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Sachgebiet: Prozessuales

15714 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2023

IBRRS 2023, 2568
ProzessualesProzessuales
Ablehnungsrecht kann verfahrensübergreifend verloren gehen!

OLG Celle, Beschluss vom 07.03.2023 - 17 WF 32/23

1. Ein Richter kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn sein Ehegatte als Rechtsanwalt in der Kanzlei tätig ist, die den Gegner vor diesem Richter vertritt (BGH, IBR 2012, 429).

2. Eine Partei kann einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr ablehnen, wenn sie sich bei ihm in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat, ohne den ihr bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen.

3. Der Verlust des Ablehnungsrechts tritt nicht nur in dem anhängigen Rechtsstreit ein, in dem der Ablehnungsgrund nicht geltend gemacht wurde. Vielmehr ist die Partei auch gehindert, denselben Ablehnungsgrund in einem anderen Verfahren geltend zu machen, wenn zwischen beiden Verfahren ein tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang besteht.

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IBRRS 2023, 2464
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gleicher OLG-Bezirk ist kein Grund für ausschließlichen Gerichtsstand!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.07.2023 - 29 W 18/23

Haben die Parteien eines Bauvertrags im gleichen OLG-Bezirk ihren Geschäftssitz, führt die Vereinbarung eines Gerichtsstands an diesem Ort nicht allein zu einem ausschließlichen Gerichtsstand, wenn die Parteien ihren Sitz nicht am dortigen Landgerichtsbezirk, sondern an anderen Landgerichtsbezirken haben.

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IBRRS 2023, 2490
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verlegungsantrag kurz vor dem Termin: Anforderungen an das ärztliche Attest?

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.07.2023 - 2 LA 28/20

Die Verhandlungsunfähigkeit einer Partei ist grundsätzlich durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Wird dieses erst kurz vor dem Termin vorgelegt und mit einer Erkrankung begründet, muss der Verhinderungsgrund so konkret dargelegt sein, dass das Gericht ohne eigene Nachforschungen selbst beurteilen kann, ob die Verhandlungsunfähigkeit tatsächlich vorliegt.

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IBRRS 2023, 2540
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Stellung einer § 650f BGB-Sicherheit: Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar!

OLG Schleswig, Urteil vom 06.09.2023 - 12 U 59/23

Eine (vorläufige) Vollstreckbarkeitserklärung gegen Sicherheitsleistung ist nicht erforderlich, weil Gegenstand der verurteilten Leistung lediglich die Verpflichtung zu einer Sicherheitsleistung ist. Diese Verpflichtung zur Sicherheitsleistung ist nicht von einer - weiteren - Sicherheitsleistung abhängig zu machen (ebenso KG, IBR 2018, 668).*)

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IBRRS 2023, 2539
ProzessualesProzessuales
Streitwert zu niedrig festgesetzt: Partei ist nicht beschwert!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.09.2023 - 26 W 11/23

Eine Partei wird durch die Festsetzung eines zu niedrigen Streitwerts regelmäßig nicht beschwert.*)

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IBRRS 2023, 2531
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Feststellung eines Sondernutzungsrechts - wer ist zu verklagen?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.09.2023 - 2-13 S 130/22

1. Die Klage auf Feststellung, dass an einer Fläche ein Sondernutzungsrecht besteht, ist gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten, wenn diese die Fläche – hier durch Errichtung eines Weges – als Gemeinschaftseigentum nutzt.*)

2. Ändert der Kläger seine in erster Instanz gegen die übrigen Eigentümer erhobene Feststellungsklage in der Berufungsinstanz, ist die Verweigerung der Zustimmung der Beklagten rechtsmissbräuchlich. Ob die Parteiänderung dabei voraussetzt, dass sie erst nach Einlegung und Begründung einer zulässigen Berufung (vgl. BGH, NJW 2001, 226) gegen die in erster Instanz verklagten übrigen Eigentümer erfolgt, ist zweifelhaft, hier aber nicht entscheidungserheblich.*)

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IBRRS 2023, 2528
ProzessualesProzessuales
Wer die Erledigungserklärung verzögert abgibt, muss die Mehrkosten tragen!

