Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5100 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2002, 2109OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2001 - 11 W 41/01
Ein durch einen Produktfehler an dem Grundstück entstandener Substanzschaden kann nach § 823 Abs. 1 BGB oder § 1 ProdHaftG nicht nur von dem Grundstückseigentümer ersetzt verlangt werden, sondern auch von dem Mieter und Besitzer des Grundstücks.
VolltextIBRRS 2002, 2066
OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.04.2002 - 20 W 277/01
Der Berechtigte einer Grunddienstbarkeit muss der jeweilige Eigentümer des herrschenden Grundstücks sein, wobei auch Wohnungseigentümer eingetragen werden können. Zugunsten des Eigentümers eines realen Grundstücksteils kann eine Grunddienstbarkeit nur nach vorheriger Abschreibung und Buchung als selbständiges Grundstück eingetragen werden. Davon zu unterscheiden ist, dass der Vorteil für das herrschende Grundstück sich auf einen realen Teil beschränken kann (analog der Ausübungsstelle bei dem dienenden Grundstück).Da der Berechtigte der Grunddienstbarkeit im Eintragungsvermerk selbst enthalten sein muss, kann insoweit nicht auf die Eintragungsbewilligung bezug genommen werden, insbesondere nicht mit dinglicher Wirkung, wenn nur der jeweilige "Eigentümer" und /oder der Mieter bzw. Nutzer der Erdgeschosswohnung eines nicht in Wohnungseigentum aufgeteilten herrschenden Grundstücks Berechtigte der Grunddienstbarkeit sein sollen.*)
VolltextIBRRS 2002, 2056
OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.02.2002 - 7 U 117/00
Auch wenn eine Gemeinde die Räum- und Streupflicht durch Satzung i. V. m. § 41 Abs. 2 Straßengesetz Baden-Württemberg auf die Anlieger übertragen hat, kann sich ihre Haftung gem. §§ 839, 847 BGB, Art. 34 GG daraus ergeben, dass sie nicht durch die Überwachung der Anlieger dafür Sorge getragen hat, dass diese der Räum- und Streupflicht nachkommen.*)
VolltextIBRRS 2002, 2054
OLG Brandenburg, Urteil vom 21.03.2002 - 8 U 66/01
Formbedürftig sind nach dem Schutzzweck des § 313 Satz 1 BGB a.F. (jetzt § 311b Abs. 1 S. 1 BGB n.F.) auch solche Vereinbarungen, die - ohne dass sie die Veräußerung oder den Erwerb eines Grundstücks selbst zum Gegenstand haben - einen mittelbaren Zwang zur Übereignung eines Grundstücks herbeiführen. Dasselbe gilt für Verträge, die mit einem beurkundungsbedürftigen Grundstücksgeschäft eine rechtliche Einheit in der Weise bilden, dass sie nach dem Willen der Vertragsparteien "miteinander stehen und fallen" sollen.
VolltextIBRRS 2002, 2051
OLG Stuttgart, Urteil vom 16.04.2002 - 10 U 38/01
Bezeichnet der Eigentümer einer Eigentumswohnung, unter dessen Leitung als freiem Architekten die Wohnanlage errichtet worden war, anlässlich von Verkaufsverhandlungen dem Kaufinteressenten bekannt gewordene Bedenken von Wohnungseigentümern bezüglich der Standfestigung einer hinter dem Haus befindlichen Hangbefestigung als "fixe Idee" eines Wohnungseigentümers, obwohl die Eigentümerversammlung bereits die Einholung eines Gutachtens zur Hangsanierung beschlossen hatte und dem Eigentümer die Standsicherheitsprobleme bekannt waren, handelt er auch dann arglistig, wenn er den Interessenten darauf hinweist, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben worden sei.*)
VolltextIBRRS 2002, 2048
OLG Koblenz, Urteil vom 05.07.2002 - 10 U 251/02
Wird während des Orkans "Lothar" ein 1750 x 230 cm großes Leuchttransparent von einem Gebäude abgerissen und beschädigt mehrere Fahrzeuge, so spricht trotz des Orkans der Anscheinsbeweis für eine unzureichende Befestigung des Leuchttransparents, wenn bereits zwei Wochen vorher das Transparent infolge unzureichender Befestigung unter Windeinwirkung aus der Verankerung gerissen wurde.*)
