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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2004, 3005; VPRRS 2004, 0334
Vergabe
Überprüfung eines Beurteilungsspielraums
VK Münster, Beschluss vom 24.09.2004 - VK 24/04
1. Die Vergabestelle bestand aus mehreren Auftraggebern aus zwei Bundesländern. In beiden Bundesländern gibt es Gesetze zur Tariftreue. Die Vergabestelle verstößt nicht gegen § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A, wenn sie sich intern auf die Anwendung eines Tariftreuegesetzes einigt und dieses der Ausschreibung zugrundelegt.*)
2. § 2 Abs. 2 TariftG NW räumt den Vergabestellen einen Beurteilungsspielraum ein; ein Beurteilungsspielraum ist nur begrenzt daraufhin überprüfbar, ob eine willkürliche oder nicht sachgerechte Entscheidung erfolgte oder der Sachverhalt nicht ordnungsgemäß ermittelt wurde. Die Vorschrift eröffnet keinen Ermessensspielraum.*)
Wann unterfallen SPNV-Leistungen dem Vergaberecht?
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2004 - Verg 79/04
Sind Gegenstand des Vergabeverfahrens sog. SPNV-Leistungen, unterliegt der öffentliche Auftraggeber jedenfalls dann dem Regime des im Vierten Teil des GWB geregelten Vergaberechts, wenn er das ihm gemäß dem Wortlaut des § 15 Abs. 2 AEG an sich (möglicherweise) zu Gebote stehende Ermessen, solche Leistungen öffentlich auszuschreiben oder nicht, tatsächlich dahin ausgeübt hat, jene Leistungen in einem förmlichen Vergabeverfahren zu vergeben.