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Sachgebiet: Mietrecht

2808 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2017

IBRRS 2017, 0868
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Keine Wohnungsprostitution in allgemeinem Wohngebiet!

VG Hamburg, Beschluss vom 21.11.2016 - 9 E 5604/16

1. Die Änderung der Nutzung eines Wohngebäudes als Bordell zum Zwecke der Ausübung gewerblicher Prostitution - auch im Rahmen der sogenannten Wohnungsprostitution - ist genehmigungsbedürftig.

2. In einem allgemeinen Wohngebiet ist eine Wohnungsprostitution jedoch wegen des mit ihr verbundenen Störpotentials nicht zulässig und kann sofort untersagt werden.

3. Verantwortlich für die Übereinstimmung einer Nutzung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist nicht nur derjenige, der die bauliche Anlage konkret nutzt, sondern jeder über die bauliche Anlage Verfügungsberechtigte.

4. Sobald der Eigentümer und Vermieter vom Verdacht einer ungenehmigten Nutzung einer Wohnung weiß, ist er dazu verpflichtet, den Gebrauch der Wohnung zu überprüfen und eine ordnungsgemäße Nutzung sicherzustellen.

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IBRRS 2017, 0817
MietrechtMietrecht
Fahrlässig verursachter Wasserschaden: Grund zur Kündigung?

LG Berlin, Beschluss vom 02.02.2017 - 67 S 410/16

Bei einem langjährig beanstandungsfrei geführten Mietverhältnis rechtfertigt die fahrlässige Verursachung eines (Wasser-)Schadens durch den Mieter weder die außerordentliche noch die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses, auch wenn die Schadenshöhe erheblich ist (hier: 10.500 Euro).*)

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IBRRS 2017, 0724
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kann der Mieter Schmerzensgeld wegen "Mobbings" verlangen?

AG Pforzheim, Urteil vom 06.02.2017 - 6 C 260/16

Liegt ein vom Vermieter zu vertretender Mangel nicht vor, kann ihm die Verletzung einer vertraglichen Schutzpflicht nicht vorgeworfen werden und ein Mieter hat keinen Schmerzensgeldanspruch wegen des von ihm behaupteten Körperschadens infolge "Mobbings" durch den Vermieter.

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IBRRS 2017, 0789
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Verspätete WEG-Abrechnung: Kann der Wohnungsvermieter Betriebskosten nachfordern?

BGH, Urteil vom 25.01.2017 - VIII ZR 249/15

1. Der Vermieter einer Eigentumswohnung hat über die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters grundsätzlich auch dann innerhalb der Jahresfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB abzurechnen, wenn zu diesem Zeitpunkt der Beschluss der Wohnungseigentümer gemäß § 28 Abs. 5 WEG über die Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft noch nicht vorliegt. Ein solcher Beschluss ist keine (ungeschriebene) Voraussetzung für die Abrechnung der Betriebskosten gemäß § 556 Abs. 3 BGB.*)

2. Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist als solcher nicht Erfüllungsgehilfe des Wohnungseigentümers nach § 278 BGB in Bezug auf dessen mietvertragliche Pflichten hinsichtlich der Abrechnung der Betriebskosten.*)

3. Für die nach § 556 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 BGB mögliche Entlastung des Vermieters hinsichtlich einer von ihm nicht fristgerecht vorgenommenen Betriebskostenabrechnung hat dieser konkret darzulegen, welche Bemühungen er unternommen hat, um eine rechtzeitige Abrechnung sicherzustellen (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 21.01.2009 - VIII ZR 107/08, NJW 2009, 2197 Rn. 13).*)




IBRRS 2017, 0530
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Eigenbedarfskündigung: Pauschaler Hinweis auf Bedarf "für eigene Zwecke" genügt nicht!

LG Berlin, Urteil vom 15.11.2016 - 67 S 247/16

Der pauschale Hinweis des Vermieters, die von ihm vermietete Wohnung "für eigene Zwecke" zu benötigen, genügt nicht den bei einer Eigenbedarfskündigung bestehenden strengen Begründungserfordernissen. Zur Erfüllung der gesetzlichen Begründungspflicht muss der Vermieter vielmehr alle wesentlichen Tatsachen und Lebensvorgänge offenlegen, aus denen sich der Kündigungstatbestand des § 573 Abs. 2 BGB ergibt, und den Mieter in die Lage versetzen zu überprüfen, ob die Kündigung mit Aussicht auf Erfolg angegriffen werden kann.

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IBRRS 2017, 0786
WohnraummieteWohnraummiete
Unpünktliche Mietzahlungen: Kündigung bei nur geringen Verzögerungen?

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 21.09.2016 - 9 C 148/16

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 0708
ProzessualesProzessuales
Wasserversorger sperrt Leitung und muss Verfahrenskosten tragen!