BGH, Beschluss vom 12.07.2023 - I ZR 17/22

1. Im Fall übereinstimmender Erledigungserklärungen hinsichtlich eines Teils des Rechtsstreits hat das Revisionsgericht in Abweichung von dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung auch dann, wenn nur ein Teil des Rechtsstreits bei ihm und ein weiterer Teil in einer der Vorinstanzen weiter anhängig ist, eine Kostenentscheidung nach § 91a Abs. 1 ZPO für den erledigten Teil des Rechtsstreits zu treffen. Zur Vermeidung widersprechender Kostenentscheidungen muss sich diese Kostenentscheidung auch auf die diesbezüglich in den Vorinstanzen entstandenen Verfahrenskosten erstrecken (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.1975 - I ZR 48/74, MDR 1976, 379; Beschluss vom 08.04.2015 - VII ZR 254/14, NJW 2015, 1762 = IBRRS 2015, 1712).*)

2. Gibt eine Partei die Erledigungserklärung verzögert ab, kann es im Rahmen der nach § 91a Abs. 1 ZPO zu treffenden Ermessensentscheidung gerechtfertigt sein, ihr die hierdurch entstandenen Mehrkosten aufzuerlegen (vgl. BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 23/98, WRP 2008, 252 = IBRRS 2007, 5502).*)

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IBRRS 2023, 2514
ProzessualesProzessuales
Trotz Klageerweiterung: Zuständiges Gericht bleibt zuständig!

BayObLG, Beschluss vom 30.08.2023 - 102 AR 33/23

Wählt der Kläger im Mahnbescheidsantrag ein örtlich zuständiges Gericht, ist die Wahl des Gerichtsstands mit Zustellung des Mahnbescheids verbindlich. Nimmt der Kläger in der Anspruchsbegründung eine Klageerweiterung nach § 264 Nr. 2 ZPO vor, erstreckt sich die Bindungswirkung der Wahl der örtlichen Zuständigkeit auch auf die in der Anspruchsbegründung erweiterten Klageanträge.*)

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IBRRS 2023, 2512
ProzessualesProzessuales
Außervollzugsetzung eines B-Plans: Antragsteller muss schwere Nachteile aufzeigen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.04.2023 - 7 B 1074/22

1. Das Normenkontrollgericht kann auf Antrag eine einstweilige Anordnung erlassen, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten erscheint.

2. Schwere Nachteile, die die Antragsteller infolge des Planvollzugs treffen könnten, müssen von diesem hinreichend aufgezeigt werden. Das gilt auch dann, wenn "chaotische Verkehrsverhältnisse" herrschen und durch das Vorhaben eine für den Antragsteller unzumutbare Verschlechterung der Erschließungssituation zu befürchten ist.

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IBRRS 2023, 2507
ProzessualesProzessuales
Gerichtsstandsvereinbarung mit nicht prorogationsfähiger Person?

BayObLG, Beschluss vom 31.08.2023 - 102 AR 167/23

1. Nicht prorogationsfähige Personen können nach dem Entstehen einer Streitigkeit durch schriftliche und ausdrückliche Vereinbarung eine Regelung in Bezug auf die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszugs für diese Streitigkeit treffen.*)

2. Durch eine solche Parteivereinbarung kann dem bereits angerufenen und zuständigen Gericht die Zuständigkeit nicht nachträglich entzogen werden.*)

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IBRRS 2023, 2409
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vergleichskosten sind keine Kosten des Rechtsstreits!

OLG Hamm, Beschluss vom 13.06.2023 - 25 W 89/23

1. Die Kosten des Rechtsstreits umfassen nicht die Kosten eines Vergleichs.

2. Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, gelten die Kosten eines Prozessvergleichs als gegeneinander aufgehoben.




IBRRS 2023, 2478
ProzessualesProzessuales
§ 7 Abs. 5 Satz 1 UmwRG ist im Normenkontrollverfahren nicht anwendbar!

BVerwG, Urteil vom 20.06.2023 - 4 CN 11.21

§ 7 Abs. 5 Satz 1 UmwRG findet im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO keine Anwendung.*)

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IBRRS 2023, 2471
ProzessualesProzessuales
Verzichtsurteil in der Revision nur auf Antrag des Beklagten!

BGH, Urteil vom 01.08.2023 - VI ZR 307/21

1. Entsprechend der Regelung in § 555 Abs. 3 ZPO für das Anerkenntnisurteil ergeht ein Verzichtsurteil in der Revisionsinstanz nur auf gesonderten Antrag des Beklagten.*)

2. Die zutreffende Sinndeutung einer Äußerung ist unabdingbare Voraussetzung für die richtige rechtliche Würdigung ihres Aussagegehalts. Sie unterliegt in vollem Umfang der Nachprüfung durch das Revisionsgericht. Ziel der Deutung ist stets, den objektiven Sinngehalt zu ermitteln. Dabei ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden maßgeblich noch das subjektive Verständnis des Betroffenen, sondern das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums. Ausgehend vom Wortlaut - der allerdings den Sinn nicht abschließend festlegen kann - und dem allgemeinen Sprachgebrauch sind bei der Deutung der sprachliche Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und die Begleitumstände, unter denen sie fällt, zu berücksichtigen, soweit diese für das Publikum erkennbar sind. Zur Erfassung des vollständigen Aussagegehalts muss die beanstandete Äußerung stets in dem Gesamtzusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist. Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden. Fernliegende Deutungen sind auszuschließen.*)

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IBRRS 2023, 2463
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Adresse eines Postdienstleisters ist keine ladungsfähige Anschrift!

