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Sachgebiet: Verkehrssicherungs-pflicht

356 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IBRRS 2014, 2310
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verkehrssicherungspflicht bei der Gestaltung einer Parkbucht

BGH, Urteil vom 24.07.2014 - III ZR 550/13

Zur Verkehrssicherungspflicht bei der Gestaltung einer Parkbucht.*)

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IBRRS 2014, 1963
BauhaftungBauhaftung
Bauzäune sind stand- und kindersicher aufzustellen!

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 04.04.2014 - 315b C 308/12

1. Der Bauunternehmer muss Dritte vor Schäden bewahren, wenn sie vorhersehbar mit den Gefahren der baulichen Anlage in Berührung kommen

2. Stellt ein Bauunternehmer einen Bauzaun auf dem Bürgersteig in der Nähe eines Kindergartens so ungesichert ab, dass bereits eine Berührung durch ein Kind zum Umfallen führen kann, liegt eine fahrlässige Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers dar, und zwar unabhängig von einem Verschulden des Kindes oder des Aufsichtspflichtigen.

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IBRRS 2014, 1928
ImmobilienImmobilien
Wie weit geht die Streupflicht für Anlieger?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.03.2014 - 9 U 143/13

1. Eine Gemeinde kann in einer Satzung Streupflichten nur insoweit auf Straßenanlieger übertragen, als sich diese Pflichten aus ihrer eigenen Verkehrssicherungspflicht ergeben. Hingegen kann die Gemeinde keine Streupflichten für Anlieger begründen, die über die Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht hinausgehen.*)

2. Bei einer innerörtlichen Straße ohne Gehwege reicht es zum Schutz des Fußgängerverkehrs in der Regel aus, wenn bei Glätte im Winter auf einer Straßenseite ein Streifen von einem Meter bestreut wird. Es ist normalerweise nicht erforderlich, auf beiden Seiten der Straße einen Streifen für Fußgänger zu bestreuen.*)

3. Sieht eine Gemeindesatzung vor, dass bei innerörtlichen Straßen ohne Gehwege auf beiden Seiten bei Glätte jeweils ein Streifen für den Fußgängerverkehr von den Anliegern bestreut werden soll, geht dies in der Regel über den Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinaus. Eine solche Regelung ist unwirksam; sie kann keine Streupflicht für die Anlieger begründen.*)

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IBRRS 2014, 1759
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Stellplatz gemietet: Vermieter muss über mangelhafte Garagendecke informieren!

AG München, Urteil vom 31.03.2014 - 424 C 29442/13

1. Die Verkehrssicherungspflicht für die im Gemeinschaftseigentum stehenden Flächen, Anlagen oder Einrichtungen obliegt der Wohnungseigentümergemeinschaft.

2. Ist die Decke der Tiefgarage einer Wohnanlage undicht, so dass kalkhaltiges Wasser von der Decke auf die stehenden Autos tropft und gegebenenfalls deren Autolack beschädigt, reicht es im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Hausverwaltung aus, wenn diese die Eigentümer der Anlage informiert. Es ist nicht erforderlich, dass sie auch die Nutzer der Tiefgarage z.B. durch Aushänge informiert. Die Pflicht zur Information über gewisse Gefahren bei der Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt daher dem jeweiligen Eigentümer.

3. Dem Sondereigentümer steht kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft.

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IBRRS 2014, 1552
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Verkehrssicherungspflicht bei Regenwasserableitung auf Gehweg

OLG Naumburg, Urteil vom 12.12.2013 - 2 U 25/13

Ein Hauseigentümer ist - unabhängig von der allgemeinen Räum- und Streupflicht - verpflichtet, bei winterlichen Temperaturen Vorkehrungen gegen das Ausrutschen von Fußgängern auf dem öffentlichen Gehweg vor seinem Haus zu treffen, wenn er eine besondere Gefahrenlagen durch die Ableitung seiner Dachentwässerung auf den Gehweg geschaffen hat. Auf die Ortsüblichkeit einer solchen Entwässerung kommt es für die Frage der Begründung der Verkehrssicherungspflicht nicht an.*)

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IBRRS 2014, 1451
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Reinigungspflicht hoheitlich geregelt: Erfüllungsgehilfe haftungsrechtlich freigestellt!

KG, Urteil vom 13.02.2014 - 20 U 141/13

1. Die Straßenreinigung ist in Berlin hoheitlich geregelt.*)

2. Ist die Reinigungspflicht einer Behörde gesetzlich als hoheitliche Aufgabe festgelegt und wird die Reinigungspflicht aufgrund privatrechtlichen Vertrages einer Firma übertragen, handeln die Mitarbeiter dieser Firma "in Ausübung eines öffentlichen Amtes" i.S.v. Art. 34 GG und sind gegenüber Dritten haftungsrechtlich freigestellt.*)

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IBRRS 2014, 1412
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Eisglattunfall auf dem Privatweg: Hat Mieter Ansprüche gegen die Mitmieter?

OLG Naumburg, Urteil vom 27.02.2014 - 2 U 77/13

1. Obliegt mehreren Mietern eines Mehrfamilienhauses die gemeinschaftliche Pflicht zur Durchführung des Winterdienstes und erleidet einer der Mieter auf dem bei Eisglätte nicht gestreuten bzw. sonst abgestumpften Privatweg auf dem Grundstück einen Unfall, so kommt ein Schadenersatzanspruch unter den Mitverpflichteten nicht in Betracht. Etwas Anderes gilt dann, wenn die Gemeinschaft eine klare Aufgabenteilung, z. B. durch Aufstellung eines Winterdienstplans, aufgestellt hat.*)

2. Die Verkehrssicherheit eines Fußweges ist ab dem Zeitpunkt sicherzustellen, ab dem seine gewöhnliche Benutzung einsetzt (hier: ab 7:00 Uhr). Sie kann unter besonderen Umständen zeitlich früher einsetzen; insoweit ist dem Verpflichteten jedoch eine angemessene Reaktionsfrist auf unerwartete Ereignisse zuzubilligen.*)

3. Zum (überwiegenden) Mitverschulden eines Mieters, der in Kenntnis der Nichtdurchführung des Winterdienstes einen eisglatten Privatweg ohne vorherige Prüfung der Begehbarkeit und ohne Vorkehrungen gegen eine Rutschgefahr nutzt.*)

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IBRRS 2014, 1286
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Bauunternehmer haftet nicht für Glatteisunfall neben gesperrtem Gehweg!