AG Bremen, Beschluss vom 22.08.2016 - 2 C 290/16

Ein Wasserversorgungsunternehmen, das die Wasserzufuhr aufgrund ausbleibender Zahlungen des Vermieters zu Lasten des Mieters sperrt, begeht eine verbotene Eigenmacht gegenüber dem Mieter, wenn es nicht vorab dem Mieter den Abschluss eines eigenen Vertrags anbietet. Es ist deshalb interessengerecht, dem Wasserversorger die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

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IBRRS 2017, 0675
MietrechtMietrecht
Kurze Verjährungsfrist lässt sich nicht durch AGB verlängern!

AG Dortmund, Urteil vom 07.02.2017 - 425 C 6067/16

1. Die kurze Verjährungsfrist des § 548 BGB gehört zum gesetzlichen Leitbild des Mietvertrages.*)

2. Die Verjährungsfrist des § 548 BGB kann bei einem Automietvertrag gem. § 202 Abs. 2 BGB nicht formularvertraglich auf ein Jahr verlängert werden, da dies für den Regelfall eine unangemessene Benachteiligung des Mieters darstellen würde. Gerade der schnelle Weiterverkauf solcher Fahrzeuge und die häufige Weitervermietung erschweren die Sachverhaltsaufklärung, so dass die kurze Verjährungsfrist gerade in der Automiete schnell zu einer Sachverhaltsaufklärung zwingt.*)

3. Ob die Hemmungstatbestände für bestimmte Fallkonstellationen (bis zur Vorlage des Sachverständigengutachtens, Einsicht in die Ermittlungsakte) formularvertraglich erweitert werden können, bleibt offen.*)

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IBRRS 2017, 0678
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kein erhöhtes wirtschaftliches Risiko bei Mietwagennutzung für Geschädigten!

AG Lübeck, Urteil vom 03.02.2017 - 24 C 2626/16

1. Für Mietwagenkosten infolge eines Verkehrsunfalls, die ein wirtschaftlich denkender Mensch vernünftigerweise für erforderlich halten durfte, besteht ein Ersatzanspruch.

2. Die Angemessenheit von Mietwagenkosten lässt sich anhand der Schwacke-Liste bestimmen.

3. Hat der Geschädigte auch bei seinem eigenen Fahrzeug eine reduzierte Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung vereinbart und auch seine Ehefrau als weitere Fahrerin angemeldet, ist es ihm nicht zumutbar ein erhöhtes wirtschaftliches Risiko für den Mietwagen zu übernehmen oder die Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs allein auf ihn zu beschränken.

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IBRRS 2017, 0690
MietrechtMietrecht
ohne

AG Aachen, Urteil vom 16.03.2016 - 115 C 448/15

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 0682
MietrechtMietrecht
ohne

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.12.2016 - 1 U 5/16

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 0659
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
AGB: Doppelte Schriftformklausel kann mündliche oder konkludente Änderung nicht verhindern

BGH, Beschluss vom 25.01.2017 - XII ZR 69/16

Eine in einem Mietvertrag über Gewerberäume enthaltene sog. doppelte Schriftformklausel kann im Falle ihrer formularmäßigen Vereinbarung wegen des Vorrangs der Individualvereinbarung nach § 305b BGB eine mündliche oder auch konkludente Änderung der Vertragsabreden nicht ausschließen.*)




IBRRS 2017, 0615
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Vormieter war Bordellbetreiber: Keine Aufklärungspflicht!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2016 - 7 U 143/15

1. Wird vor Abschluss des Mietvertrags (hier: für Frisörbetrieb) dem Mieter nicht mitgeteilt, dass das in Bahnhofsnähe gelegene Mietobjekt zuvor als Rotlichtgeschäft genutzt wurde, ist dieses Verschweigen keine arglistige Täuschung.

2. Weder Makler noch Vermieter müssen einen neuen Mieter ungefragt über frühere Mieter des Mietobjekts informieren.

3. Vor Abschluss eines Mietvertrages ist es eigenständige Aufgabe beider Vertragspartner, sich selbst die notwendigen Informationen für die Entscheidung darüber zu beschaffen, ob der Vertragsabschluss für sie vorteilhaft ist.

4. Nur wenn ein Wissensgefälle besteht, also der Mieter selbst keine aussichtsreichen Möglichkeiten, oder aufgrund mangelnder Anhaltspunkte oder Unerfahrenheit keinen Anlass hat, sich hinsichtlich der konkreten Umstände beim Vermieter zu erkundigen oder eigene Recherchen anzustellen, können den Vermieter besondere Aufklärungspflichten treffen.

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IBRRS 2017, 0603
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Doppeltätigkeit für Mieter und Vermieter: Makler verliert Provisionsanspruch!