VolltextIBRRS 2002, 2047
OLG Schleswig, Urteil vom 09.07.2002 - 3 U 131/01
Die Zufahrt zu einem Parkplatz auf einem Wohngrundstück, begründet kein Notwegerecht, wenn in der Nähe an anderer Stelle geparkt werden kann.*)
VolltextIBRRS 2002, 2043
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.08.2002 - 20 W 384/2001
Für die Ermittlung des Gebäudewertes im vereinfachten Sachwertverfahren bleibt es bei der Senatsrechtsprechung, dass der Versicherungswert 1914 mit dem jeweils gültigen Baukostenindex zu multiplizieren ist. Der Prämienfaktor einzelner Versicherungsgesellschaften ist nicht an Stelle des Bauindex als Multiplikator zu verwenden. Hat ein Notar diesen Prämienfaktor seiner Geschäftswertermittlung zu Grunde gelegt, liegt ein Ermessensfehler vor, der zur beschränkten Überprüfung des Ermessens seiner Schätzung führt.*)
VolltextIBRRS 2002, 2042
BayObLG, Beschluss vom 14.08.2002 - 2 Z BR 66/02
Zugunsten der Eigentümer mehrerer selbständiger Grundstücke ist eine einheitliche Grunddienstbarkeit bestehend in einem Geh- und Fahrtrecht in Gesamtberechtigung der jeweiligen Eigentümer der herrschenden Grundstücke im Grundbuch einzutragen, und zwar auch dann, wenn sich die Grundstücke im Eigentum verschiedener Personen befinden. Rechtlich zulässig ist es aber auch, dass die Grunddienstbarkeit für jedes Grundstück als Einzelrecht bestellt wird.
VolltextIBRRS 2002, 2041
OLG Zweibrücken, Urteil vom 15.08.2002 - 4 U 195/01
Hat der Stromlieferant bei der Herstellung einer Stromverteileranlage zur Elektrizitätsversorgung von Grundstücken im Außenbereich die dafür angefallenen Kosten in gesetzlich zulässiger Höhe auf die Eigentümer der seinerzeit begünstigten Grundstücke umgelegt, so kann ein später hinzutretender Eigentümer, der sein Grundstück ebenfalls an diese Anlage anschließt, zu keinem Baukostenzuschuss für die umlagefähigen Errichtungskosten mehr herangezogen werden. Eine entsprechende Neuaufteilung der umlagefähigen Kosten ist für Grundstücke im Außenbereich nicht vorgesehen.*)
VolltextIBRRS 2002, 2040
OLG Koblenz, Urteil vom 16.08.2002 - 10 U 1446/01
Ein Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung wegen Schlechterfüllung des anwaltlichen Beratungsvertrages besteht nicht, wenn der Rechtsanwalt auf konkrete Frage, welcher Auswirkungen eine Trennung oder Scheidung der Eheleute auf die steuerliche Förderung eines Eigenheims nach § 10 e EStG habe, darauf hinweist, dass diese nur maximal 8 Jahre erfolgen könne, er die Ehefrau aber nicht auf etwaige Umgehungstatbestände, wie Unterbrechung des Getrenntlebens durch einmal kalenderjährliche Versöhnungsversuche oder falsche Angaben gegenüber dem Finanzamt hinweist und eine Gestaltungsberatung über höchstpersönliche Lebensentscheidungen (Bauzulage oder Trennung bzw. Scheidung) nicht verlangt war.*)
VolltextIBRRS 2002, 2032
OLG Naumburg, Urteil vom 30.04.2002 - 11 U 122/01
Zur Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages nach § 138 Abs. 1 BGB, der zu einem überhöhten Preis abgeschlossen wurde.*)
VolltextIBRRS 2002, 2031
OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.07.2002 - 1 U 81/02
Ein Notwegeanspruch gegen den Nachbarn für das Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf dem eigenen Wohngrundstück kann jedenfalls dann nicht zugebilligt werden, wenn davon auszugehen ist, dass ein Abstellen vor dem Grundstück, in seiner nächsten Nähe oder in benachbarten Straßen möglich ist.
