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Derzeit 130.483 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG 56 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 185 Urteile neu eingestellt.

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Aktuelle Urteile zum Immobilienrecht

Zeige Urteile 51 bis 56 von insgesamt 56 - (185 in Alle Sachgebiete)




Online seit 9. April

IBRRS 2024, 0813
SteuerrechtSteuerrecht
Versagung der erweiterten Gewerbesteuerkürzung bei – geringfügiger – Hausreinigung für Dritte

BFH, Urteil vom 23.03.2023 - III R 49/20

1. Die Reinigung von Gemeinschaftsflächen und Zuwegen zu den bei der Verwaltung eigenen Grundbesitzes genutzten Räumlichkeiten kann unabhängig davon, wem das Gebäude gehört und ob es sich um ein reines Wohngebäude oder um eine Gewerbeimmobilie handelt, unmittelbar zur Verwaltung des eigenen Grundbesitzes i.S.d. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG gehören. Erhält der Mieter (Nutzer) ein Entgelt für die Reinigungsleistungen, sind diese jedoch regelmäßig nicht mehr der Verwaltung des eigenen Grundbesitzes zuzuordnen.*)

2. Betreuung von Wohnungsbauten i.S.d. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist sowohl die Baubetreuung als auch die Bewirtschaftungsbetreuung des bereits fertig gestellten Gebäudes im Sinne der Verwaltung der Immobilie und der praktischen Objektbetreuung vor Ort. Letztere setzt voraus, dass sich der Betreuer um das Gesamtobjekt kümmert und in Abwesenheit der Eigentümer und eines Vertreters der Verwaltung die Hauptverantwortung für das Objekt trägt und als Hauptansprechpartner dient.*)

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Online seit 8. April

IBRRS 2024, 0998
WohnraummieteWohnraummiete
Sind Kosten für Thermenwartung vom Mieter zu tragen?

AG Wennigsen, Urteil vom 21.07.2023 - 3 C 41/23

Kosten der Thermenwartung sind notwendig, da bei Thermen mit Heizwerttechnik jährliche Wartungen durch eine Fachfirma empfohlen werden, um die Langlebigkeit der Geräte zu gewährleisten.

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IBRRS 2024, 0984
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kosten von Erhaltungsmaßnahmen sind nicht mehr auf den Einzelfall beschränkt

LG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.2023 - 25 S 60/22

Nach der Neufassung des WEG ist die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für Kosten von Erhaltungsmaßnahmen nicht mehr auf den Einzelfall beschränkt. Vielmehr können die Wohnungseigentümer nunmehr auch beschließen, dass die Kosten von Erhaltungsmaßnahmen auch generell nach einem anderen Verteilungsschlüssel abgerechnet werden.

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IBRRS 2024, 1006
Beitrag in Kürze
NachbarrechtNachbarrecht
Schadenersatz wegen unrechtmäßigem Einkürzen von Bäumen auf Nachbargrundstück

OLG Frankfurt, Urteil vom 06.02.2024 - 9 U 35/23

1. Bei der Zerstörung eines Baumes ist in der Regel keine Naturalrestitution zu leisten, vielmehr ist der Anspruch des Geschädigten auf eine Teilwiederherstellung durch Anpflanzung eines jungen Baumes und darüber hinaus ein Ausgleich für eine etwa verbleibende Werteinbuße des Grundstücks zu leisten.*)

2. Die Werteinbuße ist nach § 287 ZPO durch den Tatrichter zu schätzen, wobei regelmäßig auf die sog. Bewertungsmethode von Koch zurückzugreifen ist. Hiernach wird der Wertverlust bestimmt, indem die für die Herstellung des geschädigten Gehölzes bis zu seiner Funktionserfüllung erforderlichen Anschaffungs-, Pflanzungs- und Pflegekosten sowie das Anwachsrisiko berechnet und kapitalisiert werden. Der danach errechnete Wert wird mit Blick auf eine Alterswertminderung, Vorschäden und sonstige wertbeeinflussende Umstände bereinigt.*)

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Online seit 5. April

IBRRS 2024, 0980
WohnungseigentumWohnungseigentum
"Bekannt und bewährt" ist kein Argument!

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 30.06.2023 - 980a C 26/22 WEG

Dass es sich bei der Beauftragung eines Unternehmens mit einer Maßnahme um ein "altbekanntes und bewährtes" Unternehmen handelt, genügt nicht, um davon abzusehen, ausreichende Vergleichsangebote einzuholen.

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IBRRS 2024, 0879
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Alle Wohneinheiten werden in eine GbR eingebracht: Keine Verwalterzustimmung nötig

OLG Hamburg, Beschluss vom 30.11.2023 - 13 W 56/23

1. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist teilrechtsfähig und kann auch Eigentum an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten erwerben; sie ist materiell grundbuchfähig.

2. Besitzt ein Eigentümer sämtliche Miteigentumsanteile und bringt alle Wohnungseinheiten in eine GbR ein, so unterfallen die Verfügungen nicht einem nach § 12 Abs. 1 WEG vereinbarten Zustimmungserfordernis.

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