nicht das anbietet, was der öffentliche Auftraggeber ausschreibt, sondern von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht.*)

2. Änderungen der Vergabeunterlagen können nicht im Rahmen eines Aufklärungsgesprächs gestrichen oder angepasst werden, denn ein solches Vorgehen würde gegen § 15 EU Abs. 3 VOB/A 2019 verstoßen.*)

3. Nach § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Der für einen bestimmten Vertrag ausgearbeitete Text ist dagegen nicht von § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB erfasst.*)

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IBRRS 2026, 0614
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anforderungen an ein faktisches Wochenendhausgebiet?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.02.2026 - 2 L 50/25

Ein im Zusammenhang bebautes Gebiet, dessen Bebauung aus Wochenendhäusern besteht, kann ein faktisches Wochenendhausgebiet im Sinne von § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 1, Fallgruppe 1, Abs. 3 BauNVO sein. Voraussetzung ist, dass es neben dem Bebauungszusammenhang auch die Anforderungen an die Annahme eines Ortsteils im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB erfüllt. Für den Bebauungszusammenhang genügen dann auch Wochenendhäuser, obgleich sie nur dem vorübergehenden Aufenthalt von Menschen zu dienen bestimmt sind.*)

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IBRRS 2026, 0604
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Umsatz sind alle Einnahmen, egal woher!

LG München I, Urteil vom 27.01.2026 - 34 O 9633/24

1. Sieht der Mietvertrag eine Umsatzmiete (12% des Nettoumsatzes) vor und definiert den Umsatz als die gesamten Einnahmen aus sämtlichen Werk- und Dienstleistungen, Warenverkäufen, Untermieten bzw. Pachten und allen sonstigen Einnahmen des Mieters aus oder in dem Mietobjekt betriebenen Geschäften, die der Mieter für sich selbst oder für Dritte erzielt, so unterfallen auch die auf gastronomisch genutzten Freiflächen erwirtschafteten Gewinne dem Umsatz, selbst wenn diese Freiflächen nicht mitvermietet sind, sondern im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Sondernutzung überlassen werden. Denn (auch) die Bewirtschaftung der Freiflächen bildet die Kalkulationsgrundlage des Mieters für einen wirtschaftlichen Betrieb der Mietsache.

2. Wird die MwSt. gesenkt, der Preis bleibt aber gleich, kann der Mieter nicht die Steuerermäßigung "einsacken", sie kommt vielmehr zum (Netto-)Umsatz hinzu.

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IBRRS 2026, 0528
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Als Grundbeschluss nicht erkennbar: Beschluss ist unbestimmt!

AG Charlottenburg, Urteil vom 06.06.2025 - 73 C 15/25

Es verstößt gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung nach § 18 Abs. 2 WEG, wenn bei einem Beschluss nicht erkennbar ist, dass es sich lediglich um einen Grundbeschluss handeln soll, der durch einen späteren Ausführungsbeschluss noch konkretisiert werden soll.

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IBRRS 2026, 0530
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Verkehrssicherungspflicht bei altem Baumbestand!

LG Lübeck, Urteil vom 17.01.2025 - 9 O 112/23

1. Der Baumbestand ist in angemessenen Abständen auf Krankheitsbefall zu untersuchen, und es sind solche Pflegemaßnahmen vorzunehmen, die für das Beibehalten der Standfestigkeit notwendig sind.

2. Wie oft und in welcher Intensität Baumkontrollen durchzuführen sind, lässt sich nicht generell beantworten. Ihre Häufigkeit und ihr Umfang sind vom Alter und Zustand des Baums sowie seinem Standort abhängig.

3. Hierbei können sich die Sicherungspflichtigen im Regelfall an der vom Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. entwickelten Baumkontrollrichtlinie (FLL-Richtlinie) orientieren, die als Orientierungshilfe anerkannt wird.

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IBRRS 2026, 0605
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Nur Verwertbares wird vergütet!

OLG München, Beschluss vom 04.06.2025 - 11 W 1370/24

1. Eine mangelhafte Leistung des Sachverständigen liegt vor, wenn das Gutachten wegen objektiv feststellbarer Mängel unverwertbar ist, wobei an die Annahme der Unverwertbarkeit ein strenger Maßstab anzulegen ist. Ob die Parteien und das Gericht das Gutachten für überzeugend halten, ist irrelevant.