BGH, Urteil vom 07.07.2023 - V ZR 210/22

Eine ordnungsgemäße Klageerhebung setzt grundsätzlich die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers voraus; die Adresse eines Postdienstleisters, der lediglich mit der Weiterleitung der an den Kläger gerichteten Post beauftragt ist, reicht hierfür nicht aus.*)

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IBRRS 2023, 2426
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert eines Verfahrens auf Unterlassung der Einberufung einer Eigentümerversammlung?

LG Itzehoe, Beschluss vom 17.03.2023 - 11 T 8/23

Der Streitwert eines Verfahrens (Hauptsacheverfahren und auch einstweilige Verfügung, weil diese faktisch zur Erfüllung des Unterlassungsanspruchs führt) zur Unterlassung der Einberufung einer Eigentümerversammlung ist nicht mit dem vollen Interesse an den begehrten Beschlussfassungen gleich zu setzen. Die Festsetzung eines Viertels des Streitwerts für eine Beschlussklage ist angemessen.*)

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IBRRS 2023, 2442
ProzessualesProzessuales
Befangenheitsantrag ist konkret zu begründen!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.07.2023 - 1 S 886/23

Die an einem Verwaltungsgericht tätigen und entscheidenden Richter sind nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 48 ZPO verpflichtet, Tatsachen anzuzeigen, die die Besorgnis der Befangenheit begründen können. Die Pflicht besteht in der Mitteilung des maßgeblichen Sachverhalts. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann eine gröbliche Pflichtverletzung nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 VwGO darstellen.*)

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IBRRS 2023, 2441
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Zustimmung zu erneuter Fristverlängerung: Keine Wiedereinsetzung!

BGH, Beschluss vom 02.08.2023 - XII ZB 96/23

Zur Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist von Amts wegen bei Versagung einer beantragten Fristverlängerung über den ohne Einwilligung des Gegners bewilligungsfähigen Zeitraum hinaus (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 25.08.2021 - XII ZB 172/20, IBRRS 2021, 3027 = IMRRS 2021, 1125).*)

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IBRRS 2023, 2432
ProzessualesProzessuales
Lichtimmissionen können Gegenstand eines Beweisverfahrens sein!

VGH Hessen, Beschluss vom 20.07.2023 - 9 E 809/22

Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens nach § 98 VwGO i.V.m. § 485 Abs. 2 ZPO können die von einer kommunalen Beleuchtungseinrichtung ausgehenden Lichtimmissionen sein.*)

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IBRRS 2023, 2430
ProzessualesProzessuales
Streit um Sondernutzungsrecht: Wert der Beschwer im Rechtsmittelverfahren?

BGH, Beschluss vom 15.06.2023 - V ZR 227/22

1. Maßgebend für den Wert der Beschwer im Rechtsmittelverfahren ist das Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung, das gem. § 3 ZPO unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist.

2. Streiten die Parteien um das Bestehen eines Sondernutzungsrechts, bemisst sich die Beschwer des Klägers, dessen Klage auf Feststellung des Bestehens bzw. auf Einräumung eines Sondernutzungsrechts abgewiesen worden ist, nach der Wertsteigerung, die sein Wohnungseigentum bei Stattgabe der Klage erfährt. Gleiches gilt, wenn die Parteien zugleich um den Umfang des räumlichen Bereichs des Sondereigentums streiten.

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IBRRS 2023, 2416
ProzessualesProzessuales
Angefochtene Entscheidung eindeutig: Formfehler unbeachtlich!

BGH, Beschluss vom 02.08.2023 - XII ZB 432/22

Eine Beschwerde ist formgerecht eingelegt, wenn trotz fehlerhafter Bezeichnung der angegriffenen Entscheidung aufgrund der Angaben in der Beschwerdeschrift und den sonstigen aus den Verfahrensakten erkennbaren Umständen vor Ablauf der Beschwerdefrist für das Gericht nicht zweifelhaft bleibt, welche Entscheidung angefochten wird, und es anhand der im Übrigen richtigen und vollständigen Angaben in der Rechtsmittelschrift nicht daran gehindert ist, seine verfahrensvorbereitende Tätigkeit aufzunehmen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 20.05.2015 - XII ZB 368/14, IBRRS 2015, 3582 = IMRRS 2015, 1556).*)

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IBRRS 2023, 2413
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gegner willigt ein: Wiederholte Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist?

