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VPRRS 2014, 0334
Vergabe
Auf welchen Zeitraum ist ein Interimsauftrag zu befristen?
LG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2014 - 14d O 86/13
1. Der Wert eines beabsichtigten Auftrags darf nicht in der Absicht geschätzt oder aufgeteilt werden, ihn der Anwendung der Vergabevorschriften zu entziehen.
2. Ein Auftraggeber, der zulässigerweise einen befristeten Interimsauftrag erteilt, darf sich bei der Befristung an das parallel eingeleitete Vergabeverfahren orientieren. Das gilt auch dann, wenn zu erwarten ist, dass die Ausschreibung angegriffen und sich dadurch verzögern wird.
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