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Architekten und Ingenieure
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HOAI-Mindestsätze durch die „Hintertür"?
OLG Rostock, Urteil vom 29.10.2024
1. Die nachträgliche Geltendmachung der Mindestsätze der HOAI ist nur dann treuwidrig, wenn der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut und vertrauen durfte und er sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrags...
Volltext (Online seit 12. März)
Architekten und Ingenieure
Genehmigungsrisiko kann auch stillschweigend auf den Besteller übertragen werden!
OLG München, Beschluss vom 25.07.2025
1. Eine Vertragsänderung kann auch durch schlüssiges Verhalten zu Stande kommen, insbesondere dann, wenn ein Vertragspartner ein modifiziertes Angebot unterbreitet und der andere Teil durch widerspruchslose Fortführung des Vertragsvollzugs, namentlich durch Entgegennahme...
IBR-Beitrag (Online seit 12. März)Zugehörige Dokumente:
Architekten und Ingenieure
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Baukostenobergrenze „deckelt" anrechenbare Kosten!
OLG Hamm, Urteil vom 05.06.2025
1. Die Übernahme einer Bausummengarantie, also die Erklärung des Architekten, sämtliche über den garantierten Betrag liegenden Baukosten persönlich zu übernehmen, kann nur bei einer eindeutigen, unmissverständlichen Erklärung des Architekten angenommen werden.*)2....
Volltext (Online seit 10. März)
Architekten und Ingenieure
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Architekten dürfen sich nicht baugewerblich betätigen!
Berufsgericht für Architekten in Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2025
1. Für den Verstoß gegen das Verbot der baugewerblichen Betätigung ist es unerheblich, in welchem Umfang der Freie Architekt über seine baugewerbliche Betätigung hinaus Architektenleistungen gemäß § 1 ArchG-BW mit seinem Architekturbüro erbracht hat.*)2. Für den...
Volltext (Online seit 9. März)
Architekten und Ingenieure
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Architekt muss sich an Schlichtungsverfahren beteiligen!
Berufsgericht für Architekten in Baden-Württemberg, Urteil vom 24.09.2025
Der Architekt verstößt gegen die Berufsordnung, wenn er seiner Verpflichtung aus § 23 Abs. 1 ArchG-BW nicht nachkommt, sich zur gütlichen Einigung seiner Streitigkeiten mit dem Bauherren an einem Schlichtungsversuch zu beteiligen.*)
Volltext (Online seit 4. März)


