Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Aktuelle Urteile in allen Sachgebieten
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IBRRS 2026, 0778
Bausicherheiten
OLG Naumburg, Urteil vom 08.09.2025 - 12 U 26/25
Eine ausnahmsweise Versagung der Rechte aus § 650f BGB kommt allenfalls in Fällen des groben Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB in Betracht. Das Sicherungsverlangen muss daher nicht lediglich rechtsmissbräuchlich sein, vielmehr bedarf es für die Unwirksamkeit des Sicherungsverlangens eines offensichtlichen Rechtsmissbrauchs.*)
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IBRRS 2026, 0772
Vergabe
VK Westfalen, Beschluss vom 25.02.2026 - VK-10/26
Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, zu jedem Zeitpunkt und unabhängig vom Erreichen gewissen Aufgreifschwellen eine Preisprüfung durchzuführen. Die Prüfung muss aber den gesetzlichen und von der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen aufgestellten Anforderungen erfüllen. Andernfalls ist nicht ausgeschlossen, dass die Ablehnung des Zuschlags auf das betreffende Angebot vergaberechtswidrig erfolgt.*)
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IBRRS 2026, 0798
Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.03.2026 - 1 ME 23/26
Die Festsetzung eines Zwangsgelds kommt zur Durchsetzung auf Dauer angelegter Duldungs- und Unterlassungspflichten (hier Baustilllegung) auch nach einem bereits erfolgten Verstoß nur bei Wiederholungsgefahr in Betracht. Diese setzt in objektiver Hinsicht die konkrete Möglichkeit einer weiteren Zuwiderhandlung und in subjektiver Hinsicht voraus, dass aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Pflichtige ohne den durch die Festsetzung des Zwangsgelds bewirkten Vollstreckungsdruck dem Verbot erneut zuwiderhandeln könnte. Zumindest ein mehrmaliger Verstoß gegen das Verbot kann in der Regel eine Wiederholungsgefahr indizieren, es sei denn es, liegen zureichende der Annahme einer Wiederholungsgefahr entgegenstehende Anhaltspunkte vor (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.04.2009 - 11 ME 478/08 -).*)
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IBRRS 2026, 0750
Öffentliches Baurecht
VG Düsseldorf, Urteil vom 19.09.2025 - 8 K 1493/22
1. Der Bauherr hat nachzuweisen, dass die künftige Nutzung des zur Genehmigung gestellten Bauvorhabens den einschlägigen Anforderungen der TA Lärm genügt. An die dazu erforderliche prognostische Einschätzung sind insoweit hohe Anforderungen zu stellen, als sie in jedem Fall "auf der sicheren Seite" liegen muss.
2. Die Festlegung von maximal zulässigen Immissionsrichtwerten genügt zur Sicherung von Nachbarrechten grundsätzlich nur dann, wenn feststeht, dass die bei der künftigen Nutzung entstehenden Immissionen auf den Nachbargrundstücken die jeweils maßgebliche Zumutbarkeitsgrenze tatsächlich nicht überschreiten.
3. Ein Sondereigentümer ist befugt, mittels einer öffentlich-rechtlichen Nachbarklage solche Beeinträchtigungen abzuwehren, die ihre rechtliche Grundlage in der einem außerhalb der Eigentümergemeinschaft stehenden Dritten erteilten Genehmigung haben, sofern die Behörde bei ihrer Entscheidung auch den Schutz der nachbarlichen Interessen des Sondereigentums zu beachten hat.
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IBRRS 2026, 0738
Wohnraummiete
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 03.12.2025 - 9 C 5083/25
1. So wenig ein Eigentümer als Vermieter einen Anspruch darauf hat, aus der Mietwohnung die höchstmögliche Rendite zu erzielen, so wenig hat er bei jedwedem wirtschaftlichen Nachteil einen Anspruch auf Räumung.
2. Bei der Abwägung zwischen dem Bestandinteresse des Mieters und dem Verwertungsinteresse des Vermieters ist mit ganz erheblichem Gewicht zu berücksichtigen, dass der Vermieter das Objekt in Kenntnis der abgeschlossenen Mietverträge sowie der eingeschränkten Möglichkeiten zur Änderung oder gar Beendigung der bestehenden Mietverhältnisse erworben hat.
3. Dem Vermieter hätte es oblegen, sich vor dem Erwerb - wie marktüblich - im Rahmen einer sachgerechten Due Diligence ein hinreichendes Bild von den baulichen Verhältnissen zu machen. Auch hätte es ihm oblegen, die nicht fernliegende Möglichkeit des Fortbestands der Mietverhältnisse wirtschaftlich sinnvoll zu kalkulieren. Dass sich der Erwerb nunmehr als Fehlkalkulation herausstellt, kann nicht zu Lasten der Mieter gehen.
4. Der Vermieter genügt seiner Pflicht zur ausreichenden Beheizung der Wohnung nicht, wenn er bei Ausfall der zentralen Heizungsanlage (gleich aus welchem Grund) lediglich Elektroheizkörper aufstellt, anstatt die Heizanlage fachgerecht zu reparieren oder zu ersetzen.
