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IBRRS 2007, 4196; IMRRS 2007, 1954
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Kündigung des Verwaltervertrags
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.08.2007 - 3 Wx 163/07
1. Für die Wirksamkeit der Kündigung des Verwaltervertrages ist es ohne Belang, ob die Abberufung des Verwalters wirksam beschlossen worden ist.*)
2. Gibt der Verwalter auf eine von sämtlichen Wohnungseigentümern ihm gegenüber fristgerecht erklärte Kündigung des Verwaltervertrages das Ende seiner Verwaltertätigkeit bekannt und erklärt er, künftig nicht mehr Ansprechpartner zu sein, so endet sein Anspruch auf Verwalterhonorar; für die Folgezeit bereits abgebuchtes Honorar hat er zu erstatten.*)
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