AG Wiesbaden, Urteil vom 25.11.2016 - 91 C 2307/16

Ein Makler, der dem auftraggebenden Mieter den Eindruck vermittelt, nur ihm gegenüber eine Courtage in Höhe einer Monatsmiete in Rechnung zu stellen, hat den Anspruch aus dem Maklervertrag verwirkt, wenn er auch vom Vermieter eine Courtage erhält.*)

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IBRRS 2017, 0551
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Welche Kündigungsschutzklausel-Verordnung ist anzuwenden?

AG Charlottenburg, Urteil vom 17.08.2016 - 227 C 18/16

Bei der Beurteilung der Frage, welche Kündigungsschutzklausel-Verordnung Anwendung findet, kommt es auf den Zeitpunkt der Kündigung an, nicht auf den Zeitpunkt der Veräußerung.

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IBRRS 2017, 0514
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Vermietung an vorherigen Untermieter: Mietpreisbremse anwendbar?

AG München, Urteil vom 08.09.2016 - 422 C 6013/16

1. Einen Mietinteressenten triftt keine vorvertragliche Verpflichtung, darauf hinzuweisen, dass die vereinbarte Miete aufgrund der §§ 556d ff. in Verbindung mit der Mietpreisbremseverordnung überhöht ist.

2. Es gibt keine Frist, innerhalb der ein Mieter auf eine mögliche Wirkung der "Mietpreisbremse" hinweisen muss. Dementsprechend kann sich der Mieter auch sieben Wochen nach Abschluss des Mietvertrags noch auf die Vorschriften der §§ 556d ff. BGB berufen.

3. Die §§ 556d ff. BGB finden auch dann Anwendung, wenn der Mietinteressent bereits als Untermieter in der Wohnung gewohnt hat. Die Vorschriften der §§ 556d ff. BGB unterscheiden auch nicht danach, ob der Mietvertrag mit oder ohne weitere explizite Verhandlungsmöglichkeiten hinsichtlich der Mietzinshöhe zustande kam.

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IBRRS 2017, 0513
MietrechtMietrecht
Sind über die Mietwagenkosten hinausgehende Zahlungen erstattungsfähig?

LG Saarbrücken, Urteil vom 04.11.2016 - 13 S 63/16

Leistet der Kfz-Haftpflichtversicherer aufgrund einer Sicherungsabtretung Mietwagenkosten an einen Mietwagenunternehmer, zu denen er schadensrechtlich nur teilweise verpflichtet ist, steht ihm wegen der Überzahlung ein aufrechenbarer Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag gegen den Geschädigten nicht zu, soweit die Forderung des Mietwagenunternehmens gegenüber dem Geschädigten einredebehaftet war.*)

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IBRRS 2017, 0475
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Gartenbewässerung unerwünscht: Außenwasserhahn bleibt defekt!

AG Wedding, Urteil vom 12.10.2016 - 5 C 72/16

1. Ein Gartenwasserhahn, dessen Zählerstand bei Übergabe der Wohnung abgelesen wurde und der genutzt wird, um die Terrasse zu bewässern, gehört unstreitig zur Mietsache.

2. Nutzen die Mieter den Wasserhahn jedoch überwiegend, um die vor der Terrasse gelegene Gartenfläche zu bewässern, obwohl diese nicht mitgemietet ist und die Vermieter explizit auch keine Bewässerung des Gartens wünschen, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Außenwasserhahns.

3. Es ist treuwidrig etwas einzufordern, das überwiegend genutzt wird, um gegen (miet-)vertragliche Pflichten zu verstoßen.

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IBRRS 2017, 0511
MietrechtMietrecht
ohne

LG Hamburg, Beschluss vom 15.11.2016 - 309 S 38/15

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 0510
ProzessualesProzessuales
ohne

AG Hamburg, Beschluss vom 21.11.2016 - 25a C 224/16

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 0501
MietrechtMietrecht
ohne

LG Köln, Urteil vom 02.12.2016 - 10 S 99/16

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 0479
MietrechtMietrecht
ohne

AG Hohenstein-Ernstthal, Urteil vom 07.12.2016 - 4 C 724/16

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 0419
ProzessualesProzessuales
Normenkontrolle gegen Veränderungssperre: Pächter ist antragsbefugt!

OVG Saarland, Beschluss vom 23.01.2017 - 2 C 293/16

1. Nach übereinstimmenden Hauptsacheerledigungserklärungen der Verfahrensbeteiligten ist allgemein eine Klärung durch den Prozess aufgeworfener schwieriger Rechtsfragen im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht mehr veranlasst.*)

2. Auch die an einem im Plangebiet eines Bebauungsplans liegenden Grundstück lediglich obligatorisch Berechtigten wie Mieter und Pächter, hier der Pächter eines repräsentativen Anwesens, in dem er ein Bordell einrichten und betreiben möchte, können in einem Normenkontrollverfahren, hier gegen eine Veränderungssperre, antragsbefugt sein*).

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IBRRS 2017, 0418
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Rechtfertigen Strafanzeigen fristlose Kündigung?