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IBRRS 2026, 0812
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.03.2026 - 2-13 S 80/25
Es besteht eine Beschlusskompetenz dafür, nach der Vergemeinschaftung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen Erfüllungs- und Nacherfüllungsansprüche einen Übergang ins Abrechnungsverhältnis herbeizuführen.*)
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IBRRS 2026, 0817
Sachverständige
OLG München, Beschluss vom 28.03.2026 - 31 W 1439/25
1. Die Befangenheit eines Sachverständigen kann insbesondere dann zu besorgen sein, wenn er in näherer Beziehung zu einer der Parteien steht. Ein über übliche berufliche Kontakte hinausgehendes Näheverhältnis des Sachverständigen zu einem mit einer Partei verbundenen Gesellschaft, das aus der Sicht der Parteien Zweifel an der Unbefangenheit des Sachverständigen wecken kann, kann dafür ausreichend sein
2. Sachverständige sind - anders als Richter - gesetzlich nicht dazu verpflichtet, zu gegen sie gerichteten Ablehnungsanträgen Stellung zu nehmen. Gleichwohl ist es regelmäßig tunlich, den Sachverständige gerichtlich aufzufordern, sich zu den behaupteten tatsächlichen Umständen zu äußern, soweit dies zur sachlichen Prüfung des Ablehnungsgrunds erforderlich ist.
3. Ein Gehörsverstoß kann darin liegen, dass das Gericht das Ablehnungsgesuch zurückweist, ohne zuvor auf die Substantiierung des Sachvortrags und damit auf die Aufklärung der ablehnungsrelevanten Umstände hinzuwirken (hier bejaht).
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IBRRS 2026, 0821
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 05.03.2026 - IX ZB 5/25
1. Die sofortige Beschwerde gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig ist statthaft.*)
2. Das Rechtsschutzinteresse für eine sofortige Beschwerde gegen die Verwerfung oder Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit entfällt, wenn gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel statthaft ist. Der Ablehnungsgrund ist dann in der Berufungsinstanz als Verfahrensfehler geltend zu machen (Anschluss BGH, Beschluss vom 18.10.2006 - XII ZB 244/04, IBRRS 2007, 0176 = IMRRS 2007, 0101).*)
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IBRRS 2026, 0795
Prozessuales
LG Darmstadt, Beschluss vom 03.11.2025 - 19 OH 2/25
Aus der Nichteinzahlung des Kostenvorschusses, ohne dass der Antragsteller hierfür zureichende Gründe geltend macht, folgt die konkludente Erklärung an einer Beweiserhebung kein Interesse mehr zu haben, sodass er analog § 269 Abs. 3 ZPO so zu stellen ist, als hätte er den Antrag unmittelbar selbst zurückgenommen.*)
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IBRRS 2026, 0811
Architekten und Ingenieure
OLG Stuttgart, Urteil vom 03.03.2026 - 10 U 88/25
1. Werden bei beabsichtigter schriftlicher Auftragserteilung aus Gründen der Eilbedürftigkeit oder wegen des Beschleunigungsinteresses des Auftraggebers bereits vorab Planungsleistungen erbracht, ist daraus nicht zwingend auf einen mündlichen Vertragsschluss zu schließen mit der Folge, dass die spätere schriftliche Honorarvereinbarung unverbindlich wäre (Anschluss an BGH, IBR 2005, 214; BGH, Urteil vom 17.04.2009 - VII ZR 164/07, IBRRS 2009, 1444).*)
2. Soweit die Parteien im Rahmen des ihnen durch die HOAI eröffneten Beurteilungsspielraums eine vertretbare Festlegung der Honorarzone vereinbart haben, ist dies vom Gericht zu berücksichtigen, auch wenn bei objektiver Bewertung nicht die von den Parteien vereinbarte Honorarzone, sondern eine höhere einschlägig wäre (Anschluss an BGH, IBR 2004, 78; BGH, Urteil vom 24.04.2014 - VII ZR 164/13, IBRRS 2014, 1406).*)
3. Vertretbar ist im Fall einer notwendigen Feinbewertung nach § 35 Abs. 4 und 6 HOAI 2013 die Vereinbarung einer Honorarzone durch die Parteien, die mindestens von einer in Baurechtskreisen anerkannten Bewertungsmethode oder -tabelle bei deren richtiger Anwendung gedeckt ist.*)
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IBRRS 2026, 0768
Vergabe
VK Sachsen, Beschluss vom 29.01.2026 - 1/SVK/034-25
1. Allein das subjektive Verständnis eines einzelnen Bieters belegt weder eine Unklarheit der Vergabeunterlagen noch eine genau dessen Textverständnis entsprechende Vergabeanforderung.*)
2. Verlangen die Vergabeunterlagen entweder die Signierung aller zum Angebot gehörenden elektronischen Dokumente, oder aber mindestens die Signierung des Angebotsschreiben als zentrales Klammerdokument und des Angebotscontainers in dem alle zum Angebot gehörigen Dokumente eingelegt sind, ist dies nicht als unverhältnismäßig zu beanstanden.*)
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IBRRS 2026, 0800
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.03.2026 - 22 B 1325/25
1. Eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme ist im Rahmen der Drittanfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine - im Außenbereich privilegierte - Windenergieanlage durch einen Luftsportverein (hier: Drachen- und Gleitschirmfliegerverein) nicht bereits dann zu bejahen, wenn der Flugbetrieb nach Errichtung und Betrieb der Anlage gewissen Beschränkungen unterliegt. Vielmehr müsste die Weiterführung des Flugbetriebs unzumutbar sein.*)
2. In die Prüfung des Gebots der Rücksichtnahme ist einzustellen, dass die angegriffene Windenergieanlage in einem Windenergiegebiet (§ 2 Nr. 1 WindBG) liegt. Denn damit wurde bereits vor der Genehmigungserteilung eine planerische Entscheidung zugunsten der Ansiedlung von Windenergie in diesem Bereich getroffen.*)
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IBRRS 2026, 0773
Wohnraummiete
LG Berlin II, Urteil vom 13.02.2026 - 63 S 205/25
1. Die formularvertragliche Vereinbarung einer Abbedingung von § 545 BGB im Mietvertrag ist in rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden.
