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2. Der Architekt wie auch der Energieberater muss den Auftraggeber darauf...
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2. Die schlüssige Abrechnung...
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Zusatzhonorar für Bauzeitverlängerung?
Besprochener Beitrag: "Und ewig lockt die Geschäftsgrundlage - Verlängerung der Objektüberwachung der Architekten und deren Abgeltung" von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs
1. Entsteht dem Architekten ein Mehraufwand infolge einer Bauzeitverlängerung, kann er nur im Ausnahmefall einen Anspruch aus § 313 BGB geltend machen. Ein solcher kann vorliegen bei einer von den Parteien vorab unrealistisch eingeschätzten Bauzeit oder bei unvorhersehbaren
... IBR-Beitrag (Online seit 25. April)
Wer unzulässige Rechtsdienstleistungen erbringt, haftet!
LG Frankenthal, Urteil vom 25.01.2024
1. Die beratende Tätigkeit eines Architekten zur Erlangung der (persönlichen) eigentumsmäßigen Voraussetzungen zur Erlangung der Förderfähigkeit ist eine unzulässige Rechtsdienstleistung.2. Der Architekt wie auch der Energieberater muss den Auftraggeber darauf...
IBR-Beitrag (Online seit 26. April)
Zugehörige Dokumente:
Anforderungen an die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten?
OLG Brandenburg, Urteil vom 11.05.2023
1. Zur Begründung einer vereinbarten Stundenlohnvergütung muss der Unternehmer im Prozess nur darlegen und gegebenenfalls beweisen, wie viele Stunden für die Erbringung der Vertragsleistungen mit welchen Stundensätzen angefallen sind.2. Die schlüssige Abrechnung...
IBR-Beitrag (Online seit 24. April)
Zugehörige Dokumente:
Architekt muss nicht auf Bauabzugssteuer hinweisen!
LG Bielefeld, Urteil vom 16.02.2024
Der Architekt ist im Rahmen der Rechnungsprüfung nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf einen Einbehalt von Bauabzugssteuer hinzuweisen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Auftraggeber steuerlich beraten ist oder über eigene Sachkunde verfügt. Volltext (Online seit 26. April)
Kein Versicherungsschutz bei Nichterbringung grundlegender Architektenleistungen!
OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.05.2023
1. Eine wissentliche Pflichtverletzung des Architekten führt zum Leistungsausschluss der Architektenhaftpflichtversicherung. Ein Verstoß gegen elementare Berufspflichten, deren Kenntnis nach der Lebenserfahrung bei jedem Berufsträger vorausgesetzt werden kann,... IBR-Beitrag (Online seit 22. April)
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