Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Historie aktueller Urteile
Hiermit können Sie auch ältere Urteile, die Sie vielleicht verpasst haben, anzeigen lassen.

Woche vom:
Datenbestand

Derzeit 134.279 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir 311 Urteile neu eingestellt, davon 161 aktuelle.

Über 42.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.


Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.

Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.


Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.

Hervorzuhebende Urteile in allen Sachgebieten

Zeige Urteile 1 bis 50 von insgesamt 64

In den letzten 30 Tagen wurden folgende wichtige Entscheidungen im Volltext bei ibr-online eingestellt


Online seit heute

IBRRS 2025, 1463
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Zutritt, keine Begutachtung, kein Mangel!

OLG Schleswig, Beschluss vom 22.08.2023 - 7 U 209/22

1. Die elektrische Begutachtung einer Gewerbeimmobilie zum Zwecke der Abgabe eines Kaufangebots ist als Werkvertrag einzustufen.*)

2. Die Sollbeschaffenheit eines werkvertraglichen Gutachtens ist durch Auslegung des entsprechenden Auftrags zu ermitteln. Bei dieser Auslegung ist die berechtigte Erwartung des Bestellers an die Werkleistung von Bedeutung.*)

3. Wenn das Gutachten auf Basis eines vorherigen gemeinsamen Besichtigungstermins erteilt werden sollte, kann der Besteller nicht erwarten, dass der Sachverständige auch eine elektrische Anlage in einem verschlossenen Raum begutachtet, für den die Zugangsberechtigung bei den Stadtwerken lag und der deshalb unstreitig bei der Besichtigung überhaupt nicht in Augenschein genommen werden konnte.*)

4. Die Beachtung der für die Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten kann nur durch das Protokoll bewiesen werden. Die Stellung der Anträge gehört zu den ins Protokoll aufzunehmenden wesentlichen Förmlichkeiten.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1627
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Auf Bauverträge findet Kaufrecht keine (analoge) Anwendung!

EuGH, Urteil vom 05.06.2025 - Rs. C-82/24

Der Grundsatz der Gleichbehandlung und das Transparenzgebot (…) sind dahin auszulegen, dass sie es verbieten, auf einen Vertrag über Bauleistungen durch gerichtliche Auslegung analog nationale Rechtsvorschriften über die Garantie im Bereich von Kaufverträgen anzuwenden, deren Inhalt weder in den Ausschreibungsunterlagen noch in diesem Vertrag über Bauleistungen ausdrücklich angegeben wurde, wenn die Anwendbarkeit dieser Bestimmungen für einen durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt nicht hinreichend klar und vorhersehbar ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1555
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gesonderte Wertfestsetzung für die Nebenintervention?

OLG München, Beschluss vom 05.06.2025 - 7 W 661/25

1. Der Wert der Hauptsache ist maßgebend für die Gebühren der Nebenintervention, wenn die Nebenintervenienten sich uneingeschränkt den Anträgen der unterstützten Partei anschließen.

2. Das wirtschaftliche Interesse der Nebenintervenienten ist für die Wertbestimmung irrelevant, sofern kein selbstständiges Rechtsmittel eingelegt wird. Nur für diesen Fall hat der Bundesgerichtshof offengelassen, ob es dann auf das wirtschaftliche Interesse des Nebenintervenienten ankommt. Für alle anderen Fälle, kommt es jedenfalls ausdrücklich nicht darauf an, ob das wirtschaftliche Interesse des Nebenintervenienten dem der unterstützten Hauptpartei gleichkommt oder ob es geringer oder gar höher ist. Solche Aspekte betreffen nämlich das Innenverhältnis des Nebenintervenienten zur unterstützten Partei und sind deshalb für den Rechtsstreit zwischen den Hauptparteien weder relevant noch in diesem aufzuklären.

3. Der Antrag auf gesonderte Wertfestsetzung nach § 33 Abs. 1 RVG ist unbegründet, wenn die Gebühren der Nebenintervention sich nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert richten.

Dokument öffnen Volltext


Online seit gestern

IBRRS 2025, 1538
Beitrag in Kürze
BauträgerBauträger
Entlastung vom Verzugsvorwurf nur mit bauablaufbezogener Darstellung!

KG, Urteil vom 25.06.2024 - 21 U 98/23

1. Eine Vertragsstrafenklausel begegnet auch als Allgemeine Geschäftsbedingung keinen Bedenken, wenn sie einen angemessenen Tagessatz bestimmt (hier 0,01% des Kaufpreises pro Werktag) und insgesamt auf 5% der Kaufpreissumme gedeckelt ist.*)

2. Derjenige, der zu einer Bauleistung verpflichtet ist und sich von der Nichteinhaltung eines Termins entlasten will (§ 286 Abs. 4 BGB), hat konkret darzulegen, wie sich die Umstände, auf die er sich beruft, auf den Ablauf des Bauvorhabens ausgewirkt haben ("bauablaufbezogene Darstellung").*)

3. Durch einen Rücktritt erlischt der Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe grundsätzlich nicht.*)

4. Tritt ein Besteller aufgrund eines ihm in einem Bauträgervertrag vertraglich eingeräumten Rücktrittsrechts wegen nicht termingerechter Fertigstellung eines abnahmereifen Bauwerks von dem Vertrag zurück, erlischt hierdurch nicht der Anspruch auf Zahlung einer vereinbarten und bereits verwirkten Vertragsstrafe wegen des Verzugs des Unternehmers mit der Fertigstellung, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.*)

5. Stellt die erstinstanzlich obsiegende Partei ihren Feststellungsantrag im Berufungsrechtszug teilweise auf Zahlung um, so kann dies eine Anschlussberufung darstellen, die nicht den für die Klageänderung im Berufungsverfahren in § 533 ZPO aufgestellten besonderen Erfordernissen unterliegt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1532
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
„Muss"-Kriterien = Mindestanforderungen?

VK Berlin, Beschluss vom 29.11.2024 - VK B 1-13/24

1. Der Auftraggeber ist nicht an den Inhalt einer zuvor durchgeführten Markterkundung gebunden. Weder muss eine Markterkundung durchgeführt werden, noch ist diese Teil des Vergabeverfahrens.

2. Der Auftraggeber ist im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechts nicht gehalten, die Ausschreibung so zuzuschneiden, dass sie zum Unternehmens- oder Betriebskonzept eines jeden möglichen Bieters passt.

3. Es gibt keine vergaberechtliche Vorgabe, dass nur eine lineare Interpolation zwischen dem niedrigsten und dem doppelten des niedrigsten Angebotspreises zulässig ist. Es gibt nicht einmal eine Vorgabe, dass überhaupt eine Interpolation zwischen dem niedrigsten Angebot und einem vor Angebotsabgabe festgelegten Höchstwert vorzunehmen ist.

4. Der vergaberechtliche Wirtschaftlichkeitsgrundsatz ist drittschützend.

5. Grundsätzlich darf auch in Verhandlungsverfahren nicht über die bekannt gemachten Zuschlagskriterien verhandelt werden, diese sollten während des gesamten Verfahrens stabil bleiben. Indessen besteht kein Anspruch auf die Aufstellung oder Festlegung von Mindestanforderungen vor der Durchführung von Verhandlungsrunden in einem Verhandlungsverfahren.