VolltextIBRRS 2002, 1989
BGH, Beschluss vom 12.09.2002 - IX ZB 39/02
1. § 24 der Zwangsverwalterverordnung ist in der Weise anzuwenden, daß die Regelvergütung des Zwangsverwalters jedenfalls von dem als Jahresmiete oder -pacht eingezogenen Betrag
bis zu 1.500 € 9 v.H.
und von den Beträgen
über 1.500 € bis 3.000 € 8 v.H.,
über 3.000 € bis 4.500 € 7 v.H.,
über 4.500 € 6 v.H.
beträgt. Eine Erhöhung der Vomhundertsätze bleibt zu prüfen.*)
2. Die Mindestvergütung des Zwangsverwalters nach § 24 Abs. 2 ZwVerwVO beträgt 90 €, diejenige nach § 24 Abs. 4 ZwVerwVO 45 €.*)
3. § 25 ZwVerwVO greift nur ein, wenn individuelle, tätigkeitsbezogene Besonderheiten der Geschäftsführung im Einzelfall diese als entweder besonders schwierig oder aufwendig bzw. als ungewöhnlich leicht oder geringfügig erscheinen lassen und deshalb ein Mißverhältnis zur Regelvergütung des § 24 ZwVerwVO entstehen würde.*)
VolltextIBRRS 2002, 1954
BVerwG, Urteil vom 11.07.2002 - 4 C 9.00
1. Die Enteignung für Zwecke der öffentlichen Energieversorgung zu Gunsten privatrechtlich organisierter Energieversorgungsunternehmen nach § 11 EnWG 1935 und § 12 EnWG 1998 war und ist mit Art. 14 GG vereinbar (im Anschluss an BVerfGE 66, 248).*)
2. Die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG zwingt nicht dazu, Bau und Betrieb einer 110 kV-Stromfreileitung generell einem fachplanerischen Planfeststellungsverfahren mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung zu unterwerfen.*)
3. Nach § 11 Abs. 1 EnWG 1935 bzw. § 12 Abs. 1 und 2 EnWG 1998 stellt die Energieaufsichtsbehörde mit Bindungswirkung für die Enteignungsbehörde fest, dass das Wohl der Allgemeinheit den Entzug oder die Beschränkung von Grundeigentum für eine Stromfreileitung generell (dem Grunde nach) rechtfertigt. Diese Entscheidung schließt die Feststellung des energiewirtschaftlichen Bedarfs mit ein.*)
4. Im Übrigen hat die Enteignungsbehörde die Vorhabenplanung grundsätzlich uneingeschränkt zu überprüfen (wie BVerwGE 72, 365 <367>).*)
VolltextIBRRS 2002, 1938
BGH, Urteil vom 17.09.2002 - VI ZR 147/01
Zum Freistellungsanspruch des Grundstückeigentümers von der dinglichen Haftung für eine vom Schädiger bestellte Grundschuld.*)
VolltextIBRRS 2002, 1878
OLG Brandenburg, Urteil vom 21.03.2001 - 7 U 74/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2002, 1868
BayObLG, Beschluss vom 24.05.2002 - 1 Z AR 52/02
Zum Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei Klage auf Rückgewähr der Kaufpreiszahlung nach Widerruf eines Time-Sharing-Vertrages.
VolltextIBRRS 2002, 1866
OLG Köln, Urteil vom 21.03.2001 - 13 U 124/00
Es gibt keine allgemeine Verpflichtung der Banken, sich über eine in die Kaufpreiskalkulation des Verkäufers eingeflossene Innenprovision und deren Höhe Gewissheit zu verschaffen.