BGH, Urteil vom 25.02.2014 - VI ZR 299/13

Zur Frage, ob es aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht erforderlich ist, trotz eines auf der gegenüberliegenden Seite vorhandenen Gehwegs in einem Baustellenbereich zusätzlich einen Notweg für Fußgänger offen zu halten, um diesen bei winterlichen Verhältnissen an dieser Stelle ein Überqueren der Straße zu ersparen.*)

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IBRRS 2014, 1078
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Natürlicher Astbruch gehört zum allgemeinen Lebensrisiko!

BGH, Urteil vom 06.03.2014 - III ZR 352/13

Ein natürlicher Astbruch, für den vorher keine besonderen Anzeichen bestanden haben, gehört auch bei hierfür anfälligeren Baumarten grundsätzlich zu den naturgebundenen und daher hinzunehmenden Lebensrisiken. Eine straßenverkehrssicherungspflichtige Gemeinde muss daher bei gesunden Straßenbäumen auch dann keine besonderen Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn bei diesen - wie z. B. bei der Pappel oder bei anderen Weichhölzern - ein erhöhtes Risiko besteht, dass im gesunden Zustand Äste abbrechen und Schäden verursacht werden können.*)

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IBRRS 2014, 1047
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Kein Verstoß, wenn Gefahrenstelle klar erkennbar!

KG, Urteil vom 08.11.2013 - 9 U 24/12

Allein das Vorliegen einer Gefahrenstelle begründet für sich genommen noch keinen verkehrsunsicheren Zustand im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 4 und 5 BerlStrG; Voraussetzung ist vielmehr auch, dass es sich um eine Gefahrenstelle handelt, auf die sich ein Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (siehe BGH, Urteil vom 5. Juli 2012 - III ZR 240/11).*)

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IBRRS 2014, 0986
ImmobilienImmobilien
Streupflicht für Privatgrundstücke erst ab 7:00 Uhr!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.02.2014 - 2 U 113/13

Zu den Voraussetzungen der winterlichen Streupflicht auf privaten Flächen.*)

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IBRRS 2014, 0908
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauherr stürzt aus 1. OG in den Keller: Auftragnehmer haftet nicht!

OLG Koblenz, Urteil vom 05.03.2014 - 5 U 1090/13

In das Obergeschoss eines Rohbaus ohne Innentreppen ist in Zeiten der Arbeitsruhe kein Verkehr eröffnet, den der Bauunternehmer sichern müsste. Das gilt auch dann, wenn das Obergeschoss durch Hochklettern an einem Außengerüst erreichbar ist (hier: Bauherr klettert über das Gerüst bis zum Obergeschoss und stürzt im Inneren durch die nicht gesicherten Treppenöffnungen in den Keller).

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IBRRS 2014, 0905
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
WEG muss 82-jährigen Räumpflichtigen überwachen!

OLG Oldenburg, Urteil vom 13.02.2014 - 1 U 77/13

1. Es ist zulässig, die im Winter sich ergebende Räum- und Streupflicht auf Dritte zu übertragen. Dabei ist aber eine sorgfältige Auswahl, gründliche Anweisung über die Art des Streuens und insbesondere auch eine Überwachung erforderlich.

2. Wird die Räum- und Streupflicht von einem 82-jährigen Rentner erfüllt, ist im Rahmen der Überwachungsverpflichtung der WEG eine kritische Überprüfung geboten, ob der Beauftragte trotz seines Alters noch hinreichend leistungsfähig ist, um seiner Räum-und Streupflicht sicher und zuverlässig nachzukommen. Ist eine solche Überprüfung seitens der WEG nicht erfolgt, haftet sie für einen Sturz, der sich auf der nicht geräumten Fläche ereignet hat.

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IBRRS 2014, 0681
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kein Anliegerwinterdienst auf Fahrbahnen!

VG Potsdam, Urteil vom 26.09.2013 - VG 10 K 2786/12

1. Die Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht der Gemeinden, die sie auf die Straßenanlieger übertragen dürfen, ist auf die Verkehrsflächen beschränkt. Solche sind im Wesentlichen die Fahrbahnen sowie Rad- und Gehwege. Nicht zu den Verkehrsflächen gehören Böschungen, Gräben, Entwässerungsanlagen oder etwa die zur Straße gehörenden Pflanzen (Straßenbegleitgrün). Die Gemeinde darf den Anliegern keine Reinigungspflichten für Hydranten, Hydrantenkappen einschließlich dazu gehöriger Schieberkappen auferlegen.

2. Gemeinden dürfen Anlieger zur Reinigung und zum Winterdienst auf Fahrbahnen nicht heranziehen.

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IBRRS 2014, 0422
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Pflichtverletzung muss Betroffener beweisen!

OLG Jena, Urteil vom 12.11.2013 - 4 U 537/12

Stürzt ein Passant im Winter auf dem Gehweg und verletzt sich dabei, ist der Verantwortliche für den Winterdienst nicht schadensersatzpflichtig, wenn der zeitliche und tatsächliche Ablauf des Räumdienstes insgesamt in sich widerspruchsfrei und nachvollziehbar bekundet wird und es sich nicht einwandfrei feststellen lässt, das der Sturz auf einer Pflichtwidrigkeit des Räumdienstes zurückzuführen ist.