6. "Muss"-Kriterien sind nicht zwingend als Mindestanforderungen zu qualifizieren.

7. Für die Bewertung konzeptioneller Leistungen genügt es, wenn sich aus der Bewertung ergibt, welche Merkmale für eine Auf- oder Abwertung ausschlaggebend waren, diese müssen nicht in den Vergabeunterlagen festgelegt werden

Dokument öffnen Volltext


Online seit 20. Juni

IBRRS 2025, 0009
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Reparaturzusage nach Produktrückruf ist Werkvertrag!

OLG München, Beschluss vom 23.03.2022 - 28 U 3227/21 Bau

1. Erklärt sich der Hersteller von Dachfolien infolge eines Produktrückrufs gegenüber dem Bauherrn dazu bereit, im Fall einer erforderlichen Sanierung des betroffenen Daches eine Abdichtungsbahn mit gültigem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis zu verlegen bzw. verlegen zu lassen, handelt es sich um einen Werkvertrag, der darauf gerichtet ist, die Funktionsfähigkeit einer Sache wiederherzustellen (Reparaturvertrag).

2. Ein Gesamtschuldverhältnis besteht auch zwischen mehreren - hier im Haupt- und Nachunternehmerverhältnis stehenden - Unternehmern, soweit sie wegen desselben Mangels haften.

3. Dem Auftraggeber steht ein Vorschussanspruch vor Abnahme grundsätzlich nicht zu, sodass ein Abrechnungsverhältnis von Werklohn und Vorschuss vor der Abnahme nicht entstehen kann. Eine Ausnahme gilt jedoch dann, wenn der Auftraggeber zum Ausdruck bringt, dass er in keinem Fall auf einen möglichen Nacherfüllungsanspruch zurückkommen wird.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 18. Juni

IBRRS 2025, 1438
Beitrag in Kürze
BauträgerBauträger
Schlussrate wird trotz „Protokollmängeln" fällig!

KG, Beschluss vom 27.05.2025 - 21 W 8/25

1. Der Begriff der "vollständigen Fertigstellung" im Sinne der MaBV ist mit der Herstellung der Abnahmereife gleichzusetzen. Das Vertragsobjekt des Bauträgervertrages ist deshalb "vollständig fertiggestellt", wenn es insgesamt abgenommen oder die in das Sonder- und Gemeinschaftseigentum fallenden Bereiche abnahmereif hergestellt sind (vgl. Senat, Urteil vom 27.05.2025 - 21 U 44/22, IBRRS 2025, 1437).*)

2. Die im Abnahmeprotokoll festgehaltenen Mängel, die sogenannten Protokollmängel, hindern die Fälligkeit der Schlussrate nicht, sondern begründen zugunsten des Erwerbers eine Mängeleinrede mit der Folge einer Zug-um-Zug-Verurteilung (vgl. Senat, Urteil vom 27.05.2025 - 21 U 44/22, IBRRS 2025, 1437).*)

3. Zahlt der Erwerber die nach dem Bauträgervertrag vorgesehene Schlussrate von 3,5% nicht und beruft sich auf Mängel am Gemeinschaftseigentum, hat er bis zum Abschluss der Beweisaufnahme über diese Mängel keinen Anspruch auf Zustimmung des Bauträgers zur Eigentumsübertragung.*)

4. Gegebenenfalls ist die vom Erwerber begehrte Eigentumsumschreibung Zug-um-Zug gegen Zahlung der restlichen Kaufpreisforderung auszusprechen, wobei letzteres wiederum erst Zug-um-Zug gegen Beseitigung der Mängel zu erfolgen hat. Für eine solche Konstellation kann eine "doppelte Zug-um-Zug-Verurteilung" sachgerecht sein.*)

5. Die folgende Bestimmung zur Regelung von Flächenabweichungen des Vertragsobjekts ist als Allgemeine Geschäftsbedingung eines Bauträgers wirksam (vgl. Senat, Urteil vom 27.05.2025 - 21 U 44/22, IBRRS 2025, 1437): "Verändert sich die ca.-Fläche des Kaufgegenstandes um mehr als 3%, so verändert sich der Kaufpreis entsprechend für die 3% überschreitende Abweichung. Maßgeblich für die Flächenberechnung ist die Wohnflächenverordnung, wobei bei der Berechnung die Rohbaumaße zugrunde gelegt und die Flächen ohne Putzabzug ermittelt wurden sowie nichttragende Zwischenwände, Vorwandinstallationen und Treppen übermessen wurden."*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1534
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Was sind „abgeschlossene Geschäftsjahre"?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.01.2025 - 2 VK LSA 14/24

1. Der öffentliche Auftraggeber muss die Vergabeunterlagen so eindeutig gestalten, dass die Bieter ihnen deutlich und sicher entnehmen können, welche Erklärungen von ihnen in welchem Stadium des Vergabeverfahrens abzugeben sind. Andernfalls scheidet ein Angebotsausschluss wegen fehlender Erklärungen aus.

2. Die Formulierung "abgeschlossene Geschäftsjahre" im Formblatt 124 LD VHB ist bei einer Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont eines fachkundigen Bieters mehrdeutig und lässt unterschiedliche Interpretationen zu.

3. Soweit der öffentliche Auftraggeber von den Bietern lediglich Angaben zu Umsätzen der vergangenen drei Kalenderjahre fordern will, ohne dass hierfür ein Jahresabschluss vorliegen muss, hat er dies unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 17. Juni

IBRRS 2025, 1544
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Anforderungen an Ausschluss wegen versuchter unzulässiger Beeinflussung?

VK Berlin, Beschluss vom 25.04.2025 - VK B 1-1/25

1. Die Vergabestelle überschreitet die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums bei der Angebotswertung erst dann, wenn sie entweder ein vorgeschriebenes Verfahren nicht einhält, wenn sie von einem unzutreffenden oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, wenn sachwidrige Erwägungen für die Entscheidung verantwortlich waren oder wenn bei der Entscheidung ein sich sowohl im Rahmen des Gesetzes als auch im Rahmen der Beurteilungsermächtigung haltender Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt wurde.

2. Der Ausschluss wegen einer nachweislich schweren Verfehlung, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, stellt sich schon dann als rechtswidrig dar, weil die erforderliche Prognoseentscheidung nicht getroffen wurde.

3. Der Ausschluss wegen Versuchs einer unzulässigen Beeinflussung der Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers setzt einen Versuch voraus, der strafrechtlich relevant ist oder in der Schwere einer schweren beruflichen Verfehlung gleichkommt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1044
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abstandsfläche um wenige mm verkürzt: Nachbareinspruch rechtsmissbräuchlich?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.01.2025 - 7 A 1367/22

1. Für die Prüfung eines nachbarrechtlichen Aufhebungsanspruchs ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung maßgeblich. Nachträgliche Änderungen sind nur insoweit zu berücksichtigen, als sie für den Bauherrn günstig sind.