VolltextIBRRS 2002, 1810
OLG Nürnberg, Urteil vom 18.07.2002 - 8 U 4359/01
1. Ein - auch stillschweigend - geschlossener Beratungsvertrag kommt grundsätzlich nicht mit dem handelnden Anlageberater persönlich zustande, sondern mit der Beratungsfirma, für die er handelt. Dies gilt auch dann, wenn der Berater nicht ausdrücklich für die Beratungsfirma auftritt.*)
2. Eine persönliche Haftung des Anlageberaters nach den Grundsätzen der "Sachwalterhaftung" setzt ein besonderes wirtschaftliches Interesse des Beraters am Zustandekommen des Vertrags voraus. Dafür reicht es nicht aus, dass der Berater an dem angebahnten Geschäft wegen seines Provisionsanspruchs interessiert ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 1809
OLG Nürnberg, Urteil vom 27.06.2002 - 13 U 451/02
Zur Haftung wegen Verletzung der Pflichten aus einem stillschweigend zustandegekommenen, den Kauf einer gebrauchten Immobilie betreffenden Beratungsvertrag (Steuersparmodell).*)
VolltextIBRRS 2002, 1748
OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.02.1999 - 9 U 172/97
1. Zur Geltung des AGBG bei Verwendung formularmäßiger Vertragsbedingungen in notariellen Verträgen.*)
2. Bei dem Erwerb einer neu hergestellten Eigentumswohnung kann das Recht zur Wandlung und zur Geltendmachung des großen Schadensersatzes nicht durch AGBG ausgeschlossen werden.*)
3. Zur Unwirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses bei grobem Verschulden.*)
VolltextIBRRS 2002, 1718
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.02.2002 - 6 U 55/99
Die Verlängerung der Annahmefrist für das Veräußerungsangebot des Grundstücksverkäufers in einer notariell beurkundeten Verpflichtung zum "Abschluss von Kaufverträgen über ein Grundstück" bedarf der Form des § 313 BGB, so dass die Versäumung der Annahmefrist aufgrund einer mündlichen Fristverlängerungszusage des Verkäufers noch nicht zu dessen Schadensersatzverpflichtung führt.*)
VolltextIBRRS 2002, 1700
OLG München, Urteil vom 11.04.2002 - 24 U 428/01
I. Die bei Eintritt in Vertragsverhandlungen einer Partei obliegende Treue- und Fürsorgepflicht kann es aus dem nach Treu und Glauben abzuleitenden Grundsatz gegenseitiger Redlichkeit und Rücksichtnahme auch gebieten, gegenüber dem anderen Vertragspartner Zurückhaltung zu üben.*)
II. Wird den Käufern innerhalb weniger Stunden eine Eigentumswohnung durch Exposé vorgestellt, anschließend eine schriftliche Kaufbestätigung verlangt, sodann das Hausgrundstück nur von außen besichtigt und noch zur Abendstunde beim Notar ein 22 Seiten umfassendes "Kaufangebot" zur Unterzeichnung vorgelegt, kann dies gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme verstoßen und zur Rückabwicklung des später (nach Annahme durch die Verkäuferin) zustande gekommenen Kaufvertrags führen.*)
VolltextIBRRS 2002, 1696
OLG München, Urteil vom 21.06.2002 - 21 U 1833/02
1. Zur Frage der Haftung für Angaben in einem Exposé über eine fertig renovierte Eigentumswohnung, in welchem die Verkäuferin als "Bauherr/Verkäufer" bezeichnet wurde, der aber aufgrund seines Inhalts keine wesentliche Entscheidungsgrundlage bildete.*)
2. Angabe "Baujahr 1990/1991" in einem Exposé, welchem entnommen werden kann, dass damit nicht das Jahr der Errichtung des Bauwerks, sondern der Zeitraum der grundlegenden Umgestaltung und Erneuerung gemeint ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 1662
BGH, Urteil vom 17.07.2002 - XII ZR 86/01
§ 571 BGB a.F. ist auf einen Vertrag, in dem der Grundstückseigentümer einem Unternehmen das ausschließliche Recht gewährt, auf dem Grundstück eine Breitbandkabelanlage zu errichten, zu unterhalten und mit den Wohnungsmietern Einzelanschlußverträge abzuschließen, nicht - und zwar auch nicht entsprechend - anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2002, 1642