LG Dresden, Urteil vom 21.12.2016 - 4 S 304/16

1. Mehrere Strafanzeigen ehrverletzenden und verleumderischen Inhalts gegenüber dem Vermieter rechtfertigen eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrages gegenüber dem Mieter, ohne dass es einer Abmahnung bedarf.

2. Mahnt der Vermieter allerdings ein entsprechendes Mietverhalten ab, ist er mit einer fristlosen außerordentlichen Kündigung und auch mit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen, wenn diese lediglich auf das bereits abgemahnte Verhalten gestützt wird, ohne dass dem Mieter zwischenzeitlich ein neues Fehlverhalten zur Last gelegt werden kann. Insofern "verbraucht" die Abmahnung die Kündigung.

3. Eine rügelose Hinnahme einer Vertragsverletzung über mehr als fünf Monate stellt im Regelfall einen Umstand dar, der die Erheblichkeit einer Vertragsverletzung i.S.v. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ausschließt.

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IBRRS 2017, 0405
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Weitervermietete Werkswohnung: Gewerbliches Zwischenmietverhältnis?

OLG Frankfurt, Urteil vom 23.09.2016 - 2 U 19/16

1. Ein Unternehmen handelt nicht gewerblich, wenn es für seine Angestellten Wohnungen anmietet, um ihnen diese zu den gleichen Konditionen weiterzuvermieten. Es liegt keine Gewinnerzielungsabsicht durch die Weitervermietung vor.

2. Bei Weitervermietung einer gewerblich angemieteten Wohnung als Werkswohnung für einen Arbeitnehmer des Hauptmieters kann die gesetzliche Regelung über gewerbliche Zwischenvermietung bei vergleichbarer Interessenlage entsprechend anwendbar sein, wenn der Hauptmieter die Wohnung zu marktgerechten Bedingungen weitervermietet hat und davon ausgegangen werden kann, der Eigentümer hätte die Wohnung zu vergleichbaren Bedingungen auch unmittelbar vermietet.*)

3. Erfolgte die Zwischenvermietung im Interesse des Arbeitgebers und ist anzunehmen, dass der Hauptmieter auch unmittelbar an den Arbeitnehmer vermietet hätte, tritt der Hauptvermieter bei Beendigung des Hauptmietverhältnisses in das mit dem Arbeitnehmer bestehende Untermietverhältnis ein.

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IBRRS 2017, 0398
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mieterhöhung erst nach komplettem Abschluss der Modernisierungsmaßnahme

AG Nördlingen, Urteil vom 27.01.2017 - 2 C 799/14

1. Eine Modernisierungsmaßnahme nach § 559 Abs. 1 BGB muss, wenn sie nicht in Teilabschnitte aufgegliedert ist, komplett abgeschlossen sein. Ein entsprechendes Mieterhöhungsverlangen gem. §§ 559 Abs. 1, 559b Abs. 1 BGB ist dann unwirksam, wenn die Modernisierungsmaßnahme z. B. auch durch unzureichende Bauausführung - selbst in geringem Umfang (hier: 5-8%) - noch nicht gänzlich abgeschlossen ist.*)

2. Rest- oder Gewährleistungsarbeiten von parallel durchgeführten Instandsetzungsmaßnahmen stehen dem Abschluss der Modernisierungsmaßnahme nicht entgegen.*)

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IBRRS 2017, 0325
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Modernisierungsverbot vereinbart: Muss der Mieter eine energetische Nachrüstung dulden?

LG Berlin, Urteil vom 08.12.2016 - 67 S 276/16

Haben die Mietvertragsparteien vor Inkrafttreten der EnEV ein unter dem Zustimmungsvorbehalt des Mieters stehendes Modernisierungsverbot vereinbart, hat der Mieter in dem Fall, in dem die EnEV den Vermieter erstmals im Verlaufe des Mietverhältnisses als Gebäudeeigentümer zur energetischen Nachrüstung der Mietsache verpflichtet, entsprechende Modernisierungsmaßnahmen im Wege ergänzender Vertragsauslegung allenfalls dann zu dulden, wenn der Vermieter zuvor gegenüber der zuständigen Behörde erfolglos die Ausnahme- und Befreiungstatbestände der §§ 10 Abs. 5, 24 und 25 EnEV geltend gemacht hat und es ihm gegenüber wegen unterlassener Nachrüstung entweder bereits zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen gekommen oder zumindest die konkrete Gefahr eines behördlichen Tätigwerdens zu besorgen ist.*)

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IBRRS 2017, 0308
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Mietvertrag und Nießbrauchsrecht können nebeneinander bestehen!

OLG Schleswig, Urteil vom 08.12.2016 - 7 U 47/15

1. Als "Miete.. ohne Präjudiz abzüglich 25 %" gekennzeichnete Zahlungen, lassen nicht erkennen, dass es sich um Nießbrauchsentgelt handeln könnte. Die Bezeichnung Miete spricht ebenso dagegen, wie die unklare Grundlage für einen Einbehalt, bei einem etwaigen Nießbrauchsrecht. Ein Miet-/Pachtvertrag und ein vereinbarter Nießbrauch können nebeneinander bestehen.