BGH, Beschluss vom 31.07.2023 - VIa ZB 1/23

Zu den Voraussetzungen einer wiederholten Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist mit Einwilligung des Gegners.*)

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IBRRS 2023, 2405
ProzessualesProzessuales
Kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei fehlender Klagebegründung!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.08.2023 - 7 A 3230/21

1. Für die Schutzwürdigkeit des Feststellungsinteresses nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist kennzeichnend, dass eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat und sich mit der Erledigung des ursprünglichen Antrags die Frage stellt, ob dieser Aufwand nutzlos gewesen sein soll und der Kläger der (häufig nicht auf sein Verhalten zurückgehenden) Erledigung wegen in diesem Verfahren leer ausgehen muss.

2. Das Interesse eines Klägers an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer angefochtenen Baugenehmigung im Zeitpunkt des Eintritts des erledigenden Ereignisses ist zu verneinen, wenn die Klage zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal begründet worden ist, sodass er auch nicht um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden konnte, dessen Erledigung im Übrigen ausschließlich auf sein Verhalten zurückgegangen sei.

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IBRRS 2023, 2404
ProzessualesProzessuales
Kein Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Rechtsprechung anderer Gerichtsbarkeiten!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.08.2023 - 3 O 62/23

Gegen Maßnahmen der Rechtsprechung, die in spruchrichterlicher Tätigkeit als Instanz der unbeteiligten Streitentscheidung getroffen werden, ist der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet.

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IBRRS 2023, 2402
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 18.07.2023 - VIII ZA 6/23

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2023, 2384
ProzessualesProzessuales
Kein Anwaltszwang bei Streitwertbeschwerde gegen LG-Entscheidung zum OLG!

OLG Dresden, Beschluss vom 07.08.2023 - 4 W 417/23

Für Streitwertbeschwerden gegen Entscheidungen der Landgerichte ist das Oberlandesgericht auch dann zuständig, wenn das Landgericht als Berufungsgericht entschieden hat. Ein Anwaltszwang besteht hierfür nicht.*)

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IBRRS 2023, 2371
ProzessualesProzessuales
Mal wieder: Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung?

BGH, Beschluss vom 05.07.2023 - XII ZB 539/22

Zu den inhaltlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründung.*)

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IBRRS 2023, 2369
ProzessualesProzessuales
Berufungsgericht will Gutachten anders würdigen: Sachverständiger muss erneut angehört werden!

BGH, Beschluss vom 18.07.2023 - VI ZR 126/21

Auch wenn es grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Berufungsgerichts steht, ob und inwieweit eine im ersten Rechtszug durchgeführte Beweisaufnahme zu wiederholen ist, kann von einer erneuten mündlichen Anhörung des Sachverständigen jedenfalls dann nicht abgesehen werden, wenn das Berufungsgericht dessen Ausführungen abweichend von der Vorinstanz würdigen will (Festhaltung an BGH, Urteil vom 08.06.1993 - VI ZR 192/92, IBRRS 1993, 0393; Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 06.03. 2019 - IV ZR 128/18, Rn. 7, IBRRS 2019, 0847 = IMRRS 2019, 0311; vom 14.07.2020 - VI ZR 468/19, IBR 2021, 55).*)

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IBRRS 2023, 2366
RechtsanwälteRechtsanwälte
Zustellungsdatum unklar: Rechtsanwalt muss Sachverhalt selbst aufklären!

OLG Schleswig, Beschluss vom 26.06.2023 - 7 U 53/23

1. Ein Rechtsanwalt hat durch organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig und innerhalb der laufenden Frist beim zuständigen Gericht eingeht.*)

2. Um Fehlerquellen bei der Einhaltung von Rechtsmittelfristen auszuschließen, ist eine organisatorische Anordnung des Rechtsanwalts erforderlich, dass bei Berufungen außer dem Datum des Fristablaufs auch noch eine Vorfrist zu vermerken ist. Wenn ihm die Akten auf Vorfrist vorgelegt werden, hat der Rechtsanwalt Anlass zur eigenverantwortlichen Prüfung, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten ist.*)

3. Wenn der Zeitpunkt der Zustellung eines erstinstanzlichen Urteils zweifelhaft ist, muss sich der Rechtsanwalt selbst um die Aufklärung bemühen.*)

4. Ein Rechtsanwalt hat durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass das intern im Büro notierte Eingangsdatum immer mit dem Datum des elektronischen Empfangsbekenntnisses übereinstimmt.*)

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IBRRS 2023, 2365
ProzessualesProzessuales
Abweichende Meinung ist kein begründeter Zweifel!

OLG Dresden, Beschluss vom 21.06.2023 - 4 U 340/23

Begründete Zweifel, die eine Wiederholung der Beweisaufnahme gebieten, werden nicht dadurch hervorgerufen, dass der begründeten Einschätzung eines (…) Sachverständigen allein mit einer abweichenden Meinung entgegengetreten wird.*)

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IBRRS 2023, 2305
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Auch deutsche Bauvertragsparteien können Gerichtsstand in Österreich vereinbaren!