2. Ein Anfechtungsbegehren wegen Nichteinhaltung der Abstandsflächen kann rechtsmissbräuchlich ein, wenn die Abstandsfläche etwa nur um wenige Millimeter verkürzt ist, es dem Bauherrn also möglich ist, durch geringfügige Veränderungen das Vorhaben so abzuwandeln, dass es vom Nachbarn hingenommen werden muss, ohne dass hierdurch ein faktisch wahrnehmbarer Vorteil für den Nachbarn entsteh (hier verneint).

3. Das Anfechtungsbegehren kann außerdem rechtsmissbräuchlich sein, wenn die Baubehörde die angefochtene Baugenehmigung unmittelbar unter Zulassung einer Abweichung von § 6 BauO-NW müsste (hier verneint).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1537
Beitrag in Kürze
KaufrechtKaufrecht
Pflastersteine mangelhaft: Verkäufer muss Aus- und Einbaukosten tragen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 26.05.2025 - 2 U 2/25

1. Bei einem gemischten Vertrag über die Lieferung von Pflastersteinen, Entsorgung von Betonschutt und die Vermietung von Baumaschinen sind die verschiedenen Gewährleistungsregelungen zu kombinieren mit der Folge, dass bei Leistungsstörungen jeweils die Regeln des Vertragstyps heranzuziehen sind, für den die betreffende Leistung charakteristisch ist (hier: Kaufrecht für Mängel der gelieferten Pflastersteine).

2. Pflastersteine müssen sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen, andernfalls sind sie auch dann mangelhaft, wenn sie der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen.

3. Der Käufer hat über den Anspruch auf Ersatzlieferung hinaus auch einen Vorschussanspruch auf die erforderlichen Kosten für den Ausbau der mangelhaften und den Einbau der bestimmungsgemäß verlegten Pflastersteine.

4. Bei absoluter Unverhältnismäßigkeit der Ein- und Ausbaukosten kann der Verkäufer seine Kostenbeteiligung auf einen angemessenen Betrag beschränken. Dies gilt jedoch grundsätzlich nur für ästhetische Beeinträchtigungen und nicht - wie hier - für funktionale Einschränkungen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 16. Juni

IBRRS 2025, 1519
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt tritt wie Bauträger auf: Kopplungsverbot findet Anwendung!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.05.2025 - 6 U 1787/24

1. Die Bestimmung in Art. 10 § 3 MRVG (jetzt § 2 ArchLG) erklärt Vereinbarungen für unwirksam, durch die sich der Erwerber eines Grundstücks in Zusammenhang mit dem Erwerb ausdrücklich oder konkludent dazu verpflichtet, bei Entwurf, Planung oder Ausführung eines Bauwerks auf dem Grundstück die Leistungen eines bestimmten Ingenieurs oder Architekten in Anspruch zu nehmen. Das Verbot richtet sich gegen jede, mit dem Erwerb eines Grundstücks zusammenhängende Bindung, die den Wettbewerb von Ingenieuren und Architekten beeinträchtigt. Die Vorschrift soll der Gefahr entgegenwirken, dass ein Architekt oder Ingenieur bei knapp gewordenem Baugrund sich dadurch Wettbewerbsvorteile verschafft, dass er ein Grundstück an der Hand hat. Geschützt wird die Entschließungsfreiheit des Bauherren, durch den Kauf eines Grundstücks, auf dem gebaut werden soll, nicht an einen bestimmten Architekten oder Ingenieur gebunden zu sein (BGH, Urteil vom 22.07.2010 - VII ZR 144/09, Rz. 15, IBRRS 2010, 3159).*)

2. Allerdings unterfallen Bauträger und Generalübernehmer grundsätzlich nicht dem Kopplungsverbot (BGH, Urteil vom 22.12.1983 - VII ZR 59/82, IBRRS 1983, 0516; BGH, Urteil vom 29.09.1988 - VII ZR 94/88, IBRRS 1988, 0629). Soweit aber freiberufliche Architekten und Ingenieure "wie" ein Bauträger oder Generalübernehmer auftreten, ohne selbst ein gewerblicher Bauträger zu sein, ist das Kopplungsverbot anwendbar (BGH, Urteil vom 22.07.2010 - VII ZR 144/09, Rz. 37, IBRRS 2010, 3159). Nicht anwendbar ist das Kopplungsverbot nur dann, wenn der Architekt als gewerblicher Bauträger mit einer Genehmigung gemäß § 34c GewO auftrat und handelte.*)

3. Allerdings ist nicht jede Verknüpfung ein Verstoß gegen das Koppelungsverbot. Solange nach objektiven Kriterien der Erwerber in der Wahl des Planers frei bleibt, liegt ein Verstoß nicht vor. Ebenso liegt Kein Fall einer unzulässigen Koppelung vor, wenn ein Bauwilliger den Planer um Grundstücksvermittlung bittet und ihm im Erfolgsfall die Beauftragung in Aussicht stellt (BGH, 25.09.2008 - VII ZR 174/07, Rz. 20, IBRRS 2008, 2900). Ebenso liegt kein Verstoß vor, wenn der Planer erst zu einem späteren Zeitpunkt die Vermittlung des Grundstücks davon abhängig macht, dass ihm der zuvor in Aussicht gestellte Planer-Auftrag erteilt wird (BGH 25.09.2008 - VII ZR 174/07, Rz. 21, IBRRS 2008, 2900). In diesen Fällen ist der Erwerber nicht schutzwürdig, weil er zuvor bereits den Entschluss gefasst hatte, diesen Architekten zu beauftragen. Seine Entschließungsfreiheit war also gerade nicht beeinträchtigt.*)

4. Die Beweislast für das Vorliegen einer Architektenbindung trägt, wer sich auf die Unwirksamkeit der Vereinbarung beruft. Allerdings ist ein enger zeitlicher, räumlicher oder persönlicher Zusammenhang zwischen dem Grundstückserwerb und der Beauftragung des Planers ein starkes Indiz für den Verstoß gegen das Koppelungsverbot (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 18. Aufl., Rn. 716). Wird zunächst ein Planungsvertrag geschlossen und erst im Anschluss der notarielle Kaufvertrag beurkundet, ist dies grundsätzlich ein Indiz für das Vorliegen einer unzulässigen Kopplung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.07.1975 - 20 U 2/75, IBRRS 1975, 0300). Fordert der Architekt noch vor Abschluss des Grundstücksgeschäfts zum einen den Abschluss eines Planervertrags oder eines entsprechenden Vorvertrags und ferner eine Verschwiegenheitsvereinbarung, so ist dies ein starkes Anzeichen für das Vorliegen einer unzulässigen Kopplung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1531
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Leitenden Mitarbeiter des Mitbewerbers eingestellt: Unzulässiger Wettbewerbsvorteil?

EuGH, Urteil vom 13.06.2025 - Rs. C-415/23

1. Für Verträge, die ganz oder teilweise aus dem Unionshaushalt finanziert werden, gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Solche Verträge müssen auf der Grundlage eines möglichst breiten Wettbewerbs vergeben werden.