2. Wird § 545 BGB in einem Mietaufhebungsvertrag erneut abbedungen, so wird diese Regelung regelmäßig lediglich aus Klarstellungsgründen in den Mietaufhebungsvertrag übernommen.
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IBRRS 2026, 0814
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.03.2026 - 2-13 S 107/24
1. Da die Wohnungseigentümergemeinschaft gem. § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltungsbefugnis für das gemeinschaftliche Eigentum hat, kann ein Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung im Wege der Leistungsklage geltend gemacht werden. Bedarf es für die angestrebte Maßnahme einer Beschlussfassung der Eigentümer, ist jedoch die Beschlussersetzungsklage vorrangig.*)
2. Setzt der Verwalter einen gefassten Beschluss nicht um, kann jeder Eigentümer Leistungsklage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beschlussumsetzung erheben.*)
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IBRRS 2026, 0736
Öffentliches Recht
VG Berlin, Urteil vom 09.03.2026 - 8 K 620/25
Kinder, für die keine Personensorgeberechtigung besteht, können Haushaltsangehörige im Sinne von § 18 WoFG sein.*)
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IBRRS 2026, 0714
Prozessuales
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.2025 - 14 W 149/25
1. Eine Vorgreiflichkeit i. S. des § 148 Abs. 1 ZPO liegt nicht vor, wenn in einem anderen Verfahren zwischen den Parteien über eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, bei der es sich (nur) um eine nicht in Rechtskraft erwachsende Vorfrage handelt, die keine Gestaltungs- oder Interventionswirkung entfaltet (sog. Urteilselement).*)
2. Allein die Gefahr sich insoweit widersprechender Entscheidungen genügt angesichts des Justizgewährleistungsanspruchs der Parteien für eine Aussetzung nicht.*)
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IBRRS 2026, 0813
Prozessuales
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2026 - 10 W 13/26
1. Für den auf Schadensersatz gerichteten Anspruch wegen des Ausfalls von Betreuungszeiten gegen den Träger der Kindertagesstätte, der als privatrechtlicher Verein organisiert ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.*)
2. Ein Bauvertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmer wird nicht zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, weil er auf der Grundlage der geltenden Bauordnung geschlossen wird.
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Online seit 30. März
IBRRS 2026, 0790
Bauträger
BGH, Urteil vom 23.01.2026 - V ZR 91/25
1. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauträgervertrags, die einen Verbraucher als Erwerber verpflichtet, nachträglichen Änderungen der Teilungserklärung durch den Verwender zuzustimmen, ist unwirksam, wenn sie nicht erkennen lässt, dass eine Zustimmung nur bei Vorliegen im Einzelnen benannter triftiger Gründe verlangt werden kann (im Anschluss an BGH, IBR 2005, 491).*)
2. Ist eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Verpflichtung des Vertragspartners, einer von dem Verwender gewünschten nachträglichen Vertragsänderung zuzustimmen, gem. § 308 Nr. 4 BGB unwirksam, kann sich eine Zustimmungspflicht des Vertragspartners im Regelfall nicht aus § 242 BGB ergeben.*)
3. Die Verwaltung des eigenen Vermögens stellt grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit dar, sondern ist dem privaten Bereich zuzuordnen. Ausschlaggebende Kriterien für die Abgrenzung der privaten von der berufsmäßig betriebenen Vermögensverwaltung sind der Umfang, die Komplexität und die Anzahl der damit verbundenen Vorgänge. Nur wenn diese einen planmäßigen Geschäftsbetrieb erfordern - wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation -, liegt eine gewerbliche Betätigung vor.
4. Der Einzelrichter ist im Berufungsverfahren der für die Entscheidung gesetzlich zuständige Richter, wenn das vollbesetzte Berufungsgericht ihm die Sache zur Entscheidung übertragen hat und kein Rückübertragungsgrund nach § 526 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO vorliegt. Er kann dann ohne Verfahrensverstoß die Revision zulassen.
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IBRRS 2026, 0735
Architekten und Ingenieure
VG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2026 - 36 K 6817/25
1. Für Architekten und Ingenieure besteht als Mitglied einer Baukammer die Berufspflicht zur regelmäßigen Fortbildung.
2. Die Einhaltung dieser Pflicht ist durch eigene Teilnahmebescheinigungen nachzuweisen; fremde Teilnahmebescheinigungen genügen hierzu nicht.
