Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Aktuelle Urteile in allen Sachgebieten
Online seit 8. Oktober
IBRRS 2025, 2529 Prozessuales
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.06.2025 - 18 W 170/24
1. Der Rechtspfleger muss grundsätzlich die Festsetzung der Vergütung ablehnen, soweit der Antragsgegner Einwendungen oder Einreden erhebt, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben.
2. Etwas anderes gilt jedoch ausnahmsweise, wenn der Einwand offensichtlich unbegründet ist, das heißt, wenn seine Haltlosigkeit ohne nähere Sachprüfung auf der Hand liegt, substanzlos ist oder erkennbar rechtsmissbräuchlich eingesetzt wird (hier bejaht).
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IBRRS 2025, 2579 Bauvertrag
Bauvertrag
OLG Brandenburg, Urteil vom 11.09.2025 - 10 U 69/24
1. Die Erklärung des Verbrauchers, er trete vom Bauvertrag zurück, kann als Widerrufserklärung auszulegen sein.
2. Eine Widerrufsbelehrung ohne Angabe des Namens des Widerrufsempfängers sowie dessen ladungsfähiger Anschrift ist nicht ordnungsgemäß.
3. Bei einem Verbraucherbauvertrag ist Wertersatz nur für diejenigen Leistungen zu entrichten, die zu einem Wertzuwachs beim Verbraucher führen, indem sie sich im Bauwerk verkörpern; einer Werterhöhung des Grundstücks bedarf es nicht.
4. Planungsleistungen sind als reine Vorbereitungshandlunge nur dann ersatzfähig, wenn sie vom Verbraucher genutzt und verwertet werden.
IBRRS 2025, 2776
 Werkvertrag
Werkvertrag
OLG Jena, Urteil vom 30.04.2024 - 5 U 213/20
1. Beauftragt der Besteller den Unternehmer mit der Anlieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme und Abnahme eines Blockheizkraftwerkes, umfasst die Pflicht zur Aufstellung grundsätzlich weder die Verpflichtung zur Erbringung von Planungsleistungen noch zur Prüfung der Geeignetheit des Aufstellortes.
2. Eine Haftung wegen Verletzung einer Hinweispflicht scheidet aus, wenn der Unternehmer keine Zweifel an der Geeignetheit des gewählten Standorts hätte haben muss.
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IBRRS 2025, 2575
 Vergabe
Vergabe
VK Thüringen, Beschluss vom 10.12.2024 - 5090-250-4003/396
1. Der öffentliche Auftraggeber muss Referenzen nur bei begründeten Zweifeln überprüfen.
2. Die Erweiterung oder Reduzierung von in der Auftragsbekanntmachung genannten Eignungsnachweisen in den Vergabeunterlagen ist unzulässig.
3. Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn er keine Vorgaben zur Abgeschlossenheit der Leistungen macht, auch solche Referenzaufträge berücksichtigen, die nur zu einem untergeordneten Teil in den zugelassenen Zeitraum fallen oder noch nicht beendet sind.
4. Eine vergleichbare Referenz erfordert, dass die erbrachten Leistungen dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang - auch im finanziellen und personellen Umfang - ähneln und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
5. Die Eignung der Bieter wird in offenen Verfahren bezogen auf den Zeitpunkt der Wertung bzw. des Zuschlags geprüft.
6. Die Ablehnung des Zuschlags wegen ungewöhnlich niedrigen Preises ist grundsätzlich geboten, wenn der - insoweit darlegungs- und beweisbelastete - Bieter verbleibende Ungewissheiten nicht ausräumen kann.
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IBRRS 2025, 2479
 Öffentliches Baurecht
Öffentliches Baurecht
OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 02.09.2025 - 2 K 11/25
Berührt werden die Grundzüge der Planung nach § 245e Abs. 3 Satz 1 BauGB erst, wenn bei einem Repowering außerhalb der Konzentrationsflächen die vollständige oder teilweise Funktionslosigkeit der Planung droht.*)
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IBRRS 2025, 2549
 Wohnraummiete
Wohnraummiete
LG Darmstadt, Urteil vom 29.04.2025 - 30 S 59/25
1. Ein Mietverhältnis, an dem auf Mieterseite mehrere Personen beteiligt sind, kann wegen seiner Einheitlichkeit wirksam nur gegenüber allen Vertragspartnern gekündigt werden. Eine Ausnahme wird dann angenommen, wenn sich das Berufen auf die Unwirksamkeit der Kündigung als treuwidrig darstellt.