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Online seit 2013

IBRRS 2013, 5045
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Zu hohe Stufenabsätze sind kenntlich zu machen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 11.11.2013 - 3 U 790/13

1. Ein Grundurteil ist grundsätzlich unzulässig, wenn damit zugleich über den Feststellungsantrag entschieden wird. Der Auslegung, dass das Grundurteil sich nur auf den Leistungsantrag und nicht den Festsstellungsantrag bezieht, es sich der Sache nach um ein Teil-(Grundurteil) handelt, steht entgegen, dass ein solches Teilurteil die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen birgt und deshalb unzulässig wäre (in Anknüpfung an Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 06.01.2011 - 2 U 772/10 - NJW-RR 2011, 315; Urteil vom 19.02.1991 - X ZR 90/89 - NJW 1991, 1896 = WM 1991, 1356; BGH, Urteil vom 26.04.1989 - IVb ZR 48/88 - BGHZ 107, 236, 242 = MDR 1989, 895 f. = NJW 1989, 2821; Urteil vom 16.08.2007 - IX ZR 63/06 - BGHZ 173, 335 = WM 2007, 1755 f. = ZInsO 2007, 934). Bezieht sich das Grundurteil nur auf einen mit Klageantrag verfolgten Leistungsantrag, nicht aber auf den Feststellungsantrag, ist ein Teil- und Grundurteil möglich.*)

2. Ein Grundurteil ist möglich, wenn der Anspruch auch unter Berücksichtigung der Einwendungen gegen ihn mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe besteht (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Zwischenurteil über den Grund vom 24.03.2011 i.V.m. Endurteil vom 15.09.2011 - 2 U 97/10; BGH, Urteil vom 31.01.1990 - VIII ZR 314/88 - BGHZ 110, 201= ZIP 1990, 315 = NJW 1990, 1106 ff. = MDR 1990, 619; Urteil vom 04.04.1990 - VIII ZR 71/89 - BGHZ 111, 133 = NJW 1990, 1789 = MDR 1990, 913; Urteil vom 09.06.1994 - IX ZR 125/93 - BGHZ 126, 219 =ZIP 1994, 1555 ff. = NJW 1994, 3295 ff. = MDR 1995, 419 ff. = VersR 1994, 1231 ff.; Urteil vom 08.12.1994 - IX ZR 254/93 -NJW 1995, 2106 ff.; Urteil vom 07.03.2005 - II ZR 144/03 - NJW-RR 2005, 1008 = MDR 2005, 1069).*)

3. Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet grundsätzlich denjenigen, der eine Gefahrenlage schafft, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 12.11.1996 - VI ZR 270/95 - VersR 1997, 250; Urteil vom 15.07.2003 - VI ZR 155/02 - VersR 2003, 1319; OLG Celle Urteil vom 25.01.2007 - 8 U 161/06, VersR 2008, 1553). Der Verkehrssicherungspflichtige - hier im Rahmen eines Reinigungsbetriebs - ist aber nicht gehalten, für alle denkbaren, entfernt liegenden Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge zu treffen. Es genügen diejenigen Vorkehrungen, die nach den konkreten Umständen zur Beseitigung der Gefahr erforderlich und zumutbar sind. Erforderlich sind die Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Angehöriger des betroffenen Verkehrskreises für notwendig und ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren (in Anknüpfung an BGH; Urteil vom Urteil vom 15. 7. 2003 - VI ZR 155/02 - NJW 2003, 1459; Urteil vom 16. 5. 2006 - VI ZR 189/05 - NJW 2006, 2326; Urteil vom 16.02.2006 - III ZR 68/05 - VersR 2006, 665), d.h. nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs geeignet sind, solche Gefahren von Dritten tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßem oder bei nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (BGH NJW 1978, 1629). Der Dritte ist aber nur vor den Gefahren zu schützen, die er selbst, ausgehend von der sich ihm konkret darbietenden Situation bei Anwendung der von ihm in dieser Situation zu erwartenden Sorgfalt erfahrungsgemäß nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und vermeiden kann (OLG Koblenz, Hinweisentscheidung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 04.12.2009 - 2 U 565/09 - VersR 2011, 362, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 15.06.2010 i.V.m. Zurückweisungsbeschluss vom 04.10.2010 - 2 U 950/09 - VersR 2012, 374; OLG Hamm VersR 2003, 605; NJW-RR 2006, 1100; OLG Koblenz, Urteil vom 21.06.2012 - 2 U 271/11 -; zur Problematik des Auslegens einer Fußmatte vor einem Lebensmittelladen OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 19.1.2011 - 2 U 468/10 - MDR 2011, 787; Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 vom 6.12.2009 i.V.m. Zurückweisungsbeschluss vom 22.01.2010 - 2 U 904/09 - MDR 2010, 630).*)

4. Übersteigt der Stufenabsatz die nach DIN 18.065 für notwendige Treppen vorgeschriebene maximale Treppensteigung von 19 cm und entsprechen die Gegebenheiten nicht der erteilten Baugenehmigung, ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zumindest die Kenntlichmachung einer Stufe entsprechend der Arbeitsstättenrichtlinie Fußböden ASR 8/1 durch eine gelb-schwarz gestreifte Markierung gemäß DIN 4844 und evt. durch ein Hinweisschild "Vorsicht Stufe" erforderlich. Dies gilt insbesondere, wenn sich eine besondere Gefährlichkeit der Situation dadurch ergibt, dass derjenige, der von innen die Tür nach außen öffnet, um das Gebäude wieder zu verlassen, die Stufe nicht rechtzeitig erkennen kann, weil die Tür unmittelbar an dem Absatz schließt, ohne dass sich vor der Türe ein Podest befindet, das auf der gleichen Höhe wie das Niveau der des Gebäudeinneren gelegen ist und dem Besucher des Reinigungsbetriebs nicht möglich ist, von einem solchen Podest mittels mehrerer Stufen herunter in den Außenbereich zu gelangen. In öffentlichen Gebäuden müssen Zugänge einschließlich der zugehörigen Treppenanlage so beschaffen sein, dass sich ein Besucher selbst bei Ablenkung durch Publikumsverkehr bei eigener Vorsicht gefahrlos bewegen kann (in Anknüpfung an OLG Karlsruhe, Urteil vom 14,.05.2003 - 7 U 138/01 - OLGR Karlsruhe 2003, 407 ff.).*)

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IBRRS 2013, 4973
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Anliegerwinterpflicht nur vor dem eigenen Haus!