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IBRRS 2026, 0767
Vergabe
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2026 - Verg 29/22
1. Betrifft die Änderung des Auftrags wesentliche Vertragsbestandteile (sog. essentialia negotii) wie Art und Umfang der Leistung, Preis und Laufzeit, ist grundsätzlich von einer wesentlichen Änderung auszugehen.
2. Die Ergänzung eines Konzessionsvertrags, der ursprünglich die Pflicht zur Errichtung und Unterhaltung von Tankstellen, Raststätten und Hotels beinhaltete, um die Pflicht zur Bereitstellung und Unterhaltung von Schnellladeinfrastruktur, ist eine wesentliche Vertragsänderung.
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IBRRS 2026, 0758
Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Urteil vom 09.03.2026 - 1 KN 40/22
In einem Bebauungsplan, der erstmals eine Wohnbebauung im bisherigen Außenbereich ermöglicht, darf die Verwendung fossiler Brennstoffe auch ohne überschlägige Ermittlung der mit dem Einsatz erneuerbarer Energien verbundenen Mehrkosten ausgeschlossen werden.*)
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IBRRS 2026, 0715
Wohnraummiete
AG Passau, Urteil vom 20.01.2026 - 13 C 244/24
1. Vermietet ein Eigentümer an einen anderen Eigentümer Räume, so handelt es sich um einen rein zivilrechtlichen Sachverhalt, so dass das Wohnungseigentumsgericht nicht zuständig ist.
2. Für die Annahme von Verhandlungen i.S.d. § 203 Satz 1 BGB genügen Erklärungen, die den Gläubiger berechtigterweise annehmen lassen, dass der Schuldner sich auf eine Erörterung über die Berechtigung des Anspruchs einlässt, was wiederum bei jedem ernsthaften Meinungsaustausch der Fall ist.
3. Die bloße wiederholte Geltendmachung einer Mietforderung gegenüber dem Mieter erfüllt den Tatbestand der "Verhandlungen" i.S.v. § 203 BGB nicht, wenn der Mieter hierauf nicht reagiert.
4. Die doppelte Rechtshängigkeit führt zur Abweisung der zweiten Klage als unzulässig, wobei allein maßgeblich ist, welche der beiden Klagen zuerst rechtshängig geworden ist, mag die andere auch früher anhängig gewesen sein.
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IBRRS 2026, 0702
Wohnungseigentum
LG Köln, Urteil vom 19.02.2026 - 15 S 88/25
1. Allein die Verletzung des Einsichtsrechts begründet den Erfolg der Anfechtungsklage nicht, wenn der anfechtende Eigentümer nicht nachvollziehbar darlegt, dass sich dieser Mangel auch kausal auf die Beschlussfassung ausgewirkt hat oder dass die Nichtursächlichkeit des Mangels jedenfalls nicht ausgeschlossen werden kann.
2. Für die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen kann zuvor keine Zahlung an den Verwalter verlangt werden, denn ein etwaiges Sonderhonorar kann nur im Verwaltervertrag vereinbart, also von der Wohnungseigentümergemeinschaft dem Verwalter geschuldet sein.
3. Auch die Beanstandung der Nichteinhaltung der Ladungsfrist von drei Wochen muss darlegen, wie sich das auf die Beschlussfassung ausgewirkt hat.
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IBRRS 2026, 0779
Immobilien
OLG Naumburg, Beschluss vom 15.12.2025 - 12 Wx 41/25
Das Grundbuchamt hat bei dem Vollzug einer Auflassung im Grundbuch eine im Rahmen des Kaufvertrages zugesicherte Lastenfreiheit nicht zu prüfen.*)
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IBRRS 2026, 0789
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 04.03.2026 - XII ZB 244/24
1. Erteilt der Rechtsanwalt einer mit dem Fristenwesen betrauten Kanzleikraft mündlich eine konkrete Einzelanweisung zur Eintragung einer Rechtsmittelbegründungsfrist, muss diese klar und präzise sein und beinhalten, dass die Frist sofort und vor allen anderen Aufgaben im Fristenkalender einzutragen ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18.10.2023 - XII ZB 31/23, IBRRS 2023, 3435 = IMRRS 2023, 1578 = NJW-RR 2024, 197).*)
2. Wird einer zunächst klaren fristbezogenen Einzelanweisung an eine Kanzleiangestellte durch nachfolgendes Handeln des Rechtsanwalts die Eindeutigkeit genommen, ist der Rechtsanwalt erneut gehalten, durch geeignete organisatorische Maßnahmen oder durch eine konkrete Einzelanweisung sicherzustellen, dass die Frist zuverlässig festgehalten und kontrolliert wird.*)
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IBRRS 2026, 0756
Prozessuales
OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.03.2026 - 12 W 11/26
1. Eine sofortige Beschwerde gegen einen Beweisbeschluss ist nur statthaft, wenn bereits der Beweisbeschluss einen für den Beschwerdeführer bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge hätte, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben ließe.*)
2. Allein die Belastung mit den Kosten der Beweisaufnahme führt nicht zu einer Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde.*)
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Online seit 27. März
IBRRS 2026, 0784
Immobilien
BGH, Beschluss vom 26.02.2026 - V ZR 83/25
Ein bloßer Mangelverdacht stellt nur in Sonderfällen einen Sachmangel dar, nämlich dann, wenn er sich auf einen schwer wiegenden Fehler der Kaufsache bezieht und nach der Verkehrsanschauung, selbst wenn er in Wahrheit unbegründet ist, den Wert des Kaufgegenstands mindert; so verhält es sich etwa bei einem altlastenverdächtigen Grundstück, einem möglicherweise mit Hausschwamm befallenen Gebäude oder dem Verdacht einer Kontamination von Lebensmitteln.*)
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IBRRS 2026, 0725
Bauvertrag
LG Hamburg, Urteil vom 16.01.2026 - 315 O 57/25
1. Hat der Werkbesteller unter Berufung auf Mängelrechte jegliche weitere Erfüllung durch den Werkunternehmer abgelehnt und die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für die Ersatzvornahme angekündigt, geht das ursprüngliche Werkvertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis über, in dem Schadensersatzansprüche und Vergütungsansprüche wegen bereits erbrachter Teilleistungen zu verrechnen sind.
