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BGH - Vertragsstrafe verwirkt? Kein Einbehalt bis zur gerichtlichen Klärung!
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Ein Hauptunternehmer ist nicht berechtigt, die Zahlung des dem Nachunternehmer zustehenden Werklohns so lange zu verweigern, bis in einem Rechtsstreit zwischen ihm und seinem Auftraggeber geklärt ist, ob der Auftraggeber gegen den Werklohnanspruch des Hauptunternehmers zu Recht mit einer von diesem bestrittenen Vertragsstrafe aufrechnet, die der Auftraggeber wegen einer Verzögerung der Nachunternehmerleistung geltend macht. Das hat der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 06.09.2012 (VII ZR 72/10) entschieden .