Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Aktuelle Urteile in allen Sachgebieten
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IBRRS 2026, 0618
Vergabe
VK Südbayern, Beschluss vom 25.11.2025 - 3194.Z3-3_01-25-59
1. Die Bestimmung des Auftragsgegenstands muss aus dem Beschaffungsbedarf sachlich gerechtfertigt sein und es müssen dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen. Ob die Vorgaben erforderlich oder zweckmäßig sind, ist demgegenüber ohne Belang.*)
2. § 59 Abs. 1 VgV sieht vor, dass der öffentliche Auftraggeber vorgeben kann, aber nicht muss, dass das Zuschlagskriterium "Kosten" auf der Grundlage der Lebenszykluskosten der Leistung berechnet wird. Lediglich bei der Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Waren schreibt § 67 Abs. 5 VgV vor, dass die Energieeffizienz im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots als Zuschlagskriterium zu berücksichtigen ist.*)
3. Dies gilt auch dann, wenn zu befürchten ist, dass seine Beschaffungsentscheidung ohne Berücksichtigung der Lebenszykluskosten über den gesamten Nutzungszeitraum unwirtschaftlich sein wird.*)
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IBRRS 2026, 0666
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.03.2026 - 7 B 1348/25
Der ungeschmälerte Fortbestand einer „schönen Aussicht“ stellt grundsätzlich nur eine Chance dar, die regelmäßig nicht dem Schutz durch das Gebot der Rücksichtnahme unterliegt. Anderes kann nur unter sehr engen Voraussetzungen gelten, wenn ein Grundstück durch eine besondere Aussichtslage in besonderer Weise geprägt ist (hier verneint).
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IBRRS 2026, 0655
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.01.2026 - 5 U 87/24
1. Chronischer Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenmissbrauch begründet keineswegs immer und per se, wohl aber dann eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, wenn es zu einer organischen Veränderung des Gehirns gekommen ist, die zum dauerhaften Ausschluss der freien Willensbildung geführt hat.
2. Auch auf rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen (z.B. Quittung) findet § 105 Abs. 1 BGB ebenfalls Anwendung.
3. Für den Beweis genügt grundsätzlich nicht schon ein Für-wahrscheinlich-Halten, sondern die volle Überzeugung (Gewissheit) des Richters ist erforderlich.
4. Die erneute Vernehmung eines Zeugen darf unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht auf Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen, d.h. seine Glaubwürdigkeit, noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage, d.h. die Glaubhaftigkeit, betreffen.
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IBRRS 2026, 0672
Kaufrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 17.02.2026 - 6 U 128/24
1. Ob der Garantiegeber die Wiederherstellung der (vollen) Funktionsfähigkeit eines Batteriespeichers durch Instandsetzung schuldet, ist durch Auslegung des Garantievertrags zu ermitteln (hier verneint).
2. Zwar kann der Käufer nach kaufrechtlichem Gewährleistungsrecht im Fall eines Mangels der Kaufsache zwischen der Beseitigung des Mangels und der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Soweit nicht das Wahlrecht zwischen einer Nachbesserung und einer Ersatzlieferung, sondern eine Entscheidung zu den Modalitäten innerhalb einer Nacherfüllungsvariante in Rede steht, liegt das Wahlrecht aber grundsätzlich beim Verkäufer. Dies gilt insbesondere für verschiedene Varianten der Nachbesserung.
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IBRRS 2026, 0674
Versicherungsrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 11.02.2026 - 11 U 47/25
1. In einem leerstehenden oder auch nur zeitweise bewohnten Gebäude ist insbesondere während der Frostperioden eine engmaschige (hier: halbwöchentliche) Kontrolle des Funktionierens der Heizung angezeigt, um einen unerwarteten, aber jederzeit möglichen Ausfall der Heizung rechtzeitig festzustellen und daraus resultierende Frostschäden zu vermeiden.
2. Die unterlassene Kontrolle während einer dreimonatigen Urlaubsabwesenheit in den Wintermonaten stellt eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung dar, die hinsichtlich kausaler Schäden (hier: Wasserschaden im Keller) zur Leistungsfreiheit der Wohngebäudeversicherung führt.
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IBRRS 2026, 0676
Rechtsanwälte
OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.01.2026 - 6 W 43/25
1. Die Digitalisierung einer in Papierform geführten Prozessakte stellt jedenfalls dann keine erstattungsfähige Maßnahme der Prozessführung dar, wenn sie nicht der notwendigen Rechtsverfolgung dient, sondern der individuellen Arbeitserleichterung des Parteivertreters.