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2001 - 6 U 16/01
"Inhaber" einer Anlage im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 HPflG ist der "Herr der Gefahr".*)
VolltextIBRRS 2002, 1637
OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.05.2002 - 11 U 10/01
1. Der Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds kann ein (widerrufliches) Haustürgeschäft sein.*)
2. Eine notarielle Beurkundung des Beitritts schließt einen Widerruf nicht aus, wenn die Bedingungen des Beitritts zuvor in einem vom Anleger zu unterzeichnenden "Eintrittsantrag" im einzelnen festgelegt worden waren und der anschließende Notartermin als bloße Formalität ("Durchlauftermin") angewickelt wird (teleologische Reduktion von § 1 Abs. 2 Nr. 3 HWiG).*)
3. Ist der Fondsbeitritt wegen Widerrufs nach dem HWiG unwirksam, erstreckt sich diese Unwirksamkeit auch auf einen Darlehensvertrag, der mit dem Beitritt eine wirtschaftliche Einheit bildet.*)
VolltextIBRRS 2002, 1603
OLG Hamm, Urteil vom 30.09.1999 - 22 U 174/98
1. Zur Frage der Anwendbarkeit von §§ 134, 138 BGB bei Verträgen im Zusammenhang mit der Ausübung von Prostitution.*)
2. Erwirbt ein Käufer eine zu überdurchschnittlichem Mietzins vermietete Eigentumswohnung in der Erwartung, diesen nur durch die in der Wohnung betriebene Prostitution erzielbaren Mietzins auch nach Kaufabschluß zu erzielen, verläßt die Prostituierte aber in der Folgezeit wegen behördlichen Einschreitens die Wohnung, kann er nicht wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage den nun für ihn ungünstigen Vertrag rückgängig machen.*)
VolltextIBRRS 2002, 1582
OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.1999 - 15 W 245/99
1. Die Befugnis eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs, eine Bescheinigung mit der Qualität einer öffentlichen Urkunde auszustellen, beschränkt sich auf den ihm allgemein zugewiesenen Geschäftskreis.*)
2. Gegenstand vermessungstechnischer Ermittlungen kann es nicht sein auszuschließen, daß sich in dem abvermessenen Grundstücksteil Ver- oder Entsorgungsleitungen befinden, die der Nutzung des Gebäudes auf dem verbliebenen (Rest-)Grundstück dienen, in dem sich die dem Wohnrecht unterliegenden Räume befinden.*)
VolltextIBRRS 2002, 1574
OLG Hamm, Urteil vom 17.02.2000 - 22 U 87/99
Zur Frage des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei einer landwirtschaftlichen Fläche, die für 4,00 DM/m² verkauft wurde und die nach fast 6 Jahren aufgrund einer Änderung des Bebauungsplans einen Wert von 130,00 DM/m² hat.*)
VolltextIBRRS 2002, 1556
OLG Hamm, Urteil vom 08.06.2000 - 22 U 172/99
1. Das Exposé eines Maklers und seine Erklärungen zum Verkaufsgegenstand enthalten grundsätzlich keine Zusicherungen des Verkäufers und sind diesem grundsätzlich nicht zuzurechnen.*)
2. Gehen die Parteien eines Grundstückskaufvertrages bei Vertragsschluss von einer Errichtung des aufstehenden Hauses um die Jahrhundertwende aus und ist das Haus tatsächlich deutlich älter, so kann dieser Umstand einen Mangel i.S.d. § 459 BGB darstellen.*)
3. Eine Behauptung ohne tatsächliche Anhaltspunkte "ins Blaue hinein" (hier Altersangabe eines Hauses) begründet keine Arglist, wenn der Erklärende durch seine ungenaue Angabe (hier "Jahrhundertwende") und die Einschränkung "meines Wissens" deutlich macht, dass er eine verlässliche Angabe nicht machen kann bzw. will.*)
VolltextIBRRS 2002, 1531
BGH, Urteil vom 28.06.2002 - V ZR 438/00
Eine Nachbewertungsklausel bzgl. des Verkehrswertes eines Grundstücks in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist wirksam.