2. Hinsichtlich der Vergütungsansprüche muss der Werkunternehmer bei mangelbedingter Erfüllungsverweigerung durch den Besteller weiterhin darlegen und beweisen, dass er die Werkleistung, für die Vergütung verlangt wird, mangelfrei erbracht hat.
3. Es ist grundsätzlich zulässig, den Schadensersatzanspruch bei Beschädigung einer Sache nach dem Mindererlös zu berechnen, der bei Weiterverkauf auf den Schaden zurückzuführen ist.
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IBRRS 2026, 0769
Vergabe
VK Sachsen, Beschluss vom 23.02.2026 - 1/SVK/049-25
1. Nach § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Der für einen bestimmten Vertrag ausgearbeitete Text ist dahingegen nicht von § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB erfasst.*)
2. Abwehrklauseln des Auftraggebers verdrängen nur Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bieters, nicht jedoch Einzelbedingungen, die willentlich speziell für das streitbefangene Angebot formuliert worden sind und sich als einzelne Vertragselemente in das Gesamtangebot integrieren.*)
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IBRRS 2026, 0757
Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.03.2026 - 1 ME 132/25
1. Bei einer Flüchtlingsunterkunft, die die Unterbringung von einander fremden Einzelpersonen in Mehrbettzimmern vorsieht, handelt es sich regelmäßig nicht um eine Wohnnutzung, sondern um eine Anlage für soziale Zwecke. Das gilt verstärkt dann, wenn die Belegung durch Zuweisung erfolgt und auch kurzzeitige Aufenthalte möglich sind.*)
2. Für die baurechtliche Beurteilung ist auf das baugenehmigte Nutzungskonzept und die sich daraus ergebenden Nutzungsmöglichkeiten und nicht auf dahinter zurückbleibende Verlautbarungen des Bauherrn abzustellen.*)
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IBRRS 2026, 0743
Wohnraummiete
AG Esslingen, Urteil vom 28.11.2025 - 8 C 1379/24
Eine Aufklärungspflicht des Vermieters über eine Verkaufsabsicht besteht vor Abschluss eines unbefristeten Mietvertrags jedenfalls dann nicht, wenn diese noch nicht auf einen konkreten Kaufinteressenten konkretisiert ist.
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IBRRS 2026, 0741
Wohnraummiete
AG Berlin-Schöneberg, Urteil vom 09.12.2025 - 10 C 25/25
1. Die formularmäßig vereinbarte Schönheitsreparaturenklausel mit dem Wortlaut "(...) das Streichen (...) der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen" regelt nicht hinreichend deutlich, dass das Streichen der Fenster nur von innen geschuldet wird, und führt daher zur Unwirksamkeit der Klausel.
2. Formularvertragliche Bestimmungen (AGB) müssen sich an einem anderen Maßstab messen als Verordnungstexte und auch der Auslegungsmaßstab ist ein anderer.
