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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Verkehrssicherungs-pflicht

356 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2002

IBRRS 2002, 0098
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verkehrssicherungspflicht

BGH, Beschluss vom 08.01.2002 - VI ZR 364/00

Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Arbeitern, die Bauarbeiten an einer Bahnstrecke ausführen.*)

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IBRRS 2002, 0085
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 04.12.2001 - VI ZR 447/00

a) Die Ersatzpflicht nach § 2 Abs. 1 Satz 1 HPflG ist gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 1 HPflG auch dann ausgeschlossen, wenn neben einem Fehler der Außenanlage einer Wasserversorgungsleitung ein fehlerhafter Zustand des sich im Gebäude befindlichen Teils der Anlage den Schaden gleichrangig mitverursacht hat.

b) Der Betreiber einer Wasserversorgungsleitung ist aufgrund der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB gehalten, einen Schieber an der Abzweigstelle einer Hausanschlußleitung vom örtlichen Versorgungsnetz solange geschlossen zu halten, bis eine ordnungsgemäße Verbindung der Hausanschlußleitung mit dem Leitungsnetz des Hauses hergestellt ist.

c) Dem Geschädigten kann es zum Mitverschulden im Sinne von § 254 Abs. 1 BGB gereichen, wenn er nicht im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren Sorge dafür trägt, daß die im Keller seines Gebäudes befindliche Hauptabsperrvorrichtung am Ende der Hausanschlußleitung ebenfalls geschlossen bleibt.

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IBRRS 2000, 0923
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht

BGH, Urteil vom 17.01.1989 - VI ZR 186/88

Wird die Wegereinigung in einer Wohnungseigentumsanlage auf einen Dritten übertragen, so kann dieser unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auch den Wohnungseigentümern gegenüber deliktsrechtlich haftbar sein.*)

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IBRRS 2000, 0916
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 03.10.1989 - VI ZR 310/88

Eine Vereinbarung, nach der die Nutzungen und Lasten aus einem Grundstück schon vor dem Eigentumserwerb auf den Grundstückskäufer übergehen, ist typischerweise dahin zu verstehen, daß die an das Grundstückseigentum geknpüfte Streupflicht des Anliegereigentümers aus öffentlich-rechtlicher Delegation noch nicht vor dem Eigentumswechsel auf den Erwerber übergeht.*)

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IBRRS 2000, 0539
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Haftung des Gerüsterstellers wegen Einsturz eines Gerüstes

BGH, Urteil vom 04.03.1997 - VI ZR 51/96

a) Ein Baugerüst ist ein mit einem Grundstück verbundenes Werk gemäß § 836 BGB, das der Gerüstersteller im Sinne des § 837 BGB auf dem Baugrundstück besitzt.

b) Bricht ein zur Gerüsterstellung verwendetes, zum Begehen durch Gerüstbenutzer bestimmtes Brett durch, wenn es von einem Bauhandwerker betreten wird, spricht typischerweise nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Anschein dafür, daß dieses Brett objektiv nicht für ein Baugerüst geeignet war und seine Verwendung zu einer objektiv fehlerhaften Gerüsterstellung im Sinne des § 836 BGB geführt hat.

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IBRRS 2000, 0370
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 14.12.1993 - VI ZR 271/92

Der Beweis des ersten Anscheins ist auch bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten geboten, die wie Schutzgesetze und Unfallverhütungsvorschriften typischen Gefährdungen entgegenwirken sollen, wenn sich in dem Schadensfall gerade diejenige Gefahr verwirklicht, der durch die Auferlegung bestimmter Verhaltenspflichten begegnet werden soll.

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OLG Stuttgart, vom 29.11.1988 - 12 U 23/88

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1990, 112

OLG München, vom 09.02.1989 - 19 U 4229/88

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1989, 763