2. Eine Kopie im Sinne des Kostenrechts ist die Reproduktion einer Vorlage auf einem körperlichen Gegenstand, was beim Speichern eines (hier: eingescannten) Dokuments auf einem externen Datenträger wie z. B. einem USB-Stick nicht der Fall ist.
3. Das Einscannen eines Dokuments wird nur dann bei der Berechnung der Dokumentenpauschale berücksichtigt, wenn auch die Voraussetzungen nach Nr. 7000 Nr. 2 Abs. 2 VV RVG vorliegen.
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IBRRS 2026, 0644
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 23.02.2026 - AnwZ (Brfg) 3/26
1. Die Auslegung einer ausdrücklich als Berufung bezeichneten Rechtsmittelschrift in einen Antrag auf Zulassung der Berufung ist ausgeschlossen, wenn sich aus dem Schriftsatz keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Rechtsmittelführer die Zulassung der Berufung zu beantragen beabsichtigt.
2. Eine Umdeutung des Rechtsmittels in einen Antrag auf Zulassung der Berufung setzt u.a. voraus, dass der Kläger diesen Antrag noch innerhalb der Rechtsmittelfrist gestellt oder innerhalb dieser Frist beantragt hat, das unstatthafte Rechtsmittel als Antrag auf Zulassung der Berufung zu behandeln.
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IBRRS 2026, 0298
Architekten und Ingenieure
OLG Schleswig, Beschluss vom 05.01.2026 - 12 U 2/25
1. Der mit Planung und Bauüberwachung beauftragte Architekt wird nicht dadurch von diesen Verpflichtungen frei, dass der Bauherr Arbeiten in Eigenleistung vornimmt. Vielmehr schuldet der Architekt dem Bauherrn in diesem Fall grundsätzlich die gleiche Planung und die gleiche sorgfältige Bauüberwachung wie bei Ausführung durch ein Fremdunternehmen.*)
2. Zwar darf der Architekt in dem Fall zunächst darauf vertrauen, dass der Bauherr die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für das in Eigenleistung übernommene Gewerk besitzt (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl., Rz. 2022). Eigenleistungen, die eine besonders sorgfältige Ausführung oder Spezialkenntnisse voraussetzen, müssen aber dennoch vom Architekten persönlich genauestens überwacht werden. Zudem muss er stets die Realisierung der Gesamtplanung und die Einhaltung der Pläne durch geeignete Anweisungen in einer auch für Laien verständlichen Sprache sicherstellen (vgl. OLG Düsseldorf, IBR 2005, 227). Zu berücksichtigen ist auch, dass kein Fachunternehmen die Arbeiten ausführte, sondern der Bauherr persönlich. Auch dies begründet eine steigende Intensität der Überwachungspflicht (vgl. KG, IBR 2019, 146).*)
3. Diese Grundsätze könnten allenfalls dann eingeschränkt gelten, wenn der Bauherr selbst über ausreichende eigene Sachkunde wie die eines Architekten verfügt oder er durch andere Sachverständige oder sonst sachkundig beraten ist (vgl. BGH, Urteil vom 26.04.1979 - VII ZR 190/78, BGHZ 74, 235 = NJW 1979, 1499; OLG Koblenz, IBR 2013, 160 m.w.N.). Denkbar ist auch ein vertraglicher Ausschluss der Haftung des Architekten für Eigenleistungen oder dass zumindest vereinbart wird, dass der Kläger das Risiko der Mangelhaftigkeit übernimmt (vgl. BGH, IBR 2002, 671, für den Fall einer nicht genehmigungsfähigen Planung).*)
4. Der allgemeine Grundsatz, dass der Geschädigte gegenüber dem haftungspflichtigen Schädiger für eigenes vorwerfbares Fehlverhalten nach Maßgabe des § 254 BGB einzustehen hat, gilt auch im Verhältnis des Bauherrn zu dem von ihm beauftragten Architekten. Ein Mitverschulden ist zu bejahen, wenn der Bauherr gegen seine im eigenen Interesse bestehende Obliegenheit verstößt, sich vor Schäden zu bewahren. Ein Mitverschulden des Geschädigten bei der Schadensentstehung gem. § 254 Abs. 1 BGB ist gegeben, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die jedem ordentlichen und verständigen Menschen obliegt, um sich vor Schaden zu bewahren. Wann dies der Fall ist, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden. Die Beweislast für ein mitwirkendes Verschulden des Geschädigten trägt der Schädiger (vgl. zu alledem Engbers, Das Mitverschulden des Bauherrn im Verhältnis zu seinem Architekten und sonstigen Sonderfachleuten, NZBau 2013, 618, 620, als Besprechung zu BGH, IBR 2013, 546).*)
5. Zu den Abwägungskriterien bei der Bemessung des Mitverschuldensanteils.*)
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IBRRS 2026, 0659
Vergabe
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2026 - Verg 16/25
1. Für die Wertberechnung des Streitwerts ist der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend, die den Rechtszug einleitet. Spätere Erkenntnisse und Entwicklungen haben keinen Einfluss auf den Streitwert.
