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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Öffentliches Baurecht
2. Die Nichteinhaltung des vorhandenen Rahmens ist wesentlich und führt zu bodenrechtlichen...
Öffentliches Baurecht
2. Nicht jeder...
Öffentliches Baurecht
Prozessuales
Öffentliches Baurecht
2. Belange des Denkmalschutzes können nur ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände den erneuerbaren Energien entgegenstehen.
Was zu hoch ist, fügt sich nicht ein!
VGH Bayern, Beschluss vom 02.04.2024
1. Ein Gebäude fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die nähere Umgebung ein, wenn es die bislang vorhandene Zweigeschossigkeit um ein Geschoss überragt.2. Die Nichteinhaltung des vorhandenen Rahmens ist wesentlich und führt zu bodenrechtlichen...
Volltext (Online seit heute)
Nicht jeder Belang ist in der Abwägung zu beachten!
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.01.2024
1. Macht ein Eigentümer eines außerhalb des Plangebiets gelegenen Grundstücks eine Verletzung des Abwägungsgebots geltend, muss er einen eigenen Belang benennen, der nach Lage der Dinge von der planenden Gemeinde bei der Abwägung zu beachten war.2. Nicht jeder...
Volltext (Online seit gestern)
Kein Mischgebiet ohne Durchmischung!
VGH Bayern, Urteil vom 11.03.2024
Ein Plangeber, der ein Mischgebiet festsetzt, muss zumindest sicher voraussehen, dass sich in dem fraglichen Gebiet eine solche Durchmischung einstellt. Ist eine solche Entwicklung nicht zu erreichen, weil die bebaubare Fläche zu klein ist und im Eigentum eines... Volltext (Online seit 22. April)
Sofortiges Vollzugsinteresse muss (noch) zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung vorliegen!
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.01.2024
Das die Anordnung der sofortigen Vollziehung rechtfertigende besondere öffentliche Interesse muss im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen. Das Gericht hat daher bei der Prüfung der Vollzugs- und Aufschubinteressen auch Umstände zu berücksichtigen,... Volltext (Online seit gestern)
Photovoltaik-Anlage ist auf denkmalgeschütztem Gebäude zulässig!
VG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2023
1. Erneuerbare Energien sind als vorrangiger Belang in die denkmalrechtliche Schutzgüterabwägung einzubringen.2. Belange des Denkmalschutzes können nur ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände den erneuerbaren Energien entgegenstehen.
IBR-Beitrag (Online seit 15. April)