2. Wird ein entgeltlicher Sicherungsnießbrauch zeitlich nach Abschluss eines Pachtvertrages zwischen anderen Vertragspartnern vereinbart, stehen sich beim Pachtvertrag andere Vertragspartner mit anderen Rechten und Pflichten gegenüber, als beim Nießbrauch, sodass diese Verträge nebeneinander bestehen.




IBRRS 2017, 0324
MietrechtMietrecht
ohne

AG Köln, Urteil vom 13.05.2015 - 210 C 26/15

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 0312
MietrechtMietrecht
Einbau von Wasserzählern: Neue Fliesen sind keine Betriebskosten!

AG Köln, Urteil vom 12.04.2016 - 219 C 352/15

1. Der formellen Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung steht es nicht entgegen, wenn für Positionen (hier: Versicherungen, Schmutzwasser, Wasser und Müllabfuhr) nicht dargelegt wurde, wie die auf die Wohnungsmieter entfallenden Gesamtkosten ermittelt wurden. Die Angabe eines Gesamtbetrages genügt, ohne dass es einer Erläuterung der zu dem Gesamtbetrag führenden Rechenschritte bedarf.

2. Kosten für neue Verfliesung des Badezimmers sind keine Kosten, die unmittelbar mit dem Anbringen von Warmwasserzählern zusammenhängen. Es handelt sich vielmehr um Folgekosten, die in der Betriebskostenabrechnung nicht zu berücksichtigen sind. Die Neuverfliesung der Badezimmer steigert den Wohnwert, sodass für die Aufwendungen insoweit ein Ausgleich erfolgt.

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IBRRS 2017, 0306
MietrechtMietrecht
Aufrechnung nur mit rechtskräftigen Forderungen: Mietvertragsklausel wirksam!

OLG Hamm, Urteil vom 09.12.2016 - 30 U 14/16

1. Die Beschränkung in einem (Formular-)Mietvertrag, dass der Mieter nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten (Gegen-) Forderungen aufrechnen darf, ist wirksam und auch nicht dahingehend auszulegen, dass auch entscheidungsreife (Gegen-)Forderungen von der Beschränkung ausgenommen sind.*)

2. Die Entscheidungsreife der (Gegen-)Forderung kann aber dazu führen, dass die Berufung auf die Aufrechnungsbeschränkung im Einzelfall treuwidrig ist. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Mietforderung und die Aufrechnungsforderung in einem untrennbaren Zusammenhang stehen.*)

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IBRRS 2017, 0162
WohnraummieteWohnraummiete
"Wohnen mit Service": Mietvertrag muss keine Detailangaben enthalten!

LG Düsseldorf, Urteil vom 04.03.2015 - 23 S 218/13

1. Bei einem Mietvertrag mit besonderem sozialen Angebot ("Wohnen mit Service") unterhalb der Schwelle zum Betreuten Wohnen, kann zusätzlich zur Miete eine Servicegebühr erhoben werden.

2. Der Mietvertrag muss keine Beschreibung des angebotenen Services enthalten. Es genügt, wenn dem Mietinteressenten vor Vertragsabschluss der Inhalt der Servicegebühr näher erläutert und mit Beispielen belegt wurde und diesem so die individuellen Begleitumstände des Mietvertrages ersichtlich waren.

3. Aufzugskosten dürfen nach Wohnfläche umgelegt werden.

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IBRRS 2017, 0235
ProzessualesProzessuales
Vorschussleistung ist gesondert zu beantragen!

AG Bremen, Beschluss vom 29.12.2016 - 9 C 447/13

1. Schuldet der Vermieter die Sanierung einer vom Mieter insofern zeitweise zu räumenden Mietwohnung, so ist eine vertretbare Handlung im Sinne des § 887 ZPO grundsätzlich gegeben.*)

2. Eine Vereitelung der Erfüllung durch den Mieter/Gläubiger liegt nicht vor, wenn der Vermieter/Schuldner Ersatzwohnraum aus seinem Bestand unter Umgehung des Prozessbevollmächtigten des Gläubigers anbietet. Notfalls ist dem Mieter/Gläubiger unverzüglich ein Hotelaufenthalt für die Dauer der Sanierungsarbeiten zu ermöglichen.*)

3. Eine Vorschussleistung nach § 887 Abs. 2 ZPO muss gesondert beantragt werden.*)

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IBRRS 2017, 0226
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sexuelle Übergriffe im Pflegeheim: Fristlose Kündigung des Bewohners!