2. Dieser Grundsatz gebietet, dass alle Bieter bei der Abfassung ihrer Angebote die gleichen Chancen haben und die Angebote den gleichen Bedingungen unterworfen sind.

3. Der öffentliche Auftraggeber muss in jedem Abschnitt des Verfahrens für die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung sorgen. Dies bedeutet, dass er prüfen muss, ob Interessenkonflikte bestehen, und dass er geeignete Maßnahmen zu ergreifen hat, um Interessenkonflikte zu verhindern, aufzudecken und zu beheben.

4. Kann nicht ausgeschlossen werden, dass die durch die Einstellung eines ehemaligen leitenden Mitarbeiters eines Mitbewerbers gewonnenen Informationen dem Bieter, der die Einstellung vorgenommen hat, einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft haben, muss der öffentliche Auftraggeber alle relevanten Umstände prüfen, die zur Einreichung dieses Angebots geführt haben.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1500
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nutzungsuntersagung wegen formeller Illegalität trotz Bauantragstellung!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.06.2025 - 7 B 295/25

1. Eine auf die formelle Illegalität gegründete Nutzungsuntersagung stellt sich grundsätzlich selbst dann als verhältnismäßig dar, wenn das Vorhaben genehmigungsfähig ist. Das gilt auch für den Fall, dass ein entsprechender Bauantrag unverzüglich nach Kenntnis der Genehmigungspflichtigkeit des Vorhabens gestellt worden ist.

2. Etwas anders kann ausnahmsweise gelten, wenn dieser - nach Auffassung der Baugenehmigungsbehörde - offensichtlich genehmigungsfähig ist und der Erteilung der Baugenehmigung auch sonst keine Hindernisse entgegenstehen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1533
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klageabweisung wegen fehlender Bezifferung der Einzelstreitgegenstände?

KG, Urteil vom 13.06.2025 - 7 U 71/22

1. Die Zulässigkeit einer auf die Zahlung von Mangelbeseitigungs(vorschuss)kosten und Mangelfolgekosten gerichteten Klage setzt nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO voraus, dass die einzelnen Streitgegenstände beziffert werden. Dabei ist zu beachten, dass die (Vorschuss-)Kosten für die Beseitigung mehrerer Mängel jeweils einen eigenen Streitgegenstand - je Mangel - bilden.*)

2. Bei Unzulässigkeit der Leistungsklage ist die Umdeutung in eine Feststellungsklage zu prüfen, was ein - zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung - zu bejahendes Feststellungsinteresse erfordert.*)

3. Ein Feststellungsantrag ist nur "ergänzend" neben einem Vorschussantrag i.S.d. § 637 Abs. 3 BGB zulässig.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 13. Juni

IBRRS 2025, 1429
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Wer haftet für Wandrisse aufgrund von Kanalbauarbeiten?

OLG Celle, Urteil vom 08.01.2025 - 14 U 49/24

1. Auch im Bereich der Daseinsvorsorge (hier städtische Entwässerung) kann eine Haftung des Staates bestehen, wenn der übertragene hoheitliche Charakter der Aufgabe im Vordergrund steht, ein enger Zusammenhang zwischen der Maßnahme und der schädigenden Handlung vorliegt und das private Unternehmen lediglich als "Werkzeug" oder "verlängerter Arm" der öffentlichen Hand agiert, ohne dass diese auf die Fachkunde des Unternehmers zurückgreift, weil ihre eigenen Fachleute den detaillierten Bauablauf vorgegeben haben, diesen überwachen und alle anfallenden Entscheidungen treffen (hier bejaht für Arbeiten an einem städtischen Entwässerungskanal).*)

2. Das bauausführende Unternehmen handelt in einem solchen Fall als Verwaltungshelferin in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes. Damit ist eine Überleitung der Haftung auf die beauftragende öffentlich-rechtliche Körperschaft verbunden.*)

3. Eine Klage gegen das bauausführende Unternehmen ist dann als unzulässig abzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 11.07.2018 - IV ZR 243/17, Rz. 32, IBRRS 2018, 2508), weil die nach § 51 Abs. 1 ZPO erforderliche Prozessführungsbefugnis der Beklagten nicht gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2005 - VIII ZR 301/03, Rz. 7, IBRRS 2005, 2101).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1497
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachforderung ≠ Aufklärung!

VK Berlin, Beschluss vom 28.04.2025 - VK B 1-73/24

1. Zwischen Nachforderungen und Aufklärung des Angebotsinhalts ist streng zu unterscheiden.

2. Eine Nachforderung ist nur für leistungsbezogene Unterlagen, die nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung betreffen, und unternehmensbezogene Unterlagen zulässig. Die Korrektur fehlerhafter Unterlagen ist nur für unternehmensbezogene Unterlagen zulässig.

3. Die Aufklärung wiederum erlaubt keine Änderung des Angebots, also keine Nachreichung von Unterlagen und auch weder die Anforderung fehlender Bestandteile des Angebots noch die Korrektur von Angebotsunterlagen.

4. Die Aufklärung setzt eine konkrete Aufforderung zur Klarstellung einer durch den Auftraggeber eindeutig zu benennenden und tatsächlich bestehenden Unklarheit voraus.

5. Ob in der Erläuterung eines Angebots durch den Bieter zugleich eine ausschlusswürdige Änderung des Angebots zu sehen ist, ist durch Auslegung aus der Perspektive eines objektiven Empfängers zu ermitteln (hier verneint). Bei Unklarheiten kann der Auftraggeber zur Aufklärung berechtigt und verpflichtet sein.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1482
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Schottergarten ist keine Grünfläche!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.05.2025 - 8 S 388/25

Eine mit einem Unkrautvlies abgedeckte und mit Schotter aufgeschüttete Gartenfläche ist auch dann keine Grünfläche i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 1 LBO-BW-BW, wenn sie mit Pflanzen durchsetzt wird.




IBRRS 2025, 1235
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Ordentliche Kündigung nach Schonfristzahlung wirksam? Jein!

LG Hamburg, Urteil vom 13.12.2024 - 307 S 40/24

1. Eine Schonfristzahlung wirkt sich nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung nur auf die fristlose Kündigung aus.

2. Allerdings kann die innerhalb der Frist des § 569 BGB erfolgte nachträgliche Zahlung die Pflichtverletzung des Mieters in einem milderen Licht erscheinen lassen und unter diesem Gesichtspunkt von Bedeutung sein.

3. Begleichen die Mieter innerhalb von nur drei Tagen nach Erhalt der Kündigung die Mietrückstände vollständig und gab es in der Vergangenheit keine Zahlungsrückstände und bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass es in der Zukunft noch einmal zu Zahlungsrückständen kommen würde, haben die Mieter in der Vergangenheit keine sonstigen mietvertraglichen Pflichten verletzt und liegen keine Anhaltspunkte für künftige (Fehl-)Verhaltensweisen vor, die das Vertrauen des Vermieters in eine gedeihliche Fortsetzung des Mietverhältnisses in Frage stellen könnten, ist ausnahmsweise auch die ordentliche Kündigung unwirksam.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 12. Juni

IBRRS 2025, 1511
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Änderung der Nebenkostenvorauszahlungen unterliegt Schriftformerfordernis!