OLG Hamm, Urteil vom 25.04.2022 - 17 U 4/22

1. Gemäß Art. 25 Abs. 1 Satz 1 und 2 Brüssel Ia-VO ist das Gericht eines Mitgliedstaates (ausschließlich) zuständig, wenn die Parteien unabhängig von ihrem Wohnsitz vereinbart haben, dass ein Gericht oder die Gerichte eines Mitgliedstaates über eine bereits entstandene Rechtsstreitigkeit oder über eine künftige aus einem bestimmten Rechtsverhältnis entspringende Rechtsstreitigkeit entscheiden sollen, es sei denn, die Vereinbarung ist nach dem Recht dieses Mitgliedsstaates materiell ungültig.

2. Die Brüssel Ia-VO stellt keine Voraussetzungen für ihren Anwendungsbereich auf, insbesondere ist es nicht (mehr) erforderlich, dass jedenfalls eine Partei ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat. Demzufolge können auch zwei sog. Drittstaatler, also Personen, die außerhalb der Mitgliedstaaten ansässig sind, die Zuständigkeit eines Gerichts eines Mitgliedstaates gem. Art. 25 Brüssel Ia-VO vereinbaren.

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IBRRS 2023, 2152
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gericht darf bei substanziierten Einwendungen nicht einfach Mietspiegel anwenden

VerfGH Berlin, Beschluss vom 21.06.2023 - VerfGH 189/21

1. Ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör liegt vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass erhebliches tatsächliches oder rechtliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist.

2. Solche Umstände liegen etwa vor, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz ausreichend substanziierten entscheidungserheblichen Vortrags oder eines entsprechenden Beweisangebots in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt.

3. Trägt der Vermieter umfangreich zu Aspekten vor, die seiner Meinung nach gegen die Tauglichkeit des Berliner Mietspiegels 2019 als Schätzgrundlage für die streitgegenständliche Wohnung im Stadtteil Kreuzberg sprechen, und hierzu u. a. auf statistische Erhebungen der Investitionsbank Berlin (sog. IBB Wohnungsmarktberichte) sowie auf einen Aufsatz von zwei Professoren für angewandte Statistik im Fachbereich Wirtschaftswissenschaft verwiesen, muss sich das Gericht damit auseinandersetzen und darf nicht einfach stattdessen den Berliner Mietspiegel anwenden.

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IBRRS 2023, 2148
ProzessualesProzessuales
Klage gegen Versicherung ist keine Mietsache!

BayObLG, Beschluss vom 19.07.2023 - 101 AR 136/23 e

1. Die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt über den Wortlaut der Vorschrift ("verklagt werden sollen") hinaus auch noch in Betracht, wenn gegen die Beklagten bereits eine Klage vor demselben Gericht erhoben worden ist.

2. Die Bestimmung eines für mehrere Beklagte zuständigen Gerichts kommt dann nicht mehr in Frage, wenn ein Rechtsstreit bereits so weit fortgeschritten ist, dass sich das bestimmende Gericht vernünftigerweise - namentlich aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit - nur noch für das bereits mit der Sache befasste Gericht entscheiden und deshalb mangels echter Wahlmöglichkeit von einer Bestimmung des zuständigen Gerichts an sich keine Rede mehr sein kann.

3. Diese Zäsur ist als erreicht angesehen worden, wenn gegen einen oder mehrere Beklagte bereits sachlich entschieden worden ist oder eine Beweisaufnahme zur Hauptsache stattgefunden hat oder unmittelbar bevorsteht.

4. Richtet sich nur ein Teil der im Wege der objektiven Anspruchshäufung in einer Klage erhobenen Ansprüche gegen Streitgenossen, kommt eine Bestimmung des zuständigen Gerichts für den Rechtsstreit insgesamt nicht in Betracht.

5. Bei dem Deckungsprozess handelt es sich nicht deshalb um eine Streitigkeit gem. § 23 Nr. 2 GVG, weil der Rechtsstreit einen Versicherungsfall zum Gegenstand hat, der im Bereich der Wohnraummiete eingetreten ist.

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IBRRS 2023, 2318
ProzessualesProzessuales
Instanz abgeschlossen: Ablehnungsgesuch unzulässig!

BGH, Beschluss vom 20.07.2023 - I ZB 39/23

Nach vollständigem Abschluss einer Instanz ist ein Ablehnungsgesuch grundsätzlich nicht mehr zulässig, weil damit die beteiligten Richterinnen und Richter ihre Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet haben. Die getroffene Entscheidung kann von dem Gericht, dem die abgelehnten Richter angehören, nicht mehr geändert werden.