LG Kleve, Urteil vom 19.01.2016 - 4 O 108/15

1. Der Vertrag über die Heimaufnahme ist kein Wohnraummietvertrag, sondern ein Dienstvertrag. Der vertragliche Schwerpunkt liegt wegen der überwiegend medizinischen und pflegerischen Betreuung regelmäßig darin, Pflege- und Betreuungsleistungen zu erbringen und nicht in der Überlassung von Wohnraum.

2. Verstößt ein Bewohner gegen die Persönlichkeitsrechte anderer Heimbewohner (hier: durch sexuelle Übergriffe), liegt darin auch eine Verletzung seiner vertraglichen Nebenpflichten aus dem Heimvertrag, mit der Folge, dass der Heimvertrag aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden kann.

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IBRRS 2017, 0173
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Höhe der Minderung wegen benachbarter Baustelle?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 24.11.2016 - 2-11 S 60/16

1. Die Höhe der Minderung muss dem Umsatzrückgang des Gewerberaummieters (Imbiss) nicht entsprechen.

2. Tritt neben Licht-, Lärm-, Staub- und Schmutzbeeinträchtigungen auch ein Umsatzrückgang ein, ist ohne unmittelbare Anhaltspunkte im Mietvertrag die Minderung auf 15% beschränkt.

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IBRRS 2017, 0172
GewerberaummieteGewerberaummiete
Minderung wegen Baustellenarbeiten

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 24.10.2016 - 2-11 S 60/16

1. Die Höhe der Minderung muss dem Umsatzrückgang des Gewerberaummieters (Imbiss) nicht entsprechen.

2. Tritt neben Licht-, Lärm-, Staub- und Schmutzbeeinträchtigungen auch ein Umsatzrückgang ein, ist ohne unmittelbare Anhaltspunkte im Mietvertrag die Minderung auf 15% beschränkt.

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IBRRS 2017, 0170
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Mieter muss Zugriff auf den Sicherungskasten haben!

AG Celle, Urteil vom 25.11.2016 - 151/110 C 1176/16

1. Es ist eine vertragliche Nebenpflicht des Vermieters, dem Mieter Zugang zu den Bedien- und Messelementen der Stromversorgung seiner Wohnung zu ermöglichen.

2. Ein Mieter muss selbst unmittelbar und ohne zeitliche Verzögerung jederzeit auf die seiner Wohnung zuzuordnenden Sicherungen zugreifen können. Dies gilt gerade auch im Hinblick auf Stromausfälle, Kleinreparaturen oder etwaige Notfälle wie Brand oder Wasserschaden, in denen es gegebenenfalls geboten sein kann, die Stromzufuhr durch Betätigen der Sicherungen abzuschalten.

3. Ein Hausmeisterservice, der 24 Stunden am Tag (telefonisch) erreichbar ist, kann nicht mit einem jederzeitigen Zugang gleichgesetzt werden. Es ist dem Mieter nicht zumutbar, ein zeitlich ungewisses Erscheinen eines Hausmeisters vor Ort abzuwarten.

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IBRRS 2017, 0154
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Mieter darf Kinder-Spielhaus im Garten aufstellen!

AG Flensburg, Urteil vom 08.04.2016 - 69 C 41/15

1. Der Vermieter kann nicht verlangen, dass der Mieter ein im Garten des gemieteten Grundstücks für den Sohn errichtetes Spielhaus beseitigt, wenn der Mietvertrag keine Vereinbarung zu Art und Umfang der Gartennutzung enthält.

2. Das Spielhaus stellt keine unzulässige bauliche Veränderung der Mietsache dar und überschreitet nicht die Grenzen des objektiv Erträglichen. Vielmehr handelt es sich um eine bloße zeitweise Umgestaltung des Gartens, die folgenlos beseitigt werden kann.

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IBRRS 2017, 0151
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Verstoß gegen Anbietpflicht führt nicht zur Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung!

BGH, Urteil vom 14.12.2016 - VIII ZR 232/15

1. Eine teilrechtsfähige (Außen-)Gesellschaft des bürgerlichen Rechts kann sich in entsprechender Anwendung des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB auf den Eigenbedarf eines ihrer Gesellschafter oder dessen Angehörigen berufen (Fortführung von Senat, Urteile vom 27.06.2007 - VIII ZR 271/06, IMR 2007, 311 = NJW 2007, 2845 Rn. 15; vom 16.07.2009 - VIII ZR 231/08, IMR 2009, 335 = NJW 2009, 2738 Rn. 13 f.; vom 23.11.2011 - VIII ZR 74/11, IMR 2012, 53 = NJW-RR 2012, 237 Rn. 23).*)