2. Ist ein Sachverständigengutachten wegen objektiv feststellbarer Mängel nur zum Teil verwertbar, erhält der Sachverständige für den Zeitaufwand und die baren Aufwendungen eine Vergütung, die auf den vom Gericht verwerteten bzw. verwertbaren Teil seiner Leistung entfallen.

3. Dem Sachverständigen ist im Fall einer mangelhaften Leistung vor einer Beschränkung des Vergütungsanspruchs grundsätzlich Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

4. Ein nach Stundensätzen zu bemessendes Honorar wird für jede Stunde der erforderlichen Zeit gewährt. Die tatsächlich aufgewendete Zeit ist unerheblich.

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IBRRS 2026, 0616
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwaltshaftung wegen "überschießender" Abgeltungsklausel?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.01.2024 - 2 U 140/21

1. Bei einem Abgeltungsvergleich, bei dem alle gegenseitigen Forderungen für erledigt erklärt werden, muss der Anwalt den Mandaten deutlich und unmissverständlich über die Tragweite des Vergleiches beraten und sicherstellen, dass nur Forderungen erfasst werden, die der Mandant tatsächlich aufgeben will.

2. Der wegen Beratungspflichtverletzung in Anspruch genommene Anwalt hat im Rahmen der ihn treffenden sekundären Darlegungslast aufzuzeigen, dass und wie er den Mandanten ordnungsgemäß beraten hat. Er muss den Gang der Besprechungen schildern und konkrete Angaben dazu machen, welche Belehrungen und Ratschläge er erteilt und wie der Mandant darauf reagiert hat.

3. Der Anscheinsbeweis, dass sich der Mandant beratungskonform verhalten hätte, kann ausgeschlossen sein, wenn nicht nur eine einzige verständige Entschlussmöglichkeit besteht oder die Beteiligung Dritter notwendig ist.

4. Der zu ersetzende Schaden ist durch einen Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen Vermögenslage zu ermitteln, die ohne jenes Ereignis eingetreten wäre (Differenzhypothese). Dies erfordert einen Gesamtvermögensvergleich, der alle - und nicht nur für den Mandanten vorteilhafte - von dem haftungsbegründenden Ereignis betroffenen finanziellen Positionen umfasst.

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IBRRS 2026, 0600
ProzessualesProzessuales
Kein Ablehnungsgesuch gegen den gesamtem Spruchkörper!

BGH, Beschluss vom 23.02.2026 - I ZB 36/25

Ein Ablehnungsgesuch ist offenkundig unzulässig, wenn keine Befangenheitsgründe vorgebracht werden, die sich individuell auf einzelne mit dem Fall befasste Richterinnen oder Richter beziehen, sondern der Spruchkörper als Ganzes als befangen abgelehnt wird. Eine namentliche Benennung aller dem Spruchkörper zugehörigen Richter ändert hieran nichts.

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IBRRS 2026, 0569
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Mitgehörtes Telefonat: Reichweite des Beweisverwertungsverbots?

OLG Celle, Urteil vom 19.11.2025 - 4 U 117/25

Das Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot beim Mithörzeugen eines Telefonats umfasst nur den Gesprächsteil derjenigen Person, die keine Kenntnis vom Umstand des Abhörens durch den Zeugen hat. Der Schutz des gesprochenen Worts dieses vom Beweiserhebungsverbot geschützten Gesprächsteilnehmers ist durch entsprechende Verhandlungsleitung und Fragetechnik durch das Gericht sicherzustellen. Hieraus möglicherweise folgende Defizite bei der Überzeugungsbildung gehen zulasten des Beweisführers, der die Möglichkeit gehabt hätte, das Abhören durch den Zeugen offenzulegen.*)

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Online seit 11. März

IBRRS 2026, 0584
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vom LV erfasste Leistungen sind nicht nachtragsfähig!