VG Berlin, Urteil vom 29.08.2013 - 1 K 366.11

Die Winterdienstpflicht von Anliegern erstreckt sich nur auf den Gehweg vor dem eigenen Grundstück.

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IBRRS 2013, 4870
ImmobilienImmobilien
Keine Haftung bei klar erkennbarer Gefahrenstelle!

OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2012 - 24 U 38/12

1. Zun den Anforderungen an den Eigentümer, Vorkehrungen gegen Stolpergefahren auf dem Grundstück in der Nähe des öffentlichen Gehwegs zu treffen, und an die Verkehrsteilnehmer, die eigenen Sicherheitsbelange durch aufmerksames Verhalten selbst zu wahren.*)

2. Es spricht gegen die Annahme einer abhilfebedürftigen Gefahrenstelle, wenn an einem Wohn- und Geschäftshaus (hier: keine eigentliche Einkaufsstraße, Bereich mit gemischter Bebauung) ein Kellerlichtschacht, dessen Umrandung wenige Zentimeter aus der Pflasterung herausragt, deutlich wahrnehmbar ist.*)

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IBRRS 2013, 4847
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Treppenstufen feucht: Keine Haftung für Sturz!

OLG München, Urteil vom 25.01.2013 - 10 U 2974/12

Das Mitverschulden einer verunfallten Person ersetzt die Haftung der Verkehrssicherungspflichtigen vollständig dann, wenn im Treppenhaus der deutlich wahrnehmbare Geruch von Putzmitteln und der feuchte Bodenbelag den Rückschluss auf die Rutschgefahr ohne eines eigens angebrachten "Warnschildes" zu lassen.

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IBRRS 2013, 4810
ProzessualesProzessuales
Mitverschulden bei Sturz auf vereistem Gehweg!

OLG Bremen, Beschluss vom 21.08.2013 - 3 W 20/13

1. Der originäre Einzelrichter entscheidet auch dann gemäß § 568 S. 1 ZPO über die sofortige Beschwerde, wenn die angefochtene Entscheidung vom Einzelrichter des Landgerichts erlassen, die Nichtabhilfe aber durch die Kammer in vollständiger Besetzung beschlossen wurde.*)

2. Ist zu erkennen, dass eine Gehwegfläche nach einem Schneefall weder von Eis und Schnee geräumt noch mit abstumpfenden Mitteln bestreut wurde, hat der Benutzer des Weges Anlass zu gesteigerter Aufmerksamkeit und Vorsicht. Kommt er zu Fall, so spricht dies in der Regel dafür, dass er die gebotene Vorsicht außer Acht gelassen hat und ihm ein Mitverschulden anzurechnen ist.*)

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IBRRS 2013, 4780
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Sicherheitsvorkehrungen an Fenster einer Psychatrie

BGH, Urteil vom 31.10.2013 - III ZR 388/12

Der Träger einer Städtischen Klinik ist nicht verpflichtet, sämtliche Fenster einer geschlossenen psychiatrischen Station der Klinik so auszustatten, dass sie auch unter Einsatz von Körperkraft nicht so geöffnet werden können, dass ein Patient hinaussteigen oder -springen kann.*)

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IBRRS 2013, 4584
ImmobilienImmobilien
Krankenhauszuwegung ist zwei Mal täglich zu reinigen

OLG Schleswig, Urteil vom 08.10.2013 - 11 U 16/13

1. Der Krankenhausbetreiber ist nicht verpflichtet, die Zuwegung zum Krankenhaus ständig und vollständig laubfrei zu halten, sondern muss dafür sorgen, dass es sich keine stärkere Laubdecke mit tiefliegendem, vermoderten und deshalb glitschigen Schichten bildet.

2. Lässt der Krankenhausbetreiber über längeren Zeitraum den Laub von dem Parkplatz nicht beseitigen und erleidet ein Passant einen Unfall auf dem glitschigen Boden, haftet der Betreiber auch dann, wenn die Gefahr für den Passanten offensichtlich war. Auf einem Krankenhausgelände kann man erwarten, dass zumindest ein so breiter Wegesstreifen annähernd laubfrei ist, dass zwei Passanten aneinander vorbeigehen können, ohne gezwungen zu sein, auf eine geschlossene und möglicherweise glitschige Laubschicht treten zu müssen.

3. Genügt der Krankenhausbetreiber seiner Reinigungspflicht, indem er zwei Mal täglich die Zuwegung mit einem Laubpuster reinigt, dann haftet er für etwaige Unfälle auf dem Gelände nicht.