2. Der wegen Eigenbedarfs kündigende Vermieter hat im Rahmen seiner vertraglichen Rücksichtnahmepflicht dem Mieter eine andere, ihm während der Kündigungsfrist zur Verfügung stehende vergleichbare Wohnung zur Anmietung anzubieten, sofern sich diese im selben Haus oder in derselben Wohnanlage befindet (Bestätigung von Senat, Urteile vom 09.07.2003 - VIII ZR 276/02, NJW 2003, 2604 unter II 2, sowie VIII ZR 311/02, WuM 2003, 463 unter II 1; vom 09.11.2005 - VIII ZR 339/04, IMR 2007, 1093 - nur online = BGHZ 165, 75, 79; vom 04.06.2008 - VIII ZR 292/07, IMR 2008, 299 = NJW 2009, 1141 Rn. 12; vom 13.10.2010 - VIII ZR 78/10, IMR 2010, 508 = NJW 2010, 3775 Rn. 14; vom 21.12.2011 - VIII ZR 166/11, NJW-RR 2012, 341 Rn. 24).*)

3. Die Verletzung dieser Anbietpflicht hat jedoch nicht zur Folge, dass die berechtigt ausgesprochene Eigenbedarfskündigung nachträglich rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam wird. Sie zieht lediglich einen Anspruch auf Schadensersatz in Geld nach sich (insoweit Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung; zuletzt Urteil vom 21.12.2011 - VIII ZR 166/11, aaO mwN).*)




IBRRS 2017, 0075
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Unüblicher Vertragsinhalt: Mietverhältnis zwischen Angehörigen hält Fremdvergleich nicht stand!

BFH, Urteil vom 04.10.2016 - IX R 8/16

Ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen entspricht nicht den Kriterien des Fremdvergleichs, wenn es in zahlreichen Punkten von den zwischen fremden Dritten üblichen Vertragsinhalten abweicht.*')

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IBRRS 2017, 0068
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wohnung untervermietet: Mieter muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2016 - 2 S 146/16

1. Zu den Anforderungen an die Widerlegung der aus § 2 Abs. 2 Satz 2 RBStV folgenden Vermutung der Wohnungsinhaberschaft im Rundfunkbeitragsrecht.*)

2. Der im Mietvertrag genannte Mieter bewohnt eine von ihm gemietete Wohnung entgegen der Vermutung aus § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RBStV dann nicht selbst, wenn er diese Wohnung nachweislich vollständig untervermietet hat und ihm deshalb die nötige Zutritts- und Wohnberechtigung fehlt.*)

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IBRRS 2017, 0067
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Unpünktliche Mietzahlungen: Keine Kündigung bei nur geringen Verzögerungen!

LG Berlin, Urteil vom 29.11.2016 - 67 S 329/16

1. Unpünktliche Mietzinszahlungen des Mieters rechtfertigen dessen außerordentliche oder ordentliche Kündigung durch den Vermieter bei ansonsten beanstandungsfreiem Verlauf eines langjährigen Mietverhältnisses auch nach fruchtlosem Ausspruch einer Abmahnung zumindest dann nicht, wenn die Zahlungen mit lediglich geringer zeitlicher Verzögerung nach Fälligkeit beim Vermieter eingehen und das störende Zahlungsverhalten des Mieters insgesamt nur wenige Monate währt.*)

2. Den unpünktlichen Mietzahlungen des Mieters kann das für den Kündigungsausspruch erforderliche Gewicht auch dann fehlen, wenn sein Zahlungsverhalten bei isolierter Betrachtung zwar eine Kündigung rechtfertigen würde, sich der Vermieter vor Ausspruch der Kündigung aber selbst pflichtwidrig gegenüber dem Mieter verhalten hat.*)

3. Bestreitet der Mieter die Zustellung einer vom Vermieter erklärten Schriftsatzkündigung, ist deren Zugang nicht durch die in den Gerichtsakten befindliche Postzustellungsurkunde bewiesen, wenn darauf keine Angaben zum Inhalt der zuzustellenden Schriftsätze gesetzt sind und die Geschäftsstelle die Veranlassung der förmlichen Zustellung unterschiedlicher Schriftstücke in den Gerichtsakten zwar vermerkt hat, der Vermerk den Kündigungsschriftsatz aber nicht erwähnt.*)

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IBRRS 2017, 0066
WohnraummieteWohnraummiete
Mangelbedingte Mehrverbräuche muss der Mieter als Nebenkosten tragen!

AG Bremen, Urteil vom 22.12.2016 - 9 C 407/15

1. Eine Nebenkostenabrechnung nach Personentagen ist nicht ohne Weiteres nachvollziehbar.*)

2. Tatsächlich angefallene mangelbedingte Mehrverbräuche sind grundsätzlich vom Mieter als Nebenkosten zu tragen.*)

3. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist vor Abrechnungsreife des letzten Betriebsjahres die mieterseits begehrte Feststellung des Nichtbestehens von Ansprüchen des Vermieters unzulässig; ein Kautionsrückgabeanspruch ist noch nicht fällig.*)

4. Im Fall der Mietkautionsbürgschaft kann der Mieter nur die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an den Bürgschaftsgeber verlangen. Nach Anforderung durch den Vermieter besteht lediglich ein Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers.*)

5. Zur Aktiv- und Passivlegitimation des Mieters nach Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.*)

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IBRRS 2017, 0070
ProzessualesProzessuales
Prozessuales

AG Charlottenburg, Urteil vom 16.11.2016 - 231 C 309/16

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 3348
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Baumangel führt zu Wasserschaden: Vermieter muss Umzugskosten erstatten!