KG, Urteil vom 13.02.2026 - 21 U 13/26

1. Der Unternehmer kann keine Mehrvergütung beanspruchen, wenn die hinter dem Nachtrag stehenden Leistungen nicht nachtragsfähig sind, weil sie bereits vom beauftragten Leistungsverzeichnis erfasst und mit den dort aufgeführten Einheitspreisen abgegolten werden.

2. Zur Auslegung eines Leistungsverzeichnisses über Maler- und Lackiererarbeiten in einem Schulgebäude, um zu klären, ob der Werkunternehmer für eine bestimmte vom Besteller beanspruchte Leistung eine Mehrvergütung beanspruchen kann.*)

3. Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens nach § 650d BGB kann auch für eine positive Feststellung i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO ein rechtliches Interesse bestehen.*)

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IBRRS 2026, 0540
VergabeVergabe
Dringlichkeitsvergabe nur bei unvorhersehbaren Ereignissen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.07.2025 - Verg 1/25

1. Ein Auftrag kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn - kumulativ - erstens ein unvorhersehbares Ereignis, zweitens dringliche und zwingende Gründe, welche die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen, und drittens einen Kausalzusammenhang zwischen dem unvorhersehbaren Ereignis und der äußersten Dringlichkeit gegeben ist (hier verneint).

2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Vorhersehbarkeit für den Auftraggeber ist aber nicht das Ereignis selbst, sondern derjenige Zeitpunkt, zu dem er noch unter Inanspruchnahme der regulären Fristen, gegebenenfalls unter Inanspruchnahme auch des beschleunigten Verfahrens, ein Verfahren mit Teilnahmewettbewerb hätte einleiten können.

3. Auch die Umstände, welche die Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb rechtfertigen sollen, müssen entsprechend dokumentiert und vermerkt werden, um die Entscheidung auf Ermessens- oder Beurteilungsfehler überprüfen zu können. Nicht (nachvollziehbar) dokumentierte Sachgründe rechtfertigen aber nicht die Wahl der Verfahrensart.

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IBRRS 2026, 0492
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
„Im Zusammenhang bebauter Ortsteil" = „Siedlungsbereich"?

VGH Bayern, Urteil vom 10.02.2026 - 2 N 23.356

1. Innenbereich im Sinne von § 34 BauGB und Innenentwicklung im Sinne von § 13a BauGB sind nicht identisch.

2. Mit dem Tatbestandsmerkmal der Innenentwicklung wird grundsätzlich der räumliche Anwendungsbereich für das beschleunigte Verfahren beschränkt. Überplant werden dürfen nur solche Flächen, die von einem Siedlungsbereich mit dem Gewicht eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils umschlossen werden. Die äußeren Grenzen des Siedlungsbereichs dürfen durch den Bebauungsplan nicht in den Außenbereich hinein erweitert werden.

3. Der Siedlungsbereich wird grundsätzlich durch eine Bebauung gekennzeichnet, die nicht nur vereinzelt ist, sondern den Eindruck einer jedenfalls lockeren Zusammengehörigkeit erweckt; er wird zur Ortslage, wenn er ein gewisses Gewicht erreicht. Gebiete, die einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil i.S.v. § 34 Abs. 1 BauGB bilden, gehören ohne weiteres zum Siedlungsbereich.

4. Geht es um den äußeren Umgriff der von Bebauung geprägten Ortslage, kommen Erweiterungen bei der Fortwirkung aufgegebener baulicher Nutzungen in Betracht, während bei vorhandener Bebauung - im Unterschied zur Abgrenzung des Innenbereichs - eine Einbeziehung des näheren Umfeldes zu erwägen ist.

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IBRRS 2026, 0603
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann müssen Alternativangebote vorliegen?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 30.01.2026 - 2-13 S 37/25

1. Zu den Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Vorlage von Unterlagen vor Beschlussfassung.*)

2. Ist die Finanzierung einer Sanierungsmaßnahme gesichert, ist der Sanierungsbeschluss nicht deshalb anfechtbar, weil die Eigentümer den Beschluss über die konkrete Art der Mittelaufbringung auf eine kurze Zeit später stattfindende Eigentümerversammlung vertagen.*)

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IBRRS 2026, 0511
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ansparrücklage auf immer und ewig?