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IBRRS 2013, 4516
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Schneegitter in schneearmen Gebieten keine Pflicht!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2013 - 10 U 18/13

1. Hauseigentümer in schneearmen Gebieten sind nicht verpflichtet, Schneefanggitter auf dem Dach anzubringen.

2. Die grundsätzliche Gefahr, dass sich Dachlawinen lösen können, ist allgemein bekannt. Besondere Umstände, wie tagelanges Schneien und ungewöhnlich große Schneemengen auf dem Dach, können jedoch eine Verpflichtung des Vermieters begründen, den Mieter vor drohenden Schäden zu warnen. Kommen solche außergewöhnliche Umstände nicht in Betracht, ist der Vermieter nicht verpflichtet, besondere Maßnahmen zur Sicherung der auf den vermieteten Parkplätzen abgestellten und abzustellenden Fahrzeuge zu treffen, wie z.B. Sperrung des Parkplatzes oder Aufstellung von Warnhinweisen.

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IBRRS 2013, 4406
ImmobilienImmobilien
Wer Nutzung duldet, ist verkehrssicherungspflichtig!

OLG Naumburg, Urteil vom 01.08.2013 - 2 U 159/12

1. Die uneingeschränkte Zulassung und Duldung öffentlichen Verkehrs auf einem Grundstück (hier: Betriebsgelände eines Getränkefachgroßhandels) verpflichtet den Eigentümer zur Ergreifung der notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen für den gesamten unbebauten Bereich des Grundstücks. Diese Verkehrssicherungspflicht besteht auch zeitlich unbeschränkt.*)

2. Beim Ausfall eines zwar nicht privat, aber auch nicht gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs (hier: eines polizeilichen Dienstfahrzeugs) kann die entfallene Nutzungsmöglichkeit einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen, wenn der Eigentümer auf die kostenintensive Anmietung eines Ersatzfahrzeugs verzichtet und die Nachteile dessen deutlich fühlbar sind.*)

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IBRRS 2013, 4265
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Welche Verkehrssicherungspflichten bestehen gegenüber dem Bauherrn?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.07.2013 - 5 U 37/13

Bei einer Baustelle auf einem privaten Anwesen - hier im Garten zum Bau eines Swimmingpools - bestehen für den Bauunternehmer Verkehrssicherungspflichten nur in beschränktem Umfang, wenn der Verkehr nur für einen beschränkten Personenkreis zugänglich ist, der mit den Gegebenheiten und üblichen Gefahren der Baustelle vertraut ist (hier: der Bauherr selbst).*)

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IBRRS 2013, 3763
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Glatteis: Wann trägt der Geschädigte Mitschuld?

OLG Brandenburg, Urteil vom 23.07.2013 - 6 U 95/12

1. Kommt ein Fußgänger auf einem nicht geräumten und nicht gestreuten Gehweg infolge Eisglätte zu Fall, steht damit nicht im Wege eines Anscheinsbeweises fest, dass er den ihm obliegenden Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen ist. Selbst wenn ihm als Anlieger der Zustand des Gehweges bekannt war, folgt daraus noch nicht, dass er zwingend mit dem Vorhandensein von Eisflächen infolge der Unebenheit des Gehweges hätte rechnen müssen.*)

2. Ein Mitverschulden kann anzunehmen sein, wenn dem Geschädigten eine gefahrlose Alternative zur Verfügung stand oder kein besonderer Anlass für das Betreten des Gehweges bestand und der Geschädigte ohne besondere Not in Kenntnis einer möglichen Glätte den Gehweg betreten hat. Hierzu müssen konkreten Feststellungen getroffen werden, der pauschale Vorwurf, der Geschädigte hätte keine ausreichenden Vorkehrungen zur Beherrschung der Gefahr getroffen, reicht nicht aus.*)

3. Bei einer distalen dislozierten Unterarmfraktur rechts, einer distalen dislozierten Humerusfraktur rechts sowie einer distalen dislozierten Radiusfraktur links, insgesamt vier stationären Operationen sowie weiteren zwei ambulanten Operationen, einer stationären Behandlung von 35 Tagen und einer als Dauerschaden verbleibenden erheblichen Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit des rechten Armes sowie Taubheitsgefühlen im Unterarm und in der Hand, im Körper verbleibenden Metallteilen und Narben am rechten Arm und den Handgelenken ist ein Schmerzensgeld von 20.000,00 Euro angemessen. *)

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IBRRS 2013, 3706
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Verkehrsunfall im Baustellenbereich: Wann haften AG und AN?

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.08.2013 - 2 U 34/12

1. Überträgt der öffentliche Auftraggeber für die Dauer der von ihm beauftragten Bauarbeiten seine Verkehrssicherungspflicht auf den Auftragnehmer, verbleiben beim Auftraggeber Aufsichts- und Überwachungspflichten.

2. Der Auftraggeber genügt seinen Aufsichts- und Überwachungspflichten, wenn er die Baustelle in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Kommt der Auftraggeber nach Übertragung der Verkehrssicherungspflichten aufgrund wiederholter Kontrollen zu der Überzeugung, dass die Baustelle ausreichend gesichert ist, muss er die Einhaltung der Sicherungspflichten nicht täglich überprüfen.

3. Macht der Geschädigte gegen den Auftraggeber und den Bauunternehmer nach einem Verkehrsunfall (hier: Sturz mit einem Motorrad) Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht geltend, ist Voraussetzung des Anspruchs, dass die Pflichtverletzung ursächlich für den Unfall war. Der Unfall muss also darauf zurückzuführen sein, dass die Straße im Bereich der Baustelle unzureichend gereinigt war und Warnhinweise fehlten.

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IBRRS 2013, 3389
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Äußere Brandwand fehlt: Kein Mitverschulden des Geschädigten!

OLG Jena, Urteil vom 21.03.2013 - 1 U 447/12

1. Die Pflicht zur Errichtung einer äußeren Brandwand gemäß § 29 Abs. 7 Satz 1 ThürBO dient dem Schutz vor Brandüberschlägen von innen nach außen. Der Schutz vor Brandüberschlägen von außen nach innen ist eine rein tatsächliche Reflexwirkung und für den schadensrechtlichen Schutzzweck der Norm unbeachtlich.