AG Bonn, Urteil vom 08.06.2016 - 203 C 317/15

1. Tritt kurz nach Einzug des Mieters in die Wohnung aufgrund einer mangelhaften Sockelabdichtung der Bodenplatte ein Wasserschaden auf und werden Einrichtungsgegenstände durch Schimmelbefall beschädigt, ist die Wohnung mangelhaft.

2. Kann der Mieter schlüssig darlegen, dass ihm aufgrund des Mangels ein Schaden entstand - hier: für schimmelbefallenen Möbelstücke (Kommode, Küchenschränke, Koffer) sowie einen Mietwagen einschließlich Kraftstoff für den Umzug in die Ersatzwohnung - ist dieser ersatzfähig.

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IBRRS 2016, 3401
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Wie ist ein Mietausfallschaden darzulegen?

BGH, Urteil vom 13.10.2016 - IX ZR 149/15

1. Ein Mietausfallschaden ist hinreichend dargelegt, wenn der Vermieter vorträgt, dass angesichts des Mietobjekts und der Marktlage üblicherweise innerhalb einer bestimmten Frist ein neuer Mieter gefunden worden wäre.

2. Die Vermietungswahrscheinlichkeit folgt keiner festen Regel und hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Wird der Verwalter als Zeuge dafür benannt, dass die sofortige Vermietbarkeit der Wohnung zum verlangten Mietzins möglich gewesen wäre, darf dieser Beweisantritt nicht übergangen werden.

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IBRRS 2016, 3358
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Abmahnung muss deutlich machen, dass Mietverhältnis auf dem Spiel steht!

AG Gelsenkirchen, Urteil vom 02.09.2016 - 205 C 5/16

1. Eine Kündigung wegen einer Pflichtverletzung (hier: orientierungsloses Herumirren im Hause und lautes Schreiben aufgrund einer Psychose) ist erst nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Die bloße Rüge des vertragswidrigen Verhaltens genügt nicht.

2. Eine ausdrückliche Kündigungsandrohung ist nicht erforderlich, aber es muss für den Mieter deutlich werden, dass für den Fall eines weiteren Vertragsverstoßes Konsequenzen drohen und die Weiterführung des Mietverhältnisses auf dem Spiel steht.

3. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Dies setzt voraus, dass der Aussteller die Urkunde eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet.

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Online seit 2016

IBRRS 2016, 3402
MietrechtMietrecht
Jobcenter in Zahlungsverzug: Wie wird die Beweislast bei Kündigung verteilt?

LG Berlin, Beschluss vom 13.10.2016 - 67 S 285/16

Beruft sich der Mieter auf einen seinen Zahlungsverzug ausschließenden unvermeidbaren Tatsachenirrtum, weil er vor Zugang der Kündigung keine Kenntnis vom Ausbleiben der vom Jobcenter übernommenen Zahlungen gehabt habe, ist er für seine Unkenntnis darlegungs- und beweisbelastet. Behauptet der Vermieter, den Kündigungsrückstand vorher angemahnt zu haben, hat der Mieter den Nichtzugang der Mahnung beweisen.*)

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IBRRS 2016, 3394
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kenntnis vom Besitz eines Dritten? Non-liquet geht zulasten des Vermieters!

LG Berlin, Beschluss vom 18.10.2016 - 67 S 327/16

Nimmt der Vermieter einen Dritten als Besitzer der Wohnraummietsache nach § 940a Abs. 2 ZPO im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Räumung und Herausgabe in Anspruch, trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er vom Besitzerwerb des Dritten erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung des gegen den Wohnraummieter geführten Räumungsprozesses Kenntnis erlangt hat. Ein non-liquet geht zulasten des Vermieters.*)

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IBRRS 2016, 3383
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wer Schadensersatz will, muss eingetretenen Schaden detailliert darstellen!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.11.2016 - 6 U 51/15

1. Ein Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter Kündigung (hier: eines Mietvertrags über ein Altenpflegeheim) setzt einen schlüssig vorgetragenen Schaden voraus.

2. Um eine eingetretene Vermögensminderung zu berechnen, muss zunächst dargestellt werden, wie sich die Vermögenslage bei ordnungsgemäßer Vertragsdurchführung dargestellt hätte und anschließend die Vermögenssituation dargestellt werden, wie sie sich aus der behaupteten Pflichtverletzung ergibt. Dabei sind sämtliche Vor- und Nachteile des nicht erfüllten Vertrages zu saldieren.

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