2. Dies ist zu bejahen, wenn der zweite Mieter der Ehemann der Mieterin war, der vor über 40 Jahren sich hat scheiden lassen und ins Ausland gezogen ist.
3. Der Eigennutzungswunsch aufgrund einer beabsichtigten Familiengründung ist nicht als unbestimmtes Interesse zu qualifizieren.
4. Will der Erwerber die Wohnung vor dem Selbstbezug sanieren oder modernisieren und ist hierzu eine Baugenehmigung erforderlich, so setzt die Wirksamkeit der Kündigung nicht voraus, dass die Genehmigung bereits erteilt ist.
5. Jedoch darf es erst zur Kündigung kommen, wenn seine Planungen ein Stadium erreicht haben, in dem beurteilt werden kann, ob die Verwirklichung des Plans eine Kündigung rechtfertigt.
6. Den Mieter trifft eine Obliegenheit, sich mithilfe von Verwandten und Bekannten oder öffentlichen und privaten Stellen sowie unter Inanspruchnahme geeigneter Medien ernsthaft und nachhaltig um einen angemessenen Ersatzwohnraum zu bemühen.
7. Bemüht sich der Mieter in 35 Monaten lediglich um 23 Wohnungen, kann dies nicht als ernsthaftes und intensives Bemühen angesehen werden.
8. Der Mieter muss ausreichend darlegen, dass seine vorgetragenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen einem Umzug entgegenstehen und dass ein solcher Umzug negative Auswirkungen auf seinen Gesundheitszustand haben würde.
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IBRRS 2025, 2558
 Wohnungseigentum
Wohnungseigentum
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 03.05.2024 - 14 S 3411/23 WEG
1. Eine unbillige Benachteiligung i.S.d. § 20 Abs. 4 Alt. 2 WEG wegen einer gestatteten baulichen Veränderung würde voraussetzen, dass einem Wohnungseigentümer Nachteile zugemutet würden, die bei wertender Betrachtung und in Abwägung mit den mit der baulichen Veränderung verfolgten Vorteilen einem verständigen Wohnungseigentümer nicht abverlangt werden dürften. Dabei müsste die bauliche Veränderung zu einer treuwidrigen Ungleichbehandlung (einem "nicht hinzunehmendem Sonderopfer") des Wohnungseigentümers führen, indem ihm Nachteile in größerem Umfang zugemutet würden als den übrigen Wohnungseigentümern.
2. Tieffrequente Geräusche können nicht vorab durch Sachverständigengutachten prognostiziert werden. Sollte eine genehmigte Klimaanlage nach ihrer Errichtung durch ihren Betrieb unzumutbare Störungen für einen Wohnungseigentümer durch tieffrequente Schallemissionen verursachen, hätte er Ansprüche auf Unterlassung der konkreten Störung gegen deren Betreiber aus § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG, § 1004 BGB. Abwehransprüchen gegen konkrete Schallimmissionen durch den Betrieb der Klimaanlage stünde die Bestandskraft des Beschlusses zur Gestattung der Errichtung der Anlage nicht gem. § 1004 Abs. 2, § 14 Abs. 2 Nr. 2 WEG im Wege.
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IBRRS 2025, 0053
 Prozessuales
Prozessuales
OLG Oldenburg, Urteil vom 03.12.2024 - 12 U 224/21
1. Die Begründetheit der Klage auf Vorschuss für die Kosten einer Mängelbeseitigung ergibt sich unter dem Gesichtspunkt des funktionalen Mangels grundsätzlich verschuldensunabhängig.
2. Wird zusätzlich Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht des Auftragnehmers für weitere Schäden und Kosten erhoben, ist diese trotz Vorliegens eines Mangels unbegründet, wenn sich der Auftragnehmer betreffend sein (vermutetes) Verschulden entlasten kann.
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IBRRS 2025, 2525
 Prozessuales
Prozessuales
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.07.2025 - 6 W 3/24 (Kart)
1. Zu den erstattungsfähigen Prozesskosten können auch die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind.
2. Zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig ist die Einholung eines Privatgutachtens dann, wenn eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte. Dies ist in den Fällen zu bejahen, in denen die Partei infolge fehlender Sachkenntnis ohne die Einholung des Privatgutachtens nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage wäre.
3. Die für die prozessbegleitende Tätigkeit des Privatsachverständigen geltend gemachten Kosten sind selbst bei grundsätzlich anzunehmender Erforderlichkeit der Inanspruchnahme externen Sachverstands nicht pauschal erstattungsfähig; ihre Notwendigkeit ist vielmehr unter Berücksichtigung des Kostenschonungsgebots für jede Einzeltätigkeit gesondert zu prüfen.