2. Es besteht keine grundsätzliche Pflicht des Eigentümers, sein Gebäude gegen ein Übergreifen eines Brandes von außen nach innen zu schützen.

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IBRRS 2013, 2881
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Glatteisunfall in Baustellennähe: Wer haftet?

OLG Schleswig, Urteil vom 25.06.2013 - 11 U 9/13

Die Richtlinie für die Sicherheit von Arbeitsstellen begründet keine allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Einem 66-jährigen, in der Mobilität nicht eingeschränkten Verkehrsteilnehmer ist bei winterlichen Straßenverhältnissen ein Umweg von 200 m zuzumuten, sofern dieser gegenüber dem tatsächlich genutzten Weg durchgängig geräumt ist.*)

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IBRRS 2013, 2842
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Haftungsausschluss nur bei grober Sorglosigkeit!

BGH, Urteil vom 20.06.2013 - III ZR 326/12

Zu den Voraussetzungen eines die Haftung der verkehrssicherungspflichtigen Stadt ausschließenden, weit überwiegenden Mitverschuldens des durch einen Schnee- und Glatteisunfall geschädigten Fußgängers.*)

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IBRRS 2013, 2495
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Fußballfeld: Grenze der Verkehrssicherungspflichten

OLG Koblenz, Beschluss vom 19.07.2012 - 5 U 423/12

Die Verkehrssicherungspflicht ist nicht verletzt, wenn ein Fußballverein außerhalb des Spielfeldes in einem Abstand von 4,50 Metern zur Torauslinie ein tragbares Fußballtor abgelegt hat.*)

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IBRRS 2013, 2482
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Fußballfeld: Grenze der Verkehrssicherungspflichten

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.06.2012 - 5 U 423/12

Die Verkehrssicherungspflicht ist nicht verletzt, wenn ein Fußballverein außerhalb des Spielfeldes in einem Abstand von 4,50 Metern zur Torauslinie ein tragbares Fußballtor abgelegt hat.*)

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IBRRS 2013, 1893
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Für Supermärkte gelten strenge Sicherheitsstandards!

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2013 - 3 U 1493/12

1. Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet grundsätzlich denjenigen, der eine Gefahrenlage schafft, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 12.11.1996 VI ZR 270/95 VersR 1997, 249, 250; Urteil vom 15.07.2003 VI ZR 155/02 VersR 2003, 1319 = MDR 2003, 1352; OLG Celle, Urteil vom 25.01.2007 - 8 U 161/06 juris Tz. 5 = VersR 2008, 1533 LS; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.12.2009 - 2 U 565/09 - VersR 2011, 363).*)

2. Der Verkehrssicherungspflichtige ist aber nicht gehalten, für alle denkbaren, entfernt liegenden Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge zu treffen. Es genügen diejenigen Vorkehrungen, die nach den konkreten Umständen zur Beseitigung der Gefahr erforderlich und zumutbar sind. Erforderlich sind die Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Angehöriger des betroffenen Verkehrskreises für notwendig und ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 15.07.2003 VI ZR 155/02 - VersR 2003, 1319 = MDR 2003, 1352; Urteil vom 16.05.2006 - VI ZR 189/05 VersR 2006, 1083 = NJW 2006, 2326; Urteil vom 16.02.2006 - III ZR 68/05 VersR 2006, 665; OLG Koblenz, aaO), d. h. nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs geeignet sind, solche Gefahren von Dritten tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßem oder bei nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen ((in Anknüpfung an BGH; Urteil vom 21.02.1978 VI ZR 202/76 VersR 1978, 561 = NJW 1978, 1629; OLG Koblenz, aaO).*)

3. Der Dritte ist aber nur vor den Gefahren zu schützen, die er selbst, ausgehend von der sich ihm konkret darbietenden Situation bei Anwendung der von ihm in dieser Situation zu erwartenden Sorgfalt erfahrungsgemäß nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und vermeiden kann (in Anknüpfung an OLG Hamm, Urteil vom 17.12.2001 - 13 U 171/01 VersR 2003, 605; BGH, Urteil vom 30.12.2007 - VI ZR 99/06 VersR 2007, 518 = NJWRR 2006, 1100; OLG Koblenz, aaO).*)

4. Für Geschäftsräume, insbesondere für Kaufhäuser und Supermärkte, die dem Publikumsverkehr offenstehen, gelten strenge Sicherheitsstandards (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 11.03.1986 - VI ZR 22/85 VersR 1986. 765 = NJW 1986, 2757; VersR 1988, 631 = VersR 1988, 1588; Urteil vom 05.07.1994 - VI ZR 238/93 - NJW 1994, 2617; OLG Köln, Beschluss vom 28.06.2000 - 22 W 22/00 VersR 2001, 595 = juris Tz. 6;). Für Fußböden in Kaufhäusern und Supermärkten gilt, dass der Belag so auszuwählen und zu unterhalten ist, dass die Stand und Trittsicherheit der Kunden selbst dann noch gewährleistet ist, wenn sie sich auf die in den Regalen ausgestellten Waren konzentrieren (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 21.06.1994 VI ZR 215/93 VersR 1994, 1202 = NJW 1994, 2756).*)

5. Hat der Marktleiter eines Lebensmittelmarktes veranlasst, dass sich im Bereich der Eingangstüren Schmutzfangmatten befanden und wurde der Fußboden des Supermarktes einschließlich des Eingangs und Kassenbereichs regelmäßig gereinigt und getrocknet sowie der Verkehrsraum vor den Eingängen zum Supermarkt vom Schnee geräumt und mit Streusalz bestreut, liegt eine Verkehrssicherungspflichtverletzung nicht vor, insbesondere wenn es angesichts der Witterungsverhältnisse am Unfalltag schlechterdings nicht möglich war, den Fußboden im Marktbereich trocken zu halten.*)

6. Musste die Kundin des Supermarktes aufgrund der Witterungsverhältnisse damit rechnen, dass der Fußbodenbelag in dem Supermarkt bei der Vielzahl an Kunden, die den Markt besuchten, feucht war, kann die Verkehrssicherungspflichtverletzung nicht mit dem Beweis des ersten Anscheins begründet werden.*)

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IBRRS 2013, 1230
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Umfang der Verkehrsicherungspflicht in Verkaufsraum?

