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IBRRS 2014, 2458Mit Beitrag
Bauvertrag
Lieferant nimmt bindendes Angebot zurück: Auftraggeber kann Schadensersatz verlangen!
OLG Köln, Beschluss vom 21.07.2014 - 11 U 10/14
Nimmt ein Nachunternehmer oder Lieferant sein bindendes Angebot zurück, ohne sich dies bei Angebotsabgabe vorbehalten zu haben, liegt darin eine Verletzung vorvertraglicher Pflichten. Erhält der Auftraggeber aufgrund der Angebotsrücknahme einen nahezu sicheren Auftrag nicht, muss der Nachunternehmer/Lieferant dem Auftraggeber den hierdurch entstandenen Schaden in voller Höhe ersetzen.
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