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IBRRS 2026, 0775
Immobilien
OLG Rostock, Entscheidung vom 25.02.2026 - 3 U 51/25
1. Verteilt sich die Haftung für Erschließungs- und sonstige Anliegerbeiträge in einem Grundstückskaufvertrag danach, ob eine Erschließungsanlage "endgültig hergestellt" ist, ist unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessenlage von Käufer und Verkäufer grundsätzlich davon auszugehen, dass dies nicht im öffentlichen-rechtlichen Sinne projektbezogen gemeint ist, sondern damit auf das betroffene Grundstück abgestellt wird.*)
2. Sind bereits Beitragsbescheide gegen den Käufer ergangen, fehlt es wegen des Vorrangs der Leistungsklage an einem Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO für eine Klage auf Feststellung der Freistellungpflicht des Verkäufers; es kann auf Leistung geklagt werden unabhängig davon, ob sich die Höhe der Verbindlichkeit aufgrund eingelegter Rechtsbehelfe eventuell noch verändert.*)
3. Während der Käufer gegebenenfalls einen Anspruch gegen den Verkäufer auf Ersatz von ihm aufgewandter Rechtsverfolgungskosten für ein Vorgehen gegenüber dem Erschließungs-träger aus Geschäftsführung ohne Auftrag haben kann, deckt die Freistellungsverpflichtung kein zweigleisiges Vorgehen des Befreiungsberechtigten dergestalt ab, dass er zur eigenen Absicherung gegen eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit des Freistellungsschuldners (auch) eine möglicherweise erfolglose Rechtsverteidigung betreibt, um diesen am Ende sowohl auf die dadurch entstandenen Aufwendungen als auch die Befreiung von der eigentlichen Verbindlichkeit in Anspruch zu nehmen.*)
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IBRRS 2026, 0776
Rechtsanwälte
OLG Rostock, Beschluss vom 22.01.2026 - 3 U 89/25
1. Ist ein Schriftsatz zur Versendung an das Gericht zunächst mit der einfachen Signatur eines Rechtsanwaltes der Kanzlei der Prozessbevollmächtigten vorbereitet worden, sollte aber im Hinblick auf die Übermittelung aus dem Postfach eines anderen Anwaltes eine diesbezügliche Korrektur erfolgen, besteht für letzteren Veranlassung, eine dahingehende Prüfung der vorhandenen Signatur vorzunehmen, bevor er den Schriftsatz versendet.*)
2. Dies folgt auch daraus, dass das Geschehen noch nicht mit einer Überlassung an die Büroangestellten aus der Hand gegeben war, sondern noch im Kontroll- und Verantwortungsbereich der Prozessbevollmächtigten lag; in der Variante des § 130a Abs. 3 Satz 1 ZPO einer Einreichung des elektronischen Dokumentes mit einer Signatur der verantwortenden Person auf einem sicheren Übermittlungsweg statt mit einer qualifizierten elektronischen Signatur sind nämlich beide Schritte erst in ihrer Kombination der im Falle bestimmender Schriftsätze notwendigen Unterzeichnung gleichzusetzen.*)
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IBRRS 2026, 0608
Prozessuales
LG Cottbus, Beschluss vom 10.12.2025 - 6 O 279/25
Auch wenn der Kläger den Rechtsstreit von der bei dem Landgericht zuständigen Zivilkammer als Baukammer verhandeln wollte oder gar eine Bausache i.S. des § 72a Abs. 1 Nr. 2 GVG vorliegt, ist die Klage auf Antrag des Beklagten an die Kammer für Handelssachen zu verweisen, wenn es sich um eine Handelssache i.S.v. § 95 Abs. 1 Nr. 1 GVG handelt.
Volltext
IBRRS 2026, 0612
Prozessuales
OVG Nordrhein-Westfahlen, Beschluss vom 20.01.2026 - 7 E 645/25
1. Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlicher Art ist, richtet sich nach der Natur der Rechtsnormen, die das Rechtsverhältnis prägen, aus dem der geltend gemachte Anspruch hergeleitet wird. Öffentlich-rechtlicher Natur sind diejenigen Rechtsnormen, welche einen Träger öffentlicher Gewalt gerade als solchen berechtigen oder verpflichten, die also einen öffentlichen Verwaltungsträger zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben mit besonderen Befugnissen ausstatten oder besonderen Regeln unterwerfen.
2. Bei Verträgen ist für die Zuordnung zum öffentlichen oder bürgerlichen Recht der Gegenstand des Vertrages maßgeblich. Gehören die durch Vertrag begründeten, geänderten oder aufgehobenen Rechte und Pflichten dem öffentlichen Recht an, so ist auch der Vertrag öffentlich-rechtlicher Natur (hier bejaht für eine Vereinbarung über bauordnungsrechtliche Anforderungen des Brandschutzes).
Volltext
Online seit 26. März
IBRRS 2026, 0726
Bauarbeitsrecht
LAG Hessen, Urteil vom 06.02.2026 - 10 SLa 529/25 SK
Die Herstellung sog. Tiny Häuser, die auf einem Fahrgestell montiert sind und damit durch einen PKW bewegt werden können, sind als Bauwerke i.S. des § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV anzusehen. Wesentlich ist dabei, dass der Zweck eines solchen Tiny Hauses darauf gerichtet ist, dauerhaft, wenn auch nicht für immer, an einem bestimmten Standort zu verbleiben. Dies unterscheidet sie von Wohnmobilen, die einen häufigen Ortswechsel, gerade während eines Urlaubs, ermöglichen sollen.*)
Volltext
IBRRS 2026, 0694
Bauträger
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.01.2026 - 2-01 S 2/25
1. Eine etwaige Verzögerung der Besitzübertragung durch den Erwerber hat nicht automatisch zur Folge, dass dieser die laufenden Bewirtschaftungskosten der vom Bauträger erworbenen Wohnung zu tragen hat.
2. Eine Aufrechnung, die unter der Bedingung (u.a.) des Bestehens der mit einer Klage geltend gemacht Forderung aus dem Bauträgervertrag erklärt wird, ist unwirksam.