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IBRRS 2025, 2538 Bauvertrag
Bauvertrag
KG, Urteil vom 15.05.2025 - 27 U 117/23
1. Die Einstellung der Arbeiten und der Abzug aller Arbeitskräfte von der Baustelle durch den Auftragnehmer stellt den Extremfall einer unzureichenden Ausstattung der Baustelle dar. Verlangt der Auftraggeber Abhilfe, begründet deren Nichtbefolgung einen schuldhaften Vertragspflichtenverstoß, der den Auftraggeber - unter den weiteren Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 VOB/B - zu einer außerordentlichen Kündigung des Bauvertrags berechtigt.
2. Aufgrund seiner Vorleistungspflicht ist der Auftragnehmer grundsätzlich verpflichtet, auch dann seiner Leistungspflicht weiter nachzukommen, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten über die Vergütungshöhe kommt, solange sich der Auftraggeber nicht objektiv in Verzug mit fälligen Abschlagszahlungen befindet. Es gilt der Grundsatz "Vertragsdurchführung vor Preisgewissheit".
3. Wird die im Namen des Auftraggebers aus wichtigem Grund erklärte Kündigung eines Bauvertrags mangels Vorlage einer Vollmachtsurkunde vom Auftragnehmer berechtigterweise unverzüglich zurückgewiesen, wird die Kündigungserklärung nicht wirksam und kann dementsprechend nicht in eine sog. freie Kündigung umgedeutet werden.
4. Lässt das weitere Verhalten der Parteien im Anschluss an den Zugang wechselseitiger Kündigungserklärungen klar erkennen, dass beide Parteien - unabhängig von der jeweiligen Wirksamkeit ihrer Kündigung - nicht weiter an dem Bauvertrag festhalten wollen, liegt eine einvernehmliche Vertragsaufhebung vor.
5. Wird der Bauvertrag nach dem Zugang wechselseitiger Kündigungserklärungen einvernehmlich aufgehoben und keine Regelung über die mit der Vertragsaufhebung verbundenen Rechtsfolgen getroffen, bestimmen sich die wechselseitigen Ansprüche danach, welche materiell-rechtlichen Ansprüche den Vertragsparteien im Zeitpunkt der einvernehmlichen Vertragsaufhebung zustanden. Maßgeblich ist deshalb, ob die Vertragsbeendigung vom Auftraggeber grundlos oder aus wichtigem Grund herbeigeführt worden ist oder ob sich umgekehrt der Auftragnehmer auf einen ihm zustehenden Kündigungsgrund berufen konnte.
6. Haben beide Vertragsparteien im Zeitpunkt der einvernehmlichen Vertragsaufhebung kein Recht zur außerordentlichen Beendigung des Bauvertrags, steht dem Auftragnehmer die volle Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.
IBRRS 2025, 2573
 Vergabe
Vergabe
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.06.2025 - 1 VK 31/25
Wird in den Vergabeunterlagen gefordert, dass die Lieferung bei einer Kostenstellenbelieferung "frei Verwendungsstelle" anzubieten ist, und bietet der Bieter die Lieferung "frei Haus" an, liegt eine Änderung oder Ergänzung an den Vergabeunterlagen vor, die zum Ausschluss des Angebots führt.
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IBRRS 2025, 2476
 Öffentliches Baurecht
Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.09.2025 - 1 ME 55/25
1. Auf dem Baugrundstück zulässigerweise errichtete und genutzte bauliche Anlagen sind bei der Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung gemäß § 34 BauGB auch dann zu berücksichtigen, wenn sie in ein zur Genehmigung gestelltes Vorhaben integriert und weiter genutzt werden sollen.*)
2. Die nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i.V.m. Nr. 18.2.2, 18.8 der Anlage 1 zum UVPG bei der Zulassung eines Campingplatzes mit gut 100 Stellplätzen bestehende Pflicht zur Durchführung einer Vorprüfung besteht bei der Aufstellung eines der Vorhabenzulassung vorangegangenen Bebauungsplans und erstreckt sich auch auf die Ebene der Vorhabenzulassung (Fortführung der st. Senatsrspr., vgl. IBR 2022, 39; v. 14.7.2022 - 1 ME 58/22 -, BauR 2022, 1475). Dabei kann offenbleiben, ob Nr. 18.2.2, 18.8 der Anlage 1 zum UVPG die Vorprüfungspflicht im Baugenehmigungsverfahren selbst regeln oder insoweit nur auf die Regelungszuständigkeit des Landesgesetzgebers und die dortigen Regelungen (in Niedersachsen Nr. 10 der Anlage 1 zum NUVPG in entsprechender Anwendung) verweisen.*)
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IBRRS 2025, 2551
 Wohnraummiete
Wohnraummiete
AG Dortmund, Urteil vom 28.02.2025 - 436 C 7614/24
Eine Google-Rezension eines Mieters mit dem Inhalt "Sehr schlechte Wohnungsgesellschaft! Sie stellen überzogene Rechnungen und ich muss in den Rechtsstreit, um meine Kaution zurückzuerlangen. Nie wieder!" begründet keinen Anspruch der Hausverwaltung darauf, künftige Bewertungen zu unterlassen, ohne zuvor eine eigene Vertragsbeziehung zur Klägerin unterhalten zu haben und ohne diesen Umstand für einen unvoreingenommenen, verständigen Durchschnittsleser erkennbar offenzulegen.