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IBRRS 2023, 2312
RechtsanwälteRechtsanwälte
„Vergleichsüberhang“ bedarf gesonderter Vergleichswertfestsetzung!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.08.2023 - 14 OA 78/23

1. Der Gegenstandswert richtet sich in nach § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfreien Verfahren nach § 23 Abs. 1 Satz 2 RVG.*)

2. Umfasst die Einigung in einem gerichtlichen Vergleich Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die nicht Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens waren, bedarf es der gesonderten Festsetzung eines Vergleichswerts, der sich aus den zusammengerechneten Werten der durch den Vergleich geregelten Gegenstände ergibt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.07.2011 - 10 B 10684/11 -, NVwZ-RR 2011, 878; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.12.2019 - 19 E 616/19 -, BeckRS 2019, 34575).*)

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IBRRS 2023, 2310
ProzessualesProzessuales
Stellungnahme in mündlicher Verhandlung möglich: Keine Überraschungsentscheidung!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.08.2023 - 1 A 534/21

1. Zur Darlegung eines Gehörsverstoßes muss der Rechtsmittelführer in der Zulassungsbegründung vortragen, was er bei ausreichendem rechtlichen Gehör noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zu einem für ihn günstigeren Ergebnis hätte führen können.*)

2. Eine Überraschungsentscheidung liegt nicht vor, wenn der Rechtsmittelführer grundsätzlich Gelegenheit hatte, zu den angeblich überraschenden Umständen in der mündlichen Verhandlung Stellung zu nehmen.*)

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IBRRS 2023, 2301
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter?

BGH, Urteil vom 27.07.2023 - IX ZR 267/20

1. Wird über das Vermögen des von den Feststellungszielen betroffenen Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet, kann eine Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter erhoben werden, auch wenn dieser das Unternehmen nicht fortführt.*)

2. Insolvenzrechtliche Bestimmungen stehen einer Musterfeststellungsklage jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Feststellungsziele sich ausschließlich auf Aktivprozesse der Masse beziehen. *)

3. Die Berücksichtigung eines Neukundenbonus in der Jahresverbrauchsabrechnung eines Energieversorgungsvertrags stellt keine insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnung oder Verrechnung dar, wenn der Neukundenbonus als vom Jahresumsatz abhängiger Nachlass (Rabatt) ausgestaltet ist.*)

4. Beschränkt sich eine Bestimmung in einem Energielieferungsvertrag über die Berechnung des Jahresverbrauchspreises ausschließlich auf die Formulierung "Grundpreis: [...] EUR/Monat (inkl. 19% MwSt) Arbeitspreis: [...] EUR/Monat (inkl. 19% MwSt) Neukundenbonus: [x] % (Jahresumsatz)", kann diese Klausel bei der Verwendung gegenüber Verbrauchern dahin auszulegen sein, dass es sich bei dem Neukundenbonus um einen einmaligen, nicht an eine Mindestlaufzeit geknüpften Nachlass (Rabatt) auf den Jahresverbrauchspreis handelt.*)

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IBRRS 2023, 2298
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wann gibt es die Mehrvertretungsgebühr in WEG-Verfahren?

LG Bremen, Beschluss vom 17.02.2023 - 4 T 330/22

1. Entscheidend für den Anfall des Gebührentatbestands aus Nr. 1008 VV RVG ist der tatsächliche Auftrag, der dem Rechtsanwalt erteilt wird. Soll er die einzelnen Eigentümer vertreten, so erhält er den Mehrvertretungszuschlag, soll er hingegen die Gemeinschaft vertreten, so steht ihm der Mehrvertretungszuschlag nicht zu.

2. Dabei ist unerheblich, ob er den nach materiellem Recht Falschen vertritt, also z. B. für mehrere Eigentümer tätig wird, obgleich nach § 9a Abs. 2 WEG nur die Gemeinschaft ausübungs- oder wahrnehmungsbefugt ist.

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IBRRS 2023, 2296
ProzessualesProzessuales
Unrichtige Anwendung von Präklusionsvorschrift = Verletzung rechtlichen Gehörs?

BVerwG, Beschluss vom 05.07.2023 - 9 B 7.23

1. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt jedenfalls dann vor, wenn die Anwendung der Präklusionsvorschrift offenkundig unrichtig ist.*)

2. Der Hinweis auf eine fehlende oder unzureichende Akteneinsicht ist nicht geeignet, das Ausbleiben jeglicher Begründung innerhalb der Klagebegründungsfrist des § 6 UmwRG pauschal zu entschuldigen.*)

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IBRRS 2023, 2291
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ausschluss bestimmter Nutzungen oder baulicher Veränderungen per Beschluss?