AG München, Urteil vom 31.07.2025 - 1293 C 24514/24 WEG

1. Auf die Einhaltung des Nichtöffentlichkeitsgrundsatzes kann stillschweigend verzichtet werden, wenn trotz Kenntnis der Anwesenheit eines Nichtberechtigten dies nicht gerügt wird und alle widerspruchslos an der Versammlung teilnehmen.

2. Nimmt eine Person an einer Eigentümerversammlung als Vertreter teil, ohne eine Vollmacht vorzulegen, kann er zwar zurückgewiesen werden. Wird er aber nicht zu rückgewiesen, ist seine Stimmabgabe wirksam.

3. Weder eine fehlende Unterzeichnung des Protokolls noch dessen nicht ordnungsgemäße Unterzeichnung noch eine Unterzeichnung durch "falsche" Personen führen zur Fehlerhaftigkeit der dokumentierten Beschlüsse.

4. Allein aus dem Fehlen einer Beschlussfeststellung im Protokoll lässt sich regelmäßig noch nicht schließen, dass ein Beschluss nicht zu Stande gekommen ist, im Zweifel wird vielmehr bei einem protokollierten klaren Abstimmungsergebnis von einer konkludenten Beschlussfeststellung auszugehen sein.

5. Ebenso wenig wie bei der Erhaltungsrücklage muss bei einer jährlichen Ansparrücklage betragsmäßig im Sinne eines Endbetrags oder zeitlich eine Begrenzung nach oben festgelegt werden, zumal die Wohnungseigentümer in jeder künftigen Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit beschließen können, der Ansparrücklage nun nichts mehr zuzuführen.

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IBRRS 2026, 0583
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Keine Grundbucheinsicht bei Kaufinteresse!

OLG München, Beschluss vom 18.02.2026 - 34 Wx 36/26

1. Kein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht besteht für einen Kaufinteressenten, der den Namen des Grundstückseigentümers in Erfahrung bringen möchte, um mit dem Eigentümer wegen eines eventuellen Verkaufs des Grundstücks Verbindung aufzunehmen.*)

2. Weder das Bundesdatenschutzgesetz noch die Datenschutzgesetze der Länder sind auf die Grundbucheinsicht anzuwenden, da insoweit die Regelungen in der GBO vorrangig sind. Auch Art. 6 Abs. 1 DSGVO stellt keine Grundlage für die Weitergabe von Daten an Dritte dar.*)

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IBRRS 2026, 0588
Beitrag in Kürze
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vorschusshöhe bei Vollstreckung einer Mängelbeseitigung?

KG, Beschluss vom 17.02.2026 - 7 W 33/25

1. Maßgeblich für die Bemessung des Vorschusses i.S.d. § 887 II ZPO sind diejenigen Kosten, die für die Ersatzvornahme der ausgeurteilten Mangelbeseitigungsmaßnahme zum Zeitpunkt ihrer Vornahme bei Inanspruchnahme marktüblicher Angebote voraussichtlich tatsächlich anfallen werden. Zur Substantiierung der Vorschusshöhe kann der Gläubiger im Vollstreckungsverfahren einen Kostenvoranschlag vorlegen.*)

2. Der Gläubiger ist aufgrund seiner Ermächtigung nach § 887 I ZPO berechtigt, die für die Ersatzvornahme erforderlichen Leistungen an einen Anbieter seiner Wahl zu vergeben, ohne insoweit an Vergabevorschläge des Schuldners gebunden zu sein. Dem Schuldner steht lediglich die Möglichkeit zu Einwendungen gegen die Höhe des begehrten Vorschusses offen; hierzu kann er - wie der Gläubiger - marktübliche Angebote von Anbietern vorlegen, die zur Übernahme des konkreten Auftrags bereit sind.*)

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IBRRS 2026, 0596
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gesundes Misstrauen bei wiederholter Fristverlängerung?

BGH, Beschluss vom 26.02.2026 - I ZB 93/25

1. Der Rechtsmittelführer ist generell mit dem Risiko belastet, dass der Vorsitzende des Rechtsmittelgerichts in Ausübung des ihm eingeräumten pflichtgemäßen Ermessens eine beantragte Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist versagt.