VolltextIBRRS 2002, 1484
OLG Jena, Beschluss vom 18.09.2000 - 6 W 547/00
1. Die in § 5 der Thür. Verordnung über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften der Gemeinden und Landkreise vom 21. 1. 1997 (GVBl. S. 83) vorgesehene Erklärung des über ein Grundstück verfügenden Landkreises, bzw. der verfügenden Gemeinde, dass die Veräußerung nach §§ 67 Abs. 4 ThürKO iVm. § 1 der Verordnung vom 21. 1. 1997 genehmigungsfrei sei, muss ebenso wie das Zeugnis über die Nichtausübung des kommunalen Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 1 S. 3, 4 BauGB (Senatsbeschluss v. 28. 8. 1997, 6 W 407/97) dem GBA in der Form des § 29 Abs. 3 GBO vorliegen.*)
2. Die in die Notarurkunde aufgenommene Erklärung der veräußernden Gemeinde, dass die Voraussetzungen der Genehmigungsfreiheit vorliegen, wahrt nicht gem. § 67 BeurkG die von § 29 Abs. 3 GBO geforderte Form.*)
3. Der Geschäftsverteilungsplans des veräußernden Landkreises kann nicht anstelle der Genehmigungsfreiheitserklärung die in der Notarurkunde mitgeteilte Genehmigungsfreiheit beweisen.*)
VolltextIBRRS 2002, 1471
OLG Jena, Beschluss vom 17.04.2002 - 6 W 166/02
Eine neben der Vollzugsvollmacht von den Beteiligten dem Notar erteilte weitere Vollmacht ermächtigt diesen, die Löschung einer Auflassungsvormerkung bei nicht durchgeführtem Kaufvertrag zu bewilligen.*)
VolltextIBRRS 2002, 1446
OLG Schleswig, Urteil vom 04.05.2000 - 2 U 19/00
Nicht nur die unwiderrufliche Bevollmächtigung zum Grundstücksverkauf muß notariell beurkundet sein, sondern auch diejenige, die den Abschluß des formbedürftigen Grundstücksvertrages praktisch vorwegnimmt.*)
VolltextIBRRS 2002, 1422
OLG Schleswig, Urteil vom 10.05.2002 - 11 U 202/00
Zur Frage der Haftung einer Kommune für Überschwemmungsschäden, die auf eine mit einem zu geringen Gefälle verlegte Regenwasserkanalisation zurückgeht.*)
VolltextIBRRS 2002, 1418
BVerfG, Beschluss vom 26.08.2002 - 1 BvR 142/02
Zur Frage der Duldungspflicht der Verlegung von Leerrohren zu telekommunikativen Zwecken auf dem eigenen Grundstück.
VolltextIBRRS 2002, 1338
BVerfG, Beschluss vom 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01
Die Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geht nicht so weit, dass der Verordnungsgeber zur Herabsetzung der Grenzwerte verpflichtet werden kann, weil möglicherweise - ohne hinreichende wissenschaftliche Erkenntnisse hierüber - nachteilige Auswirkungen von Immissionen auf die menschliche Gesundheit bestehen können.
VolltextIBRRS 2002, 1323
OLG Koblenz, Urteil vom 15.04.1999 - 5 U 1388/98
Bietet eine Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) nicht die vertraglich vereinbarte Gebrauchstauglichkeit, weil die mit dem Hausgrundstück verkaufte Garage nicht so zugänglich ist, wie dies nach allgemeinen Maßstäben angezeigt ist (schwierige Garagenzufahrt, da Vorplatz vor dem Garagentor nur 4,1 m tief ist), so handelt es sich dabei um einen Sachmangel (Verjährungsfrist 1 Jahr - § 477 I 1 BGB) und nicht um einen Rechtsmangel i. S. v. §§ 437, 440 BGB.*)
VolltextIBRRS 2002, 1206
OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.06.2001 - 2 Ws 68/2001
Zur Frage des Vermögensschadens beim Erschleichen von Grundstückskaufverträgen durch einen zahlungsunfähigen Käufer.*)
VolltextIBRRS 2002, 1165
OLG Zweibrücken, Urteil vom 11.04.2002 - 4 U 103/01
Übernimmt es der Käufer beim Erwerb eines Grundstücks von der öffentlichen Hand, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem Rohbau eines Hauses zu beginnen und das Kaufobjekt nicht unbebaut zu veräußern, so kann von einem für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Pflichten vereinbarten Wiederkaufsrecht kein Gebrauch mehr gemacht werden, wenn der Erwerber das Bauvorhaben rechtzeitig durch Ausheben der Baugrube in Angriff genommen hat und das Grundstück erst danach weiterveräußert.*)
VolltextIBRRS 2002, 1158
OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.07.2002 - 7 U 271/01
Der Ersteigerer eines Grundstücks kann dem Gläubiger einer in das geringste Gebot fallenden Sicherungsgrundschuld im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage jedenfalls dann keine Einwendungen aus der zwischen dem Gläubiger mit dem Darlehensnehmer und früheren Eigentümer getroffenen Sicherungsabrede entgegenhalten, wenn er nicht nach § 53 Abs. 2 ZVG die persönliche Schuld des früheren Eigentümers übernommen hat.*)
VolltextIBRRS 2002, 1106
BGH, Urteil vom 12.07.2002 - V ZR 195/01
1. Eine Berufung ist unzulässig, wenn sie den in erster Instanz erhobenen und dort abgewiesenen Klageanspruch nicht wenigstens teilweise weiterverfolgt, also die Richtigkeit der erstinstanzlichen Klageabweisung gar nicht in Frage stellt, sondern lediglich im Wege der Klageänderung einen neuen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt. Die Änderung - oder auch Erweiterung - der Klage in zweiter Instanz kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein; vielmehr setzt ein derartiges Prozeßziel eine zulässige Berufung voraus.
