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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Bauträger
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2. Eine zu Lasten des Erwerbers von den Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) abweichende Zahlungsvereinbarung ist unwirksam....
Grundbuchrecht
Immobilien
Bauvertrag
2. Das Angebot ist abzugrenzen von der...
Keine Baugenehmigung, kein Zahlungsanspruch!
OLG Oldenburg, Urteil vom 27.10.2022; BGH, Beschluss vom 02.08.2023
Das Fehlen einer Baugenehmigung und das hieraus folgende öffentlich-rechtliche Verbot der Entgegennahme von Zahlungen begründet ein Zurückbehaltungsrecht des Erwerbers, das der Durchsetzbarkeit der Vergütungsforderung entgegensteht. IBR-Beitrag (Online seit gestern)
Zugehörige Dokumente:
Verstoß gegen die MaBV: "Kaufpreis" wird erst mit Fertigstellung fällig!
OLG Oldenburg, Urteil vom 27.10.2022; BGH, Beschluss vom 02.08.2023
1. Die Vergütung aus dem Bauträgervertrag wird erst fällig, wenn der Bauträger eine prüfbare Schlussrechnung erteilt hat.2. Eine zu Lasten des Erwerbers von den Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) abweichende Zahlungsvereinbarung ist unwirksam....
IBR-Beitrag (Online seit 30. April)
Zugehörige Dokumente:
Bau von Solarkraftwerken berechtigt nicht zur Grundbucheinsicht!
OLG Bamberg, Beschluss vom 09.01.2024
Ein Unternehmen, das mit der Planung und Errichtung von Solarkraftwerken befasst ist, hat allein aufgrund seines Geschäftszwecks noch kein berechtigtes Interesse im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO für eine auch nur beschränkte Auskunft aus dem Grundbuch zu Namen... Volltext (Online seit 30. April)
Mit Beitrag
Keine Umwandlung eines subjektiv-dinglichen in ein subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht
OLG München, Beschluss vom 22.02.2024
Ein subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht kann auch dann nicht in ein subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht umgewandelt werden, wenn der neue Berechtigte Eigentümer des herrschenden Grundstücks ist.*) Volltext (Online seit 29. April)
Beitrag in Kürze
Keine Vergütung ohne Vertrag!
OLG Oldenburg, Urteil vom 29.08.2023
1. Ein Bauvertrag kommt nach den allgemeinen Grundsätzen des Vertragsrechts zustande durch Angebot und inhaltsgleiche Annahme. Der Anspruchsteller trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Zustandekommen des Vertrages.2. Das Angebot ist abzugrenzen von der...
Volltext (Online seit 23. April)