BGH, Urteil vom 21.07.2023 - V ZR 215/21

1. Verzögerungen im Zustellungsverfahren, die durch eine fehlerhafte Sachbehandlung des Gerichts verursacht sind, sind dem Zustellungsbetreiber nicht zuzurechnen; das gilt auch dann, wenn der fehlerhaften Sachbehandlung des Gerichts eine der Partei zuzurechnende Verzögerung (hier: fehlerhafte Angabe der Zustellanschrift) vorausgegangen ist.*)

2. Zur Frage der Majorisierung, wenn sich ein Mehrheitseigentümer, der nicht professioneller Verwalter ist, gegen den Willen der Minderheit selbst zum Verwalter bestellt.*)

3. Es ist den Wohnungseigentümern gestattet, durch Beschluss ihren Willen darüber zu bilden, ob sie bestimmte Nutzungen oder bauliche Veränderungen für unzulässig halten; dabei dürfen sie einzelne Wohnungseigentümer zu einem dem Beschluss entsprechenden Verhalten auffordern. Wird dies dem Wortlaut nach als Ge- oder Verbot beschlossen, ist darin nächstliegend ein solcher Aufforderungsbeschluss zu sehen (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 72/09,Rz. 10, IMRRS 2010, 0247 = NJW 2010, 3093).*)

4. Im Rahmen einer gegen einen Aufforderungsbeschluss gerichteten Anfechtungsklage sind nur formelle Beschlussmängel zu prüfen. Ob ein Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch besteht, ist in einem gegebenenfalls anzustrengenden Unterlassungs- oder Beseitigungsverfahren zu klären. In dem Unterlassungs- oder Beseitigungsverfahren ist das Gericht an die in dem Aufforderungsbeschluss niedergelegte Auffassung der Mehrheit der Wohnungseigentümer nicht gebunden.*)




IBRRS 2023, 2287
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ProzessualesProzessuales
Begründungsfrist der Anfechtungsklage ist nicht disponibel!

BGH, Urteil vom 23.06.2023 - V ZR 28/22

1. Grundsätzlich kann nur ein vor Fristablauf eingegangener, mit einer Unterschrift versehener Schriftsatz die Frist zur Begründung der wohnungseigentumsrechtlichen Anfechtungsklage wahren.*)

2. Die Wahrung der Begründungsfrist der Anfechtungsklage unterliegt nicht der Parteidisposition, sondern ist von Amts wegen zu prüfen.*)

3. Ob die Frist zur Begründung der Anfechtungsklage gewahrt ist, kann das Gericht im Freibeweisverfahren klären.*)

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IBRRS 2023, 2283
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ProzessualesProzessuales
Wann ist die Zustellung noch "demnächst"?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.07.2023 - 10 UF 1037/22

Zu den Voraussetzungen einer Zustellung "demnächst" i.S.d. § 167 ZPO.*)

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IBRRS 2023, 2275
ProzessualesProzessuales
Berufungsgericht beurteilt Glaubwürdigkeit anders: Wiederholung der Beweisaufnahme!

OLG Dresden, Beschluss vom 29.06.2023 - 4 U 2626/22

Die Wiederholung einer Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz steht im gebundenen Ermessen. Sie ist bereits dann geboten, wenn das Berufungsgericht einander widersprechenden Behauptungen ein anderes Gewicht beimisst als das Erstgericht oder von dessen Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen abweichen will.*)

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IBRRS 2023, 2241
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ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vergleich falsch formuliert: Keine Zwangsvollstreckung ohne Pflicht zur Räumung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.06.2023 - 26 W 5/23

Vereinbaren zwei Parteien in Bezug auf ein Grundstück im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches, dass bestimmte Räumlichkeiten zur alleinigen Nutzung der einen Partei und andere Räumlichkeiten der anderen Partei überlassen werden, so kann hieraus die Räumungsvollstreckung nicht betrieben werden, solange der Vergleich nicht auch die Verpflichtung zur Räumung und Herausgabe der Räumlichkeiten enthält, die nach dem Vergleich der anderen Partei zugewiesen sind.*)

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IBRRS 2023, 2267
ProzessualesProzessuales
Gilt die Dringlichkeitsvermutung in allen eV-Verfahren?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.07.2023 - 3 U 889/23

Eine Dringlichkeitsvermutung besteht für Unterlassungsansprüche nach § 6 GeschGehG zwar nicht, die Vorschrift des § 12 Abs. 1 UWG ist nicht analog anwendbar. Bei Ansprüchen aufgrund der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen ergibt sich der nach §§ 935, 940 ZPO erforderliche Verfügungsgrund jedoch regelmäßig aus der Sache selbst.*)

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IBRRS 2023, 2245
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ProzessualesProzessuales
Gericht entscheidet über Akteneinsicht: Sofortige Beschwerde statthaft!

