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Derzeit 130.319 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Sachverständigenrecht 4 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 174 Urteile neu eingestellt.

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Aktuelle Urteile zum Sachverständigenrecht

4 Urteile - (174 in Alle Sachgebiete)

Online seit 10. April

IBRRS 2024, 1103
SachverständigeSachverständige
Durchsetzung des Anspruchs "nicht möglich": Abtretungsvereinbarung (un-)wirksam?

BGH, Urteil vom 23.01.2024 - VI ZR 357/22

Zur Wirksamkeit einer formularmäßigen Klausel, wonach der Geschädigte aufgrund der Abtretung seines Anspruchs auf Erstattung des Sachverständigenhonorars gegen den Unfallgegner an den Sachverständigen nur dann auf Zahlung des Honorars in Anspruch genommen werden kann, wenn eine Durchsetzung des Anspruchs "nicht möglich" ist.*)

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Online seit 3. April

IBRRS 2024, 0865
SachverständigeSachverständige
Viel Zeit = viel Geld?

OLG München, Beschluss vom 22.01.2024 - 11 W 1399/23

1. Die Vergütung eines Sachverständigen hängt grundsätzlich nicht von dem Aufwand ab, der tatsächlich zur Erfüllung des erteilten Gutachtensauftrags benötigt wurde, sondern wird durch die Zeit bestimmt, die objektiv erforderlich war. Das nach Stundensätzen zu bemessende Honorar eines Sachverständigen wird für jede Stunde der erforderlichen Zeit einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten gewährt.

2. Als erforderlich ist derjenige Zeitaufwand anzusetzen, den ein Sachverständiger mit durchschnittlichen Fähigkeiten und Kenntnissen braucht, um sich nach sorgfältigem Aktenstudium ein Bild von den zu beantwortenden Fragen machen zu können und nach eingehenden Überlegungen seine gutachterliche Stellungnahme zu den ihm gestellten Fragen schriftlich niederzulegen. Dabei sind der Umfang des ihm unterbreiteten Stoffs, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Fragen unter Berücksichtigung seiner Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang des Gutachtens und die Bedeutung der Sache angemessen zu berücksichtigen.

3. Die Gerichte sind regelmäßig nicht veranlasst, Zeitangaben von Sachverständigen durch ins Einzelne gehende Gegenrechnungen in Frage zu stellen. Anlass zur Nachprüfung bzw. gegebenenfalls einer Rechnungskürzung besteht nur, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint, die berechnete Stundenzahl also nicht mehr plausibel ist und in keiner vertretbaren Relation mehr zu den zu bewältigenden Schwierigkeiten steht.

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Online seit 2. April

IBRRS 2024, 0945
SachverständigeSachverständige
Gutachten ist erstellt: Rechnung schreiben, und zwar schnell!

LG Ellwangen, Beschluss vom 21.03.2024 - 1 T 119/23

1. Der Anspruch des gerichtlichen Sachverständigen auf Vergütung oder Entschädigung erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten geltend gemacht wird.

2. Wird der Sachverständige in demselben Verfahren mehrfach herangezogen, ist für den Beginn der Frist die letzte Heranziehung maßgebend.

3. Ein Sachverständiger sollte nach jedem Tätigwerden in derselben Sache innerhalb der Dreimonatsfrist eine Rechnung stellen, um zu vermeiden, dass wegen Fristablaufs der Vergütungsanspruch erlischt, da er nicht wissen kann, ob er zu einem späteren Zeitpunkt erneut herangezogen wird.

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Online seit 27. März

IBRRS 2024, 0909
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
Wegen Mängeln unverwertbares Gutachten wird nicht vergütet!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.11.2022 - 13 W 43/22

1. Der gerichtlich beauftragte Sachverständige handelt nicht im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags. Seine Vergütung bezieht sich nicht auf ein Werk, sondern auf seine Tätigkeit als Gehilfe des Gerichts.

2. Sachliche Richtigkeit und Überzeugungskraft eines Sachverständigengutachtens sind kein Maßstab für die Vergütung der Tätigkeit des Sachverständigen. Es kommt lediglich darauf an, dass diese Leistung überhaupt erbracht worden ist, nicht aber darauf, wie das Gericht oder die Parteien das Gutachten inhaltlich beurteilen.

3. Der Vergütungsanspruch des Sachverständigen ist ausnahmsweise zu versagen, wenn das Gutachten wegen objektiv feststellbarer Mängel unverwertbar ist und das Gutachten deshalb im Prozess auch tatsächlich unberücksichtigt bleibt.

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