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Vergabe
"Dringlichkeitsvergabe" bedarf eingehender Dokumentation!
VK Westfalen, Beschluss vom 21.11.2025
1. Die Entscheidung, ob der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV eröffnet ist, prognostiziert der öffentliche Auftraggeber anhand gesicherter Erkenntnisse. Hierbei kommt ihm ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt...
Volltext (Online seit 2. Januar)