LG Konstanz, Urteil vom 16.01.2013 - 6 O 197/12 B

Der Inhaber von Verkaufsräumen hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Kunden möglichst gefahrlos das Geschäftslokal begehen und hierbei Waren aussuchen können.

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IBRRS 2013, 0921
ImmobilienImmobilien
Übertragung von Streupflichten auf den Nachbarn

OLG Schleswig, Urteil vom 28.02.2012 - 11 U 137/11

Auch mit einer vertraglich unwirksamen Übertragung der Streupflichten können sich die Streupflichten des ursprünglich Pflichtigen in Auswahl-, Instruktions- und Überwachungspflichten ändern und Pflichten bei dem Übernehmer entstehen.*)

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IBRRS 2013, 0572
ImmobilienImmobilien
Dachlawinen: Wann muss der Grundstückseigentümer handeln?

OLG Hamm, Beschluss vom 14.08.2012 - 9 U 119/12

1. Es besteht keine grundsätzliche Pflicht des Grundstückeigentümers, Dritte vor Dachlawinen durch spezielle Maßnahmen zu schützen.*)

2. Sicherungsmaßnahmen sind dann geboten, wenn besondere Umstände vorliegen. Als solche kommen neben der allgemeinen Schneelage des Ortes die Beschaffenheit und Lage des Gebäudes, die allgemein üblichen Sicherheitsvorkehrungen, die konkreten Schneeverhältnisse sowie Art und Umfang des gefährdeten Verkehrs in Betracht.*)

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Online seit 2012

IBRRS 2012, 4632
BauvertragBauvertrag
Anscheinsbeweis für Feuerausbruch bei Schweißarbeiten

OLG Celle, Urteil vom 13.12.2007 - 8 U 66/07

Der Anscheinsbeweis kann auch dann eingreifen, wenn die Schweißarbeiten zwar nicht in demselben Raum, in dem der Brand dann ausgebrochen ist, sondern in darüber liegenden Räumen, dort aber an einer Stelle ausgeführt worden sind, an der Schmelzgut oder Schweißteile durch Rohre oder andere Öffnungen zu der späteren Brandstelle herabfallen können. Auch hinsichtlich des zeitlichen Zusammenhangs muss der Brand nicht zwingend noch während der Arbeiten ausbrechen. Es kann vielmehr genügen, wenn nach Schweißarbeiten in der Nähe von Holzbalken erst in der darauffolgenden Nacht ein Feuer ausbricht.

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IBRRS 2012, 4188
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BauvertragBauvertrag
Unklare Beschilderung der Baustelle: Bauunternehmer haftet!

LG Saarbrücken, Urteil vom 04.05.2012 - 13 S 161/11

Verletzt ein Bauunternehmer die Pflicht zur Einholung einer verkehrsrechtlichen Anordnung vor dem Beginn der Bauarbeiten (§ 45 Abs. 6 Satz 1 StVO), kann dies seine Haftung gegenüber einem Verkehrsteilnehmer begründen, der infolge einer unklaren Beschilderung einen Unfall erleidet.*)

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IBRRS 2012, 3878
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VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Beschädigung von Lichtwellenleiterkabeln: Technischer Minderwert?

OLG Stuttgart, Urteil vom 01.10.2012 - 5 U 180/11

1. Telekommunikationsleitungen sind keine wesentlichen Bestandteile des Grundstücks i. S. von § 94 Abs. 1 BGB, sondern sonderrechtsfähige Scheinbestandteile i. S. von § 95 Abs. 1 BGB.*)

2. Der Eigentümer eines Grundstücks hat die Verlegung von Lichtwellenleitern im Schutzstreifen einer im Grundbuch gesicherten Gasleitung gemäß § 76 Abs. 1 Nr. 1 TKG 2004 auch dann zu dulden, wenn der Betreiber der Gasleitung und der der Telekommunikationsleitung nicht identisch ist.*)

3. Ein gemäß § 278 ZPO schätzbarer technischer Minderwert gemäß § 251 BGB liegt nicht vor, wenn nach Beschädigung eines Glasfaserkabels durch Baggerarbeiten je 50 m links und rechts der Schadstelle ein neues Kabel verlegt und zu dessen Einfügung zwei zusätzliche Spleißstellen mit 2 zusätzlichen Muffen erforderlich sind und das verbleibende Kabel möglicherweise mit der Gefahr von Mikrorissen gedehnt wurde, wenn in 9 Jahren nach dieser Sanierung keine Funktionsbeeinträchtigung eingetreten ist. Neben dem Anspruch auf die Kosten der so durchgeführten Reparatur besteht daher kein zusätzlicher Anspruch auf Ersatz der Kosten, die bei vollständigem Ersatz des betroffenen Kabels durch ein neues Kabel mit voller Kabellänge von 6 km entstehen würden.*)

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IBRRS 2012, 3443
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Feuchte Stellen bei Essensausgabe nicht vermeidbar!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.09.2012 - 4 U 193/11

1. In dem Speisesaal einer Reha-Klinik ist das Auftreten einzelner feuchter Stellen während der Essensausgabe für den Verkehrssicherungspflichtigen mit zumutbarem Aufwand nicht stets zu vermeiden.*)

2. Der Verkehrssicherungspflichtige ist jedoch gehalten, den Speisesaal so rechtzeitig zu reinigen, dass von der Reinigung zurückgebliebene Feuchtigkeit bis zum Beginn der Essensausgabe sicher abtrocknen kann.*)

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IBRRS 2012, 2751
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BauträgerBauträger
Bürgenhaftung nach AEntG a.F.: Bauträger ist Unternehmer!