2. Die zweimonatige Frist für die Berufungsbegründung kann auf Antrag verlängert werden, wenn der Gegner einwilligt. Dabei liegt es auch bei einer Einwilligung des Gegners im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob dem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stattgegeben wird.

3. Die Bewilligung der Fristverlängerung hängt auch bei einer wiederholten Fristverlängerung nicht davon ab, dass der Rechtsmittelführer hierfür erhebliche Gründe geltend machen kann, die er deshalb auch nicht darlegen muss.

4. Das Vertrauen in die Gewährung einer wiederholten Fristverlängerung ist im Regelfall erst erschüttert, wenn aus Sicht eines Rechtsmittelführers Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens trotz der Einwilligung zu einer Ablehnung der begehrten Fristverlängerung führen kann.

5. Der gerichtliche Hinweis, es könne mit einer weiteren Fristverlängerung nicht mehr gerechnet werden, entbindet das Gericht nicht davon, die Differenzierung danach, ob der Gegner eingewilligt hat oder nicht, und die vom Gesetzgeber beabsichtigte vereinfachte Verlängerungsmöglichkeit bei erteilter Einwilligung zu beachten.

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IBRRS 2026, 0595
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Grundurteil kann aus prozessökonomischen Gründen unzulässig sein!

BGH, Urteil vom 11.12.2025 - VII ZR 124/24

1. Zu den Voraussetzungen für den Erlass eines Grundurteils. *)

2. Ein Grundurteil darf nur ergehen, wenn ein Anspruch nach Grund und Höhe streitig ist, alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind, und wenn nach dem Sach- und Streitstand zumindest wahrscheinlich ist, dass der Anspruch in irgendeiner Höhe besteht.

3. Steht fest, dass ein Schaden in irgendeiner Höhe entstanden ist, kann die Frage, welchen Umfang der Schaden hat und damit die Höhe der berechtigten Schadensersatzforderung dem Betragsverfahren vorbehalten werden.

4. Maßgebender Gesichtspunkt für die Zulässigkeit eines Grundurteils ist, ob es ohne Feststellungen zum konkreten Schadensumfang gleichwohl zu einer echten Vorabentscheidung des Prozesses führt. Das hängt davon ab, ob wenigstens die Wahrscheinlichkeit eines aus dem geltend gemachten Haftungsgrund resultierenden Schadens feststeht.

5. Der Erlass eines Grundurteils ist aus prozessökonomischen Gründen unzulässig, wenn dieses zu einer ungerechtfertigten Verzögerung und Verteuerung des Prozesses führt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Tatsachen für Grund und Höhe des Anspruchs annähernd dieselben sind oder in einem so engen Zusammenhang stehen, dass die Herausnahme einer Grundentscheidung unzweckmäßig und verwirrend wäre.

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Online seit 10. März

IBRRS 2026, 0594
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Steckengebliebener Bau: Umfang der Erstherstellungspflicht der Gemeinschaft?

BGH, Urteil vom 27.02.2026 - V ZR 219/24

1. Jeder Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer grundsätzlich die erstmalige plangerechte Errichtung des Gemeinschaftseigentums nach Maßgabe der Teilungserklärung verlangen. Bei einem sogenannten steckengebliebenen Bau hat er im räumlichen Bereich seiner Sondereigentumseinheit darüber hinaus ohne Rücksicht auf die dingliche Zuordnung auch einen Anspruch auf die Errichtung der innenliegenden nichttragenden Wände in verputzter Form mitsamt den unter Putz verlegten Leitungen; ebenfalls erfasst ist der Anschluss an die zentrale Heizungsversorgung nebst Zuleitungen und Heizkörpern.*)

2. Schon vor Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums können bauliche Veränderungen beschlossen oder einem Wohnungseigentümer durch Beschluss gestattet werden.*)




IBRRS 2026, 0557
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Baukostenobergrenze „deckelt" anrechenbare Kosten!