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IBRRS 2025, 2577
 Wohnungseigentum
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.08.2025 - 2-13 S 37/24
Ein Beschluss, der durch ein gerichtliches Urteil ersetzt wurde, kann von den Eigentümern im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung nur dann abgeändert werden, wenn sich die der Entscheidung zu Grunde liegenden Tatsachen nachträglich ändern. Unzulänglichkeiten der gerichtlichen Beschlussersetzung können nur im Wege eines Rechtsmittels beseitigt werden.*)
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IBRRS 2025, 2578
 Rechtsanwälte
Rechtsanwälte
OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.09.2025 - 6 UF 176/25
Nach Inkrafttreten von § 18 Abs. 1 PostG kann im Rahmen der Wahrung von Rechtsmittelfristen nicht mehr darauf vertraut werden, dass postalische Briefsendungen bereits vor den dort genannten Laufzeiten bei Gericht eingehen. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann daher nicht gewährt werden, wenn der Rechtsmittelführer erwartet hat, dass sein zur Post gegebenes Rechtsmittel bereits am nächsten Werktag beim Gericht eintrifft.*)
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IBRRS 2025, 2511
 Prozessuales
Prozessuales
OLG Oldenburg, Beschluss vom 16.09.2025 - 12 W 110/25
1. Sind die Feststellung von Mängeln und deren Beseitigungskosten Gegenstand des Beweisverfahrens und werden die geltend gemachten Mängel bestätigt, sind die vom Sachverständigen ermittelten Beseitigungskosten der Wertfestsetzung zu Grunde zu legen.
2. Bei der Wertfestsetzung sind auch nach der Erstbegutachtung eingetretene Preissteigerungen zu berücksichtigen.
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Online seit 2. Oktober
IBRRS 2025, 2544 Werkvertrag
Werkvertrag
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2025 - 22 U 194/24
1. Der Verbraucher hat für bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistungen Wertersatz zu leisten.
2. Zu Dienstleistungen in diesem Sinne gehören auch Werkleistungen (hier: Einbau eines individuell angepassten Treppenliftes).
3. Zu den erbrachten Leistungen gehören nur diejenigen Arbeiten, die sich zum Zeitpunkt der Kündigung im Bauwerk verkörpern bzw. die schon in das "Werk" eingeflossen sind, nicht jedoch bloße Vorbereitungshandlungen.
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IBRRS 2025, 2572
 Vergabe
Vergabe
AG Rostock, Urteil vom 21.08.2025 - 50 C 160/25
1. Fehlende Unterlagen sind nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist, die sechs Kalendertage nicht überschreiten soll, vom Bieter vorzulegen.