BAG, Urteil vom 16.05.2012 - 10 AZR 190/11

Ein Bauträger, der Gebäude im eigenen Namen und auf eigene Rechnung errichten lässt, um sie während oder nach der Bauphase zu veräußern, ist Unternehmer i.S.v. § 1a AEntG a.F.*)

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IBRRS 2012, 2617
ImmobilienImmobilien
Einzelne Glättestellen: Streupflicht?

BGH, Urteil vom 12.06.2012 - VI ZR 138/11

Sind im Bereich eines Grundstücks nur vereinzelte Glättestellen ohne erkennbare Anhaltspunkte für eine ernsthaft drohende Gefahr vorhanden, ist nicht von einer allgemeinen Glättebildung auszugehen, die eine Streupflicht begründen könnte.*)

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IBRRS 2012, 2157
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Hauseigentümer haftet nicht für Dachlawinen!

OLG Jena, Beschluss vom 28.03.2012 - 4 U 966/11

1. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht kann ein Hauseigentümer nur dann aus einem Unterlassen in Anspruch genommen werden, wenn er eine Rechtspflicht hatte, Vorkehrungen zu treffen, um einen durch Schneesturz (hier Dachlawine) entstehenden Schaden abzuwenden. Grundsätzlich sind nämlich Passanten oder - wie hier - Fahrzeugeigentümer im gebotenen eigenen Interesse selbst verpflichtet, sich bzw. ihr Fahrzeug vor der Gefahr der Verletzung oder Beschädigung durch herab fallenden Schnee zu schützen.

2. Daher muss ein Hauseigentümer nur bei besonderen Umständen Schutzmaßnahmen gegen die durch herabfallenden Schnee (von seinem Hausdach) verursachte Gefahr treffen. Fehlt es an solchen Umständen, haftet er nicht für Schäden, die durch eine herabstürzende Dachlawine an fremden Fahrzeugen, die vor oder auf seinem Grundstück parken, entstehen.

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IBRRS 2012, 2092
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Parkplatz muss nicht komplett schneefrei sein!

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.01.2012 - 5 U 1418/11

Ein öffentlicher Parkplatz muss auch dann nicht umfassend schnee- und eisfrei sein, wenn er nicht von einer Kommune im Interesse der Allgemeinheit, sondern von einem Wirtschaftsunternehmen (hier: einer Sparkasse) für dessen Kundschaft unterhalten wird (hier: 50 cm Eisfläche auf einem ansonsten gefahrlos begehbaren Parkplatz).

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IBRRS 2012, 2084
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Schaden an Stromkabel beseitigt: Anspruch auf Auslagenpauschale?

BGH, Urteil vom 08.05.2012 - VI ZR 37/11

Zur Schätzung einer Auslagenpauschale für Aufwendungen des Geschädigten.*)

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IBRRS 2012, 2012
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Absenkbarer Poller: Welche Warnpflichten?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2012 - 4 U 54/11

Beim Aufstellen absenkbarer Poller muss der Verkehrssicherungspflichtige die Verkehrsteilnehmer nachhaltig davor warnen, dass die Polleranlage nur einzeln passiert werden darf. Genügt der Verkehrssicherungspflichtige dieser Warnpflicht, ist es zur Verkehrssicherung nicht erforderlich, die Polleranalge so zu konstruieren, dass sich der Poller auch dann wieder absenkt, wenn sich ein Fahrzeug dem ausfahrenden Poller nähert.*)

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IBRRS 2012, 1799
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vom Dach fallende Eiszapfen beschädigen PKW: Wer haftet?

LG Wuppertal, Urteil vom 11.01.2012 - 8 S 56/11

Der Hauseigentümer haftet für vom Dach herunterfallende Eiszapfen. Seine Verkehrssicherungspflicht beinhaltet, dass er entweder gefährliche Schneeüberhänge sowie Eiszapfen an Sachen, insbesondere Gebäuden, unverzüglich entfernt, wenn die Möglichkeit einer gefahrlosen Beseitigung besteht, oder, wenn die Möglichkeit gefahrloser Beseitigung nicht besteht - den Gefahrenbereich absperrt.

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IBRRS 2012, 1745
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Setzungsrisse durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück

OLG Koblenz, Urteil vom 24.02.2011 - 5 U 1146/10

1. Der Entschädigungsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB ist auf die Beseitigungskosten solcher Nachteile beschränkt, denen der Beeinträchtigte nicht mit einer Abwehrklage nach § 1004 BGB begegnen konnte.

2. Zur Berechnung des Anspruchsumfangs im Einzelnen.

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IBRRS 2012, 1742
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Sturz von Baugerüst: Was muss der Geschädigte beweisen?

OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2012 - 17 U 103/11

Ist mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln nicht aufklärbar, ob das schädigende Ereignis (hier: Sturz von einem Baugerüst), eindeutig auf eine (nachgewiesene) Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Beklagten zurückzuführen ist, so kann dem Betroffenen kein Schadensersatz nach § 823 BGB zugesprochen werden.

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IBRRS 2012, 0896
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Bagger fährt über Gasleitung: Schadensersatz für Schadensprüfung!

BGH, Urteil vom 07.02.2012 - VI ZR 29/11

Wird ein Grundstück, das mit dem Recht belastet ist, dort eine unterirdische Ferngasleitung zu betreiben, mit einem Bagger überfahren, kann ein Schadenersatzanspruch wegen Verletzung eines sonstigen Rechts im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB in Betracht kommen.*)

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