BGH, Beschluss vom 14.05.2025 - XII ZR 88/23

1. Die Änderung der im Ursprungsmietvertrag vereinbarten Nebenkostenvorauszahlungen stellt unabhängig von ihrer relativen oder absoluten Höhe eine wesentliche und - jedenfalls soweit sie für mehr als ein Jahr erfolgt und nicht jederzeit vom Vermieter widerrufen werden kann - dem Formzwang des § 550 Satz 1 BGB unterfallende Vertragsänderung dar (im Anschluss an Senatsurteil vom 25.11.2015 - XII ZR 114/14, IMR 2016, 71 = NZM 2016, 98).*)

2. Hat der frühere Vermieter an einer schriftformschädlichen Änderungsvereinbarung mitgewirkt, kann sich der Erwerber des Grundstücks, der gem. § 566 BGB kraft Gesetzes in die Vermieterstellung eingerückt ist, gegenüber dem Mieter grundsätzlich auch dann auf den dadurch herbeigeführten Formmangel des Mietvertrages berufen, wenn dies dem früheren Vermieter selbst nach Treu und Glauben verwehrt gewesen wäre (im Anschluss an BGHZ 40, 255, und BGH, Urteil vom 30.05.1962 - VIII ZR 173/61, NJW 1962, 1388).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1442
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wie muss der Fachplaner reagieren, wenn die Objektplanung geändert wird?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.05.2025 - 19 U 127/24

1. Ein Gesamtschuldnerausgleich zwischen einem Architekten und einem Fachplaner setzt eine Pflichtverletzung des Fachplaners gegenüber dem Bauherrn voraus.*)

2. Der Fachplaner verletzt keine vertraglichen Hauptpflichten gegenüber dem Bauherrn, wenn in dem zwischen ihnen geschlossenen Werkvertrag als Vertragsgrundlage eine Entwurfsplanung vereinbart ist und der Fachplaner die Fachplanung auf dieser Grundlage erbringt. Wird nach Vertragsabschluss und nach Bauantragstellung die Ausführungsplanung geändert, muss der Fachplaner diese - vorbehaltlich einer anderen vertraglichen Vereinbarung - nur überprüfen, wenn er damit vom Bauherrn beauftragt wird.*)

3. Der Fachplaner, der von dem Bauherrn nicht mit der Überprüfung einer geänderten Ausführungsplanung beauftragt ist, verletzt auch keine vertragliche Nebenpflicht gegenüber dem Bauherrn, wenn er zwar von dieser geänderten Ausführungsplanung Kenntnis erlangt, aber einen Hinweis auf die Notwendigkeit einer erneuten fachplanerischen Überprüfung unterlässt. Die Entscheidung, ob die Ergebnisse der Fachplanung für die geänderte Ausführungsplanung ausreichen, obliegt dem Architekten, der von dem Bauherrn mit der Änderung beauftragt ist. Der Bauherr kann nicht erwarten, dass der Fachplaner - ohne Auftrag - mögliche Mängel von späteren Planungsänderungen des Architekten durch eigene Überprüfungen und Berechnungen aufdeckt.*)

4. Selbst wenn - wie nicht - ein Schadensersatzanspruch des Bauherrn gegen den Fachplaner wegen einer Nebenpflichtverletzung bestehen würde, könnte ein Gesamtschuldnerausgleich ausgeschlossen sein, weil der Mitverursachungsanteil des Fachplaners vollständig hinter dem Mitverursachungsanteil des Architekten zurücktreten könnte, der eine risikoträchtige Änderung der Ausführungsplanung im Auftrag des Bauherrn vornimmt, ohne den Fachplaner erneut einzubeziehen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1494
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Errichtung von VDI-Infrastruktur ist Dienstleistungsauftrag!

VK Berlin, Beschluss vom 04.04.2025 - VK B 1-3/25

1. Ein Auftrag über die die "Errichtung einer VDI-Infrastruktur, Lieferung und Montage von Rechenzentrumscontainern" ist kein Bauauftrag, sondern ein Dienstleistungsauftrag.

2. Die Nichtbeantwortung von Bieterfragen ist vergaberechtswidrig und verletzt den Bieter in seinen Rechten. Es besteht keine Bieterobliegenheit, den öffentlichen Auftraggeber an die Beantwortung von Bieterfragen zu erinnern.

3. Die 30-Tages-Frist zur Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags ist nicht anwendbar, wenn die Information der Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber unzureichend ist.

4. Im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren besteht keine aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA). Die Vorschrift des § 130d ZPO ist im Vergabenachprüfungsverfahren nicht (analog) anwendbar.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1376
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Entfaltet eine (fingierte) Änderungsgenehmigung Konzentrationswirkung?

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.05.2025 - 7 S 3.25

1. Die (fingierte) Änderungsgenehmigung entfaltet zusammen mit der immissionsschutzrechtlichen Ausgangsgenehmigung Konzentrationswirkung.

2. Es besteht keine besondere Dringlichkeit für die vorläufige Feststellung der Konzentrationswirkung einer (fingierten) Änderungsgenehmigung, wenn nicht erkennbar ist, dass sich die Behörde über die Rechtsauffassung des Gerichts hinwegsetzen wird.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1485
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Empfehlung des DStGB-NW zu Baugebührenbemessung ist rechtswidrig!

VG Aachen, Urteil vom 31.03.2025 - 5 K 1496/24

1. Ermessensfehlerhafte Festsetzung einer Gebühr für eine Teilungsgenehmigung.*)

2. Für die Bemessung von Rahmengebühren bleibt der Höchstbetrag Fällen mit deutlich überdurchschnittlichem Wert und hohem Aufwand vorbehalten.

3. Nr. 2.5.1.1 der Empfehlung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zur Baugebührenbemessung verstößt gegen § 9 GebG-NW und ist daher rechtswidrig.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1471
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Kaufpreiszahlung gegen den Willen der Käufer!

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 23.05.2025 - 980a C 9/24 WEG

1. Ein Beschluss ist nichtig, wenn die rein tatsächliche Durchführbarkeit nicht möglich oder zweifelhaft ist, der Beschluss also auf eine unmögliche Handlung gerichtet ist. Dieselbe Rechtsfolge trifft auch Beschlüsse, die Regelungen zu Lasten Dritter enthalten.

3. Ein Beschluss, der die Auszahlung eines bestimmten Betrags von Geldern, die wegen Mängeln noch auf einem Notaranderkonto liegen, an den insolventen Bauträger vorsieht, ist nichtig, da er nicht durchführbar ist ohne die - verweigerte - Zustimmung der betreffenden Käufer.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1508
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
Gutachtenauftrag wird widerrufen: Kein Anspruch auf Vergütung!