2. Der Übergang von der Vollstreckungsgegenklage zur Klage auf Rückgewähr des beigetriebenen oder zur Abwendung der Zwangsvollstreckung geleisteten Betrages ist unabhängig von der in Betracht gezogenen materiellen Anspruchsgrundlage als "verlängerte Vollstreckungsabwehrklage" nach § 264 Nr. 3 ZPO a. F. nicht als Klageänderung anzusehen.
3. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches wegen Unmöglichkeit bzw. Verzuges.
4. Die Auszahlung der Bürgschaftssumme an den Gläubiger stellt sich nicht als Leistung des Schuldners, sondern ausschließlich als Leistung des Bürgen dar, der seiner Verpflichtung aus einem mit dem Schuldner geschlossenen (Prozeß-)Bürgschaftsvertrag erfüllen will.
VolltextIBRRS 2002, 1104
BGH, Urteil vom 05.07.2002 - V ZR 229/01
1. Sind neben dem eigentlichen Kaufvertrag noch andere tatsächlich nicht gewollte Pflichten in der Urkunde enthalten, so ist der Kaufvertrag nicht nach § 117 BGB nichtig, da diese Angaben hinweggedacht oder gestrichen werden können, ohne daß der vereinbarte Verkauf des Grundstücks dann in dem Vertrag keinen Ausdruck mehr fände.
2. Die Absicht einer Steuerhinterziehung läßt einen Vertrag nur dann nichtig sein, wenn diese Absicht alleiniger oder hauptsächlicher Zweck des Rechtsgeschäfts ist.
VolltextIBRRS 2002, 1091
BGH, Urteil vom 05.07.2002 - V ZR 143/01
a) Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Urkunde ist begründet, wenn der Urkundstext nach Wortlaut und innerem Zusammenhang unter Berücksichtigung der Verkehrssitte einen bestimmten Geschäftsinhalt zum Ausdruck bringt.*)
b) Zur Widerlegung der Vermutung kann auf außerhalb der Urkunde liegende Mittel der Auslegung (Begleitumstände des Geschäfts, Äußerungen der Parteien außerhalb der Urkunde u.a.) zurückgegriffen werden.*)
VolltextIBRRS 2002, 1088
BGH, Urteil vom 19.07.2002 - V ZR 240/01
Die im Fall des entgeltlichen Erwerbs eines Grundstücks bei einem besonders groben Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bestehende tatsächliche Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten ist erschüttert, wenn sich die Vertragsparteien in sachgerechter, eine Übervorteilung regelmäßig ausschließender Weise um die Ermittlung eines den Umständen nach angemessenen Leistungsverhältnisses bemüht haben.*)
VolltextIBRRS 2002, 1081
BGH, Urteil vom 17.05.2002 - V ZR 149/01
Die in einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung einem Notariatsangestellten erteilte Vollmacht, zur Durchführung und etwaigen Ergänzung des Vertrags erforderliche Erklärungen für die Vertragsparteien abzugeben, berechtigt nicht dazu, die vereinbarte Verpflichtung des Verkäufers zur Verschaffung eines dinglich wirkenden Sondernutzungsrechts durch die Pflicht zur Verschaffung eines obligatorischen Sondernutzungsrechts zu ersetzen.
VolltextIBRRS 2002, 1080
BGH, Urteil vom 17.05.2002 - V ZR 193/01
Ein Anspruch auf Ankauf des Grundstücks steht dem Käufer eines ehedem volkseigenen Eigenheims auch dann zu, wenn er nur eine von zwei vorhandenen Wohnungen vertraglich genutzt hat.
VolltextIBRRS 2002, 1079
BGH, Urteil vom 03.05.2002 - V ZR 217/01
Ein Zahlungsanspruch des Fiskus aus Art. 233 § 16 Abs. 2 Satz 2 EGBGB besteht nur, wenn das Grundstück, über das der Verpflichtete vor Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes verfügt hat, bei Ablauf des 15. März 1990 in den Bodenfonds zurückzuführen war (Abweichung vom Senatsbeschl. v. 26. März 1998, V ZR 232/97, VIZ 1998, 387).*)
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