LG Lübeck, Beschluss vom 14.10.2022 - 7 T 388/22

Die Vorschrift des § 571 Abs. 2 Satz 2 ZPO bezieht sich auf die Zuständigkeitsverteilung unter den Gerichten. Der Nachprüfung des Beschwerdegerichts ist aber nicht entzogen, wenn statt der Justizverwaltung ein rechtsprechendes Gericht entschieden hat, wenn also z.B. über ein Akteneinsichtsgesuch entgegen § 299 Abs. 2 ZPO statt des Vorstands des Gerichts ein rechtsprechendes Gericht befunden hat (a.A. BGH, Beschluss vom 29.04.2015 - XII ZB 241/14, NJW 2015, 1827 IBRRS 2015, 1750, zu § 29 Abs. 3 EGGVG i.V.m.§ 72 Abs. 2 FamFG).*)

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IBRRS 2023, 2259
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Klage auf Zustimmung zur Veräußerung richtet sich gegen den Verband

BGH, Urteil vom 21.07.2023 - V ZR 90/22

1. Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung des Verwalters bedarf, ist seit dem Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes am 01.12.2020 eine Klage auf Zustimmung stets gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten.*)

2. Dies gilt auch dann, wenn die Vereinbarung vor diesem Datum getroffen wurde.*)

3. Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz hat nichts daran geändert, dass der Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums in der Regel 20% des Verkaufspreises des Wohnungseigentums beträgt (Fortentwicklung von Senat, IMR 2018, 215).*)




IBRRS 2023, 2237
ProzessualesProzessuales
Ersatzzustellung ist trotz Schreibfehlers in der Zustelladresse wirksam!

BayObLG, Beschluss vom 31.07.2023 - 102 AR 128/23

1. Die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung durch Einlegen des zuzustellenden Schriftstücks in einen zur Wohnung gehörenden Briefkasten wird nicht durch einen offensichtlichen Schreibfehler in der Zustelladresse berührt. Eine offensichtliche Unrichtigkeit, die der Berichtigung zugänglich wäre, beeinträchtigt den Beweiswert der über den Zustellvorgang erstellten Urkunde auch dann nicht, wenn eine Berichtigung unterblieben ist.*)

2. Der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung ist grundsätzlich dann eröffnet, wenn und soweit ein rechtswidriger Eingriff in eine fremde Rechtssphäre in Rede steht.*)

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IBRRS 2023, 2236
ProzessualesProzessuales
Zugestellter Urteilsentwurf ist Schein- bzw. Nichturteil!

BAG, Urteil vom 09.05.2023 - 3 AZR 280/22

Entspricht die zugestellte Urteilsabschrift in weiten und maßgeblichen Teilen nicht dem von den Richtern unterschriebenen Urteil, leidet sie an schweren, nicht mehr korrigierbaren Mängeln und ist von Amts wegen aufzuheben.*)

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IBRRS 2023, 2231
ProzessualesProzessuales
Vergleichswert über Mietzinshöhe kommt kein Mehrwert zu!

LG Berlin, Beschluss vom 08.08.2023 - 67 T 58/23

Schließen ein Inkassodienstleister und ein auf Zahlung an den Inkassodienstleister in Anspruch genommener Vermieter einen Prozessvergleich über die preisrechtlich zulässige Höhe des vom Mieter zu entrichtenden Mietzinses, kommt dem Vergleichswert kein Mehrwert zu. Etwas anderes gilt nur, wenn der Vergleich auch an den Inkassodienstleister abgetretene - und bislang nicht rechtshängige - Ansprüche des Mieters umfasst oder der Prozessbevollmächtigte des Inkassodienstleisters den Vergleich nicht nur für den Inkassodienstleister, sondern auch für den im Vergleichstext genannten Mieter als weiterer Partei des Prozessvergleichs als dessen anwaltlicher Verfahrensbevollmächtigter schließt.*)

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IBRRS 2023, 2186
ProzessualesProzessuales
Mitwirkungsverbot bei Befangenheitsantrag gilt nicht uneingeschränkt!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2023 - 13 S 1020/23

1. Ein als befangen abgelehnter Richter darf nach der ohne seine Mitwirkung erfolgten Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs jedenfalls dann bei der Entscheidung über die anschließende Anhörungsrüge gegen den zurückweisenden Beschluss mitwirken, wenn die Anhörungsrüge erst nach der (rechtskräftigen) Entscheidung des Verfahrens, auf das sich das Ablehnungsgesuch bezog, erhoben wurde.*)

2. In einem solchen Fall ist die Anhörungsrüge auch in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa Beschluss vom 23.10.2007 - 1 BvR 782/07 -, NZA 2008, 1201) nicht statthaft. Ihr fehlt darüber hinaus das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Rügeführer seine Rechtsposition durch eine Fortführung des Verfahrens über das Ablehnungsgesuch nicht verbessern kann.*)

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