SG Münster, Beschluss vom 25.07.2024 - S 30 SF 51/24

1. Inhaber von Vergütungsansprüchen können nur die vom Gericht beauftragten Sachverständigen sein. Die Vergütung steht demjenigen zu, der (vom Gericht) beauftragt worden ist. Dies sind die vom Gericht ernannten Sachverständigen.

2. Angesichts der dienenden Funktion von Sachverständigen als sog. Hilfspersonen beim Erkenntnisprozess des Gerichts ist zweifelhaft, ob gerichtlich bestellte Sachverständige ihre Vergütungsansprüche an Dritte (hier: an eine gewerbliche Abrechnungsgesellschaft) abtreten können.

3. Einem gerichtlich bestellten Sachverständigen steht für die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens kein Anspruch auf Vergütung zu, wenn der Gutachtenauftrag wirksam und rechtzeitig vom Gericht aufgehoben/widerrufen wurde.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1423
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verweisungsbeschluss nur bei "extremen Verstößen" nicht bindend

BGH, Beschluss vom 29.04.2025 - X ARZ 79/25

Eine Durchbrechung der Bindungswirkung von Verweisungsentscheidungen entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO kommt allenfalls bei "extremen Verstößen" gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 11. Juni

IBRRS 2025, 1427
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Vor Baggerarbeiten auf einem TG-Dach ist dessen Tragfähigkeit zu prüfen!

KG, Beschluss vom 19.02.2025 - 21 U 186/24

1. Der mit Erdarbeiten beauftragte Auftragnehmer ist verpflichtet, sich über die Tragfähigkeit eines Tiefgaragendachs zu informieren, bevor er auf diesem Hohlkörper einen Minibagger einsetzt und dort zusätzlich beträchtlichen Erdaushub aufschüttet.

2. Das Verkehrsschild "Feuerwehrzufahrt freihalten" trifft keine Aussage dazu, auf welche Belastung eine Zufahrt ausgelegt ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1477
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vorzeitige Zuschlagserteilung nur im Ausnahmefall!

VK Thüringen, Beschluss vom 13.08.2024 - 5090-250-4003/476

Eine Gestattung der vorzeitigen Zuschlagserteilung darf nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen, in denen ein dringendes Interesse des Auftraggebers und der Allgemeinheit an einer sofortigen Erteilung des Zuschlags besteht, welches deutlich das Interesse an einer ordnungsgemäßen Durchführung des Nachprüfungsverfahrens übersteigt (hier verneint).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1491
Beitrag in Kürze
PachtrechtPachtrecht
Verstößt Unterschrift ohne Vertretungszusatz gegen Schriftformerfordernis?

OLG Naumburg, Urteil vom 19.12.2024 - 2 U 39/24 (Lw)

1. Wird ein Landpachtvertrag zwischen dem Eigentümer und einer GmbH & Co. KG für eine Vertragsdauer von zwölf Jahren geschlossen, so erfüllt der Vertrag das Formerfordernis nach § 585a BGB, wenn die Urkunde im Vertragseingang die Bezeichnung der Pächterin als GmbH & Co. KG enthält und der Vertrag im Feld „Unterschrift des Pächters“ von einer natürlichen Person ohne Vertretungszusatz unterzeichnet wird.*)

2. Eine im Landpachtvertrag vorgesehene Option der einseitigen Verlängerung des Vertrages kann vom Optionsinhaber bis zum Ablauf der ursprünglichen – hier befristeten – Vertragslaufzeit ausgeübt werden. Diesem Recht steht eine zuvor ausgesprochene, jedoch unwirksame ordentliche Kündigung nicht entgegen.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 10. Juni

IBRRS 2025, 1487
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Vertragsstrafe erlischt nicht infolge Rücktritts!

BGH, Urteil vom 22.05.2025 - VII ZR 129/24

Tritt ein Besteller aufgrund eines ihm in einem Bauträgervertrag vertraglich eingeräumten Rücktrittsrechts wegen nicht termingerechter Fertigstellung eines abnahmereifen Bauwerks von dem Vertrag zurück, erlischt hierdurch nicht der Anspruch auf Zahlung einer vereinbarten und bereits verwirkten Vertragsstrafe wegen des Verzugs des Unternehmers mit der Fertigstellung, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1475
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein zeitliches Anordnungsrecht nach § 650b BGB!

OLG Celle, Urteil vom 14.05.2025 - 14 U 238/24

1. § 650c Abs. 3 BGB ist - ebenso wie § 650d BGB - auf Bauverträge anwendbar, in die die VOB/B einbezogen ist. Will der Unternehmer nach § 650c Abs. 3 BGB vorgehen, müssen aber auch im VOB/B-Vertrag die Voraussetzungen des § 650b BGB gegeben sein (Anschluss an OLG München, IBR 2024, 223.*)

2. Das Vorliegen eines Nachtragsangebotes nach § 650b Abs. 1 S. 2 BGB setzt - über die Voraussetzungen der §§ 145 ff. BGB hinaus - voraus, dass der Besteller durch dieses in die Lage versetzt wird, die auf ihn im Falle einer Beauftragung zukommenden Zusatzkosten wenigstens annähernd abzuschätzen. Das Angebot muss zeitlich vor der Anordnung nach § 650b Abs. 2 BGB in hinreichend bestimmter Form vorliegen, da es der Unternehmer andernfalls in der Hand hätte, durch ein nachträgliches Angebot die Höhe seiner Abschlagszahlungen nach § 650c Abs. 3 BGB selbst festzulegen.*)

3. Leistungsänderungen, die sich nicht auf die bautechnische Leistung (den sog. Bauinhalt), sondern lediglich auf die Bauumstände, insbesondere die Bauzeit, beziehen, werden von § 650b Abs. 1 S. 1 BGB nicht erfasst.*)

4. Der gesetzlich vermutete Verfügungsgrund des § 650d BGB entfällt wegen Selbstwiderlegung, wenn der Antragssteller von der Möglichkeit der Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes unangemessen lange keinen Gebrauch macht. Wie lange ein Antragssteller mit dem Verfügungsantrag zuwarten darf, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.*)

5. Die Dringlichkeitsvermutung des § 650d BGB ist auf Streitigkeiten über Anordnungen nach § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B und die Berechnung von Nachtragsvergütungen nach § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B sowie über auf andere Anspruchsgrundlagen als § 650c BGB gestützte Vergütungsansprüche nicht anwendbar.*)




IBRRS 2025, 1444
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Gutachtenmängel führen nicht gleich zur Voreingenommenheit!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.05.2025 - 13 WF 49/25

1. Ergibt sich der Grund zur Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt eines schriftlichen Gutachtens, dann läuft die Frist zur Ablehnung eines Sachverständigen grundsätzlich gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten - und gegebenenfalls auch verlängerten - Frist zur Stellungnahme ab.

2. Kritik an Inhalt und Methode eines Sachverständigengutachtens, inhaltliche Mängel, mangelnde Sachkunde oder mangelnde Sorgfalt des Sachverständigen sind allein nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen. Derartiges gibt allenfalls Anlass, eine ergänzende erläuternde Stellungnahme anzufordern oder die mündliche Anhörung des Sachverständigen zu veranlassen.