OLG Hamm, Urteil vom 05.06.2025 - 24 U 57/22

1. Die Übernahme einer Bausummengarantie, also die Erklärung des Architekten, sämtliche über den garantierten Betrag liegenden Baukosten persönlich zu übernehmen, kann nur bei einer eindeutigen, unmissverständlichen Erklärung des Architekten angenommen werden.*)

2. Demgegenüber sind die Anforderungen an eine Baukostenobergrenze als vertraglich vereinbarte Beschaffenheit des Werks gering, zumal der Architekt nicht nur eine genau vereinbarte Baukostenobergrenze einhalten muss, sondern auch verpflichtet ist, die ihm bekannten Kostenvorstellungen des Bauherrn bei seiner Planung zu berücksichtigen. Führen Sonderwünsche des Bauherrn oder von ihm akzeptierte Mehrkosten für Planungsänderungen zu einer Überschreitung der vereinbarten Baukostenobergrenze, kann grundsätzlich nicht von einer Haftung des Architekten wegen der Überschreitung ausgegangen werden. Die Darlegungs- und Beweislast für solche Sonderwünsche des Bauherrn trifft unabhängig von einer Abnahme des Werks den Architekten.*)

3. Bei Überschreitung einer zugesagten Baukostenobergrenze muss dem Architekten grundsätzlich Gelegenheit gegeben werden, durch neue Bemühungen die Baukosten auf den vorgegebenen Betrag zu senken; dies gilt nicht, soweit das Bauwerk bereits vollendet ist und die entstandenen Baukosten nicht mehr verhindert werden können.*)

4. Dafür, dass eine Pflichtverletzung des Schuldners kausal zu einem Schaden auf Seiten des Gläubigers geführt hat, ist der Gläubiger darlegungs- und beweisbelastet. Die Frage der Kausalität umfasst dabei auch den Gesichtspunkt, wie der Geschädigte sich bei pflichtgemäßem Verhalten des Schädigers verhalten hätte, d.h. insbesondere ob er von einem womöglich unwirtschaftlichen Bauvorhaben Abstand genommen hätte, so dass ein Schaden nicht eingetreten wäre, oder ob er das Bauvorhaben in jedem Fall durchgeführt hätte. Eine Vermutung beratungsgerechten Verhaltens, die zu einer Beweislastumkehr führen würde, findet dabei in Fällen der Überschreitung einer Baukostenobergrenze keine Anwendung, da es sich jeder typisierenden Betrachtung entzieht, wie sich der Bauherr verhält, der von seinem Architekten pflichtgemäß über die Höhe der zu erwartenden Kosten aufgeklärt wird (vgl. bereits Senat, IBR 2023, 522 ).*)

5. Eine Drittwiderklage gegen einen am Prozess bislang nicht beteiligten Dritten ist grundsätzlich unzulässig. Etwas anderes gilt, wenn durch die Drittwiderklage eine Vervielfältigung und Zersplitterung von Prozessen vermieden wird. Zusammengehörende Ansprüche sollen einheitlich verhandelt und entschieden werden können. Eine Drittwiderklage ist danach zulässig, wenn die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich und rechtlich eng miteinander verknüpft sind und keine schutzwürdigen Interessen des Drittwiderbeklagten entgegenstehen.*)

6. Der Architekt ist aufgrund einer Beschaffenheitsvereinbarung in Form einer Baukostenobergrenze bei der Berechnung seines Honorars grundsätzlich auch dergestalt an diese gebunden, dass er sein Honorar nur nach Maßgabe der sich aus dieser Obergrenze ergebenden (maximalen) Baukosten berechnen darf.*)

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IBRRS 2026, 0542
VergabeVergabe
Ausstellungsgestaltung ist keine Architektenleistung!

VK Bund, Beschluss vom 10.02.2026 - VK 2-131/25

1. Bei Leistungen der Ausstellungsgestaltung, die vom Anwendungsbereich der Honorarordnung der Ausstellungsgestalter und Szenografen (HOAS) erfasst sind, handelt es sich nicht um Architektenleistungen i.S.v. § 73 Abs. 2 VgV, die in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben sind.

