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Sachverständige
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Bautechnik
Lücken im Gutachten sind kein Befangenheitsgrund!
OLG Dresden, Beschluss vom 23.02.2024
Lücken oder Unzulänglichkeiten in dessen schriftlichen Gutachten oder Bedenken gegen dessen Sachkunde können regelmäßig die Unparteilichkeit des Sachverständigen nicht in Frage stellen und rechtfertigen die Besorgnis der Befangenheit nicht.*) IBR-Beitrag (Online seit 9. April)
Zugehörige Dokumente:
Durchsetzung des Anspruchs "nicht möglich": Abtretungsvereinbarung (un-)wirksam?
BGH, Urteil vom 23.01.2024
Zur Wirksamkeit einer formularmäßigen Klausel, wonach der Geschädigte aufgrund der Abtretung seines Anspruchs auf Erstattung des Sachverständigenhonorars gegen den Unfallgegner an den Sachverständigen nur dann auf Zahlung des Honorars in Anspruch genommen werden... Volltext (Online seit 10. April)
Wasserdichte Keller ja - aber mit Gürtel und Hosenträger?
Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
IBR-Beitrag (Online seit 4. April)