Volltext
IBRRS 2026, 0682
Architekten und Ingenieure
LG Bochum, Urteil vom 18.02.2026 - 13 O 117/25
1. Ein Unternehmen, das Architekten und Ingenieure beschäftigt, darf die Bezeichnung nicht allein deswegen auch selbst führen.
2. Voraussetzung für die Verwendung der Bezeichnungen durch das Unter-nehmen ist die Besetzung der Gesellschafter und Geschäftsführer.
3. Die Bezeichnung Ingenieur ist ein Qualitätsversprechen, auf das Auftraggeber wie Verbraucher vertrauen können, dürfen und müssen.
Volltext
IBRRS 2026, 0751
Vergabe
BayObLG, Beschluss vom 11.09.2024 - Verg 1/24
1. Nach der Aufhebung einer Ausschreibung ist ein Nachprüfungsverfahren zwar insoweit statthaft, als die Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Aufhebung der Aufhebung und Fortsetzung des Vergabeverfahrens begehrt wird. Dies setzt jedoch einen fortbestehenden Vergabewillen voraus, der nicht mehr gegeben ist, wenn auf eine erneute Ausschreibung (wirksam) der Zuschlag erteilt wurde.
2. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, genügt der elektronischen Form. Im Übrigen ist eine analoge Anwendung des § 130a ZPO zulässig.
Volltext
IBRRS 2026, 0759
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Beschluss vom 18.02.2026 - 4 BN 15.25
1. Lärmimmissionen in sogenannten Gemengelagen, d. h. in Bereichen, in denen Gebiete unterschiedlicher Qualität und Schutzwürdigkeit zusammentreffen (hier: Klinikgebiet einerseits und reines Wohngebiet andererseits), sind dem Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme entsprechend auszugleichen.
2. Die Immissionsrichtwerte sind (in der Regel) gebietsbezogen und insoweit Ausdruck einer typisierenden Betrachtungsweise. Das Rücksichtnahmegebot verlangt demgegenüber eine einzelfallbezogene Sichtweise.
3. Der in Nr. 6.1 Satz 1 Buchst. g) TA Lärm für "Krankenhäuser" bestimmte Immissionsrichtwert ist schon nicht gebiets-, sondern einrichtungsbezogen. Für ein Sondergebiet Klinik, das auch weitergehende Nutzungen umfassen kann, trifft Nr. 6.1 TA-Lärm keine Regelung.
4. Beeinträchtigungen, die von einem genehmigten Betrieb legal verursacht werden, können die Schutzwürdigkeit der angrenzenden Wohnbebauung mindern.
5. Ein Sonderfall kann nicht mit denselben Umständen begründet werden, die bereits Gegenstand der Regelung in Nr. 6.7 TA Lärm sind, die mit der Zwischenwertbildung eine auf die Gemengelagesituation und die genannten Umstände zugeschnittene Lösung enthält.
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IBRRS 2026, 0610
Wohnungseigentum
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.02.2026 - 19 W 77/25 (Wx)
1. Der Beschluss über die Bestellung eines WEG-Verwalters kann im schriftlichen Verfahren gefasst werden.*)
2. Das Verbot der Insichvertretung nach § 181 BGB greift nicht ein, wenn der für eine Wohnungseigentümergemeinschaft bestellte Verwalter die Veräußerung von Wohneigentum durch ihn nach § 12 WEG genehmigt.*)
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IBRRS 2026, 0749
Wohnungseigentum
AG Eckernförde, Urteil vom 26.09.2025 - 6 C 7/23 WEG
1. Sinn und Zweck der Jahresabrechnung ist es, den Wohnungseigentümern eine lückenlose Darstellung und schlüssige Kontrolle über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben zu ermöglichen. Sie ist eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung, die die tatsächlichen und nicht die geschuldeten Beträge einander gegenüberzustellen hat.
2. In die Jahresabrechnung sind daher auch Geldflüsse einzustellen, die der Verwalter getätigt hat, obwohl er hierzu nicht berechtigt war.
3. Ob Zahlungen an den Verwaltungsbeirat gerechtfertigt waren, kann für die Frage, ob der Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, dahinstehen.
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IBRRS 2026, 0675
Prozessuales
OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2026 - 8 W 3/26
1. Die Anordnung einer sachverständigen Begutachtung in einem selbständigen Beweisverfahren setzt ein rechtliches Interesse des Antragstellers an den begehrten Feststellungen voraus.
2. Es bedarf der Darlegung hinreichender Anknüpfungstatsachen, die der zu beauftragende Sachverständige seiner Begutachtung zugrunde legen kann.
3. Die reine Ausforschung, bei der eine nicht bestimmte Tatsachenbehauptung aufgestellt und durch den Antrag und das anschließende Beweisverfahren erst die Grundlagen für einen beweiserheblichen Vortrag gewonnen werden sollen, ist unzulässig.
4. Beweisbeschlüsse dürfen auch im selbstständigen Beweisverfahren nicht derart weit gefasst sein, dass der Sachverständige sich die Anknüpfungstatsachen für seine Begutachtung selbst zusammensuchen muss.
