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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2002, 0171
Mit Beitrag
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 17.01.2002 - VII ZR 488/00
Der Auftraggeber genügt den Anforderungen an die Darlegung einer mangelhaften Abdichtung, wenn er nach seiner Behauptung darauf zurückzuführende Feuchtigkeitserscheinungen im Bauwerk vorträgt. Er muß weder darlegen, warum Nachbesserungsversuche gescheitert sind, noch welchen Weg die Feuchtigkeit im Bauwerk genommen hat.