3. Mängel der Begutachtung können nur relevant sein, wenn sie nach Art oder Häufung den Eindruck einer sachwidrigen Voreingenommenheit es Sachverständigen erwecken.




IBRRS 2025, 1467
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Streitwert für Sicherungsverlangen: 10 % Nebenforderungen nicht werterhöhend!

KG, Beschluss vom 04.06.2025 - 21 W 26/25

Bei der Streitwertbemessung für ein Sicherungsverlangen gemäß § 650f Abs. 1 Satz 1 BGB ist der Zuschlag in Höhe von 10 % für Nebenforderungen nicht werterhöhend in Ansatz zu bringen.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 6. Juni

IBRRS 2025, 1399
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag ist auch dann widerruflich, wenn ein Architekt eingeschaltet wird!

OLG Frankfurt, Urteil vom 23.05.2025 - 29 U 38/24

1. Ein für den Verbraucher widerruflicher Außer-Geschäftsraum-Vertrag liegt auch dann vor, wenn der Vertrag zwischen dem Verbraucher-Auftraggeber und dem bauausführenden Unternehmer unter Einschaltung eines Architekten als Verhandungsgehilfen geschlossen wurde.

2. Ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem bauausführenden Unternehmer (nur) über Innenputz-, Maler- und Trockenbauarbeiten stellt keinen Verbraucherbauvertrag dar.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1468
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Unklare Leistungsbeschreibung = schwerer Vergaberechtsverstoß!

VG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2025 - 6 K 4798/21

1. Ein Zuwendungsgeber ist zum Widerruf der gewährten Zuwendung berechtigt, wenn ein schwerer Verstoß gegen Vergaberecht vorliegt. Ein derartiger Verstoß liegt bei fehlender eindeutiger und erschöpfender Leistungsbeschreibung vor (wie Runderlasses des Finanzministeriums vom 18.12.2003 - I 1-0044-3/8).*)

2. Zur Abgrenzung zwischen konstruktiver Leistungsbeschreibung (= Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis) und (teil-)funktionaler Leistungsbeschreibung (Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm).*)

3. Eine Leistungsbeschreibung ist eindeutig, wenn aus Sicht eines durchschnittlichen und mit der Art der ausgeschriebenen Leistung vertrauten Bieters klar ersichtlich ist, welche Leistung der Auftragnehmer zu welcher Zeit, in welchem Umfang und in welcher Qualität zu erbringen hat und welche Anforderungen und Bedingungen an die vom Auftraggeber geforderte Leistung gestellt werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1270
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Einwirkungsbereich bestimmen sich unabängig von Vorbelastungen!

BVerwG, Urteil vom 23.01.2025 - 7 C 4.24

Der Einwirkungsbereich einer Anlage im Sinne der Nr. 2.2 TA Lärm ist auch bei mehr als zwölf auf den Immissionsort einwirkenden Anlagen nicht zu erweitern.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1466
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Architekt verklagt Bauunternehmer: Bauherr hat Akteneinsichtsrecht!

OLG Koblenz, Beschluss vom 02.06.2025 - 12 VA 10/24

1. Dritte haben nur dann ohne Einwilligung der Prozessparteien ein Akteneinsichtsrecht, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird.

2. Das rechtliche Interesse muss sich aus der Rechtsordnung selbst ergeben und verlangt als Mindestbedingung ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes gegenwärtiges Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache.

3. Der - nicht am Prozess beteiligte - Bauherr, der außergerichtlich sowohl Architekten als auch Bauunternehmen wegen Mängeln gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, hat ein rechtliches Interesse daran, durch Akteneinsicht festzustellen, welche Innenausgleichsansprüche der klagende Architekt gegen die beklagten Bauunternehmen geltend macht.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 5. Juni

IBRRS 2025, 1437
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
"Vollständige Fertigstellung" = Abnahmereife!

KG, Urteil vom 27.05.2025 - 21 U 44/22

1. Der Begriff der "vollständigen Fertigstellung" im Sinne der MaBV ist mit der Herstellung der Abnahmereife gleichzusetzen. Das Vertragsobjekt des Bauträgervertrags ist deshalb "vollständig fertig gestellt", wenn es insgesamt abgenommen oder die in das Sonder- und Gemeinschaftseigentum fallenden Bereiche abnahmereif hergestellt sind.*)

2. Die im Abnahmeprotokoll festgehaltenen Mängel, die sog. Protokollmängel, hindern die Fälligkeit der Schlussrate nicht, sondern begründen zu Gunsten des Erwerbers eine Mängeleinrede mit der Folge einer Zug-um-Zug-Verurteilung.*)

3. Eine Regelung in einem Bauträgervertrag, durch die die Herstellungsverpflichtung des Bauträgers auf einen wirtschaftlich abgrenzbaren Abschnitt einer Wohnungseigentumsanlage beschränkt wird, ist auch als Allgemeine Geschäftsbedingung des Bauträgers wirksam.*)

4. Die folgende Bestimmung zur Regelung von Flächenabweichungen des Vertragsobjekts ist - auch als Allgemeine Geschäftsbedingung eines Bauträgers - wirksam: "Verändert sich die ca.-Fläche des Kaufgegenstands um mehr als 3%, so verändert sich der Kaufpreis entsprechend für die 3% überschreitende Abweichung. Maßgeblich für die Flächenberechnung ist die Wohnflächenverordnung, wobei bei der Berechnung die Rohbaumaße zu Grunde gelegt und die Flächen ohne Putzabzug ermittelt wurden sowie nicht tragende Zwischenwände, Vorwandinstallationen und Treppen übermessen wurden."*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1328
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Nutzungsverhältnis, Mietverhältnis oder was?

OLG München, Urteil vom 06.03.2025 - 14 U 3532/24

1. Ist in einem Kaufvertrag geregelt, dass der Verkäufer bis zur endgültigen Räumung eine Nutzungsentschädigung zu zahlen hat, ist hier kein Mietvertrag, sondern ein Nutzungsverhältnis sui generis vereinbart.

2. Dies gilt erst recht, wenn die Parteien notariell beraten eine Räumungspflicht vereinbaren.

3. Ein Nutzungsverhältnis sui generis geht nicht nach § 566 BGB auf einen Zweiterwerber über.

4. Kauft der Zweiterwerber das Objekt, um seinen Verwandten (= Erstverkäufer) die dauerhafte Nutzung des Hauses gegen Entgelt zu ermöglichen, wird hier ein Mietverhältnis begründet.

5. Die betragsmäßig bestimmte Erhöhung des geschuldeten Mietzinses zu einem bestimmten Zeitpunkt stellt eine sog. "Staffelmiete" dar. Es genügt eine einmalige Erhöhung, um von einer Staffelmietvereinbarung auszugehen.