2. Bei Eilbedürftigkeit kann auch eine sehr kurze Frist von rund acht Stunden angemessen sein.
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IBRRS 2025, 2483
 Öffentliches Baurecht
Öffentliches Baurecht
VGH Hessen, Beschluss vom 05.08.2025 - 4 B 1315/25
1. Die Verpflichtung und Berechtigung zum bauaufsichtlichen Einschreiten kann nicht verwirkt werden.*)
2. Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Nutzungsverbots vor, so ist ein solches in der Regel auch anzuordnen, denn dem der zuständigen Behörde in § 82 Abs. 1 Satz 2 HBO eingeräumten Ermessen ist die Tendenz eigen, die im öffentlichen Interesse grundsätzlich gebotene Pflicht zum Einschreiten zu verwirklichen (sogenanntes intendiertes Ermessen).*)
3. Ein Verstoß gegen formelles Baurecht, also das Fehlen einer Baugenehmigung, rechtfertigt regelmäßig eine Nutzungsuntersagung einer baulichen Anlage unter Anordnung der sofortigen Vollziehung.*)
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IBRRS 2025, 2553
 Wohnraummiete
Wohnraummiete
LG Hamburg, Urteil vom 28.02.2025 - 316 S 35/24
Nach dem Einbau neuer, dicht schließender Fenster ist es Sache des Vermieters, die notwendigen Vorkehrungen gegen Feuchtigkeit zu treffen und gegebenenfalls die zur Vermeidung von Schimmelbildung erforderlichen neuen Verhaltensanforderungen zu ermitteln. Der Vermieter muss den Mieter sachgerecht und präzise auf die neuen Anforderungen an dessen Heiz- und Lüftungsverhalten im veränderten Raumklima hinweisen.*)
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IBRRS 2025, 2576
 Wohnungseigentum
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 06.06.2025 - 2-13 T 34/25
Für die Einholung der Veräußerungszustimmung ist es nicht ausreichend, wenn der Veräußerer die Solvenz des Erwerbers behauptet, jedenfalls auf Nachfrage muss er diese durch Unterlagen belegen.*)
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IBRRS 2025, 1308
 Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 20.03.2025 - V ZB 32/24
Die zur Auseinandersetzung des Vermögens einer aufgelösten Gesellschaft bürgerlichen Rechts angeordnete Teilungsversteigerung eines Grundstücks ist jedenfalls dann fortzusetzen, wenn der Auflösungsgrund vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts am 01.01.2024 eingetreten und der Antrag auf Teilungsversteigerung vor diesem Zeitpunkt gestellt worden ist.*)
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IBRRS 2025, 1145
 Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung
AG Bremen-Blumenthal, Beschluss vom 03.04.2025 - 22 M 2963/24
1. Ein Räumungstitel ist nur vollstreckbar, wenn er die zu räumenden Räume so genau bezeichnet, dass der Gerichtsvollzieher sie ohne Weiteres lokalisieren kann; die Bezeichnung "Gewerberäume" ohne weitere Konkretisierung genügt nicht.
2. Zinsansprüche sind nur insoweit vollstreckbar, als sie unmittelbar und nachvollziehbar aus dem Titel selbst hervorgehen; eine lediglich fakultative Zinspflicht im Falle der Vorfälligkeit erfüllt dieses Erfordernis nicht.
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IBRRS 2025, 2542
 Rechtsanwälte
Rechtsanwälte
OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.09.2025 - 3 U 69/25
Eine Rechtsanwältin kann zwar einzelne Aufgaben auf geeignetes Büropersonal übertragen. Sie muss jedoch sicherstellen, dass ihre Angestellten ihre Aufgaben auch dann zuverlässig erfüllen, wenn die Belegschaft durch Krankheit und Ausscheiden einer Mitarbeiterin reduziert ist. Dazu muss sie auch einer eventuellen Überlastung entgegenwirken, die dadurch entsteht, dass dem verbliebenen Personal zu viele Aufgaben übertragen werden.*)
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IBRRS 2025, 2543
 Prozessuales
Prozessuales
KG, Beschluss vom 11.09.2025 - 2 W 26/25
1. Kündigt eine Partei einen Befangenheitsantrag für den Fall an, dass das Gericht an einer bestimmten, ihr missliebigen Rechtsauffassung festhalten sollte, begründet es nicht die Besorgnis der Befangenheit, wenn der Richter dieses Ansinnen mit deutlichen Worten und unter Hinweis auf die anwaltlichen Berufspflichten des Prozessbevollmächtigten der Partei zurückweist.*)
2. Die dienstliche Äußerung nach § 44 Abs. 3 ZPO dient allein der Tatsachenfeststellung. Sind sämtliche zur Begründung des Ablehnungsersuchens vorgebrachten Tatsachen ohnehin bereits aktenkundig, kann sich dienstliche Erklärung daher auf einen schlichten Verweis auf den Akteninhalt beschränken oder auch ganz unterbleiben.*)
3. Der Umstand, dass ein abgelehnter Richter in einem anderen bei ihm anhängigen Rechtsstreit, an dem die Parteien des Ausgangsverfahren nicht beteiligt sind, nach § 48 ZPO angezeigt hat, dass er von dem Prozessvertreter einer der Parteien Beklagtenvertreter als befangen abgelehnt worden ist, rechtfertigt ohne das Hinzutreten weiterer Umstände ebenfalls nicht die Besorgnis der Befangenheit.*)
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