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IBRRS 2026, 0607
Prozessuales
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.02.2026 - 19 W 61/25
Nach einem von einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen eines Mangels am Gemeinschaftseigentums betriebenen selbständigen Beweisverfahren kommt eine Fristsetzung zur Klageerhebung nach § 494a ZPO nicht in Betracht, wenn nachfolgend mindestens ein Mitglied der Gemeinschaft nach Ermächtigung durch diese Klage erhebt.*)
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Online seit 25. März
IBRRS 2026, 0760
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 27.02.2026 - V ZR 98/25
1. Auch nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes kann ein Wohnungseigentümer das Bestehen konkreter Rechte und Pflichten, die sich aus der Gemeinschaftsordnung ergeben (hier: Kostentragung), gerichtlich feststellen lassen. Für eine solche Feststellungsklage ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer passivlegitimiert.*)
2. Das auf die Feststellungsklage ergehende Urteil wirkt in entsprechender Anwendung von § 44 Abs. 3 WEG für und gegen alle Wohnungseigentümer, auch wenn sie nicht Partei sind.*)
3. Besteht in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Uneinigkeit über die zutreffende Auslegung oder die Wirksamkeit von Regelungen in der Gemeinschaftsordnung, kann eine gerichtliche Entscheidung über die gegenseitigen Rechte und Pflichten nicht nur mit der Feststellungsklage, sondern auch mit der Beschlussersetzungsklage herbeigeführt werden (im Anschluss an Senat, Urteil vom 16.09.2022 - V ZR 69/21, Rz. 15, IMR 2022, 500 = NJW 2023, 63).*)
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IBRRS 2026, 0719
Architekten und Ingenieure
OLG Celle, Urteil vom 28.01.2026 - 14 U 81/22
1. Die von einem Architekten oder Ingenieur vertraglich geschuldeten Leistungen richten sich nach dem Inhalt des geschlossenen Vertrags; die Honorarberechnungsmodule der HOAI sind hierfür nicht maßgeblich.*)
2. Für einen vollständigen Honoraranspruch des Architekten sind nicht zwingend alle Grundleistungen zu erbringen.*)
3. Eine behauptete Mangelhaftigkeit erbrachter Architektenleistungen steht dem Vergütungsanspruch des Architekten nicht ohne weiters entgegen. Es ist zwischen dem Vergütungsanspruch einerseits und etwaigen Gewährleistungsansprüchen andererseits zu unterscheiden. Beides sind selbständige Forderungen, die sich allenfalls aufrechenbar gegenüberstehen (können).*)
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IBRRS 2026, 0630
Vergabe
OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.02.2026 - 11 Verg 5/25
1. Der Hinweis als Bestandsunternehmer äußerst knapp kalkuliert zu haben, begründet keine hinreichenden Zweifel an einer nicht ausreichenden Preisaufklärung.
2. Rügt ein Bieter die Unwirtschaftlichkeit des Angebots des Zuschlagsprätendenten, muss er dafür einigermaßen plausible Anhaltspunkte vorweisen, z.B. indem er seine eigene Preiskalkulation erläutert und darlegt, wieso auf dieser Grundlage ein Vergaberechtsfehler zu besorgen ist.
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IBRRS 2026, 0730
Öffentliches Baurecht
OVG Bremen, Beschluss vom 23.02.2026 - 1 LA 311/24
1. Der zweite Rettungsweg kann gemäß § 33 Abs. 2 Satz 2 Brem LBO über eine weitere notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle führen. Es ist nicht zu beanstanden, wenn das Verwaltungsgericht für die Beantwortung der Frage, ob es sich bei Balkontüren in den geplanten dritten und vierten Obergeschossen um mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stellen handelt, maßgeblich auf die Einschätzung der Berufsfeuerwehr abstellt.*)
2. Ergibt sich aus § 1 Abs. 4 BremHilfeG kein Anspruch der Klägerin auf Vorhaltung einer bestimmten Ausstattung mit Rettungsgeräten und Personal, kann sie erst recht nicht verlangen, dass spezifische Rettungsgeräte für ein nach ihrer Planung erforderliches Rettungsszenario zusätzlich beschafft werden.*)
3. Eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht ist im Berufungszulassungsverfahren erst dann hinreichend dargelegt, wenn bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgezeigt wird, aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auf der Grundlage seiner materiellrechtlichen Auffassung auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen.*)
4. Der Vortrag, die mit dem streitgegenständlichen Sachverhalt in Zusammenhang stehenden Tatsachen- und Rechtsfragen seien komplex und im Bereich des öffentlichen Baurechts bisher nicht aufgeworfen worden, bleibt zu pauschal, um das Vorliegen besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten darzulegen.*)
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IBRRS 2026, 0712
Wohnraummiete
LG Berlin II, Beschluss vom 08.01.2026 - 63 S 250/25
1. Die Nichterteilung der Auskunft nach § 556g Abs. 1a BGB durch den Vermieter hindert nicht die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen des Mieters nach § 556g Abs. 3 BGB.
2. Zum Einwand der Sittenwidrigkeit der Höhe der Vergütung, die sich ein Rechtsdienstleister für die Geltendmachung von Ansprüchen nach den §§ 556d ff. BGB ("Mietpreisbremse") versprechen lässt.
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