6. Eine solche Staffelmietvereinbarung bedarf jedoch der Schriftform.

7. Rechtsfolge der fehlenden Schriftform ist nur die Unwirksamkeit der Staffelmietvereinbarung, nicht die Unwirksamkeit des Mietvertrages als solchen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1199
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kreis der Kostenschuldner ändert sich: Neuer Verteilungsschlüssel dennoch zulässig

LG München I, Urteil vom 18.12.2024 - 1 S 13549/23 WEG

§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG begründet die Kompetenz der Wohnungseigentümer, für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft eine von dem gesetzlichen Verteilungsschlüssel oder von einer Vereinbarung abweichende Verteilung zu beschließen. Das gilt auch dann, wenn dadurch der Kreis der Kostenschuldner verändert wird.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1440
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ergänzungsfragen zurückgewiesen: Sofortige Beschwerde statthaft!

OLG Köln, Beschluss vom 20.05.2025 - 11 W 13/25

Das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ist gegen die Zurückweisung von Ergänzungsfragen zu einem im selbstständigen Beweisverfahren eingeholten schriftlichen Sachverständigengutachten statthaft.*)




Online seit 4. Juni

IBRRS 2025, 1451
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Bankbürgschaft steht noch aus: Keine Kündigung nach § 569 Abs. 2a BGB

BGH, Urteil vom 14.05.2025 - VIII ZR 256/23

Ist ein Mieter mit der Leistung einer als Mietsicherheit (§ 551 BGB) vereinbarten Bankbürgschaft im Verzug, kann der Vermieter das Mietverhältnis nicht nach § 569 Abs. 2a BGB fristlos kündigen, weil eine Bankbürgschaft nicht in den Anwendungsbereich dieses Kündigungstatbestands fällt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1433
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Ortbeton fällt auf Nachbardach: Bauherr haftet!

KG, Urteil vom 27.05.2025 - 21 U 193/24

1. Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch ist gegeben, wenn von einem Grundstück rechtswidrige Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die der Nachbar nicht dulden muss und aus besonderen Gründen auch nicht unterbinden kann, sofern er hierdurch Nachteile erleidet, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen.

2. Hiervon ist auszugehen, wenn flüssiger Beton während des Transports auf ein fremdes Grundstück fällt, da der Nachbar eine solche Gefahr in aller Regel nicht erkennen und die Einwirkungen auf sein Grundstück daher nicht rechtzeitig abwehren kann.

3. Die Störereigenschaft folgt nicht allein aus dem Eigentum oder Besitz an dem Grundstück, von dem die Einwirkung ausgeht. Erforderlich ist vielmehr, dass die Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks wenigstens mittelbar auf den Willen des Eigentümers oder Besitzers zurückgeht. Dies ist bei einem der Bebauung des Grundstücks des Störers dienenden Betontransports über das beeinträchtigte Grundstück hinweg zu bejahen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1436
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremse bei dinglichem Wohnungsrecht?

AG Pankow, Urteil vom 12.03.2025 - 2 C 5016/24

Bei Vereinbarung eines dinglichen Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) sind die Regelungen der Mietpreisbremse nach § 556d BGB nur ausnahmsweise anzuwenden, wenn ein Umgehungsgeschäft vorliegt; die Voraussetzungen sind vom Nutzer darzulegen und zu beweisen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1428
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Hilfspersonen können nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden!

KG, Beschluss vom 29.05.2025 - 21 W 23/25

Das Ablehnungsrecht gem. § 406 ZPO erstreckt sich nicht auf Hilfspersonen, die dem gerichtlichen Sachverständigen lediglich beigestellt sind.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 3. Juni

IBRRS 2025, 1344
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wohnungen sind mit erhöhtem Schallschutz zu planen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.12.2022 - 29 U 192/21

1. Der Mindestschallschutz nach der DIN 4109 setzt lediglich - auch für den Umbau denkmalgeschützter Gebäude geltende - Mindeststandards, bietet aber für durchschnittliche Wohnansprüche keinen ausreichenden Schallschutz.

2. Bei neu zu errichtenden Wohnungen muss die Planung des Architekten einen erhöhten Schallschutz vorsehen.

3. Der Honoraranspruch des Architekten wird nicht fällig, wenn die Schlussrechnung des Architekten nicht prüfbar ist und der Auftraggeber die fehlende Prüfbarkeit rechtzeitig rügt.




IBRRS 2025, 0643
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann widerspricht Änderung des Verteilerschlüssels ordnungsmäßiger Verwaltung?

LG München I, Urteil vom 09.01.2025 - 36 S 10132/23 WEG

1. Wenn eine Beschlussfassung in zwei getrennten Beschlüssen erfolgt, ist § 139 BGB nicht anwendbar, da die getrennte Beschlussfassung nach § 23 Abs. 4 WEG dazu führt, dass die Beschlüsse eigenständig zu behandeln sind und in ihrem Bestand vom Schicksal des jeweils anderen nicht berührt werden.

2. Eine Vereinbarung (Öffnungsklausel), die (auch) die Änderung der Kostenverteilung nach dem WEG a.F. erleichterte, steht der durch das WEMoG vorgesehenen weitergehenden Erleichterung der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nicht entgegen.

3. Ein Beschluss, der den tatsächlichen Gebrauch oder die Möglichkeit des Gebrauchs nicht sachgerecht berücksichtigt, widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung.

4. Als willkürlich und ermessensfehlerhaft ist eine Änderung des Verteilerschlüssels insbesondere anzusehen, wenn sie aus sachfremden Erwägungen erfolgt und nur dem Interesse einzelner Wohnungseigentümer dient, die sich besserstellen wollen, ohne dass eine höhere Verteilungsgerechtigkeit sichergestellt wird, also ohne dass für den geänderten Verteilerschlüssel inhaltliche, objektbezogene Gründe sprechen.

5. Ein Ausnutzen der Stimmenmehrheit durch eine Gruppe von Eigentümern zu eigenen Gunsten (Majorisierung) kann ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen.




IBRRS 2025, 1419
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Verzicht auf Zeugenvernehmung ist widerruflich!

BGH, Beschluss vom 08.05.2025 - V ZR 152/24

1. Ein Verzicht auf die Vernehmung eines Zeugen gem. § 399 ZPO ist widerruflich und hindert die Partei nicht daran, den Zeugen später erneut zu benennen.

2. Eine vorweggenommene Beweiswürdigung, die die Vernehmung eines Zeugen als unergiebig ansieht, ist unzulässig.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2. Juni

IBRRS 2025, 0996
Beitrag in Kürze
WerkvertragWerkvertrag
Auch Stundenlohnarbeiten sind abzunehmen!

OLG Köln, Beschluss vom 15.03.2023 - 19 U 75/22

1. Die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs setzt eine vorherige Abnahme des Werks voraus.

2. Einer konkludenten Abnahme steht entgegen, wenn der Auftragnehmer auf einen Rapportvordruck Bezug nimmt, der eine ausdrückliche und vom Auftraggeber zu unterzeichnende Abnahmeerklärung vorsieht, und eine dementsprechende Erklärung des Auftraggebers unterbleibt.

Dokument öffnen Volltext