2. Architektenleistungen sind danach nur betroffen, wenn es um dauerhafte Eingriffe in die tragende bauliche Substanz bzw. um entsprechende für die Gebäudefunktion notwendige Gestaltungseingriffe geht. Leistungen der Ausstellungsgestaltung sind demgegenüber inszenatorische und entfernbare Trennwände, Bodenbeläge und mobile Teile oder für die Ausstellungsdauer temporär mit dem Gebäude verbundene oder fixierte Elemente, die ohne schwerwiegenden Eingriff in das Gebäude wieder entfernt werden können.

3. Eine funktionale Leistungsbeschreibung ist hinreichend bestimmt, wenn die Vergabeunterlagen die für vergleichbare Angebote erforderlichen Maßstäbe unmissverständlich vorgeben, indem Hintergrund, Ziele und gewünschte Funktionen der benötigten Leistungen hinreichend klar beschrieben werden.

4. Wenn Teile des Marktes bzw. der Unternehmen, die sich auf diesem Markt bewegen, darauf ausgerichtet sind, eine Komplettleistung (hier: Gestaltung nebst Umsetzung) zu erbringen, so belegt dies, dass eine Zusammenfassung der Leistungen - als Grundlage für eine Gesamtvergabe - wirtschaftlich ist.

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IBRRS 2026, 0489
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Feuerwehrgerätehaus „passt" in allgemeines Wohngebiet!

VGH Bayern, Beschluss vom 07.01.2026 - 15 CS 25.2094

Ein Feuerwehrgerätehaus ist in einem allgemeinen Wohngebiet gebietsverträglich. Hierzu gehört auch der Übungs-, Schulungs- und Wartungsbetrieb.

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IBRRS 2026, 0501
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Eigenbedarf nur vorgetäuscht?

AG Lübeck, Urteil vom 23.02.2026 - 26 C 1728/24

1. Das Gericht hat den Eigennutzungswunsch des Vermieters grundsätzlich zu respektieren und darf die Anforderungen nicht überspannen. Andererseits hat es jedoch allen Gesichtspunkten nachzugehen, die Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches begründen.

2. Bei einer Mehrzahl von Vermietern ist es ausreichend, wenn jedenfalls ein Vermieter eine Nutzungsabsicht hat. Nicht erforderlich ist es, dass alle Vermieter einen Eigenbedarf haben.

3. Fehlt in den Fällen der behaupteten Eigennutzungsabsicht ein ernsthafter Nutzungswille, so ist die Kündigung bereits aus diesem Grunde unwirksam. Anhaltspunkte, die im Rahmen der gebotenen Abwägung Zweifel an dem Nutzungswillen begründen können, sind beispielsweise gegeben, wenn der Einziehende die Wohnung nicht selbst kennt oder der Kündigung Streitigkeiten im Rahmen des Mietverhältnisses vorausgegangen sind.

4. Beabsichtigt eine Person ihren Lebensmittelpunkt zu verlegen, ist anzunehmen, dass sie sich zur konkreten Nutzung der Wohnung sowie die Entrichtung und Höhe einer Miete im Vorfeld Gedanken macht und dabei gerade auch die konkrete Wohnung umfassend in die Überlegungen einbezieht. Erst dann kann der Nutzungswunsch eine hinreichend konkrete Planungsreife erreichen.

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IBRRS 2026, 0587
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Mieter kann sich gegen Beseitigungsbeschluss wehren

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 26.02.2026 - 2-13 T 7/26

1. Eine Vollstreckung eines Beseitigungsanspruchs einer unzulässigen baulichen Veränderung, an welcher ein Mieter des Schuldners ein Mitbenutzungsrecht hat – hier Rampe im gemeinschaftlichen Garten –, kann nur gem. § 888 ZPO erfolgen.*)

2. Gegen den Beschluss zur Ermächtigung des Gläubigers zur Ersatzvornahme (§ 887 ZPO) ist der Mieter beschwerdebefugt, wenn durch die Vollstreckung sein Mitbenutzungsrecht beeinträchtigt ist.*)

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IBRRS 2026, 0535
ProzessualesProzessuales
Richtertochter als Anwaltsreferendarin macht Richter befangen!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.02.2026 - 3 U 50/25

Ist die Tochter eines Richters als Rechtsreferendarin in der Kanzlei der Beklagten im Rahmen einer Nebenbeschäftigung juristisch tätig, kann dies die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen.*)

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