2. Maßgebend für die Streitwertbemessung ist das Angreiferinteresse, also das mit dem Nachprüfungsverfahren verfolgte wirtschaftliche Interesse.
3. Unter "Bruttoauftragssumme" i.S.v. § 50 Abs. 2 GKG ist der Bruttoauftragswert des Angebots des jeweiligen Antragstellers zu verstehen.
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IBRRS 2026, 0648
Öffentliches Baurecht
VGH Bayern, Beschluss vom 24.02.2026 - 9 ZB 25.91
1. Der Erlass einer Nutzungsuntersagung ist grundsätzlich schon dann gerechtfertigt ist, wenn ein genehmigungspflichtiges Vorhaben ohne Baugenehmigung ausgeführt wird.
2. Eine rechtswidrige Nutzung darf aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht untersagt werden darf, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (hier verneint für ein Wettbüro im allgemeinen Wohngebiet).
3. Ob ein Wettbüro gemeinsam mit einer weiteren Nutzungseinheit ("Sportbar") in seinen städtebaulichen Auswirkungen als räumlich funktionale Einheit zu bewerten ist, ist in einer Gesamtschau anhand objektiver Umstände zu beurteilen und bestimmt sich nach baulichen und betrieblich funktionellen Gesichtspunkten.
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IBRRS 2026, 0401
Wohnraummiete
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 28.01.2026 - 7 C 228/24
1. Spiegelt der Vermieter Umstände vor, die einen Eigenbedarf begründen, und zieht der Mieter - auch freiwillig - aus, so macht sich der Vermieter schadensersatzpflichtig.
2. Ein Schadensersatzanspruch entsteht auch, wenn der Vermieter dem Mieter vor dessen Auszug einen zwischenzeitlich eingetretenen Wegfall der Gründe nicht mitteilt.
3. Gleiches gilt bei Wegfall des Befristungsgrunds nach § 575 BGB.
4. Der Mieter muss beweisen, dass die vom Vermieter zur Begründung des Eigenbedarfs angegebenen Tatsachen nicht zutreffen, wenn er aus diesem Grund Schadensersatz begehrt.
5. Setzt der Vermieter den behaupteten Selbstnutzungswillen nach dem Auszug des Mieters nicht in die Tat um, so liegt der Verdacht nahe, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben gewesen ist.
...
IBRRS 2026, 0665
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 20.02.2026 - V ZR 34/25
Räume, in denen dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienende Anlagen und Einrichtungen i.S.d. § 5 Abs. 2 WEG untergebracht sind, stehen nicht deswegen im (zwingenden) Gemeinschaftseigentum; sie können daher zum Gegenstand des Sondereigentums gemacht werden (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 02.02.1979 - V ZR 14/77, IMRRS 2007, 2579 = BGHZ 73, 302, 311; Urteil vom 05.07.1991 - V ZR 222/90, IMRRS 1991, 0008 = NJW 1991, 2909).*)
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IBRRS 2026, 0663
Sachverständige
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.02.2026 - 10 WF 1/26
§ 8a Abs. 4 JVEG ist bei pflichtwidrig unterlassenem Hinweis des Sachverständigen nicht analog auf die Fälle anzuwenden, in denen zwar kein Auslagenvorschuss eingefordert worden ist, das erkennende Gericht aber im Zuge der Auftragserteilung eine Kostengrenze genannt hat.
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IBRRS 2026, 0662
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 13.03.2026 - 102 AR 23/26
1. Objektiv willkürlich ist ein Verweisungsbeschluss, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und offensichtlich unhaltbar ist.
2. Als willkürlich zu werten ist es insbesondere, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht über seine Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, etwa weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder nicht zur Kenntnis nimmt.
3. Ein Verweisungsbeschluss kann hiernach willkürlich sein, wenn weder aus seiner Begründung noch sonst aus dem Akteninhalt nachvollziehbar ist, auf welcher Grundlage die Verweisung erfolgt ist (hier bejaht).
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